Bleiben Sie halten! oder Neues mit FV-Bekanntgabe 10 (Allgemeines Forum)

Turbonegro, Donnerstag, 10.05.2012, 22:55 (vor 4391 Tagen)

Hallo,

so nachdem ich von meinen Kollegen bereits vorgewarnt wurde, durfte ich mich heute in Richtung Fahrdienstleiterunterricht begeben, wo ich über die neue Fahrdienstvorschriftsbekanntgabe 10 geschult wurde.
Zum 10.06. ändert sich diese und ich hab mich selten so ammüsiert, wie heute:

Neben ein paar ganz sinnvollen Sachen kommt ab 10.06 auch viel Spaß hinzu.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Der Brüller vorweg:
Wenn eine Fehlleitung droht, muss nun nach dem zurücknehmen des Signals dem Triebfahrzeugführer vor Auflösen der Fahrstraße ein Befehl erteilt werden: "Bleiben Sie halten!"
Dann kann die Fahrstraße aufgelöst werden und neu gestellt werden.
Dann muss ein weiterer Befehl erteilt werden: "Befehl AH2-005 zurückgezogen!" Erst dann darf der Zug weiterfahren.
Wer denkt sich so einen Käse aus?

Wenn ein haltender Zug vor einem Signal steht, das auf Fahrt ist, muss der Tf vor Auflösen einer Fahrstraße auch diesen Befehl erhalten, sonst darf man nicht die Fahrstraße zurücknehmen. Wunderbar und wenn man falsch drückt und der Zug noch gar nicht mit einem Tf besetzt ist?
Noch viel größerer Käse, wird wohl dazu führen, dass erst dann die Ausfahrt kommt, wenn klar ist, der Zug kann fahren.

Wenn wir wirklich das Praktizieren geht die Pünktlichkeit in den Keller.
Begründung ist die TSI, also Europa, was auch immer sich die in Brüssel gedacht haben...

Sonstige Kleinigkeiten:

-man unterscheidet neuerdings zwischen anzeigegeführten Zügen und signalgeführten Zügen, wobei ersteres mit ETCS und LZB beinhaltet.

-es gibt nun den Begriff der virtuellen Blockstelle (z.B. LZB Blockkennzeichen oder Signal Ne 14)

-Mustereinträge findet man da wo sie nach Modulstellen hingehören

-Wir bekommen den Gleiswechselbetrieb zurück, hieß zu Bundesbahnzeiten schon so, durfte man nicht mehr sagen, hieß nämlich Befahren des Gegengleises mit Zs6 und Hauptsignal, jetzt heißt es wieder GWB.

-Zugfahrt ohne Hauptsignal heißt jetzt Zugfahrt mit besonderem Auftrag

-Befehle erhalten Übermittlungscode, z.B. AH3-004

-das BEnachrichtigen von Arbeitsstellen ändert sich.

Wer alles nachlesen will, kann dies auf der Seite der Bahn.

Naja, ich würde mal sagen, wenns mal wieder n bisschen länger geht, Bleiben Sie halten, es dauert länger, Europa will das so.

Bleiben Sie halten! oder Neues mit FV-Bekanntgabe 10

fabs, Braunschweig, Freitag, 11.05.2012, 00:05 (vor 4391 Tagen) @ Turbonegro

Moin!
Danke dafür (obwohl es vermutlich eher was fürs Bahner Forum ist).
Ich werde mich damit allerdings morgen (heute) damit beschäftigen.

Gute Nacht
fabs

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

Bleiben Sie halten! oder Neues mit FV-Bekanntgabe 10

Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Freitag, 11.05.2012, 11:44 (vor 4390 Tagen) @ fabs

Danke für den kleinen Vorgeschmack auf den kommenden Unsinn. Naja, was solls. Ausbaden muss es doch in jedem Falle das kleinste Licht. Ausserdem wollen doch die Bürokraten auch Arbeit haben. Sonst kommen denen noch "sinnvollere" Ideen....

Bleiben Sie halten! oder Neues mit FV-Bekanntgabe 10

Steffen, Freitag, 11.05.2012, 12:29 (vor 4390 Tagen) @ Turbonegro

Wenn ein haltender Zug vor einem Signal steht, das auf Fahrt ist, muss der Tf vor Auflösen einer Fahrstraße auch diesen Befehl erhalten, sonst darf man nicht die Fahrstraße zurücknehmen. Wunderbar und wenn man falsch drückt und der Zug noch gar nicht mit einem Tf besetzt ist?
Noch viel größerer Käse, wird wohl dazu führen, dass erst dann die Ausfahrt kommt, wenn klar ist, der Zug kann fahren.

Wenn wir wirklich das Praktizieren geht die Pünktlichkeit in den Keller.
Begründung ist die TSI, also Europa, was auch immer sich die in Brüssel gedacht haben...

Warum führt das dazu, dass Züge erst Ausfahrt bekommen, wenn sie mit einem Tf besetzt sind? Gibt es solche Fehlschaltungen so oft, dass das Risiko zu groß wäre, dass der noch nicht vorhandene Tf das wieder Auflösen der Fahrstraße zu lange verzögert?

--
[image]

Bleiben Sie halten! oder Neues mit FV-Bekanntgabe 10

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 11.05.2012, 13:08 (vor 4390 Tagen) @ Steffen

Warum führt das dazu, dass Züge erst Ausfahrt bekommen, wenn sie mit einem Tf besetzt sind? Gibt es solche Fehlschaltungen so oft, dass das Risiko zu groß wäre, dass der noch nicht vorhandene Tf das wieder Auflösen der Fahrstraße zu lange verzögert?

Keine Fehlleitung, sondern eher eine zu früh gestellte Fahrstraße, weil sich die Abfahrt noch verzögert. Und dann musst du jetzt erst Befehle schreiben, aber wenn kein Tf da ist, kannst du auch nicht "bleiben Sie halten" anweisen. Oder verstehe ich jetzt was falsch?

Bleiben Sie halten! oder Neues mit FV-Bekanntgabe 10

özFN, Freitag, 11.05.2012, 13:25 (vor 4390 Tagen) @ Turbonegro

Wenn eine Fehlleitung droht, muss nun nach dem zurücknehmen des Signals dem Triebfahrzeugführer vor Auflösen der Fahrstraße ein Befehl erteilt werden: "Bleiben Sie halten!"
Dann kann die Fahrstraße aufgelöst werden und neu gestellt werden.
Dann muss ein weiterer Befehl erteilt werden: "Befehl AH2-005 zurückgezogen!" Erst dann darf der Zug weiterfahren.
Wer denkt sich so einen Käse aus?

Wenn ein haltender Zug vor einem Signal steht, das auf Fahrt ist, muss der Tf vor Auflösen einer Fahrstraße auch diesen Befehl erhalten, sonst darf man nicht die Fahrstraße zurücknehmen.

Der Grund dafür ist die Einführung von ETCS! Bei einer ETCS-Führung ist dieser Befehl erforderlich. Man möchte aber gleich eine einheitliche Reglung haben, weil irgendwann weiß eh keiner mehr genau wo nun ein Zug ETCS-geführt ist oder wo nicht.

"Betriebsgeheimnisse" ?

Baselaner, Freitag, 11.05.2012, 14:02 (vor 4390 Tagen) @ Turbonegro

Hallo Turbonegro,

ich will dir ja nicht zu Nahe kommen, aber du bist gerade auf sehr dünnem Eis. ;)
Wenn du bei der DB arbeitest, bzw bei Netz wie es sich anhört, musstest du bestimmt mit deinem Gekritzel gegenzeichnen was du sagen darfst und was nicht.

Ich will und werde dich hier nicht anprangern, dass ist auch gar nicht meine Aufgabe. Aber es gab schon Leute, die für weniger Daten ihren Hut bei der DB nehmen durften. Und die Leute von "DB Bahn Internet" schauen sehr gerne im Internet was andere "Kollegen" so alles preisgeben. Deswegen wäre ich da sehr vorsichtig... Vorallem auch wie man es sagt. ;)

Viele Grüße
Baselaner

Bleiben Sie halten! oder Neues mit FV-Bekanntgabe 10

Steffen, Freitag, 11.05.2012, 14:03 (vor 4390 Tagen) @ Fabian318

Stimmt, Fabian, diese Variante gibts ja auch noch :-)

Bleiben Sie lesen
Steffen

--
[image]

Kein Betriebsgeheimnis.

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 11.05.2012, 14:04 (vor 4390 Tagen) @ Baselaner
bearbeitet von Fabian318, Freitag, 11.05.2012, 14:07

Die Fahrdienstvorschrift ist vollständig öffentlich.

Erstes PDF:
http://www.db-netz.de/site/dbnetz/de/nutzungsbedingungen/regelwerke/zusammenstellung.html

Und da dann die 408.

Bzw. das zweite PDF und dort die Änderungen ansehen.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum