Ja, Zugbindung ist aufgehoben. Mit deiner s Bahn würdest du denn ICE 882 ja nicht mehr erreichen. Du brauchst das nicht bestätigen zu lassen.
Grund ist, dass ICE 882 über Augsburg fährt. Bei Nürnberg Dutzendteich werden weichen gewechselt und die Strecke ist nur eingleisig.
Drei ergänzende Fragen meinereits, unabhängig von der Relevanz für diesen fragenden Fahrgast:
1. Wenn die Zugbindung infolgedessen aufgehoben ist, ist dann (theoretisch) auch eine frühere Fahrt am gleichen Geltungstag möglich?
2. In München Hbf fahren um 07:55 zwei unterschiedliche ICE-Züge nach Nürnberg Hbf nicht gekuppelt:
- ICE724 München Hbf ab 07:55 via Ingolstadt Hbf (ohne Halt) nach Nürnberg Hbf an 09:15 (*)
- ICE882 München Hbf ab 07:55 via Augsburg Hbf (ohne Halt) nach Nürnberg Hbf an 09:27 (**)
(*) baubedingte Verzögerung
(**) baubedingte Umleitung
Stünde dem Fahrgast dann auch frei, aufgrund aufgehobener Zugbindung den ICE724 mit gleicher Abfahrtszeit in München Hbf und früherer Ankunft in Nürnberg Hbf zu nutzen und dann entsprechend der Wegevorschrift in Nürnberg Hbf oder Würzburg Hbf in einen ICE nach Würzburg Hbf (zum Beispiel den ICE882, auch in einen späteren ICE) umzusteigen?
3. Welche Auswirkungen auf die Verspätungsentschädigung haben diese Fälle, wenn...
3a) der Fahrgast ab Starnberg (Einstiegsbahnhof) seine auf der Fahrkarte angegebene S-Bahn benutzt und folglich ab München einen späteren ICE als vorgesehen nimmt?
3b) ab München in den planmäßigen ICE882 früher einsteigt?
3c) ab München bis Nürnberg den alternativen ICE724 benutzt mit gleicher Abfahrtszeit wie der ICE882?
3d) am gleichen Geltungstag früher als ursprünglich gebucht fährt?
Vielen Dank für die Aufklärung anhand dieses interessanten Paradebeispiels.