Vorschriften zum äußerlichen Auftreten? (Allgemeines Forum)

GibmirZucker, Freitag, 09.03.2012, 14:22 (vor 4453 Tagen)

Hoffentlich sagt mir hier niemand: Wenn interessierts.. aber ich habe mich das letzthin gefragt, ob und welche Vorschriften es gibt, was die Äußerlichkeiten des Zugbegleitpersonals gibt. Kleidung ist ja klar, da uniformiert. Wie sieht es aber mit Körperschmuck aus? Eine Bekannte, die vor Jahren bei der Bahn zu arbeiten begonnen hat, meinte, dass gar keine Piercings und keine sichtbaren Tätowierungen geduldet werden. Hat sich das geändert? Gerade als gestern mir eine Zubine das Onlineticket abgestempelt hat, hatte sie nicht nur geschätzte vier Piercings im Gesicht, sondern auf dem Unterarm eine bis zur Hand reichende Tätowierung. Gibt es diesbezüglich exakte Vorschriften, was erlaubt ist?

Vorschriften zum äußerlichen Auftreten?

Hustensaft, Freitag, 09.03.2012, 14:32 (vor 4453 Tagen) @ GibmirZucker

Deine Frage kann ich nicht beantworten - aber sie ist so herrlich zweideutig. Was ist erlaubt? Genau das beinhaltet auch den Aspekt, was darf ein Arbeitgeber bezüglich des Äußerlichen vorschreiben. Da gab es bekanntlich schon herrliche Musterprozesse über die Haarlänge, Bärte und deren Länge und Formen, Ohrringe (bei Männern) usw. Außer der Uniform, bei der das Direktionsrecht des Arbeitgebers (zumindest bisher) unbestritten ist, dürfte es heute schwierig werden, in größerem Umfang noch Vorschriften zu Äußerlichkeiten zu erlassen, die auch rechtlich zulässig sind. Und da habe ich das AGG noch gar nicht berücksichtigt, wonach es auch Männern erlaubt sein müsste, im Dienst einen Uniform-Rock zu tragen, auch wenn die Nachfrage diesbezüglich wohl begrenzt sein düfte ... :-)

Vorschriften zum äußerlichen Auftreten?

Benjamin.Keller, Freitag, 09.03.2012, 14:50 (vor 4453 Tagen) @ Hustensaft

Und da habe ich das AGG noch gar nicht berücksichtigt, wonach es auch Männern erlaubt sein müsste, im Dienst einen Uniform-Rock zu tragen, auch wenn die Nachfrage diesbezüglich wohl begrenzt sein düfte ... :-)

Warum auch nicht...

Vorschriften zum äußerlichen Auftreten?

ice_pendler, Freitag, 09.03.2012, 15:40 (vor 4453 Tagen) @ Benjamin.Keller

Und da habe ich das AGG noch gar nicht berücksichtigt, wonach es auch Männern erlaubt sein müsste, im Dienst einen Uniform-Rock zu tragen, auch wenn die Nachfrage diesbezüglich wohl begrenzt sein düfte ... :-)


Warum auch nicht...

Also ich habe eine klare Meinung zu Männern, die Strickjäckchen bei ihrer Arbeit am Kunden tragen. Derselbe hat auch hin und wieder ein umgearbeitetes Uniformhemd an.

Er empfindet das als Ausdruck seiner Persönlichkeit. Ich empfinde das als störend. Und in diesem Fall bin ich der Kunde.

intolerante Kunden...

ICE-T-Fan, Freitag, 09.03.2012, 15:49 (vor 4453 Tagen) @ ice_pendler

Toleranz ist nicht deine Stärke oder? ;-)

intolerante Kunden... aber nicht diskriminierend

ice_pendler, Freitag, 09.03.2012, 16:39 (vor 4453 Tagen) @ ICE-T-Fan

Toleranz ist nicht deine Stärke oder? ;-)

Ich würde mich auch nicht gut fühlen, wenn er in Badehose vor mir stände. Insofern bin ich wenigstens nicht diskriminierend seiner Kleidung gegenüber :).

Weil das nicht nur mir so geht, sondern vielen Kunden, haben die DB-Leute die Uniformen eingeführt. Und damit sich kein Kunde mit der Frage herumschlagen muss, ob er intolerant ist, weil er ein Kleidungsstück nicht mag, sind Uniformen besser. Mainstream quasi.

intolerante Kunden... aber nicht diskriminierend

ICE-T-Fan, Freitag, 09.03.2012, 16:50 (vor 4453 Tagen) @ ice_pendler

Wenn jemand zusätzlich zur Uniform etwas trägt, habe ich damit kein Problem.

Bei uns bei der VGW tragen die Busfahrer eigentlich auch eine Uniform, nur manchmal, gerade im Winter, tragen die älteren unter ihnen gerne mal Strickjacke darüber oder im Frühling und Herbst mal eine Weste. Ich käme jedenfalls nicht auf die Idee mich deswegen zu beschweren. Soll jeder nach seiner Fasson glücklich werden.

intolerante Kunden... aber nicht diskriminierend

Saardamm, Freitag, 09.03.2012, 19:13 (vor 4453 Tagen) @ ICE-T-Fan

Solange keine Trageerleichterung oder Ähnliches verfügt wurde, hat private Kleidung auf einer Uniform in meinen Augen nichts verloren. Schließlich verkörpert der Träger eine Institution (Arbeitgeber) nach außen. Dies ist quasi das Pendant zum CI/CD bei Sachwerten des Unternehmens. Wenn also ein Triebwagen mal mit Graffiti verunziert ist, schreit jeder Zeter und Mordio, wenn aber ein Mitarbeiter des Unternehmens die giftgrüne Strickjacke auf der nachtblauen Uniform trägt, soll es in Ordnung sein. Diese Logik erschließt sich mir leider nicht.

intolerante Kunden... aber nicht diskriminierend

heinz, Freitag, 09.03.2012, 19:23 (vor 4453 Tagen) @ Saardamm

Solange keine Trageerleichterung oder Ähnliches verfügt wurde, hat private Kleidung auf einer Uniform in meinen Augen nichts verloren. Schließlich verkörpert der Träger eine Institution (Arbeitgeber) nach außen. Dies ist quasi das Pendant zum CI/CD bei Sachwerten des Unternehmens. Wenn also ein Triebwagen mal mit Graffiti verunziert ist, schreit jeder Zeter und Mordio, wenn aber ein Mitarbeiter des Unternehmens die giftgrüne Strickjacke auf der nachtblauen Uniform trägt, soll es in Ordnung sein. Diese Logik erschließt sich mir leider nicht.

Durch letzteres wurde die Uniform nicht beschmutzt oder gar zerstört. Oder stört es dich auch, wenn jemand eine Zeitschrift von innen ans ICE-Fenster hält, weil dadurch für den außen auf dem Bahnsteig Stehenden das schmucke Design verunstaltet wurde?

Ganz klar für eine Beibehaltung von Restindividualität bei Uniformträgern in Zivilberufen,
(wir sind ja hier nicht beim Militär!)
Heinz

intolerante Kunden... aber nicht diskriminierend

Saardamm, Freitag, 09.03.2012, 19:36 (vor 4453 Tagen) @ heinz

Es sollte eigentlich aus dem Zusammenhang erkennbar sein, daß sich der Vergleich auf die optische Erscheinung bezieht. Der Kontext der Sachbeschädigung spielt in diesem Vergleich keine Rolle. Insofern ist der Einwurf nicht wirklich fundiert.

Uniformierung findet heute zwar primär beim Militär statt, ist aber nicht allein deren Privileg. Ein "einheitliches Erscheinungsbild mit Wiedererkennungswert" ist in meinen Augen die treffende Definition für Uniformen im privatwirtschaftlichen Bereich. Und so soll sie auch verstanden werden. Durch die Anzahl der verfügbaren Kleidungsstücke bei der UBK der Bahn kann und muß jeder Mitarbeiter Kombinationen finden, die ihm und der Situation angemessen sind. Es bedarf deshalb in meinen Augen keiner "Aufstockung" aus dem Privatfundus.

Zustimmung!

Blaschke, Freitag, 09.03.2012, 22:52 (vor 4453 Tagen) @ Saardamm

Moin!

Ein "einheitliches Erscheinungsbild mit Wiedererkennungswert" ist in meinen Augen die treffende Definition für Uniformen im privatwirtschaftlichen Bereich. Und so soll sie auch verstanden werden. Durch die Anzahl der verfügbaren Kleidungsstücke bei der UBK der Bahn kann und muß jeder Mitarbeiter Kombinationen finden, die ihm und der Situation angemessen sind. Es bedarf deshalb in meinen Augen keiner "Aufstockung" aus dem Privatfundus.

So sieht das aus!


Hinzufügen muss man nur noch, dass die vom Arbeitgeber gestellte Kleidung natürlich entsprechenden Qualitätsansprüchen entsprichen muß!!! In Form der Praktikabilität, Haltbarkeit, Tragekomfort etc. Wenn der Arbeitgeber hier dafür sorgt, dass diese und andere Punkte zur Zufriedenheit des Personals berücksichtigt werden, dann halte ich es für völlig in Ordnung, wenn dann private Kleidungsstücke unerwünscht sind und eine Nutzung geahndet wird.

Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück von

jörg


der sich dran erinnert, in Zeiten der Bankausbildung Ende der 80er zu einem internen Ausbildungsseminar, bei dem kein Kunde uns würde zu Gesicht bekommen, mal mit Pullover nach Bremen gereist zu sein - weil es Winter war. Als Folge war Antanzen in der Plüschetage angesagt, verbunden mit: Pullover hier und jetzt aus - oder Abmahnung. Pullover in der Bank = eine Todsünde! (Übrigens konnte man so die Bankkaufleute von den Versicherungskaufleuten unterscheiden *g*)

Als bekennender Querulant habe ich den Pullover übrigens trotzdem ausgezogen - mich aber am nächsten Tag wegen Erkältung krankgemeldet. Dann eben so... ;-)

intolerante Kunden... aber nicht diskriminierend

ICE-T-Fan, Sonntag, 11.03.2012, 17:27 (vor 4451 Tagen) @ Saardamm

Gegenstände und Menschen sind für mich zwei paar Schuhe. Menschen haben ein Anrecht auf Individualität.

Außerdem fahren ja genügend Werbeloks und Werbetriebwagen in der Gegend herum. Über die wird sich eher gefreut als geschimpft, da Einheitsdesign einfach nur langweilig ist.

Nein, gibt es nicht!

Weiler, Freitag, 09.03.2012, 17:43 (vor 4453 Tagen) @ GibmirZucker

- kein Text -

Frage zu einer Formulierung

ICE-T-Fan, Sonntag, 11.03.2012, 17:29 (vor 4451 Tagen) @ GibmirZucker

Eine Bekannte, die vor Jahren bei der Bahn zu arbeiten begonnen hat, meinte, dass gar keine Piercings und keine sichtbaren Tätowierungen geduldet werden.

Heißt diese Aussage, dass auch unsichtbare Piercings nicht geduldet werden?
Prüft man beim Einstellungstest die Leute auf unsichtbare Brust-, Bauchnabel- oder Intim-piercings oder wie soll ich das verstehen?

OT: Frage zu einer Formulierung

DG, Sonntag, 11.03.2012, 17:50 (vor 4451 Tagen) @ ICE-T-Fan

Eine Bekannte, die vor Jahren bei der Bahn zu arbeiten begonnen hat, meinte, dass gar keine Piercings und keine sichtbaren Tätowierungen geduldet werden.


Heißt diese Aussage, dass auch unsichtbare Piercings nicht geduldet werden?
Prüft man beim Einstellungstest die Leute auf unsichtbare Brust-, Bauchnabel- oder Intim-piercings oder wie soll ich das verstehen?

Im Zeitalter der Nacktscanner durchaus unkompliziert möglich.
(Die Bahn müsste nur einen kaufen, oder das Bewerbungsgespräch im Zug Richtung Hamburg-Flughafen veranstalten,
dann kann man den Scan direkt im Anschluss durchführen.)

OT: Frage zu einer Formulierung

GibmirZucker, Sonntag, 11.03.2012, 21:39 (vor 4451 Tagen) @ DG

Nein, sie meinte natürlich nur die sichtbaren Sachen, also Piercings im Gesicht und Tattoos im Unterarm/Handbereich. Ich fand das komisch, aber gerade heute war wieder eine voll zugetackert
(ich diskriminiere niemanden, ich war auch mal jung und trage, sinnvollerweise an nicht sichtbaren Stellen, zwei Tattoos).

"Bunte Vögel" Regio/FV

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Sonntag, 11.03.2012, 21:46 (vor 4451 Tagen) @ GibmirZucker

Hallo,
im Vergleich der Geschäftsbereiche Regio und Fernverkehr wage ich mal die Vermutung, dass sich "bunte Vögel" eher bei Regio als beim FV finden. Vor einiger Zeit habe ich auch mal einen Bundespolizisten im Zug gesehen, der eine Art Irokesen-Frisur hatte (nur ein mittiger kurzgeschnittener Haarstreifen, daneben jeweils eine rasierte Glatze).

Tja, was soll´s. Ich selbst halte mich für eher konservativ denkend. Beim Fernverkehr würde ich, wenn ich Personaler wäre, etwas Zurückhaltend sein beim Einstellen geschmückter Menschen. Im Bereich des Nahverkehrs, hmmh, wieso eigentlich nicht. "Bunte" Fahrgäste und "buntes" Personal..., passt doch ganz gut. Wenn der Mensch sympathisch rüberkommt, dann passt der doch gut für die Anforderungen des Berufes.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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