Weitergabe von Tageskarten/SW-Tickets etc. (Allgemeines Forum)

martinbln, Sonntag, 07.06.2015, 13:05 (vor 3266 Tagen)

Anzunehmen, dass die nimmersatten EVUs einem weismachen wollen, dass die entgeltliche oder unengeltliche Weitergabe von Tageskarten/SW-Tickets etc. böse und strengstens verboten ist, nur - ich bezweifle das irgendwie. Gibt es dazu Urteile?

Da sich z.B. eine Tageskarte meist schon bei 2,5 Fahrten lohnt und oft gar nicht so viele gebraucht werden, sackt man gerne die Kohle für minimalste Leistung ein (auch eine Abart eines organisierten Schnorrers).
Ich hülfe gerne und gäbe die Tickets an Leute weiter, die (oft unverschuldet) nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen (und sie selbst verwenden könenn oder weitergeben/-verkaufen)

Musste sich mit damit schon mal ein Gericht beschäftigen?

Weitergabe von Tageskarten/SW-Tickets etc.

Thomas, Sonntag, 07.06.2015, 13:26 (vor 3266 Tagen) @ martinbln

Es kommt immer auf den Tarif an. Viele Zeitkarten sind natürlich auch übertragbar. Es gibt eben übertragbare und nicht übertragbare. Im Gegensatz zu Freibädern, Museen und anderen Einrichtungen ist das in den Verkehrsverbünden sehr nutzerfreundlich geregelt.

Was hat das mit Schnorren zu tun? Wenn die Einnahmen nicht durch den Dienstleister generiert werden, dann wird die Differenz aus Steuermitteln beglichen. Am Ende zahlst Du eh.

Weitergabe von Tageskarten/SW-Tickets etc.

martinbln, Sonntag, 07.06.2015, 13:31 (vor 3266 Tagen) @ Thomas

Es kommt immer auf den Tarif an. Viele Zeitkarten sind natürlich auch übertragbar. Es gibt eben übertragbare und nicht übertragbare.

Ich meine stinknormale Tageskarten eines beliebigen Verbundes... Wo soll das beschrieben sein?


Was hat das mit Schnorren zu tun? Wenn die Einnahmen nicht durch den Dienstleister generiert werden, dann wird die Differenz aus Steuermitteln beglichen. Am Ende zahlst Du eh.

Richtig, aber oben drauf gibts noch unnötige Kriminalisierung udn Gängelung für selbstverständliche Möglichkeiten eines freien Bürgers. Ansonsten sollten siee ein Namensfeld aufrducken und jedesmal die Persos kontrollieren - gut für gewitzte Schwarzfahrer - einen gefasst, 10 entkommen...

Weitergabe von Tageskarten.

sfn17, Sonntag, 07.06.2015, 14:05 (vor 3266 Tagen) @ martinbln

Sind Tageskarten nicht immer als übertragbar konzipiert?

Ich meine mich an Werbung im RMV zu erinnern in der Art, wo Hausfrau vormittags einkäuft, nachmittags der Sohn zum Klavierunterricht fährt, Papa am Abend zum Kegeln kommt und die Tochter nochmals kurz im Zappelschuppen abhottet...

(Vermutlich der übliche Streit, ob Tageskarten als Zeitkarten gelten oder nicht.)

Weitergabe von Tageskarten.

Norddeich, Sonntag, 07.06.2015, 14:57 (vor 3266 Tagen) @ sfn17

Sind Tageskarten nicht immer als übertragbar konzipiert?

Nein – das kommt ganz auf die Spielregeln an.

Beispiel HVV:
Tageskarten ohne Namensangabe sind übertragbar. Die Weitergabe von Tageskarten während der Fahrt sowie der Weiterverkauf von benutzten Tageskarten sind nicht gestattet. Entgegen diesen Bestimmungen weitergegebene Fahrkarten sind ungültig.
Werden Tageskarten entsprechend der tariflichen Angebotsgestaltung von mehreren Personen benutzt, so müssen sie gemeinsam fahren. Ein Austausch von mitfahrenden Personen während der Fahrt ist nicht zulässig.

Gemeinschaftstarif des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) für die Verbundverkehrsunternehmen, B Tarifbedingungen Abschnitt 2.2

RMV-Tageskarte scheinbar übertragbar

Tob, Sonntag, 07.06.2015, 21:52 (vor 3265 Tagen) @ sfn17
bearbeitet von Tob, Sonntag, 07.06.2015, 21:52

http://www.rmv.de/de/Fahrkarten/Die_richtige_Fahrkarte/Fahrkarten_im_Ueberblick/Tageska...

Folgende Einschränkungen gibt es bei der Gruppentageskarte:

3.4.1
f)
"Die gemeinsame Fahrt ist nur gestattet, wenn die Reise gemeinsam angetreten wird oder eine gezielte Verabredung stattfindet. Die spontane Mitnahme zur Vermeidung des normalen Fahrpreises oder Vereitelung von erhöhtem Beförderungsentgelt ist nicht gestattet."

http://www.rmv.de/de/Fahrkarten/Bedingungen/Befoerderungsbedingungen_und_Tarifbestimmun...

Weitergabe von Tageskarten/SW-Tickets etc.

numi, Sonntag, 07.06.2015, 14:58 (vor 3266 Tagen) @ martinbln

Ich meine stinknormale Tageskarten eines beliebigen Verbundes... Wo soll das beschrieben sein?

Normalerweise steht es beim Verkehrsverbund bei der Ticketbeschreibung oder irgendwo in den Tarifbedingungen. Beachte dabei, dass es dabei keine einheitlichen Regelungen in Deutschland gibt. Man muss sich also bei jedem Verkehrsverbund einzeln informieren.

Als Beispiel einmal der VVS (Stuttgart): http://www.vvs.de/tickets/einzelnefahrtentagestickets/einzeltagesticket-2015/

EinzelTagesTickets berechtigen zu beliebig vielen Fahrten und sind nicht übertragbar. Sie gelten für eine Person.

Letztendlich ist es aber so, dass es kaum zu kontrollieren ist, wie die Tickets verwendet werden. Du darfst gerne das Tickert verschenken, rechtlich gesehen dürfte die Person die es dann hat, aber nicht benutzen. Die Beweislast liegt hier allerdings beim Verkehrsunternehmen und das ist kaum zu beweisen.

Problematisch ist das ganze dort, wo Schlepper Tageskarten (vor allem Ländertickets) verwenden um sich selbst zu bereichern. Eine typische Masche ist dann, dass sich ein Schlepper ein Bayernticket für 5 Personen kauft und damit dann z.B. den ganzen Tag von München nach Nürnberg und zurück fährt und dabei immer andere Personen gegen ein gewisses Entgelt mitnimmt. Dieser Praxis hat man durch die Pflicht, die Namen aller Mitreisenden auf dem Bayernticket anzugeben, inzwischen allerdings entgegen gewirkt.

Weitergabe von Tageskarten/SW-Tickets etc.

martinbln, Sonntag, 07.06.2015, 21:09 (vor 3265 Tagen) @ numi
bearbeitet von martinbln, Sonntag, 07.06.2015, 21:10

Normalerweise steht es beim Verkehrsverbund bei der Ticketbeschreibung oder irgendwo in den Tarifbedingungen. Beachte dabei, dass es dabei keine einheitlichen Regelungen in Deutschland gibt. Man muss sich also bei jedem Verkehrsverbund einzeln informieren.

Oh je... Drinstehn kann ja auch viel - ist das auch rechtlich korrekt? Schließlich hat man als Bewohner einer Stadt keine Auswahl und es ist eine Art von Daseinsvorsorge. (z.B. Hausverbot werden die Verkehrsbetreibe wohl auch nur bei schwersten Vorkommnissen aussprechen können)

Nun haben die (EInzel)Tickets schon enge Grenzen integriert: Fahrtrichtung, max. Gültigkeitsdauer.. Da würde keinem ein Zacken aus der Krone brechen, wenn man innerhalb dieser Grenzen auch schon bei denen eine Weitergabe offiziell erlaubte, aber nein: man nimmt, was man auch nur irgend kriegen kann, gerne auf dem Rücken der Schwächsten (die dann eben schwarzfahren, irgendwann mehrfach erwischt werden, nicht zahlen können, in Haft kommen und bestimmt 100 EUR pro Tag kosten, klasse gemacht). Ausserdem könnte es die allgegenwärtige und immer schlimmer werdende Egomanie mildern und Klassengrenzen aufbrechen. Aber jeder ist sich ja immer selbst der nächste (genauso ist es mit dem Trampen, wird kaum noch gesehen/gemacht, "Angst" ist meist nur vorgeschoben, man gönnt dem anderen eben nichts kostenlos, selbst wenn es mehr als sinnvoll wäre, die Natur schont etc.).

> Problematisch ist das ganze dort, wo Schlepper Tageskarten (vor allem Ländertickets) verwenden um sich selbst zu bereichern. Eine typische Masche ist dann, dass sich ein Schlepper ein Bayernticket für 5 Personen kauft und damit dann z.B. den ganzen Tag von München nach Nürnberg und zurück fährt und dabei immer andere Personen gegen ein gewisses Entgelt mitnimmt.

Coole Idee, immerhin geht ja auch einige Zeit drauf. Mancher Beamter schläft solange auf seinem Bürostuhl für ein Vielfaches...

Dieser Praxis hat man durch die Pflicht, die Namen aller Mitreisenden auf dem Bayernticket anzugeben, inzwischen allerdings entgegen gewirkt.

genau, wenn man das nicht will, muss man sich eben was einfallen lassen und Geld und Grips in die Hand nehmen. Vorher können die Leute tun, was sie lustig sind.

Weitergabe von Tageskarten/SW-Tickets etc.

Tino, Sonntag, 07.06.2015, 21:26 (vor 3265 Tagen) @ martinbln

mehr von Deiner Sorte. Das Niveau sinkt leider mit jedem Deiner Beiträge. Und alle machen mit.

OT: Weitergabe von Tageskarten/SW-Tickets etc.

martinbln, Sonntag, 07.06.2015, 21:41 (vor 3265 Tagen) @ Tino

kannst mich ja ignorieren, am besten auch laut ankündigen vorher

OT: Weitergabe von Tageskarten/SW-Tickets etc.

Tino, Sonntag, 07.06.2015, 23:05 (vor 3265 Tagen) @ martinbln

kannst mich ja ignorieren, am besten auch laut ankündigen vorher

Keine Angst. Auf dein Niveau lasse ich mich keinesfalls herab.

@Tino: Tief luftholen und einfach ignorieren. Nur ignorieren

br752, Montag, 08.06.2015, 02:01 (vor 3265 Tagen) @ Tino

- kein Text -

Weitergabe von Tageskarten/SW-Tickets etc.

GUM, Montag, 08.06.2015, 10:19 (vor 3265 Tagen) @ martinbln

Es kommt immer auf den Tarif an. Viele Zeitkarten sind natürlich auch übertragbar. Es gibt eben übertragbare und nicht übertragbare.


Ich meine stinknormale Tageskarten eines beliebigen Verbundes... Wo soll das beschrieben sein?

Es steht ganz deutlich auf dem jeweiligen Ticket drauf, ob es sich um ein übertragbares oder ein nicht übertragbares Ticket handeln würde. Dies ist dann in den Tarifbedingungen beschrieben, die als Allgemeine Geschäftsbedingungen mit dem Kauf des Fahrscheines anerkannt werden.

Nur so am Rande: Mit der Weitergabe des "Restes" von einem Tagesticket wirst Du denjenigen keinesfalls helfen, die nicht "auf der Sonnenseite" des Lebens stehen würden.
Stattdessen förderst Du den illegalen Weiterverkauf der nicht übertragbaren Tickets.

Und im Endeffekt zahlst Du das dann selber, wenn bei gleicher Anzahl verkaufter Tickets die Zahj der Personenkilometer zunimmt.

Ich rate neben rechtlichen deshalb auch aus moralischen Gründen davon ab. Di zerstörst damit mehr, als Du helfen würdest.

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Weitergabe von Tageskarten/SW-Tickets etc.

martinbln, Montag, 08.06.2015, 10:36 (vor 3265 Tagen) @ GUM

Keine Ahnung, ob die AGB in diesen oder anderen Punkten überhaupt gültig sind und nicht vielleicht Rechte unzulässig beschneiden. Ein Tagesticket muss für eben diesen Mehrfachgebrauch positioniert worden sein und warum soll ich der Berliner S-Bahn (freue mich schon auf den Winter mit den Weichenstörungen, nach denen man die Uhr stellen kann, die können ja froh sein, mit ihren zu Tode gesparten Schrottfahrzeugen überhaupt noch ans Tageslicht zu dürfen) nur irgendwas schenken. Außerdem habe ich mit der BVG noch eine Rechnung offen, nachdem die sich ungerechtfertigterweise an mir mit 40 EUR bereichert haben (Ursache lag nicht in meiner Handlungsgewalt, die damit auftretenden Benachteiligungen wollte und muss ich m.E. auch nicht in Kauf nehmen). Hatte gezahlt, weil mir meine Zeit für diese fruchtlosen Textbausteinschlachten irgendwann zu schade war).
Da freue ich mich direkt, wenn der Erlös dieser dann weiterverkauften Tageskarten anderweitig (und sei es nur in ein Bier) investiert würde. Zahlen tun sei Steuerzahler sowieso in einem für einen Normalbürger nicht bewertbarem Maß...

PS Haben die für dieses jahrelange Missmanagement Verantwortlichen nicht noch fette Boni eingestrichen, bevor sie gekündigt wurden?

dann schaun wir doch mal..

andy24b, Montag, 08.06.2015, 10:46 (vor 3265 Tagen) @ martinbln
bearbeitet von andy24b, Montag, 08.06.2015, 10:50

was raus kommt. Sollten die AGB rechtmäßig sein (sehe keinen Grund warum nicht) und du mehrfach dabei erwischt werden, könnte es sogar zum gewerbsmäßigen Betrug reichen. Dein Vorhaben hast du ja hier ausreichend dokumentiert. Aber dann bitte nicht jammern....

Wenn Du zwischen Deinen Bahnschädigungen noch Zeit hast, kannst Du ja noch in Kaufhäusern stehlen gehen, Versicherungen betrügen oder Banken überfallen. Sind eh alles nur Kapitalisten...

Ironie aus

dann schaun wir doch mal..

martinbln, Montag, 08.06.2015, 10:52 (vor 3265 Tagen) @ andy24b

Kannst gerne Anzeige erstattenn, vielleicht findet sich was bei ner Hausdurchsuchung.. (einige hier im Forum kennen meinen Namen aus der Börse)

NB: Ich selbst würde sie im übrigen kostenlos weitergeben, wenn andere damit ein bisschen Geld verdienen, gerne...

dann schaun wir doch mal..

kater_k, BBRN, Montag, 08.06.2015, 11:09 (vor 3265 Tagen) @ martinbln
bearbeitet von kater_k, Montag, 08.06.2015, 11:11

Kannst gerne Anzeige erstattenn, vielleicht findet sich was bei ner Hausdurchsuchung.. (einige hier im Forum kennen meinen Namen aus der Börse)

NB: Ich selbst würde sie im übrigen kostenlos weitergeben, wenn andere damit ein bisschen Geld verdienen, gerne...

Keine Sorge, auch wenn andy24b, GUM und Co. das gerne hätten, eine Weitergabe von Tickets ist kein Betrug. Wenn du deine Tickets einer armen Sau schenkst, fehlt es schon an der Absicht, dir einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen (Da wird auch keiner etwas dran ändern können, denn es wurde für eine beliebige Zahl an Fahrten gezahlt. Es entsteht den Verkehrsunternehmen auch kein Vermögensschaden dadurch, dass andere Personen die Fahrten antreten. Abweichende Rechtsauffassungen dürften nur in Bayern ernstgenommen werden :-P). Zivilrechtlich mag man dafür belangt werden können, aber da möchte ich im Hinblick auf die Gültigkeit einzelner AGB-/BB-Klauseln keine Prognose abgeben.

Davon ab: Ich finde es gut, nicht mehr benötigte Tickets weiterzugeben und mache das selber auch gerne. Mobilität sollte ein Grundrecht sein, ist aber für viele zu teuer. In meinem sehr begrenzten Rahmen versuche ich da gerne zu helfen.

dann schaun wir doch mal..

martinbln, Dienstag, 09.06.2015, 09:08 (vor 3264 Tagen) @ kater_k

Davon ab: Ich finde es gut, nicht mehr benötigte Tickets weiterzugeben und mache das selber auch gerne. Mobilität sollte ein Grundrecht sein, ist aber für viele zu teuer. In meinem sehr begrenzten Rahmen versuche ich da gerne zu helfen.

..macht der gemeine Deutsche halt ungern, der ist immer erst mal auf seinen Vorteil bedacht und dass der andere ja nichts gratis abbekommt. Das ganze ist sowieso eine riesige Subventionsveranstaltung (incl. Preiserhöhungs-Abnicker-Aufsichtsräte), da könnte man dann auch gleich Nägel mit Köpfen machen und eine Art örtliche Flatrate einführen, wie es doch die Grünen kürzlich vorgeschlagen haben, wenn ich mich richtig erinnere. Jeder zahlt, würde vieles wesentlich vereinfachen und Unmengen Kosten sparen.
Eine gewisse Art von Gerechtigkeit gibt es sowieso nur in Strafsachen bez. Tagessätze. Andere Ermäßigungen für sozial Schwache sind nur Makulatur und eher als Teilrechtfertigung der zahlreichen Sonntagsredner gedacht.

PS Dass sich eine Tageskarte meist schon ab 2,x Fahrten lohnt, ist irgendwie schon merkwürdig, aber wahrscheinlich kann man selbst den auf Hochpreis-Mobilität konditionierten Deutschen (noch) nicht alles zumuten.
In Peking fuhr ich übrigens für irgendwas um die 30 Cent im hochmodernen U-Bahn-Netz (und zwar solange, bis man wieder ans Tagrslicht kommen will).

Die üblichen durchsichtigen Begründungen

GUM, Montag, 08.06.2015, 11:21 (vor 3265 Tagen) @ martinbln
bearbeitet von GUM, Montag, 08.06.2015, 11:22

Keine Ahnung, ob die AGB in diesen oder anderen Punkten überhaupt gültig sind und nicht vielleicht Rechte unzulässig beschneiden. Ein Tagesticket muss für eben diesen Mehrfachgebrauch positioniert worden sein und warum soll ich der Berliner S-Bahn (freue mich schon auf den Winter mit den Weichenstörungen, nach denen man die Uhr stellen kann, die können ja froh sein, mit ihren zu Tode gesparten Schrottfahrzeugen überhaupt noch ans Tageslicht zu dürfen) nur irgendwas schenken.

Du weißt genau, dass das kompletter Blödsinn ist.

Wenn ich mich richtig erinnere gibt es bei der BVG die nicht übertragbaren Tagestickets und die legal im Bekannten-, Kollegen- und Verwandtenkreis oder Jedermann UNENTGELTLICH weitergebbaren Wochen/Monatskarten.

Mit diesen konnte/kann ein/e Kollege/in vom Büro aus auch schnell die eine Kurzstrecke zum Imbiss fahren, wenn ihr keine Kantine habt. Habe ich in Berlin selbst praktiziert. Keine Ahnung wie das Ticket hieß. Muss irgendeine vor 09 Uhr-Monatskarte gewesen sein.

Darüber hinaus ist es interessant, dass Du als Privatperson einem Unternehmen vorschreiben möchtest, wie es seine Geschäfte führt. Du schriebst: "in Tagesticket muss für eben diesen ...gebrauch positioniert werden".

Das überlässt Du bitte mal dem gewählten Stadtrat/Senatsvertretern, die die Aufsichtspersonen in den Verkehrsbverbund schicken.

Danach kommt eine Begründung, die Ladendiebe und ähnlich handelnde Personen immer gebrauchen: Irgendetwas an der Marktwirtschaft wäre falsch und sie würden von dem Beklauten auf andere Art und Weise täglich besch*****. Der Diebstahl wäre dann nur eine zu rechtfertigende Racheaktion bzw. das Wiederholen.

Ein mir bekannter Kleinkaufhaus-Eigentümer hat sie übrigens alle schon gehört und wundert sich nur darüber, dass die Diebe immer dreister und auch noch frech werden. Die Entscheidung zu einer Straftat (Ladendiebstahl oder Leistungserschleichung) liegt bei jedem selbst. Dann soll derjenige aber bitte auch die moralischen und juristischen Konsequenzen tragen.

Abgesehen davon beginnst Du damit eine innere Abwärtsspirale, in dem Du dich mehr und mehr den Argumenten der fünften Kolonne Moskaus anschließt.

Außerdem habe ich mit der BVG noch eine Rechnung offen, nachdem die sich ungerechtfertigterweise an mir mit 40 EUR bereichert haben (Ursache lag nicht in meiner Handlungsgewalt, die damit auftretenden Benachteiligungen wollte und muss ich m.E. auch nicht in Kauf nehmen). Hatte gezahlt, weil mir meine Zeit für diese fruchtlosen Textbausteinschlachten irgendwann zu schade war).
Da freue ich mich direkt, wenn der Erlös dieser dann weiterverkauften Tageskarten anderweitig (und sei es nur in ein Bier) investiert würde. Zahlen tun sei Steuerzahler sowieso in einem für einen Normalbürger nicht bewertbarem Maß...

Das schrieb ich ja bereits oben, das musste/muss sich der Kleinkaufhaus-Eigentümer jedes Mal anhören. Die Aussage ist auch nicht nachvollziehbar: Jedermann kann ganz ohne Nachweis des "Bürgerstatus" die Mittelverwendung und -herkunft des Bundeshaushaltes und der Haushalte der anderen Gebietskörperschaften zusammentragen.


PS Haben die für dieses jahrelange Missmanagement Verantwortlichen nicht noch fette Boni eingestrichen, bevor sie gekündigt wurden?

Sh. oben: Du merkst, dass Du auf dem falschen Weg bist und ziehst immer absurdere Argumente für die Fahrgeldverweigerung heran. Vielleicht kommt als nächstes, dass der Pausenraum der Busfahrer in XXX oder die vom Busfahrer mit Schlüssel umsonst zu benutzende Toilette zu groß ausgefallen ist und Du deshalb jede 100. Fahrt einsparst.

Bei mir bleibt leider nur Unverständnis.

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Hilfe gesucht...

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 08.06.2015, 12:41 (vor 3265 Tagen) @ GUM

...ich brauche mal jemanden, der den Staubsauger hält, wenn ich in der Wand der Forumstrollgalerie ein weiteres Loch bohre, um den neusten Portrait-Bilderrahmen aufzuhängen.

Wärst Du eventuell so nett?

Den Bohrhammer suchende Grüße,
der Colaholiker

Galerieleisten empfehlenswert,

andy24b, Montag, 08.06.2015, 12:47 (vor 3265 Tagen) @ Colaholiker
bearbeitet von andy24b, Montag, 08.06.2015, 12:47

einmal montiert, allzeit bereit. Könnte hier hilfreich sein

Ich komm mal zum absaugen...

:-)

GUM, Montag, 08.06.2015, 12:59 (vor 3265 Tagen) @ andy24b

- kein Text -

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Ja, bin bereit!

GUM, Montag, 08.06.2015, 12:58 (vor 3265 Tagen) @ Colaholiker
bearbeitet von GUM, Montag, 08.06.2015, 12:59

War gerade schon im Baumarkt an der Straßenbahnhaltestelle "Am Lokschuppen" und habe den korrespondierenden Bilderrahmen erworben :-)

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