Nachfrage zum BC Gutschein über 10 Euro (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Sonntag, 21.08.2011, 22:25 (vor 4649 Tagen)

Im Moment sollen ja "ausgewählte" Kunden einen Bahncardgutschein über 10/15 Euro erhalten, wenn sie eine Normalpreisfahrkarte ohne Rabatt zu mindestens 29 Euro kaufen.

Hat hier jemand schonmal einen solchen gesehen bzw. selbst erhalten?

Mich würde ja auch die Wahrscheinlichkeit interessieren, mit der die Gutscheine ausgegeben werden.

Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Selbstversuch geglückt

Tommyboy, OWL, Sonntag, 21.08.2011, 22:47 (vor 4649 Tagen) @ Tommyboy

Hallo nochmal,

ich musste es gerade mal testen: Fahrkarte Gütersloh-Solingen zu 29 Euro für ein paar Tage im Voraus gebucht, Gutschein erhalten. ;)

Ob man jetzt daraus was ableiten kann? Es gibt sie jedenfalls...

Tommyboy

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Aber....

Tommyboy, OWL, Sonntag, 21.08.2011, 23:32 (vor 4649 Tagen) @ Tommyboy

Sorry, wenn sich das jetzt zum Monolog ausweitet, nur ein Tipp noch an einige, die ähnliche Ideen hegen:

Die DB hat dazugelernt: auf dem Gutschein steht, dass das zugehörige Ticket am Schalter vorzulegen ist samt Gutschein.
Zum Glück steht da nicht, dass es der benutzte Originalfahrschein sein muss, vielleicht tut es ja auch eine Kopie?

Denn sonst wäre es ja nix mit Gutschein ziehen und Ticket zurückgeben und den Rabatt bekommen...

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Re und ? zum Gutscheintyp

michael_seelze, Montag, 22.08.2011, 00:47 (vor 4649 Tagen) @ Tommyboy

Die DB hat dazugelernt: auf dem Gutschein steht, dass das zugehörige Ticket am >Schalter vorzulegen ist samt Gutschein.
Zum Glück steht da nicht, dass es der benutzte Originalfahrschein sein muss, >vielleicht tut es ja auch eine Kopie?

Handelt es sich um einen "Gutschein 10€ für bahn.bonus-Card-Inhaber"?
Einen anderen Gutschein, den man am Automaten bekommt, konnte ich in den BB nicht finden.
Wenn ja, müsste ja lediglich eine bahnbonus-card beim Kauf vorliegen.
Die DB kann meiner Meinung nach nicht einfach ihre BB durch einen Gutscheinaufdruck erweitern.

Wenn tatsächlich der Fahrschein, zu dem man den Gutschein erhalten hat, vorgelegt werden muss, bleibt einem wohl nichts anderes übrig, als innerhalb der Stornierungsfrist die Buchung vorzunehmen und unmittelbar danach die ursprüngliche FK zu stornieren, so man denn mit dieser nicht fahren möchte.

Re und ? zum Gutscheintyp

Tommyboy, OWL, Montag, 22.08.2011, 09:17 (vor 4649 Tagen) @ michael_seelze

Nein, von einer Bahnbonuscard ist da nicht die Rede und wurde auch nicht bei der Buchung angegeben.

Ob eine Kopie der Fahrkarte nicht ausreicht, wenn man sie am Schalter vorlegt?
Immerhin kann es ja sein, dass man das Originalticket für Abrechnungszwecke hat abgeben müssen....

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3 für 2 Preis

GUM, Montag, 22.08.2011, 12:14 (vor 4648 Tagen) @ michael_seelze

Handelt es sich um einen "Gutschein 10€ für bahn.bonus-Card-Inhaber"?
Einen anderen Gutschein, den man am Automaten bekommt, konnte ich in den BB nicht finden.
Wenn ja, müsste ja lediglich eine bahnbonus-card beim Kauf vorliegen.
Die DB kann meiner Meinung nach nicht einfach ihre BB durch einen Gutscheinaufdruck erweitern.

Doch kann die Bahn. Der Gutschein ist eine kostenlose Zugabe der Deutschen Bahn AG zu einem Produktkauf. Ähnlich könntest Du auch argumentieren in einem Supermarkt:

Dort gibt es manchmal einen 3 für 2 Preis oder ein Nutella-Glas mit 40 g mehr. Jetzt kannst Du auch nicht sagen: Ich, michael_seelze, möchte nur das dritte kostenlose Produkt oder die 40 g aus dem Nutella-Gals herauslöffeln und den Rest zurückgeben.

Genauso bei Hotels: 2 Wochen bezahlen, 3 übernachten. Du kannst hier auch nicht nur die "dritte" kostenlose Woche abwohnen und die ersten beiden umtauschen.

Wenn tatsächlich der Fahrschein, zu dem man den Gutschein erhalten hat, vorgelegt werden muss, bleibt einem wohl nichts anderes übrig, als innerhalb der Stornierungsfrist die Buchung vorzunehmen und unmittelbar danach die ursprüngliche FK zu stornieren, so man denn mit dieser nicht fahren möchte.

Das halte ich für krank.

Grüße GUM

3 für 2 Preis

michael_seelze, Montag, 22.08.2011, 16:41 (vor 4648 Tagen) @ GUM

Der Gutschein ist eine kostenlose Zugabe der Deutschen Bahn AG zu einem Produktkauf. Ähnlich könntest Du auch argumentieren in einem Supermarkt:

Dort gibt es manchmal einen 3 für 2 Preis oder ein Nutella-Glas mit 40 g mehr. Jetzt kannst Du auch nicht sagen: Ich, michael_seelze, möchte nur das dritte kostenlose Produkt oder die 40 g aus dem Nutella-Gals herauslöffeln und den Rest zurückgeben.
Grüße GUM

Ich meine weiterhin, dass man alle Vorschriften, die ein Kunde bei so einer Gutscheinaktion einhalten muss, diesem auch vor Erhalt des Gutscheins bekanntgeben sollte. Wenn nun die Bahn AG nicht möchte, dass man letztlich nur den Gutschein nutzt, muss sie in die Bedingungen schreiben, dass der Gutschein nur mit der zugehörigen benutzten Fahrkarte gültig ist oder diese vor Fahrtantritt der mit dem Gutschein gebuchten Fahrt als Original nachgereicht werden muss.

Zu den Nutella-Gläsern:
Richtig, in diesem Fall kann man nicht einfach zwei Gläser zurückgeben, weil ja auf dem Kassenbon der Rabatt auf die drei Gläser vermerkt ist. Beim Bahn-Gutschein hat ja niemand ausgeschlossen, dass man die Fahrkarte, deren Kauf zum Gutscheinerhalt führte, nicht nach Gutscheineinlösung wieder stornieren kann.
Zu dem Punkt, dass Du das für "krank" hältst:
Ich würde diesen Aufwand eines vielfachen Fahrscheinkaufs mit anschließenden Stornierungen der Fahrkarten auch zu 90% nicht selbst betreiben, um solch einen Gutschein zu erhalten.

Ich verstehe es trotzdem nicht

GUM, Montag, 22.08.2011, 16:47 (vor 4648 Tagen) @ michael_seelze

Danke für den Beitrag.

Ich verstehe halt diese Rabatt-Spielereien wirklich nicht mehr. Muss man denn als Unternehmer alle Eventualitäten aufschreiben ? Dann kommt ein Gutschein heraus und ein Beipackzettel ein Länge einer DIN A4-Seite ?!

Re: Beipackzettel

michael_seelze, Montag, 22.08.2011, 16:55 (vor 4648 Tagen) @ GUM
bearbeitet von michael_seelze, Montag, 22.08.2011, 16:55

Danke für den Beitrag.

Ich verstehe halt diese Rabatt-Spielereien wirklich nicht mehr. Muss man denn als Unternehmer alle Eventualitäten aufschreiben ? Dann kommt ein Gutschein heraus und ein Beipackzettel ein Länge einer DIN A4-Seite ?!

Nein, es reicht ja aus, die Information über das Internet bereitzustellen (AGB als PDFs) und die zugehörigen Beförderungsbedingungen in stets aktueller Ausgabe auf den besetzten Bahnhöfen für die Kunden bereitzuhalten, die nicht ins Internet gehen können/wollen.

Sorry, da habe ich mich falsch ausgedrückt

GUM, Montag, 22.08.2011, 17:01 (vor 4648 Tagen) @ michael_seelze

Nein, es reicht ja aus, die Information über das Internet bereitzustellen (AGB als PDFs) und die zugehörigen Beförderungsbedingungen in stets aktueller Ausgabe auf den besetzten Bahnhöfen für die Kunden bereitzuhalten, die nicht ins Internet gehen können/wollen.

War mein Fehler ! Habe ich falsch formuliert. Inzwischen hat sich bei mir eine Abneigung gegen zu komplexe Aktionsangebote entwickelt. Es geht jedes Mal ein Stück Planbarkeit verloren.

Das bessere wäre gewesen: Im Aktionszeitraum die BahnCard billiger anbieten. Bestehenden BahnCard-Kunden einen Gutschein für die Futterkiste zusenden.

Fertig.

Nachfrage zum BC Gutschein über 10 Euro

grabbi, Montag, 22.08.2011, 13:32 (vor 4648 Tagen) @ Tommyboy

Hallu Du!

Ich habe auch einen e-Coupon i.H.v. 10€ erhalten. Ich muss aber mindestens 49€ umsetzen und ihn spätestens am 30. September eingelöst haben.

Gruß
grabbi

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