Entschädigung bei Verspätung (Fahrkarten und Angebote)

westküste, Montag, 09.10.2017, 18:48 (vor 2393 Tagen)

moinmoin
hier vielleicht ein besonderer Fall:
1. ursprüngliche Buchung einer Sparpreiskarte mit einem 2 Stündigem Aufenthalt
2. geplanter 2 stündiger Aufenthalt kann kürzer ausfallen.
3. lt. SMS-Mitteilung besteht die Möglichkeit, dass beim vorletzten Streckenteil eine Verzögerung durch Baustellenbetrieb auftritt.
4. Beim unter 2. erwähnten Aufenthalt wird an diesem Aufenthalts-Bahnhof mit Hinweis auf die zu erwartenede Verzögerung die Zugbindung aufgehoben.
5. daher kann ein früherer Zug ab dem Unterbrechungsbahnhof genommen werden.
6. Leider tritt auf der Strecke eine solche Verzögerung auf,
dass der erwartete Vorteil einer früheren Ankunft am Zielbahnhof nicht eintritt.
Die Ankunft ist aber in der Zeit der ursprünglichen Buchung.

Frage: ist eine Entschädigung wegen Verspätung zu erwarten?
Die Zeitverzögerungen von über einer Stunde sind eingetreten.

Einfach einreichen und warten was passiert!

Quasar, Montag, 09.10.2017, 19:40 (vor 2393 Tagen) @ westküste

Hier gibts dann nur wieder Glaubenskriege was sein darf und was nicht.

wahrscheinlich hast Du recht.

westküste, Montag, 09.10.2017, 22:32 (vor 2393 Tagen) @ Quasar

nix

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