Schweiz: Referendum gegen Schwarzfahrerdatenbank gescheitert (Allgemeines Forum)

guru61, Arolfingen, Freitag, 09.01.2015, 06:50 (vor 3417 Tagen)

Das Referendum gegen die Aenderung des Personenbeförderungsgesetzes ist nicht zustande gekommen.

Statt 50'000 Unterschriften sind lediglich 200 eingegeangen.

http://www.blickamabend.ch/news/nur-200-unterschriften-schwarzfahrer-referendum-floppt-...

Gruss Guru

Praktische Relevanz einer solchen DB

kater_k, BBRN, Freitag, 09.01.2015, 08:01 (vor 3416 Tagen) @ guru61

Unabhängig davon, dass ich eine weitere Kriminalisierung von Schwarzfahrern komplett daneben finde, stellt sich hier für mich die Frage nach der praktischen Relevanz einer solchen Datenbank. Nach meinem Dafürhalten fahren vor allem die Personen mehrfach schwarz, die kein Geld für ein gültiges Ticket haben. Das betrifft aber häufig dieselben lokal aktiven Verkehrsunternehmen, die auch mit einer eigenen Datenbank ebendiese Fälle dokumentieren können. In vielen Fällen dürften die Bußgelder ohnehin uneinbringlich sein.

Stattdessen wird eine neue, zentrale Datenbank eingerichtet? Klingt wie eines der überflüssigsten vorstellbaren Projekte im öffentlichen Verkehr.

Praktische Relevanz einer solchen DB

TEE Rheingold, Freitag, 09.01.2015, 08:26 (vor 3416 Tagen) @ kater_k
bearbeitet von TEE Rheingold, Freitag, 09.01.2015, 08:26

Bin mir nicht so sicher...viele Leute sehen schwarz fahren als Kavaliersdelikt.
Besonders wenn wenig kontrolliert wird, dann nehmen es manche Leute in Kauf, selten erwischt zu werden, weil es unterm Strich billiger ist.
Wobei es richtig ist, dass der ÖPNV für Leute mit geringem Einkommen recht teuer ist.
Allerdings sollten auch der Verkehrsverbünde mal ihre Tarifstrukturen angleichen.
VRN und RMV: Rabatt mit Bahncard 25 und 50. Schön und gut. Am Automat steht Rabatt mit mit BC. Als ich das erste Mal mit BC25 gefahren bin: Wo steht am Automat, dass ich das mit BC25 machen darf? Ich konnte keinen Hinweis sehen. Sowas ist sehr kundenunfreundlich für Leute die unregelmäßig fahren. Ich hatte keine Lust auf eine Ausseinanderetzung bei einer Kontrolle.
VRS: Kein Rabatt mit BC25/50...hier kocht jeder seine eigene Suppe, was ich nicht mehr zeitgemäß finde!

Praktische Relevanz einer solchen DB

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 09.01.2015, 08:35 (vor 3416 Tagen) @ TEE Rheingold

VRN und RMV: Rabatt mit Bahncard 25 und 50. Schön und gut. Am Automat steht Rabatt mit mit BC. Als ich das erste Mal mit BC25 gefahren bin: Wo steht am Automat, dass ich das mit BC25 machen darf? Ich konnte keinen Hinweis sehen. Sowas ist sehr kundenunfreundlich für Leute die unregelmäßig fahren. Ich hatte keine Lust auf eine Ausseinanderetzung bei einer Kontrolle.

Beim RMV ist es ja noch komplizierter - eine BC-rabattierte Fahrkarte gilt nicht in allen Verkehrsmitteln, die nach RMV-Tarif fahren! Die Karten gelten dann nicht mehr in Bussen, Straßenbahnen und der U-Bahn Frankfurt. (andere U-Bahnen snid mir im Verbindgebiet nicht bekannt, falls ich da irgendas übersehen haben sollte, da gilt die Karte dann auch nicht. ;-) ) Das heißt also, wenn man mit einer BC-rabattierten RMV-Fahrkarte meinetwegen von Fulda nach Frankfurt fährt, und das Ziel nicht gerade in der Nähe eines Bahnhofs oder der S-Bahn liegt, braucht man nochmal eine andere Fahrkarte bis zum Ziel.

Das absurdeste Tarifsystem der Welt immer noch nicht vollständig durchblickende Grüße,
der Colaholiker

Bahncard ist Bahncard und gilt nur für EBO-Eisenbahn

L.Willms, Freitag, 09.01.2015, 10:02 (vor 3416 Tagen) @ Colaholiker

VRN und RMV: Rabatt mit Bahncard 25 und 50. Schön und gut. Am Automat steht Rabatt mit mit BC. Als ich das erste Mal mit BC25 gefahren bin: Wo steht am Automat, dass ich das mit BC25 machen darf?

Bahncard ist Bahncard. An dem Automaten alter Art, den man einfach direkt mit Knöppen bedienen konnte, gab es an den von der DB AG betriebenen Automaten auch eine Taste "Bahncard".

Muß da extra noch ein Hinweis sein "siehe weiter unten die Taste mit der Aufschrift 'Bahncard'"?

Beim RMV ist es ja noch komplizierter - eine BC-rabattierte Fahrkarte gilt nicht in allen Verkehrsmitteln, die nach RMV-Tarif fahren! Die Karten gelten dann nicht mehr in Bussen, Straßenbahnen und der U-Bahn Frankfurt.

Wenn die auch ihren Anteil an den Verkaufserlösen der Bahncards kriegen würden, wäre das sicherlich anders.

Das absurdeste Tarifsystem der Welt immer noch nicht vollständig durchblickende Grüße,

das der Deutschen Bahn AG?

Bahncard ist Bahncard und gilt nur für EBO-Eisenbahn

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 09.01.2015, 10:42 (vor 3416 Tagen) @ L.Willms

Wenn die auch ihren Anteil an den Verkaufserlösen der Bahncards kriegen würden, wäre das sicherlich anders.

Tja, so verkauft man Verbundfahrkarten, die nicht in jedem Verkehrsmittel des Verbundes Gültigkeit haben. Und genau das ist ja eigentlich der Sinn eines Verkehrsverbundes.

das der Deutschen Bahn AG?

Näh, RMV. Dagegen ist die DB doch Kinderkram.Oder wo gibt es sonst Monatskarten, die man regulär kaufen kann, die durch implizite Freigabe gewisser Tarifgebiete eine Preisstufe günstiger zu kaufen sind, als wenn man die gewünschten Tarifgebiete explizit kauft? Oder für nicht eingeweihte: Monatskarte von A nach B ist Preisstufe 4, implizit freigegeben ist auch Tarifgebiet C. Damit kann man also auch Fahrte von C über B nach A machen. Fahrten C - B - A sind aber nach offizieller Tarifgebietstabelle Preisstufe 5.

Oder die Sonderzone Flughafen... welche Preisstufe eine Fahrt dorthin ist, hängt nicht nur von den befahrenen Tarifgebieten ab, sondern auch von der Gültigkeitsdauer(!) der Fahrkarte.

Die Liste endlos fortsetzen könnende Grüße,
der Colaholiker

PS: Und jetzt sag mir bitte noch, woher Oma Müller beim Fahrkartenkauf in Quetschemembach wissen soll, daß die S-Bahn EBO ist und die U-Bahn nicht. Denkansatz für Oma Müller: Was ist eigentlich des EBO? Kann mer des esse? ;-)

Bahncard ist Bahncard und gilt nur für EBO-Eisenbahn

L.Willms, Freitag, 09.01.2015, 16:26 (vor 3416 Tagen) @ Colaholiker

PS: Und jetzt sag mir bitte noch, woher Oma Müller beim Fahrkartenkauf in Quetschemembach wissen soll, daß die S-Bahn EBO ist und die U-Bahn nicht. Denkansatz für Oma Müller: Was ist eigentlich des EBO? Kann mer des esse? ;-)

Falls Oma Müller sich bei der Deutschen Bahn AG eine von deren Kundenbindungskarten gekauft hat, dann deswegen, weil sie damit ihre Fahrten mit Zügen der DB AG auf Normalpreisniveau bringen will. Und sie weiß, daß Bahncard eben Bahncard ist, egal ob eine 25 oder eine 50 da drauf steht.

Sie dann aber vermutlich auch eine Zeitkarte für den RMV, und käme nicht auf die Idee, daß man mit der BC auch den Veolia-Bus billiger kriegen könnte.

Vielleicht sollte der RMV dies Zugeständnis an die DB AG kündigen, wonach die DB ihre Kundenbindungskarten auch im Verkehrsverbund zum Kundenfang einsetzn kann, und dafür die Preise insgesamt senken, oder beim nächsten Jahreswechsel nicht erhöhen...

Außerdem wird Oma Müller mit ihrer Bahncard eher große Zweifel haben, ob sie mit ihrer BC auch in den Odenwald, nach Gießen oder nach Rüdesheim fahren darf. Warum sollte die Kundenbindungskarte der DB auch für deren Konkurrenten gelten?


Ganz abgesehen davon, bin ich mit dem Tarifsystem des RMV sehr zufrieden, und sehe mit Schauder die Gelüste des RMV-Chefs, der die totale Unübersichtlichkeit einführen will, bei der man keiner Preise mehr kalkulieren kann, ganz so lotteriemäßig wie bei der DB AG.

Bahncard ist Bahncard und gilt nur für EBO-Eisenbahn

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 09.01.2015, 16:48 (vor 3416 Tagen) @ L.Willms

Sie dann aber vermutlich auch eine Zeitkarte für den RMV, und käme nicht auf die Idee, daß man mit der BC auch den Veolia-Bus billiger kriegen könnte.

Kriegt man aber hin und wieder - Zum Beispiel zwischen Nürtingen und Neuffen, sofern verbundüberschreitend.

--
Weg mit dem 4744!

Bahncard ist Bahncard und gilt nur für EBO-Eisenbahn

JanZ, HB, Freitag, 09.01.2015, 18:06 (vor 3416 Tagen) @ JeDi

Sie dann aber vermutlich auch eine Zeitkarte für den RMV, und käme nicht auf die Idee, daß man mit der BC auch den Veolia-Bus billiger kriegen könnte.


Kriegt man aber hin und wieder - Zum Beispiel zwischen Nürtingen und Neuffen, sofern verbundüberschreitend.

Oder im VRN, sofern da Veolia-Busse fahren. Ansonsten hat L. natürlich recht, das ist ein Produkt der halbherzigen Bahnreform.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Bahncard ist Bahncard, gilt nicht nur für EBO-Eisenbahn

Henrik, Freitag, 09.01.2015, 18:33 (vor 3416 Tagen) @ JanZ

Sie dann aber vermutlich auch eine Zeitkarte für den RMV, und käme nicht auf die Idee, daß man mit der BC auch den Veolia-Bus billiger kriegen könnte.

Kriegt man aber hin und wieder - Zum Beispiel zwischen Nürtingen und Neuffen, sofern verbundüberschreitend.

Oder im VRN, sofern da Veolia-Busse fahren.

..oder überall,
zumindest grundsätzlich. ;)

http://www.desiro.net/BC-Verbund.pdf

"Grundsätzlich" aber noch nicht mal im juristischen Sinne...

JanZ, HB, Freitag, 09.01.2015, 19:16 (vor 3416 Tagen) @ Henrik

- kein Text -

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Bahncard ist Bahncard und gilt nur für EBO-Eisenbahn

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 12.01.2015, 08:21 (vor 3413 Tagen) @ L.Willms

Falls Oma Müller sich bei der Deutschen Bahn AG eine von deren Kundenbindungskarten gekauft hat, dann deswegen, weil sie damit ihre Fahrten mit Zügen der DB AG auf Normalpreisniveau bringen will. Und sie weiß, daß Bahncard eben Bahncard ist, egal ob eine 25 oder eine 50 da drauf steht.

Vielleicht war Oma Müller aber auch einfach nur zur Kur an der Nordsee war und der freundliche Mitarbeiter des Reisezentrums hat ihr ausgerechnet, daß die Fahrt für sie billiger ist, wenn sie sich eine Bahncard kauft. (Bei der BC 25 kann schon trotz Kaufpreis der Bahncard, gerade mit den "Probe"-Angeboten eine Ersparnis nach der ersten Fahrt eingetreten sein.) Der Besitz einer Bahncard setzt also nicht unbedingt voraus, daß sie wirklich viel fährt.

Sie dann aber vermutlich auch eine Zeitkarte für den RMV, und käme nicht auf die Idee, daß man mit der BC auch den Veolia-Bus billiger kriegen könnte.

Woraus schließt Du das bitte?

Vielleicht sollte der RMV dies Zugeständnis an die DB AG kündigen, wonach die DB ihre Kundenbindungskarten auch im Verkehrsverbund zum Kundenfang einsetzn kann, und dafür die Preise insgesamt senken, oder beim nächsten Jahreswechsel nicht erhöhen...

Der erste und der letzte Teil des Satzes sind nachvollziehbar. Der Teil mit dem Kundenfang stößt bei mir auf Unverständnis.

Außerdem wird Oma Müller mit ihrer Bahncard eher große Zweifel haben, ob sie mit ihrer BC auch in den Odenwald, nach Gießen oder nach Rüdesheim fahren darf. Warum sollte die Kundenbindungskarte der DB auch für deren Konkurrenten gelten?

Weil ihr ihr Enkel gesagt hat "Mensch Omma, wenn Du jetzt ne Bahncard hast, kannste auch billiger zu Tante Elvira in den Odenwald fahren."

Ganz abgesehen davon, bin ich mit dem Tarifsystem des RMV sehr zufrieden, und sehe mit Schauder die Gelüste des RMV-Chefs, der die totale Unübersichtlichkeit einführen will, bei der man keiner Preise mehr kalkulieren kann, ganz so lotteriemäßig wie bei der DB AG.

Wenn Du zufrieden damit bist, bist Du noch nie mit den ganzen Ungereimtheiten dieses Systems vertrau geworden. Ein anderes Forum, in dem ich unter gleichem Namen schreibe, ist voll von solchen Fällen.

Oma Müller für die beispielhafte Unterstützung dankende Grüße,
der Colaholiker

Oma Müller?

guru61, Arolfingen, Mittwoch, 14.01.2015, 07:24 (vor 3411 Tagen) @ Colaholiker

Vielleicht war Oma Müller aber auch einfach nur zur Kur an der Nordsee war und der freundliche Mitarbeiter des Reisezentrums hat ihr ausgerechnet, daß die Fahrt für sie billiger ist, wenn sie sich eine Bahncard kauft. (Bei der BC 25 kann schon trotz Kaufpreis der Bahncard, gerade mit den "Probe"-Angeboten eine Ersparnis nach der ersten Fahrt eingetreten sein.) Der Besitz einer Bahncard setzt also nicht unbedingt voraus, daß sie wirklich viel fährt.

Oder Oma Müller kommt aus der Schweiz, hat dort das Halbtax, das bei allen Bahnen und Bussen gilt.
Sie nimmt an, dass die Bahncard auch überall gilt, wo Bahnen fahren, denn sonst müsste die Karte ja DB Card heissen :-)

Man kanns auch so sehen!

Gruss Guru

Oma Müller?

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Mittwoch, 14.01.2015, 08:35 (vor 3411 Tagen) @ guru61

Oder Oma Müller kommt aus der Schweiz, hat dort das Halbtax, das bei allen Bahnen und Bussen gilt.
Sie nimmt an, dass die Bahncard auch überall gilt, wo Bahnen fahren, denn sonst müsste die Karte ja DB Card heissen :-)

Danke für diese Ergänzung! Da merkt manm, daß ich mit dem Bahnverkehr unserer südlichen Nachbarn nicht sonderlich vertraut bin. (Ich muß zugeben, noch nie in der Schweiz mit der Bahn gefahren zu sein, allerdings war ich in meinem Leben auch erst zweimal überhaupt dort. Einmal davon ein Hüpfer über die Grenze von Italien aus für wenige Stündchen...)

Mehr meer- als bergaffin seiende Grüße,
der Colaholiker

Gemischte Gefühle im RMV

ALR997, Freitag, 09.01.2015, 17:45 (vor 3416 Tagen) @ Colaholiker

Hallo,

Wenn die auch ihren Anteil an den Verkaufserlösen der Bahncards kriegen würden, wäre das sicherlich anders.

Tja, so verkauft man Verbundfahrkarten, die nicht in jedem Verkehrsmittel des Verbundes Gültigkeit haben. Und genau das ist ja eigentlich der Sinn eines Verkehrsverbundes.

Aus meiner Sicht ist das auch Blödsinn. Ich nehme mal mich als Beispiel, wenn ich sehe "hey, ich kann hier ein Ticket mit BC-Rabatt kaufen, dann nehm' ich das doch!" (und das bei einem Verbundtarif) dann würde ich auch davon ausgehen, dass ich damit alle Verkehrsmittel nutzen kann, die im Verbund drin sind.
Wenn natürlich auf der Fahrkarte steht: "Gilt nicht in den Bussen und Straßenbahnen/U-Bahnen" dann ist das ein bisschen was Anderes, aber dann frage ich mich trotzdem, ob der RMV das unbedingt verkaufen muss, oder ob das nicht die DB selber machen kann.

das der Deutschen Bahn AG?

Näh, RMV. Dagegen ist die DB doch Kinderkram.Oder wo gibt es sonst Monatskarten, die man regulär kaufen kann, die durch implizite Freigabe gewisser Tarifgebiete eine Preisstufe günstiger zu kaufen sind, als wenn man die gewünschten Tarifgebiete explizit kauft? Oder für nicht eingeweihte: Monatskarte von A nach B ist Preisstufe 4, implizit freigegeben ist auch Tarifgebiet C. Damit kann man also auch Fahrte von C über B nach A machen. Fahrten C - B - A sind aber nach offizieller Tarifgebietstabelle Preisstufe 5.

Als ich vor knapp einem Jahr für ein paar Tage in Frankfurt war, hatte ich an einem freien Tag vor, mal die Gegend zu erkunden und mir die Region anzusehen. Aber so leicht macht es der RMV einem doch nicht. Denn anstatt explizit eine Karte für Frankfurt und die umliegenden Gebiete zu kaufen (das bekommt selbst der VRR hin, und die sind schon ziemlich grenzdebil) muss ich eine Tarifzone eingeben. Die große Frage: wenn ich in Frankfurt an einem Automaten stehe, und ein Tagesticket kaufen möchte, mit dem ich sowohl Königstein als auch Offenbach (beide Preisstufe 4) erreichen kann, kann ich dann einfach eine von beiden Nummern eingeben und fertig is'? Die Frage konnte mir weder der Automat (der intelligenterweise ein Ticket um 8 Euro nur mit Münzen bezahlen lässt) noch der Busfahrer mit seinen rudimentären Deutschkenntnissen erklären.

Fakt ist: da ich nicht kontrolliert wurde (weder in Königstein, noch in Offenbach) kann es mir rückblickend herzlich egal sein, spontan und ohne Vorbereitung eine Tour im RMV unternehmen würde ich dann aber trotzdem nicht ;-)

Oder die Sonderzone Flughafen... welche Preisstufe eine Fahrt dorthin ist, hängt nicht nur von den befahrenen Tarifgebieten ab, sondern auch von der Gültigkeitsdauer(!) der Fahrkarte.

Diese Aussage kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen, so intensiv habe ich mich damit nicht auseinandersetzen können und wollen.

Andersherum fand ich es - um mal was Positives zu sagen - früher noch ganz schön, im RMV unterwegs zu sein, allerdings habe ich mich da auch erstaunlicherweise immer in ein- und demselben Tarifgebiet bewegt (meist Frankfurt oder Darmstadt). Oder aber ich hatte den Deutschland-Pass und dadurch sowieso nur die Wahl zwischen S-Bahn und RE.

Monatsnetzkarten liebende Grüße,
Lucas

Gemischte Gefühle im RMV

JanZ, HB, Freitag, 09.01.2015, 18:00 (vor 3416 Tagen) @ ALR997
bearbeitet von JanZ, Freitag, 09.01.2015, 18:01

Aus meiner Sicht ist das auch Blödsinn. Ich nehme mal mich als Beispiel, wenn ich sehe "hey, ich kann hier ein Ticket mit BC-Rabatt kaufen, dann nehm' ich das doch!" (und das bei einem Verbundtarif) dann würde ich auch davon ausgehen, dass ich damit alle Verkehrsmittel nutzen kann, die im Verbund drin sind.

Das bin ich beim ersten Mal auch. Im Bus in Darmstadt wurde ich zum Glück nicht kontrolliert, auf der Rückfahrt klärte mich dann der Fahrer des Busses (der wohlgemerkt für ein DB-Unternehmen und anstatt der um diese Uhrzeit nicht mehr verkehrenden Züge fährt) auf.

Wenn natürlich auf der Fahrkarte steht: "Gilt nicht in den Bussen und Straßenbahnen/U-Bahnen" dann ist das ein bisschen was Anderes, aber dann frage ich mich trotzdem, ob der RMV das unbedingt verkaufen muss, oder ob das nicht die DB selber machen kann.

Es steht nicht drauf. Die DB kann halt innerhalb eines Verbundes keine eigenen Fahrscheine verkaufen. Es sei denn, es besteht keine Verbundbindung (das Beispiel RVV hatten wir hier mal).

Als ich vor knapp einem Jahr für ein paar Tage in Frankfurt war, hatte ich an einem freien Tag vor, mal die Gegend zu erkunden und mir die Region anzusehen. Aber so leicht macht es der RMV einem doch nicht. Denn anstatt explizit eine Karte für Frankfurt und die umliegenden Gebiete zu kaufen (das bekommt selbst der VRR hin, und die sind schon ziemlich grenzdebil) muss ich eine Tarifzone eingeben. Die große Frage: wenn ich in Frankfurt an einem Automaten stehe, und ein Tagesticket kaufen möchte, mit dem ich sowohl Königstein als auch Offenbach (beide Preisstufe 4) erreichen kann, kann ich dann einfach eine von beiden Nummern eingeben und fertig is'? Die Frage konnte mir weder der Automat (der intelligenterweise ein Ticket um 8 Euro nur mit Münzen bezahlen lässt) noch der Busfahrer mit seinen rudimentären Deutschkenntnissen erklären.

Meiner Ansicht nach konntest du es nicht, weil ein Ticket von A nach B eben nur die Tarifgebiete A und B sowie eventuell dazwischen liegende umfasst. Welche anderen Tarifgebiete von A mit derselben Preisstufe erreichbar sind, ist dabei irrelevant. Ist halt eine andere Logik als im VRR. Und da sehe ich vor allem das Problem: dass nämlich jeder Verbund vor sich hin wurschtelt und das, was in einem selbstverständlich ist, in einem anderen absolut tabu ist. Das gilt aber nicht nur für Tarife, sondern auch für andere Dinge wie das merkwürdige Handy- und Fotografierverbot hierzulandkreis.

Wenn ich an dieser Stelle wieder Werbung für mein Blog machen darf: Zu den Themen RMV und Verbünde allgemein habe ich dort schon mal geschrieben.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Gemischte Gefühle im RMV

IC 2170 / IC 2191, Freitag, 09.01.2015, 21:02 (vor 3416 Tagen) @ ALR997
bearbeitet von IC 2170 / IC 2191, Freitag, 09.01.2015, 21:03

"Als ich vor knapp einem Jahr für ein paar Tage in Frankfurt war, hatte ich an einem freien Tag vor, mal die Gegend zu erkunden und mir die Region anzusehen. Aber so leicht macht es der RMV einem doch nicht. Denn anstatt explizit eine Karte für Frankfurt und die umliegenden Gebiete zu kaufen (das bekommt selbst der VRR hin, und die sind schon ziemlich grenzdebil) muss ich eine Tarifzone eingeben. Die große Frage: wenn ich in Frankfurt an einem Automaten stehe, und ein Tagesticket kaufen möchte, mit dem ich sowohl Königstein als auch Offenbach (beide Preisstufe 4) erreichen kann, kann ich dann einfach eine von beiden Nummern eingeben und fertig is'? Die Frage konnte mir weder der Automat (der intelligenterweise ein Ticket um 8 Euro nur mit Münzen bezahlen lässt) noch der Busfahrer mit seinen rudimentären Deutschkenntnissen erklären.

Fakt ist: da ich nicht kontrolliert wurde (weder in Königstein, noch in Offenbach) kann es mir rückblickend herzlich egal sein, spontan und ohne Vorbereitung eine Tour im RMV unternehmen würde ich dann aber trotzdem nicht ;-)"

Du könntest dir für dich ein Hessenticket kaufen.
Es kostet 33.00€, ist in RMV und NVV gültig,ab 9:00 gültig und du kannst weitere 4 Personen mitnehmen.
Was ich dir empfehlen würde, mal hinzufahren, ist Gießen, das ist nämlich meine Heimatstadt.
Du kannst von Frankfurt Hbf den SE30/40 bzw. RE30/RE99 bis Gießen nehmen und von dort
mit den Buslinien 2 oder 5 bis in die Innenstadt z.B Marktplatz oder Katharinengasse.

Gemischte Gefühle im RMV

ALR997, Freitag, 09.01.2015, 21:44 (vor 3416 Tagen) @ IC 2170 / IC 2191

"Als ich vor knapp einem Jahr für ein paar Tage in Frankfurt war, hatte ich an einem freien Tag vor, mal die Gegend zu erkunden und mir die Region anzusehen. Aber so leicht macht es der RMV einem doch nicht. Denn anstatt explizit eine Karte für Frankfurt und die umliegenden Gebiete zu kaufen (das bekommt selbst der VRR hin, und die sind schon ziemlich grenzdebil) muss ich eine Tarifzone eingeben. Die große Frage: wenn ich in Frankfurt an einem Automaten stehe, und ein Tagesticket kaufen möchte, mit dem ich sowohl Königstein als auch Offenbach (beide Preisstufe 4) erreichen kann, kann ich dann einfach eine von beiden Nummern eingeben und fertig is'? Die Frage konnte mir weder der Automat (der intelligenterweise ein Ticket um 8 Euro nur mit Münzen bezahlen lässt) noch der Busfahrer mit seinen rudimentären Deutschkenntnissen erklären.

Fakt ist: da ich nicht kontrolliert wurde (weder in Königstein, noch in Offenbach) kann es mir rückblickend herzlich egal sein, spontan und ohne Vorbereitung eine Tour im RMV unternehmen würde ich dann aber trotzdem nicht ;-)"

Du könntest dir für dich ein Hessenticket kaufen.
Es kostet 33.00€, ist in RMV und NVV gültig,ab 9:00 gültig und du kannst weitere 4 Personen mitnehmen.
Was ich dir empfehlen würde, mal hinzufahren, ist Gießen, das ist nämlich meine Heimatstadt.
Du kannst von Frankfurt Hbf den SE30/40 bzw. RE30/RE99 bis Gießen nehmen und von dort
mit den Buslinien 2 oder 5 bis in die Innenstadt z.B Marktplatz oder Katharinengasse.

Das Hessenticket wäre eine Option gewesen, wenn ich mich nicht auf Frankfurt und Umland hätte beschränken wollen. Weil für SE12 und Tram 16 wäre mir das keine 33 Euro wert gewesen.
Gießen ist, ehrlich gesagt, nicht so meins - so wie der große Rest Hessens auch. Aber wer es mag, dem sei es gegönnt ;-)

Gemischte Gefühle im RMV

cc-drake, Freitag, 09.01.2015, 22:15 (vor 3416 Tagen) @ ALR997

Als ich vor knapp einem Jahr für ein paar Tage in Frankfurt war, hatte ich an einem freien Tag vor, mal die Gegend zu erkunden und mir die Region anzusehen. Aber so leicht macht es der RMV einem doch nicht. Denn anstatt explizit eine Karte für Frankfurt und die umliegenden Gebiete zu kaufen (das bekommt selbst der VRR hin, und die sind schon ziemlich grenzdebil) muss ich eine Tarifzone eingeben. Die große Frage: wenn ich in Frankfurt an einem Automaten stehe, und ein Tagesticket kaufen möchte, mit dem ich sowohl Königstein als auch Offenbach (beide Preisstufe 4) erreichen kann, kann ich dann einfach eine von beiden Nummern eingeben und fertig is'? Die Frage konnte mir weder der Automat (der intelligenterweise ein Ticket um 8 Euro nur mit Münzen bezahlen lässt) noch der Busfahrer mit seinen rudimentären Deutschkenntnissen erklären.

Die nicht ganz offensichtliche Lösung des Fahrscheinproblems dürfte Touch & Travel sein - das sollte einem dann nämlich im nachhinein ein Tagesticket von Königstein nach Offenbach in Rechnung stellen, was man sonst eben leider nur in Königstein und Offenbach am Automaten bekommen würde. Nur blöd, wenn man wie ich noch kein Smartphone sein eigen nennt...

Gemischte Gefühle im RMV

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 12.01.2015, 08:32 (vor 3413 Tagen) @ ALR997

Aus meiner Sicht ist das auch Blödsinn. Ich nehme mal mich als Beispiel, wenn ich sehe "hey, ich kann hier ein Ticket mit BC-Rabatt kaufen, dann nehm' ich das doch!" (und das bei einem Verbundtarif) dann würde ich auch davon ausgehen, dass ich damit alle Verkehrsmittel nutzen kann, die im Verbund drin sind.

Ganz genau so wäre die normale Denke.

Als ich vor knapp einem Jahr für ein paar Tage in Frankfurt war, hatte ich an einem freien Tag vor, mal die Gegend zu erkunden und mir die Region anzusehen. Aber so leicht macht es der RMV einem doch nicht. Denn anstatt explizit eine Karte für Frankfurt und die umliegenden Gebiete zu kaufen (das bekommt selbst der VRR hin, und die sind schon ziemlich grenzdebil) muss ich eine Tarifzone eingeben. Die große Frage: wenn ich in Frankfurt an einem Automaten stehe, und ein Tagesticket kaufen möchte, mit dem ich sowohl Königstein als auch Offenbach (beide Preisstufe 4) erreichen kann, kann ich dann einfach eine von beiden Nummern eingeben und fertig is'? Die Frage konnte mir weder der Automat (der intelligenterweise ein Ticket um 8 Euro nur mit Münzen bezahlen lässt) noch der Busfahrer mit seinen rudimentären Deutschkenntnissen erklären.

Leider gibt es im RMV keine Fahrkarten, die einfach vom Ausgangspunkt in alle Richtungen jeweils das angrenzende Tarifgebiet umfassen. Wäre ja sonst zu einfach, wenn man mit einem "Frankfurt +1"-Ticket einfach in jedes direkt an Frankfurt angrenzende Tarifgebiet fahren könnte. Meines Wissens gibt es da nicht mal Fahrkarten, die das durch implizit freigegebene Tarifgebiete ermöglichen würden. Bis vor einer weile konnten man an den neuen Automaten der VGF noch ein Start- und ein Zieltarifgebiet eingeben, womit man also eine Tageskarte "von Offenbach nach Königstein" hätte realisieren können. Wäre dann aber Preisstufe 5 gewesen. Mittlerweile hat man diese Möglichkeit aber entfernt, war vielleicht zu kompliziert für die Benutzer. Eventuell bekommt man sowas noch am Schalter, für Zeitkarten können da nämlich auch Starttarifgebiete eingegeben werden. Ob dort allerdings auch Tageskarten verkauft werden, weiß ich nicht.
Was den Busfahrer angeht, sage ich nur "willkommen in Frankfurt". Bei manchen Fahrern kann man wirklich froh sein, wenn sie wissen, wo sie lang fahren müssen. Ein Hoch auf unsere Ausschreibungen und das daraus folgende Lohndumping. :(

Diese Aussage kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen, so intensiv habe ich mich damit nicht auseinandersetzen können und wollen.

Kurz zusammengefaßt: Möchte man aus dem Stadtgebiet Frankfurt (Tarifgebiet 5000) an den Flughafen, ist für Einzel- und Tageskarten das Tarifgebiet 5090 zu wählen. Daraus ergibt sich die Preisstufe 4. Hat man eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für das Tarifgebiet 5000 (Mindestens Preisstufe 3, bei weiteren Tarifgebieten entsprechend höher), ist das Tarifgebiet 5090 implizit enthalten. Klingt logisch, oder? ;-)

Erklärende Grüße,
der Colaholiker

Praktische Relevanz einer solchen DB

Lumi25, Freitag, 09.01.2015, 11:57 (vor 3416 Tagen) @ TEE Rheingold

Bin mir nicht so sicher...viele Leute sehen schwarz fahren als Kavaliersdelikt.
Besonders wenn wenig kontrolliert wird, dann nehmen es manche Leute in Kauf, selten erwischt zu werden, weil es unterm Strich billiger ist.
Wobei es richtig ist, dass der ÖPNV für Leute mit geringem Einkommen recht teuer ist.


Sehr richtig es ist Teuer und wenn man dazu noch sieht, wie der NVR/VRS in Köln, dass Geld eingenommene Fahrgeld verwendet könnte man Kotzen. Ich liste mal auf:


Ausschreibung RE 9


Es gab viele Stimmen die gegen den Talent II sprachen dennoch hat der VRS das durchgepeitscht. Konsequenz ist, dass die S 13 jetzt in der HVZ von Troisdorf bis Hennef (Sieg) verlängert wurde und das gibt es sicherlich nicht zum Nulltarif. Für das Versagen des VRS dürfen also die Fahrgäste noch mal draufzahlen.


Ausschreibung Dieselnetz Köln


Auch hier hat man ein gut funktionierendes Fahrzeug getauscht durch neuen Billigschrott. Die Fahrzeiten auf der neuen S 23 (Bonn-Euskirchen) konnten nicht eingehalten werden somit musste der Fahrplan angepasst werden dazu wurde wieder ein Humpeltakt eingeführt.


KVB


Die KVB hat die alten B-Wagen der ersten Serie verschrotten lassen oder in die Türkei verkauft anstatt wie die Bonner SWB diese zu modernisieren. Stattdessen wurde neuer Plastikmüll a la K 5000 eingekauft. Ab 60 km/h aufwärts fängt das Ding an zu Schlingern des weiteren ist das Fahrgeräusch so laut, dass man das Gefühl hat gleich fällt der Wagenkasten auseinander. Der K 5000 wird übrigens auch auf der Linie 16 eingesetzt. Ihr könnt ja mal gerne von Bonn Hbf bis Köln Hbf damit fahren und euch dann mal überlegen wie das täglich wäre als Pendler. Ich würde keinen Cent mehr für eine Fahrkarte bezahlen.


Was gibt es an positiven Sachen...


Am Wochenende fährt die KVB jetzt im 30 Minuten-Takt durch die Nacht meines Wissens aber eigenwirtschaftlich und es rechnet sich wohl auch.

Die S 13 wurde dauerhaft von Köln-Hansaring nach Köln-Ehrenfeld verlängert.

Dennoch ist für mich der VRS/NVR ein Verband der das Geld zum Fenster raus wirft. Für eine Monatsfahrkarte nur für Köln zahle ich über 90€ da erwarte ich mehr.

Mehr als 50€ für die Monatsfahrkarte halte ich derzeit nicht für gerechtfertigt so wie der VRS mit dem Geld um sich wirft.

Unnötige Bagatellisierung des Schwarzfahrens

GUM, Freitag, 09.01.2015, 09:49 (vor 3416 Tagen) @ kater_k
bearbeitet von GUM, Freitag, 09.01.2015, 09:51

Unabhängig davon, dass ich eine weitere Kriminalisierung von Schwarzfahrern komplett daneben finde, stellt sich hier für mich die Frage nach der praktischen Relevanz einer solchen Datenbank. Nach meinem Dafürhalten fahren vor allem die Personen mehrfach schwarz, die kein Geld für ein gültiges Ticket haben. Das betrifft aber häufig dieselben lokal aktiven Verkehrsunternehmen, die auch mit einer eigenen Datenbank ebendiese Fälle dokumentieren können. In vielen Fällen dürften die Bußgelder ohnehin uneinbringlich sein.

Stattdessen wird eine neue, zentrale Datenbank eingerichtet? Klingt wie eines der überflüssigsten vorstellbaren Projekte im öffentlichen Verkehr.

Was für ein seltsamer Beitrag, kater_k!

Schwarzfahrer kann man gar nicht kriminalisieren, weil es ähnlich wie Ladendiebstahl nunmehr eine Straftat ist. Letzte Woche gab es einen interessanten Artikel in der Süddeutschen Zeitung in dem auf eine offizielle Schwarzfahrerquote von 3 bis 7 % je nach Strecke hingewiesen worden ist.

Meines ganz persönlichen Eindrucks nach kommt aber auf beinahe jeden erwischten Leistungsreschleicher mindestens einer der den Zug fluchtartig verlässt. Damit sind wir bei einer gefühlten Kriminellen-Quote zwischen 6 und 14 %!

Wer beispielsweise 84,70 Euro im Monat für eine Monatskarte ausgibt, der zahlt damit 11,86 Euro im Monat für die Unterhöhlung des Rechtsstaates und der Moral.

Das möchte ich nicht. Ladendiebstahl und Schwarzfahren sind und bleiben eine Straftat.

Alle die scheinbaren Probleme der Erfassung von Straftätern lassen sich ganz einfach durch unterschiedliche Kategorien Fahrpreisnacherhebung lösen:

+ Ganz ohne Ticket-Fahren sollte meiner Meinung nach mindestens 60 Euro kosten,
+ ab der zweiten Tat pro Jahr 120 Euro für jedes einzelne Schwarzfahren
+ Kauf eines falshen Tickets/fehlerhafte Entwertung und ähnliches: weiterhin 40 Euro.

In der Datenbank hast Du dann die beiden "Preiskategorien" 60/120 = Vollkriminelle und 40 Euro unklare Kategorie.

Nur damit lässt sich die Mitnahmementalität stoppen.

Übrigens: Schwarzfahrer sind in allen Gesellschaftsschichten zu finden.

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!

Unnötige Bagatellisierung des Schwarzfahrens

guru61, Arolfingen, Freitag, 09.01.2015, 09:53 (vor 3416 Tagen) @ GUM


Übrigens: Schwarzfahrer sind in allen Gesellschaftsschichten zu finden.

In Zürich, vor der Ausweispflicht vielfach von krawattieren Leuten aus der Goldküste!
Gruss Guru

Krawattenträger aus fernen Ländern!

GUM, Freitag, 09.01.2015, 10:07 (vor 3416 Tagen) @ guru61


Übrigens: Schwarzfahrer sind in allen Gesellschaftsschichten zu finden.


In Zürich, vor der Ausweispflicht vielfach von krawattieren Leuten aus der Goldküste!
Gruss Guru

Grüße zurück!

Ich darf noch einmal auf einen Beitrag von vor einigen Jahren verlinken:

Millionäre als Schwarzfahrer

Mit einiger Zeit Abstand kann ich nur sagen: Alles richtig gemacht, DB Sicherheit.

Den mit einem "Leerbeleg" korrekt aufgenommenen Passagier bzw. einen seiner Verwandten konnte ich Tage nachher in anderem Zusammenhang (auf einem Gruppenfoto einer Firmenübernahme) in der Zeitung sehen.

Er hat es also nicht wirklich nötig gehabt neben dem billigen Aufkauf von Know-how aus Deutschland auch noch eine Einzelfahrkarte von knapp 2,20/2,30 Euro nicht zu bezahlen.

--
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Sorry, Missverständnis Goldküste

guru61, Arolfingen, Freitag, 09.01.2015, 10:13 (vor 3416 Tagen) @ GUM

Hallo

Mit Goldküste wird das rechte Zürichsseufer bezeichnet, im Gegensatz zur Pfnüselküste (Pfüsel = Schnupfen) beim linken Ufer.

http://de.wikipedia.org/wiki/Goldk%C3%BCste_(Schweiz)
http://de.wikipedia.org/wiki/Pfn%C3%BCselk%C3%BCste

Gruss Guru

Kein Missverständnis Goldküste!

GUM, Freitag, 09.01.2015, 10:17 (vor 3416 Tagen) @ guru61

Hallo

Mit Goldküste wird das rechte Zürichsseufer bezeichnet, im Gegensatz zur Pfnüselküste (Pfüsel = Schnupfen) beim linken Ufer.

http://de.wikipedia.org/wiki/Goldk%C3%BCste_(Schweiz)
http://de.wikipedia.org/wiki/Pfn%C3%BCselk%C3%BCste

Gruss Guru

Passt schon, Guru! Ich wollte nur ergänzt haben, dass auch Vorstandsmitglieder von asiatischen Elektronikunternehmen sich gerne einmal Deinem Goldküsten-Beispiel anschließen.

Obwohl die Monatseinkommen beider Personenkreise wohl riesig sein dürften.

Wenn man nicht gerade bei einer Schweizer Bank nur eine 60%-Stelle erwischt.

--
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Unnötige Bagatellisierung des Schwarzfahrens

Ösi, Freitag, 09.01.2015, 10:53 (vor 3416 Tagen) @ GUM

Schwarzfahrer kann man gar nicht kriminalisieren, weil es ähnlich wie Ladendiebstahl nunmehr eine Straftat ist. Letzte Woche gab es einen interessanten Artikel in der Süddeutschen Zeitung in dem auf eine offizielle Schwarzfahrerquote von 3 bis 7 % je nach Strecke hingewiesen worden ist.

Meines ganz persönlichen Eindrucks nach kommt aber auf beinahe jeden erwischten Leistungsreschleicher mindestens einer der den Zug fluchtartig verlässt. Damit sind wir bei einer gefühlten Kriminellen-Quote zwischen 6 und 14 %!

Und weil nur bei etwa jeder dreißigsten Fahrt kontrolliert wird, liegt die Schwarzfahrer-Quote in Wirklichkeit zwischen 180 und 420 Prozent!

Im Ernst: Die 3 bis 7 Prozent sind bereits eine Schätzung inklusive derjenigen, die nicht erwischt werden.

Schwarzfahrer futtern mir jeden Werktag eine halbe Tafel...

GUM, Freitag, 09.01.2015, 11:36 (vor 3416 Tagen) @ Ösi
bearbeitet von GUM, Freitag, 09.01.2015, 11:37

Im Ernst: Die 3 bis 7 Prozent sind bereits eine Schätzung inklusive derjenigen, die nicht erwischt werden.

.... Schokolade weg. Das möchte ich nicht.

Ist ein sehr starkes Bild.

Mal schauen wann jemand das Schwarzfahren verteidigt und sagt: Die um eine halbe Tafel Schokolade pro Werktag verteuerte Monatskarte ist gut für die Figur..... :eek:

--
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Schwarzfahrer futtern mir jeden Werktag eine halbe Tafel...

gnampf, Freitag, 09.01.2015, 12:23 (vor 3416 Tagen) @ GUM

Mal schauen wann jemand das Schwarzfahren verteidigt und sagt: Die um eine halbe Tafel Schokolade pro Werktag verteuerte Monatskarte ist gut für die Figur..... :eek:

Natuerlich. Ausserdem zwingt die Bahn mich doch zum Schwarzfahren. Jedes Mal wenn wieder jemand beim Kontrollieren nach dem Fahrschein fragt muss ich ihm mitteilen, dass ich keinen habe, sondern Schwarzfahrer bin... und ihm dann die schwarze BC100 unter die Nase halten, die nunmal nur als Fahrkarte, aber nicht als Fahrschein durchgeht. Schlimm, wie die Bahn mich da kriminalisiert! ;-)

Nein, ich halte natuerlich auch nichts von Schwarzfahren. Aber ich kann gut verstehen, dass man sich bei Auslaendern, erstrecht aus nicht-EU-Laendern, nicht die Muehe macht. Die Strafe einzutreiben kann man eh vergessen, das ginge nur wenn er direkt vor Ort zahlen kann und dazu bereit ist. Polizei rufen bringt auch nichts, die koennen dann zwar eine Personalienfeststellung machen, aber ihn nicht vor Ort zur Zahlung zwingen, erstrecht wenn er keine Zahlungsmittel dabei hat... und eine Durchsuchung waere wohl nicht gerechtfertigt, da rein rechtlich gesehen die Forderung ja auch nachtraeglich eingetrieben werden kann, wenn die Personalien aufgenommen wurden. Fuehrt also alles nur zu einer weiteren Kostenerhoehung, und ggf. Veraergerung der restlichen Fahrgaeste durch Verzoegerungen. Und der Anteil auslaendischer Schwarzfahrer bzw. der durch selbe erschlichenen leistungen wird wohl wie bei der Autobahnmaut im Bereich von Peanuts liegen, verglichen mit den inlaendischen Schwarzfahrern.

Eine staatliche Datenbank fuer Schwarzfahrer sehe ich aber auch kritisch, und wunder mich, dass ausgerechnet du dafuer bist, wo du an anderer Stelle dich aufregst wenn die Bahn einen Ausweis zur BC will. Solchen Datenbanken stehe ich grundsaetzlich immer sehr skeptisch gegenueber... da koennte man dann ja auch alle Falschparker zentral erfassen und die Strafe bei jedem Mal erhoehen, etc. Meist bedeuten solche Datenbanken dann aber auch fuer den unbescholtenen Buerger so manchen Nachteil... wenn z.B. mal wieder "aus Versehen" ein falscher Name eingetragen wurde... und Namen eh nicht eindeutig sind. Und sich einfach durch einen Umzug zur Freundin wieder reinwaschen? Das wollen wir ja schliesslich auch nicht erlauben, also lassen wir die Adresse aus der Pruefung raus.

Die einzelnen Unternehmen koennten sich natuerlich so oder so eine DB anlegen, helfen wuerde ihnen das aber auch nichts, da die Strafen nicht von ihnen bestimmt werden und sie Personen auch nicht einfach pauschal von der Befoerderung ausschliessen duerfen... und es dafuer dann ja auch noch "Gesichtskontrollen" braeuchte.

Die einfachste Art um gegen Schwarzfahrer vorzugehen ist also Praesenz zu zeigen. Auf jeden Zug min. 1 Zub, bei Bussen drauf achten dass vorne eingestiegen und Fahrschein gezeigt wird, sonst keine Abfahrt, etc. Warums nicht gemacht wird? Weil die Fahrscheine sich dann trotz der zusaetzlichen Einnahmen noch weit mehr verteuern wuerden, aufgrund der wesentlich hoeheren Kosten. Jeder Dosto braucht min. 2 Zub, ueberfuellte Zuege wie der Blagenfrachter mit dem ich morgens reisen darf auch (plus irgendwelche Raeumungsmittel, damit man ueberhaupt durch den Zug kommt), jede Doppeltraktion min. 2,...

Also lieber drueber freuen, wenn ein "da kommt doch eh keiner zum Kontrollieren" dann doch unerwartet ein Zub ueber den Weg laeuft, und den Zub dann ggf. mal auf den Spruch hinweisen, damit er ihn nicht mit einem "dududu" davon kommen laesst. Allerdings wuerd ich empfehlen den Hinweis so zu platzieren, dass der Schwarzfahrer ihn nicht mitbekommt. Sonst koennte man nach Ausstieg ggf. von manchem Subjekt den Dank "ausgesprochen" bekommen.

Schwarzfahrer futtern mir jeden Werktag eine halbe Tafel...

GUM, Freitag, 09.01.2015, 14:55 (vor 3416 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von GUM, Freitag, 09.01.2015, 14:56

Mal schauen wann jemand das Schwarzfahren verteidigt und sagt: Die um eine halbe Tafel Schokolade pro Werktag verteuerte Monatskarte ist gut für die Figur..... :eek:


Natuerlich. Ausserdem zwingt die Bahn mich doch zum Schwarzfahren. Jedes Mal wenn wieder jemand beim Kontrollieren nach dem Fahrschein fragt muss ich ihm mitteilen, dass ich keinen habe, sondern Schwarzfahrer bin... und ihm dann die schwarze BC100 unter die Nase halten, die nunmal nur als Fahrkarte, aber nicht als Fahrschein durchgeht. Schlimm, wie die Bahn mich da kriminalisiert! ;-)

Ah.... die Black Mamba. Genial!

Nein, ich halte natuerlich auch nichts von Schwarzfahren. Aber ich kann gut verstehen, dass man sich bei Auslaendern, erstrecht aus nicht-EU-Laendern, nicht die Muehe macht.

Das verstehe ich auch.

Zum Hintergrund: Ich war *damals* einfach nur entsetzt und enttäuscht, dass Fahrgäste die ohnehin schon ein Millionen-Schnäppchen machen sich nicht einmal an die geringsten Anstandsregeln bzw. Regeln des Ziellandes halten.

Die beiden Stationen waren die Standorte dieses gekauften Unternehmens.


Die NTAs konnten damals schon Englisch und es wäre auch ein leichtes gewesen, sich eine übertragbare Monatskarte einer Mitarbeiterin des Vorstandssekretariats auszuleihen oder diese die keine zwei Hundert Meter zum "Fahrkartenkauf" zu schicken.

Und das Hinlegen eines riesigen Bündels blauer WON-Scheine schlug dem Faß den Boden aus.

Blaue Scheine aus Asien

Also einen Leerbeleg schreiben und die Fahrgäste ermahnen, war aus heutiger Sicht richtig.

Heute nach Einführung des Schengen-Informations-Systems und der Ausreiseboxen wäre dies anders. Da könnte man den Kunden unterschreiben lassen, die Anzeige erstatten und bei der nächsten Einreise zuschlagen. Da weiß ich aber nicht, ob die 40 Euro Grenze ausreicht oder wie die Grenzen bei Eintreibung durch den Zoll liegen.

Eine staatliche Datenbank fuer Schwarzfahrer sehe ich aber auch kritisch, und wunder mich, dass ausgerechnet du dafuer bist, wo du an anderer Stelle dich aufregst wenn die Bahn einen Ausweis zur BC will.

Ja, da rege ich mich immer noch auf weil jeder PA einen RFID-Chip hat und die Politik uns etwas ganz anderes versprochen hat. Aber ich möchte das Thema nicht aufwärmen, sonst bekomme ich den Murmeltier-Vorwurf (och... immer dasselbe Thema).

--
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Schwarzfahrer futtern mir jeden Werktag eine halbe Tafel...

gnampf, Freitag, 09.01.2015, 15:46 (vor 3416 Tagen) @ GUM

Zum Hintergrund: Ich war *damals* einfach nur entsetzt und enttäuscht, dass Fahrgäste die ohnehin schon ein Millionen-Schnäppchen machen sich nicht einmal an die geringsten Anstandsregeln bzw. Regeln des Ziellandes halten.

Tja, von nichts kommt nichts, der Teufel sch**sst immer auf den grossen Haufen,... ;-) Womoeglich war das ganze sogar noch eher ein Sport, nachdem solche Herren ansonsten sich doch lieber in der eigenen Limousine rumkutschieren lassen. So sind die "Gruende" fuers Schwarzfahren wohl genauso vielfaeltig, wie die dazugehoerigen Personen.
Prinzipiell koennte man eher ueber eine einkommensabhaengige Strafe nachdenken. Die kann aber wiederum nicht vom Unternehmen kommen, sondern nur von staatlicher Seite, also bei erfolgter Anzeige.

Heute nach Einführung des Schengen-Informations-Systems und der Ausreiseboxen wäre dies anders. Da könnte man den Kunden unterschreiben lassen, die Anzeige erstatten und bei der nächsten Einreise zuschlagen. Da weiß ich aber nicht, ob die 40 Euro Grenze ausreicht oder wie die Grenzen bei Eintreibung durch den Zoll liegen.

Sowas geht aber wohl nur fuer strafrechtliche Belange, nicht fuer zivilrechtliche. Also ohne Anzeige geht da gar nichts. Und mit Anzeige wird es wie so oft sein: die deutschen Strafen sind zu laecherlich, als dass sie eingetrieben wuerden.

Ja, da rege ich mich immer noch auf weil jeder PA einen RFID-Chip hat und die Politik uns etwas ganz anderes versprochen hat. Aber ich möchte das Thema nicht aufwärmen, sonst bekomme ich den Murmeltier-Vorwurf (och... immer dasselbe Thema).

Aufwaermen ist da aber eine gar nicht soooo schlechte Loesung... und zwar in der Mikrowelle ;-) Danach hats sich was mit RFID, auch wenn leider ein Brandfleck zurueck bleibt.

Genau!

GUM, Samstag, 10.01.2015, 09:14 (vor 3415 Tagen) @ gnampf

Zum Hintergrund: Ich war *damals* einfach nur entsetzt und enttäuscht, dass Fahrgäste die ohnehin schon ein Millionen-Schnäppchen machen sich nicht einmal an die geringsten Anstandsregeln bzw. Regeln des Ziellandes halten.


Tja, von nichts kommt nichts, der Teufel sch**sst immer auf den grossen Haufen,... ;-) Womoeglich war das ganze sogar noch eher ein Sport, nachdem solche Herren

Ja, da rege ich mich immer noch auf weil jeder PA einen RFID-Chip hat und die Politik uns etwas ganz anderes versprochen hat. Aber ich möchte das Thema nicht aufwärmen, sonst bekomme ich den Murmeltier-Vorwurf (och... immer dasselbe Thema).


Aufwaermen ist da aber eine gar nicht soooo schlechte Loesung... und zwar in der Mikrowelle ;-) Danach hats sich was mit RFID, auch wenn leider ein Brandfleck zurueck bleibt.

Danke der Beitrag rettet den Samstagvormittag! :-)

--
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Und sowas grade von dir...

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 09.01.2015, 13:00 (vor 3416 Tagen) @ GUM

...der sonst immer seinen Ausweis nicht herzeigen will, und eigentlich für Datensparsamkeit ist?

Schwarzfahrer kann man gar nicht kriminalisieren, weil es ähnlich wie Ladendiebstahl nunmehr eine Straftat ist.

Dafür, dass Schwarzfahren eine Straftat ist, müsste aber Vorsatz vorliegen.

Alle die scheinbaren Probleme der Erfassung von Straftätern lassen sich ganz einfach durch unterschiedliche Kategorien Fahrpreisnacherhebung lösen:

+ Ganz ohne Ticket-Fahren sollte meiner Meinung nach mindestens 60 Euro kosten,
+ ab der zweiten Tat pro Jahr 120 Euro für jedes einzelne Schwarzfahren
+ Kauf eines falshen Tickets/fehlerhafte Entwertung und ähnliches: weiterhin 40 Euro.

In der Datenbank hast Du dann die beiden "Preiskategorien" 60/120 = Vollkriminelle und 40 Euro unklare Kategorie.


Und was würdest du für folgende Szenarien vorschlagen:

- EC-Karten-Zahlung am Automat gestört
- übertragbare Zeitkarte vergessen
- Automat nimmt nur Kleingeld
- Reisender hat nur 50 EUR-Schein für Kurzstrecke
- Bahncard abgelaufen und verpennt, neue zu kaufen


Alles Fälle, die vorkommen können, und für die ich teils schon 20 EUR für zu viel Geld halten würde. Strefrechtlich relevant ist davon übrigens kein einziger.

--
Weg mit dem 4744!

Und sowas grade von dir...

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 09.01.2015, 13:07 (vor 3416 Tagen) @ JeDi

- EC-Karten-Zahlung am Automat gestört

Gleicher Fall wie bei jeder anderen Automatenstörung auch. Wenn keine sinnvolle Alternative da ist, um eine Fahrkarte zu bekommen, Nummer notieren und fertig.

- übertragbare Zeitkarte vergessen

Bei einer übetragbaren könnte gerade jemand anderes damit unterwegs sein, man kann also nicht nachweisen, daß sie unbenutzt zu Hause liegt. Ist (zumindest im RMV) heute schon ein Fall für 40€. Personengebundene Zeitkarten lassen sich gegen Bearbeitungsgebühr nachzeigen.

- Automat nimmt nur Kleingeld
- Reisender hat nur 50 EUR-Schein für Kurzstrecke

Würde ich genauso handhaben wie die Automatenstörungen. Natürlich vorbeugend gleich beim Personal melden und nicht warten, bis die Kontrolle kommt.

- Bahncard abgelaufen und verpennt, neue zu kaufen

Pech gehabt, da man die Karte nicht rückdatiert kaufen kann, hat man zum Zeitpunkt der Kontrolle keine gültige.
Vor der Eniführung des E-Tickets für Jahreskarten waren die Jahreskarten hier ein Block mit 12 Monatskarten, und man mußte auch jeden Monatsersten dran denken, eine neue Karte einzustecken. Hat man es nicht getan, war bei einer übertragbaren Monatskarte eben 40€ fällig.

Unbeabsichtigt falsch gekaufte Fahrkarten als viel problematischer ansehende Grüße,
der Colaholiker

Und sowas grade von dir...

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 09.01.2015, 13:12 (vor 3416 Tagen) @ Colaholiker

- EC-Karten-Zahlung am Automat gestört


Gleicher Fall wie bei jeder anderen Automatenstörung auch. Wenn keine sinnvolle Alternative da ist, um eine Fahrkarte zu bekommen, Nummer notieren und fertig.

Heute: 40 EUR

- übertragbare Zeitkarte vergessen


Bei einer übetragbaren könnte gerade jemand anderes damit unterwegs sein, man kann also nicht nachweisen, daß sie unbenutzt zu Hause liegt. Ist (zumindest im RMV) heute schon ein Fall für 40€. Personengebundene Zeitkarten lassen sich gegen Bearbeitungsgebühr nachzeigen.

Richtig - heute 40 EUR. Hier würde ich aber einen einmaligen "symbolischen" Freischuss für den Karteninhaber gegen 10 EUR oder so für sinnvoll halten.

- Automat nimmt nur Kleingeld
- Reisender hat nur 50 EUR-Schein für Kurzstrecke


Würde ich genauso handhaben wie die Automatenstörungen. Natürlich vorbeugend gleich beim Personal melden und nicht warten, bis die Kontrolle kommt.

Letzteres sind definitiv 40 EUR ("Das Fahrgeld ist abgezählt bereit zu halten", ersteres ist strittig, sofern passend gezahlt werden könnte. Mein Lieblingsbeispiel ist hier das SWT bei den Automaten in den Zügen der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft, die teilweise nur Münzen nehmen.

- Bahncard abgelaufen und verpennt, neue zu kaufen


Pech gehabt, da man die Karte nicht rückdatiert kaufen kann, hat man zum Zeitpunkt der Kontrolle keine gültige.

Finde ich bei langjährigen Kunden aber trotzdem falsch. Hier würde ich persönlich die rückdatierte Ausstellung kulanzhalber zulassen, und ebenfalls irgendwas in der Dimension von 10 EUR kassieren.

Vor der Eniführung des E-Tickets für Jahreskarten waren die Jahreskarten hier ein Block mit 12 Monatskarten, und man mußte auch jeden Monatsersten dran denken, eine neue Karte einzustecken. Hat man es nicht getan, war bei einer übertragbaren Monatskarte eben 40€ fällig.

Find ich auch etwas sehr bedenklich, siehe oben...

Unbeabsichtigt falsch gekaufte Fahrkarten als viel problematischer ansehende Grüße,
der Colaholiker

Da sehe ich jetzt kein Problem. Wenn man zu viel gezahlt hat, kann man umtauschen, wenn man zu wenig gezahlt hat, würde ich auch hier für einen "Freischuss" plädieren.

--
Weg mit dem 4744!

Und sowas grade von dir...

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 09.01.2015, 13:58 (vor 3416 Tagen) @ JeDi

Gleicher Fall wie bei jeder anderen Automatenstörung auch. Wenn keine sinnvolle Alternative da ist, um eine Fahrkarte zu bekommen, Nummer notieren und fertig.


Heute: 40 EUR

Hier zumindest bei der VGF (die seit einer Weile Ec- und Kreditkarten (juhu!) an den neuen Fahrkartenautomaten akzeptiert) nicht, bei der Bahn habe ich es bisher nur im FV (wo Fahrkarte im Zug kaufen ja sowieso möglich ist) erlebt. VGF wirbt damit, daß ihre neuen Automaten das machen, wenn die Haltestelle ausschließlich neue Automaten hat, kann der Kunde davon ausgehen, auf diesem Weg eine Fahrkarte zu kaufen. Geht es nicht, weil der Automat nicht geht, ist - sofern nicht zwischenzeitlich ein Umstieg erfolgt ist, wo man hätte lösen müssen - kein EBE fällig. Steigt man natürlich wo ein, wo ein alter Automat oder kein Automat (Bushaltestelle) steht, zählt diese "Ausrede" nicht.
Beim Bahn-FV wurde mir in solchen Fällen eine Fahrkarte zum regulären Preis (also ohne Bordzuschlag) verkauft.

Richtig - heute 40 EUR. Hier würde ich aber einen einmaligen "symbolischen" Freischuss für den Karteninhaber gegen 10 EUR oder so für sinnvoll halten.

Über einen einmaligen Freischuß können wir gerne reden, immerhin sind Zeitkarteninhaber meistens treue Kunden. :-)

- Automat nimmt nur Kleingeld
- Reisender hat nur 50 EUR-Schein für Kurzstrecke

Letzteres sind definitiv 40 EUR ("Das Fahrgeld ist abgezählt bereit zu halten", ersteres ist strittig, sofern passend gezahlt werden könnte. Mein Lieblingsbeispiel ist hier das SWT bei den Automaten in den Zügen der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft, die teilweise nur Münzen nehmen.

Halte ich beides für strittig, da der Kunde ein gesetzliches Zahlungsmittel und die Bereitschaft zu zahlen mitbringt. Wenn die Technik so unzureichend ist, daß sie damit nicht klar kommt, kann dies kein Nachteil des Kunden sein. Im Bus habe ich früher (also als es noch keine Fahrscheindrucker gab) erlebt, daß Busfahrer, wenn man beim Einsteigen ihnen Situation 2 beschrieb, auf den Verkauf einer Fahrkarte verzichtet haben. Seit es Drucker gibt, habe ich schon gehört, es könnten Überzahlquittungen ausgestellt werden, welche bei einer Verkaufsstelle in Bargeld zurückgetauscht werden könnten. Theoretisch sollten moderne Automaten das auch können (so die Funktion implementiert ist)...

- Bahncard abgelaufen und verpennt, neue zu kaufen

Finde ich bei langjährigen Kunden aber trotzdem falsch. Hier würde ich persönlich die rückdatierte Ausstellung kulanzhalber zulassen, und ebenfalls irgendwas in der Dimension von 10 EUR kassieren.

Da man die Kaufabsicht nicht nachweisen kann ist es in der derzeitigen Situation nicht anders handhabbar. Ginge ein rückdatierter Kauf, würde ich da kulanzhalber eine wie von Dir beschriebene Lösung durchaus gutheißen.

Vor der Eniführung des E-Tickets für Jahreskarten waren die Jahreskarten hier ein Block mit 12 Monatskarten, und man mußte auch jeden Monatsersten dran denken, eine neue Karte einzustecken. Hat man es nicht getan, war bei einer übertragbaren Monatskarte eben 40€ fällig.

Find ich auch etwas sehr bedenklich, siehe oben...

Zustimmung, siehe oben...

Da sehe ich jetzt kein Problem. Wenn man zu viel gezahlt hat, kann man umtauschen, wenn man zu wenig gezahlt hat, würde ich auch hier für einen "Freischuss" plädieren.

Ich meinte auch eher wenn man aufgrund des undurchsichtigen Tarifsystems oder im Falle von ausländischen Gästen durch Sprachprobleme eine falsche Fahrkarte hat, (wie 2002 am Flughafen Barcelona, sowohl der Automat als auch der freundliche Fahrkartenverkäufer sprachen nur spanisch und katalanisch, wir hingegen nur deutsch und englisch) oder Besonderheiten wie entwerten (kennt man im RMV-Gebiet beispielsweise gar nicht) vergessen hat. Natürlich nur bei auswärtigen anzuwenden.

Monatskarte gekauft habende Grüße,
der Colaholiker

Und sowas grade von dir...

JanZ, HB, Freitag, 09.01.2015, 14:12 (vor 3416 Tagen) @ Colaholiker
bearbeitet von JanZ, Freitag, 09.01.2015, 14:13

Hier zumindest bei der VGF (die seit einer Weile Ec- und Kreditkarten (juhu!) an den neuen Fahrkartenautomaten akzeptiert) nicht, bei der Bahn habe ich es bisher nur im FV (wo Fahrkarte im Zug kaufen ja sowieso möglich ist) erlebt. VGF wirbt damit, daß ihre neuen Automaten das machen, wenn die Haltestelle ausschließlich neue Automaten hat, kann der Kunde davon ausgehen, auf diesem Weg eine Fahrkarte zu kaufen. Geht es nicht, weil der Automat nicht geht, ist - sofern nicht zwischenzeitlich ein Umstieg erfolgt ist, wo man hätte lösen müssen - kein EBE fällig. Steigt man natürlich wo ein, wo ein alter Automat oder kein Automat (Bushaltestelle) steht, zählt diese "Ausrede" nicht.

Hä? Neue Automaten können kaputt gehen, aber alte nicht? Ich glaube, ich habe da was nicht verstanden :-).

Beim Bahn-FV wurde mir in solchen Fällen eine Fahrkarte zum regulären Preis (also ohne Bordzuschlag) verkauft.

Richtig - heute 40 EUR. Hier würde ich aber einen einmaligen "symbolischen" Freischuss für den Karteninhaber gegen 10 EUR oder so für sinnvoll halten.


Über einen einmaligen Freischuß können wir gerne reden, immerhin sind Zeitkarteninhaber meistens treue Kunden. :-)

Ich kenne es von einem kommunalen Betrieb, dass man beim Vergessen eines übertragbaren Tickets das volle EBE zahlt, aber nicht angezeigt wird. Das kann ich auch gut verstehen, sonst gäbe es schneller die ersten Leute, die so Geschäfte machen, als die VU gucken können.

Halte ich beides für strittig, da der Kunde ein gesetzliches Zahlungsmittel und die Bereitschaft zu zahlen mitbringt. Wenn die Technik so unzureichend ist, daß sie damit nicht klar kommt, kann dies kein Nachteil des Kunden sein.

Moralisch gebe ich dir recht, rechtlich dürften die BB, in denen solche Bestimmungen stehen, nicht angreifbar sein.

Im Bus habe ich früher (also als es noch keine Fahrscheindrucker gab) erlebt, daß Busfahrer, wenn man beim Einsteigen ihnen Situation 2 beschrieb, auf den Verkauf einer Fahrkarte verzichtet haben. Seit es Drucker gibt, habe ich schon gehört, es könnten Überzahlquittungen ausgestellt werden, welche bei einer Verkaufsstelle in Bargeld zurückgetauscht werden könnten. Theoretisch sollten moderne Automaten das auch können (so die Funktion implementiert ist)...

Ich habe beides schon erlebt. Überzahlquittung ist halt blöd, wenn man nur kurz vor Ort ist und dort keine Gelegenheit zum Einlösen hat, oder wenn man außer dem 50er kein Bargeld mehr hat. War zum Glück bei mir beides nicht der Fall.

Ich meinte auch eher wenn man aufgrund des undurchsichtigen Tarifsystems oder im Falle von ausländischen Gästen durch Sprachprobleme eine falsche Fahrkarte hat, (wie 2002 am Flughafen Barcelona, sowohl der Automat als auch der freundliche Fahrkartenverkäufer sprachen nur spanisch und katalanisch, wir hingegen nur deutsch und englisch) oder Besonderheiten wie entwerten (kennt man im RMV-Gebiet beispielsweise gar nicht) vergessen hat. Natürlich nur bei auswärtigen anzuwenden.

Es gibt natürlich auch genug Städte, in denen man ohne gültigen Fahrschein nicht mal den U-Bahnhof betreten kann - ob auswärtig oder nicht.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Und sowas grade von dir...

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 09.01.2015, 14:49 (vor 3416 Tagen) @ JanZ

Hä? Neue Automaten können kaputt gehen, aber alte nicht? Ich glaube, ich habe da was nicht verstanden :-).

Ging um das Szenario "Automat nimmt wegen einer Störung keine EC-Karte". Und EC-Karte nehmen hier eben nur die neuen Automaten an. Und wenn diese Funktion kaputt ist, ich mich aber aufgrund der Aussage "an den neuen Automaten können Sie mit EC-Karte bezahlen" genau das tun will, das aufgrund enier Automatenstörung nicht geht, kann ich eben keine Fahrkarte kaufen.

Über einen einmaligen Freischuß können wir gerne reden, immerhin sind Zeitkarteninhaber meistens treue Kunden. :-)


Ich kenne es von einem kommunalen Betrieb, dass man beim Vergessen eines übertragbaren Tickets das volle EBE zahlt, aber nicht angezeigt wird. Das kann ich auch gut verstehen, sonst gäbe es schneller die ersten Leute, die so Geschäfte machen, als die VU gucken können.

EBE und nicht anzeigen ist hier bei allen Schwarzfahrern die Regel. Anzeigen sind da eher die Ausnahme.

Moralisch gebe ich dir recht, rechtlich dürften die BB, in denen solche Bestimmungen stehen, nicht angreifbar sein.

Hängt sicher auch von den Umständen ab. Passiert das zur Öffnungszeit direkt vor einer Bankfiliale stehen die argumentativen Chancen schlechter als am frühen Sonntagmorgen irgendwo in der Pampa.

Ich habe beides schon erlebt. Überzahlquittung ist halt blöd, wenn man nur kurz vor Ort ist und dort keine Gelegenheit zum Einlösen hat, oder wenn man außer dem 50er kein Bargeld mehr hat. War zum Glück bei mir beides nicht der Fall.

War auch nur als Alternative angedacht, nicht als einzige Lösung.

Es gibt natürlich auch genug Städte, in denen man ohne gültigen Fahrschein nicht mal den U-Bahnhof betreten kann - ob auswärtig oder nicht.

Hat zumindest den Vorteil, daß unbeabsichtigtes Schwarzfahren zu fast 100% verhindert wird. Wenn ich eine Sperre umgehe, sollte jedem klar sein, daß da gerade was falsch läuft. ;-)

Mit Sperren vorsätzliche Schwarzfahrer auch nicht verhindern könnende Grüße,
der Colaholiker

Und sowas grade von dir...

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 09.01.2015, 14:14 (vor 3416 Tagen) @ Colaholiker

Da man die Kaufabsicht nicht nachweisen kann ist es in der derzeitigen Situation nicht anders handhabbar. Ginge ein rückdatierter Kauf, würde ich da kulanzhalber eine wie von Dir beschriebene Lösung durchaus gutheißen.

Naja, theoretisch könnte man direkt nach der Fahrt zum Schalter gehen, eine BC kaufen und nach Erhalt der entgültigen BC (da steht ja die Uhrzeit des Kaufes nicht drauf) wiederkommen und nachzeigen => 7 Euro...

oder Besonderheiten wie entwerten (kennt man im RMV-Gebiet beispielsweise gar nicht)

Stimmt nicht. In Mainz und Wiesbaden gibts sehr wohl Entwerter und Fahrkarten, die entwertet werden müssen ;)

--
Weg mit dem 4744!

Und sowas grade von dir...

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 09.01.2015, 14:36 (vor 3416 Tagen) @ JeDi

Stimmt nicht. In Mainz und Wiesbaden gibts sehr wohl Entwerter und Fahrkarten, die entwertet werden müssen ;)

Das sind dann aber keine RMV-Fahrkarten! In Übergangsgebieten kann es oh nehin abweichende Regelungen geben, aber Fahrkarten gemäß RMV-Tarif sind immer zum sofortigen Fahrtantritt und somit bereits entwertet. (Außer Zeitkarten mit wählbarem Beginn, die eben ab 0 Uhr des aufgrdruckten ersten Gültigkeitstages gelten.)

Klugscheißernde Grüße,
der Colaholiker

Und sowas grade von dir...

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 09.01.2015, 14:41 (vor 3416 Tagen) @ Colaholiker
bearbeitet von JeDi, Freitag, 09.01.2015, 14:43

Stimmt nicht. In Mainz und Wiesbaden gibts sehr wohl Entwerter und Fahrkarten, die entwertet werden müssen ;)


Das sind dann aber keine RMV-Fahrkarten! In Übergangsgebieten kann es oh nehin abweichende Regelungen geben, aber Fahrkarten gemäß RMV-Tarif sind immer zum sofortigen Fahrtantritt und somit bereits entwertet. (Außer Zeitkarten mit wählbarem Beginn, die eben ab 0 Uhr des aufgrdruckten ersten Gültigkeitstages gelten.)

Doch, sind es. Das ist eine lokale Besonderheit aus historischen Gründen. Die entsprechenden Sammelkarten sind eben ausdrücklich nicht nur in VMW-Verkehrmitteln (Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden - eine Krücke, um ESWE in den RNN und MVG in den RMV zu bekommen), sondern in allen RMV-Verkehrsmitteln gültig. Die VMW-Tarifbestimmungen sind ein Lokaltarif im Sinne der RMV-Tarifbestimmungen (und eben ausdrücklich kein Übergangstarif).

Zum Nachlesen: RMV.de

Den größeren Haufen klugscheißende Grüße,
JeDi

--
Weg mit dem 4744!

Und sowas grade von dir...

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 09.01.2015, 14:51 (vor 3416 Tagen) @ JeDi

Doch, sind es. Das ist eine lokale Besonderheit aus historischen Gründen. Die entsprechenden Sammelkarten sind eben ausdrücklich nicht nur in VMW-Verkehrmitteln (Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden - eine Krücke, um ESWE in den RNN und MVG in den RMV zu bekommen), sondern in allen RMV-Verkehrsmitteln gültig. Die VMW-Tarifbestimmungen sind ein Lokaltarif im Sinne der RMV-Tarifbestimmungen (und eben ausdrücklich kein Übergangstarif).

Siiiehste, das sind VMW-Tarif-Fahrkarten. Daß der RMV die auch in seinem restlichen Tarifgebiet anerkennt, steht auf einem anderen Blatt. :-P

Das letzte Wort habende Grüße,
der Colaholiker

Und sowas grade von dir...

Henrik, Freitag, 09.01.2015, 15:02 (vor 3416 Tagen) @ JeDi

Bahncard abgelaufen und verpennt, neue zu kaufen

Finde ich bei langjährigen Kunden aber trotzdem falsch. Hier würde ich persönlich die rückdatierte Ausstellung kulanzhalber zulassen, und ebenfalls irgendwas in der Dimension von 10 EUR kassieren.

Da man die Kaufabsicht nicht nachweisen kann ist es in der derzeitigen Situation nicht anders handhabbar. Ginge ein rückdatierter Kauf, würde ich da kulanzhalber eine wie von Dir beschriebene Lösung durchaus gutheißen.

Naja, theoretisch könnte man direkt nach der Fahrt zum Schalter gehen, eine BC kaufen und nach Erhalt der endgültigen BC (da steht ja die Uhrzeit des Kaufes nicht drauf) wiederkommen und nachzeigen => 7 Euro...

zum theoretischen Verständnis,
das bezieht sich lediglich auf die BahnCard 100 im Wert von wenigstens 4.090 Euro?

oder Besonderheiten wie entwerten (kennt man im RMV-Gebiet beispielsweise gar nicht)

das bezog sich doch eh alles nur aufs RMV-Gebiet, oder?
denn andernorts wird ja eh ganz anders verfahren.

Und sowas grade von dir...

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 09.01.2015, 15:25 (vor 3416 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von JeDi, Freitag, 09.01.2015, 15:27

zum theoretischen Verständnis,
das bezieht sich lediglich auf die BahnCard 100 im Wert von wenigstens 4.090 Euro?

Oder auch auf die Abofreien Business-Varianten.

Edit: Vielleicht hab ich dich falsch verstanden: Bahncard nachzeigen geht natürlich mit jeder Bahncard gegen 7 Euro.

--
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Und sowas grade von dir...

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 09.01.2015, 15:36 (vor 3416 Tagen) @ JeDi

Edit: Vielleicht hab ich dich falsch verstanden: Bahncard nachzeigen geht natürlich mit jeder Bahncard gegen 7 Euro.

Ursprungsaussage war nicht "Bahncard irgendwo vergessen und nicht mitgeführt", sondern "Nach Ablauf der letzten Bahncard und mangels Abo keine aktuell gültige Bahncard im Besitz". Da ist ja momentan der gewährte Rabatt nachzuzahlen, wenn mich nicht alles täuscht.

Die ansonsten Recht gebende Grüße,
der Colaholiker

Und sowas grade von dir...

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 10.01.2015, 14:32 (vor 3415 Tagen) @ Colaholiker

Da ist ja momentan der gewährte Rabatt nachzuzahlen, wenn mich nicht alles täuscht.

Sofern es sich um einen Normalpreis handelt, und Fahrkartenverkauf im Zug stattfindet, ja.

--
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Und sowas grade von dir..

Henrik, Freitag, 09.01.2015, 18:39 (vor 3416 Tagen) @ JeDi

zum theoretischen Verständnis,
das bezieht sich lediglich auf die BahnCard 100 im Wert von wenigstens 4.090 Euro?

Oder auch auf die Abofreien Business-Varianten.

Edit: Vielleicht hab ich dich falsch verstanden: Bahncard nachzeigen geht natürlich mit jeder Bahncard gegen 7 Euro.

Ich fragte nach dem theoretischen Verständnis -.- zuvor gabs kein Posting von mir.

die wenigsten BahnCards sind ohne Abo.

mir ist nur die BahnCard100 bekannt, mit der man kostenlos im NV fahren kann bzw. sie als Ticket gilt.

Und sowas grade von dir..

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 10.01.2015, 14:32 (vor 3415 Tagen) @ Henrik

mir ist nur die BahnCard100 bekannt, mit der man kostenlos im NV fahren kann bzw. sie als Ticket gilt.

Dann ist dir jetzt auch die Business-Bahncard bekannt ;)

--
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Und sowas grade von dir...

gnampf, Freitag, 09.01.2015, 14:20 (vor 3416 Tagen) @ Colaholiker

Halte ich beides für strittig, da der Kunde ein gesetzliches Zahlungsmittel und die Bereitschaft zu zahlen mitbringt. Wenn die Technik so unzureichend ist, daß sie damit nicht klar kommt, kann dies kein Nachteil des Kunden sein. Im Bus habe ich früher (also als es noch keine Fahrscheindrucker gab) erlebt, daß Busfahrer, wenn man beim Einsteigen ihnen Situation 2 beschrieb, auf den Verkauf einer Fahrkarte verzichtet haben. Seit es Drucker gibt, habe ich schon gehört, es könnten Überzahlquittungen ausgestellt werden, welche bei einer Verkaufsstelle in Bargeld zurückgetauscht werden könnten. Theoretisch sollten moderne Automaten das auch können (so die Funktion implementiert ist)...

Gesetzliches Zahlungsmittel ja, aber auch dafuer muss nicht beliebig viel Wechselgeld bereitgehalten werden. Im Zweifel muten es die Gerichte den Leuten dann auch zu, ihr Geld irgendwo wechseln zu gehen. Bei einer Fahrkarte ueber 30 Euro komplett ohne Annahme von Scheinen siehts aber vermutlich dann schon schlechter fuer den Anbieter aus.

Ueberzahlquittungen ausstellen geht maximal dann, wenn der Kunde damit einverstanden ist, nicht ohne vorherige Warnung. Waer ja schoen bloed, wenn ich fuer 2,30 eine Fahrkarte kaufen will, mit 50 Euro zahle, 47,70 EUR Gutschein erhalte, aber leider kein Geld mehr fuer das Restaurant hab, das Ziel meiner Fahrt gewesen waere. Und die naechste Auszahlstelle natuerlich 50km weg ist, mich eine weitere Fahrkarte kostet, die ich aber nicht mehr zahlen kann, da ich nur noch einen Gutschein, aber kein Geld mehr habe, und die eh nur von 12-mittag geoeffnet ist.

Ich meinte auch eher wenn man aufgrund des undurchsichtigen Tarifsystems oder im Falle von ausländischen Gästen durch Sprachprobleme eine falsche Fahrkarte hat, (wie 2002 am Flughafen Barcelona, sowohl der Automat als auch der freundliche Fahrkartenverkäufer sprachen nur spanisch und katalanisch, wir hingegen nur deutsch und englisch) oder Besonderheiten wie entwerten (kennt man im RMV-Gebiet beispielsweise gar nicht) vergessen hat. Natürlich nur bei auswärtigen anzuwenden.

Warum nur bei Auswaertigen? Es gibt auch genug Ortsansaessige, die eben aus solchen Gruenden nur alle 10 Jahre mal in die Oeffis steigen. Und die steigen da genauso wenig durch was sie brauchen, wie jemand auswaertiges. Wenn sollte man es also an der Haeufigkeit festmachen, die man aber wiederrum nicht kennt, ausser es treffen immer die gleichen 2 zusammen.
Von daher bleibts also wohl beim ueblichen: mal schauen wie glaubwuerdig die Geschichte ist, und wie gut der Kontrolleur drauf ist.

Und sowas grade von dir...

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 09.01.2015, 14:40 (vor 3416 Tagen) @ gnampf

Gesetzliches Zahlungsmittel ja, aber auch dafuer muss nicht beliebig viel Wechselgeld bereitgehalten werden. Im Zweifel muten es die Gerichte den Leuten dann auch zu, ihr Geld irgendwo wechseln zu gehen. Bei einer Fahrkarte ueber 30 Euro komplett ohne Annahme von Scheinen siehts aber vermutlich dann schon schlechter fuer den Anbieter aus.

Nicht immer gibt es Möglichkeiten zu wechseln. eine Situation zu finden, wo es weit und breit keine Möglichkeit gibt, Geld zu wechseln, ist auf dem Land keine große Kunst.

Ueberzahlquittungen ausstellen geht maximal dann, wenn der Kunde damit einverstanden ist, nicht ohne vorherige Warnung. Waer ja schoen bloed, wenn ich fuer 2,30 eine Fahrkarte kaufen will, mit 50 Euro zahle, 47,70 EUR Gutschein erhalte, aber leider kein Geld mehr fuer das Restaurant hab, das Ziel meiner Fahrt gewesen waere. Und die naechste Auszahlstelle natuerlich 50km weg ist, mich eine weitere Fahrkarte kostet, die ich aber nicht mehr zahlen kann, da ich nur noch einen Gutschein, aber kein Geld mehr habe, und die eh nur von 12-mittag geoeffnet ist.

Selbstverständlich! Bei den uralten Automaten aus meiner Kindheit gab es einen Knopf "Wechselgeldverzicht" - wenn die Kisten kein Wechselgeld mehr hatten, gab es die Möglichkeit, entweder keine Fahrkarte zu bekommen, oder auf das Wechselgeld freiwillig zu verzichten. Heute wäre die Alternative dann eben Fahrkarte und Gutschein oder keine Fahrkarte.

Warum nur bei Auswaertigen? Es gibt auch genug Ortsansaessige, die eben aus solchen Gruenden nur alle 10 Jahre mal in die Oeffis steigen. Und die steigen da genauso wenig durch was sie brauchen, wie jemand auswaertiges. Wenn sollte man es also an der Haeufigkeit festmachen, die man aber wiederrum nicht kennt, ausser es treffen immer die gleichen 2 zusammen.
Von daher bleibts also wohl beim ueblichen: mal schauen wie glaubwuerdig die Geschichte ist, und wie gut der Kontrolleur drauf ist.

Die Wahrscheinlichkeit ist zumindest bei Auswärtigen größer, daß sie sich wirklich vertan haben.

Solange ein Zustieg ohne Fahrkarte möglich ist niemals eine 100% perfekte Lösung finden könnende Grüße,
der Colaholiker

Und sowas grade von dir...

gnampf, Freitag, 09.01.2015, 15:13 (vor 3416 Tagen) @ Colaholiker

Nicht immer gibt es Möglichkeiten zu wechseln. eine Situation zu finden, wo es weit und breit keine Möglichkeit gibt, Geld zu wechseln, ist auf dem Land keine große Kunst.

Schon, andererseits kann dir natuerlich auch vorher schon bekannt sein, dass du nur noch das Buendel 100er im Haus hast, und der Koffer 10er aktuell leer ist. In der Pampa kann halt auch nicht staendig jemand den Automaten mit Geld aller Art nachfuellen, insbesondere wo die Bestaende in Anbetracht der Sprengmeister eh klein gehalten werden sollten. Wenn der Automat dann noch verschiedene Moeglichkeiten anbietet, also neben Bargeld auch EC-Karte erlaubt, dann waere ich auf der Seite des Automaten...

Die Wahrscheinlichkeit ist zumindest bei Auswärtigen größer, daß sie sich wirklich vertan haben.

Wobei da auch die Frage ist, was auswaertig ist. Ich bin in Nuernberg eigentlich auch Auswaertiger, obwohl ich im VGN wohne und taeglich in Nuernberg bin. Und hab lange Zeit null Plan vom Tarifsystem hier gehabt, selbst als ich noch weit naeher an Nuernberg dran gewohnt hab.
Spaetestens dank der BC100 steigt die Verwirrung dann natuerlich nochmal... wie weit darf ich denn, ab wann bin ich aus dem Gebiet raus? Da passen dann gerne auch die "Raumbezeichnungen" der Bahn nicht zu denen vor Ort, geschweige denn das man wuesste welche "wabe" gerade von wo nach wo geht... und selbstverstaendlich verraten einem weder der Automat noch irgend eine Website/Aepp/... nach Eingabe von Start und Ziel ob man da mit der BC100/City-Ticket frei fahren darf oder nicht.

Solange ein Zustieg ohne Fahrkarte möglich ist niemals eine 100% perfekte Lösung finden könnende Grüße,
der Colaholiker

Wenn Zustieg nur mit Fahrkarte moeglich, dann sollte wiederrum aber auch sichergestellt sein, dass man an eine ran kommt. Denn bei kaputtem Automaten erst auf den Techniker warten zu muessen ist auch bloed.

Und sowas grade von dir...

Chrispy, Freitag, 09.01.2015, 17:23 (vor 3416 Tagen) @ JeDi

So ist das Register ja auch gar nicht ausgelegt. Wenn da mal was schief geht mit dem Entwerten oder Lösen eines Tickets muss man einfach mit einer Busse rechnen (nein nicht Mehrzahl von Bus, Ich bin Schweizer ich darf das ;-)) oder je nach kulanz des Schaffners auch eine mündliche Verwarnung. Es handelt sich auch nicht um ein Strafregister. Einzelne Unternehmen haben jeweils schon solche Register um Wiederholungsfall höhere Bussen auszusprechen.

Der neue Plan sieht vor, dass nun alle Schwarzfahrer für eine gewisse Zeit national erfasst bleiben um die höheren Bussen besser durchsetzen zu können und in härtefällen auch Anzeigen zu erstatten. Nach einiger Zeit (mir nicht bekannt wie lange) werden die Einträge wieder gelöscht.

Sogar die eidgenössischen Datenschutzbeauftragten haben nichts dagegen einzuwenden und die stehen sonst immer auf den Barrikaden wenn es um solche dinge geht...

Praktische Relevanz einer solchen DB

guru61, Arolfingen, Freitag, 09.01.2015, 09:50 (vor 3416 Tagen) @ kater_k

Unabhängig davon, dass ich eine weitere Kriminalisierung von Schwarzfahrern komplett daneben finde, stellt sich hier für mich die Frage nach der praktischen Relevanz einer solchen Datenbank. Nach meinem Dafürhalten fahren vor allem die Personen mehrfach schwarz, die kein Geld für ein gültiges Ticket haben.

Stattdessen wird eine neue, zentrale Datenbank eingerichtet? Klingt wie eines der überflüssigsten vorstellbaren Projekte im öffentlichen Verkehr.

Dein Dafürhalten widerspricht den Erfahrungen in der Schweiz:
Herr prof Dr Sch, seinerzeit auch Betriebspsychologe bei der Swissair führte längere Zeit Kurse durch für das Stichprobenpersonal des ZVV (Zürcher Verkehrsverbund).
Seine Kurse eröffnete er immer mit dem Griff in seine Hemdentasche, der er eine 50er Note entnahm.
Auf die Frage, kennen Sie das, antweorteten immer alle, dass das normal sei. Ein Grossteil der Schwarzfahrer rechnete sich kaltblütig aus, dass ein GA ZVV damals so um die 1200 Franken kostete, und sie so erst ab 25 mal Busse zahlen teurer kämen als mit einem Billett.

Gleiches stellten auch die Thurbo fest, als sie den Betrieb der Ostschweizer Strecken von den SBB übernahmen. Thurbo hat dann mehrere Tage hintereinander immer die gleichen Züge Kotrolliert und konne dann feststellen, dass Schwarzfahrer nach drei bis 4 Tagen dann plötzlich ein Abo hatten.

Aufgrund diesem Verhalten wurde dann die Vorschrift eingeführt, dass die Personalien angegeben werden mussten und dass jede weitere Schwarzfahrt teurer kommt. Und ab der dritten Schwarzfahrt bekommt er eine Anzeige.

Da die Daten in jedem Unternehmen separat gespeichert wurden, konne er also in jedem Unternehmen die 3 Schwarzfahrten ausnützen. Mit dem ist nun Schluss!
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/Jetzt-wirds-eng-fuer-Schwarzfahrer/story/13711018

Und das ist gut so!

Gruss Guru

+ 1

GUM, Freitag, 09.01.2015, 09:52 (vor 3416 Tagen) @ guru61

- kein Text -

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!

"Personalienzwang" auch bei der DB?

Thomas, Freitag, 09.01.2015, 09:58 (vor 3416 Tagen) @ guru61

Wie sieht das mit der Personalienfeststellung bei der DB aus? Insbesondere im Nahverkehr?

Kann man einfach in bar bezahlen und gut ist?

Wenn Du magst, kannst Du auch die Polizeistreife rufen lasse

GUM, Freitag, 09.01.2015, 10:15 (vor 3416 Tagen) @ Thomas

Wie sieht das mit der Personalienfeststellung bei der DB aus? Insbesondere im Nahverkehr?

Es sieht ganz einfach aus, wie bei jedem anderen Ladendiebstahl auch.

Das Personal/der Hausdetektiv/der Wachdienst-Mitarbeiter sogar die Aushilfe dürfen Dich bei Ertappen einer Straftat (Mitnehmen der Ware ohne Bezahlung) so lange festhalten, bis die Polizei die Ware sicherstellen kann und Du die Personalien angegeben hast.

Du kannst aber auch freiwillig kooperieren oder bestehst auf das Ausweisrecht, welches nur staatliche Organe haben. Dann wartest Du eben auf die Polizeistreife. Dieses Vorgehen bewährt sich täglich sowohl bei Ladendiebstahl, als auch Schwarzfahren.

Bei Schwarzfahren gibt es übrigens auch interessante Abwanderungsbewegungen bei Parallelverkehr von Zügen mit hohem Fahndungsdruck und niedriger Kontrollquote.

Kann man einfach in bar bezahlen und gut ist?

Das würde nicht den Charakter der Straftat verändern. Einfach in bar bezahlen würde ja heißen, dass das Fahren ohne Fahrschein ein "normaler" Vorgang ist. Ist er aber nicht.

Die Bezahlung erfolgt an die Bahn per Überweisung. Einige private Verkehrsunternehmen erlauben leider auch die Bareinzahlung an ihren Fahrkartenautomaten.

--
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Wenn Du magst, kannst Du auch die Polizeistreife rufen lasse

guru61, Arolfingen, Freitag, 09.01.2015, 10:35 (vor 3416 Tagen) @ GUM

Wie sieht das mit der Personalienfeststellung bei der DB aus? Insbesondere im Nahverkehr?

Es sieht ganz einfach aus, wie bei jedem anderen Ladendiebstahl auch.


Das Personal/der Hausdetektiv/der Wachdienst-Mitarbeiter sogar die Aushilfe dürfen Dich bei Ertappen einer Straftat (Mitnehmen der Ware ohne Bezahlung) so lange festhalten, bis die Polizei die Ware sicherstellen kann und Du die Personalien angegeben hast.

So ähnlich ists in der Schwiz auch:
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20093015/index.html

Gruss Guru

Wenn Du magst, kannst Du auch die Polizeistreife rufen lasse

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 09.01.2015, 13:04 (vor 3416 Tagen) @ GUM
bearbeitet von JeDi, Freitag, 09.01.2015, 13:05

Kann man einfach in bar bezahlen und gut ist?


Das würde nicht den Charakter der Straftat verändern. Einfach in bar bezahlen würde ja heißen, dass das Fahren ohne Fahrschein ein "normaler" Vorgang ist. Ist er aber nicht.

Doch. Wenn keine Straftat vorliegt [Ich dachte, ich könnte bei Ihnen einen Fahrschein kaufen/Automat nicht gefunden/wollte ja zahlen, aber...], handelt es sich um eine stinknormale Verstragsstrafe. Der Vorgang ist dann mit der Bezahlung abgeschlossen, Personalien sind dafür keine nötig. Nicht umsonst versuchen es die meisten VU ja auch erst nach dem dritten 40er in $Zeitraum mit einem Strafantrag, da häufiges Schwarzfahren schonmal ein deutliches Indiz für Vorsatz ist. Wohlgemerkt: Ein Indiz.

Die Bezahlung erfolgt an die Bahn per Überweisung. Einige private Verkehrsunternehmen erlauben leider auch die Bareinzahlung an ihren Fahrkartenautomaten.

Man kann auch zum Schalter gehen und bezahlen. Manche EVU ermöglichen sogar eine Bezahlung beim Schaffner. Wieso eigentlich "leider"? Grade, beim häufigsten FN-Fall (Zeitkarte vergessen) kann man das so viel schneller und einfacher lösen. VU prüft, ob ein Abo vorliegt, FN wird automatisch auf 7 Euro ermäßigt, Kunde kann das dann schnell und einfach am Automaten bezahlen.

--
Weg mit dem 4744!

FGR beim Schwarzfahren

Henrik, Freitag, 09.01.2015, 15:28 (vor 3416 Tagen) @ GUM

Wie sieht das mit der Personalienfeststellung bei der DB aus? Insbesondere im Nahverkehr?

Es sieht ganz einfach aus, wie bei jedem anderen Ladendiebstahl auch.

Das Personal/der Hausdetektiv/der Wachdienst-Mitarbeiter sogar die Aushilfe dürfen Dich bei Ertappen einer Straftat (Mitnehmen der Ware ohne Bezahlung) so lange festhalten, bis die Polizei die Ware sicherstellen kann und Du die Personalien angegeben hast.

bei einer verhältnismäßig sehr hohen Anzahl von Fällen der Ladendiebstähle ist die Personalie eh bekannt,
bzw. nachschlagbar in einer bereits bestehenden Datenbank, der Mitarbeiterdatenbank sowie von Lieferanten oder auswärtigen Servicekräften.

Bei Schwarzfahren gibt es übrigens auch interessante Abwanderungsbewegungen bei Parallelverkehr von Zügen mit hohem Fahndungsdruck und niedriger Kontrollquote.

Jaa! :)
..dafür sind ja die zahlreichen Schwarzfahrer-APPs ganz gut! ;)

Kann man einfach in bar bezahlen und gut ist?

Das würde nicht den Charakter der Straftat verändern. Einfach in bar bezahlen würde ja heißen, dass das Fahren ohne Fahrschein ein "normaler" Vorgang ist. Ist er aber nicht.

ist er nicht?
aber die Fahrgastrechte greifen doch wohl, oder?
also hat man soeben die 60 Tacken geblecht und dann stellt sich raus, dass der Zug 120 min Verspätung hat,
bekommt man doch wohl 30 Euro wieder zurück, oder?

Die Bezahlung erfolgt an die Bahn per Überweisung. Einige private Verkehrsunternehmen erlauben leider auch die Bareinzahlung an ihren Fahrkartenautomaten.

..auch mit Kreditkarte?
bei Zahlung mit der BahnCard-Kreditkarte erhält man denn dann auch die 1,5fachen Punkte drauf?

"Personalienzwang" auch bei der DB?

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 09.01.2015, 13:01 (vor 3416 Tagen) @ Thomas

Kann man einfach in bar bezahlen und gut ist?

Kann man natürlich. Durch die in vielen Fällen fehlende strafrechtliche Relevanz wird dann auch kein Bundespolizist eine Personalienfeststellung durchführen.

--
Weg mit dem 4744!

Schwarzfahren, Bedürftigkeit etc.

Frankfurt (Main) Süd, Freitag, 09.01.2015, 10:42 (vor 3416 Tagen) @ kater_k

Wie von einigen Postern schon ausgeführt, ist es keineswegs so, dass die meisten Schwarzfahrer sich kein Ticket leisten könnten. Viele könnten es sehr wohl, sehen es aber als Sport.

Insofern ist Schwarzfahren keine Lösung für soziale Probleme. Andererseits bin in der Tat auch ich der Ansicht, dass Mobilität zumindest in der eigenen Stadt ein Grundrecht sein sollte und die Nutzung des ÖPNV nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern darf.

Die Lösung dafür heißt aber nicht Schwarzfahren, sondern stark verbilligte Tickets für nachgewiesenermaßen wirklich bedürftige, wie das ja auch mancherorts gehandhabt wird.

Schwarzfahren, Bedürftigkeit etc.

Thomas, Freitag, 09.01.2015, 10:49 (vor 3416 Tagen) @ Frankfurt (Main) Süd

oder eventuell die Finanzierung oder Teilfinanzierung durch eine Infrastrukturbeitrag analog zu den Rundfunkgebühren. Beim Bau oder Sanierung von Straßen bereits allgemein üblich.

Zusammenhang?

Frankfurt (Main) Süd, Freitag, 09.01.2015, 12:17 (vor 3416 Tagen) @ Thomas

oder eventuell die Finanzierung oder Teilfinanzierung durch eine Infrastrukturbeitrag analog zu den Rundfunkgebühren. Beim Bau oder Sanierung von Straßen bereits allgemein üblich.

Verstehe nicht ganz den Zusammenhang? ÖPNV-Tickets sind ja eh alle subventioniert, im Moment halt aus dem allgemeinen Steueraufkommen. Natürlich kann man diskutieren, ob es sinnvoll wäre, da weitere Finanzierungsquellen zu erschließen oder die eine durch andere zu ersetzen (ich bin da eher skeptisch, das nur am Rande), aber was hat das mit vergünstigten Tarifen für Bedrüftige zu tun?

Zusammenhang?

Thomas, Freitag, 09.01.2015, 15:01 (vor 3416 Tagen) @ Frankfurt (Main) Süd

die vergünstigten Tarif für Bedürftige kann man durch die Erschließung weiterer Finanzierungsquellen für den ÖPNV finanzieren. Es war quasi nur eine Finanzierungsidee. Immerhin fehlen dann zunächst einmal Einnahmen - und steigende Fahrpreise für alle anderen Kunden finde ich nicht förderlich.

Schwarzfahren, Bedürftigkeit etc.

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 09.01.2015, 10:49 (vor 3416 Tagen) @ Frankfurt (Main) Süd

Wie von einigen Postern schon ausgeführt, ist es keineswegs so, dass die meisten Schwarzfahrer sich kein Ticket leisten könnten. Viele könnten es sehr wohl, sehen es aber als Sport.

Sehe ich auch so. Man hört nicht gerade selten "warte, ich muß noch Fahrkarte kaufen" - "brauchste nich, kommt eh keine Kontrolle". Da wird nicht aus einer sozialen Notwendigkeit oder einem wirklichen Fehler, vor dem niemand sicher ist, sondern aus blankem Vorsatz schwarz gefahren. Dementsprechend geht mein Mitleid mit diesen Personen, wenn sie erwischt werden, gegen null.

Insofern ist Schwarzfahren keine Lösung für soziale Probleme. Andererseits bin in der Tat auch ich der Ansicht, dass Mobilität zumindest in der eigenen Stadt ein Grundrecht sein sollte und die Nutzung des ÖPNV nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern darf.

Vollkommen richtig. Zumal ja auch diese soziale Gruppe die Notwendigkeit für Mobilität hat, sei es für Termine bei Behörden, beim Arzt oder Vorstellungsgespräche. Und nicht alles läßt sich zu Fuß oder mit einem Fahrrad (welches man ja auch auf dem Flohmarkt für kleines Geld bekommen könnte) erledigen.

Die Lösung dafür heißt aber nicht Schwarzfahren, sondern stark verbilligte Tickets für nachgewiesenermaßen wirklich bedürftige, wie das ja auch mancherorts gehandhabt wird.

Deine Meinung da vollkommen unterstützende Grüße,
der Colaholiker

Schwarzfahren, Bedürftigkeit etc.

thelasse, Utrecht(NL), Samstag, 10.01.2015, 00:44 (vor 3416 Tagen) @ Colaholiker

Wie von einigen Postern schon ausgeführt, ist es keineswegs so, dass die meisten Schwarzfahrer sich kein Ticket leisten könnten. Viele könnten es sehr wohl, sehen es aber als Sport.


Sehe ich auch so. Man hört nicht gerade selten "warte, ich muß noch Fahrkarte kaufen" - "brauchste nich, kommt eh keine Kontrolle". Da wird nicht aus einer sozialen Notwendigkeit oder einem wirklichen Fehler, vor dem niemand sicher ist, sondern aus blankem Vorsatz schwarz gefahren. Dementsprechend geht mein Mitleid mit diesen Personen, wenn sie erwischt werden, gegen null.

Ich finde die DB und die Verkehrsverbünde müssen einfach mehr Zugbegleiter einsetzen. Dann ist es wesentlich schwerer ohne Fahrkarte zu fahren und die Leute die es nicht "müssen" werden es nicht mehr tun. Sieh dir NL an wo in viel mehr Zügen kontrolliert wird. Ein Freund von mir der aus Deutschland schwarzfahren gewöhnt war versucht sich jetzt immer eine Fahrkarte zu kaufen(nachdem er in Bus und Zug 4mal von 4mal beim Schwarzfahren erwischt wurde).

Insofern ist Schwarzfahren keine Lösung für soziale Probleme. Andererseits bin in der Tat auch ich der Ansicht, dass Mobilität zumindest in der eigenen Stadt ein Grundrecht sein sollte und die Nutzung des ÖPNV nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern darf.


Vollkommen richtig. Zumal ja auch diese soziale Gruppe die Notwendigkeit für Mobilität hat, sei es für Termine bei Behörden, beim Arzt oder Vorstellungsgespräche. Und nicht alles läßt sich zu Fuß oder mit einem Fahrrad (welches man ja auch auf dem Flohmarkt für kleines Geld bekommen könnte) erledigen.

Die Lösung dafür heißt aber nicht Schwarzfahren, sondern stark verbilligte Tickets für nachgewiesenermaßen wirklich bedürftige, wie das ja auch mancherorts gehandhabt wird.


Zum Beispiel Sozialticket im VRR.

Schwarzfahren, Bedürftigkeit etc.

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 12.01.2015, 07:58 (vor 3413 Tagen) @ thelasse

Ich finde die DB und die Verkehrsverbünde müssen einfach mehr Zugbegleiter einsetzen. Dann ist es wesentlich schwerer ohne Fahrkarte zu fahren und die Leute die es nicht "müssen" werden es nicht mehr tun. Sieh dir NL an wo in viel mehr Zügen kontrolliert wird. Ein Freund von mir der aus Deutschland schwarzfahren gewöhnt war versucht sich jetzt immer eine Fahrkarte zu kaufen(nachdem er in Bus und Zug 4mal von 4mal beim Schwarzfahren erwischt wurde).

Hier in Frankfurt wird in den öffentlichen Verkehrsmitteln extrem wenig kontrolliert. Gepaart damit, daß in den Bussen nur abends vorne eingestiegen werden muß (tagsüber wären die Fahrpläne damit noch weniger zu halten als sie es eh schon sind), ist die Schwarzfahrerquote daher recht hoch. Und wenn dann mal bei der U-Bahn Abgangskontrollen gemacht werden (was ich persönlich sehr begrüße) wird gleich polemisiert, daß die Fahrgäste eingekesselt würden. :(

Ohne Fahrkarte auch billger fahren würdende* Grüße,
der Colaholiker

*) Theoretisch habe ich das mal durchgerechnet; vorsätzlich ohne gültige Fahrkarte gefahren bin ich trotzden in meinem ganzen Leben noch nicht

also ich werde in Frankfurt regelmäßig kontrolliert

redcobra, Montag, 12.01.2015, 10:05 (vor 3413 Tagen) @ Colaholiker
bearbeitet von redcobra, Montag, 12.01.2015, 10:07

und finde das auch gut. Im jährlichen Schnitt schon mindestens 2-3 Mal monatlich in der U-Bahn (auf der "Autobahn" zwischen Südbahnhof und Heddernheim) und sehen tue ich Kontrollpersonal auch häufig (in andere Bahn einsteigend oder wartend). S-Bahnen werden auch keines Falls selten kontrolliert, gerade an den Tarifgrenzen, besonders vom Flughafen in die Frankfurter City. Zumal ich schon zu jeder erdenklichen Tages- und Nachtzeit kontrolliert worden bin.

Neuere Fahrzeuge wurden angeschafft und Preise kräftig angehoben: z.B. Einzelfahrt von 2,60 € auf 2,75 €

also ich werde in Frankfurt regelmäßig kontrolliert

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 12.01.2015, 10:24 (vor 3413 Tagen) @ redcobra

und finde das auch gut. Im jährlichen Schnitt schon mindestens 2-3 Mal monatlich in der U-Bahn (auf der "Autobahn" zwischen Südbahnhof und Heddernheim) und sehen tue ich Kontrollpersonal auch häufig (in andere Bahn einsteigend oder wartend).

In der Straßenbahn werde ich, wenn es hochkommt, 2-3 mal pro Jahr(!) kontrolliert. Als ich noch an anderer Ecke in Frankfurt wohnte und täglich die von Dir als "Autobahn" bezeichnete Strecke fuhr, waren es vielleicht 4-5 mal im Jahr, aber keinesfalls mehrmals pro Monat.

S-Bahnen werden auch keines Falls selten kontrolliert, gerade an den Tarifgrenzen, besonders vom Flughafen in die Frankfurter City. Zumal ich schon zu jeder erdenklichen Tages- und Nachtzeit kontrolliert worden bin.

Das mag sein, S-Bahn meide ich, wie ich schon schrub. Und als gebürtiger Sachsehäuser gibt es für die Fahrt zum Flughafen oder zurück eh nur den 61er Bus. ;-)

Lokalpatriotische Grüße,
der Colaholiker

also ich werde im VRR sehr unregelmäßig kontroliert

thelasse, Utrecht(NL), Montag, 12.01.2015, 19:49 (vor 3413 Tagen) @ Colaholiker
bearbeitet von thelasse, Montag, 12.01.2015, 19:51

Also bei meinen Fahrten im VRR werde ich höchst selten kontrolliert. Wenn ich kontrolliert werde werde ich aber oft auch nicht "richtig" kontrolliert. Damit meine ich das ich in der Eurobahn nach Venlo(aber auch in anderen Zügen die den VRR verlassen) wenn ich mein Young Ticket zeige nicht nach dem Zusatzticket gefragt werde.

Schwarze Listen sind illegal

L.Willms, Freitag, 09.01.2015, 10:04 (vor 3416 Tagen) @ guru61

- kein Text -

dmdb

guru61, Arolfingen, Freitag, 09.01.2015, 10:06 (vor 3416 Tagen) @ L.Willms

das meinsch du blos!

1984

L.Willms, Freitag, 09.01.2015, 16:27 (vor 3416 Tagen) @ guru61

Tja, der Überwachungsstaat ist kaum noch zu bremsen.

Orwell's Law?

JanZ, HB, Freitag, 09.01.2015, 16:34 (vor 3416 Tagen) @ L.Willms

Irgendwann nähert sich anscheinend heutzutage jede Diskussion nicht nur einem Nazi-, sondern auch einem Orwell-Vergleich an. Aber um deine Behauptung, dass "schwarze Listen" illegal seien, müsstest du, bevor du mit Orwell kommst, erst mal definieren, was "schwarze Listen" überhaupt sein sollen. Ist zum Beispiel ein Register rechtskräftiger Verurteilungen auch eine "schwarze Liste"? Wenn das so ist, leben wir mindestens seit Bestehen der BRD in einem "Überwachungsstaat".

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Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Strafe mit Fingerspitzengefühl

andy24b, Freitag, 09.01.2015, 11:48 (vor 3416 Tagen) @ guru61
bearbeitet von andy24b, Freitag, 09.01.2015, 11:49

Also ich finde auch, dass Schwarzfahren bestraft werden soll.

Allerdings würde ich mir auch etwas Entscheidungsspielraum und Fingerspitzengefühl für die Prüfer wünschen. Spätestens beim Erfassn der Personalien sollte man da etwas abwägen. Vor kurzem beobachte ich die Kontrolle einiger Italiener in Nürnberg, die die 90-Minuten-Frist für die Fahrt überschritten hatten (wohl um eine Stunden). Hier hätte ein Hinweis darauf m. E. genügt. Die Verständigung war eh schwer genug.

Ganz ehrlich, gerade die Verkehrsverbünde mit Ihren Zonen, Teilzonen, Ringen, Waben, Großwaben und was weiß ich noch machen es auch nicht immer leicht. Ich bin immer froh, wenn ich mit meiner Bahncard 100 keinen Fehler mache. Ich möchte nicht wissen, wie viele sich in München-Stadt lieber die XXL-Karte kaufen um ja nichts falsch zu machen.


Kein Verständnis habe ich für Bewohner, die völlig erstaunt von den Regelungen Ihrer Heimstadt sind. Hier darf man schon erwarten, dass sich jemand mit den wichtigsten Regelungen beschäftigt.

Strafe mit Fingerspitzengefühl

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 09.01.2015, 12:17 (vor 3416 Tagen) @ andy24b

Kein Verständnis habe ich für Bewohner, die völlig erstaunt von den Regelungen Ihrer Heimstadt sind. Hier darf man schon erwarten, dass sich jemand mit den wichtigsten Regelungen beschäftigt.

Ich weiß von Prüfdienstmitarbeitern hier aus Frankfurt, daß man "seine Spezis" sowieso schon kennt. Bei offensichtlich ortsfremden erwarte ich auch ein vorsichtigeres Vorgehen, wenn ich mal irgendwoanders mit der falschen Fahrkarte angetroffen werde, hoffe ich ja auch auf Verständnis. In Italien wäre ich beinahe mal in die Falle getappt, daß Fahrkarten für den Regionalverkehr am Bahnhof entwertet werden mnüssen...

Letztere Zielgruppe allerdings nicht zu den vorsätzlichen Schwarzfahrern zählende Grüße,
der Colaholiker

Strafe mit Fingerspitzengefühl

guru61, Arolfingen, Freitag, 09.01.2015, 12:23 (vor 3416 Tagen) @ andy24b

Ganz ehrlich, gerade die Verkehrsverbünde mit Ihren Zonen, Teilzonen, Ringen, Waben, Großwaben und was weiß ich noch machen es auch nicht immer leicht. Ich bin immer froh, wenn ich mit meiner Bahncard 100 keinen Fehler mache. Ich möchte nicht wissen, wie viele sich in München-Stadt lieber die XXL-Karte kaufen um ja nichts falsch zu machen.

Das sehe ich auch so:
warum kann man in Zürich HB eine Fahrkarte für die Zone Winterthur kaufen, mit der Gültigkeit einer halben Stunde, wenn der schnellste Zug 22 Minuten braucht nach Winterthur?

Als meine Tante aus Oesterreich kam, und ein Bilett bis Winterthur HB hatte, wollten wir so den knappen Anschluss für den Stadtbus Winterthur optimieren.
Faktisch war das Billett nicht mehr gültig, als wir in Winterthur ankamen.

Und mit der Umstellung auf den Zonentarif, komme auch ich als geografisch geschulter Reisender nicht klar.
http://www.20min.ch/schweiz/dossier/oevau/story/30321028
http://haze.ch/?p=5536

Hier hat der OeV in der Schweiz massiv gelitten!

Gruss Guru

Strafe mit Fingerspitzengefühl

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 09.01.2015, 13:14 (vor 3416 Tagen) @ guru61

warum kann man in Zürich HB eine Fahrkarte für die Zone Winterthur kaufen, mit der Gültigkeit einer halben Stunde, wenn der schnellste Zug 22 Minuten braucht nach Winterthur?

Hier gibts - so wars zumindest zu meiner Verbund-Zeit - massive Beschwerden, dass genau das nicht geht.

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Weg mit dem 4744!

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