Fahrgastrechte: Kulanz, Rechtslage oder Unwissenheit? (Fahrkarten und Angebote)
Guten Morgen,
in der letzten Woche kam der Post vom Servicecenter Fahrgastrechte. Insgesamt eine eine extrem erfreuliche Entscheidung: Es gibt nämlich ordentlich Geld zurück!
Das einzige Problem an der Sache: Ich kann mir beim besten Willen nicht erklären, warum das Servicecenter Fahrgastrechte in meinem Verspätungsfall derart großzügig entschieden hat. Die geltende Rechtslage ist m. E nämlich eine ganz andere.
Aber zuerst die Erläuterung, was sich zugetragen hat.
Zwei Fahrscheine (zu untersch. Zeitpunkt an untersch. Orten) gekauft:
Fahrschein A Internationale Nahverkehrsfahrkarte (Wert von nur wenige Euro)
Fahrschein B (ab hinter der Grenze) IC Sparpreis quer durch Deutschland (Wert ca. 20 €)
Es kam wie es kommen musste:
Im Ausland Anschluss verpasst -> Zugbindung-IC ohne mich abgefahren -> IC Sparpreis nicht mehr nutzbar -> Neue Fahrkarte gekauft (ICE Fahrschein im Wert von ca. 80 €).
Klassischer Fall von Selbst Schuld und keine Chance auf Erstattung der Fahrkarte oder sonstiger Auslagen. Darüber war ich auch nicht sauer, schließlich bin bin ja das Risiko wissentlich eingegangen. Auf dem weiteren Weg der ICE-Fahrt gab es eine zusätzliche Verspätung, weshalb ich an das SC Fahrgastrechte schrieb um von den 80 € ICE-Fahrkarte immerhin einen Teil zurückzuerhalten: Im Anschreiben habe ich alle Fahrkarten der gesamten Reise sowie die geplante und letztlich genutzte internationale Verbindung beigelegt.
Nun die Überraschung:
Das Servicecenter hat den ICE Fahrschein von 80 € vollständig erstattet und über den gesamten Reiseweg über beide Fahrkarten hinweg vom Ausland an den Zielort die Entschädigung berechnet und ausgezahlt. Dass die Fahrkarte an der Grenze gestückelt wurde und zwei untersch. Beförderungsverträge zugrunde lagen, wonach ich weder Anspruch auf Erstattung der ICE-Fahrkarte noch auf Entschädigung der Verspätung habe, hat gar nicht interessiert.
Trotzdem wurden zwei Briefe geschickt: Zu jeder Fahrkarte die individuelle Berechnung der Erstattung / Entschädigung. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass im SC Fahrgastrechte strickt und emotionslos die geltenden EU-Vorgaben umgesetzt werden, aber hier keine Kulanz oder sonstwie abgehandelt wird. Weshalb wurde in meinem Fall nun so großzügig entschieden?
Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl:
A) Es war ganz simpel Kulanz und man möchte mich als Fahrgast auch weiterhin für internationale Bahnreisen motivieren. Daher auch die Erstattung über den eigentlichen Anspruch hinaus. Da es sich um eine internationale Fahrt handelte kommt ggf. dieses neue "Journey Connection Agreement" zur Geltung?! Wobei das ja eigentlich keine spätere Erstattung vorsieht sondern nur die kurzfristige unentgeltliche Weiterbeförderung.
B) Gestückelte Fahrkarten werden nun rechtlich doch als eine Reisekette anerkannt und ich bin rechtlich ganz regulär entschädigt worden? M. W. sieht das die geltende Rechtslage nicht vor, aber vll. gab es trotzdem Urteile, die dies so angesehen haben?
C) (Am wahrscheinlichsten) Es handelt sich hierbei um Inkompetenz der Mitarbeiter.
Meine Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass beim SC Fahrgastrechte regelmäßig dubiose Nachfragen kommen, welche bei genauem Lesen auch dem Anschreiben entnommen hätten können. (Bsp. wurde ich neulich erst nach der Kontoverbindung gefragt obwohl ich diese ausdrücklich im Anschreiben angegeben hatte). Vielleicht war in meinem Fall dem Bearbeiter gar nicht bewusst, dass ich gar keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrkarte habe. Mein Fall inkl. der div. Fahrkarten und Verbindungen war nicht 0815 sondern erforderte ein gewisses Verständnis über internationale Anschlüsse und Fahrkarten.
Nichtsdestotrotz: Ich bin happy und habe das Geld natürlich direkt wieder in die Eisenbahn reinvestiert für eine weitere Fahrt nach London :) Somit schlussendlich eine Win-Win Situation für die DB und mich!