? zu Online-Tickets (Allgemeines Forum)

DG, Donnerstag, 04.07.2013, 19:33 (vor 3966 Tagen)

Hallo,

nachdem ich soeben mein drittes OT erworben habe, habe ich mal eine Frage.
Bei diesem und einem anderen (beide erst im August gültig) ist das Ticket so lang, dass zwei Seiten plus der "Allgemeine Hinweise" Seite gedruckt werden, auf der zweiten Seite stehen jedoch nur noch die Hinweise

Hinweise: - Die Fahrkarte muss ausgedruckt vorliegen und gilt nur zusammen mit der beim Kauf angegebenen eigenen gültigen Identifizierungskarte - Bei Normalpreisen auch in anderen Zügen als in der Reiseverbindung angegeben innerhalb der Geltungsdauer gültig (ggf. Aufpreis für anderen Weg erforderlich) - Erstattung oder Rücknahme über www.bahn.de, in DB Reisezentren oder die in Ihrer Auftragsbestätigung angegebene Serviceadresse. Keine Erstattung oder Rücknahme in Reisebüros - Das Online-Ticket gilt nur für den unter "Fahrkarte" angegebenen Reiseabschnitt. Die Übersicht "Ihre Reiseverbindung" enthält ggf. Reiseinformationen zu Teilstrecken (z.B. mit dem Bus), für die ein weiteres Ticket erforderlich ist. - Wenn Ihr Ticket die City-Option beinhaltet, gilt diese nur am Ankunftstag der Hinfahrt bzw. am Abfahrtstag der Rückfahrt (Reisetage wie unter "Ihre Reiseverbindung" angegeben). Die Hinfahrt muss durch Zangenabdruck entwertet sein. - Es gelten die nationalen und internationalen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Beförderer bzw. innerhalb von Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften deren Beförderungsbedingungen. Den jeweiligen Beförderer finden Sie unter: www.DieBefoerderer.de bzw. www.bahn.de/agb . Mehr Information gibt es unter www.bahn.de/onlineticket. Informieren Sie sich unter www.bahn.de/ reiseplan zeitnah über Ihre Verbindung. Wir danken Ihnen für Ihre Buchung und wünschen Ihnen eine angenehme Reise!

Alles andere, also Verbindung, Barcode, Reiseverbindung etc. stehen auf der ersten Seite. Erwartet die Bahn jetzt, dass ich die zweite Seite auch ausdrucke und machen Probleme, wenn nicht? Oder sind die auch in diesem Punkt Pro-Umwelt eingestellt. Irgendwelche Erfahrungen?

Besten Dank und einen schönen Abend!

zu Online-Tickets

Henrik, Donnerstag, 04.07.2013, 19:40 (vor 3966 Tagen) @ DG

nachdem ich soeben mein drittes OT erworben habe, habe ich mal eine Frage.
Bei diesem und einem anderen (beide erst im August gültig) ist das Ticket so lang, dass zwei Seiten plus der "Allgemeine Hinweise" Seite gedruckt werden, auf der zweiten Seite stehen jedoch nur noch die Hinweise

Hinweise: - Die Fahrkarte muss ausgedruckt vorliegen und gilt nur zusammen mit der beim Kauf angegebenen eigenen gültigen Identifizierungskarte - Bei Normalpreisen auch in anderen Zügen als in der Reiseverbindung angegeben innerhalb der Geltungsdauer gültig (ggf. Aufpreis für anderen Weg erforderlich) - Erstattung oder Rücknahme über www.bahn.de, in DB Reisezentren oder die in Ihrer Auftragsbestätigung angegebene Serviceadresse. Keine Erstattung oder Rücknahme in Reisebüros - Das Online-Ticket gilt nur für den unter "Fahrkarte" angegebenen Reiseabschnitt. Die Übersicht "Ihre Reiseverbindung" enthält ggf. Reiseinformationen zu Teilstrecken (z.B. mit dem Bus), für die ein weiteres Ticket erforderlich ist. - Wenn Ihr Ticket die City-Option beinhaltet, gilt diese nur am Ankunftstag der Hinfahrt bzw. am Abfahrtstag der Rückfahrt (Reisetage wie unter "Ihre Reiseverbindung" angegeben). Die Hinfahrt muss durch Zangenabdruck entwertet sein. - Es gelten die nationalen und internationalen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Beförderer bzw. innerhalb von Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften deren Beförderungsbedingungen. Den jeweiligen Beförderer finden Sie unter: www.DieBefoerderer.de bzw. www.bahn.de/agb . Mehr Information gibt es unter www.bahn.de/onlineticket. Informieren Sie sich unter www.bahn.de/ reiseplan zeitnah über Ihre Verbindung. Wir danken Ihnen für Ihre Buchung und wünschen Ihnen eine angenehme Reise!

Alles andere, also Verbindung, Barcode, Reiseverbindung etc. stehen auf der ersten Seite. Erwartet die Bahn jetzt, dass ich die zweite Seite auch ausdrucke und machen Probleme, wenn nicht?

Es reicht völlig aus, wenn Du nur die erste Seite ausdruckst.
Die Hinweise sind nur für Dich.

Seite 2 ist hier die Frage, nicht Seite 3

BahnCard Second, Sonntag, 07.07.2013, 13:50 (vor 3964 Tagen) @ Henrik

nachdem ich soeben mein drittes OT erworben habe, habe ich mal eine Frage.
Bei diesem und einem anderen (beide erst im August gültig) ist das Ticket so lang, dass zwei Seiten plus der "Allgemeine Hinweise" Seite gedruckt werden, auf der zweiten Seite stehen jedoch nur noch die Hinweise

[...]


Es reicht völlig aus, wenn Du nur die erste Seite ausdruckst.
Die Hinweise sind nur für Dich.

Ich verstehe den Fragesteller so, dass er explizit nicht danach fragt, ob die immer gleiche Zusatzseite (hier also "Seite 3") mit den "Allgemeinen Hinweisen" ausgedruckt werden soll.

Er möchte von einem wegen vieler Umstiege mehrseitigen Ticket nur die allererste Seite ausdrucken und fragt, ob das genügt. Er hat doch sogar das ganze Kleingedruckte von Seite 2 zitiert, woran erkennbar ist, dass es sich eben nicht um die allgemeine Informationsseite handelt, sondern um "Seite 2/2" des eigentlichen Tickets.

Darauf wurde noch nicht wirklich eingegangen.

Ich glaube nicht, dass es Probleme gäbe, sofern nur Standardtext auf dem Ausdruck fehlte. Wenn ich selbst mal ein überlanges Online-Ticket habe, was bei Hin- und Rückfahrt immer mal wieder vorkommt, drucke ich allerdings beidseitig und habe so auch nur ein Blatt Papier.

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Tw 17, Donnerstag, 04.07.2013, 19:41 (vor 3966 Tagen) @ DG

Moin,

also ich hab bis jetzt immer nur die erste Seite ausgedruckt und hatte damit keine Probleme (auch im Ausland nicht). Es ist auch egal, ob schwarz/weiß oder Farbe. Das Wichtigste ist, das du den Code nicht knickst.

Gute Fahrt

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Silver, Donnerstag, 04.07.2013, 19:46 (vor 3966 Tagen) @ DG

Danke!

DG, Donnerstag, 04.07.2013, 19:51 (vor 3966 Tagen) @ Silver

Auch eine interessante Frage:

http://www.gutefrage.net/frage/darf-man-sein-bahnticket-knicken

Jo, klasse, so viele Antworten von Leuten, die auch Inhalte von StarWars-Episoden aufzählen und die beste Zeit zum Anpflanzen von Brombeeren empfehlen, das nenne ich Expertencommunity.
Spaß beiseite, abgesehen davon, dass ich von sowas wie WerWeissWas, (eheml.) Lycos und Co nicht soviel halte wie von Fachforen (wie hier ;-)), erschließt sich mir durch den gesunden Menschenverstand, dass ich Tickets knicken darf, sofern sie nicht un(maschinen)leserlich werden. Auf OTs steht ja extra, dass man eben den Barcode nicht knicken möge.

Vielen Dank für alle Antworten!

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Tom Hörning, Donnerstag, 04.07.2013, 23:36 (vor 3966 Tagen) @ DG

Hi,
Wenn du nicht sicher bist wie viel Seiten du Drucken sollst, lass es und zeigt die E-Mail des Online Ticket auf deinem Handy oder Tablet dem ZUB.

Gruß Tom

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bahnerausleidenschaft, Donnerstag, 04.07.2013, 23:39 (vor 3966 Tagen) @ Tom Hörning

Hi,
Wenn du nicht sicher bist wie viel Seiten du Drucken sollst, lass es und zeigt die E-Mail des Online Ticket auf deinem Handy oder Tablet dem ZUB.

Gruß Tom

Es ist ersatzweise nur auf dem Laptop oder Tablet-PC erlaubt. Und ich betone das ersatzweise. Es sollte kein Standard sein. Dafür gibt es das Handyticket.

Die erste Seite reicht vollkommen aus!

flyingska, Freitag, 05.07.2013, 07:34 (vor 3966 Tagen) @ DG
bearbeitet von flyingska, Freitag, 05.07.2013, 07:35

Ich drucke grundsätzlich nur die erste Seite des Onlineticktes aus und hatte damit bei mittlerweile ca. 60 Fahrten nie Probleme.

Beamte halt

1040bln, Berlin-Mitte, Samstag, 06.07.2013, 13:11 (vor 3965 Tagen) @ DG

Die Antwort der fachkundigen Community hier können wir also so zusammenfassen: Habe ich bisher immer so gemacht, und es ging immer gut.

Dann müßten die Zuständigen bei der Deutschen Bahn sich ja auch irgendwann mal eine eindeutige Formulierung einfallen lassen. Wenn sie sonst schon jede Kleinigkeit reglementieren.

Daß sie das nicht tun, beweist nur wieder mal, daß sie halt aus ihrem Beamtensumpf nicht rauskommen, indem sie solche naheliegenden Kundenfragen einfach nicht für möglich halten.

Im übrigen fragt man sich, wieso für eine Fahrkarte überhaupt zwei Seiten A4-Fläche gebraucht werden. Viel Intelligenz hat man da auch nicht gerade reingesteckt. Naja, ich wiederhole mich (SCNR)

Beamte halt

bahnerausleidenschaft, Samstag, 06.07.2013, 13:26 (vor 3965 Tagen) @ 1040bln

Sorry aber wo steht geschrieben das auch die zweite Seite mit den Hinweisen ausgedruckt werden muss? Und was hat das mit Beamten zu tun? Ich persönlich bin keiner, finde aber das gehört sich nicht.

Beamte halt

Reservierungszettel, KDU, Samstag, 06.07.2013, 14:30 (vor 3965 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Sorry aber wo steht geschrieben das auch die zweite Seite mit den Hinweisen ausgedruckt werden muss?

Und wo steht das man Sie nicht ausdrucken brauch bzw. muss oder soll :)

Und was hat das mit Beamten zu tun? Ich persönlich bin keiner, finde aber das gehört sich nicht.

Stimmt, das hätte er oder Sie auch anders Formulieren können.

Beamte halt

bahnerausleidenschaft, Samstag, 06.07.2013, 14:38 (vor 3965 Tagen) @ Reservierungszettel

Muss immer alles geschrieben sein. Im Hinweis steht, die Fahrkarte muss ausgedruckt vorliegen. Und sobald die erste Seite gedruckt ist, hat man die Fahrkarte. Am Schalter bekommt man auch nicht als Anhang die Beförderungsbedingungen. Obwohl die Idee nicht schlecht ist :)

Beamte halt

Reservierungszettel, KDU, Samstag, 06.07.2013, 14:44 (vor 3965 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Muss immer alles geschrieben sein. Im Hinweis steht, die Fahrkarte muss ausgedruckt vorliegen. Und sobald die erste Seite gedruckt ist, hat man die Fahrkarte.

Du weisst das - ich weiß das, aber weiß das einer der vielleicht nur selten Zug fährt oder einer der sich der Sache Unsicher ist wie bei uns "DG"

Am Schalter bekommt man auch nicht als Anhang die Beförderungsbedingungen. Obwohl die Idee nicht schlecht ist :)

Man könnte Sie ja auf Nachfrage mit dazu geben.

Beamte halt

Zub-NN, Samstag, 06.07.2013, 20:44 (vor 3964 Tagen) @ Reservierungszettel


Und wo steht das man Sie nicht ausdrucken brauch bzw. muss oder soll :)?

Wie in den Hinweisen beschrieben: Die Fahrkarte muss ausgedruckt vorliegen...

Beamte halt

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 07.07.2013, 00:21 (vor 3964 Tagen) @ Zub-NN


Und wo steht das man Sie nicht ausdrucken brauch bzw. muss oder soll :)?


Wie in den Hinweisen beschrieben: Die Fahrkarte muss ausgedruckt vorliegen...

Das Problem ist hier ja, dass der Laie Fahrkarte und überflüssige Hinweise nicht unbedingt auseinander halten kann. Wenn dann wer nur den eingrahmten Teil beschriftet mit "Fahrkarte" ausdruckt und dann damit fährt, haben wir hier den nächsten Thread.

Zwei Dokumente wären ideal

Mumin, Samstag, 06.07.2013, 13:43 (vor 3965 Tagen) @ 1040bln

Im übrigen fragt man sich, wieso für eine Fahrkarte überhaupt zwei Seiten A4-Fläche gebraucht werden.

Das frage ich mich auch. Diese tollen Hinweise auf der Zusatzseite sind wirklich ein Ärgernis für Leute, die regelmäßig Onlinetickets nutzen und nicht erstmal mit Herzklopfen alle Hinweise studieren, ob sie nun auch alles richtig gemacht haben. Wenn diese Hinweise also nun so derart wichtig sind, würde ich es als angenehmer empfinden, das zwei pdf-Dokumente aufplöppen: Das eine enthält das Ticket, das andere die Hinweise.

Stammtischgelaber halt

ES89, Hamburg / Rostock, Samstag, 06.07.2013, 13:45 (vor 3965 Tagen) @ 1040bln

Im übrigen fragt man sich, wieso für eine Fahrkarte überhaupt zwei Seiten A4-Fläche gebraucht werden. Viel Intelligenz hat man da auch nicht gerade reingesteckt. Naja, ich wiederhole mich (SCNR)

Hast du dir die zweite Seite überhaupt schon mal angeschaut?
Diese dient:
a) der Kundeninformation. Der unerfahrene Bahnfahrer erhält Hinweise, die schwerlich mit auf die erste Seite gepresst werden könnte.
b) Juristischen Zwecken. Ich vermute mal, der Hinweis auf die Fahrgastrechte dürfte der Bahn vorgeschriben sein oder er dient zumindest der rechtlichen Klarheit im Streitfall.

--
Gegen Großraum-Zwang im Fernverkehr!
Für zumindest drei Abteile je Wagenklasse!

Beamte halt

Reservierungszettel, KDU, Samstag, 06.07.2013, 14:37 (vor 3965 Tagen) @ 1040bln

Im übrigen fragt man sich, wieso für eine Fahrkarte überhaupt zwei Seiten A4-Fläche gebraucht werden. Viel Intelligenz hat man da auch nicht gerade reingesteckt. Naja, ich wiederhole mich (SCNR)

Wenn man die heutige Technik sowie das EDV-wissen voll ausschöpft dann ist es auch möglich jedes Online-Ticket auf eine Seite zu Drucken - es sei denn man hat bei hin und Rückfahrt mehr als 5 Umstige sodass der Druck zu klein wird.

Aber für diesen Fall kann das System ja Hin- und Rückfahrt getrennt darstellen.

Grüße Andreas

Beamte halt

Bahn-Auto-Flug, Großraum Nürnberg, Samstag, 06.07.2013, 21:43 (vor 3964 Tagen) @ Reservierungszettel

Vom Schalter bekomme ich eine DIN-A4-Seite. Darauf ist perforiert ein Ticket so groß wie das aus dem Fahrkartenautomaten. Diese Perforation knicke ich und breche das Ticket heraus. Im übrigen gelten die Aushänge, die Hausordnung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Beamte halt

Zub-NN, Samstag, 06.07.2013, 22:40 (vor 3964 Tagen) @ Bahn-Auto-Flug

Vom Schalter bekomme ich eine DIN-A4-Seite. Darauf ist perforiert ein Ticket so groß wie das aus dem Fahrkartenautomaten. Diese Perforation knicke ich und breche das Ticket heraus.


Schon mal gelesen, was auf dem DIN A4 Zettel steht? "Bitte nicht abtrennen!"

:-)

Beamte halt

Reservierungszettel, KDU, Samstag, 06.07.2013, 23:27 (vor 3964 Tagen) @ Zub-NN

Vom Schalter bekomme ich eine DIN-A4-Seite. Darauf ist perforiert ein Ticket so groß wie das aus dem Fahrkartenautomaten. Diese Perforation knicke ich und breche das Ticket heraus.

Schon mal gelesen, was auf dem DIN A4 Zettel steht? "Bitte nicht abtrennen!"

:-)

Ich vermute es geht um ein Ticket des Nahverkehrs, denn die Regulären die Du meinst sind doch um einiges größes als das was aus dem Automaten kommt.

"bitte nicht abtrennen"

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 07.07.2013, 00:25 (vor 3964 Tagen) @ Zub-NN

Vom Schalter bekomme ich eine DIN-A4-Seite. Darauf ist perforiert ein Ticket so groß wie das aus dem Fahrkartenautomaten. Diese Perforation knicke ich und breche das Ticket heraus.

Schon mal gelesen, was auf dem DIN A4 Zettel steht? "Bitte nicht abtrennen!"

Das steht aber nicht überall drauf. Im gleichen Verkaufsvorgang habe ich sowohl DIN-A4-Zettel mit als auch ohne Hinweis bekommen. Als auch welche mit Hinweis, welche dann ohne Aufforderung vom Mitarbeiter am Schalter abgetrennt wurden, der Hinweis aber noch sichtbar war (m. E. früher, als die Perforation nur eine Knickhilfe war).

Wurde mir mal so erklärt, dass das nur eine Bitte ist, damit nicht versehentlich die Reservierung, Fahrkarte, Reiseverbindung oder sonstwas weggeschmissen wird. Außer der Reservierung steht oben ja auch nichts (also Auftragsnummern usw.), was auf der Fahrkarte selbst nicht auch stehen würde.

Wie ist da der aktuelle Stand? Meine letzte Schalterfahrkarte ist schon was her.

"bitte nicht abtrennen"

heinz11, Sonntag, 07.07.2013, 07:55 (vor 3964 Tagen) @ Fabian318

Vom Schalter bekomme ich eine DIN-A4-Seite. Darauf ist perforiert ein Ticket so groß wie das aus dem Fahrkartenautomaten. Diese Perforation knicke ich und breche das Ticket heraus.

Schon mal gelesen, was auf dem DIN A4 Zettel steht? "Bitte nicht abtrennen!"


Das steht aber nicht überall drauf. Im gleichen Verkaufsvorgang habe ich sowohl DIN-A4-Zettel mit als auch ohne Hinweis bekommen. Als auch welche mit Hinweis, welche dann ohne Aufforderung vom Mitarbeiter am Schalter abgetrennt wurden, der Hinweis aber noch sichtbar war (m. E. früher, als die Perforation nur eine Knickhilfe war).

Wurde mir mal so erklärt, dass das nur eine Bitte ist, damit nicht versehentlich die Reservierung, Fahrkarte, Reiseverbindung oder sonstwas weggeschmissen wird. Außer der Reservierung steht oben ja auch nichts (also Auftragsnummern usw.), was auf der Fahrkarte selbst nicht auch stehen würde.

Wie ist da der aktuelle Stand? Meine letzte Schalterfahrkarte ist schon was her.


Da kann ich Dir nur eine Teilantwort geben:
Unsere Reisekostenstelle hat uns darauf hingewiesen, daß Schalterfahrkarten nur zurückgegeben werden können, wenn sie noch an der Perforation dran sind. Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß die Dame am Schalter einige Daten vom oberen Teil ins System eingegeben hat. Noch nicht ausprobiert habe ich, ob es funktioniert, nur das Ticket zurückzugeben. Vielleicht ist unter den Forumsmitgliedern jemand aus dem RZ dabei, der uns aufklären kann.


heinz

Gute Frage

Sören Heise, Region Hannover, Sonntag, 07.07.2013, 08:57 (vor 3964 Tagen) @ heinz11

Moin und hm!


Ich habe jetzt zwar gerade keine nationale Fahrkarte (bin keiner, der alles aufhebt). Bei einer Grenzpunktfahrkarte sieht's so aus: Über dem Nicht-Abtrenn-Hinweis und der Taxireklame stehen einmal die Zahlungsinformationen und daneben rechts ein paar Zahlen Nur zur internen Nutzung. Sowohl die Auftragsnummer als auch die Zahl in der Zeile dadrunter stehen aber auch unten links in der Fahrkartenecke.

Am Schalter wurde mir mal eine Auslandsfahrkarte abgetrennt. Auf Nachfrage hieß es, die dürften das, aber Inlandsfahrkarten nicht. Da ist es nur logisch, daß der D-Paß abgetrennt ist.


Viele Grüße,
Sören
(der die Onlineticketfrage auch schon immer mal stellen wollte, Seite 2 aber nie mitdruckt)

--
[image]

Verstehen Sie Bahnhof!
Europa: Linkliste Fahrplantabellen und mehr

Frage

Henrik, Sonntag, 07.07.2013, 09:38 (vor 3964 Tagen) @ Sören Heise

Ich habe jetzt zwar gerade keine nationale Fahrkarte (bin keiner, der alles aufhebt). Bei einer Grenzpunktfahrkarte sieht's so aus: Über dem Nicht-Abtrenn-Hinweis und der Taxireklame stehen einmal die Zahlungsinformationen und daneben rechts ein paar Zahlen Nur zur internen Nutzung. Sowohl die Auftragsnummer als auch die Zahl in der Zeile dadrunter stehen aber auch unten links in der Fahrkartenecke.

bei einer nationalen Fahrkarte sieht es genauso aus.
wäre auch reichlich verwunderlich, wenn man als Fahrgast den Abschnitt nicht abtrennen dürfe, denn davon steht ja nirgends etwas.
eine Bitte ist eine Bitte und nicht mehr,
hab es eh immer als eine Bitte an das Schalter-Personal angesehen.

Am Schalter wurde mir mal eine Auslandsfahrkarte abgetrennt. Auf Nachfrage hieß es, die dürften das, aber Inlandsfahrkarten nicht.

bei mir auch Inlandsfahrkarten - zum Abheften finde ich das DIN A 4 Format aber doch recht praktisch.

Viele Grüße,
Sören
(der die Onlineticketfrage auch schon immer mal stellen wollte, Seite 2 aber nie mitdruckt)

die des obs oder die des wieso?

man arrangiert sich halt.. damit, dass man jedesmal einstellt, nur die erste Seite auszudrucken.
der 'is halt blöd'.Faktor hält sich aber ja noch in Grenzen,
ganz im Gegensatz zu den Ticketkäufen früher am Automaten, wo man erst im Zug merkte, dass man nur den EC-Zahlungsbeleg dabei hat und nicht die Fahrkarte.

Ausdruckfrage war's

Sören Heise, Region Hannover, Sonntag, 07.07.2013, 10:13 (vor 3964 Tagen) @ Henrik

die des obs oder die des wieso?

Die Frage des Ausdruckens hatte ich mir schon gestellt. Allerdings sah ich auf Seite 2 nie etwas Relevantes, weshalb ich es sein ließ. Und im Zug habe ich nie gefragt.

Ansonsten kann man sich S. 2 ja einmal ausdrucken und immer denselben Ausdruck mitnehmen. :-D


Viele Grüße,
Sören

Online-Tickets auszudruckende Seite

michael_seelze, Montag, 08.07.2013, 00:53 (vor 3963 Tagen) @ DG
bearbeitet von michael_seelze, Montag, 08.07.2013, 00:54

Hallo,

nachdem ich soeben mein drittes OT erworben habe, habe ich mal eine Frage.
Bei diesem und einem anderen (beide erst im August gültig) ist das Ticket so lang, dass zwei Seiten plus der "Allgemeine Hinweise" Seite gedruckt werden, auf der zweiten Seite stehen jedoch nur noch die Hinweise

Alles andere, also Verbindung, Barcode, Reiseverbindung etc. stehen auf der ersten Seite. Erwartet die Bahn jetzt, dass ich die zweite Seite auch ausdrucke und machen Probleme, wenn nicht? Oder sind die auch in diesem Punkt Pro-Umwelt eingestellt.

Wenn man Punkt 4.1.2 der "Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung OT" liest, kann man zum Eindruck kommen, dass immer alle Seiten ausgedruckt mitgeführt werden müssen:

Das Online-Ticket ist auf weißem Papier im DIN A 4-Format auszudrucken. Auf dem Papier-Ausdruck sind die Fahrkarte, ggf. zusammen mit der Sitzplatzreservierung bzw. ICE Sprinter-Aufpreis, die ausgewählte Verbindung sowie Zahlungsinformationen dargestellt.

Aber aus Punkt 4.1.3 geht hervor, dass für die Kontrolle nur die kompletten Fahrkartendaten und der Barcode erforderlich sind.
Siehe die BB

Irgendwelche Erfahrungen?
Ja, eine ausgesruckte Seite hat bisher immer ausgereicht.

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