Ärger mit online gebuchtem Sparpreis 1. Klasse (Fahrkarten und Angebote)

Co_Tabara-98, Hannover, Donnerstag, 10.05.2012, 04:12 (vor 4392 Tagen)
bearbeitet von Co_Tabara-98, Donnerstag, 10.05.2012, 04:13

Auf der ReclaBox fand ich eine interessante Beschwerde die Deutsche bahn betreffend.

Die Kundin hat - meines Erachtens recht glaubwürdig - versichert, einen Sparpreis 1. Klasse korrekt gebucht zu haben bei Angabe von Bahncards 2. Klasse. Die Option wurde ihr im Verlauf des Bestellvorgangs angezeigt und sollte vom Preis her der ohne Bahncard gewesen sein. Bei der Rückfahrt gab es Ärger und schließlich eine Forderung vom Inkassobüro.

Ich kann mich nicht an Hinweise auf ähnliche Probleme in diesem Forum erinnern, aber vielleicht gab es die auch schon mal.

Ärger mit online gebuchtem Sparpreis 1. Klasse

DG, Donnerstag, 10.05.2012, 06:08 (vor 4391 Tagen) @ Co_Tabara-98

Auf der ReclaBox fand ich eine interessante Beschwerde die Deutsche bahn betreffend.

Die Kundin hat - meines Erachtens recht glaubwürdig - versichert,

Sehe ich hier auch so, wäre damit aber grundsätzlich vorsichtig...

einen Sparpreis 1. Klasse korrekt gebucht zu haben bei Angabe von Bahncards 2. Klasse. Die Option wurde ihr im Verlauf des Bestellvorgangs angezeigt und sollte vom Preis her der ohne Bahncard gewesen sein.

Das wäre mal zu prüfen, spannend wäre, das OT hier zu sehen.
Ich würde zum einen sagen, wenn das Buchungssystem den Rabatt trotzdem gewährt
müsste das gehen, ich denke aber eher, dass der Rabatt nicht gewährt wurden
und aus irgendeinem Grund die Bahncards draufstanden.

Waren möglkicherweise Bahncards als Identifizierungskarten angegeben?
Wenn kein Rabatt gewährt wurde würde ich damit auf jeden Fall die Forderung
anfechten, denn da kann ja stehen was will, solange es nicht zur Preisbildung
beiträgt...

Ärger mit online gebuchtem Sparpreis 1. Klasse

GibmirZucker, Donnerstag, 10.05.2012, 10:56 (vor 4391 Tagen) @ DG

Es ist eine Glückssache, bei wem bei der Bahn so eine Beschwerde landet. Denn, wäre die Kundin nicht so hartnäckig und sich bewusst, wie es funktioniert (die Kommentare zeigen ja, dass die meisten keine Ahnung haben, wenn sie den Sinn eines Sparpreises 1.Klasse nicht verstehen), hätte sie bezahlt. Wie viele solcher Fälle gibt es denn? Das Problem ist, dass der Kunde ein Inkassoverfahren am Hals hat, im schlimmsten Fall muss er sich noch vor Gericht damit herumplagen. Die DB hat bei unberechtigten Forderungen aber in der Praxis nichts zu befürchten, die Rechtsabteilung regelt das und wenn ein Fall an die Presse kommt... gibt es eine nette Entschuldigung und fertig. Die Bahn wäre ja in der Beweispflicht, dass die Kundin bei der Buchung Bahncard 1.Klasse angegeben hat.

Ärger mit online gebuchtem Sparpreis 1. Klasse

sfn17, Donnerstag, 10.05.2012, 13:14 (vor 4391 Tagen) @ Co_Tabara-98

Die Diskussion kommt nicht voran, wenn man das OT nicht zu sehen kriegt. Auf irgendeinen mysteriösen Eintrag müssen die Zubs ja reagiert haben.

Ich gucke gerade auf ein OT mit Sparpreis 25 bei vorliegender BC25 2. Klasse.
Im berühmten Kästchen mit den eingetragenen Zügen steht zu meiner Überraschung nirgends was von 2. Klasse. Es steht nur das da (Fett- und Kleindruck nachgeahmt)

Sparpreis(Einfache Fahrt)
Klasse: 2
Erw.: 1, mit 1 BC25
Hinfahrt: ...
Über: ...
GILT NUR FÜR EINGETRAGENE ZÜGE... BIS FOLGETAG 10 UHR

Bei BC25 steht jedenfalls nicht explizit eine Klassenangabe. Was steht bei einer BC25 1. Klasse. Auch nochmals "BC25" oder dann so etwas wie "BC25first"?

Auf dem OT steht sogar nirgends, auch nicht weiter unten, dass die BC25 eine 2. Klasse ist. Das einzige Erkennungsmerkmal wäre wie gesagt, dass ggf "BC25first" stehen würde.

Woher wusste die Zubine (im betreffenen Fall) nämlich, dass die Kundin einen BC25 1. Klasse vorlegen müsste? Aus der krummen Sparpreisangabe kann man das doch nicht erkennen. (Bei 14,25€ weiß auch ich sofort, dass das Sparpreis 19€ mit BC25 Rabatt ist.)

Ärger mit online gebuchtem Sparpreis 1. Klasse

ICE 1612, Donnerstag, 10.05.2012, 13:20 (vor 4391 Tagen) @ sfn17
bearbeitet von ICE 1612, Donnerstag, 10.05.2012, 13:22

Die Diskussion kommt nicht voran, wenn man das OT nicht zu sehen kriegt. Auf irgendeinen mysteriösen Eintrag müssen die Zubs ja reagiert haben.

Woher wusste die Zubine (im betreffenen Fall) nämlich, dass die Kundin einen BC25 1. Klasse vorlegen müsste? Aus der krummen Sparpreisangabe kann man das doch nicht erkennen. (Bei 14,25€ weiß auch ich sofort, dass das Sparpreis 19€ mit BC25 Rabatt ist.)

Da es für eine BC25 2. Klasse in der 1. Klasse keinen Rabatt gibt, würde eine solche gar nicht auf dem OT erwähnt werden; wenn sie als Identifizierungskarte verwendet würde, zumindest nicht an der von dir angeführten Stelle. Folglich stand für die Zubine außer Frage, dass sie eine BC25 1. Klasse ausgehändigt bekommen müsste.

Ärger mit online gebuchtem Sparpreis 1. Klasse

Co_Tabara-98, Hannover, Donnerstag, 10.05.2012, 14:26 (vor 4391 Tagen) @ ICE 1612

Die Diskussion kommt nicht voran, wenn man das OT nicht zu sehen kriegt. Auf irgendeinen mysteriösen Eintrag müssen die Zubs ja reagiert haben.

Völlig richtig, ohne zu wissen, was draufsteht, bleibt letztendlich einiges spekulativ.

Woher wusste die Zubine (im betreffenen Fall) nämlich, dass die Kundin einen BC25 1. Klasse vorlegen müsste? ...

Da es für eine BC25 2. Klasse in der 1. Klasse keinen Rabatt gibt, würde eine solche gar nicht auf dem OT erwähnt werden; ...

Ganz sicher? Sollte natürlich so sein. Ich selber habe - als Inhaber einer BC25 2. Klasse - noch keinen 1. Klasse-Sparpreis gebucht.

Wenn BC als Rabattkarte benoetigt wird, steht es drauf!

br752, Donnerstag, 10.05.2012, 15:09 (vor 4391 Tagen) @ sfn17

Wenn in der gebuchten Klasse KEINE BC notwendig ist, dann steht da auch nichts.

ltur Fernwehticket (BC Angaben werden ignoriert):
Klasse: 2
Erw: 1

Sparpreis 1. Klasse MIT Rabatt:
Klasse: 1
Erw: 1, mit 1 BC25

(2 Personen): Sparpreis 1. Klasse MIT Rabatt, wo bei nur 1 Person BCFirst hat:
Klasse: 1
Erw: 2, mit 1 BC25
Natuerlich hat auch nur eine Person den Rabatt bekommen.

BC-Staedteangebot in der 2. Klasse (Obwohl BC vorhanden)
Klasse: 2
Erw: 1
BC wird nicht als benoetigt angegeben.

BC-Staedteangebot in der 1. Klasse (Obwohl BC vorhanden)
Klasse: 1
Erw: 1
Bei diesem Ticket steht noch folgendes im "Freitextfeld": "Gilt nur mit einer BC 25 oder einer BC 50)". Man muss, nach den BB des BC-Staedteangebots, eine BC haben, welche (25/50) bzw. welche Klasse (1/2) ist egal. Ist wird die BC also nicht fuer den Rabatt benoeitgt, sondern nur als Berechtigung das Angebot nutzen zu duerfen.

BR752

Ärger mit online gebuchtem Sparpreis 1. Klasse

DavidFrankfurt, FFS, Donnerstag, 10.05.2012, 16:32 (vor 4391 Tagen) @ Co_Tabara-98

In den Beförderungsbedingungen steht aber doch auch ganz klar BC First gilt zum Fahrkartenkauf mit Rabatt 25/50 % in 1 und 2ter Klasse ... BC gilt nur in 2ter Klasse zum Fahrkartenkauf mit Rabatt.

Ich wage sogar behaupten zu können mich an ein anderes OLT mit ähnlichem Fall erinnern zu können wo angeblich selbiges das Problem war, diese Reise ging jedoch von Freiburg nach Berlin.

In diesem Sinne halte ich die Forderung der Kollegin welche sie ausstellte für vollkommen gerechtfertigt.

Habe es beim OLT Buchen auch selbst probiert und er fragt EXPLIZIT welche BC man hat wenn ich nur 2te Klasse angebe kriege ich keinen reduzierten Preis in der 1 Klasse beim Sparpreis ändere ich dies auf 1 Klasse ändert sich auch der Preis.

Grüße aus Frankfurt D.

Ärger mit online gebuchtem Sparpreis 1. Klasse

ChrisAC, Donnerstag, 10.05.2012, 17:05 (vor 4391 Tagen) @ DavidFrankfurt

Hallo,

In den Beförderungsbedingungen steht aber doch auch ganz klar BC First gilt zum Fahrkartenkauf mit Rabatt 25/50 % in 1 und 2ter Klasse ... BC gilt nur in 2ter Klasse zum Fahrkartenkauf mit Rabatt.

Ja freilich.

Jedoch geht aus der Beschwerde ja nicht hervor, dass überhaupt ein BahnCard-Rabatt auf den Sparpreis der 1. Kl. in Anspruch genommen wurde.

Nimmst Du etwa den Screenshot, den die Beschwerdeführerin als Beispiel mitliefert, geht aus diesem ja hervor, dass der dortige angegebene 1.-Klasse-Sparpreis einer ist, der nicht um 25 % ermäßigt wurde. In diesem Fall also bekäme man ein Online-Ticket mit 1.-Klasse-Sparpreis, nicht BahnCard-rabattiert, und dürfte dann selbstverständlich die 2.-Klasse-BahnCard zwecks Identifikation vorweisen.

Liegt also in dem Fall, um den es in der Beschwerde geht, dasselbe vor - ein 1.-Klasse-Sparpreis, der nicht BahnCard-rabattiert wurde -, ist die Forderung der Inkasso-Firma unberechtigt.

Jedoch ist es meines Erachtens kaum möglich, zum gegebenen Fall etwas wirklich Konkretes zu sagen, da man ja nicht weiß, wie das Online-Ticket im gegebenen Fall aussah, und welcher Preis genau wofür bezahlt wurde.

In diesem Sinne halte ich die Forderung der Kollegin welche sie ausstellte für vollkommen gerechtfertigt.

Ohne Kenntnis des Sachverhalts ist es alles nur Kaffeesatzleserei. Das Ticket an sich müsste man anschauen, dann wüßte man mehr!

Habe es beim OLT Buchen auch selbst probiert und er fragt EXPLIZIT welche BC man hat wenn ich nur 2te Klasse angebe kriege ich keinen reduzierten Preis in der 1 Klasse beim Sparpreis ändere ich dies auf 1 Klasse ändert sich auch der Preis.

Ganz genau. Dieser Logik folgend hätte die Beschwerdeführerin es aber auch nicht geschafft, unter Angabe ihrer 2.-Klasse-BahnCards ein 1.-Klasse-Ticket zu erhalten, welches dann BahnCard-rabattiert wurde, richtig?

Grüße,

ChrisAC

Ärger mit online gebuchtem Sparpreis 1. Klasse

DavidFrankfurt, FFS, Donnerstag, 10.05.2012, 17:11 (vor 4391 Tagen) @ ChrisAC

Jedoch geht aus der Beschwerde ja nicht hervor, dass überhaupt ein BahnCard-Rabatt auf den Sparpreis der 1. Kl. in Anspruch genommen wurde.


Habe es jetzt so verstanden das sie BC Rabatt bekam aber wie gesagt ohne das OLT nur Spekulationen

Nimmst Du etwa den Screenshot, den die Beschwerdeführerin als Beispiel mitliefert, geht aus diesem ja hervor, dass der dortige angegebene 1.-Klasse-Sparpreis einer ist, der nicht um 25 % ermäßigt wurde. In diesem Fall also bekäme man ein Online-Ticket mit 1.-Klasse-Sparpreis, nicht BahnCard-rabattiert, und dürfte dann selbstverständlich die 2.-Klasse-BahnCard zwecks Identifikation vorweisen.

Der Screenshot schildert leider nicht den Sachverhalt ihres Tickets...

Liegt also in dem Fall, um den es in der Beschwerde geht, dasselbe vor - ein 1.-Klasse-Sparpreis, der nicht BahnCard-rabattiert wurde -, ist die Forderung der Inkasso-Firma unberechtigt.

Stimmt natürlich, aber wir müssten das Ticket sehen, wie du ja schon schriebst.

Jedoch ist es meines Erachtens kaum möglich, zum gegebenen Fall etwas wirklich Konkretes zu sagen, da man ja nicht weiß, wie das Online-Ticket im gegebenen Fall aussah, und welcher Preis genau wofür bezahlt wurde.

In diesem Sinne halte ich die Forderung der Kollegin welche sie ausstellte für vollkommen gerechtfertigt.


Ohne Kenntnis des Sachverhalts ist es alles nur Kaffeesatzleserei. Das Ticket an sich müsste man anschauen, dann wüßte man mehr!

Ich hatte letztens so einen Fall im ICE von Freiburg nach Berlin wo mich eine Kollegin fragte, die Reisenden gaben selbigen Sachverhalt an hatten aber definitiv den BC Rabatt beim Sparpreis 1 Klasse jedoch keine BC First ...

Ganz genau. Dieser Logik folgend hätte die Beschwerdeführerin es aber auch nicht geschafft, unter Angabe ihrer 2.-Klasse-BahnCards ein 1.-Klasse-Ticket zu erhalten, welches dann BahnCard-rabattiert wurde, richtig?

Habe das Gefühl, manche wollen sich nicht Fehler eingestehen und immer die Kontrolleure der Bahn sind Schuld, weil sie Ihre Arbeit richtig machen.

Grüße David.

Ich glaube da sitzen wir einer Scheinbeschwerde auf!

GUM, Donnerstag, 10.05.2012, 18:24 (vor 4391 Tagen) @ Co_Tabara-98

Interessant ist die Verquickung von "wirtschaftlicher Bedeutung" der Kundin für die Bahn und dem Nichtzugebenwollen eines Fehlers. Lt. Angaben würde sie ja der Bahn einen Umsatz von 1.000 Euro "bescheren".


Interessant ist die im Link angegebene "Buchungsübersicht". Diese zeigt einen ganz anderen Preis von 158 Euro an. Im Text schreibt die Beschwerdeführerin dann etwas von einem Preis von 252,50 den sie bereits bezahlt hätte.Hier passen angegebener Preis und Buchungsübersicht nicht zusammen. Dies räumt sie zwar selbst ein, aber ein Preis mir ",25" am Ende kann eigentlich nur ein Preis mit BahnCard-Rabatt sein.

Also hat sie sich wohl mindestens einmal verklickt bei der Angabe der vorhandenen Bahncards. Bis ich also den Scan des Original-Fahrscheins oder den bahn.bonus Kontoauszug sehe glaube ich kein Wort.

Also bitte nicht alles für bare Münze nehmen, was so an Beschwerden beschert äh aufgetischt wird.

Grüße GUM

Ärger mit online gebuchtem Sparpreis 1. Klasse

ICE197074, Region Leipzig, Donnerstag, 10.05.2012, 18:24 (vor 4391 Tagen) @ DavidFrankfurt

Hier handelt es sich ja um ein nat. Ticket .

Bei einem int. Ticket bzw. Europa-Spezial ist es schon so,daß sich der Fahrpreis auch in der 1. Klasse bei Angabe einer BC 2.Kl. vermindert. Das liegt wohl am Rail-Plus und war hier schonmal Thema,soweit ich mich erinnern kann.
Vielleicht war die Fahrt ja ab Basel gebucht ????

Ärger mit online gebuchtem Sparpreis 1. Klasse

DavidFrankfurt, FFS, Donnerstag, 10.05.2012, 18:30 (vor 4391 Tagen) @ ICE197074

Hier handelt es sich ja um ein nat. Ticket .

Bei einem int. Ticket bzw. Europa-Spezial ist es schon so,daß sich der Fahrpreis auch in der 1. Klasse bei Angabe einer BC 2.Kl. vermindert. Das liegt wohl am Rail-Plus und war hier schonmal Thema,soweit ich mich erinnern kann.

Beim Europaspezial sinds ja Pauschal 5 € und kein relationsbedingter Rabatt

Vielleicht war die Fahrt ja ab Basel gebucht ????

Nein Ticket war ab Titisee mit Nahverkehr bis Freiburg (Brsg) in Richtung Berlin.

Grüße

Scheinbeschwerde?

Co_Tabara-98, Hannover, Donnerstag, 10.05.2012, 19:37 (vor 4391 Tagen) @ GUM

Interessant ist die im Link angegebene "Buchungsübersicht". Diese zeigt einen ganz anderen Preis von 158 Euro an. Im Text schreibt die Beschwerdeführerin dann etwas von einem Preis von 252,50 den sie bereits bezahlt hätte.Hier passen angegebener Preis und Buchungsübersicht nicht zusammen. Dies räumt sie zwar selbst ein, aber ein Preis mir ",25" am Ende kann eigentlich nur ein Preis mit BahnCard-Rabatt sein.

Die Beschwerdeführerin schreibt selber, der Screenshot sei "zur weiteren Kenntnisnahme und 'Erleuchtung'". Soll heißen - kapiert man aber wirklich nicht sofort - sie möchte den Nicht-Eingeweihten erläutern, wie das vom Prinzip her mit den verschiedenen Buchungsoptionen aussieht am Bildschirm. Das ganze ist also ein Beispiel, die Fahrtstrecke ist nämlich auch eine andere, ebenso wie das Datum.

Der Preis müsste üblicherweise ein runder Euro-Betrag sein, aber - noch ein bisschen rumgespielt - bei ICE-Sprinter für eine der beiden Strecken kommt ein xxx,50-Preis raus (für 2 Erw., 1 Kind).

(Die Forderung war dann? Differenz zum Normalpreis 1. Klasse? Normalpreis 2. Klasse, nach Umzug in dieselbe? Plus erhöhtes Beförderungsentgelt? Hinterher von der Bahn ermäßigt auf Fahrpreis 2. Klasse abzüglich halber Sparpreis? Wie auch immer.)

Ärger mit online gebuchtem Sparpreis 1. Klasse

Nocturn, Im Bahndeutsch "Spontaner VieIfahrer", Donnerstag, 10.05.2012, 19:55 (vor 4391 Tagen) @ DavidFrankfurt

Die Aussage mit den 5 € ist so nicht richtig.

Das betrifft ausschließlich das London Spezial...

Scheinbeschwerde?

Nocturn, Im Bahndeutsch "Spontaner VieIfahrer", Donnerstag, 10.05.2012, 19:57 (vor 4391 Tagen) @ Co_Tabara-98

Ich unterstell ihr auch keine Scheinbeschwerde.

Fakt ist ohne Ticket kann man ihr aber nicht helfen und alles andere schießt Spekulationen ins Kraut.

Genaue Analyse!

Blaschke, Donnerstag, 10.05.2012, 19:58 (vor 4391 Tagen) @ GUM
bearbeitet von Blaschke, Donnerstag, 10.05.2012, 20:02

Mahlzeit!

Interessant ist die im Link angegebene "Buchungsübersicht". Diese zeigt einen ganz anderen Preis von 158 Euro an. Im Text schreibt die Beschwerdeführerin dann etwas von einem Preis von 252,50 den sie bereits bezahlt hätte.Hier passen angegebener Preis und Buchungsübersicht nicht zusammen. Dies räumt sie zwar selbst ein, aber ein Preis mir ",25" am Ende kann eigentlich nur ein Preis mit BahnCard-Rabatt sein.


Was steht denn da gleich als 1. Satz:

"Am 25. September 2011 befand ich mich mit meinem Mann und meiner Tochter im ICE auf der Rückfahrt nach Hause von Frankfurt nach Hamburg."

Und was zeigt die Beispielbuchung? Genau - was ganz anderes. Und was schreibt die Beschwerdeführerin dazu? Das hier:


"Um dies zu verdeutlichen, schicke ich einmal einen Screenshot mit - zur weiteren Kenntnisnahme und "Erleuchtung"."


Da sie außerdem schreibt, dass sie seit dem Ereignis Frankfurt - Hamburg "mindestens sieben neue Tickets gekauft" hat, dürfte es sich beim Screenshot um ein solches weiteres handeln!

Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück von

jörg

Ärger mit online gebuchtem Sparpreis 1. Klasse

ICE197074, Region Leipzig, Donnerstag, 10.05.2012, 20:19 (vor 4391 Tagen) @ DavidFrankfurt

Hier handelt es sich ja um ein nat. Ticket .

Bei einem int. Ticket bzw. Europa-Spezial ist es schon so,daß sich der Fahrpreis auch in der 1. Klasse bei Angabe einer BC 2.Kl. vermindert. Das liegt wohl am Rail-Plus und war hier schonmal Thema,soweit ich mich erinnern kann.


Beim Europaspezial sinds ja Pauschal 5 € und kein relationsbedingter Rabatt Also das ist doch schon Jahre her....

Vielleicht war die Fahrt ja ab Basel gebucht ????


Nein Ticket war ab Titisee mit Nahverkehr bis Freiburg (Brsg) in Richtung Berlin.

Grüße

Scheinbeschwerde?

ChrisAC, Donnerstag, 10.05.2012, 21:09 (vor 4391 Tagen) @ Co_Tabara-98

Interessant ist die im Link angegebene "Buchungsübersicht". Diese zeigt einen ganz anderen Preis von 158 Euro an. Im Text schreibt die Beschwerdeführerin dann etwas von einem Preis von 252,50 den sie bereits bezahlt hätte.Hier passen angegebener Preis und Buchungsübersicht nicht zusammen. Dies räumt sie zwar selbst ein, aber ein Preis mir ",25" am Ende kann eigentlich nur ein Preis mit BahnCard-Rabatt sein.

Der Preis müsste üblicherweise ein runder Euro-Betrag sein, aber - noch ein bisschen rumgespielt - bei ICE-Sprinter für eine der beiden Strecken kommt ein xxx,50-Preis raus (für 2 Erw., 1 Kind).

In der Tat sind 2 Erwachsene und 1 Kind für den Sprinter 3 Personen, kosten also in der 1. Klasse insgesamt 49,50 Euro Sprinter-Zuschlag.

Dennoch alles sehr rätselhaft. Sparpreise für 2 Erwachsene (und das unentgeltlich mitreisende Kind) kosten in der 1. Klasse (unter anderem)

199 Euro oder
239 Euro oder
279 Euro.

Mit Sprinter-Zuschlag käme man da auf insgesamt 248,50 Euro oder 288,50 Euro oder eben 328,50 Euro. So richtig passt das mit den 252,50 Euro dann aber auch nicht zusammen - wäre noch irgendwo eine Anschlussreservierung erwünscht gewesen, hätte die mit 8 Euro zu Buche geschlagen.

Nimmt man den maximal möglichen Sparpreis von 279 Euro und wendet hypothetisch den BC25-1st-Rabatt an, kommt man auf 209,25 Euro insgesamt, für alle Personen zusammen. Auch in diesem Fall wäre es ein Rätsel, wo jetzt die noch fehlenden 43,25 Euro herkommen sollen. Mit Sprinter-Zuschlägen "passt" das auch alles wieder nicht, und mit einfachen Platzreservierungen auch nicht.

Insofern: Ich würde jetzt auch nicht unbedingt eine Scheinbeschwerde unterstellen wollen, jedoch 100%ig plausibel finde ich die Beschwerde in dieser Form, so ganz ohne die nötige Fahrkarte, die man zur Beurteilung unbedingt bräuchte, nicht.

Grüße,

ChrisAC

Ärger mit online gebuchtem Sparpreis 1. Klasse

DavidFrankfurt, FFS, Freitag, 11.05.2012, 09:26 (vor 4390 Tagen) @ ICE197074

Beim Europaspezial sinds ja Pauschal 5 € und kein relationsbedingter Rabatt Also das ist doch schon Jahre her....

Grüße

Bin seit 2008 nicht mehr im RZ tätig dann ist es wohl echt Jahre her.
Danke für die Verbesserung.

Grüße.

Problematische Verhandlungsführung

GUM, Freitag, 11.05.2012, 10:19 (vor 4390 Tagen) @ Co_Tabara-98

Die Beschwerdeführerin schreibt selber, der Screenshot sei "zur weiteren Kenntnisnahme und 'Erleuchtung'". Soll heißen - kapiert man aber wirklich nicht sofort - sie möchte den Nicht-Eingeweihten erläutern, wie das vom Prinzip her mit den verschiedenen Buchungsoptionen aussieht am Bildschirm. Das ganze ist also ein Beispiel, die Fahrtstrecke ist nämlich auch eine andere, ebenso wie das Datum.

Ich finde die Beschwerde aber trotzdem seltsam. Das Zugbegleitpersonal hat ihr angeboten, den Differenzbetrag ohne irgendeinen Zuschlag im Zug zu entrichten! Dies kann man ja unter Vorbehalt tun, zumal es bei diesem Ergänzungsfahrschein ja einen eindeutigen Bezug auf den "Grundfahrschein" gibt. Und dann beides zur Erstattung einreichen.

Denn Fehler können ja auf beiden Seiten passieren! Aber ich komme wirklich nicht auf den Preis. Wenn Du Co-Tabara-98 also die Beschwerdeführerin kennst wäre es nett, wenn Sie uns allen mal zur Aufklärung den Original-Fahrschein zur Verfügung stellt.

Unabhängig davon mein allgemeingültiger Tipp: In solchen Fällen immer die notwendige Differenz bezahlen und dann wieder zurückholen. So vermeidet Ihr die Inkassomühle und zweitens auch die unberechtigte Schädigung des Ansehens des Mobilitätsdienstleisters Nr. 1.

Wenn ich dort arbeiten würde würde ich dies anhand der angegebenen Kundennummer und der FPN-Nummer mal nachvollziehen. Mein Gefühl sagt mir das was nicht stimmt.

Problematische Tipps

sfn17, Freitag, 11.05.2012, 10:49 (vor 4390 Tagen) @ GUM

Das Zugbegleitpersonal hat ihr angeboten, den Differenzbetrag ohne irgendeinen Zuschlag im Zug zu entrichten! Dies kann man ja unter Vorbehalt tun, zumal es bei diesem Ergänzungsfahrschein ja einen eindeutigen Bezug auf den "Grundfahrschein" gibt. Und dann beides zur Erstattung einreichen.

Das kommt auf dasselbe heraus:
Was tun, wenn die Erstattung nicht gewährt wird? Schickt man dann sein eigenes Inkassobüro zum Potsdamer Platz?

Denn Fehler können ja auf beiden Seiten passieren! Aber ich komme wirklich nicht auf den Preis. Wenn Du Co-Tabara-98 also die Beschwerdeführerin kennst wäre es nett, wenn Sie uns allen mal zur Aufklärung den Original-Fahrschein zur Verfügung stellt.

Du meinst sicher: ein anonymisiertes Bild dieses OriginalFahrscheins. Tabara macht übrigens nicht den Eindruck, dass er mit dem Fall überhaupt etwas persönlich zu tun hätte.

Unabhängig davon mein allgemeingültiger Tipp: In solchen Fällen immer die notwendige Differenz bezahlen und dann wieder zurückholen.

Mein allgemeingültiger Tipp: Auch in solchen Fällen nichts zahlen und dann zurückholen wollen. Das Geld ist futsch.

Als kleiner Privatmensch kann man sich Geld nur mit einem Rechtstitel zurückholen, für den ein Gerichtsvollzieher zum Potsdamer Platz marschiert. Weigert sich der Mobilitätsdienstleiter Nr. 1 zu zahlen, kommt es zum Prozess. Dieses ganze Hin und Her mit Inkasso etc. sind ja eigens vom Gesetz vorgesehene vorgerichtliche Verfahrensweisen, um einen regelrechten Prozess vor Gericht zu vermeiden. Wenn die Beschwerdeführerin unerschrocken genug wäre, bräuchte sie die Bahn "nur" zu verklagen. Dann kann ihr das Inkassogehabe schnuppe sein.

zweitens auch die unberechtigte Schädigung des Ansehens des Mobilitätsdienstleisters Nr. 1.

Merkwürdige Sichtweise. Die unberechtigte Schädigung des Ansehens einer Privatperson ist nicht so wesentlich!? Die Beschwerdeführerin gälte dann als Betrügerin. Vielen Dank.


Wenn ich dort arbeiten würde würde ich dies anhand der angegebenen Kundennummer und der FPN-Nummer mal nachvollziehen.

Wenn die Bahn den Datenschutz ihrer Kunden ernstnimmt (wovon ich wirklich ausgehe), kommt man im Intranet an die Daten nicht ran, wenn man nicht genau in der FPN-Stelle arbeitet. Die Zeiten, wo man einen Kollegen anruft und der dann mal "schnell" nachschaut, sind längst vorbei; ein solches Handeln ist zu Recht kriminell.

Tipps zur Deeskalation

GUM, Freitag, 11.05.2012, 11:01 (vor 4390 Tagen) @ sfn17
bearbeitet von GUM, Freitag, 11.05.2012, 11:02

Wenn ich dort arbeiten würde würde ich dies anhand der angegebenen Kundennummer und der FPN-Nummer mal nachvollziehen.


Wenn die Bahn den Datenschutz ihrer Kunden ernstnimmt (wovon ich wirklich ausgehe), kommt man im Intranet an die Daten nicht ran, wenn man nicht genau in der FPN-Stelle arbeitet. Die Zeiten, wo man einen Kollegen anruft und der dann mal "schnell" nachschaut, sind längst vorbei; ein solches Handeln ist zu Recht kriminell.

Du nimmst es mit der Wortwahl aber genau! Deshalb korrigiere ich meinen Satz und schreibe: Wenn ich dort an zuständiger Stelle arbeiten würde....

Jetzt ok?

Grüße GUM

Herrlicher Verfolgungswahn...

Blaschke, Freitag, 11.05.2012, 12:04 (vor 4390 Tagen) @ GUM

Moin!

Ich finde die Beschwerde aber trotzdem seltsam. Das Zugbegleitpersonal hat ihr angeboten, den Differenzbetrag ohne irgendeinen Zuschlag im Zug zu entrichten!

Woher nimmst Du die Erkenntnis, dass der Betrag "ohne irgendeinen Zuschlag" zu entrichten ist?

Dies kann man ja unter Vorbehalt tun, zumal es bei diesem Ergänzungsfahrschein ja einen eindeutigen Bezug auf den "Grundfahrschein" gibt. Und dann beides zur Erstattung einreichen.

Warum bitte soll ich was bezahlen, wenn ich der Ansicht bin, im Recht zu sein?

Denn Fehler können ja auf beiden Seiten passieren!

Eben! Dein gesamter Beitrag liest sich aber anders. Der Kunde hat's verbockt, die DB macht alles richtig.

Unabhängig davon mein allgemeingültiger Tipp: In solchen Fällen immer die notwendige Differenz bezahlen und dann wieder zurückholen. So vermeidet Ihr die Inkassomühle und zweitens auch die unberechtigte Schädigung des Ansehens des Mobilitätsdienstleisters Nr. 1.

Das ist die beste Argumentation überhaupt. Da bin ich vor Lachen ja glatt in die Ecke geflogen. Als Kunde soll ich also erstmal zahlen, egal, ob ich im Recht bin oder nicht? Wie krude ist das denn? Und wo schädige ich denn das Ansehen des "Mobilitätsdienstleisters Nr. 1"? Entweder hat er Recht, dann muß ich zahlen. Oder er hat nicht Recht, dann zahle ich auch nicht. Egal, was da kommt.

Und wie (und wann!) soll ich das gezahlte Geld zurückbekommen? Nach Wochen/Monaten? Ein netter Brief - "bitte seien Sie so lieb und tun mir mein Geld wieder zurückschicken!"?

Mein Gefühl sagt mir das was nicht stimmt.

Ja, ja, das wissen wir ja schon. Die arme, arme Bahn, die nur von Betrügern und Sparpreisfüchsen umgeben ist und bei der niemand den - eigentlich gewünschten - Normalpreis zahlt. Und deswegen haben alle zu kuschen und sämtliche Forderungen der Bahn zu bezahlen. Ja, nee, schon klar.


-----------------


Ganz abgesehen davon kann man sich auch mal über das WIE unterhalten. Mal gibt's hier Post, mal da, dann monatelang gar nichts, dann mit 10 Tage Frist. Ob das - selbst wenn die Bahn im Recht ist - gute Performance ist? Aber ich weiß, da könnte der Kunde ja selbst täglich anrufen und fragen, hey, Leute, wohin darf ich Euch das Geld überweisen, ich will's doch unbedingt los werden?!"

Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück von

jörg

Ärger mit online gebuchtem Sparpreis 1. Klasse

daniels, Freitag, 11.05.2012, 12:04 (vor 4390 Tagen) @ Co_Tabara-98

Ich versuch mich auch einmal an einer Analyse.
Gleich vorweg: Ich bin auch der Meinung es handelt sich um eine Scheinbeschwerde - die Summen sind so astronomisch, dass sie nicht stimmen können.

Mein Ansatzpunkt und die Aussage, die mich stutzig macht ist die Summe der Fahrpreisnacherhebung.

Mein Prämisse: Bei einer Fahrpreisnacherhebung in dem geschilderten Fall muss ich die Differenz zwischen Sparpreis mit BahnCardRabatt und normalem Sparpreis ohne BahnCardRabatt bezahlen.
(Korrigiert mich, wenn ich falsch liege - ich musste noch nie im Zug nachbezahlen, denn wenn diese Annahme nicht stimmt, ist meine restliche Analyse überflüssig :-(

Die Person schreibt, sie hätte eine noch zu zahlende Summe von 237,20€ zu bezahlen.

Die Preisobergrenze, die ich für Sparpreise in der 1. Klasse von Frankfurt-Hamburg für 2 Erwachsene plus Kind (das Kind ist volljährig im "schlimmsten" Fall und wie haben somit drei Erwachsene) ermittelte, ist 289€ (selbst am Freitag mit kurzfristiger Buchungszeit etc.).
Alle höheren Beträge sind sowieso quatsch, da die Person schreibt, sie hätte sich für das 1. Klasse Ticket entschieden, da dieses nicht wesentlich teurer war als das Ticket 2. Klasse und ein Preis für 289€ ist für die zweite Klasse für zwei Personen im Sparpreis (zumal noch mit BahnCard Rabatt) sowieso nicht erreichbar.

Der Preisobergrenze für die gleichen Bedingungen mit BahnCardFirst 25 wäre somit 216,75€

==> Die Differenz, welche die Person nun in der Fahrpreisnacherhebung zu bezahlen hätte, wäre circa 75€. Daher meine Frage, woher die astronomische Summe von 237,50€ kommt?

Sprinter-Zuschläge kann man vernachlässigen, da diese soweit ich weiß keinem BahnCard-Rabatt unterliegen und somit für die Analyse nicht entscheidend sind.

Eine Ausnahme fällt mir noch ein: Die Geschichte stimmt und der/die ZUB hat einen massiven Fehler bei der Berechnung der Fahrpreisnacherhebung gemacht.

Eure Gedanken dazu?

Nee, nee, Deeskalation ist angesagt. Und Sünde bekennen!

Blaschke, Freitag, 11.05.2012, 12:11 (vor 4390 Tagen) @ sfn17

Mahlzeit!

Das kommt auf dasselbe heraus:
Was tun, wenn die Erstattung nicht gewährt wird? Schickt man dann sein eigenes Inkassobüro zum Potsdamer Platz?


Aber nicht doch! Dann schreibt man einen lieben Brief. Und mit viel Glück gibt's das Geld zurück. Dann muß man nochmal zurückschreiben und DANKE sagen. Und wenn es kein Geld gibt, dann ist das doch auch nicht so tragisch. Irgendwo betrügt man ja sonst sowieso und sei es nur, weil man ein Sparpreisgeier ist. Da kann man die paar Euros sinnlos bezahlt doch verschmerzen. Seid lieb zueinander.

Merkwürdige Sichtweise. Die unberechtigte Schädigung des Ansehens einer Privatperson ist nicht so wesentlich!? Die Beschwerdeführerin gälte dann als Betrügerin. Vielen Dank.

Zu Recht. Sind wir doch auch alle. Nutzen die Angebote des Mobi...undso gnadenlos aus. Anstatt artig Normalpreise zu zahlen und auch auf den kleinsten Umweg verzichten bzw. für ihn eine extra Fahrkarte kaufen.

Wenn die Bahn den Datenschutz ihrer Kunden ernstnimmt (wovon ich wirklich ausgehe), kommt man im Intranet an die Daten nicht ran, wenn man nicht genau in der FPN-Stelle arbeitet. Die Zeiten, wo man einen Kollegen anruft und der dann mal "schnell" nachschaut, sind längst vorbei; ein solches Handeln ist zu Recht kriminell.


Wenn dadurch aufgeklärt und nachgewiesen werden kann, dass die Kundin wie behauptet die Betrügerin ist, dann ist das nicht kriminell, sondern heldenhaft!


Schöne Grüße von

jörg

Preisdifferenz sieht nicht nach "doppeltem Fahrpreis" aus

GUM, Freitag, 11.05.2012, 12:34 (vor 4390 Tagen) @ Blaschke

Moin!

Ich finde die Beschwerde aber trotzdem seltsam. Das Zugbegleitpersonal hat ihr angeboten, den Differenzbetrag ohne irgendeinen Zuschlag im Zug zu entrichten!


Woher nimmst Du die Erkenntnis, dass der Betrag "ohne irgendeinen Zuschlag" zu entrichten ist?

Weil bei einer richtigen FPNja der doppelte Fahrpreis, mindestens jedoch 40 Euro zu entrichten wären. Insofern handelt die Bahn ja sehr kulant.

Dies kann man ja unter Vorbehalt tun, zumal es bei diesem Ergänzungsfahrschein ja einen eindeutigen Bezug auf den "Grundfahrschein" gibt. Und dann beides zur Erstattung einreichen.


Warum bitte soll ich was bezahlen, wenn ich der Ansicht bin, im Recht zu sein?

Aus Gründen der prozessualen Vereinfachung für alle Beteiligten und auch um zu Hause noch einmal IN RUHE nachrechnen zu können.

Denn Fehler können ja auf beiden Seiten passieren!


Eben! Dein gesamter Beitrag liest sich aber anders. Der Kunde hat's verbockt, die DB macht alles richtig.

Die DB befördert beispielsweise alleine im S-Bahn Verkehr München mehr als 800.000 Fahrgäste pro Tag. Da gibt´s dann auch jede Menge Schwarzfahrer, von einer unberechtigten FPN habe ich weder in der Presse noch sonstwo gelesen.

Und alleine die Preisendung ",50" bei einer Hin- und Rückfahrt in Verbindung mit einem Sparpreis deutet auf die Anwendung eines BC-Rabatts hin.

Unabhängig davon mein allgemeingültiger Tipp: In solchen Fällen immer die notwendige Differenz bezahlen und dann wieder zurückholen. So vermeidet Ihr die Inkassomühle und zweitens auch die unberechtigte Schädigung des Ansehens des Mobilitätsdienstleisters Nr. 1.


Das ist die beste Argumentation überhaupt. Da bin ich vor Lachen ja glatt in die Ecke geflogen.

Viel Spaß.

Und wie (und wann!) soll ich das gezahlte Geld zurückbekommen? Nach Wochen/Monaten? Ein netter Brief - "bitte seien Sie so lieb und tun mir mein Geld wieder zurückschicken!"?

Ist doch ganz einfach. Ich habe einmal mein Geld direkt am Ausstiegsbahnhof wiederbekommen. Der Zub war sich nicht ganz sicher wie ein Fahrschein zu berechnen ist. Ich habe diesen normal bezahlt, es war ja die Verknüpfung zur Rabattkarte BC 25 F drauf.

Am Ausstiegsbahnhof habe ich dann meinen korrekten Produktübergang bekommen, den "falsch berechneten" Produktübergang zurückgegeben. Der Zub war zwar leicht zerknirscht ob seiner Fehlberechnung hat sich aber darüber gefreut, eben kein Aufsehen wie bei der Schreiberin des Ursprungsbeitrages verursacht zu haben. So hat er sein Gesicht wahren können und ich bin zum gültigen Differenzfahrpreis gereist.

Zumal es ja meist nicht um Zehntausende Euros geht. Sondern um die Frage ob beispielsweise ein Klassenwechsel (rechtzeitig vor dem Einsteigen angemeldet) mit oder ohne Bordzuschlag berechnet wird.

So einfach ist das.

Mein Gefühl sagt mir das was nicht stimmt.


Ja, ja, das wissen wir ja schon. Die arme, arme Bahn, die nur von Betrügern und Sparpreisfüchsen umgeben ist [...]. Ja, nee, schon klar.

Dann empfehle ich Dir mal irgendeinen Dir bekannten Mittelständler zu befragen. Oder einen Mitarbeiter im Forderungsmanagement.

Du wirst kaum glaube, was für Ausreden die Leute haben, wenn sie nicht zahlen wollen.

Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück von

jörg

Schöne Grüße zurück!

Meine volle Zustimmung!

GUM, Freitag, 11.05.2012, 12:39 (vor 4390 Tagen) @ daniels

nix

Berechnungsversuch dazu

GUM, Freitag, 11.05.2012, 12:47 (vor 4390 Tagen) @ daniels
bearbeitet von GUM, Freitag, 11.05.2012, 12:48

Ein Berechnungsversuch dazu entsprechend aktueller Preise und der in dem anderen Screenprint angegebenen Daten: 2 Erwachsene, 1 Kind.

Hier ergibt sich für Hamburg-Frankfurt und zurück für ein willkürlich gewähltes Datum in der Zukunft:

Ohne Angabe einer BahnCard 25 First
Bahnhof/Haltestelle Datum Zeit Dauer Umst. Produkte
Hamburg Hbf
Frankfurt(Main)Hbf Sa, 02.06.12
Sa, 02.06.12 ab
an 08:24
12:00 3:36 0 ICE
Rückfahrt Bahnhof/Haltestelle Datum Zeit Dauer Umst. Produkte
Frankfurt(Main)Hbf
Hamburg Hbf Sa, 02.06.12
So, 03.06.12 ab
an 21:13
01:10 3:57 0 ICE
Reisende
2 Erwachsene, 1. Klasse
1 Kind, 1. Klasse
Ihre Angebote für die gewählte Verbindung
Klasse Unsere Empfehlung für Sie: besonderer Komfort und erstaunlich günstig
Verfügbare Angebote Konditionen Umtausch / Erstattung Preis für alle Reisenden*
Sparpreis
Hin- und Rückfahrt
Zugbindung, d.h. Ihre Fahrkarte ist nur in den auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zügen gültig. Umtausch und Erstattung 15 EUR; ab 1. Geltungstag ausgeschlossen. 278,00 EUR Weiter
Normalpreis
Hin- und Rückfahrt
Volle Flexibilität (keine Zugbindung/unabhängig von der angegebenen Verbindung auf der gewählten Strecke). Umtausch und Erstattung kostenlos, ab dem 1. Geltungstag 15 EUR. 740,00 EUR Weiter

Zurück

Also Sparpreis 1. Klasse -> 278,00 Euro ohne Bahn Card

Mit - entsprechend dem Screenprint der anderen Verbindung - drei Bahncard 25 Second ergibt sich:
der gleiche Sparpreis 1. Klasse -> 278 Euro mit drei BahnCard 25 Second

Und jetzt Butter bei die Fische oder so:
Wir ändern die Angaben der Reisenden ein letztes Mal und geben der 1. Person eine BahnCard 25 First, dem zweiten Erwachsenen eine BahnCard 25 S, dem Kinde eine BahnCard 25 S:

Und wer hätte das gedacht:

Bahnhof/Haltestelle Datum Zeit Dauer Umst.
Hinfahrt ändern
Produkte
Hamburg Hbf
Frankfurt(Main)Hbf Sa, 02.06.12 ab
an 08:24
12:00 3:36 0 ICE
Rückfahrt von Frankfurt(Main)Hbf
Einen Tag früher Einen Tag später
Kalender
nach Hamburg Hbf
Zurück zur vollen Stunde Weiter zur vollen Stunde
Abfahrt Ankunft

Reisende
1 Erwachsener, BahnCard 25, 1. Klasse. (incl. RAILPLUS), 1. Klasse
1 Erwachsener, BahnCard 25, 2. Klasse. (incl. RAILPLUS), 1. Klasse
1 Kind, BahnCard 25, 2. Klasse. (incl. RAILPLUS), 1. Klasse
weitere Angaben ändern Neue Anfrage

Wählen Sie eine Verbindung
Druckansicht
Ihre Rückfahrtmöglichkeiten
- sortiert nach
Bahnhof/Haltestelle Datum Zeit Dauer Umst. Produkte Preis für alle Reisenden, Hin- und Rückfahrt*
Früher Sparangebote Preis für alle Reisenden. Besondere Bedingungen (z.B. Zugbindung, Umtausch/ Erstattung nicht möglich oder kostenpflichtig). Die Angebotskonditionen erhalten Sie im nächsten Schritt.
Normalpreis Preis für alle Reisenden. Volle Flexibilität (keine Zugbindung). Umtausch/ Erstattung kostenlos, ab dem 1. Geltungstag 15 EUR.
Frankfurt(Main)Hbf
Sa, 02.06.12 ab 18:58 3:43 0 ICE 273,50 EUR
Zur Buchung
647,50 EUR
Zur Buchung
Hamburg Hbf Sa, 02.06.12 an 22:41

Und wer hätte das gedacht: Plötzlich ergibt sich beim Sparpreis Hin& Rückfahrt eine ,50 er Preisendung .

Damit löst sich die Kundenbeschwerde in Luft auf.

Ja ich weiß auch dass die Sparpreise schwanken und es Preisänderungen gibt. Eine "50er"-Endung gibt es aber nur bei Eingabae einer BahnCard 25 F.

Und der FPN-Betrag ist auch nicht zu hoch, da der Zub doppelt kulant eben nur die vorliegende Fahrtrichtung beanstandet hat.

Deshalb: Scheinbeschwerde. Setzen Sechs.

So zumindest mein subjektives Urteil.

Klassenwechsel

EC 178, Freitag, 11.05.2012, 13:41 (vor 4390 Tagen) @ GUM
bearbeitet von EC 178, Freitag, 11.05.2012, 13:41

Zumal es ja meist nicht um Zehntausende Euros geht. Sondern um die Frage ob beispielsweise ein Klassenwechsel (rechtzeitig vor dem Einsteigen angemeldet) mit oder ohne Bordzuschlag berechnet wird.

Der Klassenwechsel wird immer ohne Bordzuschlag berechnet. Egal, ob angemeldet oder nicht.

Du wirst kaum glaube, was für Ausreden die Leute haben, wenn sie nicht zahlen wollen.

Allerdings!

Viele Grüße vom EC 178

Danke für die Antwort!

GUM, Freitag, 11.05.2012, 13:46 (vor 4390 Tagen) @ EC 178

Zumal es ja meist nicht um Zehntausende Euros geht. Sondern um die Frage ob beispielsweise ein Klassenwechsel (rechtzeitig vor dem Einsteigen angemeldet) mit oder ohne Bordzuschlag berechnet wird.


Der Klassenwechsel wird immer ohne Bordzuschlag berechnet. Egal, ob angemeldet oder nicht.

Vor Jahren ist mir einmal zu viel berechnet worden. Dies wurde aber am Ausstiegsbahnhof proaktiv dadurch gelöst, dass der Zub mit dem "neuen" Fahrschein winkend auf mich zukam. Den "alten" Übergangsfahrschein habe ich dann einfach zurückgegeben. War ein Kopf machen an diesem Bahnhof und deshalb absolut unproblematisch.

Du wirst kaum glaube, was für Ausreden die Leute haben, wenn sie nicht zahlen wollen.


Allerdings!

Viele Grüße vom EC 178

Viele Grüße zurück und noch einen schönen Freitag

Berechnungsversuch dazu

ChrisAC, Freitag, 11.05.2012, 14:12 (vor 4390 Tagen) @ GUM

Hallo,

Ja ich weiß auch dass die Sparpreise schwanken und es Preisänderungen gibt. Eine "50er"-Endung gibt es aber nur bei Eingabae einer BahnCard 25 F.

Einen xx,50-Gesamtpreis kriegst Du auch ohne weiteres, wenn auf der Hinfahrt ein Sprinter benutzt wird und auf der Rückfahrt nicht, bei ansonsten nicht BC-rabattierten Preisen.

Wir drehen uns im Kreis! :-)

Ohne den Fahrschein können wir beim besten Willen zu keinem vernünftigen Urteil kommen.

Und der FPN-Betrag ist auch nicht zu hoch, da der Zub doppelt kulant eben nur die vorliegende Fahrtrichtung beanstandet hat.

Kann sein, kann auch nicht sein. Der geforderte Betrag endet angeblich auf xxx,20 EUR ? So richtig verstehe ich das nicht, aber, wie gesagt, "Schöner schwarzer Kaffeesatz .... Sie werden lange leben! Und in ungefähr einem halben Jahr .. ooooh .... wird Ihnen in Sachen Vermögen etwas Böses passieren! Ich kann es fühlen ... ich sehe ein großes D und ein großes B ... oooooh"!

Deshalb: Scheinbeschwerde. Setzen Sechs.

Es ist auf jeden Fall auch eine etwas ungeschickte Herangehensweise. Wenn ich weiß, dass die Bahn von mir 200 oder 300 Euro (größenordnungsmäßig) fordert, dann lehne ich mich nicht zurück und warte, dass irgendwas passiert. Die AGB sehen vor, dass ich mit der FPN zum nächsten Bahnhof gehen und den Sachverhalt klären lassen kann. Soviel Zeit muss sein, und so hält man sich auch die Inkasso-Unternehmer vom Leib.

Und das wörtliche Zitat des Textes auf der FPN erscheint mir nicht so wirklich wörtlich. Wer kürzt schon "gemäß" mit "ge." ab. Und "Nr. 3.91.188 Personenverkehr" gibt's auch nicht. Und dass die 14 Tage Frist noch nicht angelaufen sind, weil noch irgendetwas geprüft werden müsse - da passen die AGB und der geschilderte Sachverhalt IMHO auch nicht zusammen. Was ja nichts heißen muss - vielleicht wurde im Eifer des Gefechts etwas falsch angekreuzt. *shrug*

Hat sich jemand auf diesem Reklamations-"Portal" registriert und kann der Beschwerdeführerin eine Nachricht zukommen lassen, Sie möge bitte mal die Fahrkarte zum Besten geben?

Grüße,

ChrisAC

Ja, Co_Tabara-98 ist dort registriert

GUM, Freitag, 11.05.2012, 15:01 (vor 4390 Tagen) @ ChrisAC

Hat sich jemand auf diesem Reklamations-"Portal" registriert und kann der Beschwerdeführerin eine Nachricht zukommen lassen, Sie möge bitte mal die Fahrkarte zum Besten geben?

Grüße,

ChrisAC

Co_Tabara-98 ist dort reggistriert und hat sogar einen Link hierher gesetzt.

Grüße GUM

Preisdifferenz sieht nicht nach "doppeltem Fahrpreis" aus

Giovanni, Freitag, 11.05.2012, 16:42 (vor 4390 Tagen) @ GUM

Moin!

Ich finde die Beschwerde aber trotzdem seltsam. Das Zugbegleitpersonal hat ihr angeboten, den Differenzbetrag ohne irgendeinen Zuschlag im Zug zu entrichten!


Woher nimmst Du die Erkenntnis, dass der Betrag "ohne irgendeinen Zuschlag" zu entrichten ist?

Weil bei einer richtigen FPNja der doppelte Fahrpreis, mindestens jedoch 40 Euro zu entrichten wären. Insofern handelt die Bahn ja sehr kulant.

Der veröffentlichte Tarif und die Beförderungsbedingungen sind Bestandteil des Beförderungsvertrages und keine Kulanz. Auch bei einer nicht vorgelegten BC ergibt sich kein Grund für die angeblich "richtige FPN".

Dies kann man ja unter Vorbehalt tun, zumal es bei diesem Ergänzungsfahrschein ja einen eindeutigen Bezug auf den "Grundfahrschein" gibt. Und dann beides zur Erstattung einreichen.


Warum bitte soll ich was bezahlen, wenn ich der Ansicht bin, im Recht zu sein?

Aus Gründen der prozessualen Vereinfachung für alle Beteiligten und auch um zu Hause noch einmal IN RUHE nachrechnen zu können.

Weder für das Verkehrsunternehmen noch für den Kunden ergeben sich bei einem unberechtigt erhobenen Beförderungsentgeld irgendwelche prozessualen Vereinfachungen.
Für den dem Kunden entstehenden Mehraufwand wird zudem vom Verkehrsunternehmen keine Entschädigung eingeräumt und auf dem Rechtsweg ist diese wegen dem geringen Streitwert nicht angemessen durchsetzbar.

Denn Fehler können ja auf beiden Seiten passieren!


Eben! Dein gesamter Beitrag liest sich aber anders. Der Kunde hat's verbockt, die DB macht alles richtig.

Die DB befördert beispielsweise alleine im S-Bahn Verkehr München mehr als 800.000 Fahrgäste pro Tag. Da gibt´s dann auch jede Menge Schwarzfahrer, von einer unberechtigten FPN habe ich weder in der Presse noch sonstwo gelesen.

Und alleine die Preisendung ",50" bei einer Hin- und Rückfahrt in Verbindung mit einem Sparpreis deutet auf die Anwendung eines BC-Rabatts hin.

Sofern das Ticket nicht gefälscht ist - wäre das der Fall wäre auch die Reaktion ganz anders - liegt hier mit Sicherheit keine Schwarzfahrt (= Fahrt ohne gültigen Fahrausweis) vor.
Auch von Seiten des Verkehrsunternehmens wird hier lediglich eine fehlende Berechtigungskarte vorgeworfen - die Erfordernis dieser wird vom Kunden jedoch bestritten.

Bedingt durch die Kombinationsmöglichkeit des Sparpreis mit dem NE-Anstoßtarifs bzw SEE-Tarif sind nahezu alle Endbeträge auch ohne BC-Rabatt möglich. Zudem besteht auf dieser Fahrtroute die Option des ICE-Sprinterzuschlags.
Zum Datum der Fahrt existierte m.w. auch noch der alte Sparpreis 25 bzw 50, wenn auch mit zu vernachlässigen Kontingenten.

Unabhängig davon mein allgemeingültiger Tipp: In solchen Fällen immer die notwendige Differenz bezahlen und dann wieder zurückholen. So vermeidet Ihr die Inkassomühle und zweitens auch die unberechtigte Schädigung des Ansehens des Mobilitätsdienstleisters Nr. 1.


Das ist die beste Argumentation überhaupt. Da bin ich vor Lachen ja glatt in die Ecke geflogen.


Viel Spaß.

Notwendig ist die Differenz nur wenn die Forderung des Verkehrsunternehmens tatsächlich berechtigt ist. Liegt diese nicht vor ist eine eventuelle Schädigung des Ansehens des Verkehrsunternehmens nicht "unberechtigt".

Und wie (und wann!) soll ich das gezahlte Geld zurückbekommen? Nach Wochen/Monaten? Ein netter Brief - "bitte seien Sie so lieb und tun mir mein Geld wieder zurückschicken!"?

Ist doch ganz einfach. Ich habe einmal mein Geld direkt am Ausstiegsbahnhof wiederbekommen. [...]
So einfach ist das.

Von den rund 5400 Bahnhöfen und Haltepunkten der Deutschen Bahn AG besitzen rund 400 ein Reisezentrum wo eine entsprechende Bearbeitung theoretisch möglich wäre. Dies allerdings selbstverständlich nur zu den Öffnungszeiten und auch erst wenn die vorher eingetroffenen Kunden bedient wurden.
Wird dadurch der Anschluss an nicht-EBO-Verkehrsmittel verpasst erfolgt allerdings auch keine Entschädigung für die Verspätung.

Ob die Mitarbeiter für die Bearbeitung überhaupt die notwendigen Fachkenntnisse haben ist m.e. als Glückssache zu bezeichnen.

Meine Erfahrung?
Reisezentrum am Zielbahnhof zur Ankunftszeit geschlossen
Mitarbeiter am nächsten Tag nicht in der Lage das Problem nachzuvollziehen (u.a. wegen anderer Automatenbauart)
RAN bot zwar eine Erstattung des Differenzbetrages an, allerdings ohne Erstattung von Briefporto oder Fahrtkosten (die beide über dem Differenzbetrag gelegen hätten).

Das Fazit was ich daraus ziehe kannst du dir sicherlich denken.

Mein Gefühl sagt mir das was nicht stimmt.


Ja, ja, das wissen wir ja schon. Die arme, arme Bahn, die nur von Betrügern und Sparpreisfüchsen umgeben ist [...]. Ja, nee, schon klar.

Dann empfehle ich Dir mal irgendeinen Dir bekannten Mittelständler zu befragen. Oder einen Mitarbeiter im Forderungsmanagement.

Im vorliegenden Fall ist noch nicht erwiesen, ob eine begründete Forderung durch das Verkehrsunternehmen überhaupt vorliegt. Die Höhe der Forderung war bisher für keine der hier schreibenden Personen nachvollziehbar und ist deshalb ebenfalls zweifelhaft.
Eine abschließende Bewertung ist ohne einen Fahrkartenscan kaum möglich.

Du wirst kaum glaube, was für Ausreden die Leute haben, wenn sie nicht zahlen wollen.

Im Gegensatz zu Privatpersonen ist es für Unternehmen im Regelfall deutlich einfacher Kosten und Mehraufwand aus dem Zahlungsverzug bei berechtigten Forderungen durchzusetzen.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Spekulation ohne Originalfahrkarte

Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 11.05.2012, 16:48 (vor 4390 Tagen) @ GUM

Hat sich jemand auf diesem Reklamations-"Portal" registriert und kann der Beschwerdeführerin eine Nachricht zukommen lassen, Sie möge bitte mal die Fahrkarte zum Besten geben?

Da es immer mehr Leute werden, die die Sache interessiert, habe ich der Beschwerdeführerin über ReclaBox eine direkte Nachricht geschickt (nachdem dort in den Kommentaren auch schon um einen Scan gebeten wurde). Ich kenne sie übrigens weder persönlich noch habe ich über x Ecken Kontakt.

Den direkten Link auf das ICE-Fanforum hat jemand anderes dort veröffentlicht.

Zu der Frage, wie der Fahrkartenpreis zustande gekommen sein könnte: Es sind eventuell auch Reservierungen enthalten. Letztes Jahr im September gab es noch die ermäßigte Online-Reservierung. Und wie ist bzw. war das mit der Familienreservierung? Und wer weiß, ob nicht zusätzlich gekaufte Reservierungen einfach in den (ursprünglichen) Fahrpreis mit eingerechnet wurden?

Danke für das Update!

GUM, Freitag, 11.05.2012, 18:42 (vor 4390 Tagen) @ Co_Tabara-98

Würde viele User hier wirklich interessieren! Denn manchmal treffen hgier Fans und diejenigen mehr oder weniger zufällig aufeinander, die die Bahn wissentlich oder unwissentlich schlechtreden.

So ist vielleicht so manche (auch meine) Reaktion zu erklären!

Grüße und einen schönen Abend noch wünscht

GUM

Danke für das Update!

ChrisAC, Samstag, 12.05.2012, 00:38 (vor 4390 Tagen) @ GUM

Würde viele User hier wirklich interessieren!

Ja! :-)

Ich bin in diesem Fall einfach sehr neugierig - genauso, wie ich immer neugierig bin, zu sehen, wie man die günstigsten Fahrpreise herauskriegt, oder welche neuen Angebote der Bahn es gibt, usw. usf.

Ich mag die Bahn, und was Fahrpreise anbetrifft, ist ein gewisser wissenschaftlicher Eifer vorhanden, alles an diesem System zu verstehen. Wenn es auch, wie bei "richtiger" Wissenschaft, im Grunde immer eine (Lebens)aufgabe ist, und man am Ende nur konstatieren kann, dass man immer wieder dazulernt. :-)

Denn manchmal treffen hgier Fans und diejenigen mehr oder weniger zufällig aufeinander, die die Bahn wissentlich oder unwissentlich schlechtreden.

Jo. Natürlich ist die Bahn für manche eine Liebhaberei, das ideale Transportmittel, tolle Technik und all das, und für andere eben "nur" ein Dienstleister, zumal ein Großunternehmen, dessen Bürokratie man sich vielleicht ein bisschen ausgeliefert fühlt. So oder so - nichts ist so perfekt, dass es nicht verbessert werden könnte. Insofern freue ich mich, bzw. ich hoffe, auf mehr Infos in Form der Fahrkarte zum gegebenen Fall. Spannend.

Vielen Dank auch von mir Richtung Co_Tabara-98 - ihr(?)/sein(?) Engagement wird die Sache hoffentlich weiterbringen.

Grüße und einen schönen Abend noch wünscht

Sowieso! Schönes WE,

Grüße,

ChrisAC

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum