ÖBB Clublounge Salzburg und Frage zu Zutrittsbedingungen (Allgemeines Forum)
Während eines Aufenthaltes in Salzburg hatte ich Dank meiner bahn.comfort-Karte die Berechtigung und die Gelegenheit, 2 x in der dortigen „Club-Lounge“ zu weilen. Beide Male, es waren allerdings keine Arbeitstage, war sie leer bzw. es waren sehr wenige Leute da. Neben dem Automaten mit warmen Getränken (nicht ganz so viel Auswahl wie in Deutschland) gab es die üblichen Kaltgetränke in kleinen Flaschen. Außerdem konnte man sich einen Teller mit Salzgebäck bzw. Nüssen auffüllen. Zeitungen und Zeitschriften, Fernsehprogramm (N 24) war beim einen Mal an, beim anderen Mal war der Bildschirm schwarz. Kostenloses W-Lan gab es auch.
Bei der Zutrittskontrolle erfuhr ich, dass ich neben der bahn.comfort-Karte auch eine gültige Fahrkarte vorweisen müsse. Der nachträgliche Blick auf die Homepage ergab allerdings die folgenden - etwas mysteriösen (widersprüchlichen?) - Einträge:
Quelle:
http://www.oebb.at/de/Services/Services_am_Bahnhof/Lounges/Bestimmungen/index.jsp
"Zutrittsberechtigung:
Personen im Besitz von
(…)
folgende Partnerbahnkarten auch ohne Ticket
(…)
* JahresCard bahn.comfort"
Dann, weiter unten:
"Railteam-Zugangsvoraussetzung:
Eine der folgend aufgelisteten Vielfahrer-Karten in Kombination mit einem gültigen internationalen Bahnticket berechtigt die Karten- und TicketinhaberInnen zum Lounge-Zutritt innerhalb des gesamten Railteam-Netzwerkes.
* bahn.comfort (DB)
(…)"
Was ist der Unterschied zwischen einer „JahresCard bahn.comfort“ und einem Ticket „bahn.comfort (DB)“