? Jugend BahnCard ab dem 9.12.12? (Fahrkarten und Angebote)

Geo Donkey, Donnerstag, 08.11.2012, 09:14 (vor 4201 Tagen)

Habe in den BB gelesen, dass das Angebot einer Jugend BahnCard bis 08.12.12 befristet wurde. Bislang wurde das nicht in Pressemeldungen kommuniziert und hier m.E. auch noch nicht diskutiert.

Weiß jemand mehr?
Fällt das Angebot ganz weg?
Oder gibts es einen Nachfolger?

Jugend BahnCard ab dem 9.12.12?

BC75, Donnerstag, 08.11.2012, 14:51 (vor 4201 Tagen) @ Geo Donkey

Hallo,

Ich kann dir zwar deine Frage nicht beantworten, jedoch warnt mich deine Entdeckung schon auf etwas vor.
Ich hatte vor als Jugendgruppenleiter zu Weihnachten allen Jugend-Teilnehmern eine Jugend-BahnCard 25 zu schenken. (Ja, die Unterschrift der Erziehungsberechtigten muss ich dazu vorher schon einholen).
Die Bahn hat es mir schon schwer gemacht an die nötige Anzahl an Antragsformulare heranzukommen. Wäre jetzt schon ziemlich doof, wenn ich dann zu spät komme und das Angebot nicht mehr erhältlich ist.
Könnte ich im Fall, dass diese nicht verlängert wird, am 07.12. die ganzen Jugend-BahnCard Anträge im Reisezentrum oder in einer DB-Agentur abgeben mit dem Gültigkeitsbeginn 01.01.2013 oder auch 24.12.2012?

Wäre jedoch etwas ungeschickt, wenn die endgültige BC vorher beim Beschenkten eintrifft. Daher wollte ich das erst kurz vor Weihnachten abschließen und die kleinen mit der vorläufigen BC überraschen.


Grüße
Flo

Jugend BahnCard ab dem 9.12.12?

Gerwitt, Donnerstag, 08.11.2012, 16:21 (vor 4201 Tagen) @ BC75

Hallo Flo,
einfach mal in die aktuelle BB schauen, da steht auf Seite 43
Jugend BahnCard 25 - Angebotszeitraum ab 09.12.2012 b.a.w.

Gruß
Gerhard

Jugend BahnCard - neue BB?

BC75, Donnerstag, 08.11.2012, 18:33 (vor 4201 Tagen) @ Gerwitt

Hallo Gerhard,

vielen Dank für die Info. Da ist ja schon geregelt, dass wie in den letzten Jahren auch das Dauer-Angebot über den Fahrplanwechsel hinaus weitergeführt wird.

Wie werden eigentlich die Beförderungsbedingungen aktualisiert? Hängt das mit dem Fahrplanwechsel zusammen oder geschieht das eher Individuell, z.B. wenn dem Marketing-Team eine neue Aktion einfällt oder dem Rechtsabteilungs-Team ein kleiner Fehler auffällt und diesen korrigiert.

Grüße
Flo

Aktualisierung der BB

sfn17, Donnerstag, 08.11.2012, 20:27 (vor 4201 Tagen) @ BC75

Wie werden eigentlich die Beförderungsbedingungen aktualisiert? Hängt das mit dem Fahrplanwechsel zusammen oder geschieht das eher Individuell, z.B. wenn dem Marketing-Team eine neue Aktion einfällt oder dem Rechtsabteilungs-Team ein kleiner Fehler auffällt und diesen korrigiert.

Alles mögliche.

Wenn man so will, werden die BB ziemlich oft auf einen neuen Stand gebracht (in Form von "Nachträgen"). Das geschieht gefühlt jeden Monat 1-2mal, und die Änderungen werden lt einigen Forumserfahrungen montags früh eingearbeitet.

Deswegen ist bei der Online-Buchung der permanente Verweis auf die BB mit Ankreuzzwang irgendwie leichter Unfug...

BB-Bestätigungszwang in Online-Buchung kein Unfug

michael_seelze, Freitag, 09.11.2012, 23:58 (vor 4200 Tagen) @ sfn17
bearbeitet von michael_seelze, Freitag, 09.11.2012, 23:59

Wenn man so will, werden die BB ziemlich oft auf einen neuen Stand gebracht (in Form von "Nachträgen"). Das geschieht gefühlt jeden Monat 1-2mal, und die Änderungen werden lt einigen Forumserfahrungen montags früh eingearbeitet.

Deswegen ist bei der Online-Buchung der permanente Verweis auf die BB mit Ankreuzzwang irgendwie leichter Unfug...

Das ist kein Unfug. Es gelten die veröffentlichten Bedingungen bei Vertragsabschluss (= Buchungsabschluss). Die DB-Website gibt (hier) ja extra den Hinweis, dass die Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht gespeichert werden.

BB-Bestätigungszwang in Online-Buchung kein Unfug

sfn17, Samstag, 10.11.2012, 01:33 (vor 4199 Tagen) @ michael_seelze

Deswegen ist bei der Online-Buchung der permanente Verweis auf die BB mit Ankreuzzwang irgendwie leichter Unfug...


Das ist kein Unfug. Es gelten die veröffentlichten Bedingungen bei Vertragsabschluss (= Buchungsabschluss). Die DB-Website gibt (hier) ja extra den Hinweis, dass die Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht gespeichert werden.

Die Wendung "ja extra" passt logisch nicht, ich überlese das jetzt einmal.

Wenn ich diesen etwas seltsamen Hinweis (auf der verlinkten Seite) richtig verstehe, liegt die Beweislast beim Kunden. Er muss also bei jeder Buchung die AGB (also auch die BB) komplett abspeichern
und am besten notariell mit Datumsstempel ausdrucken, wenn er im Rechtsstreit Argumente braucht.

(Wozu sonst außer bei Rechtsstreitigkeiten braucht man denn die AGB explizit? Eben.)

Ich hätte nicht gedacht, dass der leichte Unfug sogar etwas gravierender ist.

BB-Bestätigungszwang in Online-Buchung kein Unfug

michael_seelze, Samstag, 10.11.2012, 01:39 (vor 4199 Tagen) @ sfn17

Deswegen ist bei der Online-Buchung der permanente Verweis auf die BB mit Ankreuzzwang irgendwie leichter Unfug...


Das ist kein Unfug. Es gelten die veröffentlichten Bedingungen bei Vertragsabschluss (= Buchungsabschluss). Die DB-Website gibt (hier) ja extra den Hinweis, dass die Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht gespeichert werden.


Die Wendung "ja extra" passt logisch nicht, ich überlese das jetzt einmal.

Besser wäre "ausdrücklich"


Wenn ich diesen etwas seltsamen Hinweis (auf der verlinkten Seite) richtig verstehe, liegt die Beweislast beim Kunden. Er muss also bei jeder Buchung die AGB (also auch die BB) komplett abspeichern und am besten notariell mit Datumsstempel ausdrucken, wenn er im Rechtsstreit Argumente braucht.

Ja, das muss er wohl, oder gar den teuren "Tarif-und Verkehrsanzeiger" (oder so ähnlich) abonnieren.


(Wozu sonst außer bei Rechtsstreitigkeiten braucht man denn die AGB explizit? Eben.)

Man braucht die AGB zum Beispiel, um sich während der Reise bei Problemen auf sie berufen zu können.

Jugend BahnCard ab dem 9.12.12 fünf Jahre gültig

BC75, Donnerstag, 15.11.2012, 14:10 (vor 4194 Tagen) @ Gerwitt

Ich habe mir gerade die BB für die Jugend-BahnCard nochmals genau durchgelesen.

Die auf Seite 67 in den Beförderungsbedingungen angegebene Aktion Jugend-BahnCard wird zum 08. Dezember 2012 eingestellt.

Jedoch findet man in den Beförderungsbedingungen auch ein neues, gleichnamiges Aktionsangebot Jugend-BahnCard ab dem 09. Dezember 2012 auf Seite 47.

Den einzigen Unterschied, den ich erkennen konnte war in der Geltungsdauer.
Die bisherige Jugend-BahnCard war maximal 3 Jahre gültig, längstens jedoch bis zum Ablauf des 19. Lebensjahres.
Die neue Jugend-BahnCard wird maximal 5 Jahre gültig sein, auch maximal bis zum Ablauf des 19. Lebensjahres.

Grüße
Flo

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