Fahrgastrechte: Kulanz, Rechtslage oder Unwissenheit? (Fahrkarten und Angebote)

JumpUp, Freitag, 23.03.2018, 11:00 (vor 2228 Tagen)

Guten Morgen,

in der letzten Woche kam der Post vom Servicecenter Fahrgastrechte. Insgesamt eine eine extrem erfreuliche Entscheidung: Es gibt nämlich ordentlich Geld zurück!

Das einzige Problem an der Sache: Ich kann mir beim besten Willen nicht erklären, warum das Servicecenter Fahrgastrechte in meinem Verspätungsfall derart großzügig entschieden hat. Die geltende Rechtslage ist m. E nämlich eine ganz andere.

Aber zuerst die Erläuterung, was sich zugetragen hat.

Zwei Fahrscheine (zu untersch. Zeitpunkt an untersch. Orten) gekauft:

Fahrschein A Internationale Nahverkehrsfahrkarte (Wert von nur wenige Euro)
Fahrschein B (ab hinter der Grenze) IC Sparpreis quer durch Deutschland (Wert ca. 20 €)

Es kam wie es kommen musste:

Im Ausland Anschluss verpasst -> Zugbindung-IC ohne mich abgefahren -> IC Sparpreis nicht mehr nutzbar -> Neue Fahrkarte gekauft (ICE Fahrschein im Wert von ca. 80 €).

Klassischer Fall von Selbst Schuld und keine Chance auf Erstattung der Fahrkarte oder sonstiger Auslagen. Darüber war ich auch nicht sauer, schließlich bin bin ja das Risiko wissentlich eingegangen. Auf dem weiteren Weg der ICE-Fahrt gab es eine zusätzliche Verspätung, weshalb ich an das SC Fahrgastrechte schrieb um von den 80 € ICE-Fahrkarte immerhin einen Teil zurückzuerhalten: Im Anschreiben habe ich alle Fahrkarten der gesamten Reise sowie die geplante und letztlich genutzte internationale Verbindung beigelegt.

Nun die Überraschung:
Das Servicecenter hat den ICE Fahrschein von 80 € vollständig erstattet und über den gesamten Reiseweg über beide Fahrkarten hinweg vom Ausland an den Zielort die Entschädigung berechnet und ausgezahlt. Dass die Fahrkarte an der Grenze gestückelt wurde und zwei untersch. Beförderungsverträge zugrunde lagen, wonach ich weder Anspruch auf Erstattung der ICE-Fahrkarte noch auf Entschädigung der Verspätung habe, hat gar nicht interessiert.

Trotzdem wurden zwei Briefe geschickt: Zu jeder Fahrkarte die individuelle Berechnung der Erstattung / Entschädigung. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass im SC Fahrgastrechte strickt und emotionslos die geltenden EU-Vorgaben umgesetzt werden, aber hier keine Kulanz oder sonstwie abgehandelt wird. Weshalb wurde in meinem Fall nun so großzügig entschieden?

Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl:

A) Es war ganz simpel Kulanz und man möchte mich als Fahrgast auch weiterhin für internationale Bahnreisen motivieren. Daher auch die Erstattung über den eigentlichen Anspruch hinaus. Da es sich um eine internationale Fahrt handelte kommt ggf. dieses neue "Journey Connection Agreement" zur Geltung?! Wobei das ja eigentlich keine spätere Erstattung vorsieht sondern nur die kurzfristige unentgeltliche Weiterbeförderung.

B) Gestückelte Fahrkarten werden nun rechtlich doch als eine Reisekette anerkannt und ich bin rechtlich ganz regulär entschädigt worden? M. W. sieht das die geltende Rechtslage nicht vor, aber vll. gab es trotzdem Urteile, die dies so angesehen haben?

C) (Am wahrscheinlichsten) Es handelt sich hierbei um Inkompetenz der Mitarbeiter.
Meine Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass beim SC Fahrgastrechte regelmäßig dubiose Nachfragen kommen, welche bei genauem Lesen auch dem Anschreiben entnommen hätten können. (Bsp. wurde ich neulich erst nach der Kontoverbindung gefragt obwohl ich diese ausdrücklich im Anschreiben angegeben hatte). Vielleicht war in meinem Fall dem Bearbeiter gar nicht bewusst, dass ich gar keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrkarte habe. Mein Fall inkl. der div. Fahrkarten und Verbindungen war nicht 0815 sondern erforderte ein gewisses Verständnis über internationale Anschlüsse und Fahrkarten.


Nichtsdestotrotz: Ich bin happy und habe das Geld natürlich direkt wieder in die Eisenbahn reinvestiert für eine weitere Fahrt nach London :) Somit schlussendlich eine Win-Win Situation für die DB und mich!

Fahrgastrechte: Kulanz, Rechtslage oder Unwissenheit?

musicus, Freitag, 23.03.2018, 11:54 (vor 2228 Tagen) @ JumpUp
bearbeitet von musicus, Freitag, 23.03.2018, 11:58

Zwei Fahrscheine (zu untersch. Zeitpunkt an untersch. Orten) gekauft:

Fahrschein A Internationale Nahverkehrsfahrkarte (Wert von nur wenige Euro)
Fahrschein B (ab hinter der Grenze) IC Sparpreis quer durch Deutschland (Wert ca. 20 €)

Es kam wie es kommen musste:
Klassischer Fall von Selbst Schuld

Frage vorab: Wäre denn die Reise zum Buchungszeitpunkt auf einem einzelnen, durchgehenden Fahrschein bepreisbar und bei der DB erhältlich gewesen? Ich vermute (auf Basis des "selbst Schuld") mal: ja

Nun die Überraschung:
Das Servicecenter hat

Hier hättest du deinen Bericht auch abbrechen können *scnr*
Die Anzahl der überraschenden Bescheide von dieser "Service"-Stelle ist bei mir nicht geringer als jene der nachvollziehbaren Mitteilungen.

Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl:

A) Es war ganz simpel Kulanz und man möchte mich als Fahrgast auch weiterhin für internationale Bahnreisen motivieren.

kann ich mir nach meinen Erfahrungen und dem dazu erfolgten Austausch mit Kundendialog bzw. comfort-Service nicht vorstellen. Tenor von dort: Man muss die EU-Verordnung ausschließlich und strikt Umsetzen, für Kulanz bestehen keinerlei Spielräume.

B) Gestückelte Fahrkarten werden nun rechtlich doch als eine Reisekette anerkannt und ich bin rechtlich ganz regulär entschädigt worden? M. W. sieht das die geltende Rechtslage nicht vor, aber vll. gab es trotzdem Urteile, die dies so angesehen haben?

Sagen wir so: die geltende EU-Rechtslage schließt es jedenfalls nicht aus, einen einzigen Beförderungsvertrag mittels mehrerer Fahrausweise abzubilden. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass man im SC-FGR Zeit, Lust und Kompetenz hat, hier in juristische Detailaspekte einzusteigen bzw. in strittigen Auslegungsfragen zugunsten des Kunden zu entscheiden.

C) (Am wahrscheinlichsten) Es handelt sich hierbei um Inkompetenz der Mitarbeiter.

Wäre auch meine Vermutung gewesen.

Meine Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass beim SC Fahrgastrechte regelmäßig dubiose Nachfragen kommen

O ja!

Vielleicht war in meinem Fall dem Bearbeiter gar nicht bewusst, dass ich gar keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrkarte habe.

Denkbar - bei mir hat man in umgekehrter Weise mal eine Reise mutwillig in mehrere Erstattungsvorgänge zerlegt, was natürlich eine gewisse Unübersichtlichkeit nach sich zog, besonders als es ab einem gewissen Punkt um den Einspruch gegen die Ablehnung des Widerspruchs auf erneuten Erstattungsantrag auf Entschädiungsdifferenz aus der ersten Teilreise des zweiten Fahrscheins ging... Aber vielleicht wollte man auch nur mit hypertophierender Bürokratie von der weiteren Verfolgung der Anspruchsdurchsetzung abschrecken. Wer weiß das schon?

Nichtsdestotrotz: Ich bin happy und habe das Geld natürlich direkt wieder in die Eisenbahn reinvestiert für eine weitere Fahrt nach London :) Somit schlussendlich eine Win-Win Situation für die DB und mich!

Wenn du es schaffst, der DB Entschädigungszahlungen als Gewinn zu verkaufen, bist du für die Plüschetage im Bahntower durchaus prädestiniert . Pofallahu akbar!

Fahrgastrechte: Kulanz, Rechtslage oder Unwissenheit?

Splittergattung, Freitag, 23.03.2018, 18:10 (vor 2228 Tagen) @ musicus

Vielleicht war in meinem Fall dem Bearbeiter gar nicht bewusst, dass ich gar keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrkarte habe.

Denkbar - bei mir hat man in umgekehrter Weise mal eine Reise mutwillig in mehrere Erstattungsvorgänge zerlegt

Das haben sie bei mir auch schon gemacht - ein Busticket als alternatives Verkehrsmittel (wegen Zugausfall) erstattet (was recht großzügig war, da ich eine eher weiträumige Umleitung nehmen musste), aber dann keine Entschädigung für +60 bezahlt, weil der Entschädigungswert ohne die Kosten des Bustickets unter 4€ gelegen hätte.

Pofallahu akbar!

Geil :D

Fahrgastrechte: Kulanz, Rechtslage oder Unwissenheit?

Berliner65, Berlin, Freitag, 23.03.2018, 12:15 (vor 2228 Tagen) @ JumpUp

Wäre ich Mitarbeiter im SC und würde lesen, dass äußerst erfreuliche (!) Erstattungs-Entscheidungen darauf zurückgeführt werden, dass meine Kollegen und ich inkompetent sind, würde ich dafür sorgen, dass dieser Eindruck zukünftig nicht mehr entsteht.

Manchmal kann ich mich über das Geschreibsel hier einfach nur wundern! Man darf zwar seine Gedanken zu Papier/zu WWW bringen - aber muss man das deshalb in dieser Form machen?

Wenn Du eine Nachfrage hast (Wann werden gestückelte Tickets als ein Ticket betrachtet?), dann stell die doch bitte ohne dabei anderen Personen auf die Füße zu treten.

--
Die 1. Klasse im SÜWEX gefällt mir. Aber warum ist die einzige Tür, die dorthin führt (und nicht in den 2. Klasse-Bereich) nicht deutlicher gekennzeichnet?

Fahrgastrechte: Kulanz, Rechtslage oder Unwissenheit?

musicus, Freitag, 23.03.2018, 12:27 (vor 2228 Tagen) @ Berliner65

Korrekte bzw. saubere und rechtstreue Erstattungen wären im Sinne aller. Insofern kann ich deinen Unmut nur bedingt nachvollziehen.

Fahrgastrechte: Kulanz, Rechtslage oder Unwissenheit?

Berliner65, Berlin, Freitag, 23.03.2018, 12:41 (vor 2228 Tagen) @ musicus

Man kann (muss aber nicht!) andere Menschen als inkompetent bezeichnen, wenn diese Bewertung sachlich zutreffend ist (im Sinne von bewiesen).

Man sollte andere Menschen nicht als inkompetent bezeichnen, wenn es einem selbst am Kompetenz fehlt (wie dem Threaderöffner), einen Vorgang zu beurteilen.

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Die 1. Klasse im SÜWEX gefällt mir. Aber warum ist die einzige Tür, die dorthin führt (und nicht in den 2. Klasse-Bereich) nicht deutlicher gekennzeichnet?

Fahrgastrechte: Kulanz, Rechtslage oder Unwissenheit?

musicus, Freitag, 23.03.2018, 12:46 (vor 2228 Tagen) @ Berliner65

Man sollte andere Menschen nicht als inkompetent bezeichnen, wenn es einem selbst am Kompetenz fehlt (wie dem Threaderöffner), einen Vorgang zu beurteilen.

Dann bring' doch mal bitte Licht in die Angelegenheit! Würde JumpUp helfen und das Forum bereichern.

Kulanz vs. Inkompetenz

JumpUp, Freitag, 23.03.2018, 12:47 (vor 2228 Tagen) @ Berliner65

Man kann (muss aber nicht!) andere Menschen als inkompetent bezeichnen, wenn diese Bewertung sachlich zutreffend ist (im Sinne von bewiesen).

Man sollte andere Menschen nicht als inkompetent bezeichnen, wenn es einem selbst am Kompetenz fehlt (wie dem Threaderöffner), einen Vorgang zu beurteilen.

Da ich kein Experte für die Fahrgastrechte bin, habe ich das Forum um Meinung / Ansichten gefragt. Natürlich hast Du Recht, ich hätte einen anderen Begriff wählen können - Inkompetenz klingt schon sehr hart "Fehler in der Bearbeitung" klingt freundlicher.

Dennoch unterstelle ich dem SC FGR hier keine Inkompetenz!
Ich habe klar erläutert, dass es sich entweder um

A) Geltende Rechtsgrundlage
B) Großzügige Kulanz
oder eben
C) Fehler / Inkompetenz handelt


Es kann ja genauso gut sein, dass das SC FGR mir gegenüber einfach sehr großzügig und freundlich Kulant auftritt! Das ist nicht auszuschließen. Genauso kann es ja auch sein, dass ich (entgegen meiner Interpretation) DOCH rechtlich abgesichert war und es weder Kulanz noch ein Fehler/Inkompetenz des SC FGR war.

Nach Wertung aller Erfahrungen der letzten Jahre gehe ich persönlich (leider) davon aus, dass hier ein Fehler in der Bearbeitung vorlag. Du kannst mir aber gerne Deine Meinung sagen:

Handelt es sich nicht um einen Fehler sondern vielmehr um großzügige Kulanz oder um einen rechtlichen Anspruch?

Fahrgastrechte: Kulanz, Rechtslage oder Unwissenheit?

sibiminus, Sonntag, 25.03.2018, 16:45 (vor 2226 Tagen) @ musicus

Seit einiger Zeit werden gestückelte Fahrkarten als durchgehend im Sinne der Fahrgastrechte betrachtet, solange der Reisende eine grenzüberschreitende durchgängige Reise belegen kann. Dabei spielt auch der Erwerb der gestückelten Fahrkarten keine Rolle: Es können unterschiedliche Muster, unterschiedliche Ausgabebahnen, unterschiedliche Auftragsnummern sein. (Es ist aber dringend empfehlenswert eine Verspätungsbescheinigung und eine durchgehende Reiseverbindung, die die beiden Teilstücke umfasst, während der Fahrt vorzeigen zu können.)

Der Witz ist ja, dass diese Entscheidung des SC FGR völlig konform mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz ist. Und das bleibt mein einziger Beitrag zu diesem Thema, eventuelle Rückfragen des TO sind durch Googeln zu klären. Das wurde glaube ich länglich bei DSO durchgekaut.

Fahrgastrechte: Kulanz, Rechtslage oder Unwissenheit?

musicus, Sonntag, 25.03.2018, 17:17 (vor 2226 Tagen) @ sibiminus

Seit einiger Zeit werden gestückelte Fahrkarten als durchgehend im Sinne der Fahrgastrechte betrachtet

Gewisse Konstellationen werden so interpretiert (s.u.), das war mir allerdings auch neu.

solange der Reisende eine grenzüberschreitende durchgängige Reise belegen kann.

Welche Nachweise sind dafür - abgesehen von den Fahrausweisen - zu erbringen?

Der Witz ist ja, dass diese Entscheidung des SC FGR völlig konform mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz ist.

Ich kann nicht folgen. Insbesondere der „Witz“ wird nicht erkennbar.

Die Anspielung auf DSO scheint dieses Thema zu betreffen: Eine jüngst eingeführte Sonderkulanzregelung für gestückelte Fahrscheine auf Verbindungen mancher Eisenbahnverkehrsunternehmen in bestimmten Ländern. Kurz: mal werden gestückelte Fahrten entschädigt, mal nicht.

Fahrgastrechte: Kulanz, Rechtslage oder Unwissenheit?

JumpUp, Freitag, 23.03.2018, 12:38 (vor 2228 Tagen) @ Berliner65

Wäre ich Mitarbeiter im SC und würde lesen, dass äußerst erfreuliche (!) Erstattungs-Entscheidungen darauf zurückgeführt werden, dass meine Kollegen und ich inkompetent sind, würde ich dafür sorgen, dass dieser Eindruck zukünftig nicht mehr entsteht.

Manchmal kann ich mich über das Geschreibsel hier einfach nur wundern! Man darf zwar seine Gedanken zu Papier/zu WWW bringen - aber muss man das deshalb in dieser Form machen?

Wenn Du eine Nachfrage hast (Wann werden gestückelte Tickets als ein Ticket betrachtet?), dann stell die doch bitte ohne dabei anderen Personen auf die Füße zu treten.


Wie gesagt: Ich freue mich über die Erstattung, kann diese jedoch nicht nachvollziehen.

Ausführlich habe ich erörtert, dass es rechtlich gesehen für die Erstattung keinerlei Grundlage gibt!

Die zweite Möglichkeit der Kulanz ist ebenfalls äußerst unwahrscheinlich. Es handelt sich ja nicht um "ein bisschen" Kulanz, nein ich habe den 6er im Lotto + Zusatzzahl erhalten: Alle zusätzlichen Kosten erstattet + Entschädigung über zwei Beförderungsverträge hinweg -> Bei meinen div. abgelehnten Fahrgastrechtanträgen der letzten Jahre und den Erfahrungen und Berichten aus dem Forum ist diese hohe Kulanz des SC-Fahrgastrechte doch höchst unwahrscheinlich. Wohlgemerkt: Ich habe ja nicht um Kulanz gefragt oder den Kundendialog angerufen oder mit der Schlichtungsstelle gedroht -> Die Entscheidung Erstattung+Entschädigung ging vom SC-FGR aus.

Somit bleibt eben nur die dritte und wahrscheinlichste Möglichkeit: Der Bearbeiter meines Antrags hat einen Fehler gemacht. Wie an vielen Stellen des Forums erläutert (Bsp. hier: http://www.ice-treff.de/index.php?id=505989) veranstaltet das SC-FGR häufig Murks und lehnt Anträge ab, die rechtlich zu erstatten sind oder eben umgekehrt (wie in meinem Fall). Die Inkompetenz ist dort häufig zu erleben.

Einem konkreten Mitarbeiter habe ich nicht auf den Fuß getreten, da alle Daten meines Falles anonym (Reiseverlauf + Datum lässt sich nicht nachvollziehen) im Ausgangspost dargestellt sind.

Fahrgastrechte: Kulanz, Rechtslage oder Unwissenheit?

JumpUp, Freitag, 23.03.2018, 12:42 (vor 2228 Tagen) @ JumpUp

Ein weiterer Grund, warum ich von Möglichkeit 3, der Inkompetenz einer Sachbearbeiters ausgehe:

Im genannten Bescheid des SC-FGR ist auf der zweiten Hälfte des Schreiben "Gerne erläutern wir die Gründe für unsere Entscheidung" angegeben. Beide hier aufgeführten Gründe treffen nicht auf meine beschriebene Reise bzw. die Art der eingereichten Fahrkarten zu.

Fahrgastrechte: Kulanz, Rechtslage oder Unwissenheit?

Berliner65, Berlin, Freitag, 23.03.2018, 12:44 (vor 2228 Tagen) @ JumpUp

Okay - dann in anderen Worten:
Wenn man Glück gehabt hat, einfach genießen und ansonsten die Fresse halten.

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Die 1. Klasse im SÜWEX gefällt mir. Aber warum ist die einzige Tür, die dorthin führt (und nicht in den 2. Klasse-Bereich) nicht deutlicher gekennzeichnet?

Fahrgastrechte: Kulanz, Rechtslage oder Unwissenheit?

Alter Köpenicker, BSPF, Freitag, 23.03.2018, 14:10 (vor 2228 Tagen) @ JumpUp

Im Ausland Anschluss verpasst -> Zugbindung-IC ohne mich abgefahren -> IC Sparpreis nicht mehr nutzbar -> Neue Fahrkarte gekauft (ICE Fahrschein im Wert von ca. 80 €).

Klassischer Fall von Selbst Schuld und keine Chance auf Erstattung der Fahrkarte oder sonstiger Auslagen. Darüber war ich auch nicht sauer, schließlich bin bin ja das Risiko wissentlich eingegangen.

Nanu? Als ich hier im Forum vor einigen Wochen bezüglich einer gestückelten Fahrkarte Bedenken äußerte, beruhigte man mich mit dem Umstand, auch gestückelte Fahrkarten, die völlig unabhängig voneinander erworben wurden, zählen als eine Reisekette. Demnach hätte ich an Deiner Stelle gar keine neue Fahrkarte für den ICE erworben und die Rückerstattung geschieht zurecht.

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