Darf eine Agentur die Auszahlung von einem bestätigten FGR.. (Allgemeines Forum)

Tommyboy, OWL, Freitag, 09.03.2012, 16:50 (vor 4453 Tagen)

...verweigern?

Mit dem Verweis, man sei ja nur eine Verkaufsstelle wurde mein Wunsch abgewiesen, obwohl im Formular steht, dass die Auszahlung in Reisezentren oder Agenturen der teilnehmenden Bahnen möglich sei.

Gruß,
Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Ja, das darf sie verweigern.

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 09.03.2012, 16:54 (vor 4453 Tagen) @ Tommyboy

- kein Text -

Darf eine Agentur die Auszahlung von einem bestätigten FGR..

bahnerausleidenschaft, Freitag, 09.03.2012, 16:57 (vor 4453 Tagen) @ Tommyboy
bearbeitet von bahnerausleidenschaft, Freitag, 09.03.2012, 16:58

...verweigern?

Mit dem Verweis, man sei ja nur eine Verkaufsstelle wurde mein Wunsch abgewiesen, obwohl im Formular steht, dass die Auszahlung in Reisezentren oder Agenturen der teilnehmenden Bahnen möglich sei.

Gruß,
Tommyboy

Wie kann man dir hier im Forum bei dieser Frage helfen? Du wirst bestimmt immer wieder hören, nein die Agentur darf das nicht oder ja die Agentur darf es verweigern. Aber ändern kann es doch keiner hier. Wende dich direkt an die Bahn oder vielleicht sogar direkt an die Schlichtungsstelle mit deiner Frage.

Ich kann aber helfen !

lokimet, Freitag, 09.03.2012, 17:31 (vor 4453 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
bearbeitet von lokimet, Freitag, 09.03.2012, 17:32

Wie kann man dir hier im Forum bei dieser Frage helfen? Du wirst bestimmt immer wieder hören, nein die Agentur darf das nicht oder ja die Agentur darf es verweigern. Aber ändern kann es doch keiner hier. Wende dich direkt an die Bahn oder vielleicht sogar direkt an die Schlichtungsstelle mit deiner Frage.

Sicher kann man hier helfen ! Mit einen ganz eindeutigen JA, die Agentur darf die Ausszahlung verweigern und an ein Reisezentrum oder direkt an das Servicecenter Fhargastrechte verweisen.

Diese Regelung ist erst ein paar Monate alt, vorher mussten auch Agenturen und Reisebüros auszahlen. Aufgrund massiver Proteste der Agenturen und Reisebüros müssen diese nun nicht mehr auszahlen.

Gruß
Norbert

Ich kann aber helfen !

Tommyboy, OWL, Freitag, 09.03.2012, 23:21 (vor 4453 Tagen) @ lokimet

Sicher kann man hier helfen ! Mit einen ganz eindeutigen JA, die Agentur darf die Ausszahlung verweigern und an ein Reisezentrum oder direkt an das Servicecenter Fhargastrechte verweisen.

Diese Regelung ist erst ein paar Monate alt, vorher mussten auch Agenturen und Reisebüros auszahlen. Aufgrund massiver Proteste der Agenturen und Reisebüros müssen diese nun nicht mehr auszahlen.

Wieso protestieren die Reisebüros hier? Sie verkaufen doch auch.....

Der Kern der Sache war, dass sich das RZ geweigert hat, eine ES Fahrkarte zu erstatten. Solche Erstattungen müssten seit neustem immer eingeschickt werden, nur noch Inlands-Fahrkarten könnten erstattet werden bei Verspätung (hatten wir hier neulich auch mal). Nun ja, auf die Unwissenheit der Agentur hoffend probierte ich dort mein Glück auf ne Bar-Erstattung, doch leider wurde es wie gesagt, abgewiesen....

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

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Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Samstag, 10.03.2012, 07:19 (vor 4452 Tagen) @ Tommyboy

Hallo,
lese ich die Beiträge von Tommyboy richtig, so stellt er eine Frage (Dürfen sie verweigern?), deren Antwort (Ja, sie dürfen! er bereits kennt.

Was ist dann der Sinn der Frage?
- Eine Runde das Forum rotieren lassen?
- Auskunftfreudige User mal eine Runde in den Railguide schicken?
- Wissenstest für Forumsmitglieder?
- ...

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
[image]

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heinz, Samstag, 10.03.2012, 08:14 (vor 4452 Tagen) @ Holger_HAM
bearbeitet von heinz, Samstag, 10.03.2012, 08:16

Hallo,
lese ich die Beiträge von Tommyboy richtig, so stellt er eine Frage (Dürfen sie verweigern?), deren Antwort (Ja, sie dürfen! er bereits kennt.

Was ist dann der Sinn der Frage?
- Eine Runde das Forum rotieren lassen?
- Auskunftfreudige User mal eine Runde in den Railguide schicken?
- Wissenstest für Forumsmitglieder?
- ...

Ich lese das so, dass er den Wahrheitsgehalt einer erhaltenen Information überprüfen wollte.

Ich habe von DB-Mitarbeitern schon oft (von Agentur-Mitarbeitern noch nie, aber die habe ich auch noch nie etwas gefragt) Auskünfte erhalten, die sich im Nachhinein als schlicht falsch erwiesen haben. Es spricht durchaus für den ICE-Treff, dass man viele Auskünfte hier versifizieren oder eben auch falsifizieren kann.

Eine Auskunft überprüfen zu wollen: Was ist daran falsch? Solange es sich nicht um eine Lappalie handelt ("Der ZuB meinte, die RB nach Wünsdorf-Waldstadt fährt von Gleis 2, stimmt das denn auch?"), ist das doch legitim, zumal es sich im konkreten Fall um einen Sachverhalt handelte, der - wie ich verstanden habe - erst kürzlich geändert wurde.

Wer allgemein auf die Anfragen von Tommyboy aus den hinlänglich bekannten Gründen gereizt reagiert, braucht sie sich doch erst gar nicht durchzulesen.

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Tommyboy, OWL, Samstag, 10.03.2012, 08:42 (vor 4452 Tagen) @ heinz

Was ist denn das Problem an der Frage? Es geht doch um 2 unterschiedliche Dinge:

1) Dürfen Agenturen grundsätzlich die Auszahlung eines bestätigten FGR Formulars verweigern? Offensichtlich laut Railguide schon (obgleich mir nicht einleuchtet, warum das so ist).

2) Es hätte ja sein können, dass man eine unwissende Agentur findet, die sonst auch Auslandsfahrkarten (wie das ES) erstattet. Im RZ misslingt der Versuch. Aus Gründen aus (1) misslingt er aber auch in Agenturen, selbst wenn sie über die unterschiedlichen Erstattungskonditionen bei vorgelegten Inlands- und Auslandsfahrkarten nichts wissen.

Abgesehen davon finde ich es befremdlich, dass ich bei der Erstattung von Europa-Spezial Fahrkarten aufgrund von Zugverspätung das Formular wegschicken muss und rd. 3 Wochen auf die Auszahlung warten muss, wahrend man bei Inlandsfahrkarten gleich Bargeld bekommt. Zusätzlich müssen dann auch keine persönlichen Daten übermittelt werden.

Gruß,
Tommyboy

--
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kater_k, BBRN, Samstag, 10.03.2012, 11:08 (vor 4452 Tagen) @ Tommyboy

2) Es hätte ja sein können, dass man eine unwissende Agentur findet, die sonst auch Auslandsfahrkarten (wie das ES) erstattet. Im RZ misslingt der Versuch. Aus Gründen aus (1) misslingt er aber auch in Agenturen, selbst wenn sie über die unterschiedlichen Erstattungskonditionen bei vorgelegten Inlands- und Auslandsfahrkarten nichts wissen.

Hätte sein können, aber meiner Agentur wünsche ich den damit verbundenen Ärger nicht. Ich kann deshalb verstehen, wenn die Agenturen auf die Erstattung insgesamt keine Lust haben - das liegt sicher ein Stück weit auch an restriktiven Verträgen der DB mit den Agenturen.

Abgesehen davon finde ich es befremdlich, dass ich bei der Erstattung von Europa-Spezial Fahrkarten aufgrund von Zugverspätung das Formular wegschicken muss und rd. 3 Wochen auf die Auszahlung warten muss, wahrend man bei Inlandsfahrkarten gleich Bargeld bekommt. Zusätzlich müssen dann auch keine persönlichen Daten übermittelt werden.

Finde ich ebenfalls befremdlich, auch hier nochmal ein kleiner Auszug aus dem Railguide zu den Hintergründen bei den Einschränkungen der FGR-Abwicklung für internationale Tickets: "Hintergrund für die ausschließliche Abwicklung durch das Servicecenter Fahrgastrechte ist eine Entscheidung der europäischen Bahnen das die an Fahrgäste ausgezahlte Entschädigungen nach dem jeweiligen Länderanteil aufgeteilt und zwischen den betroffenen Bahnen verrechnet werden." Ist natürlich alles andere als kundenfreundlich.

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Fabian318, Münster i. W., Samstag, 10.03.2012, 09:17 (vor 4452 Tagen) @ Holger_HAM

Moin,

da muss ich den Tommyboy aber diesmal ein bisschen in Schutz nehmen, es gibt hier ja zweierlei Sachverhalte:

1.) Agenturen dürfen die Annahme jedes Fgr-Formulars verweigern. (Wonach er fragte)
2.) Agenturen müssen die Annahme von Fgr-Formularen zu Auslandsfahrkarten verweigern. (Was er wusste)

Auch wenn es natürlich wieder etwas befremdlich ist, dass hier offensichtlich nur nach Lücken im System gesucht wird.

Darf eine Agentur die Auszahlung von einem bestätigten FGR..

heinz, Freitag, 09.03.2012, 19:42 (vor 4453 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

...verweigern?

Mit dem Verweis, man sei ja nur eine Verkaufsstelle wurde mein Wunsch abgewiesen, obwohl im Formular steht, dass die Auszahlung in Reisezentren oder Agenturen der teilnehmenden Bahnen möglich sei.

Gruß,
Tommyboy


Wie kann man dir hier im Forum bei dieser Frage helfen? Du wirst bestimmt immer wieder hören, nein die Agentur darf das nicht oder ja die Agentur darf es verweigern. Aber ändern kann es doch keiner hier. Wende dich direkt an die Bahn oder vielleicht sogar direkt an die Schlichtungsstelle mit deiner Frage.

Muss man dich hier um Erlaubnis fragen, bevor man eine Frage einstellt? Ich finde die Frage durchaus interessant und eine fundierte Antwort gabs mittlerweile auch schon. Die Aufforderung, eine Sachfrage mit Bahnbezug bitte nicht im Bahnforum zu stellen, finde ich schon ein wenig merkwürdig.

Darf eine Agentur die Auszahlung von einem bestätigten FGR..

bahnerausleidenschaft, Freitag, 09.03.2012, 23:50 (vor 4453 Tagen) @ heinz

...verweigern?

Mit dem Verweis, man sei ja nur eine Verkaufsstelle wurde mein Wunsch abgewiesen, obwohl im Formular steht, dass die Auszahlung in Reisezentren oder Agenturen der teilnehmenden Bahnen möglich sei.

Gruß,
Tommyboy


Wie kann man dir hier im Forum bei dieser Frage helfen? Du wirst bestimmt immer wieder hören, nein die Agentur darf das nicht oder ja die Agentur darf es verweigern. Aber ändern kann es doch keiner hier. Wende dich direkt an die Bahn oder vielleicht sogar direkt an die Schlichtungsstelle mit deiner Frage.


Muss man dich hier um Erlaubnis fragen, bevor man eine Frage einstellt? Ich finde die Frage durchaus interessant und eine fundierte Antwort gabs mittlerweile auch schon. Die Aufforderung, eine Sachfrage mit Bahnbezug bitte nicht im Bahnforum zu stellen, finde ich schon ein wenig merkwürdig.

Und muss ich um Erlaubnis fragen meine Meinung zu äußern? Sehr merkwürdig. Besonders wenn der Fragesteller die Antwort schon selber vorher wusste und es bei der Agentur nur testen wollte.

Lt. Railguide ja

kater_k, BBRN, Freitag, 09.03.2012, 17:29 (vor 4453 Tagen) @ Tommyboy

Mit dem Verweis, man sei ja nur eine Verkaufsstelle wurde mein Wunsch abgewiesen, obwohl im Formular steht, dass die Auszahlung in Reisezentren oder Agenturen der teilnehmenden Bahnen möglich sei.

Lt. DB Railguide ja - dort steht unter Verkauf Teil 2 -> Fahrgastrechte -> Abwicklung Entschädigungen aus Fahrgastrechten: "Bei Einreichung eines bestätigten FGF kann die Entschädigung direkt in der DB-Agentur erfolgen. DB Agenturen sind nicht zur Abwicklung der Entschädigung verpflichtet. Die Annahme und Weiterleitung des Fahrgastrechteformulars ist zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ausreichend."

Zumindest letzteres hätte aber dann ja angeboten werden müssen.

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