? Gibt es noch in den RZ gedruckte AGBs / SCIC (Fahrkarten und Angebote)

411, California, Samstag, 03.11.2012, 19:00 (vor 4207 Tagen)

Hallo zusammen,

in letzter Zeit habe ich gefallen an Normalpreisen "International" gefunden, da ich mehrere Orte innerhalb eines Monats abfahren kann. Das ist super praktisch.

Nun wurde ich weiderholt von ZUBs angesprochen, dass eine Internationale Fahrkarte innerhalb von 48 Stunden abgefahren werden muss. Mir wurde nicht geglaubt... Nun will ich mich mit den AGBs bewaffnen, da von den ZUBs die Onlineversion auf meinen Handy nicht akzeptiert wurde.

FRAGE:
Nun war ich in Leipzig im RZ und dort wurde mir mitgeteilt, dass es die gedruckten Broschüren nicht mehr gibt. Ich sollte doch einfach am Automaten nachschlagen.
Deshalb würde ich gerne wissen, ob es die Heftchen noch gibt oder ob die wirklich eingestellt wurden? Das würde auf jeden Fall meine Argumentation untermauern.

Weiterhin würde ich gerne wissen, warum eigentlich plötzlich ein paar ZUBs meinen, dass int. Fahrkarten nur 48 Stunden gültig wären? Das ES ist es ja aber seit wann sollen dass denn die Normalpreisfahrkarten sein. SCIC § 7.2. schreibt ja, dass man einen Monat Zeit hat. Das ist echt schon bitter, da ich jedesmal diskutieren musste und das ist in Begleitung nicht immer angenehm....


Gruß
411

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kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Samstag, 03.11.2012, 19:32 (vor 4207 Tagen) @ 411

Hallo zusammen,

Hi,

SCIC § 7.2. schreibt ja, dass man einen Monat Zeit hat. Das ist echt schon bitter, da ich jedesmal diskutieren musste und das ist in Begleitung nicht immer angenehm....

Nein, das schreibt 7.2 nur für die Europaspezial-Varianten und den HGV Deutschland-Frankreich, nicht aber für eine Normalspreiskarte Frankfurt-Brüssel, zum Beispiel.

"7.2 Besondere Angebote im Verkehr mit Westeuropa"
klick zum Ausdrucken geeignet ;-) oder über die darin angegebene Adresse bestellbar.

Im übrigen gilt 2.5 der BB.

Für Normalpreise würde eine Sonderregelung in 7.1 SCIC stehen, da steht aber nichts,
also gilt, da keine Abweichung, die Aussage der BB, da in der SCIC, wie der Name schon sagt nur Sonderbestimmungen enthalten sind.

Du meinst also sicher eine Normalpreiskarte Deutschland-Frankreich oder ein Europa-Spezial?

Gruß
411

Gruß
kimba2k

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411, California, Samstag, 03.11.2012, 19:46 (vor 4207 Tagen) @ kimba2k

Hallo kimba2k,

ich glaube, du hast eine andere AGB zitiert als ich meinte. Ich ging von den "normalen SCIC" aus. Die hier!

Danke für deine Antwort. Ich habe eine Normalpreisfahrkarte Luxemburg-Frankfurt-Berlin. Da kann ich von Frankfurt in zwei tolle Städte fahren :D

du hast mich etwas verwirrt... Die Fahrkarte ist doch schon 1 Monat gültig und darf so viel man will und wie lange man will unterbrochen werden innerhalb eines Monats?

Gruß 411

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GibmirZucker, Samstag, 03.11.2012, 19:54 (vor 4207 Tagen) @ 411

du hast mich etwas verwirrt... Die Fahrkarte ist doch schon 1 Monat gültig und darf so viel man will und wie lange man will unterbrochen werden innerhalb eines Monats?

Sehe ich auch so. Wie ich es verstehe sind Unterbrüche nur bei Fahrkarten mit Zugbindung auf maximal 48 Stunden limitiert und können nur so gebucht werden. Kimba hat wohl eher auf das Vollzitat und nicht den zitierten Teil geantwort. Oder liege ich falsch?

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kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Samstag, 03.11.2012, 20:05 (vor 4207 Tagen) @ GibmirZucker
bearbeitet von kimba2k, Samstag, 03.11.2012, 20:06

Oder liege ich falsch?

SCIC 7.2 ist auf den ersten Blick das,was ich verlinkt habe, nämlich Sonderbestimmungen, da dieses Dokument keinen weiteren Namenszusatz hat. SCIC-NRT 7.2 (eher 7.1) ist das, was er meint. Von daher war ich dank 7.2 SCIC(nicht NRT) bei Europa-Spezial gelandet.

Ist eine Namensverwirrung meinerseits, da es mehrere 7.2 in mehreren SCIC Dokumenten gibt.

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Eisenacher, Samstag, 03.11.2012, 19:55 (vor 4207 Tagen) @ 411
bearbeitet von Eisenacher, Samstag, 03.11.2012, 19:55

Danke für deine Antwort. Ich habe eine Normalpreisfahrkarte Luxemburg-Frankfurt-Berlin. Da kann ich von Frankfurt in zwei tolle Städte fahren :D

Du meinst eine Hin- und Rückfahrkarte?

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kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Samstag, 03.11.2012, 19:58 (vor 4207 Tagen) @ 411
bearbeitet von kimba2k, Samstag, 03.11.2012, 20:00

Ah, da war ich am falschen Punkt. Du hast recht, sorry.
Es steht dort aber unter 7.1.

Es ist aber auch verwirrend, das die SCIC-XXX die Bedingungen sind, und das Dokument SCIC Besonderheiten zu den SCIC-XXX bestimmt.

Schau Dir da aber mal Punkt 10 an. (Fahrtunterbrechung). Vielleicht meinen die ZuB ja das? Aber das wäre ja nur bei Zugbindung interessant, wei welcher die KArte grundsätzlich nur für die bestimmten Züge gilt. Also auch egal.

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GibmirZucker, Samstag, 03.11.2012, 20:04 (vor 4207 Tagen) @ kimba2k

Schau Dir da aber mal Punkt 10 an. (Fahrtunterbrechung). Vielleicht meinen die ZuB ja das? Aber das wäre ja nur bei Zugbindung interessant, wei welcher die KArte grundsätzlich nur für die bestimmten Züge gilt. Also auch egal.

Da steht es ja absolut deutlich, ohne jeglichen Interpretatiosspielraum für Normalpreise.

Sorry, will nicht in Eure Diskussion dazwischenfunken. Aber wie verhält man sich als Fahrgast in so einem Fall, wenn der Zub mit seiner (nichtexistenten) 48-Stunden-Regel bei Normalpreis kommt? Soll man zahlen, eine FN ausfüllen lassen (mit oder ohne Unterschrift?) oder sich einfach weigern (da der Zub ja keinen Anspruch hat was zu verlangen, wenn die Fahrkarte gültig ist) und im Notfall eben auch auf die Bundespolizei warten?

Gute Frage, fragen wir die ZuB unter uns...

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Samstag, 03.11.2012, 20:13 (vor 4207 Tagen) @ GibmirZucker

gibt es eine FN bei internationalen Karten, wenn der Gast aus dem Ausland kommt?

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411, California, Samstag, 03.11.2012, 20:16 (vor 4207 Tagen) @ GibmirZucker
bearbeitet von 411, Samstag, 03.11.2012, 20:19

Hallo GibmirZucker,

du kannst gerne reinfunken ;)
Ich habe mich geweigert und immer die SCIC zitiert. Leider kannten die ZUBs (in den unten beschriebenen Fällen) die SCIC nicht und ich habe gemeint, dass diese sich auf jeden Fall im Dienstabteil befinden. Das wurde auch verneint. Hier die drei Vorfälle (auch mit einem OT):

#1: ZUB ging einfach weiter
#2: ZUB weigerte sich mir zu glauben und leugnete, dass es die SCIC gibt. Der ZUB ging mit meiner Fahrkarte weg. Nach 30 Minuten (!) Minuten war der ZUB immernoch nicht wieder da und ich wollte in Fulda aussteigen. Dann musste ich vom Wagen 3 bis zum Wagen 14 laufen um meine Fahrkarte abzuholen, die unfreundlich in meine Hand gedrückt wurde. Das war gegenüber meiner Begleitung höchst peinlich! Als wäre ich ein Schwarzfahrer....
#3: Gleiche Diskussion wie in #2 und dann wurde ich AUSNAHMSWEISE mitgenommen ohne "zu zahlen".

Mein erstes Argument war immer, dass ja eine Fahrkarte nach Wladiwostok auch ein Monat gültig ist und ich niemals in 48 Stunden abfahren kann ;)

Eine FN dafür zu bekommen wäre echt hart.... Das würde ich auf keinen Fall machen....
Aber wie oben beschrieben, habe ich das immer ganz gut "schlichten" oder "glaubhaft" machen können.

Manchmal fühlten sich die ZUBs auch schlecht geschult...


Disclaimer: in 90% aller Kontrollen hatte ich auch bisher nie Problem mit einer Internationalen Fahrkarte.

Gruß 411

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sflori, Samstag, 03.11.2012, 20:45 (vor 4207 Tagen) @ GibmirZucker
bearbeitet von sflori, Samstag, 03.11.2012, 20:46

Sorry, will nicht in Eure Diskussion dazwischenfunken. Aber wie verhält man sich als Fahrgast in so einem Fall, wenn der Zub mit seiner (nichtexistenten) 48-Stunden-Regel bei Normalpreis kommt?

Es kommt gelegentlich vor, dass das Zub die Regeln bei internationalen Fahrscheinen nicht kennt. Das nimmt nach meinen Erfahrungen zu, je weiter man in den Norden kommt. Meist weiß aber der Zugchef Bescheid.

Wenn man freundlich bleibt, wird in der Regel auch keine (ohnehin unrechtmäßige) FN ausgestellt. Das Zub muss sich so oft mit Idioten rumschlagen, da dürfen sie sich auch mal irren, finde ich. :)


Bye. Flo.

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GibmirZucker, Samstag, 03.11.2012, 21:10 (vor 4207 Tagen) @ sflori

Es kommt gelegentlich vor, dass das Zub die Regeln bei internationalen Fahrscheinen nicht kennt. Das nimmt nach meinen Erfahrungen zu, je weiter man in den Norden kommt. Meist weiß aber der Zugchef Bescheid.

Wobei selbst bei Unkenntnis der BB die Lesekompetenz ausreichen sollte, da der Gültigkeitszeitraum aufgeführt ist und keine Zugbindung herrscht.

Wenn man freundlich bleibt, wird in der Regel auch keine (ohnehin unrechtmäßige) FN ausgestellt. Das Zub muss sich so oft mit Idioten rumschlagen, da dürfen sie sich auch mal irren, finde ich. :)

Irren ist menschlich. Aber jeder Mensch kann sich belehren lassen. Leider sind einige Zubs (einige! die Mehrheit ist absolut korreckt) schwierig und reagieren gereizt, wenn ein Fahrgast sie über einen Irrtum aufklärt. Ebenfalls braucht es einige Beherrschung freundlich zu bleiben, wenn der Zub im vollbesetzten Wagen einen Fahrgast wegen eines Irrtums (von seiten des Zub) als Schwarzfahrer demontiert.

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sflori, Samstag, 03.11.2012, 21:47 (vor 4206 Tagen) @ GibmirZucker

Wobei selbst bei Unkenntnis der BB die Lesekompetenz ausreichen sollte, da der Gültigkeitszeitraum aufgeführt ist und keine Zugbindung herrscht.

Das Problem ist, dass nationale H/R-Fahrkarten auch insg. 30 Tage gelten, jedoch nur zur jeweiligen Fahrt an zwei Tagen. Das sieht auf den Tickets der SCIC-Geltungsdauer recht ähnlich. Manche verwechseln das eben.

Irren ist menschlich. Aber jeder Mensch kann sich belehren lassen.

Ich als Fahrgast sehe es nicht als meine Aufgabe an, das Zub zu belehren. ;)

Ebenfalls braucht es einige Beherrschung freundlich zu bleiben

Übung macht den Meister. "Demontiert" wurde ich nie und habe das in meinen zahlreichen Fahrten auch nie bei anderen mitbekommen.


Bye. Flo.

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GibmirZucker, Samstag, 03.11.2012, 22:24 (vor 4206 Tagen) @ sflori

Ich als Fahrgast sehe es nicht als meine Aufgabe an, das Zub zu belehren. ;)

Berufskrankheit, ich teile meine Wissen selbstverständlich mit meinen Mitmenschen. Und höre auch gerne zu, wenn ich mich irre. Leider scheinen manche Leute darauf allergisch zu reagieren. Habe das leider auch erlebt, als mir mal ein Zub erklärte, dass er dafür ausgebildet sei und ich gefälligst mich nicht einmischen sollte!

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Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 04.11.2012, 06:03 (vor 4206 Tagen) @ sflori

Wobei selbst bei Unkenntnis der BB die Lesekompetenz ausreichen sollte, da der Gültigkeitszeitraum aufgeführt ist und keine Zugbindung herrscht.


Das Problem ist, dass nationale H/R-Fahrkarten auch insg. 30 Tage gelten, jedoch nur zur jeweiligen Fahrt an zwei Tagen. Das sieht auf den Tickets der SCIC-Geltungsdauer recht ähnlich. Manche verwechseln das eben.

Bei nationalen Rückfahrkarten steht doch ausdrücklich drauf "innerhalb der Gültigkeitsdauer zur Rückfahrt an zwei aufeinanderfolgenden Tagen" o.ä.? Das steht ja auf internationalen Fahrscheinen (natürlich) nicht drauf, da sie eben die vollen 30 Tage gültig sind. Aber ich kann mir schon vorstellen, was du meinst, obwohl es eigentlich eindeutig ist.

Kryptische Angaben auf Fahrscheinen entziffern (05 GB:01)

airinter, Dienstag, 06.11.2012, 12:56 (vor 4204 Tagen) @ Fabian318

Auf einigen internationalen Fahrscheinen gibt es in der rechten Uhrzeitspalte einen Eintrag wie "05 GB:01" oder "04 NL:02". Bei Onlinetickets ist das Uhr-Symbol über der Spalte durchgeXXXXt, bei Automatenfahrscheinen wird die Uhr nicht mitgedruckt. Da ich solche Eintraege bisher nur auf Tickets mit Zugbindung hatte nehme ich an, daß es sich um irgendeine Einschraenkung der Gültigkeit handelt, aber was bedeuten diese Zahlen?

Kryptische Angaben auf Fahrscheinen entziffern (05 GB:01)

michael_seelze, Dienstag, 06.11.2012, 13:30 (vor 4204 Tagen) @ airinter

Auf einigen internationalen Fahrscheinen gibt es in der rechten Uhrzeitspalte einen Eintrag wie "05 GB:01" oder "04 NL:02". Bei Onlinetickets ist das Uhr-Symbol über der Spalte durchgeXXXXt, bei Automatenfahrscheinen wird die Uhr nicht mitgedruckt. Da ich solche Eintraege bisher nur auf Tickets mit Zugbindung hatte nehme ich an, daß es sich um irgendeine Einschraenkung der Gültigkeit handelt, aber was bedeuten diese Zahlen?

Die Zahlen könnten etwas mit Wochentagen zu tun haben, da ich bisher keine Zahlen über 07 gesehen habe. Die Buchstaben sind Länderkürzel. Nach Italien steht da bspw. ein "IB", nach Polen "PL" zwischen den beiden Zahlen.

Kryptische Angaben auf Fahrscheinen entziffern (05 GB:01)

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 06.11.2012, 13:59 (vor 4204 Tagen) @ airinter

Auf einigen internationalen Fahrscheinen gibt es in der rechten Uhrzeitspalte einen Eintrag wie "05 GB:01" oder "04 NL:02". Bei Onlinetickets ist das Uhr-Symbol über der Spalte durchgeXXXXt, bei Automatenfahrscheinen wird die Uhr nicht mitgedruckt. Da ich solche Eintraege bisher nur auf Tickets mit Zugbindung hatte nehme ich an, daß es sich um irgendeine Einschraenkung der Gültigkeit handelt, aber was bedeuten diese Zahlen?

Das müssten die Preisstufen des Europa-Spezials sein, für Deutschland und nach dem Doppelpunkt fürs Ausland.

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411, California, Samstag, 03.11.2012, 20:07 (vor 4207 Tagen) @ kimba2k
bearbeitet von 411, Samstag, 03.11.2012, 20:09

Hey kimba2k,

super! Die Stelle § 10 ist genau die Richtige. Das hört sich auch super an, da kann ich besser argumentieren. Wie gesagt, ich meine den Normalpreis und das ist ja kein Europaspezial etc mit Zugbindung. Also das ist wirklich eindeutig.

Vielen Dank nochmal für deine Hilfe. BTW das mit den 3 SCIC AGBs ist schon echt verwirrend, da jedes einzelne Dokument für eine andere Fahrkarte gilt.

Zurück zur Frage:
Dann werde ich mich mal an die Adresse in den AGBs wenden und hoffe mal, dass die dann irgendwann mal eintreffen. Evtl drucke ich die einfach aus....

Merci

Gruß 411

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kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Samstag, 03.11.2012, 20:20 (vor 4207 Tagen) @ 411

Hi,

ist deine Karte eigentlich von der DB oder der CFL ausgegeben?
In der SCIC steht ja, das diese abweichende Geltungsdauern eintragen können?

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411, California, Samstag, 03.11.2012, 20:32 (vor 4207 Tagen) @ kimba2k

meine Karte ist von der DB. Aber auf der Fahrkarte steht ja auch nur z.B. Gültigkeit 1.11.-30.11.

also ich gehe nicht von besonderen Bedingungen aus.

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? Gibt es noch in den RZ gedruckte AGBs -> bestellbar hier:

db1435, Sonntag, 04.11.2012, 18:48 (vor 4206 Tagen) @ 411

Da die erste Frage noch niemand beantwortete, darf ich mitteilen, daß die AGB in gedruckter Form hier bestellt werden können: DB Kommunikationstechnik GmbH, Medien- und Kommunikationsdienste, Logistikcenter, Kriegsstr. 136, 76133 Karlsruhe, Tel. 0721 938-5965. Es ist auch möglich, ein Abonnement zu beauftragen; dann werden alle Nachträge automatisch zugesandt. In den Reisezentren gibt es sie tatsächlich nicht mehr.

Die Neuausgabe T600 vom 01.01.2012 mit Nachtrag N01 kostete 11,31 Euro incl. MWSt.

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411, California, Sonntag, 04.11.2012, 20:19 (vor 4206 Tagen) @ db1435

Hey db1435,

vielen Dank für die Beantwortung meiner zentralen Fragestellung :D

Gruß
411

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