BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen? (Fahrkarten und Angebote)

JumpUp, Dienstag, 24.10.2017, 17:09 (vor 2395 Tagen)

Guten Tag,

ein Bekannter von mir bat mich um Eure Hilfe bzw. Einschätzung und Tipps:

- BahnCard100 ist aus privaten Gründen vorhanden (nicht für Fahrten Wohnort -> Arbeitsplatz sondern für reine Ausflugsfahrten)

- Seine Arbeit ist an den öffentlichen Dienst angegliedert (Max-Planck-Gesellschaft)

In unregelmäßigen Abständen (ca. 1-2 x im Monat) unternimmt er dienstliche Reisen innerhalb Deutschlands. Die dafür notwendigen Fahrkarten kann er beim Arbeitgeber einreichen und erstatten lassen. Teilweise bucht die Personalabteilung die Fahrkarten direkt und sichert sich einige Prozent Großkundenrabatt.

Das Problem:
Mein Bekannter benötigt gar keine einzelnen Fahrkarten, da er ja eine private Bahncard100 hat und diese auch für dienstliche Fahrten einsetzen möchte.

Leider ist in den Reisevorschriften keine pauschale Zuzahlung zur Bahncard100 vorgesehen. Die Verwaltung seiner Abteilung stellt sich sturr und verkennt das Problem und das Einsparpotential:
"BahnCard100 hin oder her: Bitte Fahrkarten einzeln einzeln buchen und abrechnen".

Dieser Schritt wäre absolut unwirtschaftlich für seinen Arbeitgeber. Mein Bekannter möchte seine teuer bezahlte BahnCard viel lieber auch dienstlich einsetzen und eben irgendwie über die Reisekostenabrechnung anteilsmäßig erstattet bekommen.

Wie seht Ihr das und habt Ihr irgendwelche Tipps, wie man hier vorgehen könnte?
Kennt Ihr Jemand, der dieses Problem hatte, und auf legale Weise konstruktiv lösen konnte?


Danke für Eure Tipps! M. E. sollte es gefördert werden, wenn sich Angestellte zum öffentlichen Verkehr bekennen :)

Grüße

BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen?

Hansjörg, Dienstag, 24.10.2017, 17:16 (vor 2395 Tagen) @ JumpUp

Ich kenne es auch nur so, dass man gerne freiwillig die private BC100F nutzen kann, aber keinen Anspruch auf Erstattung hat. D.h. lieber parallel 1. Klasse Flexpreis buchen, da Sparpreise ebenfalls nicht gern gesehen sind, statt die BC100F einzusetzen.

Was maximal geht, ist das die Reservierung übernommen wird wenn man die BC100F nutzt, aber das Sitzplatzkontingent nicht belasten möchte. Dafür muss aber immer ein Kommentarfeld ausgefüllt werden, warum man kein Ticket gebucht hat. Sonst fragt das Travelmanagement nach, was das soll.

Vielleicht geht sowas bei kleinen Firmen?

MfG, Hansjörg

Öffentlicher Dienst: Schwierig

DG, Dienstag, 24.10.2017, 17:26 (vor 2395 Tagen) @ JumpUp

Hallo,

ich hatte zwei Jahre die BC100 (ganz wesentlich für Wohnung-Arbeit), und bin währenddessen auch dienstgereist. Glücklicherweise war ich bei einem kleinen privatwirtschaftlichen Unternehmen, dort habe ich anfangs jeweils den Flexpreis angesetzt, später auf Grund von Sorgen der Buchhaltung, dann die Kilometerpauschale, das war dann noch etwas mehr.

Im öffentlichen Dienst sieht die Sache aber anders aus. Da hat man leider nicht die Flexibilität, dass im Zweifelsfall der Geschäftsfüher eine Entscheidung trifft.
Vielmehr ist man an Vorgaben gebunden und die Kollegen haben meist kein persönliches Interesse an Lösungen, die Kosten gering halten.
Teilweise soll es auch Anweisungen geben, dass auch private BahnCards - ohne weitere Entschädigung/Erstattung - zwingend eingesetzt werden müssen. In wieweit das haltbar ist, weiß ich nicht.

Inzwischen reise ich nur noch wenig dienstlich, und da setze ich dann freiwillig meine private BahnCard 25 ein, Großkundenrabatt gibts auch noch.
Wer viel fährt, kriegt die BC von der Firma (naja, eher Behörde) bezahlt, ich glaube aber nicht, dass ich, selbst gegen Zuzahlung, meine BC-First bekommen würde...

In Deinem Fall empfehle ich Deinem Bekannten, dass er sich an das Personalmanagement oder die Reisekostenstelle wendet und sich beraten lässt. Arbeitgeber haben im Allgemeinen eine "Sorgfaltspflicht", die m.E. nach auch hier greift. Danach müssen sie Arbeitnehmer in gewisser Weise beraten und (finanziellen) Schaden von ihm abwenden. Das ist aber recht unspezifisch. Es hängt sicher von der Kompetenz und dem Engagement des Gegenübers ab, was dabei rauskommt. Viele Hoffnungen würde ich mir aber nicht machen.

Öffentlicher Dienst: Schwierig

JumpUp, Dienstag, 24.10.2017, 17:37 (vor 2395 Tagen) @ DG
bearbeitet von JumpUp, Dienstag, 24.10.2017, 17:38


In Deinem Fall empfehle ich Deinem Bekannten, dass er sich an das Personalmanagement oder die Reisekostenstelle wendet und sich beraten lässt. Arbeitgeber haben im Allgemeinen eine "Sorgfaltspflicht", die m.E. nach auch hier greift. Danach müssen sie Arbeitnehmer in gewisser Weise beraten und (finanziellen) Schaden von ihm abwenden. Das ist aber recht unspezifisch. Es hängt sicher von der Kompetenz und dem Engagement des Gegenübers ab, was dabei rauskommt. Viele Hoffnungen würde ich mir aber nicht machen.

Ich bin mir sogar fast sicher, dass man hier zu einer Lösung kommen könnte, wenn man denn nur wollte!

Mein Bekannter berichtet, dass er das Gespräch mit diversen Abteilungen in seiner Verwaltung (wie gesagt, öffentlicher Dienst) gesucht hat. Er fand einfach kein Interesse für einen konstruktiven Lösungsvorschlag. Das "Nein, geht nicht" ist dann doch einfacher, als sich gemeinsam einen konstruktiven Vorschlag zu erarbeiten.

Da die Reisekosten eben nicht den Geschäftsführer persönlich sondern von eine anonyme Kostenstelle des Steuerzahlers belasten, finden die Sachbearbeiter keine Lösung sondern stellen lieber Fahrkarten zum Normalpreis aus. So haben sie es ja immer schon gemacht...

Mein Gefühl ist: Wenn mein Bekannter aber selbst einen konstruktiven Vorschlag hat (vll. mit Eurer Hilfe), wird die Lösungsfindung einfacher. Mit Stand heute heißt es einfach nur "Nö"

Öffentlicher Dienst: Schwierig

musicus, Dienstag, 24.10.2017, 17:43 (vor 2395 Tagen) @ DG

Teilweise soll es auch Anweisungen geben, dass auch private BahnCards - ohne weitere Entschädigung/Erstattung - zwingend eingesetzt werden müssen. In wieweit das haltbar ist, weiß ich nicht.

Ich frage mich, inwieweit das überhaupt praktizierbar ist. Woher will ein AG denn von der Existenz etwaiger BahnCards wissen?

Inzwischen reise ich nur noch wenig dienstlich, und da setze ich dann freiwillig meine private BahnCard 25 ein, Großkundenrabatt gibts auch noch.

Ich buche meine Dienstreisen nach exakt denselben Kriterien wie ich sie auch privat anlegen würde. Dabei setzte ich selbstverständlich auch meine (privaten) BahnCards ein, um Spar- bzw. Flexpreise zu verbilligen. Aller Regel nah haben meine AGs bisher in diesem Rahmen auch Fahrten in der 1. Klasse übernommen, wenn sie nicht teurer als der FP in Klasse 2 wurden.
Und abgesehen davon, sollte ein AG, der seine AN regelmäßig auf Reisen schickt entsprechende Vorkehrungen treffen!

Öffentlicher Dienst: Schwierig

heinz11, Dienstag, 24.10.2017, 22:15 (vor 2395 Tagen) @ DG

Hallo,

ich hatte zwei Jahre die BC100 (ganz wesentlich für Wohnung-Arbeit), und bin währenddessen auch dienstgereist. Glücklicherweise war ich bei einem kleinen privatwirtschaftlichen Unternehmen, dort habe ich anfangs jeweils den Flexpreis angesetzt, später auf Grund von Sorgen der Buchhaltung, dann die Kilometerpauschale, das war dann noch etwas mehr.

Im öffentlichen Dienst sieht die Sache aber anders aus. Da hat man leider nicht die Flexibilität, dass im Zweifelsfall der Geschäftsfüher eine Entscheidung trifft.
Vielmehr ist man an Vorgaben gebunden und die Kollegen haben meist kein persönliches Interesse an Lösungen, die Kosten gering halten.
Teilweise soll es auch Anweisungen geben, dass auch private BahnCards - ohne weitere Entschädigung/Erstattung - zwingend eingesetzt werden müssen. In wieweit das haltbar ist, weiß ich nicht.

Anweisungen gibt es nicht. Jedoch gibt es im Reisekostenantrag die Abfrage, ob man eine BC besitzt. Und wenn man dann "ja" ankreuzt, wird schlichtweg auch erwartet, daß eine private BC für Dienstreisen eingesetzt wird, ohne eine anteilige Kostenbeteiligung. Das muß dann jeder mit sich ausmachen, ob er dem Dienstherrn offenbart, daß er im Besitz einer BC ist.

Inzwischen reise ich nur noch wenig dienstlich, und da setze ich dann freiwillig meine private BahnCard 25 ein, Großkundenrabatt gibts auch noch.

Wie das gehen soll, wo doch der GKR seit einigen Jahren zwingend an eine BC Business gebunden ist, erschließt sich mir nicht. Oder ist es den Zubs mittlerweile egal? Das kann ich mir nicht vorstellen.

Öffentlicher Dienst: Schwierig - § 3 Abs. 1 BRKG

baeckerman83, Dienstag, 24.10.2017, 22:45 (vor 2395 Tagen) @ heinz11
bearbeitet von baeckerman83, Dienstag, 24.10.2017, 22:45

Im öffentlichen Dienst muss die private Bahncard genutzt werden.

"Dienstreisende sind nach dem Sparsamkeitsgrundsatz gemäß § 3 Abs. 1 BRKG
verpflichtet, die Reisekosten so gering wie möglich zu halten. Ihnen ist daher
zuzumuten, eine privat beschaffte Bahnkarte bei einer Dienstreise ohne Anspruch
auf Kostenerstattung mitzubenutzen, da ihnen insoweit durch die Dienstreise keine
Mehraufwendungen entstehen."

https://www.openpetition.de/petition/blog/reisekosten-fuer-beamte-beruecksichtigung-von...

Rechtsprechungsnachweise?

musicus, Mittwoch, 25.10.2017, 08:06 (vor 2394 Tagen) @ baeckerman83

Im öffentlichen Dienst muss die private Bahncard genutzt werden.

"Dienstreisende sind nach dem Sparsamkeitsgrundsatz gemäß § 3 Abs. 1 BRKG
verpflichtet, die Reisekosten so gering wie möglich zu halten. Ihnen ist daher
zuzumuten, eine privat beschaffte Bahnkarte bei einer Dienstreise ohne Anspruch
auf Kostenerstattung mitzubenutzen, da ihnen insoweit durch die Dienstreise keine
Mehraufwendungen entstehen."

https://www.openpetition.de/petition/blog/reisekosten-fuer-beamte-beruecksichtigung-von...

Du zitierst hier den Standpunkt des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags. Dass privat erworbene BCs für einen Arbeitgeber eingesetzt werden *müssen* geht so aus dem in den Raum geworfenen Paragraphen gar nicht hervor, sondern ist lediglich die Interpretation besagten Ausschusses für die Anwendung auf *Beamte*! (wobei diese zum einen in einem ganz besonderen Treuepflichtverhältnis zum Staat stehen und ihre Dienstbedingungen daher besonders gestaltet sind und zum anderen ich nicht weiß, inwieweit etwaige beamtenrechtliche Bestimmungen diese Auslegung unterstützen)
Ob das so wie von dir dargestellt auf alle AN des öffentlichen Dienstes anwendbar ist, möchte ich mal in Frage stellen. Sehr hilfreich in diesem Zusammenhang wären natürlich einschlägige Urteile der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Nachtrag

musicus, Mittwoch, 25.10.2017, 18:16 (vor 2394 Tagen) @ musicus

Du zitierst hier den Standpunkt des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags. Dass privat erworbene BCs für einen Arbeitgeber eingesetzt werden *müssen* geht so aus dem in den Raum geworfenen Paragraphen gar nicht hervor, sondern ist lediglich die Interpretation besagten Ausschusses für die Anwendung auf *Beamte*!

Mittlerweile bin ich schlauer: Neben dem Gesetz existiert eine zugehörige Verwaltungsvorschrift.
Kurz: Wer im öffentlichen Dienst ist, hat Pech :-/

OT: Großkundenrabatt ohne Business-BC

DG, Mittwoch, 25.10.2017, 17:07 (vor 2394 Tagen) @ heinz11

Inzwischen reise ich nur noch wenig dienstlich, und da setze ich dann freiwillig meine private BahnCard 25 ein, Großkundenrabatt gibts auch noch.


Wie das gehen soll, wo doch der GKR seit einigen Jahren zwingend an eine BC Business gebunden ist, erschließt sich mir nicht. Oder ist es den Zubs mittlerweile egal? Das kann ich mir nicht vorstellen.

Das weiß ich auch nicht. Wir buchen über ein Reisebüro eines großen Anbieters, der dann wohl als DB-Agentur fungiert. Und wenn ich da meine private BC vorlege, wird trotzdem mit dem Rabatt gebucht, und sogar auch wenn ich einen fahrschein für Kollegen ohne BC mitbuche...

BahnCard100 und Bundesreisekostenrecht

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Dienstag, 24.10.2017, 17:43 (vor 2395 Tagen) @ JumpUp

Hallo.
Ich weiß nicht, ob das Bundesreisekostengesetz (BRKG) im Falle deines Bekannten gilt. Dennoch möchte ich an dieser Stelle einige Hinweise zur Rechtslage unter dem BRKG geben:
Privat beschaffte Bahncards sind anzuwenden, um dem Dienstherren Kosten zu ersparen. Wer, um zum Beispiel mehr Bahn.Bonus Punkte zu sammeln, seine Bahncard nicht einsetzt, begeht ein Dienstvergehen. Die privat beschaffte Bahncard kann jedoch vom Dienstherren abgegolten werden, wenn sie sich in voller Höhe durch Dienstreisen amortisiert. Das stellt Inhaber einer BahnCard100 vor enorme Hürden, weshalb man sich die private Anschaffung gut überlegen sollte. Eine anteilige Erstattung einer privat beschaffen Bahncard ist grundsätzlich nicht möglich. Auch das Abrechnen als wäre man mit dem Auto gefahren (Kilometerpauschale) ist nicht zulässig und stellt ein Dienstvergehen dar.

Zusammenfassung: Erstattung der BahnCard100 durch den Bund gibt es erst, wenn sich diese komplett durch Dienstreisen amortisiert hat.

Sollte dein Bekannter Trennungsgeldempfänger nach der Trennungsgeldverordnung sein, kann ich dazu noch Hinweise geben.

Gruß

BSB, "Opfer" oben genannter Regelung ;)

--
Für eine DB Lounge in Erfurt!

BahnCard100 und Bundesreisekostenrecht - genau

janhh, Dienstag, 24.10.2017, 19:34 (vor 2395 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn

Mit großer Wahrscheinlichkeit findet in der MPG das BRKG Anwendung. Also BC100 muss eingesetzt werden. Erstattung dann wenn 4190 (derzeit) * 2 - BC50 Preis eingefahren wurden. Das wird er nicht schaffen. Es gibt mindestens ein Bundeslang, wo eine anteilige Erstattung von einigen hundert Euro zulässig ist (Niedersachsen oder NRW?). Kommt dann darauf an, an was sein Institut gebunden ist.

Ich finde das auch äußerst schade. privat komme ich mit 3.000 Euro weg, Dazu dienstlich nocheinmal 2.000-3.000. Eine BC100 lohnt sich in der Gesamtschau, aber eben nicht für mich.

BahnCard100 und Bundesreisekostenrecht - Niedersachsen

ICx, Dienstag, 24.10.2017, 19:43 (vor 2395 Tagen) @ janhh

Da kann ich mich ja in Niedersachsen noch glücklich schätzen. Hier wird nach der Neuregelung des Landesreisekostengesetzes Anfang des Jahres der Preis einer Bahncard 50 (bei mir auch Business) erstattet, wenn sich die BC 100 nicht vollständig amortisiert.

Das ist fast eine Halbierung im Vergleich zur alten Regel. Vorher hat Niedersachsen maximal 15 Prozent erstattet (damals 613,50 €).

BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen?

nscharrn, IC 2152, Dienstag, 24.10.2017, 18:23 (vor 2395 Tagen) @ JumpUp

ich halte es immer so das ich einen Flexpreis incl. BC Rabatt buche. ich habe bis jetzt einmal den fall, das der einstz einer BC verlangt wurde. in dem Fall habe ich eine Pauschale für den Einsatz der BC (1,50€) unter sonstige Reisekosten angegeben - was auch akzepiert wurde (das war aber in einer Firma im öffendlicher Hand)

Bei uns: priv. BC100=kein Geld; dienstl. BC100=nicht privat

Bahngenießer, Dienstag, 24.10.2017, 18:26 (vor 2395 Tagen) @ JumpUp

Bei unserem Großunternehmen gilt:
1) Vorhandene private BahnCards müssen für dienstliche Fahrten genutzt werden.
2) Wer eine private BC100 besitzt, bekommt für Zugfahrten auch kein Geld vom Arbeitgeber. (Ausnahmen: Fahrtkosten oder Pauschalen für andere Verkehrsmittel - wenn vorgesehen - oder auch Reservierungskosten)
3) Wer aufgrund von Dienstreisen eine dienstliche BahnCard gestellt bekommt, muss sich schriftlich verpflichten, diese nicht für private Fahrten zu nutzen.
4) Vielleicht gibt es aber eine Möglichkeit, für die Steuererklärung eine Übersicht zu fertigen, zu wieviel Prozent die private BahnCard dienstlich benutzt wurde, um entsprechende Steuerermäßigungen zu erlangen.

Bei uns: priv. BC100=kein Geld; dienstl. BC100=nicht privat

martarosenberg, Dienstag, 24.10.2017, 18:31 (vor 2395 Tagen) @ Bahngenießer

1) Vorhandene private BahnCards müssen für dienstliche Fahrten genutzt werden.
2) Wer eine private BC100 besitzt, bekommt für Zugfahrten auch kein Geld vom Arbeitgeber.
3) Wer aufgrund von Dienstreisen eine dienstliche BahnCard gestellt bekommt, muss sich schriftlich verpflichten, diese nicht für private Fahrten zu nutzen.

1) + 2) vs. 3): Das wäre ein Grund für Boykott ... so kann man doch nicht umspringen mit seinen Leuten.


Es gibt ja auch einen Punkt, dass im Rahmen von Dienstreisen gesammelte Bonuspunkte nicht privat verwendet werden dürfen -- aber dann müsste ich mich auch auf den Standpunkt stellen, dass der Dienstherr dann nicht verlangen darf dass ich meine Private BahnCard einsetze.


Was für ein Schmarrn.

komisch

ktmb, Dienstag, 24.10.2017, 18:37 (vor 2395 Tagen) @ martarosenberg
bearbeitet von ktmb, Dienstag, 24.10.2017, 18:39

Komisch: der Einsatz eines möglicherweise privat vorhandenen PKW wird nicht verlangt, während man seine private BC25/50/100 einsetzen muss. Besonders im Falle der BC100 ist es doch traurig, hier keine anteilige Erstattung zu bekommen. Hier sollte es eine Regelung analog zu den 20 bzw. 30 Cent pro gefahrenem Kilometer beim Auto geben. Irgendwo gibt es beim Auto auch noch eine Deckelung auf max. 60 € oder so.

Autoland Deutschland!

Bambalouni, Bielefeld / Jena, Dienstag, 24.10.2017, 19:28 (vor 2395 Tagen) @ ktmb

Komisch: der Einsatz eines möglicherweise privat vorhandenen PKW wird nicht verlangt, während man seine private BC25/50/100 einsetzen muss. Besonders im Falle der BC100 ist es doch traurig, hier keine anteilige Erstattung zu bekommen. Hier sollte es eine Regelung analog zu den 20 bzw. 30 Cent pro gefahrenem Kilometer beim Auto geben. Irgendwo gibt es beim Auto auch noch eine Deckelung auf max. 60 € oder so.

Verstehe ich auch nicht. Typische Deutschland. Das Auto wird von staatlicher Seite bei so vielen Dingen gefördert - die Bahn leider nicht!

60 % der deutschen Premiumfahrzeuge werden als Dienstwagen

ktmb, Dienstag, 24.10.2017, 20:00 (vor 2395 Tagen) @ Bambalouni

verkauft. Jedes Jahr kostet das fünf Milliarden Euro Steuergelder!
Mehr dazu: Mehr Zug für die DB (aus der NZZ)

Autoland Deutschland!

danielausberlin, Mittwoch, 25.10.2017, 11:18 (vor 2394 Tagen) @ Bambalouni

Verstehe ich auch nicht. Typische Deutschland. Das Auto wird von staatlicher Seite bei so vielen Dingen gefördert - die Bahn leider nicht!

Fahrrad genauso. Wenn ich mit dem Fahrrad auf Dienstreise fahre, wird vom Soda-Fahrrad ausgegangen. Es ist einfach "so da" und kostet nichts. Folglich keine km-Erstattung, nix. Pure Sauerei, kann man nur durch Bescheißen begegnen.

nicht komisch

N-M, Nürnberg, Mittwoch, 25.10.2017, 21:05 (vor 2394 Tagen) @ ktmb

Komisch: der Einsatz eines möglicherweise privat vorhandenen PKW wird nicht verlangt, während man seine private BC25/50/100 einsetzen muss.

Also ich finde das nachvollziehbar: Die BC nutzt sich schließlich durch den Einsatz für Dienstreisen nicht ab. Der Arbeitnehmer hat schlicht gar keinen Nachteil, wenn er die BC einsetzt, was sollte also dagegen sprechen? An anderen Stellen darf man ja dem Arbeitgeber auch nicht sinnlos Mehrkosten verursachen (z.B. durch Bestellung eines teureren Produkts wenn ein günstigeres exakt gleichwertig wäre). Beim PKW ist das eben anders, hier ist der Einsatz mit privaten Nachteilen verbunden, die eben vergütet werden müssen. Finde ich schon fair (als Inhaber einer privaten BC100 ohne Auto), unabhängig davon, dass es für Fälle wo sich die BC nur gemeinsam lohnt eine bessere Regelung gefunden werden sollte.

Bei uns (ÖD Bayern) ist es außerdem so, dass Auslagen für Dienstreisen mit PKW nur unter bestimmten Bedingungen zum vollen Satz abgerechnet werden können, fährt man aus privater Laune ohne dienstlichen Grund mit dem PKW statt der Bahn, gibt es weniger Geld. Bahnfahrer bekommen dagegen immer genau das was sie ausgelegt haben.

nicht komisch

Aphex Twin, Donnerstag, 26.10.2017, 16:32 (vor 2393 Tagen) @ N-M

Komisch: der Einsatz eines möglicherweise privat vorhandenen PKW wird nicht verlangt, während man seine private BC25/50/100 einsetzen muss.


Also ich finde das nachvollziehbar: Die BC nutzt sich schließlich durch den Einsatz für Dienstreisen nicht ab. Der Arbeitnehmer hat schlicht gar keinen Nachteil, wenn er die BC einsetzt, was sollte also dagegen sprechen? An anderen Stellen darf man ja dem Arbeitgeber auch nicht sinnlos Mehrkosten verursachen (z.B. durch Bestellung eines teureren Produkts wenn ein günstigeres exakt gleichwertig wäre). Beim PKW ist das eben anders, hier ist der Einsatz mit privaten Nachteilen verbunden, die eben vergütet werden müssen. Finde ich schon fair (als Inhaber einer privaten BC100 ohne Auto), unabhängig davon, dass es für Fälle wo sich die BC nur gemeinsam lohnt eine bessere Regelung gefunden werden sollte.

Die Frage ist ob die Kilometerpauschale beim Auto nur die Grenzkosten oder die Vollkosten abdeckt? Ein Auto hat auch Fixkosten: Steuer, Versicherung, ein guter Teil des Wertverlusts, jährliche Servicekosten (z.B. Winterreifen wechseln und einlagern), altersbedingter "Verschleissersatz" (z.B. Reifenersatz nach zehn Jahren auch wenn noch genügend Profil).

nicht komisch

heinz11, Donnerstag, 26.10.2017, 22:49 (vor 2393 Tagen) @ Aphex Twin

Komisch: der Einsatz eines möglicherweise privat vorhandenen PKW wird nicht verlangt, während man seine private BC25/50/100 einsetzen muss.


Also ich finde das nachvollziehbar: Die BC nutzt sich schließlich durch den Einsatz für Dienstreisen nicht ab. Der Arbeitnehmer hat schlicht gar keinen Nachteil, wenn er die BC einsetzt, was sollte also dagegen sprechen? An anderen Stellen darf man ja dem Arbeitgeber auch nicht sinnlos Mehrkosten verursachen (z.B. durch Bestellung eines teureren Produkts wenn ein günstigeres exakt gleichwertig wäre). Beim PKW ist das eben anders, hier ist der Einsatz mit privaten Nachteilen verbunden, die eben vergütet werden müssen. Finde ich schon fair (als Inhaber einer privaten BC100 ohne Auto), unabhängig davon, dass es für Fälle wo sich die BC nur gemeinsam lohnt eine bessere Regelung gefunden werden sollte.


Die Frage ist ob die Kilometerpauschale beim Auto nur die Grenzkosten oder die Vollkosten abdeckt? Ein Auto hat auch Fixkosten: Steuer, Versicherung, ein guter Teil des Wertverlusts, jährliche Servicekosten (z.B. Winterreifen wechseln und einlagern), altersbedingter "Verschleissersatz" (z.B. Reifenersatz nach zehn Jahren auch wenn noch genügend Profil).

Lt. ADAC-Rechner betragen die Vollkosten bei einem Opel Astra J im Schnitt 0,50 €/Kilometer. Damit ist die Kilometerpauschale definitiv nicht vollkostendeckend. Hinzu kommt, daß der Satz schon mal 0,40 €/Kilometer betragen hat und m.W. zum 01.01.2003 abgesenkt wurde. Das heißt, die tatsächlichen Kosten steigen seit 14 Jahren kontinuierlich, die Erstattung bleibt konstant niedrig.

nicht komisch

Henrik, Freitag, 27.10.2017, 01:19 (vor 2393 Tagen) @ heinz11

Komisch: der Einsatz eines möglicherweise privat vorhandenen PKW wird nicht verlangt, während man seine private BC25/50/100 einsetzen muss.

Also ich finde das nachvollziehbar: Die BC nutzt sich schließlich durch den Einsatz für Dienstreisen nicht ab. Der Arbeitnehmer hat schlicht gar keinen Nachteil, wenn er die BC einsetzt, was sollte also dagegen sprechen? An anderen Stellen darf man ja dem Arbeitgeber auch nicht sinnlos Mehrkosten verursachen (z.B. durch Bestellung eines teureren Produkts wenn ein günstigeres exakt gleichwertig wäre). Beim PKW ist das eben anders, hier ist der Einsatz mit privaten Nachteilen verbunden, die eben vergütet werden müssen. Finde ich schon fair (als Inhaber einer privaten BC100 ohne Auto), unabhängig davon, dass es für Fälle wo sich die BC nur gemeinsam lohnt eine bessere Regelung gefunden werden sollte.

Die Frage ist ob die Kilometerpauschale beim Auto nur die Grenzkosten oder die Vollkosten abdeckt? Ein Auto hat auch Fixkosten: Steuer, Versicherung, ein guter Teil des Wertverlusts, jährliche Servicekosten (z.B. Winterreifen wechseln und einlagern), altersbedingter "Verschleissersatz" (z.B. Reifenersatz nach zehn Jahren auch wenn noch genügend Profil).

Lt. ADAC-Rechner betragen die Vollkosten bei einem Opel Astra J im Schnitt 0,50 €/Kilometer. Damit ist die Kilometerpauschale definitiv nicht vollkostendeckend. Hinzu kommt, daß der Satz schon mal 0,40 €/Kilometer betragen hat und m.W. zum 01.01.2003 abgesenkt wurde. Das heißt, die tatsächlichen Kosten steigen seit 14 Jahren kontinuierlich, die Erstattung bleibt konstant niedrig.

die tatsächlichen Kosten fielen in letzten Jahren kontinuierlich.

komisch

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Donnerstag, 26.10.2017, 16:38 (vor 2393 Tagen) @ ktmb

Komisch: der Einsatz eines möglicherweise privat vorhandenen PKW wird nicht verlangt, während man seine private BC25/50/100 einsetzen muss.

Ich weiß, es geht hier um den öffentlichen Dienst, wo ich nicht mitreden kann. Bei meinem Arbeitgeber ist es so, daß der privat vorhandene PKW nicht genutzt werden darf (Paradebeispiel: Ich sollte zu einem Zulieferer 10 km von meinem Wohnort entfernt - aber ich sollte tatsächlich erst die 25 km in die Gegenrichtung zur Arbeit und dann 35 km mit einem Firmenwagen zum Zulieferer fahren. Hat sich zum Glück vorher erledigt.)

Bei den Bahncards glaube ich fast, daß ich der einzige in dieser Firma bin, der eine hat. Verlangen kann natürlich niemand, daß ich sie einsetze. Ich habe aber mit unserer Reisekostenstelle ein "Gentlemen's agreement" abgeschlossen. Offiziell werden Dienstreisen per Bahn nur in der 2. Klasse bezahlt. Hätte man sich stur drauf berufen, gäbe es auch keinen Rabatt durch meine private Bahncard. Wir haben uns allerdings drauf geeinigt, daß ich auch 1. Klasse fahren kann, wenn der Fahrkartenpreis unter dem (damals hieß er noch) Normalpreis 2. Klasse ohne Bahncard-Rabatt liegt. Schließlich bekäme jeder andere diesen Preis anstandslos erstattet, und durch meine Bahncard kann die Firma noch sparen. Win-Win.
Da sich meine Termine meist sparpreisfreundlich planen lassen, ist diese Bedingung fast immer erfüllt.

Ohnehin nur selten auf Dienstreise gehende Grüße,
der Colaholiker

--
[image]

Bei uns: priv. BC100=kein Geld; dienstl. BC100=nicht privat

Aphex Twin, Mittwoch, 25.10.2017, 19:30 (vor 2394 Tagen) @ martarosenberg

1) Vorhandene private BahnCards müssen für dienstliche Fahrten genutzt werden.
2) Wer eine private BC100 besitzt, bekommt für Zugfahrten auch kein Geld vom Arbeitgeber.
3) Wer aufgrund von Dienstreisen eine dienstliche BahnCard gestellt bekommt, muss sich schriftlich verpflichten, diese nicht für private Fahrten zu nutzen.

Man könnte dies auch anders lösen: Jeder Mitarbeiter der Dienstreisen mit der Bahn bestreitet bekommt eine Bahncard 50 from Arbeitgeber als Lohnbestandteil oder eine Übernahme von ca. 25% der Kosten einer Bahncard 100.

Es gibt ja auch einen Punkt, dass im Rahmen von Dienstreisen gesammelte Bonuspunkte nicht privat verwendet werden dürfen --

Im Rahmen von Dienstreisen gesammelte Flugmeilen darf man aber privat verwenden, soweit dies mir erklärt wurde.

Bei uns: priv. BC100=kein Geld; dienstl. BC100=nicht privat

Ösi, Mittwoch, 25.10.2017, 20:32 (vor 2394 Tagen) @ Aphex Twin

Im Rahmen von Dienstreisen gesammelte Flugmeilen darf man aber privat verwenden, soweit dies mir erklärt wurde.

Ja, weil sie von der Fluggesellschaft mit 2,25% pauschal versteuert werden.

Das ist nur ein weiterer der Punkte, in denen die Bahn benachteiligt wird, ich sage nur Dienstwagenregelung.

Bei uns: priv. BC100=kein Geld; dienstl. BC100=nicht privat

Aphex Twin, Donnerstag, 26.10.2017, 15:08 (vor 2393 Tagen) @ Ösi

Im Rahmen von Dienstreisen gesammelte Flugmeilen darf man aber privat verwenden, soweit dies mir erklärt wurde.


Ja, weil sie von der Fluggesellschaft mit 2,25% pauschal versteuert werden.

Wow, eine 'Einkommenssteuerrate" von 2,25%.

Bei uns: priv. BC100=kein Geld; dienstl. BC100=nicht privat

heinz11, Dienstag, 24.10.2017, 22:35 (vor 2395 Tagen) @ Bahngenießer

Bei unserem Großunternehmen gilt:
1) Vorhandene private BahnCards müssen für dienstliche Fahrten genutzt werden.

Wie ist das vertraglich verankert? Ich kann mir nicht vorstellen, daß der AG verlangen kann, private Dinge für betriebliche Belange einzusetzen.

2) Wer eine private BC100 besitzt, bekommt für Zugfahrten auch kein Geld vom
Arbeitgeber. (Ausnahmen: Fahrtkosten oder Pauschalen für andere Verkehrsmittel - wenn >vorgesehen - oder auch Reservierungskosten)

3) Wer aufgrund von Dienstreisen eine dienstliche BahnCard gestellt bekommt, muss sich schriftlich verpflichten, diese nicht für private Fahrten zu nutzen.

Das kann man auch eleganter lösen, indem man den MA verpflichtet, den GKR bei privaten Fahrten nicht zu nutzen.

Bei uns: priv. BC100=anteilig Geld

Frank Augsburg, Ansbach, Mittwoch, 25.10.2017, 07:53 (vor 2394 Tagen) @ Bahngenießer

Gumoing,

nachdem bei meiner ersten BC100 irgendwann mal aufgefallen war, daß ich keine Reisekosten abrechnete (private BC100), kam die Firma auf mich zu. Keine Reisekosten abrechnen = geht nicht. Also haben wir uns drauf geeinigt, daß ich bei Dienstreisen die Kosten für Fahrkarten angebe und bis zu einer vereinbarten jährlichen Deckelsumme Geld wiederbekomme. Reisekosten über die jährliche Deckelsumme --> da kriege ich nix mehr.

Ich finde die Lösung sehr gut. Zumal ich sie ja nicht forciert habe, sondern die Firma, bei der ich arbeite (weil ja irgendwie alles seine Ordnung haben muß), ist allerdings Privatwirtschaft und kein öffentlicher Dienst.

Schöne Grüße
Frank

--
"Die Ferne ist ein schöner Ort,
doch wenn ich da bin, ist sie fort.
Die Ferne ist wo ich nicht bin,
ich geh und geh und komm nicht hin."

(Silly, mit der leider viel zu früh verstorbenen Tamara Danz)

Bei uns: priv. BC100=anteilig Geld

chalda, Mittwoch, 25.10.2017, 20:19 (vor 2394 Tagen) @ Frank Augsburg

Hallo,

nachdem bei meiner ersten BC100 irgendwann mal aufgefallen war, daß ich keine Reisekosten abrechnete (private BC100), kam die Firma auf mich zu. Keine Reisekosten abrechnen = geht nicht. Also haben wir uns drauf geeinigt, daß ich bei Dienstreisen die Kosten für Fahrkarten angebe und bis zu einer vereinbarten jährlichen Deckelsumme Geld wiederbekomme. Reisekosten über die jährliche Deckelsumme --> da kriege ich nix mehr.

Und wie versteuerst Du das?

Bei uns: priv. BC100=kein Geld; dienstl. BC100=nicht privat

ThomasK, Freitag, 27.10.2017, 13:39 (vor 2392 Tagen) @ Bahngenießer

Bei unserem Großunternehmen gilt:
1) Vorhandene private BahnCards müssen für dienstliche Fahrten genutzt werden.
2) Wer eine private BC100 besitzt, bekommt für Zugfahrten auch kein Geld vom Arbeitgeber. (Ausnahmen: Fahrtkosten oder Pauschalen für andere Verkehrsmittel - wenn vorgesehen - oder auch Reservierungskosten)


Alleine diese beiden Punkte sind klar rechtswidrig.

Vor Gericht hätte das Unternehmen nicht den Hauch einer Chance.

Unabhängig davon missachtet das Unternehmen auch die Gesetze der Spieltheorie.

Ich denke, es ist nur eine Frage der Zeit, bis frustrierte Mitarbeiter in den sozialen Netzwerken so ein asoziales Monopolgehabe anprangern und dadurch dem Unternehmen ein Vielfaches an Ertrag kosten, als wenn das Unternehmen die Dienstreisen fair abrechnen würde.

Bei so einem asozialen Drecksladen, welches derart seine Mitarbeiter ausnutzt und knebelt, würde ich niemals arbeiten wollen.

Bei uns: priv. BC100=kein Geld; dienstl. BC100=nicht privat

markman, Freitag, 27.10.2017, 13:54 (vor 2392 Tagen) @ ThomasK

Bei unserem Großunternehmen gilt:
1) Vorhandene private BahnCards müssen für dienstliche Fahrten genutzt werden.
2) Wer eine private BC100 besitzt, bekommt für Zugfahrten auch kein Geld vom Arbeitgeber. (Ausnahmen: Fahrtkosten oder Pauschalen für andere Verkehrsmittel - wenn vorgesehen - oder auch Reservierungskosten)

Alleine diese beiden Punkte sind klar rechtswidrig.

Vor Gericht hätte das Unternehmen nicht den Hauch einer Chance.

doch, aber darum geht es ja nicht.

In dieser Fall kann der Arbeitnehmer aber die Kilometerpauschale als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Gruß,
Markman

Bei uns: priv. BC100=kein Geld; dienstl. BC100=nicht privat

ThomasK, Freitag, 27.10.2017, 14:34 (vor 2392 Tagen) @ markman


doch, aber darum geht es ja nicht.


Falsch.

Wenn ein Mitarbeiter seine private BC 100 für Dienstreisen nicht verwenden will und sich für die Dienstreise trotzdem eine Fahrkarte kauft und diesen Beleg, dem Unternehmen vorlegt, dann MUSS das Unternehmen ihm die Fahrkarte ersetzen.

Keinesfalls kann ein Unternehmen den Mitarbeiter zwingen die private Bahncard für Dienstreisen zu verwenden.

Nach der Aussage meines Vorposters, dass eine private BC 100 für Dienstreisen verwendet werden muss, geht es hier um eine ZIVILrechtliche Angelegenheit.

Der Erwerb einer privaten BC 100 ist eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen der Deutschen Bahn und dem privaten Käufer. Da hat sich das Unternehmen nicht einzumischen.

Wenn nun das Unternehmen selbst eine Dienstreise anordnet, dann MUSS das Unternehmen dem Mitarbeiter die Kosten erstatten. Das Unternehmen hat lediglich Anspruch auf die Vorlage von Belegen. Keinesfalls kann es die Benutzung der privaten BC 100 anordnen.

BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen?

Ösi, Dienstag, 24.10.2017, 19:55 (vor 2395 Tagen) @ JumpUp

Ich hatte im ÖD die Regelung, dass bis zum Flexpreis 2. Klasse erstattet wurde. Darunter fielen Sparpreise 1. Klasse, aber auch rabattierte Flexpreise, bei denen die Differenz mit BahnCard-Erstattung "voll gemacht" wurde, natürlich nur bis die BC vollständig erstattet war.

BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen?

markman, Mittwoch, 25.10.2017, 08:58 (vor 2394 Tagen) @ JumpUp

Guten Tag,

ein Bekannter von mir bat mich um Eure Hilfe bzw. Einschätzung und Tipps:

- BahnCard100 ist aus privaten Gründen vorhanden (nicht für Fahrten Wohnort -> Arbeitsplatz sondern für reine Ausflugsfahrten)

- Seine Arbeit ist an den öffentlichen Dienst angegliedert (Max-Planck-Gesellschaft)

wenn auch OT:

sag mal, Dein "Bekannter" arbeitet wie viele Tage die Woche? Wie kann man dann die BC100 für private Fahrten ökonomisch einsetzen?

Gruß,
Markman

BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen?

RhBDirk, Mittwoch, 25.10.2017, 09:20 (vor 2394 Tagen) @ markman

Guten Tag,

ein Bekannter von mir bat mich um Eure Hilfe bzw. Einschätzung und Tipps:

- BahnCard100 ist aus privaten Gründen vorhanden (nicht für Fahrten Wohnort -> Arbeitsplatz sondern für reine Ausflugsfahrten)

- Seine Arbeit ist an den öffentlichen Dienst angegliedert (Max-Planck-Gesellschaft)


wenn auch OT:

sag mal, Dein "Bekannter" arbeitet wie viele Tage die Woche? Wie kann man dann die BC100 für private Fahrten ökonomisch einsetzen?

Gruß,
Markman

Warum muss immer alles "ökonomisch" sein?

Im Jahr stehen knapp 52 Wochenenden zur Verfügung und in aller Regel um die 30 Urlaubstage.

Ich nutze die BC100 auch lediglich privat und im innerstädtischen Bereich zum Arbeitsplatz.

BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen?

markman, Mittwoch, 25.10.2017, 10:19 (vor 2394 Tagen) @ RhBDirk

Warum muss immer alles "ökonomisch" sein?

Im Jahr stehen knapp 52 Wochenenden zur Verfügung und in aller Regel um die 30 Urlaubstage.

Ich nutze die BC100 auch lediglich privat und im innerstädtischen Bereich zum Arbeitsplatz.

na, ich will sie mir auch mal wieder kaufen und stehe gerade vor vielen Berechnungen. Die 1. Klasse Variante, für mich als Selbstständiger dann nur der netto-Wert von knapp 6.000 EUR ist schon ein Kracher. Aber wer fährt denn jedes Wochenende privat noch viel Zug, wenn er unter der Woche ggf. viel mit dem Zug reist?

Gruß,
Markman

BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen?

danielausberlin, Mittwoch, 25.10.2017, 09:36 (vor 2394 Tagen) @ JumpUp

Ich kaufe mir die BC 100 privat und rechne gemäß einer schriftlichen Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber jede Reise per Eigenbeleg zum Normalpreis ab.

Ist allerdings echte Wirtschaft und nicht Öffentlicher Dienst. ;-)

BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen?

JanBS, Wien, Mittwoch, 25.10.2017, 17:29 (vor 2394 Tagen) @ JumpUp

Wie schon mehrfach oben gesagt: im öffentlichen Dienst geht es in den meisten Fällen nicht. Ausnahmen gibt es aber in Niedersachsen und in Hessen, wo eine BC100 anteilig bezuschusst wird.

Zwischen öffentlichem Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Beamten wird ein besonderes Vertrauensverhältnis unterstellt, welches in der Regel dazu führt, dass man privat beschaffte Bahn Cards nutzen und angeben *muss*. Es gibt auch entsprechende Kommentare zum Bundesreisekostengesetz, in denen das bestätigt wird.

Ich bin selber "Opfer" dieser Regelung und beantrage regelmäßig Dienstreisen ohne Fahrtkosten, da ich private eine BC100 besitze.

Viele Grüße
Jan

BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen?

superkolbi, Aschaffenburg, Mittwoch, 25.10.2017, 18:05 (vor 2394 Tagen) @ JumpUp


Wie seht Ihr das und habt Ihr irgendwelche Tipps, wie man hier vorgehen könnte?
Kennt Ihr Jemand, der dieses Problem hatte, und auf legale Weise konstruktiv lösen konnte?


Danke für Eure Tipps! M. E. sollte es gefördert werden, wenn sich Angestellte zum öffentlichen Verkehr bekennen :)

Grüße

Wäre es möglich, die Kilometer der Dienstreise über die Kilometerpauschale (Steuererklärung) abzurechnen?

Spannende Frage

musicus, Mittwoch, 25.10.2017, 18:38 (vor 2394 Tagen) @ superkolbi

Wäre es möglich, die Kilometer der Dienstreise über die Kilometerpauschale (Steuererklärung) abzurechnen?

Prinzipiell kann man ja dienstlich angefallene Reisekosten, die der AG nicht erstattet, steuerlich geltend machen. Aus dem Bauch heraus fürchte ich allerdings, dass die Kilometerpauschale bei Nutzung der Bahn nicht durchgewunken würde, da 0,30€/km für einen BC-Besitzer viel zu hoch gegriffen sind. Erst recht gilt das für eine privat beschaffte BC100, bei der berufliche Fahrten abhängig Beschäftigter ja nur noch als "Abfallprodukt" entstehen. Womöglich ist eine anteilige Geltendmachung bei entsprechender Dokumentation von privater/beruflicher Nutzung (Bahn-Fahrtenbuch) denkbar...

Spannende Frage

Ösi, Mittwoch, 25.10.2017, 19:26 (vor 2394 Tagen) @ musicus

Ich würde es wie bei jeder anderen gemischten dienstlichen/privaten Ausgabe machen, nämlich prozentuell (z.B. Fahrtenbuch mit Normalpreisen führen und den Prozentsatz dienstliche Normalpreise von Normalpreise gesamt absetzen).

ja !

markman, Donnerstag, 26.10.2017, 09:11 (vor 2393 Tagen) @ superkolbi

Natürlich. Bei der Höhe der km-Pauschale geht es seit 2014 nicht mehr nach der Art des benutzten Fahrzeuges (Autor oder Bahn). Es ist für die Steuer auch nicht entscheidend, ob tatsächlich Fahrtkosten entstanden sind.

Es heiss:

Arbeitnehmer, denen es die Reiserichtlinie ihres Unternehmens gestattet, das Privatfahrzeug für Geschäftsreisen zu nutzen, setzen in ihrer Reisekostenabrechnung - wenn nicht anders vereinbart - eine Kilometerpauschale an. Wird ihnen das Kilometergeld nicht vom Unternehmer, also von ihrem Arbeitgeber, gezahlt, können sie die Fahrtkosten für geschäftliche Anlässe unter Umständen als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Gruß,
Markman

[CH] Dienstreisen bei GA (vgl. BahnCard100)

sb, Mittwoch, 25.10.2017, 18:35 (vor 2394 Tagen) @ JumpUp

In der Schweiz ist üblich, dass Mitarbeiter von Firmen ohne Personalfreifahrt den Halbtax-Fahrpreis 1.Klasse (Halbtax: entspricht BahnCard50 mit erweiterter Gültigkeit im gesamten ÖV) erstattet bekommen, denn normalerweise wird zumindest ein Firmen-Halbtax firmenseitig gestellt bzw. es wird davon ausgegangen, ein solches zu besitzen, was auf 36,5% der Eidgenossen zutrifft (Halbtax-Besitzer der Wohnbevölkerung Schweiz, 2015).

Sofern ein Firmen-GA (Generalabonnement: entspricht BahnCard100 mit erweiterter Gültigkeit im gesamten ÖV) 2.Klasse verfügbar ist und eine Reise in 1.Klasse abrechenbar ist, so erhalten Inhaber von (privaten) GA 1.Klasse einen Halbtax-Klassenwechsel erstattet, da diese privat in Vorkasse gingen.

Schafft es Deutschland mit seiner als unendlich empfundenen verwaltungsrechtlichen Regelungswut nicht einmal, solche simplen Regelungen zu finden?

Von einem BahnCard100-Besitzer zu verlangen, Einzelbillette zu lösen, ist an Absurdität – nicht nur im Hinblick auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (= zentrale Haushaltsgrundsätze!) – kaum zu überbieten, außer offenkundig in manchen deutschen Verwaltungen...?

[CH] Dienstreisen bei GA (vgl. BahnCard100)

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Mittwoch, 25.10.2017, 18:41 (vor 2394 Tagen) @ sb

Schafft es Deutschland mit seiner als unendlich empfundenen verwaltungsrechtlichen Regelungswut nicht einmal, solche simplen Regelungen zu finden?

Dass die Schweiz besser ist, wissen wir im Forum doch alle :) Auch ich halte eine Neuregelung für geboten und sehe eine mit dem Staatsziel des Umweltschutzes unvereinbare Privilegierung des Autofahrers. Aber ein Blick in die deutsche Verwaltung, die Interessenvertretungen der Beamten und das Parlament offenbart: Daraus wird nix. Wir sind ein Volk von Autofahrern.

Von einem BahnCard100-Besitzer zu verlangen, Einzelbillette zu lösen, ist an Absurdität – nicht nur im Hinblick auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (= zentrale Haushaltsgrundsätze!) – kaum zu überbieten, außer offenkundig in manchen deutschen Verwaltungen...?

Das hast du falsch verstanden. Man verlangt nicht vom BahnCard100-Besitzer, dass er Einzelbillete löst. Man erwartet, dass er diesen Rabatt einsetzt und dem Staat dadurch Geld spart. Tut er das nicht (z.B. Er verschweigt das Vorhandensein einer privaten BahnCard100) begeht er ein Dienstvergehen.

--
Für eine DB Lounge in Erfurt!

[CH] Dienstreisen bei GA (vgl. BahnCard100)

heinz11, Mittwoch, 25.10.2017, 23:25 (vor 2394 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn

...

Dass die Schweiz besser ist, wissen wir im Forum doch alle :) Auch ich halte eine Neuregelung für geboten und sehe eine mit dem Staatsziel des Umweltschutzes unvereinbare Privilegierung des Autofahrers. Aber ein Blick in die deutsche Verwaltung, die Interessenvertretungen der Beamten und das Parlament offenbart: Daraus wird nix. Wir sind ein Volk von Autofahrern.

Dein Blick geht in die verkehrte Richtung. Nicht der Autofahrer wird privilegiert, sondern der Bahnfahrer diskriminiert. Anderenfalls wäre ein Autobesitzer verpflichtet, seinen Privat-PkW ( analog der BC) kostenfrei dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

[CH] Dienstreisen bei GA (vgl. BahnCard100)

spraiynt, Bern, Donnerstag, 26.10.2017, 06:41 (vor 2393 Tagen) @ heinz11

Das kann ich in Deutschland nur bestätigen. Ein guter Bekannter von mir ist im Herzen auch Bahnfahrer. Er hat schon oft das Gespräch mit seinem deutschen Arbeitgeber gesucht und auch vorgerechnet dass doch eine BC100, selbst erster Klasse, in Kombination mit Car Sharing, falls man mal wo hin muss wo es wirklich ein Auto braucht, günstiger kommt als das Dienstauto welches er von der Firma (aufgezwungen) bekommt. Keine Chance...

Wobei hier wohl auch zwei Extreme aufeinander prallen. Ich gehöre selbst zu den glücklichen die für einen der Schweizer Staatsbetriebe arbeiten und reise mit entsprechendem erstklasse GA.

Wo man in Deutschland den Dienstwagen förmlich aufgedrängt bekommt, so wirft man uns hier das GA nach. Mit der Konsequenz dass Post, Swisscom, Militär und sonstige Bundesangestellte 80% der ersten Klasse im IC Bern-Zürich belegen... beides sicherlich nicht sonderlich ökonomisch Sinnvoll.

Arroganz bitte einstellen, danke

Paladin, Hansestadt Rostock / Stralsund, Mittwoch, 25.10.2017, 18:49 (vor 2394 Tagen) @ sb

- kein Text -

Welche Arroganz?

musicus, Mittwoch, 25.10.2017, 18:53 (vor 2394 Tagen) @ Paladin
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 25.10.2017, 18:54

sb übersieht/übergeht, dass die Regelungen und Verbreitung von Ermäßigungsmöglichkeiten - gerade bei Unternehmen mit nennenswertem Reiseaufkommen - durchaus in vergleichbarem Ausmaß auch in Deutschland vorhanden sind, einschlägige Regelungen zur Reisekostenerstattung inklusive.
Abgesehen davon empfinde ich die implizite 1:1-Gleichsetzung der Bahnverkehrsmöglichkeiten in D und CH als für die konkrete Diskussion nicht hilfreich.

Welche Arroganz?

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Mittwoch, 25.10.2017, 18:59 (vor 2394 Tagen) @ Paladin

- kein Text -

BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen?

IC Königssee, Mittwoch, 25.10.2017, 19:27 (vor 2394 Tagen) @ JumpUp

Ich würde darüber mal den Bund der Steuerzahler informieren, die sind an solchen Sachen recht interessiert. Vielleicht erreicht man darüber eine mediale Aufmerksamkeit.

MFG
IC Königssee

BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen?

nscharrn, IC 2152, Mittwoch, 25.10.2017, 21:13 (vor 2394 Tagen) @ IC Königssee

warum Bund der Steuerzahler - er soll einfach mal eine Info an die Revision o.ä. geben die freuen sich bestimmt

BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen?

Mint, Donnerstag, 26.10.2017, 07:32 (vor 2393 Tagen) @ JumpUp

Danke für Eure Tipps! M. E. sollte es gefördert werden, wenn sich Angestellte zum öffentlichen Verkehr bekennen :)

Allgemein gilt: Wenn der Arbeitgeber Aufwendungen für Dienstreisen nicht erstattet, so kann der Arbeitnehmer diese Aufwendungen in seiner Steuererklärung geltend machen. Fährt der Mitarbeiter mit dem Auto, kann er 30 Cent je gefahrenen Kilometer ansetzen. Fährt er mit "normalen" Bahnfahrkarten, könnte er eben diese einreichen.

Wie es sich bei einer BC 100 verhält, der überwiegend privat genutzt wird, kann ich nicht sagen. Man könnte sein Finanzamt fragen oder man könnte eine nachvollziehbare Rechnung aufstellen und das dann so einreichen (vielleicht mit paralleler Führung eines Fahrtenbuchs, auf dessen Basis dann der private Anteil vom beruflichen getrennt werden kann).

BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen?

Gleis42, Köln, Frankfurt, Hamburg, Donnerstag, 26.10.2017, 08:26 (vor 2393 Tagen) @ Mint

Danke für Eure Tipps! M. E. sollte es gefördert werden, wenn sich Angestellte zum öffentlichen Verkehr bekennen :)


Allgemein gilt: Wenn der Arbeitgeber Aufwendungen für Dienstreisen nicht erstattet, so kann der Arbeitnehmer diese Aufwendungen in seiner Steuererklärung geltend machen. Fährt der Mitarbeiter mit dem Auto, kann er 30 Cent je gefahrenen Kilometer ansetzen.

Man kann immer die Differenz der Erstattung zu 30 Cent/km ansetzen, selbst wenn man mit dem Fahrrad fährt. Bei Dienstreisen übrigens für Hin- und Rückweg (statt Einfach für den Weg zur Arbeit).
Bei nachgewiesen höheren Kosten (z.B. Einzelticket) auch mehr.

Aber das gibt man bei der Steuererklärung üblicherweise als Werbungskosten an, welche gedeckelt sind. Je nachdem, was man sonst so zusammenbekommt bleibt es also ohne Wirkung.

Schreibst du hier nicht von der Entfernungspauschale?

musicus, Donnerstag, 26.10.2017, 08:43 (vor 2393 Tagen) @ Gleis42

...liest sich zumindest so - und so wie ich den Sachverhalt verstehe, würden vom AG nicht erstattete Dienstreisen zusätzlich geltend gemacht werden können, oder? Dabei dürfte auch keine Deckelung existieren, sofern man nicht wieder mit der Dienstreisenpauschale hantiert. Knackpunkt der Debatte ist und bleibt wohl die gemischte beruflich/private Nutzung von BahnCards.

Nicht bei Fahrrad

markman, Donnerstag, 26.10.2017, 09:27 (vor 2393 Tagen) @ Gleis42

seit 2014 nicht mehr möglich

aber nur bei Dienstreisen

musicus, Donnerstag, 26.10.2017, 09:45 (vor 2393 Tagen) @ markman

- kein Text -

BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen?

Mint, Donnerstag, 26.10.2017, 22:26 (vor 2393 Tagen) @ Gleis42

Man kann immer die Differenz der Erstattung zu 30 Cent/km ansetzen, selbst wenn man mit dem Fahrrad fährt. Bei Dienstreisen übrigens für Hin- und Rückweg (statt Einfach für den Weg zur Arbeit). Bei nachgewiesen höheren Kosten (z.B. Einzelticket) auch mehr.

Na ja, klar, wenn der Arbeitgeber die Kosten nur anteilig erstattet, dann kann man sicher den Rest als Werbungskosten geltend machen.

Bei Fahrten mit dem Fahrrad aber (leider) nicht.

Aber das gibt man bei der Steuererklärung üblicherweise als Werbungskosten an, welche gedeckelt sind. Je nachdem, was man sonst so zusammenbekommt bleibt es also ohne Wirkung.

Das wäre mir neu, dass Werbungskosten gedeckelt sind.

BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen?

heinz11, Donnerstag, 26.10.2017, 23:01 (vor 2393 Tagen) @ Mint


Das wäre mir neu, dass Werbungskosten gedeckelt sind.

Die Werbungskosten an sich nicht, aber die Entfernungspauschale. Nämlich dann, wenn man nicht mit dem PkW fährt.

BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen?

Mint, Freitag, 27.10.2017, 06:38 (vor 2392 Tagen) @ heinz11

Die Werbungskosten an sich nicht, aber die Entfernungspauschale. Nämlich dann, wenn man nicht mit dem PkW fährt.

Hier geht es doch um Dienstreisen. Bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug (außer Fahrrad) können die gefahrenen Kilometer über die Kilometerpauschale (nicht Entfernungspauschale) abgerechnet werden. Dies AFAIK ungedeckelt, sondern dem tatsächlichen Aufwand nach.

Die Kilometerpauschalen sind 30 Cent/km bei Pkw-Nutzung und 20 Cent/km bei Motorrad/Motorroller/Mofa. Wenn die tatsächlichen Kosten höher waren, kann man gegen Nachweis auch die tatsächlichen Kosten abrechnen (anstelle der Pauschale).

(Mir nicht bekannt: Nutzung eines S-Pedelecs ...)

Und noch mal: Die Kilometerpauschale ist nur anwendbar, wenn man mit dem eigenen Fahrzeug fährt. Bei Nutzung von Bus und Bahn können die tatsächlichen Kosten abgerechnet werden.

Ich würde -- in der Situation des Fragestellers -- ein Fahrtenbuch führen und dann die dienstlichen Anteile der Bahncard 100 abrechnen.


Für den Weg zwischen dem Wohnsitz und der täglichen Arbeitsstätte (keine Dienstreisen) greift die Entfernungspauschale. Sie ist auf 4500 Euro gedeckelt, das ist richtig, aber sie ist nicht gedeckelt, wenn die Fahrt mit einem eigenen Fahrzeug zurück gelegt wird. Diese Pauschale (30 Cent/km) greift bekanntlich nur für den einfachen Weg. Bei Dienstreisen zählen ja die Strecken Hin und Zurück.

BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen?

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 27.10.2017, 07:37 (vor 2392 Tagen) @ Mint

Und noch mal: Die Kilometerpauschale ist nur anwendbar, wenn man mit dem eigenen Fahrzeug fährt. Bei Nutzung von Bus und Bahn können die tatsächlichen Kosten abgerechnet werden.

Nicht ganz richtig oder mißverständlich formuliert: Für den täglichen Arbeitsweg kann bei Nutzung eines eigenen Kfz ausschließlich die Kilometerpauschale, nicht aber die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Nutzt man den ÖPNV, kann man abweichend auch per Nachweis die tatsächlichen Kosten ansetzen.
Wenn man, wie ich, mal ÖPNV, mal Auto und im Sommer auch mal die Kombination ÖPNV und Fahrrad nutzt, und natürlich im Nachhinein nicht mehr sagen kann, wann, wie oft, und was, kann man auch pauschal die Anzahl der Arbeitstage und den einfachen Arbeitsweg angeben. Mit Pech ist es ein Verlustgeschäft für den Einzelnen, aber keinesfalls rechtswidrig. ;-)

Dienstreisen aber als vollkommen anderes Thema ausklammernde Grüße,
der Colaholiker

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BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen?

nscharrn, IC 2152, Freitag, 27.10.2017, 07:49 (vor 2392 Tagen) @ Mint

eine Art Fahrtenbuch ist meiner Meinung eine gute Lösung – es gibt nur ein Problem welsche km legt man zu Grunde die des Auto oder die des Zuges - Anzahl der Fahrten igeht ja nicht da ist man ja wieder bei einer Art Pauschale je fahrt

BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen?

markman, Freitag, 27.10.2017, 08:45 (vor 2392 Tagen) @ Mint

Und noch mal: Die Kilometerpauschale ist nur anwendbar, wenn man mit dem eigenen Fahrzeug fährt. Bei Nutzung von Bus und Bahn können die tatsächlichen Kosten abgerechnet werden.

"Können", aber nicht "müssen. Auch bei Nutzung der Bahn kann man die Kilometerpauschale ansetzen.

Gruß,
Markman

BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen?

markman, Donnerstag, 26.10.2017, 09:30 (vor 2393 Tagen) @ Mint

Danke für Eure Tipps! M. E. sollte es gefördert werden, wenn sich Angestellte zum öffentlichen Verkehr bekennen :)


Allgemein gilt: Wenn der Arbeitgeber Aufwendungen für Dienstreisen nicht erstattet, so kann der Arbeitnehmer diese Aufwendungen in seiner Steuererklärung geltend machen. Fährt der Mitarbeiter mit dem Auto, kann er 30 Cent je gefahrenen Kilometer ansetzen. Fährt er mit "normalen" Bahnfahrkarten, könnte er eben diese einreichen.

nein, er kann auch bei einer BC100 die Kilometerpauschale ansetzen. Es ist egal, welches Verkehrsmittel man benutzt (außer Fahrrad).

Gruß,
Markman

BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen?

Mint, Donnerstag, 26.10.2017, 22:23 (vor 2393 Tagen) @ markman

nein, er kann auch bei einer BC100 die Kilometerpauschale ansetzen. Es ist egal, welches Verkehrsmittel man benutzt (außer Fahrrad).

Hast Du dafür eine Quelle? Mein Kenntnisstand ist der: Kilometer-Pauschale oder tatsächliche Kosten, wenn(!) mit dem eigenen Fahrzeug gefahren wird. Andernfalls eben nicht (Nachweis der Kosten mittels Belegen, bspw. Bahn-Tickets).

BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen?

markman, Freitag, 27.10.2017, 08:56 (vor 2392 Tagen) @ Mint

nein, er kann auch bei einer BC100 die Kilometerpauschale ansetzen. Es ist egal, welches Verkehrsmittel man benutzt (außer Fahrrad).


Hast Du dafür eine Quelle? Mein Kenntnisstand ist der: Kilometer-Pauschale oder tatsächliche Kosten, wenn(!) mit dem eigenen Fahrzeug gefahren wird. Andernfalls eben nicht (Nachweis der Kosten mittels Belegen, bspw. Bahn-Tickets).

Reisekostenreform 2014. IMHO ist es dem Finanzamt egal, wie du von A nach B kommst. Auch wenn Du keine Kosten tatsächlich hattest (Freundin hat Dich gefahren), kannst Du die KM-Pauschale als Arbeitnehmer ansetzen. Das bedeutet, du kannst auch als Sparfuchs zu Fuß 10km gehen und dann doch glatt 3 EUR als Werbungskosten geltend machen, wenn der Arbeitgeber das nicht bezahlt.

Gruß,
Markman

BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen?

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 27.10.2017, 09:16 (vor 2392 Tagen) @ markman

Das bedeutet, du kannst auch als Sparfuchs zu Fuß 10km gehen und dann doch glatt 3 EUR als Werbungskosten geltend machen, wenn der Arbeitgeber das nicht bezahlt.

Wenn man nicht gerade ein direkter Verwandter des Road Runner ist, ist das aber ein ziemlich mieser Stundenlohn. ;-)

Meep-meep,
der Colaholiker

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