Fahrgastrechte Bus (Allgemeines Forum)

martinbln, Montag, 08.06.2015, 16:17 (vor 3264 Tagen)

Gelten Fahrgastrechte auch im Linienbus?
Welche Möglichkeit hat man, sich bei einer übergeordneten Stelle über eine, sagen wir mal vorsichtig, "subotimal organisierte" Rufbus-Zentrale zu beschweren, die wiederholt gebuchte Fahrten hat platzen lassen und, noch schlimemr, keinerlei Interesse zeigt, den gestrandeten Fahrgästen auf nur irgendeine Weise zu helfen ("wir haben hier auch keine Taxiliste und auch keine freien Fahrzeuge mehr, tut mir leid".)

Fahrgastrechte Bus: Vorschläge

Sören Heise, Region Hannover, Montag, 08.06.2015, 16:25 (vor 3264 Tagen) @ martinbln

Gelten Fahrgastrechte auch im Linienbus?

Das Fragezeichen fehlt in der Betreffzeile. Danke! :-)

Welche Möglichkeit hat man, sich bei einer übergeordneten Stelle über eine, sagen wir mal vorsichtig, "subotimal organisierte" Rufbus-Zentrale zu beschweren [...].

Verkehrsverbund? Genehmigungsbehörde?
Oder bei der Lokalzeitung anklopfen.

Die Fahrgastrechte wie bei der DB gelten dort nicht. Ohne genau zu wissen, um wen es sich handelt, kann man da nicht beurteilen, ob es vom Verkehrsverbund eine Garantie gibt, die greifen könnte.


Viele Grüße
Sören

--
[image]

Verstehen Sie Bahnhof!
Europa: Linkliste Fahrplantabellen und mehr

Verkehrsverbund

ICE4711, Montag, 08.06.2015, 16:28 (vor 3264 Tagen) @ martinbln

Sofern das ganze in einem Verkehrsverbund stattfindet (wovon ich jetzt tendenziell ausgehen), würde ich an deiner Stelle mal dort anklopfen!

Verkehrsverbund

martinbln, Montag, 08.06.2015, 16:51 (vor 3264 Tagen) @ ICE4711

Das hatte ich beim ersten Mal, und war nun nicht gerade hilfreich...

Bei Forderung nach Übernahme der Taxikosten (Selbstverständlichkeit!, dazu brauchts auch keinerlei Fahrgastrechte oder Regelungen des Verbundes) fiel das von Unternehmen oft falsch verwendete Wort "Kulanz", worauf ich mittlerweile sehr allergisch reagiere, als das Geld dann nach, glaube ich, 2 Monaten immer noch nicht da war und ich mit einem Mahnbescheid "drohte" (ja, wer droht, handelt nicht), wurde noch nichtmal das Konstrukt "Erfüllungsgehilfe" verstanden, sie hätten ja gar nichts damit zu tun, sondern die Johanniter (die diese Fahrten durchführen, dahin soll ich mich wenden, der Fahrer hätte ja auch "14 statt 40" verstanden - aua, gibt es keinen Fahrplan und emails?). Allerdinsg: Fehler könenn passieren, was mich aber besonders ärgerte: man gibt alle Daten der Zentrale, diese werden aber nicht weitergegeben, sodass man keinen Kontakt mit dem Fahrer hat (zur Fahrzeit ist die Zentrale nicht mehr besetzt)

Fahrgastrechte Bus

Thomas, Montag, 08.06.2015, 16:31 (vor 3264 Tagen) @ martinbln

Hallo,

die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr gelten nur im Eisenbahnverkehr (aber auch z. B. auf Eisenbahnstrecken, auf denen Stadtbahnen bzw. Straßenbahnen fahren).

Die Fahrgastrechte für den Busverkehr findest Du auf der Seite des Eisenbahnbundesamtes. Wichtig ist, dass diese nur ab einer Wegstrecke von 250 Kilometer gelten. Für den Linienverkehr unter 250 Kilometer Wegstrecke gilt nur folgendes:

Für Fahrgäste des Linienverkehrs mit einer planmäßigen Wegstrecke von weniger als 250 km Länge gelten nur folgende Fahrgastrechte der Verordnung:

Nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen
Beförderung von behinderten und mobilitätseingeschränkten Menschen ohne Aufpreis sowie finanzielle Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung ihrer Mobilitätshilfen
Angemessene Informationen während der gesamten Fahrt und allgemeine Information über die Fahrgastrechte der EU-Verordnung Nr. 181/2011
Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
Möglichkeit die nationalen Durchsetzungsstellen anzurufen

Quelle: Eisenbahnbundesamt

zu Rufbus

Action85, Montag, 08.06.2015, 16:42 (vor 3264 Tagen) @ martinbln
bearbeitet von Action85, Montag, 08.06.2015, 16:46

Hallo,

wenn bei mir der Rufbis mal nicht kommt (nennt sich bei der VWS TaxiBus) rufe ich bei den Verkehrsbetrieben an, es wird nachgeforscht und mir dann direkt ein Taxi geschickt.

Bei Verspätungen gibt es zumindest in NRW die Mobilitätsgarantie oder die Beschwerdestelle des Verkehrsunternehmens.

zu Rufbus

martinbln, Montag, 08.06.2015, 17:15 (vor 3264 Tagen) @ Action85

wenn bei mir der Rufbis mal nicht kommt (nennt sich bei der VWS TaxiBus) rufe ich bei den Verkehrsbetrieben an, es wird nachgeforscht und mir dann direkt ein Taxi geschickt.

Ja, das hätte ich auch erwartet. Aber "wir haben ja gar keine Taxiliste" (und vielleicht kostet deren google pro Minute).

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum