Email-Upgrade 1. Klasse bei Sparpreis, Aufhebung Zugbindung (Fahrkarten und Angebote)

bers, Mittwoch, 28.06.2017, 07:33 (vor 2501 Tagen)

Hallo zusammen,
ich habe per Email ein Upgrade in die 1. Klasse für ein Sparpreis-Ticket angeboten bekommen. Die Verbindung hat aber eine sehr knappe Umsteigezeit, deswegen ist es recht wahrscheinlich, dass ich mir entweder für den Weg dorthin, oder von dort weiter, die Zugbindung aufheben lassen muss. Bleibt das Upgrade in diesem Fall gültig? Soll heißen, wird die Zugbindung auch für das Upgrade aufgehoben - oder kann ich mir das Geld in dem Fall sparen?

Vielen Dank!

Email-Upgrade 1. Klasse bei Sparpreis, Aufhebung Zugbindung

Action85, Mittwoch, 28.06.2017, 07:47 (vor 2501 Tagen) @ bers

Ja, die Zugbindung ist dann natürlich auch für das Upgrade aufgehoben.

Antwort

wachtberghöhle, Mittwoch, 28.06.2017, 07:50 (vor 2501 Tagen) @ bers

Hallo zusammen,
ich habe per Email ein Upgrade in die 1. Klasse für ein Sparpreis-Ticket angeboten bekommen. Die Verbindung hat aber eine sehr knappe Umsteigezeit, deswegen ist es recht wahrscheinlich, dass ich mir entweder für den Weg dorthin, oder von dort weiter, die Zugbindung aufheben lassen muss.

Warum hast Du die dann gebucht?

Bleibt das Upgrade in diesem Fall gültig? Soll heißen, wird die Zugbindung auch für das Upgrade aufgehoben - oder kann ich mir das Geld in dem Fall sparen?

Der Aufpreis gilt bei Aufheben der der Zugbindung auch für die Ersatzverbindnung.

Antwort

bers, Mittwoch, 28.06.2017, 08:00 (vor 2501 Tagen) @ wachtberghöhle

Die Verbindung hat aber eine sehr knappe Umsteigezeit, deswegen ist es recht wahrscheinlich, dass ich mir entweder für den Weg dorthin, oder von dort weiter, die Zugbindung aufheben lassen muss.

Warum hast Du die dann gebucht?

Preis. Für einen möglicherweise längeren (als nötig) Aufenthalt erwarte ich nicht unbedingt eine Erstattung, aber teurer sollte es auch nicht werden ;)

Bleibt das Upgrade in diesem Fall gültig? Soll heißen, wird die Zugbindung auch für das Upgrade aufgehoben - oder kann ich mir das Geld in dem Fall sparen?


Der Aufpreis gilt bei Aufheben der der Zugbindung auch für die Ersatzverbindnung.

Danke sehr!

Antwort

musicus, Mittwoch, 28.06.2017, 08:06 (vor 2501 Tagen) @ wachtberghöhle

Warum hast Du die dann gebucht?

Weil es geht und angeboten wird?
Als Fahrgast muss man sich auf die Fahrpläne der DB verlassen können.

Antwort

wachtberghöhle, Mittwoch, 28.06.2017, 09:22 (vor 2501 Tagen) @ musicus

Als Fahrgast muss man sich auf die Fahrpläne der DB verlassen können.

Klar. Aber eben auch, dass die Fahrscheine gültig bleiben.

Und mir ist kein Angebot von DB-Fernverkehr bekannt, die im Fernverkehr bei Anschlussproblemen dazu führt, dass eine gebuchte Leistung ersatzlos verfällt. Mindestens gibt es den bezahlten Betrag zurück (nicht verwendbare Reservierungen zum Beispiel)

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum