wahre Skandale oder wer nicht lesen kann ... (Allgemeines Forum)

citaro, Mittwoch, 23.05.2012, 17:42 (vor 4378 Tagen)

Youtube Fundstücke, wenn Spezialisten Bahn reisen :):
Aber seht selber:
http://www.youtube.com/watch?v=PQodN-JMgDo

und Teil II:

http://www.youtube.com/watch?v=RF61z0lwFbs

Ohje...

DG, Mittwoch, 23.05.2012, 18:41 (vor 4378 Tagen) @ citaro

Leider sind mir beim Ansehen mehrere Tausend Gehirnzellen abgestorben.

Da ich nicht über so umfangreiche Rechtskenntnisse verfüge wie DJ Silvan
frage ich mal hier, vielleicht hat jemand hier ja solche Kenntnisse.

1. Ist die Fahrkarte wirklich gültig, wenn sie abgestempelt ist?
2. Sind die Tonaufnahmen wirklich legal, und die Namensnennung der Zubs?
3. Sind die Schreiben der Bahn ungültig? Das was der DJ da zitiert spricht ja von
"wenn von Gesetz eine Form vorgeschrieben ist..", ist dies das?

Außerdem ist dem DJ wohl nicht klar, dass er selbst beleidigt,
wenn er den der ihm da Kontra gibt, als Idioten o.Ä. bezeichnet.

Meine Bitte an ihn: Poste keine Videos auf Youtube mehr und fahr bitte nicht mehr
mit der Bahn, schon gar nicht in der 1. Klasse!

Meine Meinung

Alex101, Mittwoch, 23.05.2012, 20:08 (vor 4378 Tagen) @ DG

1. Ist die Fahrkarte wirklich gültig, wenn sie abgestempelt ist?

Der Beförderungsvertrag kommt schon beim Kauf der Fahrkarte zu Stande. In diesem Fall sogar mit einem bestimmten Zug. Wenn er damit in einen anderen Zug einsteigt, macht er rechtlich gesehen ein Angebot für einen neuen Beförderungsvertrag (mit eben diesem Zug).
Die Frage ist, ob der Zub durch seinen Zangenabdruck das Angebot vom DJ über den neuen Beförderungsvertrag (in diesem Zug) angenommen hat?
Aber selbst wenn dem so ist, kann ich mir vorstellen, dass man die Tatsache, dass der Zub die Karte nicht zurückgeben hat und "den DJ" darauf aufmerksam gemacht hat, als Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtum (§ 119 Abs. 2 BGB) werten kann. (Der Zub meinte die Fahrkarte sei in diesem Zug gültig, stellte nach dem "knipsen" fest, dass sie das nicht war, er irrte also über eine wesentliche Eigenschaft der Fahrkarte.)

2. Sind die Tonaufnahmen wirklich legal, und die Namensnennung der Zubs?

"Überragende öffentliche Interessen" kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Was hat die Öffentlichkeit von einer Aufzeichnung in der Zub einem Fahrgast erklärt, dass seine Fahrkarte ungültig ist?
Selbst wenn das gelogen wäre, wie der DJ behauptet, bestünde kein öffentliches Interesse daran.

3. Sind die Schreiben der Bahn ungültig? Das was der DJ da zitiert spricht ja von
"wenn von Gesetz eine Form vorgeschrieben ist..", ist dies das?

Für solche Mahnschreiben eben keine Schriftform vorgeschrieben, weil nicht mal die Mahnung selbst vorgeschrieben ist (die DB hätte theoretisch auch direkt einen Mahnbescheid beantragen können).
Man hätte ihn theoretisch z. B. auch anrufen können, was die selbe rechtliche Wirkung gehabt hätte, aber praktisch (d. h. ohne Aufzeichnung) nur sehr schwer beweisbar wäre.

[Disclaimer: Ich bin kein Anwalt. Das ist meine Meinung, die natürlich nicht richtig oder vollständig sein muss.]

eine kleine Bestätigung

sfn17, Mittwoch, 23.05.2012, 21:11 (vor 4378 Tagen) @ Alex101

3. Sind die Schreiben der Bahn ungültig? Das was der DJ da zitiert spricht ja von
"wenn von Gesetz eine Form vorgeschrieben ist..", ist dies das?

Für solche Mahnschreiben eben keine Schriftform vorgeschrieben, weil nicht mal die Mahnung selbst vorgeschrieben ist (die DB hätte theoretisch auch direkt einen Mahnbescheid beantragen können).
Man hätte ihn theoretisch z. B. auch anrufen können, was die selbe rechtliche Wirkung gehabt hätte, aber praktisch (d. h. ohne Aufzeichnung) nur sehr schwer beweisbar wäre.

Korrekt. Das übliche Mahnverfahren mit 1.,2.,3. Mahnung ist im Prinzip nur ein "Angebot" des Gläubigers an den Schuldner, die Forderung außergerichtlich zu begleichen.

Der direkte Rechtsweg wäre gleich umgehend ein Gerichtsprozess mit Prozesskosten und dem Risiko eines Vergleichs (so dass der Gläubiger(!) tlw doch auf Kosten sitzenbleibt).

Wenn übrigens nach der 3. Mahnung ein Mahnbescheid kommt, dann üblicherweise über die Endforderung zusammen mit aufgelaufenen Porti, Sekt-, Schnuller- und Anwaltsgebühren. Wer ganz eiskalt ist, kann aber diese Zusatzforderungen ebenfalls anfechten und auf sachlich gerechtfertigte "Preise" bestehen (also ohne Sekt und Schnuller). (So darf eine 1. Mahnung nicht einfach pauschal 20 € "Porto und Bearbeitungskosten" mitabfordern; ich glaube, 5 € waren mal gerichtlich als Maximum festgesetzt worden.)

***

Das Abknipsen einer ungültigen Fahrkarte ist allerdings sehr heikel... ob da der "Eigenschaftsirrtum" so umstandslos greift...

Mich wundert es aber, dass der Zub nicht eine genaue Auskunft über das, was in der FPN stehen wird, erteilen konnte. Ich finde, er muss technisch in der Lage sein, hier den Endpreis nennen zu können. Die FPN ist doch bloß eine Rechnung, oder? (Ich habe mich mit FPNs nie befasst, deshalb meine Frage.)

Ganz unabhängig vom Vorfall: Die Frage nach Bargeld halte ich für ausgesprochen impertinent. Das geht einfach mal nicht. Sind solche "Fragen" so vorgesehen?!?

Maximal kann man *nach* Nennung des Forderungsbetrags den Fahrgast fragen, ob dieser ihn vor Ort begleichen könne oder später per "Rechnung" zum abermals höheren Betrag (incl. dieser "Überweisungsgebühr") zahlen möchte.

eine kleine Bestätigung

bahnerausleidenschaft, Mittwoch, 23.05.2012, 21:25 (vor 4378 Tagen) @ sfn17

3. Sind die Schreiben der Bahn ungültig? Das was der DJ da zitiert spricht ja von
"wenn von Gesetz eine Form vorgeschrieben ist..", ist dies das?

Für solche Mahnschreiben eben keine Schriftform vorgeschrieben, weil nicht mal die Mahnung selbst vorgeschrieben ist (die DB hätte theoretisch auch direkt einen Mahnbescheid beantragen können).
Man hätte ihn theoretisch z. B. auch anrufen können, was die selbe rechtliche Wirkung gehabt hätte, aber praktisch (d. h. ohne Aufzeichnung) nur sehr schwer beweisbar wäre.


Korrekt. Das übliche Mahnverfahren mit 1.,2.,3. Mahnung ist im Prinzip nur ein "Angebot" des Gläubigers an den Schuldner, die Forderung außergerichtlich zu begleichen.

Der direkte Rechtsweg wäre gleich umgehend ein Gerichtsprozess mit Prozesskosten und dem Risiko eines Vergleichs (so dass der Gläubiger(!) tlw doch auf Kosten sitzenbleibt).

Wenn übrigens nach der 3. Mahnung ein Mahnbescheid kommt, dann üblicherweise über die Endforderung zusammen mit aufgelaufenen Porti, Sekt-, Schnuller- und Anwaltsgebühren. Wer ganz eiskalt ist, kann aber diese Zusatzforderungen ebenfalls anfechten und auf sachlich gerechtfertigte "Preise" bestehen (also ohne Sekt und Schnuller). (So darf eine 1. Mahnung nicht einfach pauschal 20 € "Porto und Bearbeitungskosten" mitabfordern; ich glaube, 5 € waren mal gerichtlich als Maximum festgesetzt worden.)

***

Das Abknipsen einer ungültigen Fahrkarte ist allerdings sehr heikel... ob da der "Eigenschaftsirrtum" so umstandslos greift...

Mich wundert es aber, dass der Zub nicht eine genaue Auskunft über das, was in der FPN stehen wird, erteilen konnte. Ich finde, er muss technisch in der Lage sein, hier den Endpreis nennen zu können. Die FPN ist doch bloß eine Rechnung, oder? (Ich habe mich mit FPNs nie befasst, deshalb meine Frage.)

Den genauen Betrag kann man erst sagen, sobald die ganze Sache eingegeben wurde.


Ganz unabhängig vom Vorfall: Die Frage nach Bargeld halte ich für ausgesprochen impertinent. Das geht einfach mal nicht. Sind solche "Fragen" so vorgesehen?!?

Warum sollte man nicht nach Bargeld fragen? Habe schon oft bei nicht genug Bargeld für die gesamte Forderung einen anderen Weg gewählt und dem Reisenden eine erhöhte Rechnung erspart.


Maximal kann man *nach* Nennung des Forderungsbetrags den Fahrgast fragen, ob dieser ihn vor Ort begleichen könne oder später per "Rechnung" zum abermals höheren Betrag (incl. dieser "Überweisungsgebühr") zahlen möchte.

Und der Reisende konnte oder wollte sowieso nicht bezahlen.

eine kleine Bestätigung

Ösi, Donnerstag, 24.05.2012, 00:50 (vor 4378 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Warum sollte man nicht nach Bargeld fragen? Habe schon oft bei nicht genug Bargeld für die gesamte Forderung einen anderen Weg gewählt und dem Reisenden eine erhöhte Rechnung erspart.

Darf der Zub (im Fernverkehr) eigentlich überhaupt eine FN ausstellen, wenn der Fahrgast genug Bargeld (oder eine Kreditkarte) dabei hat?

eine kleine Bestätigung

bahnerausleidenschaft, Donnerstag, 24.05.2012, 01:34 (vor 4378 Tagen) @ Ösi

Warum sollte man nicht nach Bargeld fragen? Habe schon oft bei nicht genug Bargeld für die gesamte Forderung einen anderen Weg gewählt und dem Reisenden eine erhöhte Rechnung erspart.


Darf der Zub (im Fernverkehr) eigentlich überhaupt eine FN ausstellen, wenn der Fahrgast genug Bargeld (oder eine Kreditkarte) dabei hat?

Es gibt Fahrgäste die wollen trotz Möglichkeiten nicht bezahlen. Das wird dann als Zahlungsverweigerung auf der FN vermerkt.

eine kleine Bestätigung

Ösi, Donnerstag, 24.05.2012, 01:42 (vor 4378 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Warum sollte man nicht nach Bargeld fragen? Habe schon oft bei nicht genug Bargeld für die gesamte Forderung einen anderen Weg gewählt und dem Reisenden eine erhöhte Rechnung erspart.


Darf der Zub (im Fernverkehr) eigentlich überhaupt eine FN ausstellen, wenn der Fahrgast genug Bargeld (oder eine Kreditkarte) dabei hat?


Es gibt Fahrgäste die wollen trotz Möglichkeiten nicht bezahlen. Das wird dann als Zahlungsverweigerung auf der FN vermerkt.

Gut, diese Möglichkeit gibt es natürlich auch. Ich meinte eher eine Situation, wo der Fahrgast mit einer ungültigen Fahrkarte einsteigt - darf der Zub gleich eine FN ausstellen oder muss er zuerst den Kauf einer Fahrkarte zum Bordpreis anbieten?

eine kleine Bestätigung

bahnerausleidenschaft, Donnerstag, 24.05.2012, 01:46 (vor 4378 Tagen) @ Ösi

Warum sollte man nicht nach Bargeld fragen? Habe schon oft bei nicht genug Bargeld für die gesamte Forderung einen anderen Weg gewählt und dem Reisenden eine erhöhte Rechnung erspart.


Darf der Zub (im Fernverkehr) eigentlich überhaupt eine FN ausstellen, wenn der Fahrgast genug Bargeld (oder eine Kreditkarte) dabei hat?


Es gibt Fahrgäste die wollen trotz Möglichkeiten nicht bezahlen. Das wird dann als Zahlungsverweigerung auf der FN vermerkt.


Gut, diese Möglichkeit gibt es natürlich auch. Ich meinte eher eine Situation, wo der Fahrgast mit einer ungültigen Fahrkarte einsteigt - darf der Zub gleich eine FN ausstellen oder muss er zuerst den Kauf einer Fahrkarte zum Bordpreis anbieten?

Erst wird immer der Kauf angeboten. Wurde in diesem Fall übrigens auch.

eine kleine Bestätigung

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 24.05.2012, 01:58 (vor 4378 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 24.05.2012, 02:01

Erst wird immer der Kauf angeboten. Wurde in diesem Fall übrigens auch.

Weitere Frage: Der Fahrgast hat mehr oder weniger ungewollt keinen gültigen oder keinen Fahrschein, ist aber prinzipiell zahlungswillig, hat aber nicht genug Bargeld oder nur eine EC-Karte dabei. - Gibt es dann die Möglichkeit, dass es nicht so teuer wie eine normale FN wird, sondern nur der Bordpreis + Bearbeitungsgebühr nacherhoben wird?

Also hätte in diesem Fall im Video z.B. auch nur der Preis des Spapreis-Zusatzes nacherhoben werden können, wenn der Rsd einsichtig gewesen wäre?

eine kleine Bestätigung

bahnerausleidenschaft, Donnerstag, 24.05.2012, 02:05 (vor 4378 Tagen) @ Fabian318

Erst wird immer der Kauf angeboten. Wurde in diesem Fall übrigens auch.


Weitere Frage: Der Fahrgast hat mehr oder weniger ungewollt keinen gültigen oder keinen Fahrschein, ist aber prinzipiell zahlungswillig, hat aber nicht genug Bargeld oder nur eine EC-Karte dabei. - Gibt es dann die Möglichkeit, dass es nicht so teuer wie eine normale FN wird, sondern nur der Bordpreis + Bearbeitungsgebühr nacherhoben wird?

Also hätte in diesem Fall im Video z.B. auch nur der Preis des Spapreis-Zusatzes nacherhoben werden können, wenn der Rsd einsichtig gewesen wäre?

Der Sparpreis-Zusatz wurde in diesem Fall angeboten. Ist er zahlungswillig und kann nicht zahlen wird trotzdem der erhöhte Fahrpreis erstmal fällig. Weiteres muss dann im nachhinein mit der Bahn geklärt werden.

eine kleine Bestätigung

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 24.05.2012, 02:07 (vor 4378 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 24.05.2012, 02:08

Der Sparpreis-Zusatz wurde in diesem Fall angeboten.

Richtig.

Ist er zahlungswillig und kann nicht zahlen wird trotzdem der erhöhte Fahrpreis erstmal fällig.

Okay, also die Handlungsweise des Zub bleibt gleich.

Weiteres muss dann im nachhinein mit der Bahn geklärt werden.

Also dann nur Kulanz, wo ich durchaus denke, dass man da Chancen hat. Wie oft habe ich ja schon gehört, dass "40er" um die Hälfte reduziert wurden usw. - Nur kann man sowas eben nicht wirklich gut in den Tarifbestimmungen manifestieren.

Vielleicht sollte man es nur nicht auf dem Wege probieren "gemäß BGB bla-blubb sind Ihre Schreiben sowieso alle ungültig". ;-)

eine kleine Bestätigung

bahnerausleidenschaft, Donnerstag, 24.05.2012, 02:12 (vor 4378 Tagen) @ Fabian318

Der Sparpreis-Zusatz wurde in diesem Fall angeboten.

Richtig.

Ist er zahlungswillig und kann nicht zahlen wird trotzdem der erhöhte Fahrpreis erstmal fällig.

Okay, also die Handlungsweise des Zub bleibt gleich.

Weiteres muss dann im nachhinein mit der Bahn geklärt werden.

Also dann nur Kulanz, wo ich durchaus denke, dass man da Chancen hat. Wie oft habe ich ja schon gehört, dass "40er" um die Hälfte reduziert wurden usw. - Nur kann man sowas eben nicht wirklich gut in den Tarifbestimmungen manifestieren.

Vielleicht sollte man es nur nicht auf dem Wege probieren "gemäß BGB bla-blubb sind Ihre Schreiben sowieso alle ungültig". ;-)

Dann könnte man schlechte Karten haben. Und außerdem kommt irgendwann Post von einer Inkassofirma und dann ist die Bahn sowieso nicht mehr mit im Boot. Oder täusche ich mich da?

eine kleine Bestätigung

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 24.05.2012, 02:16 (vor 4378 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Dann könnte man schlechte Karten haben. Und außerdem kommt irgendwann Post von einer Inkassofirma und dann ist die Bahn sowieso nicht mehr mit im Boot. Oder täusche ich mich da?

Wenn die Inkassofirma eingeschaltet ist, kann die Bahn die theoretisch schon wieder zurückpfeifen, wäre ja komisch, wenn nicht. Nur sind dann trotzdem Kosten bei der Inkassofirma angefallen, die die Bahn in diesem Fall natürlich nicht übernehmen will, wo der Fall eigentlich ziemlich klar ist. - Wie gesagt: Selbst wenn sich der Videoersteller ungerecht behandelt gefühlt hat, hätte er es besser auf die freundliche Tour versucht, so erreicht er überhaupt nichts, im Gegenteil. Fehler eingestehen und einen freundlichen Brief schreiben, das hätte Wunder wirken können. Aber nun ist es wohl zu spät.

eine kleine Bestätigung

bahnerausleidenschaft, Donnerstag, 24.05.2012, 02:21 (vor 4378 Tagen) @ Fabian318

Dann könnte man schlechte Karten haben. Und außerdem kommt irgendwann Post von einer Inkassofirma und dann ist die Bahn sowieso nicht mehr mit im Boot. Oder täusche ich mich da?


Wenn die Inkassofirma eingeschaltet ist, kann die Bahn die theoretisch schon wieder zurückpfeifen, wäre ja komisch, wenn nicht. Nur sind dann trotzdem Kosten bei der Inkassofirma angefallen, die die Bahn in diesem Fall natürlich nicht übernehmen will, wo der Fall eigentlich ziemlich klar ist. - Wie gesagt: Selbst wenn sich der Videoersteller ungerecht behandelt gefühlt hat, hätte er es besser auf die freundliche Tour versucht, so erreicht er überhaupt nichts, im Gegenteil. Fehler eingestehen und einen freundlichen Brief schreiben, das hätte Wunder wirken können. Aber nun ist es wohl zu spät.

Fehler eingestehen steht nicht in seinem Lebenslauf. Ich glaube bei ihm sind immer die anderen Schuld. So verlief leider auch das Gespräch im Zug.

eine kleine Bestätigung

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 24.05.2012, 02:24 (vor 4378 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 24.05.2012, 02:25

Fehler eingestehen steht nicht in seinem Lebenslauf. Ich glaube bei ihm sind immer die anderen Schuld. So verlief leider auch das Gespräch im Zug.

Genau. Nicht ganz ohne Eigenerfahrung kann ich auch sagen, dass die Hau-Drauf-Methode zwar oft die erste Wahl zu sein scheint, es sich aber doch immer als Nachteil erweist.

MEGARATTENSCHARF!

Blaschke, Mittwoch, 23.05.2012, 19:13 (vor 4378 Tagen) @ citaro

Mahlzeit!


Eines der GEILSTEN Youtube-Fundstücke aller Zeiten! Genau das richtige nach einem langen Arbeitstag auf bundesdeutschen Straßen...


Von seiner Homepage:


Meine derzeitige Arbeit widme ich der Widerherstellung unsere Menschenrechte!!!


Ja, da ist die Deutsche Bahn doch ein adäquater Anfang...


Schade, dass "Die Willküraktionen des Jobcenters Köln" in meinem Land nicht funzen. Die "Nazimethoden" könnte ich mir zwar anschauen; sind aber 30 Minuten. Das ist mir dann doch zu lang; man ahnt ja, worauf es hinaus läuft...


Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück von

jörg

Einen exotischen Akzent...

ExpressFreak, Mittwoch, 23.05.2012, 19:32 (vor 4378 Tagen) @ Blaschke

... hat der Typ.

Aber mal abgesehen davon, die 238 € oder wie viel auch immer das waren, kommen mir schon sehr hoch vor. Wie ist denn da die wirkliche Rechtslage?

Grüße

Einen exotischen Akzent...

bahnerausleidenschaft, Mittwoch, 23.05.2012, 20:06 (vor 4378 Tagen) @ ExpressFreak

I> ... hat der Typ.


Aber mal abgesehen davon, die 238 € oder wie viel auch immer das waren, kommen mir schon sehr hoch vor. Wie ist denn da die wirkliche Rechtslage?

Grüße

Habe die Sache gerade einmal ins MT eingegeben. Bei den aktuellen Preisen würde in der ersten Klasse die Endabrechnung bei 225,50 € liegen. Bis Siegburg/Bonn doppelter Fahrpreis 188 € und dann 37,50.

Einen exotischen Akzent...

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 23.05.2012, 20:10 (vor 4378 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Bis Siegburg/Bonn doppelter Fahrpreis 188 € und dann 37,50.

Was er ja schon mal nicht verstanden hat, wie es sich zusammensetzt, er monierte ja, dass die Fahrkarte zur Weiterfahrt ab Siegburg/Bonn und nicht ab Frankfurt Flug. ausgestellt worden. Vor dem BGB hätte er am besten die Tarifbestimmungen zu Rate gezogen und das auch am besten vor der der Reise, nicht erst nachher. Oder einfach am Automaten nicht den günstigsten Preis ohne zu lesen anklicken.

Einen exotischen Akzent...

bahnerausleidenschaft, Mittwoch, 23.05.2012, 20:23 (vor 4378 Tagen) @ Fabian318

Bis Siegburg/Bonn doppelter Fahrpreis 188 € und dann 37,50.


Was er ja schon mal nicht verstanden hat, wie es sich zusammensetzt, er monierte ja, dass die Fahrkarte zur Weiterfahrt ab Siegburg/Bonn und nicht ab Frankfurt Flug. ausgestellt worden. Vor dem BGB hätte er am besten die Tarifbestimmungen zu Rate gezogen und das auch am besten vor der der Reise, nicht erst nachher. Oder einfach am Automaten nicht den günstigsten Preis ohne zu lesen anklicken.

Die anhängende Fahrkarte für die Weiterfahrt gilt immer ab dem nächsten Bahnhof. Auf der FN ist aber als Einstieg Frankfurt/Flughafen. Der nächste Halt vom 500 ist Siegburg/Bonn. Also wird der erhöhte Fahrpreis bis Siegburg/Bonn berechnet und die Fahrkarte für die Weiterfahrt gilt dann ab Siegburg/Bonn. Der betreffende Reisende sollte sich mal alles durchlesen und nicht nur das was er lesen möchte.

Einen exotischen Akzent...

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 23.05.2012, 20:24 (vor 4378 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Die anhängende Fahrkarte für die Weiterfahrt gilt immer ab dem nächsten Bahnhof. Auf der FN ist aber als Einstieg Frankfurt/Flughafen. Der nächste Halt vom 500 ist Siegburg/Bonn. Also wird der erhöhte Fahrpreis bis Siegburg/Bonn berechnet und die Fahrkarte für die Weiterfahrt gilt dann ab Siegburg/Bonn. Der betreffende Reisende sollte sich mal alles durchlesen und nicht nur das was er lesen möchte.

Mir ist das ja alles bekannt, deshalb schrieb ich es. ;)

Einen exotischen Akzent...

bahnerausleidenschaft, Mittwoch, 23.05.2012, 20:29 (vor 4378 Tagen) @ Fabian318

Die anhängende Fahrkarte für die Weiterfahrt gilt immer ab dem nächsten Bahnhof. Auf der FN ist aber als Einstieg Frankfurt/Flughafen. Der nächste Halt vom 500 ist Siegburg/Bonn. Also wird der erhöhte Fahrpreis bis Siegburg/Bonn berechnet und die Fahrkarte für die Weiterfahrt gilt dann ab Siegburg/Bonn. Der betreffende Reisende sollte sich mal alles durchlesen und nicht nur das was er lesen möchte.


Mir ist das ja alles bekannt, deshalb schrieb ich es. ;)

Aber der hat ja soviel Anhang mit Gesetzen. Da muss sich die Bahn aber warm anziehen. Mal schauen was irgendwann der Richter dazu sagt.

Einen exotischen Akzent...

DG, Mittwoch, 23.05.2012, 20:31 (vor 4378 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Die anhängende Fahrkarte für die Weiterfahrt gilt immer ab dem nächsten Bahnhof. Auf der FN ist aber als Einstieg Frankfurt/Flughafen. Der nächste Halt vom 500 ist Siegburg/Bonn. Also wird der erhöhte Fahrpreis bis Siegburg/Bonn berechnet und die Fahrkarte für die Weiterfahrt gilt dann ab Siegburg/Bonn. Der betreffende Reisende sollte sich mal alles durchlesen und nicht nur das was er lesen möchte.


Mir ist das ja alles bekannt, deshalb schrieb ich es. ;)


Aber der hat ja soviel Anhang mit Gesetzen. Da muss sich die Bahn aber warm anziehen. Mal schauen was irgendwann der Richter dazu sagt.

Ich wüsste echt gerne wie das weitergeht, auch die Verleumdungsklage gegen
deinen Kollegen. Leider sind die Arbeitsamt-Videos hier nicht anschaubar...

Was soll das passieren? Nichts! Und das ist auch gut so.

Blaschke, Mittwoch, 23.05.2012, 21:11 (vor 4378 Tagen) @ DG

Mahlzeit!

Ich wüsste echt gerne wie das weitergeht


Irgendwann wird irgendwer Vernunft walten lassen und den ganzen Klimbim einstellen. Zu holen wird bei dem Künstler sowieso nichts sein. Merke: Man wirft schlechtem Geld nicht noch Gutes hinterher.
Und wer hat schon Lust, sich mit solch Spinnern rumzuschlagen. Am besten ignoriert man sie - das ist nämlich die Höchststrafe! Ansonsten einmal anerkennend auf die Schulter klopfen, "Bist ein toller Junge" ausrufen und dann freut er sich.

Jedenfalls wird man die Sache irgendwann beerdigen. Der Typ geilt sich dann dran auf, dass er wieder Recht bekommen hat - zumindest in seinem Weltbild. Während die restliche Menschheit so weitestgehend ihre Ruhe hat. Merke: Weil die Klugen immer nachgeben, regieren die Dummen die Welt!

Einziger Nachteil: Das wird ihn weiter bestärken, gegen die Menschenrechte ("wider"!), ach, nee, dafür will er ja kämpfen. Schade nur, dass er seine Arbeit des digitalen Remasterns von Audio-Kassetten endgültig eingestellt hat - wegen des bevorstehenden 3. Weltkrieges! (Stand 12/2011)

Schöne Grüße von

jörg

Ich dreh' auch schon ab: ein "das" zuviel in der Überschrift

Blaschke, Mittwoch, 23.05.2012, 21:26 (vor 4378 Tagen) @ Blaschke

- kein Text -

Einen exotischen Akzent...

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 23.05.2012, 20:32 (vor 4378 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Aber der hat ja soviel Anhang mit Gesetzen. Da muss sich die Bahn aber warm anziehen. Mal schauen was irgendwann der Richter dazu sagt.

Mal gucken, in Update 73 oder so. Aber warum glaube ich nur, dass man dies nie lesen wird? Aber wenn man schon behauptet, irgendwelche Schreiben seien alle ungültig, dann ist das für mich ein Zeichen, dass ihm alle Argumente ausgegangen sind.

Einen exotischen Akzent...

bahnerausleidenschaft, Mittwoch, 23.05.2012, 21:13 (vor 4378 Tagen) @ Fabian318

Und sollte der Zugbegleiter wirklich einen Fehler gemacht haben, würde er schon längst von der Bahn einen Hinweis darauf erhalten haben. Und das hat er definitiv nicht. Und die Info habe ich aus erster Quelle. :)

Einen exotischen Akzent...

ChrisAC, Donnerstag, 24.05.2012, 18:26 (vor 4377 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Hallo,

Mir ist das ja alles bekannt, deshalb schrieb ich es. ;)


Aber der hat ja soviel Anhang mit Gesetzen. Da muss sich die Bahn aber warm anziehen. Mal schauen was irgendwann der Richter dazu sagt.

Ey weissu, wird sisch Rischter nie angucken das, kapierst Du nischt? Hat kein Rischter danebenstanden als Kontrolleur mit mir gesprochen, darum _kann_ Rischter gar nicht sprechen zu!

Menno iss Gesezz und Menschenrescht, Alter!


Oh Gott und ich hab mir das eben wirklich angesehen! Ich spüre förmlich das Absterben einer Anzahl Hirnzellen. Das ist schlimmer als Reality-Shows im Privatfernsehen - das ist geradezu der "nächste Schritt": Früher wurde nur den ganzen Tag über <zensiert> berichtet, heute machen die ihre eigenen "Reportagen".

Mein Respekt allen Zubs, die sich mit solchen Leuten beschäftigen und dabei auch noch ernst bleiben müssen. Ich könnte das nicht - ich würde irgendwann entweder anfangen, schallend zu lachen oder *wirklich* unfreundlich zu werden.


Boah ey.

ChrisAC

Beförderungsbedingungen? Erstkontrolle?

Giovanni, Donnerstag, 24.05.2012, 00:24 (vor 4378 Tagen) @ Fabian318

Bis Siegburg/Bonn doppelter Fahrpreis 188 € und dann 37,50.


Was er ja schon mal nicht verstanden hat, wie es sich zusammensetzt, er monierte ja, dass die Fahrkarte zur Weiterfahrt ab Siegburg/Bonn und nicht ab Frankfurt Flug. ausgestellt worden. Vor dem BGB hätte er am besten die Tarifbestimmungen zu Rate gezogen und das auch am besten vor der der Reise, nicht erst nachher. Oder einfach am Automaten nicht den günstigsten Preis ohne zu lesen anklicken.

Das Eisenbahnverkehrsunternehmen ist zur Veröffentlichung der Tarife verpflichtet und muss eine Einsicht in diese an besetzten Stationen ermöglichen.

War dies in Bayreuth zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs möglich?
Relativ unwahrscheinlich.
Allerdings haben zu diesem Zeitpunkt die Automaten m.w. wenigstens über die wesentlichen Tarifbestandteile informiert - aber informiert der auch über den bei Verletzung der Zugbindung nötigen Sparpreis Zusatz?


Wäre bereits bei der ersten Kontrolle das fehlerhafte Ticket angekreidet worden, hätte sich doch ein wesentlich niedrigerer Betrag für die Fahrpreisnacherhebung ergeben? Kann das jemand kurz nachrechnen?

Da das Zugpersonal in besonderem Maß zur Kenntnis der Beförderungsbedingungen verpflichtet ist, finde ich die falsche Preisaussage schon misslich. Und auch der mögliche Erklärungsirrtum bei der Erstkontrolle - denn dann könnte auch ein Irrtum des Fahrgastes auch als plausibel eingestuft werden.


Zu den grundsätzlichen Rechtsauffassungen des Video-Autors erübrigt sich allerdings jeglicher Kommentar.

Btw:
Warum gibt es keine Verpflichtung für verständliche Tarife? Schließlich kann ich nachweisen das selbst die Erfinder der Tarife diese nicht verstehen...

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Beförderungsbedingungen? Erstkontrolle?

bahnerausleidenschaft, Donnerstag, 24.05.2012, 00:36 (vor 4378 Tagen) @ Giovanni

Bis Siegburg/Bonn doppelter Fahrpreis 188 € und dann 37,50.


Was er ja schon mal nicht verstanden hat, wie es sich zusammensetzt, er monierte ja, dass die Fahrkarte zur Weiterfahrt ab Siegburg/Bonn und nicht ab Frankfurt Flug. ausgestellt worden. Vor dem BGB hätte er am besten die Tarifbestimmungen zu Rate gezogen und das auch am besten vor der der Reise, nicht erst nachher. Oder einfach am Automaten nicht den günstigsten Preis ohne zu lesen anklicken.


Das Eisenbahnverkehrsunternehmen ist zur Veröffentlichung der Tarife verpflichtet und muss eine Einsicht in diese an besetzten Stationen ermöglichen.

War dies in Bayreuth zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs möglich?
Relativ unwahrscheinlich.
Allerdings haben zu diesem Zeitpunkt die Automaten m.w. wenigstens über die wesentlichen Tarifbestandteile informiert - aber informiert der auch über den bei Verletzung der Zugbindung nötigen Sparpreis Zusatz?


Wäre bereits bei der ersten Kontrolle das fehlerhafte Ticket angekreidet worden, hätte sich doch ein wesentlich niedrigerer Betrag für die Fahrpreisnacherhebung ergeben? Kann das jemand kurz nachrechnen?

Es wäre nur bei einer sofortigen Bezahlung im Zug günstiger. Sobald nicht bezahlt werden kann oder bezahlt werden will und eine FN ausgestellt werden muss kommt der erhöhte Fahrpreis zur Anwendung.


Da das Zugpersonal in besonderem Maß zur Kenntnis der Beförderungsbedingungen verpflichtet ist, finde ich die falsche Preisaussage schon misslich. Und auch der mögliche Erklärungsirrtum bei der Erstkontrolle - denn dann könnte auch ein Irrtum des Fahrgastes auch als plausibel eingestuft werden.

Und was haben Beförderungsbedingungen mit Preisaussagen zu tun? Preise werden über das MT ermittelt und dem Fahrgast mitgeteilt.

Zu den grundsätzlichen Rechtsauffassungen des Video-Autors erübrigt sich allerdings jeglicher Kommentar.

Btw:
Warum gibt es keine Verpflichtung für verständliche Tarife? Schließlich kann ich nachweisen das selbst die Erfinder der Tarife diese nicht verstehen...

Beförderungsbedingungen? Erstkontrolle?

daniels, Donnerstag, 24.05.2012, 00:47 (vor 4378 Tagen) @ Giovanni

Bis Siegburg/Bonn doppelter Fahrpreis 188 € und dann 37,50.


Was er ja schon mal nicht verstanden hat, wie es sich zusammensetzt, er monierte ja, dass die Fahrkarte zur Weiterfahrt ab Siegburg/Bonn und nicht ab Frankfurt Flug. ausgestellt worden. Vor dem BGB hätte er am besten die Tarifbestimmungen zu Rate gezogen und das auch am besten vor der der Reise, nicht erst nachher. Oder einfach am Automaten nicht den günstigsten Preis ohne zu lesen anklicken.


Das Eisenbahnverkehrsunternehmen ist zur Veröffentlichung der Tarife verpflichtet und muss eine Einsicht in diese an besetzten Stationen ermöglichen.

War dies in Bayreuth zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs möglich?
Relativ unwahrscheinlich.
Allerdings haben zu diesem Zeitpunkt die Automaten m.w. wenigstens über die wesentlichen Tarifbestandteile informiert - aber informiert der auch über den bei Verletzung der Zugbindung nötigen Sparpreis Zusatz?

Ganz platt würde ich sagen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Abgesehen davon steht auf den Sparpreis-Fahrkarten immer, dass die Fahrkarte nur für die eingetragenen Züge/Zeiten/Tage gilt

Wäre bereits bei der ersten Kontrolle das fehlerhafte Ticket angekreidet worden, hätte sich doch ein wesentlich niedrigerer Betrag für die Fahrpreisnacherhebung ergeben? Kann das jemand kurz nachrechnen?

Bei der ersten Kontrolle war das Ticket nicht fehlerhaft. Auf dem Ticket in dem Video ist ganz klar zu erkennen, dass die Zugbindung für den ICE 22 von Nürnberg Hbf. bis Köln besteht. Und wenn er am Anfang im ICE 22 saß und kurz nach Nürnberg kontrolliert worden war, war bis dato alles korrekt. Erst ab Frankfurt Flughafen ist das Ticket dann nicht mehr gültig für den gewählten Zug. Ich tippe, er wollte einfach eine Stunde einsparen (ICE 22 fährt Rheinstrecke) und er nahm ja die Rennbahn.


Da das Zugpersonal in besonderem Maß zur Kenntnis der Beförderungsbedingungen verpflichtet ist, finde ich die falsche Preisaussage schon misslich. Und auch der mögliche Erklärungsirrtum bei der Erstkontrolle - denn dann könnte auch ein Irrtum des Fahrgastes auch als plausibel eingestuft werden.

Klar ist es misslich, wenn er gefragt wird, ob er in Frankfurt umsteigt (wobei ich mir das ehrlich gesagt nicht vorstellen kann - im ICE bin ich noch nie gefragt worden, wo ich umsteigen will und schon gar nicht bei Sparpreis-Tickets, die an feste Strecken und Züge gebunden sind), berechtigt aber nicht eigenmächtig die Zugbindung aufzuheben.

Zu den grundsätzlichen Rechtsauffassungen des Video-Autors erübrigt sich allerdings jeglicher Kommentar.

In der Tat :-)
Btw: Ich find auch seine anderen Videos und seine Homepage sehr lustig und mir kommen unzählige Anschlussfragen in den Kopf u.a. wie kann sich jemand der arbeitslos ist (schreibt er irgendwo in einem Kommentar) ein ICE-Ticket erster Klasse leisten?


Btw:
Warum gibt es keine Verpflichtung für verständliche Tarife? Schließlich kann ich nachweisen das selbst die Erfinder der Tarife diese nicht verstehen...

Beförderungsbedingungen? Erstkontrolle?

bahnerausleidenschaft, Donnerstag, 24.05.2012, 01:09 (vor 4378 Tagen) @ daniels

Bei der ersten Kontrolle war das Ticket nicht fehlerhaft. Auf dem Ticket in dem Video ist ganz klar zu erkennen, dass die Zugbindung für den ICE 22 von Nürnberg Hbf. bis Köln besteht. Und wenn er am Anfang im ICE 22 saß und kurz nach Nürnberg kontrolliert worden war, war bis dato alles korrekt. Erst ab Frankfurt Flughafen ist das Ticket dann nicht mehr gültig für den gewählten Zug. Ich tippe, er wollte einfach eine Stunde einsparen (ICE 22 fährt Rheinstrecke) und er nahm ja die Rennbahn.

Die Zugbindung ist für den 1022. Er war in Nürnberg 2 Stunden zu spät abgefahren.

1022 stand auf der Fahrkarte

ICE-T-Fan, Donnerstag, 24.05.2012, 01:22 (vor 4378 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Richtig, die 1022 konnte ich auch auf dem Video erkennen. Wobei das auch eine für manche Fahrgäste ungute Zahlenkombination ist. 1022 und 22 kann man schnell mal verwechseln, gerade wenn man nicht mehr gut sieht oder so.

1022 stand auf der Fahrkarte

bahnerausleidenschaft, Donnerstag, 24.05.2012, 01:24 (vor 4378 Tagen) @ ICE-T-Fan

Richtig, die 1022 konnte ich auch auf dem Video erkennen. Wobei das auch eine für manche Fahrgäste ungute Zahlenkombination ist. 1022 und 22 kann man schnell mal verwechseln, gerade wenn man nicht mehr gut sieht oder so.

Das wird auch dem Zub im 22 passiert sein. Oder wer weiß was er da erzählt hat. :)

1022 stand auf der Fahrkarte

ICE-T-Fan, Donnerstag, 24.05.2012, 01:28 (vor 4378 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
bearbeitet von ICE-T-Fan, Donnerstag, 24.05.2012, 01:29

Es ist offensichtlich, dass er 2 Stunden später in Nürnberg abgefahren ist und absichtlich in den 500 umgestiegen ist, um die Zeit wieder aufzuholen.

Wobei ich auch schon beinahe dieses Problem gehabt hätte, da ich mal vor langer Zeit Fahrkarte mit Zugbindung hatte und der Nahverkehr Verspätung hatte. Da hätte ich auch umdisponieren müssen, wobei dann immer noch die Chance besteht, aus Kulanz mitfahren zu dürfen, wenn man die NV-Verspätung nachweisen kann. Zum Glück habe ich den ICE gerade noch so bekommen und alle waren glücklich.

Seit ich BC50 habe, verzichte ich auf Sparpreise, weil ich mir so einen Stress nicht mehr antun möchte. Da zahle ich lieber die 10-15 Euro Differenz von BC50-Normalpreis und SP.

1022 stand auf der Fahrkarte

bahnerausleidenschaft, Donnerstag, 24.05.2012, 01:31 (vor 4378 Tagen) @ ICE-T-Fan

Es ist offensichtlich, dass er 2 Stunden später in Nürnberg abgefahren ist und absichtlich in den 500 umgestiegen ist, um die Zeit wieder aufzuholen.

Wobei ich auch schon beinahe dieses Problem gehabt hätte, da ich mal vor langer Zeit Fahrkarte mit Zugbindung hatte und der Nahverkehr Verspätung hatte. Da hätte ich auch umdisponieren müssen, wobei dann immer noch die Chance besteht, aus Kulanz mitfahren zu dürfen, wenn man die NV-Verspätung nachweisen kann. Zum Glück habe ich den ICE gerade noch so bekommen und alle waren glücklich.

Seit ich BC50 habe, verzichte ich auf Sparpreise, weil ich mir so einen Stress nicht mehr antun möchte. Da zahle ich lieber die 10-15 Euro Differenz von BC50-Normalpreis und SP.

Bei Verspätung kein Problem. Die lag aber in diesem Fall nicht vor. Es war Selbstverschulden.

Beförderungsbedingungen? Erstkontrolle?

daniels, Donnerstag, 24.05.2012, 10:25 (vor 4377 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Bei der ersten Kontrolle war das Ticket nicht fehlerhaft. Auf dem Ticket in dem Video ist ganz klar zu erkennen, dass die Zugbindung für den ICE 22 von Nürnberg Hbf. bis Köln besteht. Und wenn er am Anfang im ICE 22 saß und kurz nach Nürnberg kontrolliert worden war, war bis dato alles korrekt. Erst ab Frankfurt Flughafen ist das Ticket dann nicht mehr gültig für den gewählten Zug. Ich tippe, er wollte einfach eine Stunde einsparen (ICE 22 fährt Rheinstrecke) und er nahm ja die Rennbahn.


Die Zugbindung ist für den 1022. Er war in Nürnberg 2 Stunden zu spät abgefahren.

Hast Recht. Mein Fehler, hab mich irgendwie verlesen - ich nehm alles zurück :-)

Beförderungsbedingungen? Erstkontrolle?

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 24.05.2012, 02:03 (vor 4378 Tagen) @ daniels

Btw: Ich find auch seine anderen Videos und seine Homepage sehr lustig und mir kommen unzählige Anschlussfragen in den Kopf u.a. wie kann sich jemand der arbeitslos ist (schreibt er irgendwo in einem Kommentar) ein ICE-Ticket erster Klasse leisten?

Es ging ja hier um einen Sparpreis, da kann dieser in der ersten Klasse auch die günstige Möglichkeit sein bzw. nur wenig teurer.

Beförderungsbedingungen? Erstkontrolle?

Giovanni, Donnerstag, 24.05.2012, 08:00 (vor 4377 Tagen) @ daniels

Bis Siegburg/Bonn doppelter Fahrpreis 188 € und dann 37,50.


Was er ja schon mal nicht verstanden hat, wie es sich zusammensetzt, er monierte ja, dass die Fahrkarte zur Weiterfahrt ab Siegburg/Bonn und nicht ab Frankfurt Flug. ausgestellt worden. Vor dem BGB hätte er am besten die Tarifbestimmungen zu Rate gezogen und das auch am besten vor der der Reise, nicht erst nachher. Oder einfach am Automaten nicht den günstigsten Preis ohne zu lesen anklicken.


Das Eisenbahnverkehrsunternehmen ist zur Veröffentlichung der Tarife verpflichtet und muss eine Einsicht in diese an besetzten Stationen ermöglichen.

War dies in Bayreuth zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs möglich?
Relativ unwahrscheinlich.
Allerdings haben zu diesem Zeitpunkt die Automaten m.w. wenigstens über die wesentlichen Tarifbestandteile informiert - aber informiert der auch über den bei Verletzung der Zugbindung nötigen Sparpreis Zusatz?


Ganz platt würde ich sagen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Nett - aber Falsch.
Denn im Gegensatz zu den Gesetzen vor denen Unwissenheit nicht schützt handelt es sich hier um zivilrechtliche Verträge.

Und dort ist eine der Voraussetzungen, dass der Kunde zumindest auf zumutbare Weise Kenntnis von den Vertragsbedingungen erlangen kann - u.a. deshalb wird ja vom Gesetzgeber verlangt das die Beförderungsbedingungen an jedem besetzten Bahnhof auf Wunsch einsehbar sein müssen.

Abgesehen davon steht auf den Sparpreis-Fahrkarten immer, dass die Fahrkarte nur für die eingetragenen Züge/Zeiten/Tage gilt

Wer mit dem System der Zugbindung nicht vertraut ist, versteht diesen Text nicht zwangsläufig...
Der Wegtext mit der Zugnummer des ICE gehört zu den Passagen die am kleinsten auf den Fahrschein gedruckt sind - zudem setzt eine "Übersetzung" des Wegtextes Einsicht in den Tfv 603 voraus (was selbst am Schalter lange nicht möglich war).
[Programmiert bitte mal jemand die Fahrkartenautomaten so um das sie bei zuggebundenen Fahrscheinen bitte IMMER einen Verbindungsausdruck raushauen? Das hätte dem Herrn vielleicht die ganze Aktion erspart]

Viel größer finden sich auf dem Fahrschein Angaben wie "ICE"...

Ach ja:
Wegtext und die Zusatzbedingungen stehen im Widerspruch zum AEG:
Der IRE Dresden - Nürnberg ist laut Definition des AEG ein Fernverkehrszug - gekennzeichnet ist der Zug aber wie in den BB der Bahn als Nahverkehrszug. Da es aber für den Kunden nicht ersichtlich ist welche Definition nun anzuwenden wäre...

[Gut, das AEG kennen selbst Bahnmitarbeiter oft nicht - ich mein welcher Kunde sollte dann auch diesen Schmöker auch nur ansatzweise gelesen haben und auf so eine Idee kommen...]

Btw:
Warum gibt es keine Verpflichtung für verständliche Tarife? Schließlich kann ich nachweisen das selbst die Erfinder der Tarife diese nicht verstehen...

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Beförderungsbedingungen? Erstkontrolle?

daniels, Donnerstag, 24.05.2012, 10:42 (vor 4377 Tagen) @ Giovanni

Bis Siegburg/Bonn doppelter Fahrpreis 188 € und dann 37,50.


Was er ja schon mal nicht verstanden hat, wie es sich zusammensetzt, er monierte ja, dass die Fahrkarte zur Weiterfahrt ab Siegburg/Bonn und nicht ab Frankfurt Flug. ausgestellt worden. Vor dem BGB hätte er am besten die Tarifbestimmungen zu Rate gezogen und das auch am besten vor der der Reise, nicht erst nachher. Oder einfach am Automaten nicht den günstigsten Preis ohne zu lesen anklicken.


Das Eisenbahnverkehrsunternehmen ist zur Veröffentlichung der Tarife verpflichtet und muss eine Einsicht in diese an besetzten Stationen ermöglichen.

War dies in Bayreuth zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs möglich?
Relativ unwahrscheinlich.
Allerdings haben zu diesem Zeitpunkt die Automaten m.w. wenigstens über die wesentlichen Tarifbestandteile informiert - aber informiert der auch über den bei Verletzung der Zugbindung nötigen Sparpreis Zusatz?


Ganz platt würde ich sagen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


Nett - aber Falsch.
Denn im Gegensatz zu den Gesetzen vor denen Unwissenheit nicht schützt handelt es sich hier um zivilrechtliche Verträge.

Und dort ist eine der Voraussetzungen, dass der Kunde zumindest auf zumutbare Weise Kenntnis von den Vertragsbedingungen erlangen kann - u.a. deshalb wird ja vom Gesetzgeber verlangt das die Beförderungsbedingungen an jedem besetzten Bahnhof auf Wunsch einsehbar sein müssen.

Ich bin jetzt kein Jurist, aber die Beförderungsbedingungen sind im Internet einsehbar - gilt das nicht? Ich geb zu, dass diese nicht so leicht zu finden sind, und den Überblick darin zu behalten ist noch schwerer, aber einsehbar sind diese.

Abgesehen davon steht auf den Sparpreis-Fahrkarten immer, dass die Fahrkarte nur für die eingetragenen Züge/Zeiten/Tage gilt


Wer mit dem System der Zugbindung nicht vertraut ist, versteht diesen Text nicht zwangsläufig...
Der Wegtext mit der Zugnummer des ICE gehört zu den Passagen die am kleinsten auf den Fahrschein gedruckt sind - zudem setzt eine "Übersetzung" des Wegtextes Einsicht in den Tfv 603 voraus (was selbst am Schalter lange nicht möglich war).
[Programmiert bitte mal jemand die Fahrkartenautomaten so um das sie bei zuggebundenen Fahrscheinen bitte IMMER einen Verbindungsausdruck raushauen? Das hätte dem Herrn vielleicht die ganze Aktion erspart]

Viel größer finden sich auf dem Fahrschein Angaben wie "ICE"...

Zwei Punkte:
1. Ich kauf den Großteil meiner Fahrkarten online, aber soweit ich mich erinnern kann, habe ich IMMER einen Verbindungsausdruck am Automaten erhalten.
2. Die Übersetzung des Wegtextes ist immens schwer - ohne Frage - aber wie jemand nicht verstehen kann, was die Zugbindung bedeutet ist mir schleierhaft. Und der Text mit der Gültigkeit nur für eingetragene Züge/Zeiten/Tage steht ziemlich fett auf der Fahrkarte und fällt mindestens genauso schnell ins Auge wie "ICE"


Ach ja:
Wegtext und die Zusatzbedingungen stehen im Widerspruch zum AEG:
Der IRE Dresden - Nürnberg ist laut Definition des AEG ein Fernverkehrszug - gekennzeichnet ist der Zug aber wie in den BB der Bahn als Nahverkehrszug. Da es aber für den Kunden nicht ersichtlich ist welche Definition nun anzuwenden wäre...

[Gut, das AEG kennen selbst Bahnmitarbeiter oft nicht - ich mein welcher Kunde sollte dann auch diesen Schmöker auch nur ansatzweise gelesen haben und auf so eine Idee kommen...]

Btw:
Warum gibt es keine Verpflichtung für verständliche Tarife? Schließlich kann ich nachweisen das selbst die Erfinder der Tarife diese nicht verstehen...

Beförderungsbedingungen? Erstkontrolle?

Giovanni, Donnerstag, 24.05.2012, 12:26 (vor 4377 Tagen) @ daniels

Bis Siegburg/Bonn doppelter Fahrpreis 188 € und dann 37,50.


Was er ja schon mal nicht verstanden hat, wie es sich zusammensetzt, er monierte ja, dass die Fahrkarte zur Weiterfahrt ab Siegburg/Bonn und nicht ab Frankfurt Flug. ausgestellt worden. Vor dem BGB hätte er am besten die Tarifbestimmungen zu Rate gezogen und das auch am besten vor der der Reise, nicht erst nachher. Oder einfach am Automaten nicht den günstigsten Preis ohne zu lesen anklicken.


Das Eisenbahnverkehrsunternehmen ist zur Veröffentlichung der Tarife verpflichtet und muss eine Einsicht in diese an besetzten Stationen ermöglichen.

War dies in Bayreuth zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs möglich?
Relativ unwahrscheinlich.
Allerdings haben zu diesem Zeitpunkt die Automaten m.w. wenigstens über die wesentlichen Tarifbestandteile informiert - aber informiert der auch über den bei Verletzung der Zugbindung nötigen Sparpreis Zusatz?


Ganz platt würde ich sagen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


Nett - aber Falsch.
Denn im Gegensatz zu den Gesetzen vor denen Unwissenheit nicht schützt handelt es sich hier um zivilrechtliche Verträge.

Und dort ist eine der Voraussetzungen, dass der Kunde zumindest auf zumutbare Weise Kenntnis von den Vertragsbedingungen erlangen kann - u.a. deshalb wird ja vom Gesetzgeber verlangt das die Beförderungsbedingungen an jedem besetzten Bahnhof auf Wunsch einsehbar sein müssen.


Ich bin jetzt kein Jurist, aber die Beförderungsbedingungen sind im Internet einsehbar - gilt das nicht? Ich geb zu, dass diese nicht so leicht zu finden sind, und den Überblick darin zu behalten ist noch schwerer, aber einsehbar sind diese.

Die Veröffentlichung des Tarifs- und Entfernungsanzeigers Tfv 603 ist im Internet bislang nicht erfolgt. Der regelt beispielsweise den Geltungsbereich des normalen DB-Tarifs - also z.B. das Salzburg Hbf noch als Inland zählt und Norddeich Mole nicht...
Auch am Schalter wurde über Jahre die Einsicht verweigert (bzw war technisch oft gar nicht möglich). Dies wurde erst kürzlich vom EBA erzwungen - aber Online ist er trotzdem noch lange nicht.
Komplett erfüllt wird damit der Gesetzestext trotzdem nicht - denn nicht an jedem besetzten Bahnhof gibt es einen Fahrkartenschalter und der örtliche Fahrdienstleiter der dann die Einsicht ermöglichen müsste hat den Tfv 603 und andere Tarifunterlagen sicher nicht zur Hand (und wäre gemäß Arbeitsvertrag auch nicht berechtigt diese auszuhändigen...).

Eine Onlineveröffentlichung des kompletten Tarifs würde ich sehr begrüßen.

Abgesehen davon steht auf den Sparpreis-Fahrkarten immer, dass die Fahrkarte nur für die eingetragenen Züge/Zeiten/Tage gilt


Wer mit dem System der Zugbindung nicht vertraut ist, versteht diesen Text nicht zwangsläufig...
Der Wegtext mit der Zugnummer des ICE gehört zu den Passagen die am kleinsten auf den Fahrschein gedruckt sind - zudem setzt eine "Übersetzung" des Wegtextes Einsicht in den Tfv 603 voraus (was selbst am Schalter lange nicht möglich war).
[Programmiert bitte mal jemand die Fahrkartenautomaten so um das sie bei zuggebundenen Fahrscheinen bitte IMMER einen Verbindungsausdruck raushauen? Das hätte dem Herrn vielleicht die ganze Aktion erspart]

Viel größer finden sich auf dem Fahrschein Angaben wie "ICE"...


Zwei Punkte:
1. Ich kauf den Großteil meiner Fahrkarten online, aber soweit ich mich erinnern kann, habe ich IMMER einen Verbindungsausdruck am Automaten erhalten.

Der Verbindungsausdruck erfolgt wimre nicht automatisch sondern muss extra mit ausgewählt werden.

2. Die Übersetzung des Wegtextes ist immens schwer - ohne Frage - aber wie jemand nicht verstehen kann, was die Zugbindung bedeutet ist mir schleierhaft. Und der Text mit der Gültigkeit nur für eingetragene Züge/Zeiten/Tage steht ziemlich fett auf der Fahrkarte und fällt mindestens genauso schnell ins Auge wie "ICE"


N-Hbf und K-Hbf als Wegpunkte sind in der Tat extrem schwer zu erraten :D
Erklärt werden Sie im Tarif allerdings nirgends - und das darf schon verwundern. Und was machst du bei Wegpunkten wie PUMS?

Ach ja:
Wegtext und die Zusatzbedingungen stehen im Widerspruch zum AEG:
Der IRE Dresden - Nürnberg ist laut Definition des AEG ein Fernverkehrszug - gekennzeichnet ist der Zug aber wie in den BB der Bahn als Nahverkehrszug. Da es aber für den Kunden nicht ersichtlich ist welche Definition nun anzuwenden wäre...

[Gut, das AEG kennen selbst Bahnmitarbeiter oft nicht - ich mein welcher Kunde sollte dann auch diesen Schmöker auch nur ansatzweise gelesen haben und auf so eine Idee kommen...]

Btw:
Warum gibt es keine Verpflichtung für verständliche Tarife? Schließlich kann ich nachweisen das selbst die Erfinder der Tarife diese nicht verstehen...

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Beförderungsbedingungen -Veröffentlichung

michael_seelze, Donnerstag, 24.05.2012, 12:46 (vor 4377 Tagen) @ Giovanni

Das Eisenbahnverkehrsunternehmen ist zur Veröffentlichung der Tarife verpflichtet und muss eine Einsicht in diese an besetzten Stationen ermöglichen.

War dies in Bayreuth zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs möglich?
Relativ unwahrscheinlich.
Allerdings haben zu diesem Zeitpunkt die Automaten m.w. wenigstens über die wesentlichen Tarifbestandteile informiert - aber informiert der auch über den bei Verletzung der Zugbindung nötigen Sparpreis Zusatz?


Ganz platt würde ich sagen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


Nett - aber Falsch.
Denn im Gegensatz zu den Gesetzen vor denen Unwissenheit nicht schützt handelt es sich hier um zivilrechtliche Verträge.

Die Veröffentlichung des Tarifs- und Entfernungsanzeigers Tfv 603 ist im Internet bislang nicht erfolgt. Der regelt beispielsweise den Geltungsbereich des normalen DB-Tarifs - also z.B. das Salzburg Hbf noch als Inland zählt und Norddeich Mole nicht...
Auch am Schalter wurde über Jahre die Einsicht verweigert (bzw war technisch oft gar nicht möglich). Dies wurde erst kürzlich vom EBA erzwungen - aber Online ist er trotzdem noch lange nicht.

Ist ja interessant. Du hast eine PM dazu von mir.

Komplett erfüllt wird damit der Gesetzestext trotzdem nicht - denn nicht an jedem besetzten Bahnhof gibt es einen Fahrkartenschalter und der örtliche Fahrdienstleiter der dann die Einsicht ermöglichen müsste hat den Tfv 603 und andere Tarifunterlagen sicher nicht zur Hand (und wäre gemäß Arbeitsvertrag auch nicht berechtigt diese auszuhändigen...).

Eine Onlineveröffentlichung des kompletten Tarifs würde ich sehr begrüßen.

Das würde ich auch begrüßen. Zudem dann jeder den Wegetext verstehen könnte.

Beförderungsbedingungen -Veröffentlichung

Giovanni, Donnerstag, 24.05.2012, 13:29 (vor 4377 Tagen) @ michael_seelze

Das Eisenbahnverkehrsunternehmen ist zur Veröffentlichung der Tarife verpflichtet und muss eine Einsicht in diese an besetzten Stationen ermöglichen.

War dies in Bayreuth zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs möglich?
Relativ unwahrscheinlich.
Allerdings haben zu diesem Zeitpunkt die Automaten m.w. wenigstens über die wesentlichen Tarifbestandteile informiert - aber informiert der auch über den bei Verletzung der Zugbindung nötigen Sparpreis Zusatz?


Ganz platt würde ich sagen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


Nett - aber Falsch.
Denn im Gegensatz zu den Gesetzen vor denen Unwissenheit nicht schützt handelt es sich hier um zivilrechtliche Verträge.

Die Veröffentlichung des Tarifs- und Entfernungsanzeigers Tfv 603 ist im Internet bislang nicht erfolgt. Der regelt beispielsweise den Geltungsbereich des normalen DB-Tarifs - also z.B. das Salzburg Hbf noch als Inland zählt und Norddeich Mole nicht...
Auch am Schalter wurde über Jahre die Einsicht verweigert (bzw war technisch oft gar nicht möglich). Dies wurde erst kürzlich vom EBA erzwungen - aber Online ist er trotzdem noch lange nicht.

Ist ja interessant. Du hast eine PM dazu von mir.

Ich denke die Antwort zu dieser Frage kann ich auch öffentlich posten:
http://www.drehscheibe-foren.de/foren/read.php?3,5559714 enthält alle relevanten Details

Komplett erfüllt wird damit der Gesetzestext trotzdem nicht - denn nicht an jedem besetzten Bahnhof gibt es einen Fahrkartenschalter und der örtliche Fahrdienstleiter der dann die Einsicht ermöglichen müsste hat den Tfv 603 und andere Tarifunterlagen sicher nicht zur Hand (und wäre gemäß Arbeitsvertrag auch nicht berechtigt diese auszuhändigen...).

Eine Onlineveröffentlichung des kompletten Tarifs würde ich sehr begrüßen.


Das würde ich auch begrüßen. Zudem dann jeder den Wegetext verstehen könnte.

Wenn mir jemand eine aktuelle Fassung in mein elektronisches Postfach werfen würde: Vielen Dank im voraus.
Die DB-Fahrkartenausgabe in meinem Heimatbahnhof hat aus für normale Menschen nicht nachvollziehbaren Gründen keinen Zugriff auf DB-Tarif und VKL (und der dortige DB-Automat ist mindestens genau so dämlich).

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Beförderungsbedingungen? Erstkontrolle?

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 24.05.2012, 11:18 (vor 4377 Tagen) @ Giovanni

Und dort ist eine der Voraussetzungen, dass der Kunde zumindest auf zumutbare Weise Kenntnis von den Vertragsbedingungen erlangen kann - u.a. deshalb wird ja vom Gesetzgeber verlangt das die Beförderungsbedingungen an jedem besetzten Bahnhof auf Wunsch einsehbar sein müssen.

Du kannst sie sogar an fast allen unbesetzten Bahnhöfen einsehen. Bedingung ist lediglich, dass dort ein DB-Fernverkehrsautomat steht.

[Programmiert bitte mal jemand die Fahrkartenautomaten so um das sie bei zuggebundenen Fahrscheinen bitte IMMER einen Verbindungsausdruck raushauen? Das hätte dem Herrn vielleicht die ganze Aktion erspart]

Ich dachte, dass das so wäre. Und man braucht auch keine Tarifbestimmungen, um die Zugbindung zu erkennen. Der Automat gibt ja bei Auswahl des jeweiligen Tarifes die Konditionen hierzu an, auch die Zugbindung. Ist ja nicht Frankreich hier...

Beförderungsbedingungen? Erstkontrolle?

Giovanni, Donnerstag, 24.05.2012, 12:26 (vor 4377 Tagen) @ Fabian318

Und dort ist eine der Voraussetzungen, dass der Kunde zumindest auf zumutbare Weise Kenntnis von den Vertragsbedingungen erlangen kann - u.a. deshalb wird ja vom Gesetzgeber verlangt das die Beförderungsbedingungen an jedem besetzten Bahnhof auf Wunsch einsehbar sein müssen.


Du kannst sie sogar an fast allen unbesetzten Bahnhöfen einsehen. Bedingung ist lediglich, dass dort ein DB-Fernverkehrsautomat steht.

Die kompletten Bedingungen? Wär mir neu.
Eine Kurzfassung ist abrufbar - die verschweigt aber einiges.

[Programmiert bitte mal jemand die Fahrkartenautomaten so um das sie bei zuggebundenen Fahrscheinen bitte IMMER einen Verbindungsausdruck raushauen? Das hätte dem Herrn vielleicht die ganze Aktion erspart]


Ich dachte, dass das so wäre. Und man braucht auch keine Tarifbestimmungen, um die Zugbindung zu erkennen. Der Automat gibt ja bei Auswahl des jeweiligen Tarifes die Konditionen hierzu an, auch die Zugbindung. Ist ja nicht Frankreich hier...

Wird die Option des Sparpreis Zusatz erwähnt oder nicht?

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Beförderungsbedingungen? Erstkontrolle?

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 24.05.2012, 12:30 (vor 4377 Tagen) @ Giovanni

Du kannst sie sogar an fast allen unbesetzten Bahnhöfen einsehen. Bedingung ist lediglich, dass dort ein DB-Fernverkehrsautomat steht.


Die kompletten Bedingungen? Wär mir neu.
Eine Kurzfassung ist abrufbar - die verschweigt aber einiges.

Zumindest die Bedingungen, die unter "nationaler Verkehr" stehen: http://www.bahn.de/p/view/home/agb/befoerderungsbedingungen/befoerderungsbedingungen.shtml
Ich kann gerne mal nachsehen.

[Programmiert bitte mal jemand die Fahrkartenautomaten so um das sie bei zuggebundenen Fahrscheinen bitte IMMER einen Verbindungsausdruck raushauen? Das hätte dem Herrn vielleicht die ganze Aktion erspart]


Ich dachte, dass das so wäre. Und man braucht auch keine Tarifbestimmungen, um die Zugbindung zu erkennen. Der Automat gibt ja bei Auswahl des jeweiligen Tarifes die Konditionen hierzu an, auch die Zugbindung. Ist ja nicht Frankreich hier...


Wird die Option des Sparpreis Zusatz erwähnt oder nicht?

Vermutlich nicht. Aber das ist ja hier ohnehin nicht das Problem, für diesen war man ja weder bereit zu zahlen noch hatte man Geld dabei.

Umstieg in 2.Klasse möglich?

BIG_RED, Donnerstag, 24.05.2012, 10:17 (vor 4377 Tagen) @ daniels

Btw: Ich find auch seine anderen Videos und seine Homepage sehr lustig und mir kommen unzählige Anschlussfragen in den Kopf u.a. wie kann sich jemand der arbeitslos ist (schreibt er irgendwo in einem Kommentar) ein ICE-Ticket erster Klasse leisten?

Wäre es denn auch möglich gewesen als der DJ die Endsumme präsentiert bekommen hat, ab diesem Zeitpunkt in die 2.Klasse zu gehen, sodass das ganze billiger wäre?

Umstieg in 2.Klasse möglich?

bahnerausleidenschaft, Donnerstag, 24.05.2012, 10:22 (vor 4377 Tagen) @ BIG_RED

Btw: Ich find auch seine anderen Videos und seine Homepage sehr lustig und mir kommen unzählige Anschlussfragen in den Kopf u.a. wie kann sich jemand der arbeitslos ist (schreibt er irgendwo in einem Kommentar) ein ICE-Ticket erster Klasse leisten?

Wäre es denn auch möglich gewesen als der DJ die Endsumme präsentiert bekommen hat, ab diesem Zeitpunkt in die 2.Klasse zu gehen, sodass das ganze billiger wäre?

Möglich wäre es, er wollte aber unbedingt erste Klasse fahren.

Einen exotischen Akzent...

sfn17, Mittwoch, 23.05.2012, 21:19 (vor 4378 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Habe die Sache gerade einmal ins MT eingegeben. Bei den aktuellen Preisen würde in der ersten Klasse die Endabrechnung bei 225,50 € liegen. Bis Siegburg/Bonn doppelter Fahrpreis 188 € und dann 37,50.

Vielen Dank! Würde in der FPN dann genau dieser Betrag von 225,50 € stehen? Das interessiert mich jetzt. :-)

Einen exotischen Akzent...

bahnerausleidenschaft, Mittwoch, 23.05.2012, 21:21 (vor 4378 Tagen) @ sfn17

Habe die Sache gerade einmal ins MT eingegeben. Bei den aktuellen Preisen würde in der ersten Klasse die Endabrechnung bei 225,50 € liegen. Bis Siegburg/Bonn doppelter Fahrpreis 188 € und dann 37,50.


Vielen Dank! Würde in der FPN dann genau dieser Betrag von 225,50 € stehen? Das interessiert mich jetzt. :-)

Ja, der Endbetrag würde 225,50 Euro betragen.

Klarheit der Kosten also! :-)

sfn17, Donnerstag, 24.05.2012, 00:02 (vor 4378 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Vielen Dank! Würde in der FPN dann genau dieser Betrag von 225,50 € stehen? Das interessiert mich jetzt. :-)


Ja, der Endbetrag würde 225,50 Euro betragen.

Ah, tatsächlich. Das heißt, man kann klaren Kopfes noch im Zug zwischen beiden "Optionen" "wählen" bei voraussehbaren Preisen. Im Video kam das etwas stressig und unklar rüber. (Die diversen Briefe und Fahrscheine konnte ich kaum entziffern.)

(Ich gehöre zu denen, die seltenst mehr als 30 Euro in bar bei sich haben und deshalb sich im Falle des Falles für eine FPN "entscheiden", damit ich mein Bargeld weiterhin behalten kann.)

Einen exotischen Akzent...

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 23.05.2012, 21:52 (vor 4378 Tagen) @ sfn17
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 23.05.2012, 21:53

Vielen Dank! Würde in der FPN dann genau dieser Betrag von 225,50 € stehen? Das interessiert mich jetzt. :-)

Die entsprechende Fahrpreisnacherhebung ist ja auch in dem Video abgebildet, sowohl Fahrkarte zur Weiterfahrt als auch die eigentliche FN, erstes Video etwa ab 4:50. Nur damals halt noch etwas weniger als 225,50 Euro.

MEGARATTENSCHARF!

DG, Mittwoch, 23.05.2012, 20:13 (vor 4378 Tagen) @ Blaschke

So viel hatte ich ja gar nicht gelesen,
stimme dir aber vollstens zu.

Ich fand es eine Mischung zwischen amüsant, lächerlich und bescheuert.
Immerhin habe ich es mir ganz angesehen.

MEGARATTENSCHARF!

kater_k, BBRN, Mittwoch, 23.05.2012, 20:14 (vor 4378 Tagen) @ Blaschke

Schade, dass "Die Willküraktionen des Jobcenters Köln" in meinem Land nicht funzen. Die "Nazimethoden" könnte ich mir zwar anschauen; sind aber 30 Minuten. Das ist mir dann doch zu lang; man ahnt ja, worauf es hinaus läuft...

Meine Fresse, ich habe noch nicht einmal die 7 Minuten vom Ursprungsvideo durchgehalten :)

MEGARATTENSCHARF!

ICE-T-Fan, Donnerstag, 24.05.2012, 01:40 (vor 4378 Tagen) @ kater_k

Ich habe alles gesehen, auch das zweite Video.
Ich denke der Zub hat sich korrekt verhalten, bis auf zwei Dinge:

1.) Die Fahrkarte hätte er nicht abstempeln sollen... aber gut, er hat es erst hinterher gesehen, passiert.

2.) Die Frage wie viel Geld er bei sich hat, fand ich jetzt auch keine so gute Idee. Direkt fragen ob er gleich zahlen oder FN haben will und gut ists.

3.) Er hätte den Fahrgast nicht duzen sollen

Ösi, Donnerstag, 24.05.2012, 01:42 (vor 4378 Tagen) @ ICE-T-Fan

- kein Text -

MEGARATTENSCHARF!

bahnerausleidenschaft, Donnerstag, 24.05.2012, 01:44 (vor 4378 Tagen) @ ICE-T-Fan

Ich habe alles gesehen, auch das zweite Video.
Ich denke der Zub hat sich korrekt verhalten, bis auf zwei Dinge:

1.) Die Fahrkarte hätte er nicht abstempeln sollen... aber gut, er hat es erst hinterher gesehen, passiert.

2.) Die Frage wie viel Geld er bei sich hat, fand ich jetzt auch keine so gute Idee. Direkt fragen ob er gleich zahlen oder FN haben will und gut ists.

Man lernt jeden Tag dazu :)

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ICE-T-Fan, Donnerstag, 24.05.2012, 01:51 (vor 4378 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
bearbeitet von ICE-T-Fan, Donnerstag, 24.05.2012, 01:52

Vor allem wäre die Situation anders verlaufen, wenn seine Kollegin im 22 den Fehler auch gleich gesehen hätte...

Wobei die Nutzung des 22 über Koblenz nur den Bord-Normalpreis abzüglich 59 Euro (ohne SFS-Aufschlag) gekostet hätte, wäre also wohl deutlich billiger geworden.

Da erkennt man auch, dass die DB mit Absicht reingelegt werden sollte, da der 22 ja ohnehin bis Köln gefahren wäre. Der Umstieg in Frankfurt war eigentlich Falschmeldung, wobei ich denke, die Zub des 22 dachte, dass er in Frankfurt in den 1022 umsteigen wollte, ohne zu realisieren, dass der 1022 schon lange weg ist, da es der Taktzug vor dem 22 ist.

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Giovanni, Donnerstag, 24.05.2012, 08:05 (vor 4377 Tagen) @ ICE-T-Fan

Vor allem wäre die Situation anders verlaufen, wenn seine Kollegin im 22 den Fehler auch gleich gesehen hätte...

Wobei die Nutzung des 22 über Koblenz nur den Bord-Normalpreis abzüglich 59 Euro (ohne SFS-Aufschlag) gekostet hätte, wäre also wohl deutlich billiger geworden.

Da erkennt man auch, dass die DB mit Absicht reingelegt werden sollte, da der 22 ja ohnehin bis Köln gefahren wäre. Der Umstieg in Frankfurt war eigentlich Falschmeldung, wobei ich denke, die Zub des 22 dachte, dass er in Frankfurt in den 1022 umsteigen wollte, ohne zu realisieren, dass der 1022 schon lange weg ist, da es der Taktzug vor dem 22 ist.

Vorsatz würde ich hier gar nicht unterstellen - denn der Wegtext mit Zugbindung kann offiziell nur mit dem noch immer relativ schwer verfügbaren Tfv 603 übersetzt werden...

Ist der Kunde von dem viel größeren Aufdruck ICE ausgegangen und mit dem System der Zugbindung nicht vertraut ist es für mich nachvollziehbar das er sich eine Verbindung heraus sucht. Und diese Verbindung wird ja Online so angeboten...

Würde wie beim Onlineticket die Verbindung zusätzlich zum kryptischen Wegtext mit ausgedruckt, wäre ein Irrtum des Kunden in diesem Fall möglicherweise verhindert worden.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

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ICE-T-Fan, Donnerstag, 24.05.2012, 09:30 (vor 4377 Tagen) @ Giovanni

Es steht eindeutig 1022 auf der Fahrkarte, also gilt diese Fahrkarte ausschließlich im ICE mit dieser Zugnummer und keinem anderen, weder im 22 noch im 500 oder sonstwas.

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bahnerausleidenschaft, Donnerstag, 24.05.2012, 09:48 (vor 4377 Tagen) @ Giovanni

Vor allem wäre die Situation anders verlaufen, wenn seine Kollegin im 22 den Fehler auch gleich gesehen hätte...

Wobei die Nutzung des 22 über Koblenz nur den Bord-Normalpreis abzüglich 59 Euro (ohne SFS-Aufschlag) gekostet hätte, wäre also wohl deutlich billiger geworden.

Da erkennt man auch, dass die DB mit Absicht reingelegt werden sollte, da der 22 ja ohnehin bis Köln gefahren wäre. Der Umstieg in Frankfurt war eigentlich Falschmeldung, wobei ich denke, die Zub des 22 dachte, dass er in Frankfurt in den 1022 umsteigen wollte, ohne zu realisieren, dass der 1022 schon lange weg ist, da es der Taktzug vor dem 22 ist.


Vorsatz würde ich hier gar nicht unterstellen - denn der Wegtext mit Zugbindung kann offiziell nur mit dem noch immer relativ schwer verfügbaren Tfv 603 übersetzt werden...

Ist der Kunde von dem viel größeren Aufdruck ICE ausgegangen und mit dem System der Zugbindung nicht vertraut ist es für mich nachvollziehbar das er sich eine Verbindung heraus sucht. Und diese Verbindung wird ja Online so angeboten...

Würde wie beim Onlineticket die Verbindung zusätzlich zum kryptischen Wegtext mit ausgedruckt, wäre ein Irrtum des Kunden in diesem Fall möglicherweise verhindert worden.

Ist der Hinweis ICE 1022 mit der Abfahrtszeit in Nürnberg und der Hinweis über die Zugbindung ein kryptischer Wegtext?

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Giovanni, Donnerstag, 24.05.2012, 10:04 (vor 4377 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Würde wie beim Onlineticket die Verbindung zusätzlich zum kryptischen Wegtext mit ausgedruckt, wäre ein Irrtum des Kunden in diesem Fall möglicherweise verhindert worden.


Ist der Hinweis ICE 1022 mit der Abfahrtszeit in Nürnberg und der Hinweis über die Zugbindung ein kryptischer Wegtext?

Was heißt N-Hbf?
Neustadt? Naumburg? Neufahrn? Neuruppin? Neuss?
Du weißt es, ich weiß es, weiß es deshalb jeder?

Die Abkürzung N-Hbf wird nirgends erläutert - selbst im erwähnten Tfv 603 findet sich nur ein N für Nürnberg ohne Hbf...

Oder anders: Warum wird nicht einfach Nürnberg Hbf in den Wegtext geschrieben?
Ist das so schwer?


Sollte man nicht Zugangshemmnisse abbauen und den Tarif für jeden verständlich machen?

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

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bahnerausleidenschaft, Donnerstag, 24.05.2012, 10:23 (vor 4377 Tagen) @ Giovanni

Er wusste ganz genau wie er fahren musste, zog es aber vor aus persönlichen Gründen anders zu fahren. Aber das bekommt der Zuhörer nicht zu den Ohren. Warum wohl?

wahre Skandale oder wer nicht lesen kann ...

citaro, Donnerstag, 24.05.2012, 01:46 (vor 4378 Tagen) @ citaro

habe noch ein you Tube Fundstück : :))))))))))
http://www.youtube.com/watch?v=wKb_18_fWZs

wahre Skandale oder wer nicht lesen kann ...

BIG_RED, Donnerstag, 24.05.2012, 10:12 (vor 4377 Tagen) @ citaro

habe noch ein you Tube Fundstück : :))))))))))
http://www.youtube.com/watch?v=wKb_18_fWZs

Hey, Haindling ist ein Klassiker und sollte nicht mit diesem DJ in Verbindung gebracht werden :-D

wahre Skandale oder wer nicht lesen kann ...

kalle.55, Freitag, 25.05.2012, 05:33 (vor 4376 Tagen) @ citaro

Hallo,

Youtube Fundstücke, wenn Spezialisten Bahn reisen :):
Aber seht selber:
http://www.youtube.com/watch?v=PQodN-JMgDo

und Teil II:

http://www.youtube.com/watch?v=RF61z0lwFbs

Mit tun die Leute leid, die sich mit solchen XXX rumplagen müssen. Um mal Fußballkommentatoren zu zitieren: "Viel viel rote grütze muss man im Kopf haben, um so einen Aufriss zu machen?

Gruß
Kalle

Adminedit; Holger_HAM

wahre Skandale oder wer nicht lesen kann ...

bahnerausleidenschaft, Freitag, 01.06.2012, 19:45 (vor 4369 Tagen) @ citaro

Tja, da hat wohl jemand gegen die Nutzungsbedingungen bei YouTube verstossen. Beide Videos wurden entfernt. :)

wahre Skandale oder wer nicht lesen kann ...

DJ Silvan, Freitag, 15.06.2012, 17:44 (vor 4355 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Falsch, eins wurde nur zensiert!
Das andere Video habe ich unter Privat gestellt, damit nicht noch mehr Schaden von euch angerichtet werden.

Ich bin dabei etwas gegen dieses Hetzforum zu unternehmen!!!

DJ Silvan

wahre Skandale oder wer nicht lesen kann ...

bahnerausleidenschaft, Freitag, 15.06.2012, 17:54 (vor 4355 Tagen) @ DJ Silvan

Hast du dich jetzt extra angemeldet um das hier zu schreiben?

wahre Skandale oder wer nicht lesen kann ...

GibmirZucker, Freitag, 15.06.2012, 18:18 (vor 4355 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Naja, nachdem es danach aussieht, dass auf seiner Seite der ICE-Treff schon entsprechende Würdigung erlangt hat....
Peace please!

ADMIN: Ordnungsruf

Sese, Freitag, 15.06.2012, 18:05 (vor 4355 Tagen) @ DJ Silvan

Falsch, eins wurde nur zensiert!
Das andere Video habe ich unter Privat gestellt, damit nicht noch mehr Schaden von euch angerichtet werden.

Ich bin dabei etwas gegen dieses Hetzforum zu unternehmen!!!

DJ Silvan

Hallo DJ Silvan,

dieses Forum pflegt einen netten und freundlichen Umgangston. Damit das in Zukunft so bleibt, bitte ich dich, derartige Anschuldigungen zu unterlassen. Wir verlangen von allen Mitgliedern einen respektvollen Umgang, wie es auch in unseren Forenregeln verankert ist:

[...]Beitrage im Forum sind daher so zu schreiben, dass niemand persönlich angegriffen, beleidigt oder bedroht wird. [...] Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, dass problematische Beiträge editiert oder gelöscht werden oder, wenn das zu oft vorkommt, dass er zeitweise oder gar dauerhaft vom Forum ausgeschlossen wird.

Ich wünsche dir ein schönes Wochenende!
Sese
- Admin -

--
Grüße,
Sese

ADMIN: Ordnungsruf

DJ Silvan, Freitag, 15.06.2012, 19:21 (vor 4355 Tagen) @ Sese

Hallo Sese,
dann sag mir mal bitte, ob die Forenregeln nur für mich gelten oder für alle?!

Immerhin kamen eine Zeit lang immer mehr Leute auf meinen YouTube Videos, die hier gepostet wurden, hatten mich beleidigt und dafür gesorgt, dass mein erstes Video zensiert wurde.
Zum Glück habe ich mir die Statistiken und Nachrichten gesichert, damit ich das gegebenenfalls vor einen Gericht beweisen kann.

Im Übrigen hatte ich schon mal eine E-Mail an den Webmaster Hr. Hammer geschrieben und zusätzlich auch auf einen kalle.55 hingewiesen.
Ich zitiere, „Mir tun die Leute leid, die sich mit solchen Vollpfosten rumplagen müssen“!
Nach meinen Hinweis wurde zwar das Wort Vollpfosten in XXX geändert, aber der Satz danach wurde stehen gelassen.
Lies selbst mal den Satz durch, dass mit mir in Verbindung gebracht wird.
Da wurde komische Weise nicht so minuziös aufgepasst, was da geschrieben wurde!

Die Videolinks wurden bis jetzt auch nicht gelöscht.
Dazu zitiere ich einen entsprechenden Text aus den Forenregeln, „Weiterhin ist es ungern gesehen, wenn man bei einem erlebten groben Fehlverhalten von jedweder Person (z.B. Zugbegleiter) bei Fahrtberichten direkt auf diese Person geschlossen werden kann.“ und „…da wir der Meinung sind, daß ein Internet-Pranger absolut nicht sinnvoll ist. Außerdem driften dann die Beiträge erfahrungsgemäß in eine "drauf einprügeln"-Richtung ab.“
Genau das ist passiert!

Solange die Links da stehen und die nicht herausgenommen werden, ist und bleibt es ein Hetzforum bzw. ein Internet-Pranger-Forum, nach Eurer Forenregel-Definition!!!

Ich gebe Dir mal ein paar Tage Zeit, darüber zu nachzudenken und vielleicht kommst Du auch zu dem Schluß, dass mit der Kommentarenkette eine grobe fortlaufende Verletzung der Forenregel in Gang gesetzt wurde und es besser gelöscht werden sollte.

Alleine schon die Kommentare von Blaschke mit den Zitaten von meiner Homepage, die darauf Abzielen, mich zu verunglimpfen, weil das Ganze ins lächerliche gezogen wird, verstößt gegen Forenregeln.
Wenn ich solche Kommentare lese, ist Hetzforum meiner Meinung nach viel zu milde ausgesprochen.

Falls sich da nichts ändert, werde ich in den nächsten Tagen noch den Domaininhaber Hr. Fabian Siems anschreiben und eine Frist setzen!

DJ Silvan

ADMIN: Ordnungsruf

bahnerausleidenschaft, Freitag, 15.06.2012, 19:30 (vor 4355 Tagen) @ DJ Silvan

Sorry aber mit deinen Videos hetzt du doch selber im Internet. Und nicht das Forum hier hat dafür gesorgt das das Video gelöscht wird, sondern einer der betroffenen Zugbegleiter. YouTube meint auch es werden Persönlichkeitsrechte verletzt sonst hätten sie es nicht gelöscht.

ADMIN: Ordnungsruf

DJ Silvan, Freitag, 15.06.2012, 20:05 (vor 4355 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Falsch, bei dem zensierten Video habe ich nicht gehetzt, sondern Aufklärung betrieben!
Bevor Du so ein Hetzkommentar schreibst, hättest Du Dir besser das Video angeschaut oder mich vorher Fragen sollen, bezüglich des Inhalts.
Davon abgesehen wurde bei der Zeit 2m10s die Verletzung des Contents gemeldet und das beweist, dass es nicht der betroffene selbst war, da an dieser Stelle nur ein DB Logo zu sehen war und man nur Bahngeräusche hörte.
Kurzum, eine Firma hat keine Persönlichkeitsrechte.

Mit geballter Ladung vom ICE-Forum wurde erreicht, dass dieses Video zensiert wurde und das kann ich Anhand den Statistiken beweisen, da auch die Internetadressen aufgelistet waren, wie viel % von welcher Seite gekommen sind.
An erster Stelle steht mit 32,3 % von ice-treff.de, dann kommt 8,7 % ice-fanforum.de und alles andere beläuft sich unter einen Prozent (Google, Facebook etc.)!

Noch nicht mal 96 Stunden angemeldet, und schon...

heinz11, Freitag, 15.06.2012, 19:54 (vor 4355 Tagen) @ DJ Silvan

...einen Ordnungsruf eingefangen. Das dürfte ziemlich sicher der Negativekord in diesem Forum sein.

DJ Silvan, bitte verlasse dieses Forum und suche Dir ein anderes. Wer in seinem zweiten Posting dieses Forum als ....forum bezeichnet, zwischen den Zeilen mit rechtlichen Schritten droht, der hat hier nichts verloren.

Wenn Du meinst, einen Privatkrieg mit einem der Forumsmitglieder führen zu müssen, dann tu das - aber außerhalb des Forums.

In diesem Sinne, behüt Dich Gott und alles Gute für Deinen weiteren Lebensweg.


heinz

ADMIN-Beitrag

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Freitag, 15.06.2012, 20:11 (vor 4355 Tagen) @ citaro

Hallo,
das Moderatorenteam wird sich nun auf den Fußballabend vorbereiten und will sich nicht von ausufernden Diskussionen stören lassen, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit administrierend eingegriffen werden muss. Deshalb schließen wir dieses Thema.

Nun gucken wir doch mal alle in die Röhre..., oder ins Plasma, die LEDs?

Holger_HAM
-Moderator-

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