Sparpeis - Gültigkeit City-Ticket und Verspätung (Fahrkarten und Angebote)

Redesign, Mittwoch, 09.11.2011, 20:29 (vor 4569 Tagen)

Hallo,

habe zwei Fragen zum Sparpreis:

Ich unterbreche über Nacht planmäßig die Fahrt und fahre am folgenden Morgen mit Zugbindung weiter.

Wenn einer der Züge am ersten Tag Verspätung hat, darf ich auch dann schon höherwertige Züge benutzen, um mein Zwischenziel halbwegs planmäßig noch erreichen zu können? Theoretisch könnte ich ja mit Aufenthalt auf dem Bahnhof mein Endziel immer noch rechtzeitig erreichen. ?

Das Cityticket im Anschluß an die Fahrt: Ich komme laut Fahrplan fast pünktlich um 10h morgens an, dann ist die Gültigkeit des Sparpreises ja eigentlich auch zuende. Darf ich dann noch das Cityticket für eine Fahrt im Verkehrsverbund benutzen, ggf. auch vorher noch eine Kaffeepause machen? Ich würde mein Ziel dann ja deutlich nach 10 Uhr erreichen, wie lange kann ich das Cityticket benutzen?

Sparpeis - Gültigkeit City-Ticket und Verspätung

BR_103, Mittwoch, 09.11.2011, 21:44 (vor 4569 Tagen) @ Redesign

Hallo,

zum 2. Teil deiner Frage kann ich nichts sagen. Bezüglich des 1. Teils habe ich mir in einem ähnlich gelagerten Fall auf meinem OT mir eine Befreiung von der Zugbindung eintragen lassen und bin dann mit jedem beliebigen Zug weiter gefahren. Das würde ich an deiner Stelle auch so machen.

Sparpeis - Aufhebung der Zugbindung bei Aufenthalt?

michael_seelze, Donnerstag, 10.11.2011, 22:19 (vor 4568 Tagen) @ BR_103

Hallo,

Bezüglich des 1. Teils habe ich mir in einem ähnlich gelagerten Fall auf meinem OT >mir eine Befreiung von der Zugbindung eintragen lassen und bin dann mit jedem >beliebigen Zug weiter gefahren. Das würde ich an deiner Stelle auch so machen.

Bei mehreren Zügen am ersten Tag und einer Verspätung, die nicht den letzten gebuchten Zug an diesem Tag betrifft, müsste die Zugbindung ja auch ohne Bestätigung aufgehoben sein. Wobei wegen der Nachweisbarkeit eine entsprechende Bestätigung nicht schaden kann.

Wenn der letzte gebuchte Zug am ersten Tag der Fahrt von einer Verspätung betroffen ist und die Reise nach Aufenthalt am zweiten Tag fortgesetzt werden soll, ist der Fall meiner Meinung nach anders zu bewerten und es dürfte keine Aufhebung der Zugbindung für den zweiten Tag erteilt werden.
Anders formuliert: Hat man ein Recht auf auf eine bestimmte Aufenthaltszeit an einer Zwischenstation ?
Wenn ein FV-Zug am ersten Tag stark verspätet an der Zwischenstation ankommt, wird ja meine Aufenthaltszeit dort verringert. Dennoch ist aufgrund des Aufenthaltes jedoch nicht von einer Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof laut Beförderungsvertrag (gemäß Punkt 9.1.1 BB Personenverkehr) auszugehen.

Sparpeis - Aufhebung der Zugbindung bei Aufenthalt?

BR_103, Freitag, 11.11.2011, 10:51 (vor 4568 Tagen) @ michael_seelze

Anders formuliert: Hat man ein Recht auf auf eine bestimmte Aufenthaltszeit an einer Zwischenstation ?

Was in den BB steht kann ich nicht sagen. Andererseits hatte ich vor ca. 2 Monaten ein Fall wo ich in F 2 Stunden Aufenthalt vorgesehen hatte bzw. dies bei der Fahrkarten Buchung als Mindestübergangszeit vorgegeben hatte. Durch die Versätung eines voraus gegangenen FV Zuges ist diese Zeit drastisch zusammen geschrumpft.

Um dennoch 2 Stunden Aufenthalt zu haben, hatte ich mir 1. eine Befreiung von der Zugbindung besorgt und 2. ein ausgefülltes FGR Formular zum Service Center geschickt. Dort hat man eine 50% Entschädigung anerkannt, da ich über 2 Stunden später mein endgültiges Reiseziel erreicht hatte.

Sparpeis - Gültigkeit City-Ticket

Henrik, Mittwoch, 09.11.2011, 22:30 (vor 4569 Tagen) @ Redesign

Hallo,

habe zwei Fragen zum Sparpreis:

Ich unterbreche über Nacht planmäßig die Fahrt und fahre am folgenden Morgen mit Zugbindung weiter.

Wenn einer der Züge am ersten Tag Verspätung hat, darf ich auch dann schon höherwertige Züge benutzen, um mein Zwischenziel halbwegs planmäßig noch erreichen zu können? Theoretisch könnte ich ja mit Aufenthalt auf dem Bahnhof mein Endziel immer noch rechtzeitig erreichen. ?

Das Cityticket im Anschluß an die Fahrt: Ich komme laut Fahrplan fast pünktlich um 10h morgens an, dann ist die Gültigkeit des Sparpreises ja eigentlich auch zuende. Darf ich dann noch das Cityticket für eine Fahrt im Verkehrsverbund benutzen, ggf. auch vorher noch eine Kaffeepause machen? Ich würde mein Ziel dann ja deutlich nach 10 Uhr erreichen, wie lange kann ich das Cityticket benutzen?

Ich denke schon, zumindest sofern es sich um ein Normalpreis-Ticket mit BC-Rabatt handelt:

3.5.2 [...] Sie berechtigen am Tag der Ankunft am Zielbahnhof zur Beförderung in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb des in der Preisliste unter Nr. 7 jeweils bezeichneten Tarifgebiets. Die Fahrkarte berechtigt nur zur einmaligen Fahrt vom Zielbahnhof in Richtung auf die endgültige Zieladresse. [...]

BB der Bahn

Ich denke auch, dass da Zeit für ne Kaffepause bei wäre.

nur....Sparpreis mit Cityticket? Wie geht das?

--

Ich hab grad auf ein Sparpreis-Ticket von mir geschaut, oben links steht da....
"GILT NUR FÜR EINGETRAGENE ZÜGE / TAGE / ZEITEN (ZUGBINDUNG); NV =
NAHVERKEHRSZÜGE VOR / NACH FERNVERKEHRSZÜGEN; GILT JE FAHRT
MAX. 1 TAG BIS FOLGETAG 10 UHR"
......falls Du das meinst (heißt da ja nicht "+City").
Da würde ich dann sagen, Deine Geltungsdauer ist um 10 Uhr regulär beendet.
Es könnte höchstens eben noch ziehen, dass Du vor 10 Uhr hättest am Ziel ankommen können, wenn die Verspätung nicht gewesen wäre:

2.5.3 Das Verkehrsunternehmen verlängert die Geltungsdauer einer Fahrkarte, wenn der Reisende
infolge Verspätung oder Ausfall eines Zuges die Fahrt nicht antreten kann oder einen
Anschlusszug versäumt und ohne die Verspätung oder den Ausfall die Fahrt innerhalb der ursprünglichen
Geltungsdauer hätte beenden können.

.....in dem Fall würd ich mir das bestätigen lassen und auch auf eine längere Kaffeepause ggf. eher verzichten.

Sparpeis - Gültigkeit City-Ticket

weichenknecht, Süd- und Ostbayern, Mittwoch, 09.11.2011, 22:48 (vor 4569 Tagen) @ Henrik

Ich hab grad auf ein Sparpreis-Ticket von mir geschaut, oben links steht da....
"GILT NUR FÜR EINGETRAGENE ZÜGE / TAGE / ZEITEN (ZUGBINDUNG); NV =
NAHVERKEHRSZÜGE VOR / NACH FERNVERKEHRSZÜGEN; GILT JE FAHRT
MAX. 1 TAG BIS FOLGETAG 10 UHR"
......falls Du das meinst (heißt da ja nicht "+City").

Also ich hab auf meinen Sparpreistickets immer +City stehen...
(an verschiedenen Orten:
München+City
Hamburg+City
Erfurt+City
Nürnberg+City)

Das City-Ticket gibts durchaus auch bei Fahrten mit Sparpreis und BC 25 bzw. inzwischen gibts ja auch die Möglichkeit für Nicht-BC-Kunden, die City-Option dazuzubuchen...

Sparpeis - Gültigkeit City-Ticket

Henrik, Mittwoch, 09.11.2011, 23:10 (vor 4569 Tagen) @ weichenknecht

Ich hab grad auf ein Sparpreis-Ticket von mir geschaut, oben links steht da....
"GILT NUR FÜR EINGETRAGENE ZÜGE / TAGE / ZEITEN (ZUGBINDUNG); NV =
NAHVERKEHRSZÜGE VOR / NACH FERNVERKEHRSZÜGEN; GILT JE FAHRT
MAX. 1 TAG BIS FOLGETAG 10 UHR"
......falls Du das meinst (heißt da ja nicht "+City").

Also ich hab auf meinen Sparpreistickets immer +City stehen...
(an verschiedenen Orten:
München+City
Hamburg+City
Erfurt+City
Nürnberg+City)

Das City-Ticket gibts durchaus auch bei Fahrten mit Sparpreis und BC 25 bzw. inzwischen gibts ja auch die Möglichkeit für Nicht-BC-Kunden, die City-Option dazuzubuchen...

äähhmm, ja. Man streiche das "Normalpreis" und dann paar Zeilen tiefer die entprechende Fragestellung von mir.^^
Das Wort "Normalpreis" findet sich in 3.5.1 aber eben nicht in 3.5.2,
ist bei mir in Gedanken wohl mit runtergerutscht. ;)
Elementar ist einfach nur der BC-Rabatt
und dann sehe ich einfach auch -wie am Anfang beschrieben- überhaupt kein Problem mit dem City-Ticket, auch eine Kaffeepause sollte drin sein.

Ich hab keine BC25 - das Zitat ist von einem Sparpreis nach München, hab dann für 2,50 Euro mehr "City-Mobil" mit zugebucht, damit ich gleich weiterfahren kann zum Olympiazentrum bzw. nach einer Kaffepause in der BahnLounge München Hbf. ;)

Gültigkeit City-Ticket - 3. Antwortversuch

Jogi, Mittwoch, 09.11.2011, 22:43 (vor 4569 Tagen) @ Redesign
bearbeitet von Jogi, Mittwoch, 09.11.2011, 22:45

Das Cityticket im Anschluß an die Fahrt: Ich komme laut Fahrplan fast pünktlich um 10h morgens an, dann ist die Gültigkeit des Sparpreises ja eigentlich auch zuende. Darf ich dann noch das Cityticket für eine Fahrt im Verkehrsverbund benutzen, ggf. auch vorher noch eine Kaffeepause machen? Ich würde mein Ziel dann ja deutlich nach 10 Uhr erreichen, wie lange kann ich das Cityticket benutzen?

Ich wüsste nichts, was dagegen spricht. Sowohl in den BB wie auch auf der entsprechenden bahn.de-Site heißt es, dass CT gelte "am Tag der Ankunft". Über ein zeitliches Limit wird nichts gesagt.
Ich würde nur schauen einen Zangenabdruck zu kriegen, der bestätigt, dass Du erst an dem entsprechenden Tag angekommen bist.

@ Henrik
Also auf meinem Spapreis steht "Aachen+City" ;)
Die Busfahrer haben da allerdings überhaupt nicht drauf geschaut, da hätte ich auch mit'm Kassenzettel rumwedeln können...

Gültigkeit City-Ticket - 3. Antwortversuch

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 09.11.2011, 22:53 (vor 4569 Tagen) @ Jogi

@ Henrik
Also auf meinem Spapreis steht "Aachen+City" ;)
Die Busfahrer haben da allerdings überhaupt nicht drauf geschaut, da hätte ich auch mit'm Kassenzettel rumwedeln können...

Die Busfahrer vielleicht auch nicht (bis auf einige Pedanten, die es sehr genau nehmen), aber mitunter steigt schonmal ein Prüfdienst zu....

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Pruefer im Nahverkehr

br752, Donnerstag, 10.11.2011, 01:21 (vor 4569 Tagen) @ Tommyboy

gehoeren aus meiner Sicht zu den Menschen denen man aus dem Wege gehen sollte und wenn nicht, dann sollten die Unterlagen 200%tig sein. Ausnahmen sind "Schaffner" der fahrenden Bahngesellschaften. Die sind ganz ok.

Das ist ungefaehr das gleiche wie beim Transit durch die "DDR" oder bei einem Tagesbesuch in Ostberlin. Da hat man 10 mal kontrolliert ob man alle Unterlagen hat.

Der Zangenabdruck sollte auf jedenfall drauf sein, so steht es auch geschrieben.

War nicht mal vor einiger Zeit unten ein zusaetzlicher Code zum einlesen in den VRR Bussen mit drauf, wenn man "VRR"+City hatte?

Schade eigentlich.

Pruefer im Nahverkehr

Redesign, Donnerstag, 10.11.2011, 01:40 (vor 4569 Tagen) @ br752
bearbeitet von Redesign, Donnerstag, 10.11.2011, 01:44

gehoeren aus meiner Sicht zu den Menschen denen man aus dem Wege gehen sollte und wenn nicht, dann sollten die Unterlagen 200%tig sein. Ausnahmen sind "Schaffner" der fahrenden Bahngesellschaften. Die sind ganz ok.

Danke für die vielen Antworten, werde morgen (bzw. jetzt schon nachher) dann die Straßenbahn weiterbenutzen.

Das Ticket ist mit BC25, mit +City .

Die Prüfer in den Städten sind eigentlich immer recht freundlich gewesen, wobei ich ehrlich gesagt da äußerst selten kontrolliert wurde, vielleicht 1 bis zweimal pro Jahr.

Pruefer im Nahverkehr

dvor, Donnerstag, 10.11.2011, 08:39 (vor 4569 Tagen) @ br752

Der Zangenabdruck sollte auf jedenfall drauf sein, so steht es auch geschrieben.

Aber nur beim Online-Ticket zum selber ausdrucken. Da gilt das City-Ticket nur mit Zangenabdruck. Bei anderen Vertriebswegen gilt das City-Ticket auch ohne Zangenabdruck.


Bei Kurzstreckenfahrten habe ich mich schon auf die Suche nach dem Zugbegleiter gemacht um überhaupt einen Zangenabdruck zu erhalten. Natürlich nur wegen City-Ticket.

Wo steht das eigentlich?

safe go, Chemnitz, Donnerstag, 10.11.2011, 17:08 (vor 4569 Tagen) @ dvor
bearbeitet von safe go, Donnerstag, 10.11.2011, 17:08

Der Zangenabdruck sollte auf jedenfall drauf sein, so steht es auch geschrieben.


Aber nur beim Online-Ticket zum selber ausdrucken. Da gilt das City-Ticket nur mit Zangenabdruck. Bei anderen Vertriebswegen gilt das City-Ticket auch ohne Zangenabdruck.

"Tarifbestimmungen City-Ticket" führte bei Google nicht zum Ziel. (Ralf? ;-) Du hast doch immer die passenden Suchbegriffe parat.)

Wo steht das eigentlich?

Südfeld, Donnerstag, 10.11.2011, 17:36 (vor 4569 Tagen) @ safe go

Mir als Otto Normalfahrgast reicht aus, dass auf jedem Onlineticket mit Cityoption steht:

"Für Fahrten im City-Gebiet mit City-Ticket oder City mobil muss die Echtheit des Online-Tickets durch den Zangenabdruck des Zugbegleiters bestätigt werden"

Wo steht das eigentlich?

sunny007, Donnerstag, 10.11.2011, 17:46 (vor 4569 Tagen) @ safe go

Der Zangenabdruck sollte auf jedenfall drauf sein, so steht es auch geschrieben.


Aber nur beim Online-Ticket zum selber ausdrucken. Da gilt das City-Ticket nur mit Zangenabdruck. Bei anderen Vertriebswegen gilt das City-Ticket auch ohne Zangenabdruck.


"Tarifbestimmungen City-Ticket" führte bei Google nicht zum Ziel. (Ralf? ;-) Du hast doch immer die passenden Suchbegriffe parat.)

"4.2 „+City“ nach Nr. 3.5.2 BB Personenverkehr kann nur in Anspruch genommen werden,
wenn das Online-Ticket mit einem Zangenabdruck versehen ist."

Quelle: Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets (OT)

Unpräzise ausgedrückt - meine Schuld!

safe go, Chemnitz, Donnerstag, 10.11.2011, 19:06 (vor 4568 Tagen) @ safe go
bearbeitet von safe go, Donnerstag, 10.11.2011, 19:06

Ich meinte eher, woraus ich schließen kann, dass für die Nutzung des City-Tickets (über einen anderen Vertriebsweg erworben) keine zusätzlichen Bedingungen beachten muss. (sprich so etwas wie Tarifbestimmungen zu dem Angebot) Und wie verhält es sich eigentlich mit City Mobil?

"zusätzliche Bedingungen" + City mobil

Jogi, Donnerstag, 10.11.2011, 19:13 (vor 4568 Tagen) @ safe go

Ich meinte eher, woraus ich schließen kann, dass für die Nutzung des City-Tickets (über einen anderen Vertriebsweg erworben) keine zusätzlichen Bedingungen beachten muss. (sprich so etwas wie Tarifbestimmungen zu dem Angebot)

Na ja, es gelten doch für alle [Bahn-]Angebote irgendwelche Regelungen, sei es Zugbindung, BahnCard-Rabatt, ausgeschlossene Züge usw.?! Oder versteh ich die Frage falsch?
Alles wichtige findet man dann natürlich in den AGB und/oder im Internetauftritt.

Und wie verhält es sich eigentlich mit City Mobil?

http://www.bahn.de/p/view/angebot/zusatzticket/city_mobil.shtml
Einzelfahrt: Für eine Fahrt in unmittelbarem Anschluss an die zugehörige DB-Fahrkarte. Die genaue Geltungsdauer (größtenteils zwischen 2 und 3 Stunden) ist örtlich unterschiedlich und jeweils auf der Fahrkarte angegeben.
Zu DB-Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt können ggf. zwei Einzelfahrkarten "City mobil" ausgestellt werden. Eine Fahrkarte für den Anschluss zur Hinfahrt und eine Fahrkarte für den Antritt zur Rückfahrt. Die Einzelfahrkarten "City mobil" können in diesem Fall für verschiedene Geltungstage erstellt werden.

Das gibt's dann noch als Tagesticket.

"zusätzliche Bedingungen" + City mobil

safe go, Chemnitz, Donnerstag, 10.11.2011, 20:33 (vor 4568 Tagen) @ Jogi
bearbeitet von safe go, Donnerstag, 10.11.2011, 20:34

Alles wichtige findet man dann natürlich in den AGB und/oder im Internetauftritt.

Und wie verhält es sich eigentlich mit City Mobil?

http://www.bahn.de/p/view/angebot/zusatzticket/city_mobil.shtml
Einzelfahrt: Für eine Fahrt in unmittelbarem Anschluss an die zugehörige DB-Fahrkarte. Die genaue Geltungsdauer (größtenteils zwischen 2 und 3 Stunden) ist örtlich unterschiedlich und jeweils auf der Fahrkarte angegeben.
Zu DB-Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt können ggf. zwei Einzelfahrkarten "City mobil" ausgestellt werden. Eine Fahrkarte für den Anschluss zur Hinfahrt und eine Fahrkarte für den Antritt zur Rückfahrt. Die Einzelfahrkarten "City mobil" können in diesem Fall für verschiedene Geltungstage erstellt werden.

Das gibt's dann noch als Tagesticket.

Ok, wenn man sich auf diese allgemeinen Seiten berufen kann, ist ja gut ... Für mich waren das nur Info- und Werbeseiten und ich dachte, es gibt noch juristisch sicher ausformulierte Bestimmungen gesondert dazu.

"zusätzliche Bedingungen" + City mobil

Jogi, Donnerstag, 10.11.2011, 20:44 (vor 4568 Tagen) @ safe go

Ok, wenn man sich auf diese allgemeinen Seiten berufen kann, ist ja gut...

Ach in dem Sinne meinst du das. Im Zweifel eines (juristischen) Falles ist natürlich das maßgeblich was in den AGB und/oder auf der Fahrkarte steht...

Für mich waren das nur Info- und Werbeseiten und ich dachte, es gibt noch juristisch sicher ausformulierte Bestimmungen gesondert dazu.

... aber gerade zum City mobil-Angebot finde ich in den BB dazu nichts. Dann dürfte das maßgeblich sein, was Dir zum Zeitpunkt der Buchung angezeigt wurde bzw. das, was dazu auf der Fahrkarte steht. Der bahn.de-Site nach ist das wohl die zeitliche Gültigkeit sowie die Formulierung berechtigt zum unmittelbaren Fahrtanschluss im ÖPNV des Zielbahnhofs. Am Automaten müsste das selbe rausgespuckt werden.

Hilft Dir das jetzt?

Grüße
Jogi

"zusätzliche Bedingungen" + City mobil

safe go, Chemnitz, Donnerstag, 10.11.2011, 21:27 (vor 4568 Tagen) @ Jogi

Hilft Dir das jetzt?

Wenn Du auch nichts findest, bin ich beruhigt. Ja, das hilft, danke!
Ich war nur mal der Meinung, unbewusst schwarz gefahren zu sein, als ich ein City-Ticket oder City Mobil (weiß ich nicht mehr genau, aber m.E. ein City-Ticket) ohne Zangenabdruck aus dem Automaten dazu hatte.

Nicht schwarz gefahren

Jogi, Donnerstag, 10.11.2011, 21:37 (vor 4568 Tagen) @ safe go

Ich war nur mal der Meinung, unbewusst schwarz gefahren zu sein, als ich ein City-Ticket oder City Mobil (weiß ich nicht mehr genau, aber m.E. ein City-Ticket) ohne Zangenabdruck aus dem Automaten dazu hatte.

Nein, in diesem Fall bist du nicht schwarz gefahren. Der Zangenabdruck für das "Entwerten" des CT ist nur bei Online-Tickets erforderlich, da die meisten Prüfdienste nicht dieses MT2 (??) zum Einscannen haben. Sowohl bei Automatenfahrkarten wie auch solchen aus dem RZ ist ja nicht nötig.

"zusätzliche Bedingungen" + City mobil

Henrik, Donnerstag, 10.11.2011, 23:01 (vor 4568 Tagen) @ safe go

Hilft Dir das jetzt?

Wenn Du auch nichts findest, bin ich beruhigt. Ja, das hilft, danke!
Ich war nur mal der Meinung, unbewusst schwarz gefahren zu sein, als ich ein City-Ticket oder City Mobil (weiß ich nicht mehr genau, aber m.E. ein City-Ticket) ohne Zangenabdruck aus dem Automaten dazu hatte.

Jaha! Davon ging ich stets auch sehr stark von aus, bis ich am 18.Januar 2011 hier im Forum eines besseren belehrt wurde, Danke!

Der Gedanke, dass ein Graufahrer-Ticket doch kein reguläres sein kann im städtischem Nahverkehr, ist hier der falsche Ansatz.

Südfeld hat hier schön den Hinweis zitiert, den ich wohl nie gelesen hab.
Es geht einfach nur um die "Echtheit", ob Dein Ticket regulär gewesen ist.
Und so ist das dann auch juristisch zu sehen. Du hast dann ein gültiges Stadtverkehr-Ticket.
Ob es nun zuvor im Fernverkehrszug der DB entwertet wurde oder nicht, ist irrelevant, das interessiert dem städtischen Verbund/Anbieter ja auch nicht.

City-Ticket in den BB

michael_seelze, Donnerstag, 10.11.2011, 22:34 (vor 4568 Tagen) @ safe go

Ich meinte eher, woraus ich schließen kann, dass für die Nutzung des City-Tickets (über einen anderen Vertriebsweg erworben) keine zusätzlichen Bedingungen beachten muss. (sprich so etwas wie Tarifbestimmungen zu dem Angebot) Und wie verhält es sich eigentlich mit City Mobil?

Du musst Nr. 3.5.1 der (S.10)BB Personenverkehr beachten, dich an die Tarifgebiete aus der dort erwähnten Preisliste (ab S. 29) halten und die BB der dich befördernden Unternehmen beachten.

Bei City Mobil handelt es sich meines Wissens nach lediglich um durch die DB verkaufte Verbundfahrkarten des Zielortes nach deren Beförderungs- und Tarifbedingungen.

City-Ticket in den BB

Giovanni, Donnerstag, 10.11.2011, 23:01 (vor 4568 Tagen) @ michael_seelze

Ich meinte eher, woraus ich schließen kann, dass für die Nutzung des City-Tickets (über einen anderen Vertriebsweg erworben) keine zusätzlichen Bedingungen beachten muss. (sprich so etwas wie Tarifbestimmungen zu dem Angebot) Und wie verhält es sich eigentlich mit City Mobil?


Du musst Nr. 3.5.1 der (S.10)BB Personenverkehr beachten, dich an die Tarifgebiete aus der dort erwähnten Preisliste (ab S. 29) halten und die BB der dich befördernden Unternehmen beachten.

Hab das extra noch mal hervorgehoben:
Nicht alle ÖPNV-Unternehmen im entsprechenden Bereich erkennen auch das City-Ticket an!
Auch gibt es von der DB keine Listen welche Unternehmen es anerkennen sondern nur Links zu den örtlichen Verkehrsverbünden - die mit dem City-Ticket laut DB-Tarif aber nicht wirklich was zu tun haben (BB der befördernden Unternehmen).

In Berlin gilt das City-Ticket nicht in:
- Niederbarnimer Eisenbahn
- BEX (obwohl DB) [ende Oktober eingestellt]

City-Ticket Gültigkeit in Berlin

michael_seelze, Donnerstag, 10.11.2011, 23:12 (vor 4568 Tagen) @ Giovanni
bearbeitet von michael_seelze, Donnerstag, 10.11.2011, 23:13

Ich meinte eher, woraus ich schließen kann, dass für die Nutzung des City-Tickets (über einen anderen Vertriebsweg erworben) keine zusätzlichen Bedingungen beachten muss. (sprich so etwas wie Tarifbestimmungen zu dem Angebot) Und wie verhält es sich eigentlich mit City Mobil?


Du musst Nr. 3.5.1 der (S.10)BB Personenverkehr beachten, dich an die Tarifgebiete aus der dort erwähnten Preisliste (ab S. 29) halten und die BB der dich befördernden Unternehmen beachten.


Hab das extra noch mal hervorgehoben:
Nicht alle ÖPNV-Unternehmen im entsprechenden Bereich erkennen auch das City-Ticket an!
Auch gibt es von der DB keine Listen welche Unternehmen es anerkennen sondern nur Links zu den örtlichen Verkehrsverbünden - die mit dem City-Ticket laut DB-Tarif aber nicht wirklich was zu tun haben (BB der befördernden Unternehmen).

In Berlin gilt das City-Ticket nicht in:
- Niederbarnimer Eisenbahn

Diese betreibt auch keine Verkehre innerhalb des in der oben verlinkten Preisliste unter "Berlin" genannten Gebietes

- BEX (obwohl DB) [ende Oktober eingestellt]

Hilf mir mal auf die Sprünge, wer mit BEX gemeint ist; doch nicht etwa der Fernlinienbus? Würde der überhaupt Ein- und Ausstieg in Berlin erlauben?

City-Ticket Gültigkeit in Berlin

Giovanni, Donnerstag, 10.11.2011, 23:34 (vor 4568 Tagen) @ michael_seelze

In Berlin gilt das City-Ticket nicht in:
- Niederbarnimer Eisenbahn

Diese betreibt auch keine Verkehre innerhalb des in der oben verlinkten Preisliste unter "Berlin" genannten Gebietes

Die Niederbarnimer Eisenbahn fährt auch den im Tarifgebiet A liegenden Bahnhof Gesundbrunnen an. Für eine Fahrt nach z.B. Schönerlinde wäre bei einer Anerkennung des CityTickets ein BC-Fahrschein ausreichend - da es nicht anerkannt wird muss man zum teureren ABC greifen.

- BEX (obwohl DB) [ende Oktober eingestellt]

Hilf mir mal auf die Sprünge, wer mit BEX gemeint ist; doch nicht etwa der Fernlinienbus? Würde der überhaupt Ein- und Ausstieg in Berlin erlauben?

Flughafenbus SXF1 ab Südkreuz
Auch hier wäre bei Anerkennung ein BC-Ticket statt des ABC-Tickets ausreichend gewesen.


Problematisch ist zum Teil auch der von BEX durchgeführte S-Bahn Ersatzverkehr - u.a. weil dafür mehrfach (versehentlich?) Buchungssperren im Onlinesystem der DB greifen.

City-Ticket Gültigkeit in Berlin

michael_seelze, Freitag, 11.11.2011, 01:36 (vor 4568 Tagen) @ Giovanni

In Berlin gilt das City-Ticket nicht in:
- Niederbarnimer Eisenbahn

Diese betreibt auch keine Verkehre innerhalb des in der oben verlinkten Preisliste unter "Berlin" genannten Gebietes


Die Niederbarnimer Eisenbahn fährt auch den im Tarifgebiet A liegenden Bahnhof Gesundbrunnen an. Für eine Fahrt nach z.B. Schönerlinde wäre bei einer Anerkennung des CityTickets ein BC-Fahrschein ausreichend - da es nicht anerkannt wird muss man zum teureren ABC greifen.

Du hast völlig Recht. Die Tarifbedingungen, welche festlegen, dass im Tarifbereich A und zu den Bahnhöfen Nöldnerplatz und Berlin-Lichtenberg des VBB nur Verkehrsmittel der DB AG, der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG genutzt werden können, finden sich hier auf Seite 69.

Danke für die Antwort + Frage nebenbei

safe go, Chemnitz, Freitag, 11.11.2011, 08:22 (vor 4568 Tagen) @ michael_seelze

Da habe ich die BB wohl etwas zu grob überflogen. :) Bei meinen potentiellen Zielstädten mit FV (ok, Städte ist zugegebenermaßen übertrieben) weiß ich um mein zu nutzendes Unternehmen bescheid.

Was City Mobil angeht, so wusste ich nicht mehr, dass das so detailliert drauf steht, wie ich es gerade auf einem von 2009 lesen konnte. Obwohl natürlich der Passus "1 Stunde im Anschluss an die Fahrt mit der Bahn" (oder so ähnlich) ohne Zangenabdruck auch niemand überprüfen kann. (Ich will ja keine Rundfahrten Göschwitz - Westbf.)

Wozu auch gleich meine Nebenfrage(n) kommen:

Wenn ich bis Göschwitz löse, kann ich dann bis zum Westbahnhof fahren, weil gleicher Preis/eine Stadt? Und kann ich umgekehrt, ein City-Anschluss, in welcher Ausführung auch immer, auch problemlos nutzen, wenn ich vor aufgedrucktem Bahnhof auf der DB-Fahrkarte aussteige? Ich habe zumindest nichts gefunden, was mich zwingt, für die Nutzung bis zum gebuchten Ausstiegsbahnhof zu fahren.

Antwort hauptbei

Henrik, Freitag, 11.11.2011, 13:10 (vor 4568 Tagen) @ safe go


Wozu auch gleich meine Nebenfrage(n) kommen:

Und kann ich umgekehrt, ein City-Anschluss, in welcher Ausführung auch immer, auch problemlos nutzen, wenn ich vor aufgedrucktem Bahnhof auf der DB-Fahrkarte aussteige? Ich habe zumindest nichts gefunden, was mich zwingt, für die Nutzung bis zum gebuchten Ausstiegsbahnhof zu fahren.

Ist das nicht Deine Hauptfrage von zuvor? Trifft zumindest genau den gleichen Kern.
Beim City-Ticket für den Stadtverkehr/Verbund ist es völlig irrelevant, ob Du die FV-Fahrt angetreten bist oder nicht, oder ob Du kontrolliert wurdest oder nicht. Du musst einfach nur eine gültige FV-Fahrkarte mit dem City-Aufdruck haben.
Also kannst Du natürlich selbstverständlich von Hannover in Richtung Berlin fahren mit Deinem FV H->B Ticket, dann aber schon in Wolfsburg aussteigen und den Rest mit Auto nach Berlin fahren, dann dort den Stadtverkehr benutzen.
Aus welchen Gründen sollte das auch nicht möglich sein?

Antwort hauptbei

safe go, Chemnitz, Freitag, 11.11.2011, 21:49 (vor 4567 Tagen) @ Henrik

Ist das nicht Deine Hauptfrage von zuvor?

Nein, die Hauptfrage ging um Gültigkeit mit Nichtentwertung. Jetzt ging um abweichende Zielbahnhöfe, unabhängig von der Anzahl farbiger Zahlenkombinationen und Löcher auf der Fahrkarte. ;-)

Pruefer im Nahverkehr

JanKrohn, Vaals (NL), Donnerstag, 10.11.2011, 09:49 (vor 4569 Tagen) @ br752

gehoeren aus meiner Sicht zu den Menschen denen man aus dem Wege gehen sollte und wenn nicht, dann sollten die Unterlagen 200%tig sein. Ausnahmen sind "Schaffner" der fahrenden Bahngesellschaften. Die sind ganz ok.

Da gibt es meines Empfindens nach je nach Verbund gewaltige Unterschiede. In manchen Verbünden sind die Prüfdienste sehr locker drauf (VRN, VAB), während anderswo bei jeder Kontrolle ein Haar in der Suppe gesucht wird (RMV, VRS, VBB, VRR, AVV), so dass man auch mit gültigem Ticket erst mal schlucken muss, wenn die sich auf einen zubewegen. Vom RMV-Prüfdienst wurde ich sogar schon mehrmals aufgefordert, zu meiner ICE-Jahreskarte meinen Ausweis zu zeigen - was totaler Quatsch ist, und ich mich auch immer erfolgreich gegen verwehrt habe.

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http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

[etwas OT] Kontrolle im ÖPNV

Jogi, Donnerstag, 10.11.2011, 09:10 (vor 4569 Tagen) @ Tommyboy

Die Busfahrer haben da allerdings überhaupt nicht drauf geschaut, da hätte ich auch mit'm Kassenzettel rumwedeln können...

Die Busfahrer vielleicht auch nicht (bis auf einige Pedanten, die es sehr genau nehmen), aber mitunter steigt schonmal ein Prüfdienst zu....

Ich setzte dieses Wissen einfach mal voraus, dass es im städtischen ÖPNV nicht nur die Sichtkontrolle des Busfahrers gibt. Mein Beitrag sollte schließlich nicht zum Schwarzfahren aufrufen...

[etwas OT] Kontrolle im ÖPNV

GibmirZucker, Donnerstag, 10.11.2011, 16:28 (vor 4569 Tagen) @ Jogi

Wobei die Sichtkontrolle durch die Busfahrer nervt, besonders wenn man Gepäck hat oder es regnet. Kostet nur Zeit und verlängert die Fahrt. Ist in meinen Augen totaler Unsinn, am unsinnigsten in Städten wo man einerseits in die Straßenbahn ohne Kntrolle einsteigen kann, im Bus aber sich vorne beim Fahrer durchquetschen muss. Wurde leider auch in Leipzig eingeführt.

Ok, das war aber jetzt OT.

[etwas OT] Kontrolle im ÖPNV

Redesign, Donnerstag, 10.11.2011, 23:34 (vor 4568 Tagen) @ GibmirZucker

Wobei die Sichtkontrolle durch die Busfahrer nervt, besonders wenn man Gepäck hat oder es regnet. Kostet nur Zeit und verlängert die Fahrt. Ist in meinen Augen totaler Unsinn, am unsinnigsten in Städten wo man einerseits in die Straßenbahn ohne Kntrolle einsteigen kann, im Bus aber sich vorne beim Fahrer durchquetschen muss. Wurde leider auch in Leipzig eingeführt.

Ok, das war aber jetzt OT.

Nervt auch die Busfahrer ...

In diesen extralangen Zwei-Gelenk-Bussen in Hamburg mit entsprechendem Ansturm von Fahrgästen, glaube Metrobus 5, die weltweit am stärksten frequentierte Buslinie (sollte noch letztes Jahr durch eine Straßenbahn ersetzt werden, was aber wegen Geldmangel im Hamburger Stadtsäckel auf Niemals oder zumindest WeitEntfernteZukunft verschoben wurde - die Elbphilharmonie hat etwas am Bauetat geknabbert),
also die Busse auf dieser Linie, haben abends trotz leerer Straßen Verspätung wegen der Fahrkartenkontrollen.

[etwas OT] Kontrolle im ÖPNV

safe go, Chemnitz, Freitag, 11.11.2011, 08:24 (vor 4568 Tagen) @ Redesign

In diesen extralangen Zwei-Gelenk-Bussen in Hamburg mit entsprechendem Ansturm von Fahrgästen, glaube Metrobus 5, die weltweit am stärksten frequentierte Buslinie [...],
also die Busse auf dieser Linie, haben abends trotz leerer Straßen Verspätung wegen der Fahrkartenkontrollen.

Aber die Busfahrer rennen da nicht durch den Bus, wenn jemand hinten einsteigt? ;-)

Nahverkehrsmittel im Metrobus...

fjk, Freitag, 11.11.2011, 08:31 (vor 4568 Tagen) @ safe go

In diesen extralangen Zwei-Gelenk-Bussen in Hamburg[...],

Aber die Busfahrer rennen da nicht durch den Bus, wenn jemand hinten einsteigt? ;-)

Nee, dazu haben die so Klapproller, damit die schneller hinten sind. Wie auf größeren Handelsschiffen auch mit Fahrrädern verkehrt wird usw.

frühstückt grad 'nen Freitagsclown
fjk

[etwas OT] Kontrolle im ÖPNV

Henrik, Freitag, 11.11.2011, 13:23 (vor 4568 Tagen) @ safe go

In diesen extralangen Zwei-Gelenk-Bussen in Hamburg mit entsprechendem Ansturm von Fahrgästen, glaube Metrobus 5, die weltweit am stärksten frequentierte Buslinie [...],
also die Busse auf dieser Linie, haben abends trotz leerer Straßen Verspätung wegen der Fahrkartenkontrollen.

Aber die Busfahrer rennen da nicht durch den Bus, wenn jemand hinten einsteigt? ;-)

wie sollte jemand hinten einsteigen können, wenn die Tür gar nicht aufgeht? ;P

ok, ist noch bisschen hin bis März, aber so sehr auch nicht mehr
und die hier genannte Linie 5 wird womöglich zunächst nicht betroffen sein.

Bei allen anderen wirst Dir aber sicher sein, dass der Fahrer ganz schnell nach hinten flitzt - zumindest kenn ich das von allen anderen Städten, wo diese Regelungen schon lange Usus ist.

[etwas OT] Kontrolle im ÖPNV

Redesign, Freitag, 11.11.2011, 14:31 (vor 4568 Tagen) @ Henrik

ok, ist noch bisschen hin bis März, aber so sehr auch nicht mehr
und die hier genannte Linie 5 wird womöglich zunächst nicht betroffen sein.

Bei allen anderen wirst Dir aber sicher sein, dass der Fahrer ganz schnell nach hinten flitzt - zumindest kenn ich das von allen anderen Städten, wo diese Regelungen schon lange Usus ist.

ab 20h rennt er jetzt schon nach hinten, wenn es da denn einer wagt, schnell 'reinzuspringen...

[etwas OT] Kontrolle im ÖPNV

safe go, Chemnitz, Freitag, 11.11.2011, 21:53 (vor 4567 Tagen) @ Henrik

Aber die Busfahrer rennen da nicht durch den Bus, wenn jemand hinten einsteigt? ;-)


wie sollte jemand hinten einsteigen können, wenn die Tür gar nicht aufgeht? ;P

Achso, einmal drin darfst Du nicht mehr raus oder wie? ;-)

Bei allen anderen wirst Dir aber sicher sein, dass der Fahrer ganz schnell nach hinten flitzt - zumindest kenn ich das von allen anderen Städten, wo diese Regelungen schon lange Usus ist.

Interessant, hier (in Chemnitz) habe ich das auch schon erlebt, ist aber nicht der Regelfall. Aber hier steigen ohnehin alle Leute, bei denen man keinerlei Bedenken um seine Gesundheit haben muss, brav vorne ein. In Dresden gibt's die 20-Uhr-Regelung m.E. auch noch, aber selbst an schwächer belasteten Haltestellen und Linien wird da kein Wert drauf gelegt.

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