AGB BC100F-Abo: Vorzeitige Kündigung bei Verlust (Allgemeines Forum)

Jipii, Mittwoch, 16.12.2009, 23:49 (vor 5248 Tagen)
bearbeitet von Jipii, Mittwoch, 16.12.2009, 23:54

Ich bin es wieder, der mit der geklauten BC100 ^^.

Meine Ersatzkarte ist da (übrigens konnte ich ausdrücklich KEINE Karte OHNE RFID-Chip bekommen). Kurz vorher war die tolle Preiserhöhungsankündigung da. Das Abo kostet dann ab Januar mehr, obwohl ich es zu dem alten Preis abgeschlossen habe. Deshalb kann ich bis Ende Dezember kündigen.
So weit so gut.

Jetzt verstehe ich die AGB nicht.
Habe folgendes gelesen:
"Für eine abhandengekommene BC100 wird gegen ein Entgelt von 30€ ... eine Ersatzkarte ... ausgestellt. ... Bei Bezug der BC100 im Abonnement ist in diesem Fall eine vorzeitige Kündigung nach Nr. 3.2.3 (da steht nur genau wie lange das Abo geht und wie es sich verlängert) vor Ablauf der Geltungsdauer ausgeschlossen, soweit nicht eine Kündigung nach Nr. 3.2.5 (4 Wochen-Frist bei Änderungen) vorliegt. "
Hä?!
Das gilt doch immer? Oder warum steht das hier? Eine vorzeitige Kündigung ist immer nur möglich, wenn sie nach Nr. 3.2.5 vorliegt.
Verstehe nicht ganz was das soll. Kann es mir jemand bitte erklären?

AGB BC100F-Abo: Vorzeitige Kündigung bei Verlust

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 17.12.2009, 00:53 (vor 5248 Tagen) @ Jipii

Die Bahncard100 gilt doch jeweils ein Jahr und verlängert sich immer um ein weiteres. Allerdings ist es nach einem Jahr Mindestbezugsdauer möglich, die Bahncard100 jeweils zum Ende jeden Monats zu kündigen. Und genau dies ist nicht mehr möglich, wenn eine Ersatzkarte ausgestellt worden ist.

AGB BC100F-Abo: Vorzeitige Kündigung bei Verlust

tom66, Donnerstag, 17.12.2009, 08:10 (vor 5247 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von tom66, Donnerstag, 17.12.2009, 08:10

Hallo,

ich verstehe das so, daß man bei Verlust erst zum Ablauf des Abojahres wieder kündigen kann.
Weil sonst könnte ich ja einfach sagen meine Karte ist weg, lasse mir eine neue schicken, kündige die wieder einen Monat später, schicke sie ordnungsgemäß zurück und fahre schön auf meiner angeblich verloreren Karte weiter.

Allerdings beissen sich hier wohl die Bahnregelungen mit dem Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen. Weil bei einer Preiserhöhung habe ich ja in der Regel immer ein Sonderkündigungsrecht.

Darum müsste die Bahn mir das Sonderkündigungsrecht einräumen auch bei Verlust.

Denn das die Bahn die alte verlorene Karte nicht sperren kann oder auf einen anderen Weg festzustellen das sie nicht mehr gültig ist, kann ja nicht dein dir zustehendes Sonderkündigungsrecht aushebeln.

Gruss Thomas

Dann habe ich ein Problem

Jipii, Donnerstag, 17.12.2009, 09:39 (vor 5247 Tagen) @ tom66
bearbeitet von Jipii, Donnerstag, 17.12.2009, 09:39

Hallo,

ich verstehe das so, daß man bei Verlust erst zum Ablauf des Abojahres wieder kündigen kann.
Weil sonst könnte ich ja einfach sagen meine Karte ist weg, lasse mir eine neue schicken, kündige die wieder einen Monat später, schicke sie ordnungsgemäß zurück und fahre schön auf meiner angeblich verloreren Karte weiter.

Das ist nämlich bei mir der Fall, also mir wurde die Karte geklaut und möchte trotzdem kündigen, weil ich dauernd in der ersten Klasse stehen muss, besonders auf der Strecke Köln-Frankfurt.


Allerdings beissen sich hier wohl die Bahnregelungen mit dem Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen. Weil bei einer Preiserhöhung habe ich ja in der Regel immer ein Sonderkündigungsrecht.

Darum müsste die Bahn mir das Sonderkündigungsrecht einräumen auch bei Verlust.

Denke ich mir auch und hoffe ich. Sonst wäre das ja eine Schweinerei, denn ich kann als ehrlicher Kunde ja nichts dafür.

Dann habe ich ein Problem

Matze86, München, Donnerstag, 17.12.2009, 10:08 (vor 5247 Tagen) @ Jipii

Hallo,

ich verstehe das so, daß man bei Verlust erst zum Ablauf des Abojahres wieder kündigen kann.
Weil sonst könnte ich ja einfach sagen meine Karte ist weg, lasse mir eine neue schicken, kündige die wieder einen Monat später, schicke sie ordnungsgemäß zurück und fahre schön auf meiner angeblich verloreren Karte weiter.


Das ist nämlich bei mir der Fall, also mir wurde die Karte geklaut und möchte trotzdem kündigen, weil ich dauernd in der ersten Klasse stehen muss, besonders auf der Strecke Köln-Frankfurt.

Wie wäre es mit reservieren oder einen anderen Zug benutzen? ;)

Reservieren oder anderer Zug

Jipii, Donnerstag, 17.12.2009, 10:47 (vor 5247 Tagen) @ Matze86

Wie wäre es mit reservieren oder einen anderen Zug benutzen? ;)

Das Hauptargument für die BC100 war für mich flexibel ohne Planung agieren zu können. Wenn ich mich drei Tage vorher (später gibt es nämlich oft keine Reservierungen mehr) festlegen muss kann ich gleich meine Konditionen bei der Bahn überdenken und zu Tickets anderer Art umsteigen.

Reservieren oder anderer Zug

Matze86, München, Donnerstag, 17.12.2009, 11:08 (vor 5247 Tagen) @ Jipii

Wie wäre es mit reservieren oder einen anderen Zug benutzen? ;)

Das Hauptargument für die BC100 war für mich flexibel ohne Planung agieren zu können. Wenn ich mich drei Tage vorher (später gibt es nämlich oft keine Reservierungen mehr) festlegen muss kann ich gleich meine Konditionen bei der Bahn überdenken und zu Tickets anderer Art umsteigen.

Aber zu der Zeit, zu der du fährst müssten doch genügend Züge über die Rennbahn donnern ;)

AGB BC100F-Abo: Vorzeitige Kündigung bei Verlust

Jipii, Donnerstag, 17.12.2009, 14:29 (vor 5247 Tagen) @ tom66

Hallo,

ich verstehe das so, daß man bei Verlust erst zum Ablauf des Abojahres wieder kündigen kann.
Weil sonst könnte ich ja einfach sagen meine Karte ist weg, lasse mir eine neue schicken, kündige die wieder einen Monat später, schicke sie ordnungsgemäß zurück und fahre schön auf meiner angeblich verloreren Karte weiter.

War eben am bahn.comfort-Schalter und der nette Herr hat mir das selbe erzählt. Ich sei als ehrlicher Kunde quasi angearscht. Verstehe ich selbst ja auch noch etwas, andererseits kann ich auch nichts dafür undwenn die in den Zügen nicht prüfen ob die Karte gestohlen gemeldet wurde oder ungültig ist, dann weiß ich auch nicht.

Jetzt bleibt zu überlegen ob ich dann, wenn ich mich wirklich entscheide zu kündigen, einen Rechtsbeistand befrage.

AGB BC100F-Abo: Vorzeitige Kündigung bei Verlust

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 17.12.2009, 15:29 (vor 5247 Tagen) @ Jipii

Jetzt bleibt zu überlegen ob ich dann, wenn ich mich wirklich entscheide zu kündigen, einen Rechtsbeistand befrage.

Warte doch erstmal ab, was bei der Kündigung - ausdrücklich aufgrund des Sonderkündigungsrechtes - herauskommt.

Allerdings: Ab diesem Kündigungs-Zeitpunkt beiderseitig gewährte Leistungen sind zurück zu erstatten. Ob dies nun auch die gestohlene BC100 (und die Ersatzkarte) betrifft, ist fraglich.

Halte uns auf jeden Fall auf dem Laufenden.

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