OT: NV-Fahrkarte aus Automaten zurückgeben (Fahrkarten und Angebote)

pole73, Homburg/Saar, Donnerstag, 05.01.2012, 08:40 (vor 4516 Tagen)

Hallo zusammen,

ist vielleicht im ICE-Forum off-topic, aber ich habe gerade folgende Situation:
Fahrkarte am Automaten im winzigen Bahnhof gekauft, zwei Minuten später wird angezeigt daß die (nur stündlich fahrende) RB wegen technischer Störung an Zug nicht bis zu gewünschten Station fährt (und 40 Minuten verspätet ist).

-> Wegen dringendem Termin aufs Auto umgestiegen

Ist es möglich, das Ticket zurückzugeben?

Gruß

pole73

NV-Fahrkarte aus Automaten zurückgeben

sflori, Donnerstag, 05.01.2012, 09:05 (vor 4516 Tagen) @ pole73
bearbeitet von sflori, Donnerstag, 05.01.2012, 09:05

Ist es möglich, das Ticket zurückzugeben?

Ja, wenn Du vermutlich mit mind. +60 am Zielort angekommen wärst.

Ansonsten nur gegen 15 € Gebühr, falls es ein ungenutzter Normalpreisfahrschein ist.


Bye. Flo.

NV-Fahrkarte aus Automaten zurückgeben

pole73, Homburg/Saar, Donnerstag, 05.01.2012, 09:31 (vor 4516 Tagen) @ sflori

Ist es möglich, das Ticket zurückzugeben?


Ja, wenn Du vermutlich mit mind. +60 am Zielort angekommen wärst.

Ansonsten nur gegen 15 € Gebühr, falls es ein ungenutzter Normalpreisfahrschein ist.


Bye. Flo.

Mindestens +60 müßte es gewesen sein, da der Zug nur stündlich fährt. Und der andere ist nicht bis zur Endstation gefahren. Ob es dazwischen noch mal eine Möglichkeit gegeben hätte, das Ziel schneller zu erreichen, weiß ich gerade nicht.

Wahrscheinlich zuviel Aufwand für einen 7-Euro Fahrschein.

Aber trotzdem Danke!

Gruß

pole73

Auch bei technisch bedingtem Reiseabbruch 15€ Abzug?

sfn17, Donnerstag, 05.01.2012, 15:03 (vor 4516 Tagen) @ sflori

Ich habe mich nicht in die FGR reingekniet, aber bekommt man das Ticket nicht komplett zurückerstattet, wenn die Zugverbindung ausfällt? Der Zug fährt planmäßige Halte nicht mehr an. Das ist keine Verspätung, sondern als Zugausfall anzusehen. Die Leistung wird gar nicht erst erbracht. Die Reise ist gleich abgebrochen worden. Auf die nächste Verbindung eine Stunde später zu verweisen, ist im NV mit den kurzen Reisezeiten sowieso Unfug. Das ist was anderes als ein auf vier Stunden später umgebuchter Flug nach Hongkong.

(Dass der Zug zusätzlich 40min Verspätung hatte, war ja nicht von Belang.)

Ich würde den Fahrschein auf jeden Fall einreichen und volle Erstattung verlangen. Bei Ablehnung ist auch eine Beschwerde an die Vermittlungsstelle drin. 7€ sind auch Geld, für NV noch nicht mal besonders wenig.

Auch bei technisch bedingtem Reiseabbruch 15€ Abzug?

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 06.01.2012, 00:06 (vor 4515 Tagen) @ sfn17

Wenn dadurch eine Stunde Verspätung entsteht, dann ja, sonst nicht. Ein Zugausfall ist keine nicht erbrachte Leistung, wenn die Beförderung von A nach B eine Stunde später durchgeführt werden kann.

Auch bei technisch bedingtem Reiseabbruch 15€ Abzug?

pole73, Homburg/Saar, Freitag, 06.01.2012, 07:32 (vor 4515 Tagen) @ Fabian318

Wenn dadurch eine Stunde Verspätung entsteht, dann ja, sonst nicht. Ein Zugausfall ist keine nicht erbrachte Leistung, wenn die Beförderung von A nach B eine Stunde später durchgeführt werden kann.

Das heißt also unter folgenden Voraussetzungen:
- ich stehe an einem Bahnhof, wo nur jede Stunde pro Richtung ein Zug fährt
- Die Fahrzeit bis zum Ziel beträgt 30 Minuten
- der nächste Zug wird mit +15 angezeigt, das ist für meinen Termin noch ok
- ich kaufe mir am Automaten eine NV-Fahrkarte
- zwei Minuten später springt die Verspätung von +15 auf +40

muß ich dann eigentlich trotzdem warten, ob der Zug überhaupt noch kommt, mich ggfs. irgendwo hin bringt und das bis max. 59 Minuten nach der geplanten Ankunftszeit.

Wenn das klappt, und ich max. 59 Minuten später da bin, habe ich meinen Termin verpaßt und kein Recht auf Erstattung.

Wenn das nicht klappt, habe ich meinen Termin ebenfalls verpaßt, stehe evtl. im Nirgendwo (weil der Zug nicht bis zum Ziel gefahren ist, so war es gestern), habe aber das Recht auf Erstattung.

Und das alles bei dem Sturm gestern, wo es nicht mal klar war, ob nicht ein Baum auf die Gleise fällt und dann für Stunden gar nichts mehr geht (wofür es dann auch keine Erstattung gibt, weil höhere Gewalt).

Gut, daß meine Frau das Auto genommen hat! Wird sie auch in Zukunft wohl so halten.

Gruß

pole73

Zugausfall ist eine Leistung...

fjk, Freitag, 06.01.2012, 09:53 (vor 4515 Tagen) @ Fabian318

[Erstattung einer Nahverkehrsfahrkarte nach FGR bei wegen Zugausfall(?) nicht angetretener Reise]

Wenn dadurch eine Stunde Verspätung entsteht, dann ja, sonst nicht. Ein Zugausfall ist keine nicht erbrachte Leistung, wenn die Beförderung von A nach B eine Stunde später durchgeführt werden kann.

Hm. Der Betreff ringt einem ein Lächeln ab, aber dem mag so sein.

Trotzdem: wenn ich wegen Zugausfall (oder auch wegen großer Verspätung) meine Fahrt gar nicht erst antrete, habe ich doch nach den FGR auch ein Erstattungsrecht? Sogar, wenn ich die Fahrt antrete und unterwegs wegen solcher Ereignisse abbreche (dann natürlich nur anteilig).

Und die 15 Euro haben mit den FGR gar nichts zu tun (hat hier aber auch keiner behauptet), könnten bei glaubhafter Schilderung der Umstände und Ausfüllen eines gelben Riesenformmulars am Schalter durchaus auch erlassen/umgangen/nicht fällig werden. Ich denke, der Weg über die FGR ist hier der einfachere, wobei die Schaltermethode eine sofortige Erfolgskontrolle zulässt...

leistet sich heut' was
fjk

OT: NV-Fahrkarte aus Automaten zurückgeben

bahnerausleidenschaft, Freitag, 06.01.2012, 10:07 (vor 4515 Tagen) @ pole73

Habe ähnliches erlebt. Wollte mit meinen Kids einen Fahrradausflug machen. Also Regio-Tickets (Angebot für Mitarbeiter) und 3 Fahrradkarten besorgt. Nun stehe ich am Bahnhof und als der Zug kommt, kein Platz mehr und wir sind mit den Fahrräder nicht mitgekommen. Eine weitere Stunde wollten wir nicht warten und sind dann in der Umgebung Fahrrad gefahren. Die nicht benutzen Tickets habe ich mit einem Brief an die Bahn geschickt und das komplette Geld ohne Abzug erstattet bekommen. Also einfach einen Brief aufsetzen und ab damit an die Bahn.

Wer weiß, ...

safe go, Chemnitz, Freitag, 06.01.2012, 11:26 (vor 4515 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

... ob die DB Bahn-Bahn nicht ein Programm besitzt, dass bei Deinem Namen merkt: "Achtung, Mitarbeiter, bitte keinen Ärger verursachen!" ;-)

Zugausfall ist eine Leistung...

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 06.01.2012, 12:17 (vor 4515 Tagen) @ fjk

Trotzdem: wenn ich wegen Zugausfall (oder auch wegen großer Verspätung) meine Fahrt gar nicht erst antrete, habe ich doch nach den FGR auch ein Erstattungsrecht? Sogar, wenn ich die Fahrt antrete und unterwegs wegen solcher Ereignisse abbreche (dann natürlich nur anteilig).

Wie gesagt: Sobald eine Verspätung am Zielort von 60 Minuten abzusehen ist. Ob da nun ein Zug ausfällt oder drei Tage Verspätung hat, ist eigentlich völlig gleich. Wichtig ist nur, dass man dadurch den Zielort 60 Minuten später erreicht, dann kann man die Reise abbrechen bzw. gar nicht erst antreten.

Wer weiß, ...

sfn17, Freitag, 06.01.2012, 13:56 (vor 4515 Tagen) @ safe go

*g* Auf diesem Regio-Ticket soll ja schon was von "Mitarbeiter" stehen, insofern wird das SC sowieso vor dem Erstattungsbrief strammstehen^^

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