"Bahnfahren aus Rache" (Fahrkarten und Angebote)

Joachim, Neustadt, Donnerstag, 11.07.2013, 11:26 (vor 3965 Tagen)

Hallo allerseits,

die ZEIT veröffentlicht heute den Artikel eines ihrer Leser unter der Überschrift "Bahnfahren aus Rache". Einleitungstext: "Leser Dierk Andresen hat jahrelang zu viel für seine Bahnfahrkarten bezahlt. Seit er einen legalen Trick entdeckt hat, günstiger zu reisen, sitzt er recht häufig im Zug." Es geht im Wesentlichen um die Möglichkeit, mit der Wahl eines Start- bzw. Zielortes im Ausland die Fahrkarte 30 Tage lang (statt 2 Tage im Binnenverkehr) nutzen zu können. – Hier gehts zum Artikel.

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mfG - Joachim

"Bahnfahren aus Rache"

Giovanni, Donnerstag, 11.07.2013, 11:34 (vor 3965 Tagen) @ Joachim

Hallo allerseits,

die ZEIT veröffentlicht heute den Artikel eines ihrer Leser unter der Überschrift "Bahnfahren aus Rache". Einleitungstext: "Leser Dierk Andresen hat jahrelang zu viel für seine Bahnfahrkarten bezahlt. Seit er einen legalen Trick entdeckt hat, günstiger zu reisen, sitzt er recht häufig im Zug." Es geht im Wesentlichen um die Möglichkeit, mit der Wahl eines Start- bzw. Zielortes im Ausland die Fahrkarte 30 Tage lang (statt 2 Tage im Binnenverkehr) nutzen zu können. – Hier gehts zum Artikel.

Von Bremen nach Weimar? Das ist aber nicht mehr in Richtung auf das Fahrtziel.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

ein grossartiger Artikel..........

IC.Chiemgau, Donnerstag, 11.07.2013, 12:02 (vor 3965 Tagen) @ Joachim
bearbeitet von IC.Chiemgau, Donnerstag, 11.07.2013, 12:03

Auch wenn ich nicht Dierk heisse, so erinnert mich sein System mich sehr an mein eigenes, welches ich schon seit Zeiten des Junior Passes und den Edmondsonschen Fahrkarten unter dem Stichwort "Fahrkartenrestausnutzung" praktiziere. Damals waren die Hin- und Rückfahrkarten über 50 oder 100km innerhalb von Deutschland 2 Monate lang gültig. Eine traumhafte Zeit für bestimmte Dinge. Meine Edmondsonschen Fahrkarten waren manchmal derart voll gestempelt, das es da manchmal schon eines Beiblattes bedurfte damit überhaupt noch Platz war für weitere Zangenabdrücke.

Mancher Schaffner hat zwar schon sehr misstrauisch aus den Augen gesehen konnte aber nie etwas nachweisen. Solange man für eine Fahrtunterbrechung keine Bescheinigung braucht funktioniert mein System innerhalb der 4 Wochen auch heute noch perfekt.

Nur ein Unwissender bezahlt heute noch den Normalpreis.

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sfn17, Donnerstag, 11.07.2013, 13:25 (vor 3965 Tagen) @ IC.Chiemgau

Mancher Schaffner (...) konnte aber nie etwas nachweisen.

Aha!? Spaete Bekenntnisse eines Betruegers?

Solange man für eine Fahrtunterbrechung keine Bescheinigung braucht funktioniert mein System innerhalb der 4 Wochen auch heute noch perfekt.

Was fuer ein System? Verstiess es gegen Recht, Gesetz und Befoerderungsbestimmungen?

Ich empfehle den Moderatoren, Deinen Beitrag (und gerne meinen mit) zu loeschen.

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fox83, Donnerstag, 11.07.2013, 13:38 (vor 3965 Tagen) @ sfn17
bearbeitet von fox83, Donnerstag, 11.07.2013, 13:40

Klingt aus meiner Sicht nach legalen Schlupflöchern, auch wenn ich das Rachemotiv - gelinde gesagt - schräg finde.

Nachtrag: Bezogen auf die Webseite, was sich unter "Fahrkartenrestausnutzung" verbirgt, weiß ich ja nicht.

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IC.Chiemgau, Donnerstag, 11.07.2013, 13:42 (vor 3965 Tagen) @ sfn17

Mancher Schaffner (...) konnte aber nie etwas nachweisen.


Aha!? Spaete Bekenntnisse eines Betruegers?

Solange man für eine Fahrtunterbrechung keine Bescheinigung braucht funktioniert mein System innerhalb der 4 Wochen auch heute noch perfekt.


Was fuer ein System? Verstiess es gegen Recht, Gesetz und Befoerderungsbestimmungen?

Ich empfehle den Moderatoren, Deinen Beitrag (und gerne meinen mit) zu loeschen.

Befoerderungsbestimmungen haben mich, im Gegensatz zu den Gesetzen noch nie interessiert und habe die auch nie gelesen. Sind einfach nur überflüssig. Hat auch so stets alles bestens funktioniert. Da braucht man sich auch keine Gedanken darüber machen ob die BB schlüssig sind oder nicht.

Und da ich nicht gegen geltendes Recht verstossen habe wüsste ich auch nicht warum mein Beitrag gelöscht werden sollte. Habe keinerlei Anleitung für irgendwas geschrieben. Wer will kann ja den verlinkten Zeitungsartikel und den damit verlinkten Blog lesen. Ist schon mal ein toller Ausgangspunkt.

Staatsanwalt GUM - schreiten Sie ein!!

andy24b, Donnerstag, 11.07.2013, 13:52 (vor 3965 Tagen) @ IC.Chiemgau

- kein Text -

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sfn17, Donnerstag, 11.07.2013, 16:08 (vor 3965 Tagen) @ IC.Chiemgau
bearbeitet von sfn17, Donnerstag, 11.07.2013, 16:09

Und da ich nicht gegen geltendes Recht verstossen habe wüsste ich auch nicht warum mein Beitrag gelöscht werden sollte.

Du schreibst:
Solange man für eine Fahrtunterbrechung keine Bescheinigung braucht funktioniert mein System innerhalb der 4 Wochen auch heute noch perfekt.

Welche Bescheinigung hätte man denn überhaupt erstellen können, um Dein System zusammenfallen zu lassen?

Wenn Du die selbst gewählten Teilstrecken brav hintereinander abgefahren bist und die Reihenfolge Hinfahrtrichtung-Rückfahrtrichtung eingehalten hast, ist alles immer in Ordnung gewesen.

Das ist auch heute noch so, halt nur innerhalb 2 Tagen. Auch wenn die Zangenabdrücke (leider) nicht haltestellengenau sind.

Was für ein System innerhalb der 4 Wochen hat man dann noch gebraucht?

Ich würde sagen, Du bringst Dich mit Deinen Sprüchen in erheblichen Betrugsverdacht.

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IC.Chiemgau, Donnerstag, 11.07.2013, 16:36 (vor 3965 Tagen) @ sfn17

Und da ich nicht gegen geltendes Recht verstossen habe wüsste ich auch nicht warum mein Beitrag gelöscht werden sollte.


Du schreibst:
Solange man für eine Fahrtunterbrechung keine Bescheinigung braucht funktioniert mein System innerhalb der 4 Wochen auch heute noch perfekt.

Welche Bescheinigung hätte man denn überhaupt erstellen können, um Dein System zusammenfallen zu lassen?

Diese Bemerkung bezog sich nur auf den Umstand das es Bahnen in Europa gibt oder gab, wo man sich die Fahrtunterbrechung vom örtlichen Aufsichtspersonal bescheinigen lassen musste.


Wenn Du die selbst gewählten Teilstrecken brav hintereinander abgefahren bist und die Reihenfolge Hinfahrtrichtung-Rückfahrtrichtung eingehalten hast, ist alles immer in Ordnung gewesen.

Das ist auch heute noch so, halt nur innerhalb 2 Tagen. Auch wenn die Zangenabdrücke (leider)............

DAS IST AUCH GANZ GUT SO

nicht haltestellengenau sind.

Was für ein System innerhalb der 4 Wochen hat man dann noch gebraucht?

Ich würde sagen, Du bringst Dich mit Deinen Sprüchen in erheblichen Betrugsverdacht.


Ich sehe das sehr entspannt. Die Bahn selbst behauptet ja, das ich einer ihrer besten Kunden sei. Dem möchte ich nichts hinzufügen.

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sfn17, Freitag, 12.07.2013, 12:26 (vor 3964 Tagen) @ IC.Chiemgau

Und da ich nicht gegen geltendes Recht verstossen habe wüsste ich auch nicht warum mein Beitrag gelöscht werden sollte.


Du schreibst:
Solange man für eine Fahrtunterbrechung keine Bescheinigung braucht funktioniert mein System innerhalb der 4 Wochen auch heute noch perfekt.

Welche Bescheinigung hätte man denn überhaupt erstellen können, um Dein System zusammenfallen zu lassen?


Diese Bemerkung bezog sich nur auf den Umstand das es Bahnen in Europa gibt oder gab, wo man sich die Fahrtunterbrechung vom örtlichen Aufsichtspersonal bescheinigen lassen musste.

Mmh, wenn also Deine Fahrtunterbrechungen dokumentiert worden wären, wäre Dein System zusammengebrochen? Da bei regelkonformem Fahren diese Dokumentation folgenlos bleibt, hast Du Dich als Betrüger entlarvt.

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Lumi25, Donnerstag, 11.07.2013, 14:01 (vor 3965 Tagen) @ sfn17

Was fuer ein System? Verstiess es gegen Recht, Gesetz und Befoerderungsbestimmungen?

Ich empfehle den Moderatoren, Deinen Beitrag (und gerne meinen mit) zu loeschen.


Ich finde das ja immer lustig. Der dumme Verbraucher soll sich schön an Recht und Gesetz halten unsere lieben Volksvertreter, Arbeitgeber treten das Gesetz aber auch mit Füßen. Dagegen erhebt natürlich keiner Anklage.

Ich sage nur mal die neue GEZ-Gebühr die verfassungswidrig ist dennoch wird erst mal schön kassiert.

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Silver, Donnerstag, 11.07.2013, 17:12 (vor 3965 Tagen) @ Lumi25

Ich finde das ja immer lustig. Der dumme Verbraucher soll sich schön an Recht und Gesetz halten unsere lieben Volksvertreter, Arbeitgeber treten das Gesetz aber auch mit Füßen. Dagegen erhebt natürlich keiner Anklage.

Ich sage nur mal die neue GEZ-Gebühr die verfassungswidrig ist dennoch wird erst mal schön kassiert.

Diese Aussage ist in ihrer Pauschalität einfach nur dumm. Rechtsbrecher gibt es in allen gesellschaftlichen Gruppen, sie werden aber auch alle unterschiedslos verfolgt. Wer etwas anderes behauptet, muss schon einen stichhaltigeren Beleg als den Rundfunkbeitrag anführen. Dass dieser verfassungswidrig ist, ist alles andere als erwiesen, zumindest gibt es hierzu unter Juristen keine eindeutige Meinung, die das belegt. Das Entscheidende in diesem Fall ist doch, dass die Gesetzgebung vom Verfassungsgericht überprüft wird, Verfassungsverstöße also nicht Bestand haben.

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Lumi25, Freitag, 12.07.2013, 11:41 (vor 3964 Tagen) @ Silver

Diese Aussage ist in ihrer Pauschalität einfach nur dumm. Rechtsbrecher gibt es in allen gesellschaftlichen Gruppen, sie werden aber auch alle unterschiedslos verfolgt. Wer etwas anderes behauptet, muss schon einen stichhaltigeren Beleg als den Rundfunkbeitrag anführen. Dass dieser verfassungswidrig ist, ist alles andere als erwiesen, zumindest gibt es hierzu unter Juristen keine eindeutige Meinung, die das belegt. Das Entscheidende in diesem Fall ist doch, dass die Gesetzgebung vom Verfassungsgericht überprüft wird, Verfassungsverstöße also nicht Bestand haben.


Ach ja und was ist mit Helmut Kohl und seinen schwarzen Kassen? Er hat das Gesetz gebrochen dennoch ist er völlig unbehelligt geblieben. Stell Dir mal vor ein kleiner Verbraucher hätte so was gemacht der wäre längst im Knast.

Bei den Arbeitgebern das selbe schau dir mal diesen Beitrag an. Der Unternehmer Grupp hat es auf den Punkt gebracht.

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Henrik, Freitag, 12.07.2013, 14:43 (vor 3964 Tagen) @ Lumi25

Diese Aussage ist in ihrer Pauschalität einfach nur dumm. Rechtsbrecher gibt es in allen gesellschaftlichen Gruppen, sie werden aber auch alle unterschiedslos verfolgt. Wer etwas anderes behauptet, muss schon einen stichhaltigeren Beleg als den Rundfunkbeitrag anführen. Dass dieser verfassungswidrig ist, ist alles andere als erwiesen, zumindest gibt es hierzu unter Juristen keine eindeutige Meinung, die das belegt. Das Entscheidende in diesem Fall ist doch, dass die Gesetzgebung vom Verfassungsgericht überprüft wird, Verfassungsverstöße also nicht Bestand haben.

Ach ja und was ist mit Helmut Kohl und seinen schwarzen Kassen? Er hat das Gesetz gebrochen dennoch ist er völlig unbehelligt geblieben.

nun, alles andere als das.
Gibt es auch nur irgendein anderen Politiker, der so sehr bestraft wurde wie er?
der so sehr wie ne Sau durchs ganze Land über Jahre hinweg gejagt wurde wie er?
kein einzigen,
vielleicht jüngst Anfang letzten Jahres nochmal nen Präsidenten, der ne Hotelübernachtung in bar bezahlt hat anstatt mit Karte - aber an den kann sich eh keiner mehr erinnern. Dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wird, interessiert auch keinen mehr, landet irgendwo im Kleingedruckten auf Seite 19.
Kohl war reuig, hat gebüßt und den durch ihn entstandenen Schaden der Partei entschädigt, auch mit sehr sehr hohem eigenen Anteil.

Stell Dir mal vor ein kleiner Verbraucher hätte so was gemacht der wäre längst im Knast.

Nein.
Mehr als Geldstrafe wäre da eh nicht bei rausgekommen,
jeder "kleine Verbraucher", der diese ebenso begleichen kann, landet auch nicht im Knast,
passiert millionenfach jedes Jahr in Deutschland.
Nur eben mit dem Unterschied, dass der kleine Mann nicht über Jahre hinweg durchs ganze Land gejagt wird auf persönlich herabwürdigender Art & Weise.

Der Unternehmer Grupp hat es auf den Punkt gebracht.

bisschen sehr pathetisch - aber vom Inhalt her gefällts mir, passt aber nicht zu Deinen Anmerkungen.

Er spricht von eigener Verantwortung,
wie z.B. Wiedeking mit seiner eigenen kompletten Verantwortung Porsche in die Hand genommen hat, mit seinem kompletten eigenen Vermögen. Wäre er gescheitert, hätte er gar nichts mehr gehabt
und hat den Sportwagenbauer vom maroden Unternehmen zu einem der lukrativsten Autobauer der Welt gemacht. Mit harter Hand griff er durch und steigerte den Wert des Unternehmens von 300 Mio. Euro auf rund 25 Mrd. Euro im Jahr 2007.

Verantwortung heißt, die eigene Verantwortung bei sich selbst zu lassen und Verantwortung anderer bei anderen.
Was interessiert Dich das Fehlverhalten bestimmter Politiker (wie kommt man überhaupt dazu, dass diese unfehlbar seien?) - liegt das irgendwo in Deiner Verantwortung?

Wenn Du meinst, es stände Dir aus rechtlichen Gründen nicht zu, dass man Dir die GEZ-Gebühr abverlangt, dann lege Widerspruch ein, suche den Rechtsweg auf und zahle die Rechnungen nicht. Nichts ist leichter als das.

Verständnisfrage

SantosLHelper, Donnerstag, 11.07.2013, 14:35 (vor 3965 Tagen) @ Joachim
bearbeitet von SantosLHelper, Donnerstag, 11.07.2013, 14:37

Hallo in die Runde,

Danke für das Zeigen dieses Artikels. Offenbar scheint es ja "legal" zu sein, das gesteht zumindest eine Bahnsprecherin ein. ABER...

... wenn ich ne Fahrkarte von Bregenz nach Saßnitz habe, impliziert das doch, dass ich mich in dem vorgegebenen Raum in Richtung Saßnitz bewege. Wenn ich dann in Berlin ausssteige ist es ja Wurscht, wenn ich zwei drei Wochen später von Berlin nach Stralsund weiterfahre ist auch noch legel, wenn ich nicht vorher schon mit ner anderen Fahrkarte hin und her gefahren bin. Wobei das ja wieder in der Grauzone liegt, dass das keiner nachweisen könnte. Aber wenn ich zum Beispiel von Naumburg mit 'nem IC gefahren bin, der über Berlin nach Stralsund weiterfährt und der Zub gestempelt hat, könnte es auch Diskussionen geben, weil ich ja schon in nem Zug kontrolliert wurde, der nach Stralsund gefahren ist. Ich hätte ja vor zwei Wochen schon mit dem Zug bis Stralsund gefahren sein können. Mir unerklärlich.

Weiterhin versteh ich nicht, wie man hier, wie ich oben schon angedeutet habe, entgegen der eigentliche Süd-Nord-Verbindung eine gültige Fahrkarte haben kann, wenn ich nun von Bremen nach Weimar fahre.

Das mit dem aufgespannten Raum zur Nutzung der Fahrkarte verstehe ich ja, aber für mich ist eigentlich klar, dass ich von Süden (Bregenz) nach Norden (Sassnitz) nur in dieser Richtung fahren darf. Sonst wären wir ja wieder bei den verbotenen Rund- und Stichfahrten. Hier wird doch den Leuten suggeriert, sie hätten mit einer Auslandsfahrkarte eine vier Wochen "Netzkarte" im aufgespannten Gültigkeitsbereich.

Hab ich hier was falsch verstanden.

Grüße,
Michael
(überzeugter BC 50 Normalpreisfahrer und überzeugter Sparpreis-Meider -> BITTE keine Diskussionen zu meiner persönlichen Fahrpreis-Einstellung)

Verständnisfrage

agw, NRW, Donnerstag, 11.07.2013, 14:53 (vor 3965 Tagen) @ SantosLHelper

... wenn ich ne Fahrkarte von Bregenz nach Saßnitz habe, impliziert das doch, dass ich mich in dem vorgegebenen Raum in Richtung Saßnitz bewege. Wenn ich dann in Berlin ausssteige ist es ja Wurscht, wenn ich zwei drei Wochen später von Berlin nach Stralsund weiterfahre ist auch noch legel, wenn ich nicht vorher schon mit ner anderen Fahrkarte hin und her gefahren bin. Wobei das ja wieder in der Grauzone liegt, dass das keiner nachweisen könnte. Aber wenn ich zum Beispiel von Naumburg mit 'nem IC gefahren bin, der über Berlin nach Stralsund weiterfährt und der Zub gestempelt hat, könnte es auch Diskussionen geben, weil ich ja schon in nem Zug kontrolliert wurde, der nach Stralsund gefahren ist. Ich hätte ja vor zwei Wochen schon mit dem Zug bis Stralsund gefahren sein können. Mir unerklärlich.

Also zwischendurch aussteigen dürfte ja kein Problem sein.
Gerade bei nem EC ist die Strecke so lang, vielleicht möchte man zwischendurch übernachten?
Selbst bei der Online-Bahnauskunft kann man schon problemlos 48 Aufenthalt einplanen und dann eben mit zwei Tagen Pause in den Zug mit der gleichen Nummer wieder einsteigen (z.B Amsterdam -> Hannover -> 48h Pause -> Berlin).
Limit dürfte nur die Gültigkeit der Fahrkarte sein. Dass man ein Online-System nicht beliebig kompliziert machen möchte und das dort auf 48h begrenzt, muss kein generelles Verbot bedeuten.

Verständnisfrage

SantosLHelper, Donnerstag, 11.07.2013, 15:22 (vor 3965 Tagen) @ agw

Also zwischendurch aussteigen dürfte ja kein Problem sein.
Gerade bei nem EC ist die Strecke so lang, vielleicht möchte man zwischendurch übernachten?
Selbst bei der Online-Bahnauskunft kann man schon problemlos 48 Aufenthalt einplanen und dann eben mit zwei Tagen Pause in den Zug mit der gleichen Nummer wieder einsteigen (z.B Amsterdam -> Hannover -> 48h Pause -> Berlin).
Limit dürfte nur die Gültigkeit der Fahrkarte sein. Dass man ein Online-System nicht beliebig kompliziert machen möchte und das dort auf 48h begrenzt, muss kein generelles Verbot bedeuten.

Ok, das ist nachvollziehbar, jetzt kommts wieder... ABER...

Bezugnehmend auf die Fahrt von Bremen nach Weimar könnte ich ja wirklich 28 Tage lang mit zwei Karten dieser Art (eine Nord-Süd- und die andere Süd-Nord-Richtung) dort hin und her pendeln. Wobei, eine würde ja auch reichen, nach Aussage des Fahrkarteninhabers, denn wenn er Bremen - Weimar fährt, könnte er ja stattdessen auch Stralsund - Neustrelitz - Berlin fahren. Könnte ja jedesmal sagen, bin im selben Zug immer nur eine Station gefahren und habe dort übernachtet, steige aber stattdessen immer in Berlin ein. Das ist doch paranoid...?!

Zangenabdruck

agw, NRW, Donnerstag, 11.07.2013, 16:08 (vor 3965 Tagen) @ SantosLHelper

Kann man eigentlich am Zangenabdruck irgendwas erkennen?
Vielleicht den Abschnitt, das Team, ???

Zangenabdruckszahlen

michael_seelze, Donnerstag, 11.07.2013, 18:36 (vor 3965 Tagen) @ agw

Kann man eigentlich am Zangenabdruck irgendwas erkennen?
Vielleicht den Abschnitt, das Team, ???

Da gibt es ja eine vierstellige Nummer "am Kopf" des Abdruckes und eine zweistellige zwischen Datum und Zugnummer.
Ich kann nur vermuten, dass sich daraus etwas rauslesen lässt, z.B. in Kombination mit dem Datum, von wem der Abdruck aufgebracht wurde.
Der Abdruck an sich taugt jedoch nichts, da mit ihm der Orteiner Fahrtunterbrechung nur schlecht und vor allem in angemessener Zeit nachgewiesen werden kann.
Dabei fällt mir ein: In Punkt 9.7 der SCIC-NRT steht doch, dass der Beförderungsausweis gegen Ausgabe eines Ersatzbeförderungsausweises vom Beförderer eingezogen werden kann. Dass würde eine genaue Prüfung zulassen.

Zangenabdruckszahlen

guru61, Arolfingen, Freitag, 12.07.2013, 07:25 (vor 3964 Tagen) @ michael_seelze

Kann man eigentlich am Zangenabdruck irgendwas erkennen?
Vielleicht den Abschnitt, das Team, ???

In der Schweiz würde man anhand des Ortes des Zangenabdruckses erkennen können, ob die Fahrkarte auf der Hin- oder der Rückreise benützt worden ist.
Hinfahrt auf der einen Seite, Schlusslochung Hinfahrt meines Wissens unten in der Mitte, Rücklochung andere Seite, Totalentwerung oben Mitte.
Wenn er also vom Norden in den Süden fährt, kommt automatisch die Lochung auf die Rückfahrtseite. Spätestens bei der nächsten Fahrt nach Norden kämen die Fragen.
Gruss Guru

Verständnisantwort und: Zangenabdruckkontrolle

loco_mo, Plüschetage, Donnerstag, 11.07.2013, 15:18 (vor 3965 Tagen) @ SantosLHelper

Hallo in die Runde,

Danke für das Zeigen dieses Artikels. Offenbar scheint es ja "legal" zu sein, das gesteht zumindest eine Bahnsprecherin ein. ABER...

... wenn ich ne Fahrkarte von Bregenz nach Saßnitz habe, impliziert das doch, dass ich mich in dem vorgegebenen Raum in Richtung Saßnitz bewege. Wenn ich dann in Berlin ausssteige ist es ja Wurscht, wenn ich zwei drei Wochen später von Berlin nach Stralsund weiterfahre ist auch noch legel, wenn ich nicht vorher schon mit ner anderen Fahrkarte hin und her gefahren bin. Wobei das ja wieder in der Grauzone liegt, dass das keiner nachweisen könnte. Aber wenn ich zum Beispiel von Naumburg mit 'nem IC gefahren bin, der über Berlin nach Stralsund weiterfährt und der Zub gestempelt hat, könnte es auch Diskussionen geben, weil ich ja schon in nem Zug kontrolliert wurde, der nach Stralsund gefahren ist. Ich hätte ja vor zwei Wochen schon mit dem Zug bis Stralsund gefahren sein können. Mir unerklärlich.

Du kannst aber argumentieren, in Leipzig schon wieder ausgestiegen zu sein, unterbrochen zu haben, und nun hinter Leipzig Tage später im selben Zug sitzen. Wenn nicht noch ein Zangenabdruck einer Folgekontrolle nach Personalwechsel (meinetwegen Berliner Personal) drauf ist, wird Dir natürlich kein Schaffner wrklich glauben. Nur leider das Gegenteil beweisen kann er sicher auch nicht.


Weiterhin versteh ich nicht, wie man hier, wie ich oben schon angedeutet habe, entgegen der eigentliche Süd-Nord-Verbindung eine gültige Fahrkarte haben kann, wenn ich nun von Bremen nach Weimar fahre.

Das habe ich ehrlich gesagt, bis eben auch gedacht. Nun wirft aber sogar das Online-Buchungstool eine Verbindung Bregenz-Bremen-Weimar-Sassnitz aus. Bepreist! Zum gleichen Preis wie Bregenz-Sassnitz ohne erzwungene Vias.

Warum auch immer das so ist, wenn's buchbar ist, ist's auch gültig. Sicherlich nicht im Sinne des Erfinders, aber so isses. Daher her auch der Tipp dieses Freundchens, sich einen Ausdruck der Verbindung mitzunehmen.

Das mit dem aufgespannten Raum zur Nutzung der Fahrkarte verstehe ich ja, aber für mich ist eigentlich klar, dass ich von Süden (Bregenz) nach Norden (Sassnitz) nur in dieser Richtung fahren darf. Sonst wären wir ja wieder bei den verbotenen Rund- und Stichfahrten. Hier wird doch den Leuten suggeriert, sie hätten mit einer Auslandsfahrkarte eine vier Wochen "Netzkarte" im aufgespannten Gültigkeitsbereich.

Man darf natürlich nicht zwei mal dieselbe Strecke fahren.

Unser Freundchen hat nun - s. Bild der Fahrkarte im Zeitungsartikel - zwei Abdrucke von verschiedenen Tagen aus
IRE 4214 und 4224. Beide fahren Lindau - Biberach - Ulm.
Bei einer in Biberach gekauften Fahrkarte kann man sich da ja nun einiges denken...
Aber nachweisbar ist es eben nicht, da eben nur die Zugnummer, nicht der Ort der Kontrolle gezangt werden.

Dann hat er noch einen ICE 612 (München - Ulm - Dortmund) drauf, na da sagen wir mal nix.

Jetzt aber: Wenn ich den Zugnummern 81726 und 81739 glauben darf, ist das die NOB Hamburg-Westerland und retour. (Wenn die Nummern meiner Zugnummernsuche stimmen und da nicht irgendwie eine andere Nummer als Hafas codiert.)

*Das* wäre nun wirklich Beschiss, weil Westerland (oder eben alles nördlich-nordwestlich von Hamburg) außerhalb der Raumbegrenzung liegt. Und klare Rückfahrt wäre. Das ist auch online natürlich nicht bepreist.

Und wenn's den Schaffner nicht interessiert? Kann sein. Trotzdem ist das jedenfalls nicht legal fahrbar.


Hab ich hier was falsch verstanden.

Grüße,
Michael
(überzeugter BC 50 Normalpreisfahrer und überzeugter Sparpreis-Meider -> BITTE keine Diskussionen zu meiner persönlichen Fahrpreis-Einstellung)

Verständnisantwort und: Zangenabdruckkontrolle

SantosLHelper, Donnerstag, 11.07.2013, 15:28 (vor 3965 Tagen) @ loco_mo

Danke für Deine Antwort, bestäigt im groben und ganzen meine Bedenken. Die habe ich auch im Antwortpfad über Deiner Antwort bereits bekundet. Eben das hin- und herfahren scheint ja nicht überprüft zu werden, wie die IRE Richtung Ulm bestätigen.

Dass die Verbindung über Bremen so buchbar ist, hab ich nicht geprüft, wundert mich aber schon ziemlich.

Stichfahrten... ;-)

Blaschke, Donnerstag, 11.07.2013, 20:49 (vor 3965 Tagen) @ loco_mo

Mahlzeit!

Man darf natürlich nicht zwei mal dieselbe Strecke fahren.


Ohne jetzt auf den konkreten Fall einzugehen:
Ich verweise mal auf die gute alte Zeit ;-)))


2008 ging jedenfalls noch so einiges - Auch diverse Stichfahrten!!!

http://www.drehscheibe-foren.de/foren/read.php?3,3632621,3632721#msg-3632721


Bsp. daraus:

Passau - Hamburg - Kiel - Hamburg - Osnabrück

Brannenburg - Rosenheim - Salzburg - Rosenheim - Osnabrück

Bad Schandau - Hamburg - Husum - Hamburg - Osnabrück: Sogar auf "beiden Wegen" in der NOB gültig... (Anführungsstriche, denn Hin- und Rückweg gibt's ja nicht *g*)


Ich habe es jetzt aktuell nicht ausprobiert, da fehlt mir Zeit und Muße, ob da manches immer noch geht oder ob man manches mittlerweile "verboten" hat.


Spannend daran ist ja nur, dass die Bahn Fahrscheine verkauft, die ihren eigenen Beförderungsbedingungen widersprechen.

Stellt sich die Frage: Muß ich das als Kunde wissen und verschaffe mir durch das Unvermögen der Bahn bewußt einen Vorteil und wenn ja, was hat das für Konsequenzen für mich? Oder kann mir das als Kunde egal sein und es gilt: Was bepreist wird, darf gekauft und genutzt werden?!

Das ließe sich ja vielleicht mal durchklagen - nur: Dummerweise hat es bis auf eine einzige Ausnahme (die im verlinkten Beitrag erwähnt ist) NIEMALS einen Schaffner interessiert. Im Gegenteil: Die waren ab und an froh, mal einen zufriedenen Kunden vor sich zu haben ;-)))

Und all die, die sich darüber echauffieren: Der Aufwand, solche Tricksereien zu unterbinden, wäre sicher weit höher als der vermeintliche Schaden, der der Bahn entsteht. Denn zum einen würde manche Reise sicher ohne die kreative Fahrkartengestaltungsmöglichkeit gar nicht erst angetreten, zum anderen erhöht sich durch diese Möglichkeit der Fahrkartengestaltung die Zufriedenheit des Fahrgastes. Auch ich nutzte regelmäßig solche Tricks - dafür hatte die Bahn allerdings auch noch nie mit Erstattungsanträgen und Beschwerden meinerseits Last, weil es die im Gegenzug (sic!) dann eben auch nicht gab. Für die paar Kröten, die es vielleicht zurück gibt, dann Formulare ausfüllen und Zeit opfern - nee, dafür ist mir das Leben viel zu schade.

So profitierten beide - die Bahn hatte ihre Ruhe, wenn sie, wie so oft, ihre Leistung nicht erbracht hat und ich war zufrieden, weil ich mir die Mangelleistung eben auf andere Art "wiedergeholt" habe.

Außerdem würde ich jegliche Form der Kritik - erst recht, wenn es um Moral geht - sowieso nur von denen akzeptieren, die immer ausnahmslos den Normalpreis ohne jegliche Ermäßigung bezahlen. ;-)))

Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück von

jörg

Verständnisantwort und: Zangenabdruckkontrolle

bahnguy, Sonntag, 14.07.2013, 20:40 (vor 3962 Tagen) @ loco_mo

Jetzt aber: Wenn ich den Zugnummern 81726 und 81739 glauben darf, ist das die NOB Hamburg-Westerland und retour. (Wenn die Nummern meiner Zugnummernsuche stimmen und da nicht irgendwie eine andere Nummer als Hafas codiert.)

*Das* wäre nun wirklich Beschiss, weil Westerland (oder eben alles nördlich-nordwestlich von Hamburg) außerhalb der Raumbegrenzung liegt. Und klare Rückfahrt wäre. Das ist auch online natürlich nicht bepreist.


Beschiss? Das lasse ich mir nun wirklich nicht anhängen. Schon mal auf die Idee gekommen, dass ich vielleicht eine Verbindung über Itzehoe gewählt habe, die die Stichstrecke HH-Itzehoe-HH mit einschließt? Also: Bitte erst einmal das Buchungssystem ausreizen, bevor man solche Behauptungen aufstellt.

Zu anderen Vorwürfen:

Wird die Bahn diese Möglichkeit jetzt blocken? Und hätte der Autor besser geschiwegen? Ach, Gottchen! Wegen ein paar Leuten mit viel Zeit eine europäische Regelung aufheben? Nicht wirklich. Außerdem: Wer dies tatsächlich regelmäßig und extensiv ausnutzt, lässt immer noch jedes Jahr über 1000 Euro im Konto der Bahn und zahlt weit über 70 euro für Strecken, die die Bahn selbst gelegentlich für 29 Euro vertickt.

Die längere Gültigkeit von Fahrkarten war früher üblich. Wohl wegen des Missbrauchs durch PendlerInnen wurde die 2-Tage-Frist eingeführt. Aber der brave Viel- und Weitfahrer sollte jetzt nicht darunter leiden.

Natürlich ist es unternehmerisch verständlich, dass die Bahn dieses Ticket nicht bewirbt. Aber dass sie es abschafft, ist kaum anzunehmen. Mit dem Deutschlandpass bietet sie im sommer ja noch wesentlich mehr Bahnkilometer fürs Geld. Also: Ball flach halten!

Ein räumlich stark begrenztes Phänomen.

agw, NRW, Montag, 15.07.2013, 10:59 (vor 3961 Tagen) @ bahnguy

Wird die Bahn diese Möglichkeit jetzt blocken? Und hätte der Autor besser geschiwegen? Ach, Gottchen! Wegen ein paar Leuten mit viel Zeit eine europäische Regelung aufheben? Nicht wirklich. Außerdem: Wer dies tatsächlich regelmäßig und extensiv ausnutzt, lässt immer noch jedes Jahr über 1000 Euro im Konto der Bahn und zahlt weit über 70 euro für Strecken, die die Bahn selbst gelegentlich für 29 Euro vertickt.

Die meisten Leute in diesem Land wohnen so weit von der Grenze weg, dass es sich eh nicht lohnt.
In gewisser Weise mit Tanktourismus zu vergleichen. Ein räumlich stark begrenztes Phänomen.

Ein räumlich stark begrenztes Phänomen.

JanZ, HB, Montag, 15.07.2013, 12:00 (vor 3961 Tagen) @ agw

Nun ja, immerhin liegt München in einem Bereich, in dem es sich lohnt, das ES Österreich für nationale Fahrten zu nutzen. Insgesamt gebe ich dir aber recht, zumal man ja neben einem Start- oder Zielort nahe der Grenze auch noch mehrere aneinander anschließende Fahrten innerhalb von 30 Tagen machen muss. Ich persönlich hatte so einen Anwendungsfall noch nie, kenne aber einige Freunde, die dafür teilweise auch das ES nutzen.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Und nun auch online bei mydealz

Jäkii, Donnerstag, 11.07.2013, 15:49 (vor 3965 Tagen) @ Joachim
bearbeitet von Jäkii, Donnerstag, 11.07.2013, 15:50

Kaum kam dieser Artikel in die Zeit, ist eine Internet-Schnäppchenplattform darauf angesprungen. Hier. Mal sehen wie lange es noch möglich sein wird, dass eine internationale Fahrkarte 30 Tage lang nutzbar ist, wenn jetzt plötzlich jedermann von diesem "Schnäppchen" Bescheid weiß und es so buchen wird. Hier geht es direkt zum "Deal".

Internationale Vereinbarungen

sfn17, Donnerstag, 11.07.2013, 15:57 (vor 3965 Tagen) @ Jäkii

Mal sehen wie lange es noch möglich sein wird, dass eine internationale Fahrkarte 30 Tage lang nutzbar ist, [/link]

Die 30-Tage-Gültigkeit beruht ja auf internationalen Vereinbarungen, da kann unsere DB AG nicht einseitig die Gültigkeitsdauer auf zwei Tage runterkürzen.

Gibt es hier eigentlich noch ein Bewusstsein dafür, dass innerdeutsche Rückfahrkarten ebenfalls 30 Tage gültig waren? Das muss irgendwann Mitte der 1990er abgeschafft worden sein (ich tippe auf 1995, eher sogar früher).

Internationale Vereinbarungen

Ludo, Niedersachsen, Donnerstag, 11.07.2013, 16:04 (vor 3965 Tagen) @ sfn17

Gibt es hier eigentlich noch ein Bewusstsein dafür, dass innerdeutsche Rückfahrkarten ebenfalls 30 Tage gültig waren? Das muss irgendwann Mitte der 1990er abgeschafft worden sein (ich tippe auf 1995, eher sogar früher).

Bei gleichzeitiger Buchung von Hin- und Rückfahrt ist das auch heute noch der Fall.

Internationale Vereinbarungen

sfn17, Donnerstag, 11.07.2013, 16:11 (vor 3965 Tagen) @ Ludo

Gibt es hier eigentlich noch ein Bewusstsein dafür, dass innerdeutsche Rückfahrkarten ebenfalls 30 Tage gültig waren? Das muss irgendwann Mitte der 1990er abgeschafft worden sein (ich tippe auf 1995, eher sogar früher).


Bei gleichzeitiger Buchung von Hin- und Rückfahrt ist das auch heute noch der Fall.

Echt? Ich denke, dann nur zweimal 2 Tage? Der Beginn der zweiten 2-Tage-Periode wird dann spätestens mit dem ersten Zangenabdruck bei der Rückfahrt dokumentiert.

(Bin grad unterwegs, deswegen kann ich jetzt nicht groß nachgucken.)

Internationale Vereinbarungen

JanZ, HB, Donnerstag, 11.07.2013, 16:22 (vor 3965 Tagen) @ sfn17

Ich würde sagen, beides ist richtig: Um die Rückfahrt anzutreten, hat man (bei Fahrkarten über 100 km) 30 Tage Zeit, hat man sie aber erst einmal begonnen, muss sie bis zum darauffolgenden Tag abgeschlossen sein.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Internationale Vereinbarungen

fox83, Donnerstag, 11.07.2013, 16:17 (vor 3965 Tagen) @ sfn17

In Österreich ist bei einer nationalen Fahrkarte (Normalpreis) die Hinfahrt auch nur noch 6 Tage gültig... glaub seit 2,3 Jahren. Rückfahrt gilt dann aber glaub ich immer noch ein Monat.

Ziemlich lästig, weil z.B. bei einer Karte Wien - Bregenz liegt doch einiges am Weg, wo man übernachten könnte. Und das haben früher auch einige so praktiziert.
Manche sogar mit einer Wegvorschrift Wien Süd - Klagenfurt - Salzburg - Innsbruck - Bregenz (oder ähnlichem). War/Ist (?) um einges günstiger als Interrail.

Jetzt machens das eben mit (Lundenburg/Bratislava/*irgendwas im ausland*) - Wien - Klagenfurt - Innsbruck - Bregenz

Wer sparen will, der findet immer einen Weg. :-)
Ich find auch nicht, dass man das unbedingt unterbinden sollte, diesen preissensitiven (meist sehr jungen) Kundenkreis erreicht man sonst nur schwer.

LG,
Fox

Ohje....

eco, Donnerstag, 11.07.2013, 16:32 (vor 3965 Tagen) @ Joachim

....gibt es da viele Parallelen.

Komme auch aus Biberach und bin mit dem "Trick" auch immer nach Berlin und Hamburg gefahren. Und hab damit auch noch andere Sauereien gemacht.

Zum Glück bin ich kein Powerbahnfahrer mehr und es mir wurst, ob der "Trick" an die Öffentlichkeit kommt. Aber ich kann es nicht verstehen, wie man sich so profilieren kann und es herausposaunen. Man sollte doch nach dem Motto gehen "Schweigen und genießen". Wenn ich das jetzt mit MyDealz les....Ohje ohje. So wird's nun kaputt gehen. Und das wegen einer Profilierung im Internet. Toll gemacht, Dierk Andresen.

Ich liebe Menschen die bei/mit der Bahn Sauereien machen....

IC.Chiemgau, Donnerstag, 11.07.2013, 16:38 (vor 3965 Tagen) @ eco

- kein Text -

Ich liebe Menschen die bei/mit der Bahn Sauereien machen....

Silver, Donnerstag, 11.07.2013, 17:24 (vor 3965 Tagen) @ IC.Chiemgau

Das du in erster Linie provozieren willst, wissen wir.

Im Grunde genommen ist es völlig egal, ob eine kleine Minderheit solche Betrügereien pflegt, es fällt ja nicht ins Gewicht. Fiele es ins Gewicht, so hätte die Bahn alle Möglichkeiten, dies zu unterbinden (z. B. durch Globalpreise).

Da du dich aber so in deiner vermeintlichen Cleverness sonst, sei dir aber auch noch mit auf den Weg gegeben, dass ein solches Verhalten grob unsportlich ist. Die Gesellschaft profitiert sehr stark von Anstand und Fairness, wer will das bestreiten. Wenn aber Leute, deren Charakterstärke nicht ausreicht, um ein Mindestmaß an Ehrlichkeit aufzubringen, sich mit Ihrem schädlichen Verhalten auch noch brüsten, dann müssen sich die Ehrlichen irgendwann als die Dummen vorkommen. Und deshalb ist es gut und wichtig, dass du hier Gegenwind bekommst oder die Admins diesem Spuk ein Ende setzen.

Ehrlichkeit in der Gesellschaft

IC.Chiemgau, Donnerstag, 11.07.2013, 18:19 (vor 3965 Tagen) @ Silver

Überwiegend gebe ich Dir ja Recht. Aber es ist nun mal ein Fakt das man alleine nur mit Ehrlichkeit im Leben nicht immer das bekommt was man gerne möchte. Ich würde nie soweit gehen und irgendwelche Gesetze brechen oder gar irgendwelche Gewalttaten begehen.

Aber was die Geschichte mit den "Tricks" betrifft, so ist das doch eine Geschichte die sich quer durch die deutsche Gesellschaft hinzieht. Angefangen vom kleinen Schwarzarbeiter der nebenbei den Staat um Steuereinnahmen bringt, über den Otto Normalsteuerbezahler der mal bei der Fahrtkostenabrechnung ein paar Kilometer oben drauf legt bis hin zu unseren obersten Volksvertreter die mal eben so ein paar Familienangehörige auf Staatskosten beschäftigen.

Also sage ich Dir und allen anderen Ehrlichen nur - immer schön entspannt bleiben. Auf irgend eine Art und Weise wird doch der Staat von den meisten besch......

Und was die Bahn betrifft, die wird wohl wegen so ein paar kleinen unbedeutetenden Tricksereien kaum pleite gehen. Denn sonst hätte sie, wie Du so schön geschrieben hast, schon längst alle Schlupflöcher dich gemacht.

In diesem Sinne - immer schön elastisch bleiben.......

sonstige Links für Bahn Tricksereien

IC.Chiemgau, Donnerstag, 11.07.2013, 18:50 (vor 3965 Tagen) @ IC.Chiemgau

im übrigen kann ich es absolut nicht nachvollziehen warum man sich hier über Bahn Tricksereien so derart aufregen kann. Ich habe mal den Artikel im Ausgangsposting zum Anlass genommen und habe mal gezielt nach Tipp Seiten für kreatives Bahnfahren gegoogelt. Und sieh da, ich bin nicht alleine. Im Gegenteil - es sind mehr als ich gedacht habe.

Ich habe jetzt darauf verzichtet die Links hier zu posten, aber es sind viele schöne Seiten im Internet zu finden die den Unwissenden (oder den (zu) Ehrlichen) Tipps geben wie man zu preiswerten Fahrkarten kommt.

Es gibt eben Leute die besitzen Kreativität und andere Leute besitzen sie nicht. Deswegen gibt es auch wenige Milliardäre und viele Niedriglöhner. Ist eben alles eine Frage der nötigen Kreativität bzw. eben der richtigen (Geschäfts-) Idee. Da ist doch nichts schlechtes dran.

Kleinkriminelle

Bahn-Auto-Flug, Großraum Nürnberg, Donnerstag, 11.07.2013, 22:32 (vor 3965 Tagen) @ IC.Chiemgau

- kein Text -

ich lach mich gleich noch scheckich :-D :-D

IC.Chiemgau, Freitag, 12.07.2013, 09:49 (vor 3964 Tagen) @ Bahn-Auto-Flug

- kein Text -

Warum benutzt Du die Vokabel Trick/s/ereien?

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Freitag, 12.07.2013, 08:56 (vor 3964 Tagen) @ IC.Chiemgau

Laut DB ist das im Artikel genannte völlig legal. Also ist da auch keine Trickserei im Spiel, lediglich Unwissenheit bei anderen.

Warum sollte die DB, welche 365 Tage Fahrt nach Lust und Laune, für 4090€ verschleudert, irgend etwas dagegen haben?

Oder die DB, welche Wochenkarten mit der pauschalen Aussage: "ungefähr 1,5 Hin- und Rückfahrten Normalpreis" verschleudert? D.h. bei 2 mal Hin-Rückfahrt ohne Bahncard, ist die Wochenkarte günstiger. Das steht genau so auf der DB Homepage. Verrate das mal den Messebesuchern in Frankfurt oder Köln, was meinst Du, was manche blöd aus der Wäsche gucken. Ist das Trickserei? Nein, Information ist eben alles.

Sind die Mitarbeiter von "Gleisnost" nun Trickser, weil sie ihren Kunden die günstigste Fahrkarte verkaufen, da sie informierter sind, als andere? Die nehmen dafür sogar noch Geld, lohnt sich aber meist. Ist das dann Trickserei? Nein. Blödheit anderer, ja.

Und so entsteht der Kundenmix, ein paar clevere, ein paar blöde, ein paar, welche es überhaupt nicht interessiert und ein paar, die zu faul sind zum suchen. Fertig ist das Preissystem. Macht jeder Dienstleister mehr oder weniger so, eine Mischkalkulation ist doch gang und gäbe.

Wenn Du zu den cleveren zählst, Glückwunsch. Nur hat das meist eben nichts mit Trickserei zu tun (auch die soll es geben) sondern eben mit Information. Die Beißreflexe mancher, die zu einer der anderen Gruppen zählen, sind normal, wenn man sie mit der Nase darauf stößt. Das ist auch überall das gleiche.

Wie verwendest Du die Vokabel Trick/s/ereien?

Henrik, Freitag, 12.07.2013, 16:01 (vor 3964 Tagen) @ kimba2k

Laut DB ist das im Artikel genannte völlig legal. Also ist da auch keine Trickserei im Spiel, lediglich Unwissenheit bei anderen.

Trickserei ist Unwissenheit bei anderen.

Warum sollte die DB, welche 365 Tage Fahrt nach Lust und Laune, für 4090€ verschleudert, irgend etwas dagegen haben?

sie sieht es ganz gewiss nicht als "verschleudern" an, sondern als massig viel Umsatz
und das im Voraus auf einmal.

... Das steht genau so auf der DB Homepage. Verrate das mal den Messebesuchern in Frankfurt oder Köln, was meinst Du, was manche blöd aus der Wäsche gucken. Ist das Trickserei? Nein, Information ist eben alles.

Diese Information, um die es hier geht, steht nicht auf der Homepage, auch nicht sonst wo weit verbreitet - man muss schon reichlich suchen.
Ja, das ist Trickserei, Fuchserei, Cleverness.

Sind die Mitarbeiter von "Gleisnost" nun Trickser, weil sie ihren Kunden die günstigste Fahrkarte verkaufen, da sie informierter sind, als andere? Die nehmen dafür sogar noch Geld, lohnt sich aber meist. Ist das dann Trickserei? Nein.

Ich kenn sie nicht. Wenn sie Tricks benutzen, die wahrlich nicht so bekannt sind, dann kann man sie durchaus auch als Trickser benennen, ja.

Und so entsteht der Kundenmix, ein paar clevere, ein paar blöde, ein paar, welche es überhaupt nicht interessiert und ein paar, die zu faul sind zum suchen. Fertig ist das Preissystem. Macht jeder Dienstleister mehr oder weniger so, eine Mischkalkulation ist doch gang und gäbe.

Wenn Du zu den cleveren zählst, Glückwunsch. Nur hat das meist eben nichts mit Trickserei zu tun (auch die soll es geben) sondern eben mit Information.

Trickserei hat unmittelbar mit Information/Nicht-Information zu tun.

Bei diesen Fahrkarten, um die es hier geht, da wüsste ich nicht, wie das geht, kenne auch niemanden, der das Wissen hat. Das ist Tricksen, ja.

Die Beißreflexe mancher, die zu einer der anderen Gruppen zählen, sind normal, wenn man sie mit der Nase darauf stößt. Das ist auch überall das gleiche.

;)

Ehrlichkeit in der Gesellschaft

Zugfahrer, Donnerstag, 11.07.2013, 21:19 (vor 3965 Tagen) @ IC.Chiemgau

Was ist denn dabei unehrlich? Der Fahrgast hält ja die in den BB und im Fahrkartentarif genannten Bedingungen ein.

Ich kaufe mir ja auch für den regionalen ÖPNV eine nicht personalisierte Tageskarte, fahre damit hin- und her, gebe diese an Person B, diese fährt damit hin- und her, diese übergibt sie an Person C, selbige fährt damit hin- und her, dann gibt mir Person C die Tageskarte wieder zurück und ich fahre damit bis 03:00 Uhr des Folgetages hin- und her.

Ist völlig regelkonform und entspricht den BB der regionalen Verkehrsverbundes.

Ehrlichkeit in der Gesellschaft

Bahn-Auto-Flug, Großraum Nürnberg, Donnerstag, 11.07.2013, 22:27 (vor 3965 Tagen) @ Zugfahrer

Tageskarten müssen mit Vor- und Zuname versehen werden.

Tageskarten mit Vor- und Zuname

Henrik, Freitag, 12.07.2013, 00:01 (vor 3964 Tagen) @ Bahn-Auto-Flug

Tageskarten müssen mit Vor- und Zuname versehen werden.

in welchem Verkehrsverbund ist das der Fall?

Tageskarten mit Vor- und Zuname

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 12.07.2013, 01:06 (vor 3964 Tagen) @ Henrik

Tageskarten müssen mit Vor- und Zuname versehen werden.


in welchem Verkehrsverbund ist das der Fall?

Lille... ;)

Tageskarten mit Vor- und Zuname

Zugfahrer, Samstag, 13.07.2013, 22:46 (vor 3963 Tagen) @ Fabian318

Im VBB (Verkehrsverbund Berlin Brandenburg). Tageskarte für VBBr oder für VIP in Potsdam gekauft, funktioniert ohne Probleme.

Ohje....

michael_seelze, Donnerstag, 11.07.2013, 18:02 (vor 3965 Tagen) @ eco
bearbeitet von michael_seelze, Donnerstag, 11.07.2013, 18:07

....gibt es da viele Parallelen.

Komme auch aus Biberach und bin mit dem "Trick" auch immer nach Berlin und Hamburg gefahren. Und hab damit auch noch andere Sauereien gemacht.

Zum Glück bin ich kein Powerbahnfahrer mehr und es mir wurst, ob der "Trick" an die Öffentlichkeit kommt. Aber ich kann es nicht verstehen, wie man sich so profilieren kann und es herausposaunen. Man sollte doch nach dem Motto gehen "Schweigen und genießen". Wenn ich das jetzt mit MyDealz les....Ohje ohje. So wird's nun kaputt gehen. Und das wegen einer Profilierung im Internet. Toll gemacht, Dierk Andresen.

Kann sein. An eine effektive Umsetzung glaube ich aber nicht, da es wahrscheinlich einiges an Aufwand bedeutet, der Buchungssoftware beizubringen, wann nicht mehr auf das Fahrtziel zu gefahren wird.
Man könnte natürlich auch Vorgaben für die wählbaren Wege (z.B. nur die schnellsten Wege unter Nutzung der verschiedenen Produktklassen) machen und die Möglichkeit der Eingabe von Via-Halten aus BB und Buchungsmaske herausnehmen. es ist nur die Frage, ob damit nicht mehr Unmut als nötig bei der Kundschaft aufkommt.

Außerdem: Wenn man tarifkonform fährt, dürften die internationalen Normalpreisfahrkarten auch nicht gerade billig sein. Wenn man die unberechtigte Mehrfachnutzung von Strecken praktisch unterbinden möchte, könnte man ja ein System einführen, bei dem man ohne Stempelung (bzw. Einchecken und Auschecken nicht auf den bzw. vom Bahnsteig kommt.

Und zum Punkt "Beförderungsvertrag ist Beförderungsvertrag":
Steht die Reiseverbindung nicht auf der FK, ist es unabdingbar sich auf das Ziel hin zu bewegen. Die Via-Bahnhöfe dürfen auch nur in Richtung auf das Fahrtziel durchfahren werden (-->BB).

Warum ändern? Völlig legal, laut DB.

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Freitag, 12.07.2013, 08:08 (vor 3964 Tagen) @ eco
bearbeitet von kimba2k, Freitag, 12.07.2013, 08:10

"So etwas sei "völlig legal", bestätigt ein Sprecher der Bahn, empfiehlt aber, bei ungewöhnlicher Streckenführung die ausgedruckte Verbindung dabei zu haben."

Etwas "völlig legales" kann auch die DB nicht einfach für illegal erklären.

Warum ändern? Völlig legal, laut DB.-->Quelle?

michael_seelze, Freitag, 12.07.2013, 10:33 (vor 3964 Tagen) @ kimba2k

"So etwas sei "völlig legal", bestätigt ein Sprecher der Bahn, empfiehlt aber, bei ungewöhnlicher Streckenführung die ausgedruckte Verbindung dabei zu haben."

Etwas "völlig legales" kann auch die DB nicht einfach für illegal erklären.

Beachte, dass es sich bei dem Artikel um einen Leserartikel handelt, der von der ZEIT lediglich bebildert und redigiert wurde. Dass die Sache völlig legal sei, kann also auch der Autor (Dierk Andresen) geschrieben werden. Ist das glaubwürdig?

Selbst wenn, dürfte sich die Aussage lediglich auf die Möglichkeit beziehen, die Reise bei internationalen FK beliebig oft zu unterbrechen, aber nicht generell Wiederholungsfahrten auf Streckenabschnitten erlauben.
Den Hinweis zur "ausgedruckenten Verbindung" kann man auf die ausgabe von nicht BB-konformen FK verstehen.

lesen der BB ist glatte Zeitverschwendung

IC.Chiemgau, Freitag, 12.07.2013, 11:34 (vor 3964 Tagen) @ michael_seelze

warum um alles in der Welt macht ihr euch das Leben durch das lesen und interpretieren der BB so schwer? Zu meiner Zeit stand das Kürzel BB für eine damals sehr bekannte grosse französische Schauspielerin.

Ich habe die BB der DB bis heute nie gelesen und werde es auch in Zukunft nie tun, weil es mich schlicht und ergreifend nicht interessiert.

Nachdem ich vorher den Rahmen dessen abgeklärt habe was ich in etwa vorhatte, habe ich dieses einfach umgesetzt ohne die BB zu lesen. Ist schlicht und ergreifend vollkommen uninteressant. Wenn einer von der Bahn mir mal schief gekommen ist (was in meinem ganzen Leben ohnedies nur 2-4 Mal vorgekommen ist.) bin ich genauso schief gekommen und dann hat sich jede Diskussion im Zug von selbst erledigt.

Quelle BB

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Montag, 15.07.2013, 08:54 (vor 3961 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von kimba2k, Montag, 15.07.2013, 08:56

Er schreibt nichts von Wiederholungsfahrten. In sich, ist es erst einmal völlig legal eine Fahrt mit internationaler Fahrkarte beliebig oft zu unterbrechen, innerhalb von 30 Tagen, solange es keine Rund-, Rück- oder Stichfahrten erzeugt, man sich also permanent dem Ziel nähert. Mehr behauptet der Autor nicht, mehr behaupte auch ich nicht. Das geben die BB so auch her.

Andere wie auch immer geartete Konstrukte will ich nicht kommentieren. Aber dieses, ist völlig BB Konform.

Unterbrechungen

DG, Donnerstag, 11.07.2013, 18:36 (vor 3965 Tagen) @ Joachim

Reisende müssen die Fahrt nicht im Ausland antreten, dürfen sie beliebig oft unterbrechen und genießen volle Flexibilität.

Ich dachte es wären 2 Unterbrechungen von je max. 48 Stunden?
(Sorry, wenn ich das in einem der zahlreichen Beiträge überlesen habe).

Kreative Fahrkarten mit hunderten Kilometer Umweg habe ich auch schon gekauft, meist um nicht so früh aus einem Zug aussteigen zu müssen (wenn ich Zeit habe) oder schlicht zum Sparen.

Unterbrechungen international - kommt aufs Angebot an

michael_seelze, Donnerstag, 11.07.2013, 18:46 (vor 3965 Tagen) @ DG

Reisende müssen die Fahrt nicht im Ausland antreten, dürfen sie beliebig oft unterbrechen und genießen volle Flexibilität.


Ich dachte es wären 2 Unterbrechungen von je max. 48 Stunden?
(Sorry, wenn ich das in einem der zahlreichen Beiträge überlesen habe).

Die Regelung mit den 2*48 h gilt nur für FK mit Zugbindung.
Siehe die SCIC-NRT Punkt 10:

10.1 Innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte zum Normalpreis darf der Reisende die Fahrt grundsätzlich beliebig oft und ohne Formalitäten unterbrechen.
Bei Angeboten mit Zugbindung (z. B. Europa-Spezial) sind auf der Gesamtstrecke
höchstens zwei Unterbrechungen bis max. je unter 48 Stunden zugelassen.
10.2 Durch die Fahrtunterbrechung wird die Geltungsdauer nicht verlängert.
10.3 Die Reise darf nur am Unterbrechungsort oder an einem Ort wieder aufgenommen werden, der auf der noch nicht benutzten Strecke liegt.

Dadurch, dass die Unterbrechung ohne Formalitäten erfolgen kann, ist die Einhaltung von Punkt 10.3 nur sehr schwer kontrollierbar.

Beim Kauf in manchen Ländern ist folgende Regelung zu beachten:

9.5 Die von der SNCF in Frankreich, der SNCB in Belgien, der NS in den Niederlanden und von Trenitalia in Italien ausgegebenen Fahrkarten gelten auf ihren eigenen Verbindungen längstens 24 Stunden nach ihrer Gültigstempelung.

Generell gilt natürlich auch bei internationalen FK: Beförderung auf das Ziel.

9.2 [...]Die zur Beförderung auf das Ziel zugelassenen Wege und Produktklassen werden auf der Fahrkarte kenntlich gemacht.[...]

Danke. Unterbrechungen international

DG, Donnerstag, 11.07.2013, 18:55 (vor 3965 Tagen) @ michael_seelze

Danke für die Aufklärung!

Unterbrechungen

Alter Köpenicker, BSPF, Freitag, 12.07.2013, 09:01 (vor 3964 Tagen) @ DG

Kreative Fahrkarten mit hunderten Kilometer Umweg habe ich auch schon gekauft, meist um nicht so früh aus einem Zug aussteigen zu müssen (wenn ich Zeit habe) oder schlicht zum Sparen.

Ich kaufe eigentlich nur solche "kreativen Fahrkarten", wenn man sie denn so nennen will. Das mache ich aber nicht aus betrügerischer Absicht, sondern einfach um Abwechslung zu haben und mal etwas neues zu sehen. Mindestens zweimal im Jahr fahre ich von Berlin nach Basel und zurück und es ist mir einfach zu blöd, sieben Stunden in ein und dem selben Zug zu sitzen, der entweder zwischen zwei Wänden, im Geländeeinschnitt oder im Tunnel fährt. Daher ersinne ich immer möglichst umwegreiche Routen und zahle den Preis, der letztlich dafür verlangt wird. Ob die Fahrkarte dann auch den Regeln der Bahn entspricht oder zu billig ist, kann ja nicht meine Kiepe Holz sein, sondern alleine die der Bahn selbst. Und wenn die Bahn nicht regelkonforme Fahrscheine verkauft, könnte man diesen Umstand auch als Anstiftung zu einer Straftat werten und so den Ball wieder zurückspielen. Glücklicherweise hatte ich persönlich mit meinen Fahrkarten im Zug noch nie Probleme, auch wenn ich damit Stichstrecken- und Rückfahrten durchführte, im Gegenteil: Viele ZuBs reagieren positiv überrascht, andere anerkennend und wieder anderen ist es wohl egal.

Diese Erfahrung habe ich auch schon sehr oft gemacht

IC.Chiemgau, Freitag, 12.07.2013, 11:26 (vor 3964 Tagen) @ Alter Köpenicker

Glücklicherweise hatte ich persönlich mit meinen Fahrkarten im Zug noch nie Probleme, auch wenn ich damit Stichstrecken- und Rückfahrten durchführte, im Gegenteil: Viele ZuBs reagieren positiv überrascht, andere anerkennend und wieder anderen ist es wohl egal.

Mit einem Trick für 143 EUR 30 Tage lang durch Deutschland

IC.Chiemgau, Samstag, 13.07.2013, 19:17 (vor 3963 Tagen) @ Joachim

Zugbindung?

ktmb, Samstag, 13.07.2013, 20:14 (vor 3963 Tagen) @ IC.Chiemgau
bearbeitet von ktmb, Samstag, 13.07.2013, 20:16

Gibt es denn keine Zugbindung mehr?
Auf einem meiner Tickets stehen immer noch vorgegebene Züge und Reisetage, die zu beachten sind.
Grüße

Zugbindung?

Mumin, Samstag, 13.07.2013, 20:29 (vor 3963 Tagen) @ ktmb

Ist ja ein Normalpreisticket, also keine Zugbindung. Lediglich die 30 Tage Gültigkeit unterscheidet sich bei diesem internationalen Fahrschein zu einem normalen Inlandsticket.

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