Artikel: 500 Euro-Schein statt Fahrkarte (Fahrkarten und Angebote)

AbschnittE, Montag, 07.09.2015, 10:31 (vor 3172 Tagen)
bearbeitet von AbschnittE, Montag, 07.09.2015, 10:32

Gute Unterhaltung... aber: Nicht nachmachen, Kinder! ^^

Quelle: http://www.vice.com/de/read/so-fahrt-ihr-umsonst-mit-der-deutschen-bahn-500


So fahrt ihr umsonst mit der Deutschen Bahn
August 31, 2015
von Jan-Henrik Dobers

Eigentlich will ich an diesem herrlichen Sonntagmorgen nur aus dem Allgäu, dem südlichsten Zipfel Deutschlands, mit dem Zug nach Hamburg fahren—natürlich mit gültigem Fahrticket, denn ich bin ein gesetzestreuer Mensch. Eigentlich. Mit knisterndem 500-Euro-Schein in der Tasche machte ich mich also auf zum Fahrkartenschalter meines Vertrauens — und konnte nicht wissen, welche Verkettung verhängnisvoller Ereignisse ich damit lostreten würde. 772 Kilometer später kam schließlich die Erkenntnis: Das ist bessere Unterhaltung als Mitten im Leben und Hallo Robbie zusammen. Ich bin die Strecke am Ende für null Euro gefahren und habe die Mitarbeiter der Deutschen Bahn zum Weinen gebracht.

Doch fangen wir ganz von vorne an.

Ohne EC-Karte, ohne Kreditkarte schreite ich ins Reisezentrum und werde mit einem freundlichen Lächeln am Schalter begrüßt. Aus dem Hinterzimmer duftet es nach frischem Kaffee. „Ein Ticket nach Hamburg, bitte", sage ich. „Das sind dann 142 Euro", entgegnet mir die Bahn-Angestellte. Dann kommt mein großer Auftritt, Spannung wie in Brechts Dreigroschenoper. Ich zücke die 500-Euro-Note und möchte bezahlen. Meine Eintrittskarte in die Bürokratiehölle trägt die Nummer N17044817907.

Die eben noch gut gelaunte Bahn-Mitarbeiterin erstarrt. Intuitiv greift sie nach dem Geldschein und hält auf halber Strecke zu ihrer Kasse inne. „Ich kann Ihnen kein Ticket verkaufen. So viel Wechselgeld haben wir nicht."

Ihre Hand mit meiner Banknote darin zittert. Sie sucht den Blick ihrer Kollegin, die mich fragt, ob ich mir nicht Geld von meiner Begleitung leihen könne, die mich an den Bahnhof gebracht hatte. „Geld leihen? Ich habe hier doch kein Kaufladengeld dabei", entgegne ich. Weil ich wenigstens versuchen möchte, den Riesen kleinzumachen, frage ich noch in der Bäckerei und im Zeitschriftenladen nach, ob man ihn wechseln könne. Eine Frage, die aus Sicht der beiden Verkäufer wohl allzu dreist erscheint. Ich werde rüde abgewiesen. Warum löst diese Banknote nur so viel Entsetzen aus? Unverrichteter Dinge kehre ich an den Schalter zurück.


„Dann kann ich Ihnen kein Zugticket verkaufen", sagt die andere Dame von der Bahn. „Das heißt, ich fahre ohne Ticket? Dann müssen sie mir das schriftlich geben." Gesagt getan. Als ich dieses offizielle Dokument dann ausgehändigt bekomme, bin ich zwar kein stolzer Besitzer einer Fahrkarte, aber ehrenhafter Besitzer eines ökologisch gewonnenen Blatt Papiers, auf dem die Bahn-Angestellte schreibt: „Konnte auf 500 Euro nicht rausgeben." Welch' Schlichtheit!

Freudig setze ich mit meinem offiziellen Deutsche-Bahn-Dokument in den ersten Regional-Zug meiner Verbindung und warte wie ein kleiner Junge darauf, kontrolliert zu werden. Sollte es wirklich so einfach sein? Könnte jeder, der mit einem 500-Euro-Schein ein Ticket lösen möchte (sei er nun echt oder nicht), komplett umsonst mit der Bahn fahren? Es zischt hinter mir. Die Tür geht auf und die Schaffnerin schreitet auf mich zu.


„Die Fahrkarten bitte", ruft die Kontrolleurin. „Was sagen Sie, wenn ich Ihnen erzähle, dass ich mir eine Fahrkarte kaufen wollte, es aber nicht konnte, weil niemand Wechselgeld hatte?", frage ich sie. Ich Sadist. Es dauert, bis sie antworten kann. Fragendes Gesicht. „Ich weiß jetzt wirklich nicht, was ich mit Ihnen machen soll." Kurz überlegt sie zu telefonieren. Sie durchsucht ihre Taschen—vielleicht nach meinem Wechselgeld? „Ich bin ratlos", sagt sie hektisch und wischt sich eine Schweißperle von der Stirn. „Fragen Sie im nächsten Zug, ob Sie dort ein Ticket lösen können." War ich anfangs einfach nur genervt von der Gesamtsituation, beginnt sie nun, mir ziemlichen Spaß zu machen.

Im ICE zwischen Augsburg und Hamburg gibt es dann die Fortsetzung. Dieses Mal als Oper mit schreiendem Kind im Hintergrund. Auch hier: Kein Wechselgeld, kein Zugticket, nur das Angebot einen „Überzahlungsgutschein" zu lösen. Die Bahn möchte in einem solchen Fall, dass der Kunde einen Gutschein löst und den Restbetrag im nächsten Reisezentrum ausgezahlt bekommt. Ich hatte Angst, dass das nächste Reisezentrum bargeldarm war und lehne freundlich, aber bestimmt ab. Die junge Schaffnerin mit den feuerroten Haaren verzweifelt, fragt mich, welche Kreditkarten ich besitze und ist den Tränen nahe. Ungelogen. Auch diese Fahrt darf ich unbehelligt fortsetzen. Wie viele der Fahrgäste, die den Wert eines Wocheneinkaufs in ihr Ticket investieren mussten, mich jetzt hassen—ich kann es nur ahnen.


Nach dem (gescheiterten) Versuch im ICE von Augsburg nach Hamburg, endlich einen Fahrschein zu lösen, stecken mein 500-Euro-Schein und ich in einer Sinnkrise. Ich schreibe der Bundesbank und frage, warum es so schwierig ist, eine solche Banknote loszuwerden, ob die Menschen davor Angst haben und warum man immer gleich das Gefühl vermittelt bekommt, ein Zuhälter zu sein. Der Pressesprecher Claus Brumberg versucht, es mir zu erklären: „Bargeld wird—genauso wie elektronische Zahlungsmittel—auch zu illegalen Zwecken missbraucht." Gerade bei großen Geldscheinen, die zu normalen Zahlungszwecken nahezu nie verwendet werden, ist das Misstrauen besonders groß. Auch, weil in der Presse immer wieder ein Zusammenhang zwischen großen Geldscheinen und der Schattenwirtschaft hergestellt wird. Claus Brumberg gibt mir dann noch einen Literaturtipp mit auf den Weg: Die ersten Euros von Antti Heinonen, was einen guten Überblick über die Stücklungsstruktur der Euro-Banknoten vermittle. Ich ärgere mich, das Buch nicht auf meiner siebenstündigen Zugfahrt gelesen zu haben.

Zeit, auch noch mal bei der Bahn selbst nachzufragen, wie zur Hölle so etwas eigentlich passieren kann. Ich werde ja wohl nicht die einzige Person gewesen sein, die jemals versucht hat, eine Fahrkarte im Wert von deutlich über hundert Euro mit einem 500-Euro-Schein zu bezahlen—oder?


Der Bahn-Sprecher, der wie immer anonym bleiben möchte, holt aus. In seiner Haut stecken möchte man nicht. Juristen, die vor Gericht argumentieren und in einer schlechten Ausgangslage stecken, sagen immer Wörter wie: „Selbstverständlich", „in der Regel", „grundsätzlich" und „es kommt darauf an". Der Bahn-Sprecher schreibt mir: „Selbstverständlich wird auch eine 500-Euro-Banknote im Reisezentrum angenommen. In der Regel kann ein solcher Schein gewechselt werden." Falls nicht, besteht „grundsätzlich die Möglichkeit, in den Fernverkehrszügen ein Ticket zu lösen".

So weit, so aussagelos. „In Ausnahmesituationen kann es jedoch vorkommen, dass nicht genügend Wechselgeld zur Verfügung steht, zum Beispiel an einem Wochenende mit geringerer Schalterbesetzung direkt nach Öffnung des Reisezentrums", erklärt er dann allerdings und ich werde hellhörig. Ich möchte natürlich wissen, welchen Notfallfahrplan die Bahn-Mitarbeiter in diesen Ausnahmesituationen zu beachten haben und welchen Verhaltenskodex es einzuhalten gilt. „Es besteht die Möglichkeit, dass der Reiseberater erst noch weitere Kunden bedient, um so noch mehr Wechselgeld zu erhalten. Dies hängt natürlich davon ab, ob der Kunde noch genügend Zeit bis zur Abfahrt des Zuges hat", sagt der Bahn-Sprecher. Zeit hatte ich, andere Kunden kamen keine. Schade.

Die Moral von der Geschichte: Lila Scheine sind die viel bessere Fahrkarte. Einfach mal auf das Smartphone verzichten, eine 500-Euro-Note einstecken und auf gute Unterhaltung hoffen. Ohne Garantie.

Fahrpreisnacherhebung?

dunni, Montag, 07.09.2015, 10:41 (vor 3172 Tagen) @ AbschnittE
bearbeitet von dunni, Montag, 07.09.2015, 10:43

Gibt es in so einem Fall nicht irgendeinen Code im Gerät, mit dem man eine Fahrpreisnacherhebung ausstellen kann? Dann bekommt er halt eine Rechnung und muss die im Nachhinein bezahlen. Wobei ich die Ablehnung des Überzahlungsgutscheins als Weigerung, ein Ticket zu kaufen, sehen würde.

Fahrpreisnacherhebung?

Lumi25, Montag, 07.09.2015, 10:49 (vor 3172 Tagen) @ dunni

In Deutschland hat man Bargeld als Zahlungsmittel zu akzeptieren.

Im Nahverkehr wiederum umgeht man dieses Problem indem man die Leute gleich als Schwarzfahrer abstempelt egal ob der Automat kaputt ist oder kein Wechselgeld hat. Hier hat man die Verantwortung elegant auf den Beförderungsfall abgeschoben.

Fahrpreisnacherhebung?

gnampf, Montag, 07.09.2015, 11:05 (vor 3172 Tagen) @ Lumi25

In Deutschland hat man Bargeld als Zahlungsmittel zu akzeptieren.

Richtig, aber es gibt keine Pflicht auf unpassendes Bargeld rausgeben zu koennen, oder? Dafuer gibt es Banken. Der gute Herr haette ja auch solch eine aufsuchen und sich passendes Geld geben lassen koennen. Er war vermutlich vorher ja auch extra am Schalter um den Schein zu bekommen, denn Automaten spucken sowas nur extrem selten aus.

Im Nahverkehr wiederum umgeht man dieses Problem indem man die Leute gleich als Schwarzfahrer abstempelt egal ob der Automat kaputt ist oder kein Wechselgeld hat. Hier hat man die Verantwortung elegant auf den Beförderungsfall abgeschoben.

Der nunmal keinen gueltigen Fahrschein erworben hat, obwohl es problemlos moeglich gewesen waere. Wuerde ich im FV genauso handhaben, da ich einen 500-Euro-Schein nicht mehr als "handelsueblich" bei diesen Betraegen ansehe. Sowas wird genutzt wenn es um mehrere tausend Euro Zahlbetrag geht. Und soll jeder Zub demnaechst also mit min. 1000 Euro Wechselgeld losfahren, um noch attraktiver fuer Ueberfaelle zu werden? Dann wuerde ich das Angebot Fahrscheine im Zug zu verkaufen an Stelle der DB komplett einstellen.

Fahrpreisnacherhebung?

ICE 79, im Büro, Montag, 07.09.2015, 11:07 (vor 3172 Tagen) @ gnampf

Moin,

naja, wenn ich diese Strecke in der 1. Klasse fahre, dann ist doch die Zahlung von einer Fahrt mit dem Preis von 237,00 EUR doch mit 500,00 EUR bezahlbar, oder?

--
Spontanfahrer...

Anti-Schnorrer-FAQ (Danke Oscar!)

Fahrpreisnacherhebung?

gnampf, Montag, 07.09.2015, 11:23 (vor 3172 Tagen) @ ICE 79

Das ist immer noch ein Rueckzahlbetrag, der deutlich ueber dem Zahlbetrag liegt, und ein Schein, der im normalen Geldverkehr unueblich ist. Die Chancen steigen aber natuerlich, je weniger Wechselgeld rausgegeben werden muss. Und sofern genug Wechselgeld vorhanden ist, und zwar so, dass hinterher auch andere Kunden noch bedient werden koennen, spricht sicher nichts dagegen. Wenn man das Azubi anschliessend zur Bank nebenan zum Wechseln schicken kann, dann ggf. auch mal wenn anschliessend kein Wechselgeld mehr da ist... wobei man das Azubi oder den Kunden dann auch direkt losschicken kann, sofern der Zug nicht in den naechsten Sekunden abfaehrt.

Fahrpreisnacherhebung?

Giovanni, Montag, 07.09.2015, 11:11 (vor 3172 Tagen) @ gnampf

In Deutschland hat man Bargeld als Zahlungsmittel zu akzeptieren.


Richtig, aber es gibt keine Pflicht auf unpassendes Bargeld rausgeben zu koennen, oder? Dafuer gibt es Banken. Der gute Herr haette ja auch solch eine aufsuchen und sich passendes Geld geben lassen koennen. Er war vermutlich vorher ja auch extra am Schalter um den Schein zu bekommen, denn Automaten spucken sowas nur extrem selten aus.

Geld in üblicher Stückelung muss angenommen und gewechselt werden.
Da in den meisten Geschäftsbereichen jedoch kein Kontrahierungszwang besteht, kommt schlicht und ergreifend kein Kaufvertrag zu Stande (ohne das dafür Gründe genannt werden müssen), wenn das ein Problem wird.

Bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist das allerdings anders.

Im Nahverkehr wiederum umgeht man dieses Problem indem man die Leute gleich als Schwarzfahrer abstempelt egal ob der Automat kaputt ist oder kein Wechselgeld hat. Hier hat man die Verantwortung elegant auf den Beförderungsfall abgeschoben.


Der nunmal keinen gueltigen Fahrschein erworben hat, obwohl es problemlos moeglich gewesen waere. Wuerde ich im FV genauso handhaben, da ich einen 500-Euro-Schein nicht mehr als "handelsueblich" bei diesen Betraegen ansehe. Sowas wird genutzt wenn es um mehrere tausend Euro Zahlbetrag geht. Und soll jeder Zub demnaechst also mit min. 1000 Euro Wechselgeld losfahren, um noch attraktiver fuer Ueberfaelle zu werden? Dann wuerde ich das Angebot Fahrscheine im Zug zu verkaufen an Stelle der DB komplett einstellen.

Das Problem entstand daraus, dass der Ticketkauf am Schalter wegen Wechselgeldmangel nicht möglich war.
Wäre von Anfang an ein Kauf beim Zugbegleiter geplant gewesen, hätte der Fahrgast den Überzahlungsgutschein akzeptieren müssen.
Bei einem Betrag von 142€ kann ein 500€-Schein durchaus noch als übliche Stückelung betrachtet werden - bei den für Nahverkehrsdistanzen üblichen Fahrpreisen hingegen nicht.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Fahrpreisnacherhebung?

bahnerausleidenschaft, Montag, 07.09.2015, 11:24 (vor 3172 Tagen) @ Giovanni

In Deutschland hat man Bargeld als Zahlungsmittel zu akzeptieren.


Richtig, aber es gibt keine Pflicht auf unpassendes Bargeld rausgeben zu koennen, oder? Dafuer gibt es Banken. Der gute Herr haette ja auch solch eine aufsuchen und sich passendes Geld geben lassen koennen. Er war vermutlich vorher ja auch extra am Schalter um den Schein zu bekommen, denn Automaten spucken sowas nur extrem selten aus.


Geld in üblicher Stückelung muss angenommen und gewechselt werden.
Da in den meisten Geschäftsbereichen jedoch kein Kontrahierungszwang besteht, kommt schlicht und ergreifend kein Kaufvertrag zu Stande (ohne das dafür Gründe genannt werden müssen), wenn das ein Problem wird.

Bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist das allerdings anders.

Im Nahverkehr wiederum umgeht man dieses Problem indem man die Leute gleich als Schwarzfahrer abstempelt egal ob der Automat kaputt ist oder kein Wechselgeld hat. Hier hat man die Verantwortung elegant auf den Beförderungsfall abgeschoben.


Der nunmal keinen gueltigen Fahrschein erworben hat, obwohl es problemlos moeglich gewesen waere. Wuerde ich im FV genauso handhaben, da ich einen 500-Euro-Schein nicht mehr als "handelsueblich" bei diesen Betraegen ansehe. Sowas wird genutzt wenn es um mehrere tausend Euro Zahlbetrag geht. Und soll jeder Zub demnaechst also mit min. 1000 Euro Wechselgeld losfahren, um noch attraktiver fuer Ueberfaelle zu werden? Dann wuerde ich das Angebot Fahrscheine im Zug zu verkaufen an Stelle der DB komplett einstellen.


Das Problem entstand daraus, dass der Ticketkauf am Schalter wegen Wechselgeldmangel nicht möglich war.
Wäre von Anfang an ein Kauf beim Zugbegleiter geplant gewesen, hätte der Fahrgast den Überzahlungsgutschein akzeptieren müssen.
Bei einem Betrag von 142€ kann ein 500€-Schein durchaus noch als übliche Stückelung betrachtet werden - bei den für Nahverkehrsdistanzen üblichen Fahrpreisen hingegen nicht.

Also bräuchte ich 358 Euro Wechselgeld. Wer hat das nicht immer in der Tasche? Am besten kommt jeder zweite mit einem 500 Euroschein.

Fahrpreisnacherhebung?

sflori, Montag, 07.09.2015, 13:41 (vor 3172 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Also bräuchte ich 358 Euro Wechselgeld. Wer hat das nicht immer in der Tasche? Am besten kommt jeder zweite mit einem 500 Euroschein.

Er schreibt vom Schalter, nicht vom ZuB. ;)

Und am Schalter kann man das schon verlangen, da FV-Tickets in dieser Preisklasse liegen.


Bye. Flo.

Fahrpreisnacherhebung?

MFBM, Mannheim, Sonntag, 20.09.2015, 23:10 (vor 3159 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
bearbeitet von MFBM, Sonntag, 20.09.2015, 23:12

Im Zug muss dies nicht sein, auch nicht im kleinsten Reisenzentrum. Aber Alternativen, wie die Erstattung von Wechselgebühren bei einer Bank, sollte man im Reisezentrum anbieten.
Immerhin kann man dort Fahrkarte für mehrere Hundert Euro kaufen wie z. B. deutschland Pass und bar bezahlen.

Fahrpreisnacherhebung?

gnampf, Montag, 07.09.2015, 11:27 (vor 3172 Tagen) @ Giovanni

Bei einem Betrag von 142€ kann ein 500€-Schein durchaus noch als übliche Stückelung betrachtet werden - bei den für Nahverkehrsdistanzen üblichen Fahrpreisen hingegen nicht.

Darueber wuerden sich vermutlich selbst die Gerichte streiten. Beim Kauf eines PKW fuer mehrere tausend Euro wird dir sicher jeder Recht geben, beim vorliegenden Fall waere ich mir aber da nicht sicher.

Und die Befoerderungspflicht gilt doch glaube auch nur im Nahverkehr, oder taeusche ich mich da? Wenn dem so ist, dann muesste er also auch nur bei Nahverkehrskarten anerkannt werden...

Davon mal ab, Fahrpreisnacherhebung zusammen mit einer Bescheinigung ausstellen, dass eben das Geld nicht gewechselt werden konnte. Dann duerfte auf die Bearbeitungsgebuehr auch mal verzichtet werden koennen, und er kann die Kohle im Nachgang ueberweisen. Die Bank akzeptiert dann auch seinen 500er, sofern er echt ist.

Fahrpreisnacherhebung?

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 07.09.2015, 13:33 (vor 3172 Tagen) @ Giovanni

Das Problem entstand daraus, dass der Ticketkauf am Schalter wegen Wechselgeldmangel nicht möglich war.

Wie würdest du den Fall sehen, wenn das Personal im Reisezentrum auf eine abgezählte Bezahlung des Fahrpreises (nach 3.1 BBPV) bestanden hätte?

keine unbeschränkte Annahmepflicht...

Destear, Berlin, Montag, 07.09.2015, 12:40 (vor 3172 Tagen) @ gnampf

...siehe das Stichwort Vertragsfreiheit.

Fahrpreisnacherhebung?

lenasblau, Montag, 07.09.2015, 10:49 (vor 3172 Tagen) @ dunni

Da müsste man wieder die Geschäftsbedingungen fragen. Ich kann mir vorstellen, dass dies nur erlaubt ist, wenn der Fahrgast nicht zahlen kann. In diesem Fall hat er aber ein gültiges Zahlungsmittel in der Hand, so dass ich die Bringeschuld bei der Bahn sehe.

Fahrpreisnacherhebung?

bahnerausleidenschaft, Montag, 07.09.2015, 10:51 (vor 3172 Tagen) @ lenasblau

Hast du 500 Euro Wechselgeld in der Tasche?

Fahrpreisnacherhebung?

Tino, Montag, 07.09.2015, 11:18 (vor 3172 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Hast du 500 Euro Wechselgeld in der Tasche?

Wenn man fleißig verkauft und vielleicht noch in die Übernachtung fährt kann es mitunter vorkommen dass man genügend Wechselgeld in der Tasche hat. Somit konnte ich schon einmal einen 500,- € Schein wechseln. Ist natürlich eher die Ausnahme.

Fahrpreisnacherhebung?

bahnerausleidenschaft, Montag, 07.09.2015, 11:21 (vor 3172 Tagen) @ Tino

Konnte ich vor ein paar Tagen auch mit einem Grinsen im Gesicht. Der Fahrgast war etwas verwundert. :)

Fahrpreisnacherhebung?

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 07.09.2015, 10:50 (vor 3172 Tagen) @ dunni

Gibt es in so einem Fall nicht irgendeinen Code im Gerät, mit dem man eine Fahrpreisnacherhebung ausstellen kann? Dann bekommt er halt eine Rechnung und muss die im Nachhinein bezahlen. Wobei ich die Ablehnung des Überzahlungsgutscheins als Weigerung, ein Ticket zu kaufen, sehen würde.

Richtig. Zumal das EVU nach 3.1 BBPV verlangen kann, dass das Fahrgeld abgezählt bereitgehalten wird. Ich hätte in Anbetracht der Aussage eine FN ausgefertigt (Fahrgeld auch auf Aufforderung nicht abgezählt bereitgehalten).

Das Androhen der Wechselgeldquittung hat aber bislang noch immer dazu geführt, dass ausreichend Kleingeld zum Vorschein kam.

Fahrpreisnacherhebung?

Giovanni, Montag, 07.09.2015, 11:04 (vor 3172 Tagen) @ dunni

Gibt es in so einem Fall nicht irgendeinen Code im Gerät, mit dem man eine Fahrpreisnacherhebung ausstellen kann? Dann bekommt er halt eine Rechnung und muss die im Nachhinein bezahlen. Wobei ich die Ablehnung des Überzahlungsgutscheins als Weigerung, ein Ticket zu kaufen, sehen würde.

Schwierig - da der Fahrgast ursprünglich am Schalter kaufen wollte (und nicht im Zug) darf ihm m.e. der Überzahlungsgutschein nicht aufgezwungen werden.

Im konkreten Fall wäre es vielleicht eine Lösung gewesen, das Personal in Hamburg (3-S-Zentrale?) zu informieren, die den Fahrgast vom Zug ins Reisezentrum eskortieren und dort abkassieren (falls noch geöffnet). Oder aber an einem größeren Zwischenhalt um die Lieferung von Wechselgeld zu bitten.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Fahrpreisnacherhebung?

bahnerausleidenschaft, Montag, 07.09.2015, 12:26 (vor 3172 Tagen) @ Giovanni

Oder wir telefonieren unterwegs alle Banken ab ob ein Geldtransporter Wechselgeld bringen kann.

Fahrpreisnacherhebung?

Henrik, Montag, 07.09.2015, 12:50 (vor 3172 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Oder wir telefonieren unterwegs alle Banken ab ob ein Geldtransporter Wechselgeld bringen kann.

oder einfach mal bei anderen Fahrgästen rumfragen.

Artikel: 500 Euro-Schein statt Fahrkarte

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 07.09.2015, 10:45 (vor 3172 Tagen) @ AbschnittE

Der 500€-Schein ist im Prinzip der wertloseste Geldschein, den es gibt. Man kann ihn eigentlich nirgends einlösen.

Allerdings ist das in meinen Augen auch ein theoretisches Problem, das der Artikelschreiber des Artikels wegen in die Praxis umgesetzt hat. Derartige Geldscheine habe ich seit Einführung des Euro-Bargelds genau einmal in der Hand gehabt - als ich vor einigen Jahren mein damaliges Auto verkauft habe. Allerdings habe ich mit den Scheinen auch nichts anderes gemacht, als sie zur Bank zu tragen und dort auf mein Konto einzuzahlen. Vollkommen problemlos, übrigens.

Die praktische Relevanz des ganzen bezweifelnde Grüße,
der Colaholiker

--
[image]

Artikel: 500 Euro-Schein statt Fahrkarte

gnampf, Montag, 07.09.2015, 11:11 (vor 3172 Tagen) @ Colaholiker

Der 500€-Schein ist im Prinzip der wertloseste Geldschein, den es gibt. Man kann ihn eigentlich nirgends einlösen.

Wuerd ich so nicht sagen. Als ich meinen Wagen gekauft hab hatte der Verkaeufer gar kein Problem damit, und der Schein war fuer ihn auch nicht ungewoehnlich. Wuerde ich jedoch beim Baecker damit ein Broetchen bezahlen wollen, dann wuerde der mich zurecht an die naechste Bank zum Wechseln verweisen. Selbst wenn genug Wechselgeld vorhanden waere wuerde ich ihn hier ablehnen.
Bei Tankstellen, bei welchen oft genug aehnlich grosse oder groessere Betraege wie hier fuer die Fahrkarte faellig werden, steht oft genug sogar ein expliziter Hinweis das solche Scheine nicht akzeptiert werden.

Allerdings ist das in meinen Augen auch ein theoretisches Problem, das der Artikelschreiber des Artikels wegen in die Praxis umgesetzt hat. Derartige Geldscheine habe ich seit Einführung des Euro-Bargelds genau einmal in der Hand gehabt - als ich vor einigen Jahren mein damaliges Auto verkauft habe. Allerdings habe ich mit den Scheinen auch nichts anderes gemacht, als sie zur Bank zu tragen und dort auf mein Konto einzuzahlen. Vollkommen problemlos, übrigens.

Siehste, bei mir wars andersrum ;-) Fuer den Verkauf gabs leider nimmer soviel...

Die praktische Relevanz des ganzen bezweifelnde Grüße,
der Colaholiker

Es wird sich bestimmt der ein oder andere Depp finden, der das ganze liest und denkt er koenne so gratis fahren. Und anschliessend dann hier meckernd ankommt, weil die DB jetzt ploetzlich eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt hat. Weltfremder Humbug halt.
Andererseits koennte man beim Baecker natuerlich auch Glueck haben und mit dem 500er die Broetchen geschenkt bekommen... weil die Verkaeuferin einfach keinen Bock auf die Diskussion hat. Das klappt allerdings am naechsten Tag dann nicht nochmal.

Artikel: 500 Euro-Schein statt Fahrkarte

ICE 79, im Büro, Montag, 07.09.2015, 11:13 (vor 3172 Tagen) @ gnampf

Moin,

und es kommt bald einer auf die Idee mit abgezählten Münzen (23700 Stück) seine Fahrkarte zu bezahlen. Auch dieser Fahrgast darf besteimmt kostenfrei mitfahren.

--
Spontanfahrer...

Anti-Schnorrer-FAQ (Danke Oscar!)

Artikel: 500 Euro-Schein statt Fahrkarte

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 07.09.2015, 11:19 (vor 3172 Tagen) @ gnampf

Wuerd ich so nicht sagen. Als ich meinen Wagen gekauft hab hatte der Verkaeufer gar kein Problem damit, und der Schein war fuer ihn auch nicht ungewoehnlich. Wuerde ich jedoch beim Baecker damit ein Broetchen bezahlen wollen, dann wuerde der mich zurecht an die naechste Bank zum Wechseln verweisen. Selbst wenn genug Wechselgeld vorhanden waere wuerde ich ihn hier ablehnen.

Mein Händler bat sogar explizit darum, den Betrag zu überweisen. Seine Worte waren "wag' es nicht, hier mit Bargeld aufzukreuzen. ;-)"

Bei Tankstellen, bei welchen oft genug aehnlich grosse oder groessere Betraege wie hier fuer die Fahrkarte faellig werden, steht oft genug sogar ein expliziter Hinweis das solche Scheine nicht akzeptiert werden.

Tankstellen nehmen ja oft auch keine 200er. Wobei ich jedes Mal froh bin, daß je nach Spritpreis und Nervenstärke (wie lange traue ich mich nach dem Aufleuchten der Tankanzeige noch zu fahren) bei 50-60€ Feierabend ist. Aber an der Tanke wird eh nur mir Plaste bezahlt, die Frage stellt sich bei mir nicht.

Siehste, bei mir wars andersrum ;-) Fuer den Verkauf gabs leider nimmer soviel...

Ich wollte ja auch nicht verkaufen. Aber dank dieser sinnlosen Umweltzone (Flugzeuge obendrüber, Autobahnen drumherum und Industrie mittendrin) war mein gelb bezetteltes Töfftöff leider nicht mehr zu Hause nutzbar. Und nachrüstbar war er aufgrund seines Exotenstatus auch nicht. :( Technisch hätte das Auto locker noch eine zweistellige Anzahl von Jahren fahren können.

Es wird sich bestimmt der ein oder andere Depp finden, der das ganze liest und denkt er koenne so gratis fahren. Und anschliessend dann hier meckernd ankommt, weil die DB jetzt ploetzlich eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt hat. Weltfremder Humbug halt.

Sommerloch. ;-)

Andererseits koennte man beim Baecker natuerlich auch Glueck haben und mit dem 500er die Broetchen geschenkt bekommen... weil die Verkaeuferin einfach keinen Bock auf die Diskussion hat. Das klappt allerdings am naechsten Tag dann nicht nochmal.

Bei meinem Stammbäcker würde man vermutlich es mit einem "dann bringste halt morgen Kleingeld mit" belassen. Nach 10 Jahren regelmßigen Kundendaseins hat man da doch eine gewisse Kreditwürdigkeit erreicht. Aber man kennt sich ja und ist per du.

Am Automaten ohnehin als größten Schein nur den 50er bekommende (auch wenn ich 2000€ abhole, größere Scheine sind da nicht bestückt) Grüße,
der Colaholiker

--
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Artikel: 500 Euro-Schein statt Fahrkarte

ICE 79, im Büro, Montag, 07.09.2015, 11:32 (vor 3172 Tagen) @ Colaholiker
bearbeitet von ICE 79, Montag, 07.09.2015, 11:32

Moin,

Bei Tankstellen, bei welchen oft genug aehnlich grosse oder groessere Betraege wie hier fuer die Fahrkarte faellig werden, steht oft genug sogar ein expliziter Hinweis das solche Scheine nicht akzeptiert werden.


Tankstellen nehmen ja oft auch keine 200er. Wobei ich jedes Mal froh bin, daß je nach Spritpreis und Nervenstärke (wie lange traue ich mich nach dem Aufleuchten der Tankanzeige noch zu fahren) bei 50-60€ Feierabend ist. Aber an der Tanke wird eh nur mir Plaste bezahlt, die Frage stellt sich bei mir nicht.

ja, aber an der Tankstelle bezahle ich meine Rechnung auch mit Tankkarte oder Kreditkarte. Wenn die Tank-Anzeige auf Reserve geht, dann sind meist 120 EUR fällig und Bargeld nehme ich dort, wo kein Plastikgeld angenommen wird. Alles was mit Plastik geht, wird auch so bezahlt.

--
Spontanfahrer...

Anti-Schnorrer-FAQ (Danke Oscar!)

Artikel: 500 Euro-Schein statt Fahrkarte

gnampf, Montag, 07.09.2015, 11:37 (vor 3172 Tagen) @ ICE 79

ja, aber an der Tankstelle bezahle ich meine Rechnung auch mit Tankkarte oder Kreditkarte. Wenn die Tank-Anzeige auf Reserve geht, dann sind meist 120 EUR fällig und Bargeld nehme ich dort, wo kein Plastikgeld angenommen wird. Alles was mit Plastik geht, wird auch so bezahlt.

Siehste, geht ja bei der Bahn auch. Sowohl RZ als auch Automat nehmen jedes handelsuebliche Plastik, an Bord nimmt man zumindest Kreditkarten. Fuer EC ist der Bahn wohl komischerweise das Ausfallrisiko der Lastschrift noch zu hoch, obwohl sie am Automaten Kreditkarten ungeprueft akzeptiert... da koennte man wohl eher einen Artikel drueber verfassen, als ueber die Akzeptanz eines 500er.

Artikel: 500 Euro-Schein statt Fahrkarte

gnampf, Montag, 07.09.2015, 11:35 (vor 3172 Tagen) @ Colaholiker

Mein Händler bat sogar explizit darum, den Betrag zu überweisen. Seine Worte waren "wag' es nicht, hier mit Bargeld aufzukreuzen. ;-)"

Ja, Ueberweisung hat mir mein Haendler auch angeboten, ich duerfte mein Auto dann abholen wenns Geld da ist. Hab ich dankend abgelehnt und ihm dann angeboten, dass er es gerne vor Ort von meiner EC-Karte abziehen koennte (=Lastschrift). Hat er dankend abgelehnt ;-) Und somit war Bargeld fuer beide Seite die beste Loesung.

Tankstellen nehmen ja oft auch keine 200er. Wobei ich jedes Mal froh bin, daß je nach Spritpreis und Nervenstärke (wie lange traue ich mich nach dem Aufleuchten der Tankanzeige noch zu fahren) bei 50-60€ Feierabend ist. Aber an der Tanke wird eh nur mir Plaste bezahlt, die Frage stellt sich bei mir nicht.

Genauso wie bei der Bahn oder sonstwo. Eigentlich ueberall, ausser beim Autokauf, wo keiner von beiden das Risiko tragen wollte...

Ich wollte ja auch nicht verkaufen. Aber dank dieser sinnlosen Umweltzone (Flugzeuge obendrüber, Autobahnen drumherum und Industrie mittendrin) war mein gelb bezetteltes Töfftöff leider nicht mehr zu Hause nutzbar. Und nachrüstbar war er aufgrund seines Exotenstatus auch nicht. :( Technisch hätte das Auto locker noch eine zweistellige Anzahl von Jahren fahren können.

Janu, wat kaufste auch Trecker ;-) Benziner, selbst mit Versager, waer in 99% der Faelle kein Problem geworden.

Sommerloch. ;-)

2late, der Sommer ist vorbei :-(

Am Automaten ohnehin als größten Schein nur den 50er bekommende (auch wenn ich 2000€ abhole, größere Scheine sind da nicht bestückt) Grüße,
der Colaholiker

Hier hat einer glaube sogar noch 200er... ist aber selten. Nachdem ich da war darf dafuer dann eher jemand die 10er auffuellen... ich steck doch dem Kantinenautomaten keinen Fuffi in den Rachen, den er dann in virtuelles Geld auf der NFC-Karte umwandelt. Und groesseres schluckt der eh nicht, da duerfte ich dann beim Pfoertner wechseln... der vermutlich bei 500 Euro mich auch zur Bank schicken wuerde.

Artikel: 500 Euro-Schein statt Fahrkarte

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 07.09.2015, 11:41 (vor 3172 Tagen) @ gnampf

Ja, Ueberweisung hat mir mein Haendler auch angeboten, ich duerfte mein Auto dann abholen wenns Geld da ist. Hab ich dankend abgelehnt und ihm dann angeboten, dass er es gerne vor Ort von meiner EC-Karte abziehen koennte (=Lastschrift). Hat er dankend abgelehnt ;-) Und somit war Bargeld fuer beide Seite die beste Loesung.

Tja, bei mir ging das sogar so, daß erst Neuwagen mitnehmen, dann Altwagen verkaufen und erst im dritten Schritt die Anzahlung überweisen funktioniert hat. Aber auch da spielen 30 Jahre treues Kundendasein (Eltern mitgerechnet) eine Rolle. Welcher Händler leiht sonst für die Überführung des abgemeldeten Altwagens seine "rote Nummer" aus...

Genauso wie bei der Bahn oder sonstwo. Eigentlich ueberall, ausser beim Autokauf, wo keiner von beiden das Risiko tragen wollte...

Ja gut, geht mir ja nicht anders. Außer dem Asia-Snack um die Ecke und dem Bäcker gibt es nicht viele Orte, wo ich bar zahle. ;-)

Janu, wat kaufste auch Trecker ;-) Benziner, selbst mit Versager, waer in 99% der Faelle kein Problem geworden.

Der Heizölferrari war halt schön spaasaam. Außerdem entspricht die gemütliche Drehzahl eines Diesels eher meinem Temperament. ;-)

2late, der Sommer ist vorbei :-(

Es gibt Leute, die jammern, daß der Sommer vorbei ist. Und es gibt Leute mit Dachgeschoßwohnungen. ;-)

Den Herbst fröhlich begrüßende Grüße,
der Colaholiker

--
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Artikel: 500 Euro-Schein statt Fahrkarte

gnampf, Montag, 07.09.2015, 12:13 (vor 3172 Tagen) @ Colaholiker

Tja, bei mir ging das sogar so, daß erst Neuwagen mitnehmen, dann Altwagen verkaufen und erst im dritten Schritt die Anzahlung überweisen funktioniert hat.

so in der Art gings bei 'nem frueheren Kauf auch, aber da war der Verkaeufer im Autohaus ein langjaehriger Nachbar von uns.

Aber auch da spielen 30 Jahre treues Kundendasein

"ich hab schon mein erstes Bobbycar bei dir gekauft..."

(Eltern mitgerechnet) eine Rolle. Welcher Händler leiht sonst für die Überführung des abgemeldeten Altwagens seine "rote Nummer" aus...

Heute nahezu keiner mehr, weil die kleinen gruenen Maennchen da deutlich strenger drauf achten... und da so'ne rote Nummer dann auch ganz schnell mal eingezogen ist wegen Missbrauch. Ausser natuerlich er hat die Karre gekauft.

Der Heizölferrari war halt schön spaasaam. Außerdem entspricht die gemütliche Drehzahl eines Diesels eher meinem Temperament. ;-)

Spassarm? Ja, das glaub ich wohl ;-) Niedrige Drehzahlen sind toll, aber bitte aus entsprechend Hubraum eines Ottomotors.

Es gibt Leute, die jammern, daß der Sommer vorbei ist. Und es gibt Leute mit Dachgeschoßwohnungen. ;-)

Und es gibt Leute, deren Dachgeschoss gedaemmt und das Dach mit PV belegt ist ;-) Ich hab kein Problem mit dem Ende vom Sommer, sondern mit diesen Extremwechseln... wenn es von Sommer auf Herbst uebergegangen waer, waer alles toll. Stattdessen erhaelt der Winter Einzug. Wenn schon die Heizung @work sich wieder aktiviert...

Den Herbst fröhlich begrüßende Grüße,
der Colaholiker

Der Herbst kommt vielleicht nach dem Winter...

Artikel: 500 Euro-Schein statt Fahrkarte

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 07.09.2015, 12:59 (vor 3172 Tagen) @ gnampf

so in der Art gings bei 'nem frueheren Kauf auch, aber da war der Verkaeufer im Autohaus ein langjaehriger Nachbar von uns.

Tja, Treue zahlt sich eben aus. ;-)

"ich hab schon mein erstes Bobbycar bei dir gekauft..."

Das nicht, aber meine Eltern haben schon Autos da gekauft, in die ich theoretisch mein Bobbycar hätte verladen können, wenn ich eins besessen hätte.

Heute nahezu keiner mehr, weil die kleinen gruenen Maennchen da deutlich strenger drauf achten... und da so'ne rote Nummer dann auch ganz schnell mal eingezogen ist wegen Missbrauch. Ausser natuerlich er hat die Karre gekauft.

Wieso, war doch ne Überführungsfahrt... ;-)

Spassarm? Ja, das glaub ich wohl ;-) Niedrige Drehzahlen sind toll, aber bitte aus entsprechend Hubraum eines Ottomotors.

Bei den Verkehrslegasthenikern und Lenkradlethargisten, die hier in der Gegend unterwegs sind, braucht man nicht mehr. Die kommen ja nicht mal von einer Kreuzung zur nächsten in den 2. Gang. *schnarch*

Und es gibt Leute, deren Dachgeschoss gedaemmt und das Dach mit PV belegt ist ;-) Ich hab kein Problem mit dem Ende vom Sommer, sondern mit diesen Extremwechseln... wenn es von Sommer auf Herbst uebergegangen waer, waer alles toll. Stattdessen erhaelt der Winter Einzug. Wenn schon die Heizung @work sich wieder aktiviert...

Wir sitzen hier noch mit offenem Fenster. Und auf Dämmung, PV und co habe ich keinen Einfluß. Mein Vermieter hält ja nicht mal Rolläden auf der Südseite des Hauses für sinnvoll. Immerhin, heute Morgen war das Thermometer zum ersten Mal seit Monaten unter 25°. Wenn auch nur ein Zehntel... Winter ist keiner, ich sehe draußen keinen Schnee. Also jammer nicht rum. :-P

Der Herbst kommt vielleicht nach dem Winter...

Oder es gibt, wie die letzten Jahre, wieder Herbst bis der Sommer beginnt.

Mit etwas weniger Regen das momentane Wetter richtig gut findende Grüße,
der Colaholiker

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Artikel: 500 Euro-Schein statt Fahrkarte

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 07.09.2015, 13:36 (vor 3172 Tagen) @ Colaholiker

Am Automaten ohnehin als größten Schein nur den 50er bekommende (auch wenn ich 2000€ abhole, größere Scheine sind da nicht bestückt) Grüße,

Zumindestens die Raiffeisenbank München-Süd, Filiale Pullach hat auch 200er im Automaten ;) - 500er weiß ich nicht.

Artikel: 500 Euro-Schein statt Fahrkarte

ICE 79, im Büro, Dienstag, 08.09.2015, 06:55 (vor 3171 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von ICE 79, Dienstag, 08.09.2015, 06:56

Moin,

es kommt immer auf die Bank an, hier auf dem Land hat die VoBa auch 100er in der Kassette und wie JeDi schreibt gibt es ja auch Banken die an "strategischen" Standorten auch größere Scheine "ausliefern".

--
Spontanfahrer...

Anti-Schnorrer-FAQ (Danke Oscar!)

nen Hunni aus m Automat

Henrik, Mittwoch, 09.09.2015, 00:17 (vor 3171 Tagen) @ ICE 79

Am Automaten ohnehin als größten Schein nur den 50er bekommende (auch wenn ich 2000€ abhole, größere Scheine sind da nicht bestückt) Grüße,

Zumindestens die Raiffeisenbank München-Süd, Filiale Pullach hat auch 200er im Automaten ;) - 500er weiß ich nicht.

es kommt immer auf die Bank an, hier auf dem Land hat die VoBa auch 100er in der Kassette und wie JeDi schreibt gibt es ja auch Banken die an "strategischen" Standorten auch größere Scheine "ausliefern".

Ich hab bislang an jedem Automaten meiner Großbank nen Hunni bei fast jeder Abhebung mit raus bekommen.
Ist ja auch von Vorteil.. im Privatverkehr sind sie ja auch angenehm und keine Seltenheit.

nen Hunni aus m Automat

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Mittwoch, 09.09.2015, 08:33 (vor 3170 Tagen) @ Henrik

Ich hab bislang an jedem Automaten meiner Großbank nen Hunni bei fast jeder Abhebung mit raus bekommen.
Ist ja auch von Vorteil.. im Privatverkehr sind sie ja auch angenehm und keine Seltenheit.

Ich kann halt nur von einem Automaten sprechen, nämlich den von meiner Wohnung aus nächstgelegenen in der Filiale der Frankfurter Volksbank - normal hebe ich nmlich sowieso nicht mehr als 50€ ab. An dem Automaten habe ich aber auch schon mal 2000€ abgeholt und bekam ein sortenreines Bündel Fünfziger. Auch ist mir in der Nachbarschaft niemand bekannt, der jemals einen größeren Schein aus diesem Automaten bekommen hat. Daß das keine Allgemeingültigkeit für alle Banken in ganz Euroland hat, ist auch klar. ;-)

Neulich hatte ich das genau entgegengesetzte Problem - ich brauchte ein paar 5€-Scheine, aber in der Stadt, in der ich mich aufhielt, hatten die Automaten namhafter Banken alle als kleinste Stückelung 10€ geladen. Nach längerer Suche wurde ich dann tatsächlich bei einer Bank fündig.

Mir scheint, die heute gängigen Automaten haben nur noch Kassetten für vier Schein-Größen, und sind dementsprechend begrenzt in dem, was sie auszahlen können.

Dies für einen der unpraktischeren Aspekte des Bargelds haltende Grüße,
der Colaholiker

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Warum nicht nachmachen...?

lenasblau, Montag, 07.09.2015, 10:46 (vor 3172 Tagen) @ AbschnittE

Der 500-Euro Schein ist ein gültiges Zahlungsmittel. So lange die Bahn diesen Schein nicht durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen verbietet, sehe ich da keine rechtliche Handhabe von Seiten des Konzerns.

Ich meine sogar dass ich mich mal an einen ähnlichen Fall aus meiner Heimatstadt erinnern kann. Dort ist ein Rentner immer mit einem 100 DM-Schein in den Bus gestiegen und fuhr wegen Wechselgeldmangel immer umsonst. Irgendwann ging die Sache dann vor Gericht und wurde zu Gunsten des Rentners entschieden.

Und selbst wenn es einmal in den Geschäftsbedingungen steht, so müssen diese dann in jedem Zug auf Verlangen vorgelegt werden. Ich wüsste zu gerne ob dies von der Bahn, besonders im NV, umgesetzt werden kann.

Warum nicht nachmachen...?

bahnerausleidenschaft, Montag, 07.09.2015, 10:50 (vor 3172 Tagen) @ lenasblau

Kann jeder gerne nachmachen. Dann gibt es einen Überzahlgutschein oder eine FN. Sorry aber niemand kann verlangen das wir im Zug soviel Wechselgeld zur Verfügung haben. Ab 400 Euro Bargeld bin ich kassenrechtlich verpflichtet Vorzuabliefern.

Warum nicht nachmachen...?

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 07.09.2015, 10:52 (vor 3172 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Kann jeder gerne nachmachen. Dann gibt es einen Überzahlgutschein oder eine FN.

Ganz richtig so!

Warum nicht nachmachen...?

Gambrinus, Montag, 07.09.2015, 10:59 (vor 3172 Tagen) @ JeDi

Kann jeder gerne nachmachen. Dann gibt es einen Überzahlgutschein oder eine FN.

Ganz richtig so!

Kann man eigentlich auch mischen. Zum Beispiel: 100€ Wechselgeld in Bar und Rest Überzahlungsgutschein?

Warum nicht nachmachen...?

lenasblau, Montag, 07.09.2015, 11:02 (vor 3172 Tagen) @ JeDi

... verstehe ich ja. Und wenn es in den Beförderungsbedingungen steht, ist die Sache ja geklärt. Ich habe ja meine Aussagen immer unter Vorbehalt anders lautender Paragraphen relativiert. Aber jetzt die Frage an die Experten: Könnte ich die Bedingungen im Zug einsehen? Es ist ja zum Beispiel bei der Post so, dass ich beim Betreten der Filiale die Bedingungen automatisch akzeptiere, diese mir aber auf Verlangen vorgelegt werden müssen.

AGB / Tarife der Eisenbahn als Vertragsbestandteil -->BGB

michael_seelze, Montag, 07.09.2015, 13:47 (vor 3172 Tagen) @ lenasblau

... verstehe ich ja. Und wenn es in den Beförderungsbedingungen steht, ist die Sache ja geklärt. Ich habe ja meine Aussagen immer unter Vorbehalt anders lautender Paragraphen relativiert. Aber jetzt die Frage an die Experten: Könnte ich die Bedingungen im Zug einsehen? Es ist ja zum Beispiel bei der Post so, dass ich beim Betreten der Filiale die Bedingungen automatisch akzeptiere, diese mir aber auf Verlangen vorgelegt werden müssen.

Dir müssen die Beförderungsbedingungen für Postsendungen, die Du in einen Briefkasten außerhalb von Geschäftsräumen einwirfst, auch weder vorgelegt noch Dir in zumutbarer Weise die Gelegenheit gegeben werden, von ihnen Kenntnis zu nehmen. Sie werden Vertragsbestandteil, wenn Du mit ihrer Geltung einverstanden bist.

Eine ähnliche Regelung gibt es für Tarife und Ausführungsbestimmungen der Eisenbahnen.
Siehe BGB

§ 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag [...] (2)Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
[...]
§ 305a Einbeziehung in besonderen Fällen
Auch ohne Einhaltung der in § 305 Abs. 2 Nr. 1 und 2 bezeichneten Erfordernisse werden einbezogen, wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist,
1. die mit Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Tarife und Ausführungsbestimmungen der Eisenbahnen und die nach Maßgabe des Personenbeförderungsgesetzes genehmigten Beförderungsbedingungen der Straßenbahnen, Obusse und Kraftfahrzeuge im Linienverkehr in den Beförderungsvertrag[...]

Die EVO bestimmt lediglich:

§ 11 Fahrpreise
(1) Die Fahrpreise enthält der Tarif. Er ist an besetzten Bahnhöfen und Auskunftsstellen zur Einsicht bereitzuhalten.

Beim Zug handelt es sich weder um einen besetzten Bahnhof noch um eine Auskunftsstelle.

In Zügen, in denen das Zugbegleitpersonal mit Geräten ausgestattet ist, in denen der Tarif hinterlegt ist oder in denen es noch einen Ordner mit entsprechendem Inhalt mitführt, wird zumindest die Möglichkeit bestehen, Einsicht in den Tarif zu nehmen.
Dazu mögen sich die Praktiker äußern.

AGB / Tarife der Eisenbahn als Vertragsbestandteil -->BGB

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 07.09.2015, 15:05 (vor 3172 Tagen) @ michael_seelze

In Zügen, in denen das Zugbegleitpersonal mit Geräten ausgestattet ist, in denen der Tarif hinterlegt ist oder in denen es noch einen Ordner mit entsprechendem Inhalt mitführt, wird zumindest die Möglichkeit bestehen, Einsicht in den Tarif zu nehmen.
Dazu mögen sich die Praktiker äußern.

Bei uns sind die BB/TB des örtlichen Verkehrsverbundes (zu dessen Tarif bestimmt >90% der Reisenden fahren) auf dem Zug vorhanden; die der DB nicht...

Warum nicht nachmachen...?

julius, Montag, 07.09.2015, 11:00 (vor 3172 Tagen) @ lenasblau

Die Beförderungsbedingungen 3.1 regeln diesen Fall eigentlich ganz eindeutig:

"Im Falle einer Bezahlung von Fahrkarten in Zügen kann das Verkehrsunternehmen dem Reisenden, der nicht abgezählt zahlt, statt des Restgeldes schuldbefreiend einen auf sechs Monate befristeten Überzahlungsgutschein ausstellen, der in einer personalbedienten Verkaufsstelle gegen Bargeld eingetauscht werden kann."

Der ZUB hätte meiner Meinug nach den Geldschein annehmen müssen bzw. eine Fahrkarte verkaufen müssen.

Warum nicht nachmachen...?

dunni, Montag, 07.09.2015, 11:02 (vor 3172 Tagen) @ julius

Der Zub hätte den Geldschein auch angenommen gegen Aushändigung eines Überzahlungsgutscheins, der Fahrgast hat aber den Überzahlungsgutschein verweigert.

Warum nicht nachmachen...?

kater_k, BBRN, Montag, 07.09.2015, 11:09 (vor 3172 Tagen) @ dunni

Der Zub hätte den Geldschein auch angenommen gegen Aushändigung eines Überzahlungsgutscheins, der Fahrgast hat aber den Überzahlungsgutschein verweigert.

Selbst schuld. Es ist ja durchaus zumutbar, dass der Kunde im nächstgelegenen Reisezentrum bei der Abholung des Wechselgeldes etwas wartet, falls gerade nicht genug vorhanden ist. Der Stress, seinen Zug erwischen zu müssen (wie am Startbahnhof) fällt dann ja weg und ehrlich gesagt: Bei einem 500er rechne ich halt auch mit Wartezeiten (eben weil er in freiher Wildbahn so selten ist). Und sei es bei der Bank zum Wechseln/Einzahlen.

Warum nicht nachmachen...?

MFBM, Mannheim, Sonntag, 20.09.2015, 23:22 (vor 3159 Tagen) @ kater_k

Wenn wir den Fall abändern und der Zielbahnhof ein Kleinerer Ort mit kleinem RZ ist, dass bei Ankunft schon geschlossen hat. Dann muss der Gast ein oder mehrere Tage warten bis er sein Geld zurückbekommt, welches er aber komplett verplant hat.

Warum nicht nachmachen...?

ICE 79, im Büro, Montag, 07.09.2015, 11:10 (vor 3172 Tagen) @ dunni

Der Kunde hat den Überzahlgutschein verweigert, weil ja das Start Reisezentrum nicht mal Geld hatte. Somit geht er auch davon aus, dass auch das Ziel-Reisezentrum wiederum kein Geld für Ihn hat und er also dort "leer" ausgeht.

Ich verstehe nicht, warum man diesen Fahrgästen nicht einfach eine "Rechnung" schickt.

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Spontanfahrer...

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Warum nicht nachmachen...?

julius, Montag, 07.09.2015, 11:35 (vor 3172 Tagen) @ ICE 79

Ich verstehe nicht, warum man diesen Fahrgästen nicht einfach eine "Rechnung" schickt.

Oder eine FPN ausstellt mit Hinweis auf fehlendes Wechselgeld.

Warum nicht nachmachen...?

Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Montag, 07.09.2015, 11:01 (vor 3172 Tagen) @ lenasblau

Ich meine sogar dass ich mich mal an einen ähnlichen Fall aus meiner Heimatstadt erinnern kann. Dort ist ein Rentner immer mit einem 100 DM-Schein in den Bus gestiegen und fuhr wegen Wechselgeldmangel immer umsonst. Irgendwann ging die Sache dann vor Gericht und wurde zu Gunsten des Rentners entschieden.

Ja. Solche Fälle geistern immer wieder durch die Lande. Manche provozieren damit auch das Personal in der Absicht niemals oder nur selten bezahlen zu müssen. In den AGB stand mal sinngemäß drinn,das das Geld abgezäunten bereit gehalten werden solle. Bei Scheinen in gebräuchlichen Größen gibt es auch kein Problem mit dem Wechseln. Nur ist der 500er keine gebräuchliche Größe für Ottonormalreisender. Kleinere Schalter wie beispielsweise der besagte im Allgäu haben nicht so viel Wechselgeld. Manchmal wenn Gruppenfahrscheine kommen, haben die ausnahmsweise mal 500,-€ oder mehr als Tageseinnahmen. Von daher kann ich die Ratlosigkeit am Schalter verstehen. Aber mal ganz davon abgesehen würde ich mich mit soviel Bargeld in der Tasche unsicher fühlen.
Es soll aber auch Personale geben, die sich im Wiederholungsfalle auf den Kunden eingestellt haben und das Wechselgeld kleinstmöglich schon bereit halten für den 100 DM Schein... ;-)

Und selbst wenn es einmal in den Geschäftsbedingungen steht, so müssen diese dann in jedem Zug auf Verlangen vorgelegt werden. Ich wüsste zu gerne ob dies von der Bahn, besonders im NV, umgesetzt werden kann.

Ja. Die AGB sprich BB sind überall einsehbar. Die haben die Zubegleiter auf dem dienstlichen Tablet oder neuen MT. An jedem Automaten kann man die Dinger auch durchlesen. Am Schalter auf Verlangen sowieso.

Warum nicht nachmachen...?

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 07.09.2015, 11:13 (vor 3172 Tagen) @ Tabernaer

Jetzt kommt der Schocker: Selbst die Fahrkartenautomaten (DB, oder auch die der VGF in Frankfurt) nehmen abhängig vom zu bezahlenden Betrag nicht jeden Geldschein. Eine Einzelfahrt für Frankfurt am Main (kostet glaube ich 2,75 momentan?) kann man beispielsweise nicht mit einem 50€-Schein bezahlen. Der Automat zeigt auf dem Display direkt an, welche Scheine er nimmt, und welche nicht. 500er nimmt er meines Wissens nie.

Im Normalfall eh nie mehr als 50€ in Bar in der Tasche habende Grüße,
der Colaholiker

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Warum nicht nachmachen...?

Skyeurope, Montag, 07.09.2015, 12:26 (vor 3172 Tagen) @ Colaholiker

Im VVS in Stuttgart kann man Tickets bis 10€ noch nichteinmal mit einem 20er bezahlen...

Warum nicht nachmachen...?

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 07.09.2015, 13:37 (vor 3172 Tagen) @ Skyeurope

Im VVS in Stuttgart kann man Tickets bis 10€ noch nichteinmal mit einem 20er bezahlen...

Dass Fahrkartenautomaten maximal 9,99 EUR (oder maximal auf den nächsten Schein) rausgeben ist aber völlig üblich.

Warum nicht nachmachen...?

Giovanni, Montag, 07.09.2015, 12:07 (vor 3172 Tagen) @ Tabernaer

Ja. Die AGB sprich BB sind überall einsehbar. Die haben die Zubegleiter auf dem dienstlichen Tablet oder neuen MT. An jedem Automaten kann man die Dinger auch durchlesen.

Seit wann? Bei meinen letzten Versuchen waren nur gekürzte und teils auch inhaltlich fehlerhafte verfügbar.

Am Schalter auf Verlangen sowieso.

Dazu gab es vor einiger Zeit mal Diskussionen hinsichtlich des Tfv603, der entgegen der rechtlichen Bestimmungen nicht einsehbar war (inzwischen via TBNE verfügbar).
Allerdings scheint das nicht auf alle Fahrkartenschalter von DB-Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland zuzutreffen.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

So etwas vorsätzlich zu tun...

Destear, Berlin, Montag, 07.09.2015, 12:42 (vor 3172 Tagen) @ lenasblau

...könnte sehr stark in den Bereich der §§ 265a oder 263 StGB überleiten.

So etwas vorsätzlich zu tun...

TRAXXP160DE, HBIK, Montag, 07.09.2015, 15:38 (vor 3172 Tagen) @ Destear

Finde die ganze Diskussion etwas fremd.

Warum gelten Überzahlgutscheine nur 6 Monate? Warum kann das Verkehrsunternehmen das Geld dem Kunden nicht überweisen?

Die Fahrkarte kostet 142,00 Euro, der Kunde wollte mit einem 500 Euro Schein bezahlen.
Das ging nicht. Prozentual sehe ich keinen Unterschied zwischen diesem Beispiel und einem Betrag von 14,20 Euro und einem 50,00 Euro Schein.

Kann ich eine Bank verklagen, wenn der Geldautomat nur 50,00 Euro Schein ausgibt?

Eine Klausel, dass Fahrgeld abgezählt bereit zu halten ist m.E. lebensfremd. Frage also: Kann der Passus in den AGB gelten?

Greetings

Heiko

So etwas vorsätzlich zu tun...

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 07.09.2015, 15:45 (vor 3172 Tagen) @ TRAXXP160DE

Die Fahrkarte kostet 142,00 Euro, der Kunde wollte mit einem 500 Euro Schein bezahlen.
Das ging nicht. Prozentual sehe ich keinen Unterschied zwischen diesem Beispiel und einem Betrag von 14,20 Euro und einem 50,00 Euro Schein.

Es ist aber ein Unterschied, ob ich für den Fall, daß mehrfach Kunden 358€ Wechselgeld ausbezahlt bekommen sollen, oder für den Fall daß mehrfach Kunden 35,80 € ausbezahlt bekommen sollen, Wechselgeld vorhalten muß. Davon abgesehen ist das Risiko, unbemerkt eine Blüte untergeschoben zu bekommen, bei den "großen Scheinen" doch viel höher. (Und im Blütenfalle der Schaden viel größer.) Bei allem > 100€ würde ich vermutlich nicht mal merken, wenn der Schein die falsche Farbe hat (sofern die Farbe halbwegs plausibel nach Geldschein aussieht), dafür hat man sowas einfach zu selten in der Hand.

Da Reisezentren meist nicht diese netten Automatiktresore haben, wie man sie beispielsweise in Postfilialen oft findet, ist es nur verständlich, daß man versucht, die Bargeldbestände dort klein zu halten. Das Risiko eines Überfalls ist ja in der heutigen Zeit auch ein Punkt, der nicht außer Acht gelassen werden darf.

Mich mit größeren Bargeldsummen in meiner Nähe auch nicht wohl fühlende Grüße,
der Colaholiker

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So etwas vorsätzlich zu tun...

bahnerausleidenschaft, Montag, 07.09.2015, 15:49 (vor 3172 Tagen) @ TRAXXP160DE

Finde die ganze Diskussion etwas fremd.

Warum gelten Überzahlgutscheine nur 6 Monate? Warum kann das Verkehrsunternehmen das Geld dem Kunden nicht überweisen?

Die Fahrkarte kostet 142,00 Euro, der Kunde wollte mit einem 500 Euro Schein bezahlen.
Das ging nicht. Prozentual sehe ich keinen Unterschied zwischen diesem Beispiel und einem Betrag von 14,20 Euro und einem 50,00 Euro Schein.

Kann ich eine Bank verklagen, wenn der Geldautomat nur 50,00 Euro Schein ausgibt?

Eine Klausel, dass Fahrgeld abgezählt bereit zu halten ist m.E. lebensfremd. Frage also: Kann der Passus in den AGB gelten?

Aber das wir im Zug keine Bank sind wird nicht beachtet?

Greetings

Heiko

So etwas vorsätzlich zu tun...

Destear, Berlin, Dienstag, 08.09.2015, 02:19 (vor 3171 Tagen) @ TRAXXP160DE

Finde die ganze Diskussion etwas fremd.

Ich auch, aber aus anderen Motiven: der Autor dieses Beitrages hatte kein produktives Ziel, sondern - so ja auch die Überschrift seines Beitrages - das Ziel, eine Lücke zu finden, die in der Praxis absurd ist.

Warum gelten Überzahlgutscheine nur 6 Monate? Warum kann das Verkehrsunternehmen das Geld dem Kunden nicht überweisen?

Wo liegt der Unterschied? Das Geld wird auch durch Überzahlungsgutschein zur Auszahlung gebracht. Es ist das gute Recht eines Vertragspartners, im Rahmen von Treu und Glauben eine günstige Lösung zu suchen.

Die Fahrkarte kostet 142,00 Euro, der Kunde wollte mit einem 500 Euro Schein bezahlen.
Das ging nicht. Prozentual sehe ich keinen Unterschied zwischen diesem Beispiel und einem Betrag von 14,20 Euro und einem 50,00 Euro Schein.

In dem einen Fall müssen 358,00 heraus, in dem von dir geschilderten Fall um den entsprechenden Faktor weit wesentlich weniger. Das dürfte die Relation klar machen.

Kann ich eine Bank verklagen, wenn der Geldautomat nur 50,00 Euro Schein ausgibt?

Nein, es dürfte fast nie der Fall sein, dass du mit der Bank einen derart lautenden Vertrag schließt, also: keine Ansprüche. Sind auch zwei Paar Schuhe, Zahlungsdienstleistungsverträge sind mit Beförderungsverträgen nicht gut zu vergleichen.

Eine Klausel, dass Fahrgeld abgezählt bereit zu halten ist m.E. lebensfremd. Frage also: Kann der Passus in den AGB gelten?

Mir fällt da erstmal nichts ein, was dagegen spräche: Kein Einbeziehungsverbot, keine überraschende Klausel, kein Klauselverbot.

Und mal aus der realen Welt der gegenseitigen Vereinbarungen: Vom Personal, dass im Zug Fahrkarten kontrolliert und nur sekundär auch verkauft (Bordpreis weist darauf hin!) ist im Vertrag - Treu und Glauben! - nicht zu erwarten, einen nicht geringen dreistelligen Betrag herauszugeben. Im hier konkret besprochenen, hypothetischen Fall drängt sich übrigens auch ein Schädigungsvorsatz auf.

Greetings

Heiko

Beste Grüße & gute Nacht

Wie kommst Du eigentlich an einen 500er?

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Montag, 07.09.2015, 15:40 (vor 3172 Tagen) @ lenasblau

Doch nur auf dem Wege, daß Du extra zur Bank stiefelst. Und warum stiefelst Du extra zur Bank? Um etwas auszuprobieren, was keiner Alltagssituation entspricht. Im Alltag ist es sogar schwer an einen 100er Schein zu kommen. Es sei denn man stiefelt dafür extra zur Bank.

Leute, die sich 500er ins Portemonaie stopfen, die wollen entweder ein Auto auf dem Flohmarkt kaufen oder aber es dient allein zum vorzeigen. Kein anderer trägt 500er mit sich!

Das also nur, um irgend wem eines auszuwischen? Das ist es? Falls Du es ausprobieren möchtest, dann berichte uns danach doch bitte, ob Du aus der Situation hoch befriedigt gegangen bist.


Gruß
Olaf

Herrlich. Deutschland hat zuviel Zeit...

Blaschke, Montag, 07.09.2015, 20:33 (vor 3172 Tagen) @ AbschnittE

Hallöchen!


Was hier wieder für ein Klimbim diskutiert wird...


"gnampf" drückte es am besten aus: Weltfremder Humbug.


Irgendwo gibt's immer ein paar Spinner, die sich selbst als Revolutionäre verstehen.

Was ihr alle hier aber nicht diskutiert: Was ist eigentlich, wenn nicht nur EINER mit dem 500er kommt, sondern zwei. Oder drei. Oder vier. Wieviel Wechselgeld soll denn der jeweilige Verkäufer parat haben?


Aber es stimmt schon: Ich erlebte es, als ich noch bei einem Dampflokverein bei Veranstaltungen abkassierte, regelmäßig, dass gleich morgens als erstes reihenweise VOLLPFOSTEN mit 50ern und 100ern eintrudelten und mit der größten Selbstverständlichkeit erwarteten, dass man das wechseln kann. Hoffnungslos. Wie Teile dieses Beitragsbaums auch zeigen.


Schöne Grüße von

jörg

"Überzahlungsgutschein als Lösung? (Nur im Zug?)

Bahngenießer, Montag, 07.09.2015, 23:29 (vor 3172 Tagen) @ AbschnittE
bearbeitet von Bahngenießer, Montag, 07.09.2015, 23:33

Eigentlich müsste es doch einfach sein:

1) In Zügen, in denen ein Fahrkartenverkauf stattfindet, wäre die Lösung doch gewesen: 500 EUR einsacken und Fahrkarte plus Überzahlungsgutschein (500 EUR minus Fahrkartenpreis) ausdrucken!

2) In Zügen, in denen kein Fahrkartenverkauf stattfindet: Entweder wird aus Kulanzgründen Variante 1) angewandt oder es wird eine Zahlungsaufforderung (Fahrgeldnacherhebung) über den doppelten Fahrkartenpreis ausgestellt. Der vom Fahrgast angegebene Grund über den fehlenden Fahrausweis sollte dann aber vermerkt werden. Alles andere klärt der Fahrgast später selbst mit der zuständigen Stelle.

3) Die Regelung in der Agentur / im Reisezentrum ist mir nicht bekannt. Entweder kann dort auch ein Überzahlungsgutschein über den einbehaltenen Restbetrag ausgestellt werden oder der Fahrgast hat Pech gehabt.

Ich bin der Meinung, dass der Fahrgast zwar Anspruch hat, mit Bargeld zu bezahlen. Auf ein Vorhalten aller Höhen von Wechselgeldbeträgen dürfte aber meines Erachtens kein Anspruch bestehen. Fahrgastrechte und Sicherheitsaspekte (Bargeldlogistik) sollten gegeneinander abgewogen werden.

Folge solcher Aktionen

zugvogel, Rheinland-Pfalz, Dienstag, 08.09.2015, 00:11 (vor 3172 Tagen) @ AbschnittE
bearbeitet von zugvogel, Dienstag, 08.09.2015, 00:11

*kopfschüttel*

Die hier wirklich gut organisierte DB hat eine Möglichkeit geschaffen, bei Mangel an Bargeld einen Gutschein über das Wechselgeld auszustellen. Wohlgemerkt, in bar, kein Reisegutschein.
Es ist dem Reisenden wirklich eher zuzumuten, sich das Geld im Reisezentrum seiner Wahl nach der Reise abzuholen, als dass der ZUB für den Fall der Fälle stets hunderte von Euro cash mit sich rumschleppen muss.

Die Verweigerung der Annahme solch eines Gutscheins wegen einer Spitzfindigkeit ("hab's doch im RZ versucht") ist nicht nachvollziehbar.

*kopfschüttelkopfschüttel*

Wozu kann das denn führen, wenn so ein gelangweilter Querulant sein Experiment auf die Spitze treibt und seinen Anwalt wegen solch einer Nichtigkeit auf die Bahn hetzt:
richtig, zur Schließung von Reisezentren in kleineren Bahnhöfen, weil das Vorhalten von immer größeren Mengen an Wechselgeld deren Kosten weiter in die Höhe treibt.

Folge solcher Aktionen

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 08.09.2015, 07:51 (vor 3171 Tagen) @ zugvogel

Es ist dem Reisenden wirklich eher zuzumuten, sich das Geld im Reisezentrum seiner Wahl nach der Reise abzuholen, als dass der ZUB für den Fall der Fälle stets hunderte von Euro cash mit sich rumschleppen muss.

Richtig. Zumal ja hinterher, wenn ein halbes Jahr (die Gültigkeit des Überzahlgutscheins angenommen) Zeit ist, man auch vorher (ggfs. telefonisch) anmeleden kann, man möchte zum Zeitpunkt X vorbei kommen, um den Gutschein mit der Nummer 12345 einzulösen. Dann kann man seitens des Reisezentrums auch das passende Wechselgeld bereit halten.

Die Verweigerung der Annahme solch eines Gutscheins wegen einer Spitzfindigkeit ("hab's doch im RZ versucht") ist nicht nachvollziehbar.

Das ist meines Erachtens die Weigerung, eine Fahrkarte zu kaufen. Fällt in die gleiche Kategorie, wie zu sagen "ich habs am Automaten versucht, aber der hatte keine Lust, dehalb weigere ich mich, auf diesem Wege weiterzumachen".

*kopfschüttelkopfschüttel*

*mitschüttelmitschüttel*

Wozu kann das denn führen, wenn so ein gelangweilter Querulant sein Experiment auf die Spitze treibt und seinen Anwalt wegen solch einer Nichtigkeit auf die Bahn hetzt:
richtig, zur Schließung von Reisezentren in kleineren Bahnhöfen, weil das Vorhalten von immer größeren Mengen an Wechselgeld deren Kosten weiter in die Höhe treibt.

Vielleicht wird auch irgendwann mal gesetzlich geregelt, daß es "nach oben" eine Beschränkung gibt, wie sie auch in der Menge an Kleingeld, die der Verkäufer zu akzeptieren hat, gibt.

Mit der Abschaffung des Bargelds alle Probleme schwinden sehende Grüße ;-),
der Colaholiker

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Folge solcher Aktionen

agw, NRW, Dienstag, 08.09.2015, 08:47 (vor 3171 Tagen) @ Colaholiker

Vielleicht wird auch irgendwann mal gesetzlich geregelt, daß es "nach oben" eine Beschränkung gibt, wie sie auch in der Menge an Kleingeld, die der Verkäufer zu akzeptieren hat, gibt.

Gibt es da nicht schon was? Irgendwo ein Teilbereichen? Beim Busfahrer kann ich auch nicht mit nem 500 Euro Schein kommen, oder?

Seit hundert Jahren auch in Deutschland: Die Überweisung

Ösi, Dienstag, 08.09.2015, 09:07 (vor 3171 Tagen) @ zugvogel

Die hier wirklich gut organisierte DB hat eine Möglichkeit geschaffen, bei Mangel an Bargeld einen Gutschein über das Wechselgeld auszustellen. Wohlgemerkt, in bar, kein Reisegutschein.

Gut organisiert würde heißen: Überweisung des Betrags auf das Konto des Reisenden, Überzahlungsgutschein nur auf ausdrücklichen Wunsch oder keinem (SEPA-)Konto.

Seit hundert Jahren auch in Deutschland: Die Überweisung

Thomas, Dienstag, 08.09.2015, 09:57 (vor 3171 Tagen) @ Ösi

...das könnte jedoch Verwaltungsaufwand verursachen - und nebenbei, der Bahn kommt es sicher nicht ungelegen, wenn Kunden den Gutschein verlegen, vergessen oder verschlampen und deshalb nie einlösen werden. Desweiteren muss man zuerst zu einem der wenigen Reisezentren zu den entsprechenden Öffnungszeiten kommen. Eventuell braucht man eine Fahrkarte, damit man hinkommt.

Seit hundert Jahren auch in Deutschland: Die Überweisung

bahnerausleidenschaft, Dienstag, 08.09.2015, 10:09 (vor 3171 Tagen) @ Thomas

Wir können das Geld aber auch persönlich daheim vorbeibringen :)

Wer wann Bargeld annehmen muss - und wer nicht

redcobra, Dienstag, 08.09.2015, 10:30 (vor 3171 Tagen) @ AbschnittE

Zusammenfassung: Händler/Verkäufer müssen dem Kunden möglichst frühzeitig die Zahlungsmöglichkeiten aufzeigen und können diese einschränken. Bei "staatlichen Institutionen und privaten Monopolisten" ist dies aber wohl nicht so eindeutig.

"Gesetzlich klar geregelt ist übrigens, wie viele Münzen bei Barzahlung akzeptiert werden müssen: maximal 50 Stück. Nur die Bundesbank ist zu unbegrenzter Abnahme verpflichtet."

http://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/Wer-wann-Bargeld-annehmen-mus...


Bargeldregelungen in den einzelnen europäischen Ländern:
http://www.fm.nrw.de/presse/anlagen/Bargeldbeschraenkungen_Europa.pdf

locomore hat dieses Problem wohl nicht

Berlin-Express, nähe BPHD, Donnerstag, 24.11.2016, 22:00 (vor 2728 Tagen) @ AbschnittE
bearbeitet von Berlin-Express, Donnerstag, 24.11.2016, 22:04

https://locomore.com/download/locomore-tarif-2016-11-08.pdf

Bei Bezahlung nach 2.2. (4) mit Bargeld werden 100-, 200, und 500-€-Noten nur dann
akzeptiert, wenn das Zugbegleitpersonal ausreichend Wechselgeld mit sich führt. Führt das
Zugbegleitpersonal nicht ausreichend Wechselgeld mit sich, nimmt es die Daten des
Reisenden auf und stellt dem Reisenden per Post eine Rechnung aus. Der Reisende hat die
Rechnung über den fälligen Betrag zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7 €
innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto der Locomore GmbH & Co. KG zu
überweisen.

PS: Falls der ICE-Treff Lust hat, kann er sich mal einen Wagen auf Gesamtstrecke für 2750€ mieten ;).

--
[image] #FreeAssange

locomore hat dieses Problem wohl nicht

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 24.11.2016, 23:16 (vor 2728 Tagen) @ Berlin-Express

PS: Falls der ICE-Treff Lust hat, kann er sich mal einen Wagen auf Gesamtstrecke für 2750€ mieten ;).

Wenn man die 72 Plätze als Gruppenfahrschein bucht, zahlt man aber nur 2106 Euro.

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Weg mit dem 4744!

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