Aufhebung der Zugbindung gegen Gebühr, in anderer Klasse (Fahrkarten und Angebote)

zugvogel, Rheinland-Pfalz, Montag, 05.11.2012, 18:10 (vor 4205 Tagen)
bearbeitet von zugvogel, Montag, 05.11.2012, 18:12

Hallo!
Habe eine Frage zur "Flexibilisierungsoption" des Sparpreises.
Hier die Konditionen dazu im Wortlaut auf bahn.de:

Sollten Sie Ihre Reisepläne geändert haben, kann die Zugbindung einer Sparpreis-Fahrkarte am Reisetag gegen eine Gebühr von 15,- Euro aufgehoben werden. Zusätzlich ist die Differenz zwischen dem Sparpreis und dem Normalpreis zu zahlen.

1. Ich kann bei Nutzung dieser Option nur einen anderen Zug am gleichen Tag nutzen. Korrekt?

2. Wo kann ich das Ticket "flexibilisieren?" Im Reisezentrum? Im Zug? Am Automaten? Online? Fällt ggf. irgendwo ein weiterer Aufschlag an?

3. Ich bin Gelegenheitsfahrer (ohne BahnCard) und buche meine Bahnreisen oft weit im Voraus. Dann ist die 1. Klasse tatsächlich, wie beworben, "erstaunlich günstig". Und deshalb buche ich auch meist die besseren Plätze, zum Sparpreis.
Zum Normalpreis ist die 1. dann aber überhaupt nicht mehr günstig.
Deshalb die Frage:
Wie sieht es beim Aufheben der Zugbindung zu oben genannten Konditionen aus?
Ist dies mit einen Sparpreis 1.Klasse für 15 € plus Preisdifferenz zum Sparpreis 2.Klasse möglich, in Verbindung eben mit einem "downgrade" in die 2. Klasse?
Wie wäre es bei einem Rückfahrt-Ticket, wenn ich die Hinfahrt im gebuchten Zug in der 1.Klasse angetreten habe und nur bei der Rückfahrt die Zugbindung in Verbindung mit dem beschriebenen "downgrade" aufheben möchte? Ist auch das möglich?


P.S.
Insgesamt finde ich die Storno- und Umtauschkonditionen bei den zuggebundenen Sparpreisen sehr kundenfreundlich.
Bei einem billigen Flugticket ist dies meist gar nicht oder nur zu erheblichen Aufpreisen möglich.
Bei der Bahn fallen die 15€ auch bei mehreren Reisenden nur einmal pro Ticket an, die Airlines erheben Gebühren pro Passagier.
Ein weiterer Punkt, der bei den nicht immer objektiven Vergleichen von Bahn- und Flugpreisen unter den Tisch fällt.

Unsere nächste Bahnreise geht mit der Familie einmal quer durch die Republik. Da vergleicht man doch auch mal die Flugpreise. Da noch nicht hundertprozentig sicher ist, ob wir die Reise wirklich antreten, fiel wegen der minimalen Stornogebühr von 15€ letztlich die Entscheidung zugunsten der Bahn.

Korrektur: Aufhebung der Zugbindung

zugvogel, Rheinland-Pfalz, Montag, 05.11.2012, 18:21 (vor 4205 Tagen) @ zugvogel
bearbeitet von zugvogel, Montag, 05.11.2012, 18:22

Ups, Fehler gemacht, bearbeiten leider nicht mehr möglich (oder ich find den Button nicht):

Hier wollte ich "Normalpreis" statt "Sparpreis" schreiben:

Ist dies mit einen Sparpreis 1.Klasse für 15 € plus Preisdifferenz zum [Sparpreis] Normalpreis 2.Klasse möglich, in Verbindung eben mit einem "downgrade" in die 2. Klasse?

Korrektur: Aufhebung der Zugbindung

DG, Montag, 05.11.2012, 19:08 (vor 4205 Tagen) @ zugvogel

Ups, Fehler gemacht, bearbeiten leider nicht mehr möglich (oder ich find den Button nicht):

Den gibt´s nur 5 Minuten oder bis jemand geantwortet hat.

Soweit ich weiss, ist kein Klassenwechsel möglich, du musst entweder die besagte Differenz zum NP 1.Kl. kaufen oder das Ticket wegwerfen und einen NP 2.Kl. kaufen.

Erhältlich im Reisezentrum: Ja. Am Automaten meine ich: Nein. Im Zug definitiv: Ja, aber möglicherweise zuzüglich Bordaufschlag.

Aufhebung der Zugbindung gegen Gebühr, in anderer Klasse

Matze86, München, Montag, 05.11.2012, 19:16 (vor 4205 Tagen) @ zugvogel
bearbeitet von Matze86, Montag, 05.11.2012, 19:20

Hallo!
Habe eine Frage zur "Flexibilisierungsoption" des Sparpreises.
Hier die Konditionen dazu im Wortlaut auf bahn.de:

Sollten Sie Ihre Reisepläne geändert haben, kann die Zugbindung einer Sparpreis-Fahrkarte am Reisetag gegen eine Gebühr von 15,- Euro aufgehoben werden. Zusätzlich ist die Differenz zwischen dem Sparpreis und dem Normalpreis zu zahlen.

1. Ich kann bei Nutzung dieser Option nur einen anderen Zug am gleichen Tag nutzen. Korrekt?

Nein, freie Wahl dann an diesem Tag, ist ja dann quasi eine Normalpreisfahrkarte (bis auf die Geltungsdauer, die bleibt nämlich analog zum Spapreis bis Folgetag 10 Uhr).

2. Wo kann ich das Ticket "flexibilisieren?" Im Reisezentrum? Im Zug? Am Automaten? Online? Fällt ggf. irgendwo ein weiterer Aufschlag an?

Im Reisezentrum und im Zug, im Zug zzgl. Bordpreis (10% vom Differenzbetrag, mind. 5€, höchstens 10€).

3. Ich bin Gelegenheitsfahrer (ohne BahnCard) und buche meine Bahnreisen oft weit im Voraus. Dann ist die 1. Klasse tatsächlich, wie beworben, "erstaunlich günstig". Und deshalb buche ich auch meist die besseren Plätze, zum Sparpreis.
Zum Normalpreis ist die 1. dann aber überhaupt nicht mehr günstig.
Deshalb die Frage:
Wie sieht es beim Aufheben der Zugbindung zu oben genannten Konditionen aus?
Ist dies mit einen Sparpreis 1.Klasse für 15 € plus Preisdifferenz zum Sparpreis 2.Klasse möglich, in Verbindung eben mit einem "downgrade" in die 2. Klasse?

Kein "downgrade" möglich.

Wie wäre es bei einem Rückfahrt-Ticket, wenn ich die Hinfahrt im gebuchten Zug in der 1.Klasse angetreten habe und nur bei der Rückfahrt die Zugbindung in Verbindung mit dem beschriebenen "downgrade" aufheben möchte? Ist auch das möglich?

Erübrigt sich ja wegen oben ;)

Aufhebung der Zugbindung gegen Gebühr, in anderer Klasse

bernd04, Montag, 05.11.2012, 20:39 (vor 4205 Tagen) @ Matze86

1. Freie Zugwahl am einem Tag, sowie bis 10 Uhr des Folgetages.
2.Im Reisezentrum oder An Bord gegen Bordzuschlag.
3. Gar nicht möglich.

Entsprechende Regel in BB:
3.3.7 Sparpreis-Zusatz
Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den in der Sparpreis-Fahrkarte zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt-und Wagenklassen. Für die Geltungsdauer der Zusatzkarte gelten die Nummern 3.3.4(Sparpreis) und 2.5.3 entsprechend.

Danke

zugvogel, Rheinland-Pfalz, Montag, 05.11.2012, 21:20 (vor 4205 Tagen) @ zugvogel

Ich danke für die kompetenten Antworten.
So kann das vermeintliche 1.Klasse-Schnäppchen also doch zum Bumerang werden....

Trotzdem, wie im ersten Beitrag geschrieben sind die Konditionen der Deutschen Bahn bei Storno und Umbuchung im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern recht kundenfreundlich.

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