EBFÖ: Fotographieren verboten? (Allgemeines Forum)

Anoj 1, Dresden (D) / Vbg. (A), Donnerstag, 04.06.2009, 16:45 (vor 5443 Tagen)

Hallo!

-> http://www.bahnforum.info/smf/index.php?topic=103747.0

Was ist eure Meinung dazu? Wie ist das in D?

m b g,
Anoj

EBFÖ: Fotographieren verboten?

101-Fan, Köln, Donnerstag, 04.06.2009, 17:24 (vor 5443 Tagen) @ Anoj 1

Hallo!

-> http://www.bahnforum.info/smf/index.php?topic=103747.0

Was ist eure Meinung dazu? Wie ist das in D?

Also, wenn ich das richtig verstanden habe, darf man bei den ÖBB nicht fotografieren. Wieso eigentlich nicht? Was ist schlimmes daran, wenn jemand einen Zug fotografiert? Ich finde das ganze irgendwie seltsam. Es gibt nunmal viele Eisenbahnfans, die auch gerne Fotos machen. Ich kann verstehen, dass die Bahnen es nicht gerne haben, bzw. verbieten, wenn Leute sich auf die Gleise stellen um Fotos zu machen, oder in Bereiche gehen, wo Reisende nichts verloren haben. Wenn aber jemand Fotos vom Bahnsteig aus macht, gefährdet er niemanden und behindern tut er auch nicht. Wenn es also wirklich so ist, dass man bei der ÖBB nicht mehr fotografieren darf, dann finde ich das ziemlich arm.

Bei der DB darf man solange fotografieren, wie man die Bilder privat benutzt. Sobald man die Bilder jedoch verkaufen will, braucht man eine Genehmigung. Allerdings gibt es auch in Deutschland immer wieder Leute bei der Bahn, die meinen sich wichtig machen zu müssen und es den Leuten verbieten wollen. Rechtens ist dies meines Wissens jedoch nicht.

--
Es grüsst aus Köln
Markus

EBFÖ: Fotographieren verboten?

Anoj 1, Dresden (D) / Vbg. (A), Donnerstag, 04.06.2009, 17:37 (vor 5443 Tagen) @ 101-Fan

Hallo!

Bei der DB darf man solange fotografieren, wie man die Bilder privat benutzt. Sobald man die Bilder jedoch verkaufen will, braucht man eine Genehmigung. Allerdings gibt es auch in Deutschland immer wieder Leute bei der Bahn, die meinen sich wichtig machen zu müssen und es den Leuten verbieten wollen. Rechtens ist dies meines Wissens jedoch nicht.

(Meines Wissens) sollte dies auch in A so sein!

m b g,
Anoj

Für klickfaule der Text und Situation in Deutschland

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Donnerstag, 04.06.2009, 17:26 (vor 5443 Tagen) @ Anoj 1

Hallo!

-> http://www.bahnforum.info/smf/index.php?topic=103747.0

Für Klickfaule:
***
Heute war ich mit 3 anderen Usern aus dem Forum auf einer kurzen Fototour am Praterstern. Nach ca. 5 Minuten fotografieren schauten wir nicht schlecht als 2 Moungos plötzlich auf uns zu kamen und meinten fotografieren am Bahnsteig sei verboten. Eine Ermahnung, Wegweisung oder sonstiges gab es nicht, die beiden wollten sofort unsere Ausweise sehen um uns anzuzeigen. Wegen was sie uns anzeigen wollen konnten sie uns natürlich nicht sagen, der Auftrag käme vom örtlichen Bahnhofsmanager. Nachdem wir uns natürlich weigerten ihnen unsere Ausweise zu zeigen haben sie die Polizei gerufen.

Der Polizist der dann gekommen ist war selbst sehr verwundert, hat aber unsere Daten aufgenommen, aber so, dass die beiden Mungos keine Einsicht auf die Daten bekommen haben. Den Mungos sagte er nur, wenn die ÖBB Zugriff auf die Daten will muss sie dies vor Gericht einklagen. Danach waren die Mungos recht schnell weg, der Polizist meinte uns gegenüber, das wäre das dümmste was er bis jetzt erlebt hätte. Da es den Polizisten selbst interessiert was wir jetzt eigentlich verbrochen haben sollen haben wir uns zu 5. die Hausordnung am Bahnhof durchgelesen in der von Fotografieren natürlich nichts steht.

Ein Bekannter, der selbst Polizist ist, hat dann bei den ÖBB angerufen und sich erkundigt, ob das jetzt die neue Vorgehensmaßnahme gegen Fotografen ist. Die Antwort der Dame am Telefon war das fotografieren am Bahnhof untersagt ist weil es sich um Privatgrund handelt. In der Hausordnung steht es deswegen nicht vermerkt, weil die Hausordnung nur generelle Dinge wie Vandalismus gedacht ist. Das Verhalten der Mungos tut ihr zwar leid, ist aber prinzipiell korrekt.
***


Was ist eure Meinung dazu? Wie ist das in D?

Meine Informationen dazu sind zwar von 2001, da hat sich jedoch nichts dran geändert, soweit ich weiß:
***
Deutsche Bahn: Fotografiererlaubnis für Hobbyfotografen

DB-intern wurde folgende Meldung in den geschäftlichen Mitteilungen (Nr.3/ 19. 1. 2001) bekannt gegeben:

Foto- und Filmgenehmigung für Hobbyfotografen und -filmer

Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienenden Anlagen (der allgemeinen Öffentlichkeit zugängigen Bereichen) ohne Genehmigung/Legitimation gestattet. Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer darf durch die Aufnahmen nicht gefährdet werden. Der Einsatz Scheinwerfen und Blitzanlagen ist nicht erlaubt. Aufnahmen von Hobbyfotografen für private Zwecke sind auch dann ohne besondere Genehmigung/Legitimation gestattet, wenn diese Fotos (nicht berufsmäßig) Eisenbahnfach- und Hobbyfachzeitschriften gegen das von den Verlagen üblicherweise gezahlte Honorar zur Veröffentlichung in diesen Magazinen (nicht zu Werbezwecken) zur Verfügung gestellt werden. Diese Regelung gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen von Hobbyfotografen und -filmern, die ihre Aufnahmen nicht kommerziell auf einer Homepage ins Internet einstellen. Die DB AG kann Hobbyfotografen und -filmern auch Aufnahmen im Bereich von Bahnanlagen gestatten, die nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen (Bereiche, die der allgemeinen Öffentlichkeit nicht zugänglich sind). Die mündliche bzw. schriftliche Genehmigung dazu kann der örtlich zuständige Leiter der betreffenden Bahnanlage unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen erteilen, sofern durch die Aufnahmen die betriebliche Abläufe nicht behindert werden und sofern nicht andere Gründe dem entgegenstehen. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt zeitbegrenzt und für einen definierten Bereich. Ein zusätzlicher Personal- und Sachaufwand darf der DB AG durch die Aufnahmen nicht entstehen. Sollte die betriebliche Situation allerdings einen zusätzlichen Aufwand ohne Beeinträchtigung des Betriebsablaufes erlauben, müssen die Kosten müssen die Kosten dafür in jedem Fall vom Fotografen/Filmer getragen werden. Für Hobbyfoto- und Filmaufnahmen vom Führerstand der Triebfahrzeuge ist eine Mitfahrgenehmigung sowie die Betreuung durch eine maschinentechnische Aufsichtskraft erforderlich. Die diesbezügliche Organisation erfolgt durch den Unternehmensbereich Personenverkehr entsprechend Verfügbarkeit und unter Erhebung der Kosten für den Betreuer. Der Aufenthalt im Gleisbereich ist nicht gestattet. Das Recht am eigenen Bild bleibt unberührt. Die Regelung gilt sofort. Deutsche Bahn AG, Frankfurt am Main vom 22.12.2000 - GKE 1
***
Quelle: Eisenbahn-FAQ

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
[image]

Für klickfaule der Text und Situation in Deutschland

br 403, Ruhrpott, Donnerstag, 04.06.2009, 17:54 (vor 5443 Tagen) @ Holger_HAM
bearbeitet von br 403, Donnerstag, 04.06.2009, 17:54

Hallo Leute,

da ich selbst "großer" Film und Fotograf der Bahn bin, habe ich auch schon so einiges miterlebt. Dadrunter waren Passanten, Airrail Mitarbeiter aber auch die Bundespolizei vom Frankfurter Flughafen. Diese waren die einzigsten die "Verständnis" gezeigt haben und es cool fanden, dass ich so ein Hobby habe. Einer meinte: "aufjedenfall besser als Alkohol und Drogen", wo ich nur zustimmen konnte.

Solche Leute wie im EBFÖ genannt wurden, ignoriere ich einfach. Sollen sie die doch Polizei rufen, man hat ja schließlich nichts verbrochen!


lg Patrick

Für klickfaule der Text und Situation in Deutschland

cyberle, Düsseldorf, Donnerstag, 04.06.2009, 18:34 (vor 5443 Tagen) @ Holger_HAM

Dabei ist ganz einfach das Problem das die, die meinen es "professionell" zu machen sich nicht mit dem öffentlich zugänglichen Bereich begnügen.

Für klickfaule der Text und Situation in Deutschland

Ozzwald, Donnerstag, 04.06.2009, 18:42 (vor 5443 Tagen) @ cyberle
bearbeitet von Ozzwald, Donnerstag, 04.06.2009, 18:42

Genau das ist der Punkt.

Kein Fuzzy brauch z.B. eine Warnweste, denn auch ein Fuzzy darf nur dort hin, wo jeder andere auch hin darf. Und dort brauch man keine Warnweste.

Für klickfaule der Text und Situation in Deutschland

br 403, Ruhrpott, Donnerstag, 04.06.2009, 18:48 (vor 5442 Tagen) @ Ozzwald

Hallo,

nur weil man eine Warnweste an hat, heißt das noch lange nicht, dass man z.B über Gleise laufen darf. Diese dient nur als "Kennzeichen", also Unterscheidung von evlt. Suizidgefährdeten und Fotografen.

lg Patrick

Für klickfaule der Text und Situation in Deutschland

Ozzwald, Donnerstag, 04.06.2009, 19:02 (vor 5442 Tagen) @ br 403

Man würde nicht als möglicher Suizident gewertet werden, wenn man sich nicht zu nahe an Gleisen der Freien Strecke aufhalten würde.

Warnweste im Bahnhof ist albern und peinlich, da drüften wir aber einer Meinung sein.

Für klickfaule der Text und Situation in Deutschland

br 403, Ruhrpott, Donnerstag, 04.06.2009, 19:11 (vor 5442 Tagen) @ Ozzwald

Hi,

Warnweste im Bahnhof ist albern und peinlich, da drüften wir aber einer Meinung sein.

Ohja!

Für klickfaule der Text und Situation in Deutschland

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Donnerstag, 04.06.2009, 19:14 (vor 5442 Tagen) @ Ozzwald

Hallo,

Man würde nicht als möglicher Suizident gewertet werden, wenn man sich nicht zu nahe an Gleisen der Freien Strecke aufhalten würde.

wenn Leute sich alleine und ohne Fotoausrüstung länger in der Nähe (= Sichtbereich) einer Bahnstrecke aufhalten, so werde ich schon etwas misstrauisch. Auch wenn der nicht am Schotterbett kniet. Ein Wanderer, der sich ausruht, ein Beeren- oder Pilzepflücker oder jemand der sich für Vögel oder Züge interessiert hat eine klare Absicht. Aber bei einer kleinen Kompaktkamera wird das schon schwer mit dem Erkennen einer Absicht. Wenn ich alleine dann irgendwo stand und mich Landwirte oder Spaziergänger merkwürdig gemustert haben, habe ich auch schon einmal ganz bewusst die Kamera vor mir gehalten, damit halt eine klare Absicht erkennbar ist.

Ähnlich ist es ja auch bei den Warnwestenträgen. ;-) Außerdem werden sie dann nicht so schnell von den Inliner- und Fahrradfahrern umgefahren, wenn sich sich vorbildlich auf dem Weg am Rande der Bahnstrecke aufhalten.

Warnweste im Bahnhof ist albern und peinlich, da drüften wir aber einer Meinung sein.

Da lauern dann die bösen Trolleypiloten auf ihre Opfer...! ;-))

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
[image]

Für klickfaule der Text und Situation in Deutschland

Maggus, Ravensburg (Württ), Freitag, 05.06.2009, 15:24 (vor 5442 Tagen) @ Ozzwald

Jemand aus dem Forum, den ich kenne, kommt sich damit nicht peinlich vor.
Möchte er sich outen? ;-)

--
[image]

Die Geschäftlichen Mitteilungen von 2001...

liebe70, Freitag, 05.06.2009, 23:21 (vor 5441 Tagen) @ Holger_HAM

...wie unten beschrieben:

Deutsche Bahn: Fotografiererlaubnis für Hobbyfotografen

DB-intern wurde folgende Meldung in den geschäftlichen Mitteilungen (Nr.3/ 19. 1. 2001) bekannt gegeben:

Foto- und Filmgenehmigung für Hobbyfotografen und -filmer (...)

sind schon lange nicht mehr aktuell, da sie durch eine entsprechende DB-interne Richtlinie ersetzt wurden. Für Otto-Normalverbraucher gilt hier nur noch die bereits erwähnte EBO. Weitergehende Fotografierverbote sind durch entsprechende Hinweisschilder markiert.

Interessanterweise wissen das meistens noch nicht einmal die Damen und Herren der DB Sicherheit. Eigentlich traurig sowas.

Gruß, Ralf

EBFÖ: Fotographieren verboten?

bahn-user, Donnerstag, 04.06.2009, 17:55 (vor 5443 Tagen) @ Anoj 1
bearbeitet von bahn-user, Donnerstag, 04.06.2009, 17:56

Hallo!

-> http://www.bahnforum.info/smf/index.php?topic=103747.0

Was ist eure Meinung dazu?

Ich stolper auch gelegentlich in UK- oder US-Foren über Threads, in denen Polizei oder Sicherheitspersonal in Bahnhöfen, etc. das fotographieren verbieten wollen und sich dann wundern, wenn derjenige sich dagegen wehren will.

Vielleicht die allgemeine Terrorparanoia dran schuld? Wenn man immer mehr Überwachungskameras aufhängt und dauernd Durchsagen kommen a la "Bitte lassen Sie ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt", dann reagieren manch uninformierte Sicherheitsleute schon mal überzogen und einfach falsch IMO.

Bei manchen von denen scheint sich durchzusetzen "Ist es nicht explizit erlaubt, dann muss es ja eigentlich verboten sein." Früher war es mal umgekehrt.

EBFÖ: Fotographieren verboten?

cyberle, Düsseldorf, Donnerstag, 04.06.2009, 18:46 (vor 5443 Tagen) @ bahn-user

ganz interessant ist auch der Auszug aus der EBO (PS eine Bahnanlage endet nicht am Schotterbett sondern an der Grundstücksgrenze. Das zum Thema wie hier die Fotos veröffentlicht wurden und manche User meinten es wäre nicht verboten neben den Gleisen zu stehen.)


(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.ohne amtliche Befugnis eine Bahnanlage oder ein Fahrzeug insoweit betritt oder benutzt, als sie nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dient oder als kein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt,
2.sich innerhalb der Gleise aufhält, ohne daß dies zur Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zugelassen ist,
3.eine Außentür öffnet, solange sich das Fahrzeug bewegt,

EBFÖ: Fotographieren verboten?

ExpressFreak, Donnerstag, 04.06.2009, 18:57 (vor 5442 Tagen) @ cyberle

Und ich dachte immer nur die deutschen hätten so eine - sorry - "behinderte" Bürokratie ;-)

Grüße,
ExpressFreak der zum fotografieren lieber an die Schnellfahrstrecke Stuttgart - Mannheim geht anstatt an langweiligen Bahnhöfen irgendwo in der Pampa herum zu stehen ;-).

EBFÖ: Fotographieren verboten?

Ozzwald, Donnerstag, 04.06.2009, 19:07 (vor 5442 Tagen) @ ExpressFreak
bearbeitet von Ozzwald, Donnerstag, 04.06.2009, 19:08

"Und ich dachte immer nur die deutschen hätten so eine - sorry - "behinderte" Bürokratie ;-)"
-------------------

Ähm,
die EBO gilt für Deutschland ;)

EBFÖ: Fotographieren verboten?

ExpressFreak, Donnerstag, 04.06.2009, 20:03 (vor 5442 Tagen) @ Ozzwald

Hab das jetzt eigentlich nicht auf die EBO bezogen, sondern eher auf den Fakt das in Österreich auch so pingelig mit dem Fotografieren umgegangen wird...

EBFÖ: Fotographieren verboten?

Steffen, Freitag, 05.06.2009, 15:58 (vor 5442 Tagen) @ bahn-user

Das wird in jedem Land anders gehandhabt.

Während es in Deutschland äußerst locker zugeht, ist es in Spanien (oder Frankreich?) strengstens verboten, Bahnhöfe zu fotografieren - aus (durchaus berechtigter) Angst vor Anschlägen (hat aber nichts mit der "Terrorgefahr seit 2003" zu tun).

--
[image]

Spanien, Frankreich

Anoj 1, Dresden (D) / Vbg. (A), Freitag, 05.06.2009, 16:06 (vor 5442 Tagen) @ Steffen

Hallo!

Das wird in jedem Land anders gehandhabt.

Während es in Deutschland äußerst locker zugeht, ist es in Spanien (oder Frankreich?) strengstens verboten, Bahnhöfe zu fotografieren - aus (durchaus berechtigter) Angst vor Anschlägen (hat aber nichts mit der "Terrorgefahr seit 2003" zu tun).

Meines Wissens wird es in A gleich gejhandhabt wuie in D. In Spanien gab es ein Verbot, das vor einigen Jahren aufgehoben wurde. Kann dies jemand bestätigen? Weiß jemand, wie die Situation in Frankreich und in anderen EU-Ländern ist?

m b g,
Anoj

Frankreich

bendo, Sonntag, 07.06.2009, 18:31 (vor 5440 Tagen) @ Anoj 1

Hallo,

offiziell kann ich nichts bestätigen. Letzte Woche war ich allerdings für 1,5h am Bahnhof Champagne-Ardenne und habe eifrig TGVs und auch den Bahnhof fotographiert. Dort liefen einige Bahnhofsmitarbeiter herum und keinen hat es gestört. Vielleicht half mir in diesem Falle auch einfach ein kurzes, freundliches "Bonjour" ;-)

Grüße, bendo

Bei den Franzosen: Gebäude fotografieren verboten?

BenjaRa, Freitag, 05.06.2009, 16:26 (vor 5442 Tagen) @ Steffen

Das wird in jedem Land anders gehandhabt.

Während es in Deutschland äußerst locker zugeht, ist es in Spanien (oder Frankreich?) strengstens verboten, Bahnhöfe zu fotografieren - aus (durchaus berechtigter) Angst vor Anschlägen (hat aber nichts mit der "Terrorgefahr seit 2003" zu tun).

Eigentlich fotografiere ich ja nicht unnsinnig irgendwelche Züge auf Bahnhöfen, jetzt hast du mir aber doch einen Schrecken eingejagt:

Nur weil ich den Bahnhof von Paris Est mal von außen fotografieren möchte, gibt es gleich Ärger und den noch in französischer Sprache? Ist das wirklich so?

Wie schafft es das Bild vom Bahnhof denn dann in den Reiseführer?

Gruß
BenjaRa

Bei den Franzosen: Gebäude fotografieren verboten?

Steffen, Montag, 08.06.2009, 14:39 (vor 5439 Tagen) @ BenjaRa

Eigentlich fotografiere ich ja nicht unnsinnig irgendwelche Züge auf Bahnhöfen, jetzt hast du mir aber doch einen Schrecken eingejagt:

Nur weil ich den Bahnhof von Paris Est mal von außen fotografieren möchte, gibt es gleich Ärger und den noch in französischer Sprache? Ist das wirklich so?

Die genauen Regeln kenne ich nicht. Problematischer sind aber normalerweise Innenaufnahmen.

Wie schafft es das Bild vom Bahnhof denn dann in den Reiseführer?

Z.B. mit einer offiziellen Erlaubnis (das wäre z.B. ein Weg; ob und wann es so war kann ich natürlich nicht sagen).

--
[image]

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum