"BC Mitfahrer-Freif." - Keine Normalpreisfahrkarte mehr? (Fahrkarten und Angebote)

br752, Mittwoch, 16.10.2013, 03:04 (vor 3867 Tagen)
bearbeitet von br752, Mittwoch, 16.10.2013, 03:07

Hallo zusammen,

kann mir bitte jemand sagen ob die "BC Mitfahrer Freifahrt" zum Normalpreis ein Normalpreisticket ist und ob ich jemanden mit einem Toffifee Gutschein mitnehmen kann oder nicht. Das macht mich alles total fertig! Im September gab es schonmal die Aktion bei der man einen Code per Mail bekommt und ueber eine spezielle Seite buchen muss. Aber seht selbst:

Die Septemberfahrkarte:

ICE Fahrkarte
Gültigkeit: 08.09.2013 - 09.09.2013
BC Mitfahrer-Freif. (Einfache Fahrt)
Klasse: 2
Erw: 2, mit 1 BC25
Hinfahrt: Berlin+City XYZ+City, mit ICE
Über: VIA: ABC*DEF
15 EUR ENTGELT FÜR UMTAUSCH/ERSTATTUNG AB 1. GELTUNGSTAG. GILT
NICHT AN FREITAGEN. ZU NORMALPREISFAHRKARTE MIT BC

Michael und Henrik haben damals sinngemaess argumentiert, dass "NORMAL" auf dem Ticket stehen muss, damit es ein Normalpreisticket ist.

Die heute gebuchte Fahrkarte sieht so aus:

ICE Fahrkarte
Gültigkeit: 20.10.2013 - 21.10.2013
BC Mitfahrer-Freif. (Einfache Fahrt)
Klasse: 2
Erw: 2, mit 1 BC25
Hinfahrt: Leipzig+City XYZ+City, mit ICE
Über: VIA: ABC*DEF
UMTAUSCH / ERSTATTUNG KOSTENPFLICHTIG AB 1. GELTUNGSTAG

Was ist das denn nun? Wer kann was zur Loesung beitragen?


Zusatzinfo: Ein buchen am Freitag ist diesmal auch nicht moeglich, aber anscheinend die Nutzung nicht mehr ausgeschlossen! Siehe Fahrkartentext. Wenn man > 250km am Donnerstag bucht, kann man auch am Freitag ...


BR752

"BC Mitfahrer-Freif." - Zusatzfrage NP ohne Aufdruck?

br752, Mittwoch, 16.10.2013, 03:29 (vor 3867 Tagen) @ br752

Hallo zusammen,

ein Nachtrag:

Laut bahn.de (Gemeinsam fahren und sparen! Nutzen Sie unser Mitfahrer-Angebot!) heisst es zu dem Ticket: "Buchbare Tarife: Normalpreis", aber bedeutet es dann auch, dass es ein Normalpreisticket ist, obwohl es nicht draufsteht? (Toffifee-Mitfahrer Ja oder Nein ist hier die Frage.)


Da muss ich mal direkter fragen: Wenn ich _generell_ eine Fahrkarte mit dem Tarif "Normalpreis" buche, habe ich dann eine "Normalpreisfahrkarte"? Wenn ja, dann waere die Mitfahrer-Freifahrt-Fahrkarte doch eine Normalpreisfahrkarte obwohl es nicht draufsteht.


In diesem Zusammenhang bekommt die Frage ob ein "Europaspezial" vielleicht doch ein Sparpreis ist, auch wenn es nicht draufsteht, eine neue Bedeutung, oder nicht? ;-)


BR752

"BC Mitfahrer-Freif." - Zusatzfrage NP ohne Aufdruck?

michael_seelze, Mittwoch, 16.10.2013, 03:55 (vor 3867 Tagen) @ br752

Hallo zusammen,

ein Nachtrag:

Laut bahn.de (Gemeinsam fahren und sparen! Nutzen Sie unser Mitfahrer-Angebot!) heisst es zu dem Ticket: "Buchbare Tarife: Normalpreis", aber bedeutet es dann auch, dass es ein Normalpreisticket ist, obwohl es nicht draufsteht? (Toffifee-Mitfahrer Ja oder Nein ist hier die Frage.)


Da muss ich mal direkter fragen: Wenn ich _generell_ eine Fahrkarte mit dem Tarif "Normalpreis" buche, habe ich dann eine "Normalpreisfahrkarte"? Wenn ja, dann waere die Mitfahrer-Freifahrt-Fahrkarte doch eine Normalpreisfahrkarte obwohl es nicht draufsteht.

Wenn ich zum Normalpreis eine Bahnleistung buche, heißt das nicht zwangsläufig, dass ich auch eine FK "Normalpreis" erhalte.

In diesem Zusammenhang bekommt die Frage ob ein "Europaspezial" vielleicht doch ein Sparpreis ist, auch wenn es nicht draufsteht, eine neue Bedeutung, oder nicht? ;-)

Nein. Da ist die Lage allein dadurch anders, dass es sich um ein Tarifangebot zu Internationalen Tarifen handelt und daher nicht mit dem "Sparpreis" aus den den BB PV in Verbindung gebracht werden kann.
Theoretisch könnte die DB ja auch ein Angebot "Sparpreis 2 in 1" herausbringen und schreiben, dass es das Angebot zum "Sparpreis" gibt. Trotzdem wäre es eine FK "Sparpreis 2 in 1" und nicht eine FK "Sparpreis".

"BC Mitfahrer-Freif." - Keine Normalpreisfahrkarte mehr?

michael_seelze, Mittwoch, 16.10.2013, 03:47 (vor 3867 Tagen) @ br752
bearbeitet von michael_seelze, Mittwoch, 16.10.2013, 03:48

Hallo zusammen,

kann mir bitte jemand sagen ob die "BC Mitfahrer Freifahrt" zum Normalpreis ein Normalpreisticket ist und ob ich jemanden mit einem Toffifee Gutschein mitnehmen kann oder nicht. Das macht mich alles total fertig! Im September gab es schonmal die Aktion bei der man einen Code per Mail bekommt und ueber eine spezielle Seite buchen muss. Aber seht selbst:

Die Septemberfahrkarte:

ICE Fahrkarte
Gültigkeit: 08.09.2013 - 09.09.2013
BC Mitfahrer-Freif. (Einfache Fahrt)
Klasse: 2
Erw: 2, mit 1 BC25
Hinfahrt: Berlin+City XYZ+City, mit ICE
Über: VIA: ABC*DEF
15 EUR ENTGELT FÜR UMTAUSCH/ERSTATTUNG AB 1. GELTUNGSTAG. GILT
NICHT AN FREITAGEN. ZU NORMALPREISFAHRKARTE MIT BC

Michael und Henrik haben damals sinngemaess argumentiert, dass "NORMAL" auf dem Ticket stehen muss, damit es ein Normalpreisticket ist.

Die heute gebuchte Fahrkarte sieht so aus:

ICE Fahrkarte
Gültigkeit: 20.10.2013 - 21.10.2013
BC Mitfahrer-Freif. (Einfache Fahrt)
Klasse: 2
Erw: 2, mit 1 BC25
Hinfahrt: Leipzig+City XYZ+City, mit ICE
Über: VIA: ABC*DEF
UMTAUSCH / ERSTATTUNG KOSTENPFLICHTIG AB 1. GELTUNGSTAG

Was ist das denn nun? Wer kann was zur Loesung beitragen?

Zusatzinfo: Ein buchen am Freitag ist diesmal auch nicht moeglich, aber anscheinend die Nutzung nicht mehr ausgeschlossen! Siehe Fahrkartentext. Wenn man > 250km am Donnerstag bucht, kann man auch am Freitag ...

Wie man bloß auf die 250 km kommt?
Ich bleibe bei meiner Argumentation: Es handelt sich um eine Fahrkarte, die nicht zum in den BB PV in Punkt 3.2 definierten "Normalpreis" erworben wurde, sondern ein Gutschein wurde in die Fahrkarte „Normalpreis BC Mitfahrer-Freifahrt“ eingelöst, die zu einer einfachen, innerdeutschen Fahrt zum Normalpreis berechtigt, wobei die zweite Person unentgeltlich befördert wird. Dass sich noch nicht einmal das Wort "Normalpreis" auf der FK findet, deutet in diese Richtung.

Zur Freitagsfrage: Wenn man Punkt 4.2 der "Bedingungen für das Aktionsangebot
„BahnCard-Online-Mitfahreraktion – einfache Fahrt“" so liest,
könnte man auf den Gedanken kommen, dass nur die Einlösung nicht freitags stattfinden darf. *schmunzel*

Der Gutschein kann mittels des mitgeteilten Zugangscodes über www.bahn.de in das ICE-/IC/EC-Online-Ticket „Normalpreis BC Mitfahrer-Freifahrt“ für eine einfache, innerdeutsche Fahrt zum Normalpreis eingelöst werden, jedoch nicht freitags. Die zweite, in der gemeinsamen Fahrkarte eingetragene Person wird unentgeltlich befördert.

Dass das nicht so gemeint sein wird ist klar. Ich gehe daher trotz des fehlenden Fahrkartenaufdrucks und aufgrund der Werbeseite der Bahn davon aus, dass die FK „Normalpreis BC Mitfahrer-Freifahrt“ freitags nicht gültig ist.

@Admin: Ich empfehle einen ADMIN-Kommentar

GUM, Mittwoch, 16.10.2013, 09:48 (vor 3867 Tagen) @ br752

mit Warnschuss-Forenurlaub von einem Tag.

Grüße GUM

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!

@GUM: Soll ich Trollalarm für Dich auslösen?

sfn17, Mittwoch, 16.10.2013, 10:27 (vor 3867 Tagen) @ GUM

Eine Begründung solltest Du für Deine harsch wirkende Bitte an den Admin schon mitliefern.

Ich erkenne in den Beiträgen nichts Verwerfliches.

Oder meinst Du diese 250km?!? Selbst dann nicht...

Gerne, sfn17! Trollalarm GUM ausgelöst.

GUM, Mittwoch, 16.10.2013, 12:50 (vor 3867 Tagen) @ sfn17

Wenn Du magst, kannst Du jederzeit den Trollalarm auslösen.

Wenn ich den Ausgangsbeitrag richtig verstanden habe, geht es wieder einmal um eine unglaubliche Dehnung der Regeln. Ein Fahrkarteninhaber soll eine Mitfahrer Freifahrt und einen Toffifee-Gutschein auf das selbe Ticket einlösen.

Damit wird die als Super-Angebot (Eins zahlen, eins umsonst bekommen) gedachte Sonderaktion ausgehebelt.

Ist eigentlich gar nicht schwierig zu verstehen, oder?

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!

Gerne, sfn17! Logik und Bahn?

br752, Mittwoch, 16.10.2013, 13:52 (vor 3867 Tagen) @ GUM

Hallo Gum,

Damit wird die als Super-Angebot (Eins zahlen, eins umsonst bekommen) gedachte Sonderaktion ausgehebelt.

woher weisst du was die Bahn denkt? ;-)

Nach Deiner Logik muesste man ja wenigstens bei einem Normalpreisticket fuer 3 Personen (3 voll bezahlt) wenigstens 3 Toffifee Gutscheine nutzen koennen. Geht aber auch nicht! Da muss man 3 einzelnen Normalpreistickets kaufen (kosten das gleiche wie ein 3 Personenticket) und schon kann man 3 Toffifee Mitfahrer mitnehmen.

Also lass man den Bahnhof in der Stadt.

Hier geht es mir darum was moeglich ist, ob ich nun 2 oder 5 Mitfahrer kostenlos mitnehme wuerde ich gerne wissen. ;-)
Beim Nordrheinwestfalen-Ticket kann man auch 4 Personen "kostenlos" mitnehmen. Man kann sogar einige Tickets fuer 2 Personen kaufen und dann ggf. billiger fahren als wenn man das Ticket nur fuer eine Person kauft.

Bahnvertrieb und Logik? Das schliesst sich ja wohl aus!


BTW: Ich meinte natuerlich im Ursprungsbeitrag ">100km" und nicht ">250km".

BR752

? zu Zulässigkeit bei Toffifee

mrhuss, FKON, Mittwoch, 16.10.2013, 15:24 (vor 3867 Tagen) @ GUM

Wenn ich den Ausgangsbeitrag richtig verstanden habe, geht es wieder einmal um eine unglaubliche Dehnung der Regeln. [...] Damit wird die als Super-Angebot (Eins zahlen, eins umsonst bekommen) gedachte Sonderaktion ausgehebelt.

Da stellen sich mir noch einige Fragen:

Wenn man 5 Toffifee-Packungen kauft, um eine Mitfahrerfreifahrt zu bekommen, muss der Käufer die dann eigentlich auch selber aufessen oder wird dadurch der Gedanke der Sonderaktion ausgehebelt?

Eine Weitergabe oder gar ein Verkauf des Gutscheins ist ja laut Bedingungen nicht zulässig, aber darf man den Gutschein behalten und die Toffifees (ohne die Packung) verkaufen oder zumindest unentgeltlich weitergeben?

Oder müsste jemand, der die Toffifees nicht essen will oder kann (Nussallergiker!) die dann wegschmeißen? Wenn ja, in welche Tonne kommen die dann? Der gelbe Sack scheidet wohl aus, so lange die einzelnen Toffifees noch drin sind. Müsste man die dann getrennt wegwerfen oder ist es zulässig, die Packung mit Inhalt als ganzes im Restmüll zu entsorgen?

? zu Zulässigkeit bei Toffifee

bahn4u, Mittwoch, 16.10.2013, 15:45 (vor 3867 Tagen) @ mrhuss

Hallo Mr Huss,

sie haben in der Tat schwerwiegende Fragen aufgeworfen.

Vielleicht eredien sich die wichtigsten mit folgenden Wissen:
Erst üngst wieder hat ein EuGh Urteil wieder deutlich gemacht, dass jeder, der Eigentum über ein Produkt oder Dienstleistung erhält diese auch weiter verkaufen darf. (Gilt selbst für das Eigentum an ein Online-Account!)
Steht in den Verkaufs-AGB (oder BB's) dass ein Weiterkauf nicht erlaubt ist, so halten diese Bedingungen einer rechtlichen Überprüfung nicht stand, da der Käufer unverhältnismäßig benachteiligt wird.
(Dies gilt für B-to-C Verträgen / Verkäufe, nicht jedoch für für B-to-B.)

Ich finde, dass mir durch diese grandiose Antwort alle esbaren Toffifee's zustehen, oder nicht?

zu Weitergabe bei Toffifee-Mitfahrerfreifahrt

michael_seelze, Mittwoch, 16.10.2013, 17:07 (vor 3867 Tagen) @ bahn4u

Hallo Mr Huss,

sie haben in der Tat schwerwiegende Fragen aufgeworfen.

Vielleicht eredien sich die wichtigsten mit folgenden Wissen:
Erst üngst wieder hat ein EuGh Urteil wieder deutlich gemacht, dass jeder, der Eigentum über ein Produkt oder Dienstleistung erhält diese auch weiter verkaufen darf. (Gilt selbst für das Eigentum an ein Online-Account!)
Steht in den Verkaufs-AGB (oder BB's) dass ein Weiterkauf nicht erlaubt ist, so halten diese Bedingungen einer rechtlichen Überprüfung nicht stand, da der Käufer unverhältnismäßig benachteiligt wird.
(Dies gilt für B-to-C Verträgen / Verkäufe, nicht jedoch für für B-to-B.)

Mal ganz abgesehen davon, dass das Untersagte aus der Bestimmung in vielen Fällen nicht leicht nachzuweisen ist. Die FK müsste sich ja beim entgeltlichen Besitzerwechsel quasi selbsttätig ungültig machen oder mehrere Personen müssten die untersagte entgeltliche Weitergabe beobachtet haben und sich an alle Zugbegleit-personale wenden.
Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen entgeltlicher Weitergabe und Verkauf?

Punkt 4.7 der "Bedingungen für das Aktionsangebot „Toffifee DB Mitfahrerfreifahrt“ (hier, S. 69)

Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen. Die entgeltliche Weitergabe von ausgefüllten oder unausgefüllten Fahrkarten „Toffifee DB Mitfahrerfreifahrt“ sind ebenso ausgeschlossen und machen diese ungültig.

zu Weitergabe bei Toffifee-Mitfahrerfreifahrt

bahn4u, Mittwoch, 16.10.2013, 18:08 (vor 3867 Tagen) @ michael_seelze

Also bei der Bahn ist entgeltliche Weitergabe nicht weiter definiert worden - insofern schon schwer zu fassen.
Abzugrenzen dazu ist bzw. muss man ja auch eine berechtigte gerechte Beteiligung an den Gesamtfahrtkosten.

Auch bei den BB's der Bahn und Storck darf ich zumindest die Codes weiterverkaufen.
Und wenn jmd. nicht bis zu zwei Wochen auf das Ticket warten kann, macht man eine "Große Rochade", indem man das Ticket (unentgeltllich) vorstreckt und sich das Neue vom Anderen nach Erahlt zuschicken läßt.

Aber wie gesagt: Alles was sich in meinem Eigentum befindet, darf ich auch (weiter-)verkaufen.

? zu Zulässigkeit bei Toffifee

fahrgast, Donnerstag, 17.10.2013, 01:59 (vor 3866 Tagen) @ mrhuss

Wenn man 5 Toffifee-Packungen kauft, um eine Mitfahrerfreifahrt zu bekommen, muss der Käufer die dann eigentlich auch selber aufessen oder wird dadurch der Gedanke der Sonderaktion ausgehebelt?

http://www.toffifee-deutschebahn.de/so-gehts erklärt noch mal die Welt: Der Vertrag (mitsamt Nutzungsbedingungen) zur Nutzung des Gutscheincodes bzw. der Mitfahrer-Freifahrt beginnt mit der Einlösung des Gutscheincodes und erstreckt sich nur auf die Mitfahrer-Freifahrt, weder auf Toffifees, noch auf die Schachtel.

Damit man nicht versehentlich Schachteln mit bereits genutzten Codes, gebrauchten oder unlizenzierten Toffifees kauft, empfiehlt sich der Abschluss einer schriftlichen 5er-Toffifee-Frischegarantieübertragungsvereinbarung, bekannt als T5F.

Eine Weitergabe oder gar ein Verkauf des Gutscheins ist ja laut Bedingungen nicht zulässig,

Unentgeltliche Weitergabe des Gutscheins (Mitfahrer-Fahrkarte) ist sehr wohl zulässig, es besteht auch keine Namensbindung.

aber darf man den Gutschein behalten und die Toffifees (ohne die Packung) verkaufen oder zumindest unentgeltlich weitergeben?

Siehe oben: In der Schachtel befindet sich nicht der Gutschein, sondern nur der Code als Anrecht auf die Erlangung des Gutscheins.

Oder müsste jemand, der die Toffifees nicht essen will oder kann (Nussallergiker!) die dann wegschmeißen?

Sammeladressen zur Vermeidung von Umwelt- und Gesundheitsschäden gerne per PN.

Wenn ja, in welche Tonne kommen die dann?

Im Zweifel in die Bruttoregistertonne, dann werden sie vollständig erfasst, entkernt und kommen dem Bruttosozialprodukt zugute, also wenigstens noch einem guten Zweck.

Gute Nacht.

@Admin: Ich empfehle einen ADMIN-Kommentar

IC Königssee, Mittwoch, 16.10.2013, 15:05 (vor 3867 Tagen) @ GUM

völlig unangemessen, wenn man eine tolerante Richtlinie, wie bislang sehr gut angewendet, weiterhin fahren möchte.
MFG
IC Königssee

"BC Mitfahrer-Freif." - Keine Normalpreisfahrkarte mehr?

agw, NRW, Mittwoch, 16.10.2013, 16:27 (vor 3867 Tagen) @ br752

Meinst Du damit die Mitfahrer-Freifahrt per eCoupon/Link?
Diese wird Online beim Buchen unter "Sparpreise" aufgeführt. Alternativ kann man dort ja immer noch "Normalpreis" buchen.

--
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- bahn.de

"BC Mitfahrer-Freif." - Keine Normalpreisfahrkarte mehr?

br752, Mittwoch, 16.10.2013, 17:00 (vor 3867 Tagen) @ agw
bearbeitet von br752, Mittwoch, 16.10.2013, 17:03

Meinst Du damit die Mitfahrer-Freifahrt per eCoupon/Link?
Diese wird Online beim Buchen unter "Sparpreise" aufgeführt. Alternativ kann man dort ja immer noch "Normalpreis" buchen.

Hallo agw,

ja das meine ich.
Da steht dann beim buchen ueber der Preisspalte "Sparpreis"
(das ist der Preis den man bezahlt wenn man zu zweit faehrt und es liegt der Tarif "Normalpreis" zu grunde)

oder es steht ueber der Preisspalte "Normalpreis"
(das ist der Preis wenn man das Angebot nicht annimmt und man bezahlt den Normalpreis fuer 2 Personen).


Wenn ich mal Michael vorgreifen darf: Auch wenn ich den Preis in der Spalte "Sparpreis" buche ist es wohl auch keine Sparpreisfahrkarte laut BB. In diesem Fall bedeutet "Sparpreis", dass der Tarif "Normalpreis" zur Anwendung kommt, aber die 2. Person kostenlos mitfaehrt. Daraus ergibt aber auch nicht, dass es eine "Normalpreisfahrkarte" ist.

Ich gehe mal davon aus, dass es nach den Buchstaben der Befoerderungebedingungen weder eine "Normalpreisfahrkarte" ist obwohl der Tarif "Normalpreis" anwendung findet, noch ist es eine "Sparpreisfahrkarte" obwohl beim buchen der Preis als "Sparpreis" angezeigt wird.

Soll heissen: Laut BB ist die Toffifee Mitnahme nicht vorgesehen. :-(


BR752

Du hast es erfasst

michael_seelze, Mittwoch, 16.10.2013, 17:08 (vor 3867 Tagen) @ br752

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