Zugsicherung: Ganz alleine steht er da, der Güterwagen (Allgemeines Forum)

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Montag, 25.07.2011, 12:40 (vor 4682 Tagen)

Die Sicherungssysteme scheinen wohl funktioniert zu haben.
http://www.badische-zeitung.de/gueterzug-verliert-waggon-haken-gerissen

In diesem Zusammenhang hätte ich eine Frage:
Gibt es (noch) Achsenzähler auf den Streckenabschnitten, die auch den Zug gestoppt hätten?

Zugsicherung: Ganz alleine steht er da, der Güterwagen

ice-t-411, Montag, 25.07.2011, 13:26 (vor 4682 Tagen) @ Graukärtchenfahrer
bearbeitet von ice-t-411, Montag, 25.07.2011, 13:31

Hi!

In diesem Zusammenhang hätte ich eine Frage:
Gibt es (noch) Achsenzähler auf den Streckenabschnitten, die auch den Zug gestoppt hätten?

Achszähler gibt es bei allen Stellwerken, wo vom Stelltisch nicht der komplette Stellbereich eingesehen werden kann, da sonst der Blockabschnitt nicht freigegeben werden kann. Es muss immer sichergestellt werden, dass der Abschnitt wirklich frei ist was entweder durch Augenschein oder bei Fernsteuerung eben durch Achszähler o.ä. erreicht wird

Der Zug wäre trotzdem selbst nicht gestoppt worden, allerdings der nachfolgende, da der Blockabschnitt nicht freigegeben worden wäre und dementsprechend das Einfahrsignal Hp0 zeigt. Irgendwann hätte man sich aber sicher gefragt, warum mehr Achsen rein als rausgefahren sind und entsprechend den Zug kontrolliert. Glaube aber nicht, dass das automatisch geht.

Auf dem Bild sieht man ein LZB-Kabel (wohl die CIR-ELKE-Strecke), daher gehe ich davon aus, dass hier mit ETSW oder Relaisstellwerk gestellt wird.


[EDIT]: Mir fällt grad auf, dass es so nicht ganz stimmt. Am Ende des Blockabschnitts muss ggf. das nächste Stellwerk die Vollständigkeit feststellen, d.h. es muss eine Zugendscheibe oder eben rotes Schlusslicht zu sehen sein.

Gruß
Johannes

Zugsicherung: Ganz alleine steht er da, der Güterwagen

Turbonegro, Montag, 25.07.2011, 14:56 (vor 4682 Tagen) @ ice-t-411

Hi!

In diesem Zusammenhang hätte ich eine Frage:
Gibt es (noch) Achsenzähler auf den Streckenabschnitten, die auch den Zug gestoppt hätten?

Achszähler gibt es bei allen Stellwerken, wo vom Stelltisch nicht der komplette
Stellbereich eingesehen werden kann, da sonst der Blockabschnitt nicht freigegeben
werden kann. Es muss immer sichergestellt werden, dass der Abschnitt wirklich frei
ist was entweder durch Augenschein oder bei Fernsteuerung eben durch Achszähler
o.ä. erreicht wird


Achszähler stoppen keinen Zug, sie zeigen dem Fahrdienstleiter nur an ob ein Gleisabschnitt besetzt oder frei ist. Achszähler sind eine der drei technischen Gleisfreimeldeanlagen. Sie funktionieren, wie der Name schon sagt, durch ein und auszählen der Achsen an zwei Punkten.

Neben den Achszählern gibt es noch Gleisstromkreise und Tonfrequenzkreise, die als technische Gleisfreimeldung im Einsatz sind.

Der Zug wäre trotzdem selbst nicht gestoppt worden, allerdings der nachfolgende,
da der Blockabschnitt nicht freigegeben worden wäre und dementsprechend das
Einfahrsignal Hp0 zeigt. Irgendwann hätte man sich aber sicher gefragt, warum mehr
Achsen rein als rausgefahren sind und entsprechend den Zug kontrolliert. Glaube
aber nicht, dass das automatisch geht.


Naja, das funktioniert anders. Also zunächt einmal handelt es sich hier um freie Strecke, das heißt, der Streckenabschnitt bleibt beim Fdl rot = besetzt!

[image]

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Da der Fdl jetzt nicht weis, ob die Strecke frei ist oder nicht, muss er eine Räumungsprüfung durchführen.
In der Regel handelt es sich nämlich bei einem rot gebliebenen Streckenabschnitt nicht um eine Zugtrennung, dass da ein Wagen dumm steht, sondern um eine technische Störung.
In 25 Jahren Fahrdienstleiterzeit ist mir nur eine Zugtrennung, aber geschätzte 1000 Störungen an der Technik vorgekommen, daher ist das Kapitel des rot ausgeleuchteten Streckenabschnitts, der eigentlich frei sein muss, durchaus geläufig...
Aber man muss ja auf alles gefasst sein.

Also der Fdl des Rückgelegenen Bahnhofs meldet sich dann irgendwann mal beim Fdl des anderen Bahnhofs und fragt ob der Zug den bei ihm angekommen ist. Da dies ein aufmerksamer Fdl war, weis er, dass der Zug durchgefahren ist.

(Bei dem im Ursprungsbeitrag angesprochenen Zug nicht, da sich vorschriftsgemäß die Hauptluftleitung vollständig entleert hat und der Zug komplett gestellt wurde)

Der Fdl meldet: "ja, durchgefahren ist er, aber ob er nen Schluss hatte weis ich nicht..."

Fdl mit selbsttätiger Gleisfreimeldeanlage müssen nicht mehr nachm Schluss gucken!

Somit ist eine Räumungsprüfung nicht mehr möglich.

Zu einer Räumungsprüfung gehören die Feststellungen ob ein Zug 1. mit Schluss, 2. an der Signalzugschlussstelle vorbei ist und 3. das Signal auf Halt gefallen ist (Zs1/7/8 erloschen)

Punkt 2. kann der Fdl bejahen, er hat was rauschen gehört, Punkt 3. kann er bejahen, er guckt auf seinen Stelltisch, nur Punkt 1 weis er nicht, er hat nicht rausgeguckt.

Was passiert nun?

Der nächste Zug wird angewiesen auf Sicht diesen Streckenabschnitt zu durchfahren (Befehl 9 - Fahren auf Sicht - Grund Nr.1 Gleis kann besetzt sein). Sollte sich also was im Gleis befinden, merkt dies der Tf und kann davor anhalten. In der Regel ist nichts drin und der Zug kann ohne was vor sich her zu schieben in den Bahnhof einfahren. Von diesem Zug wird dann eine Räumungsprüfung durchgeführt und die Achszählgrundstellungstaste (AzGrT/AZG) kann bedient werden.
(Im Ursprungsbeitrag genannter Zug hätte er dann vor dem Wagen angehalten...)

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Mit dieser Taste lässt sich der Block wieder in Grundzustand bringen.

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Und was zu tun ist, wenn die Achszählgrundstellung nicht funktioniert, das lernen wir nach der nächsten Maus ;)

Auf dem Bild sieht man ein LZB-Kabel (wohl die CIR-ELKE-Strecke), daher gehe ich davon aus, dass hier mit ETSW oder Relaisstellwerk gestellt wird.

Ist n Sp Dr L 60 Stellwerk in Riegel und Emmendingen...

Danke an den Profi!

ice-t-411, Montag, 25.07.2011, 15:29 (vor 4682 Tagen) @ Turbonegro

Hi!

Der nächste Zug wird angewiesen auf Sicht diesen Streckenabschnitt zu durchfahren (Befehl 9 - Fahren auf Sicht - Grund Nr.1 Gleis kann besetzt sein). Sollte sich also was im Gleis befinden, merkt dies der Tf und kann davor anhalten. In der Regel ist nichts drin und der Zug kann ohne was vor sich her zu schieben in den Bahnhof einfahren. Von diesem Zug wird dann eine Räumungsprüfung durchgeführt und die Achszählgrundstellungstaste (AzGrT/AZG) kann bedient werden.

Nur gut das in Deutschland auch die Tf die Disziplin haben nicht an die 1001 Störung zu glauben sondern wirklich "auf Sicht" zu fahren. Ich schätze so einen unbeleuchteten Güterwagen sieht man (möglicherweise ohne Fernlicht) in der Nacht nicht gerade sehr weit.

Sollte ein Gegenzug eigentlich eine Meldung machen, dass da ein einsamer Güterwaggon auf dem Hauptgleis steht?

Gruß
Johannes

Danke an den Profi!

Manitou, Montag, 25.07.2011, 23:41 (vor 4682 Tagen) @ ice-t-411

Deswegen ist beim Fahren auf Sicht die Geschwindigkeit tagsüber auf 40 km/h, nachts auf 15 km/h und bei unsichtigem Wetter (Nebel, Scheefall, Starkregen)auf Schrittgeschwindigkeit beschränkt, wobei der Lokführer ggf. die Geschindigkeit weiter abzusenken hat, z.B. vor nicht einsehbaren Kurven.

Danke an den Profi!

Martin, Dienstag, 26.07.2011, 08:21 (vor 4681 Tagen) @ Manitou

Deswegen ist beim Fahren auf Sicht die Geschwindigkeit tagsüber auf 40 km/h, nachts auf 15 km/h und bei unsichtigem Wetter (Nebel, Scheefall, Starkregen)auf Schrittgeschwindigkeit beschränkt [...]

Das aber auch nur für Lokführer der DB, seitens des Infrastrukturbetreibers bestehen diese Einschränkungen nicht. In der Ril 408 findet sich auf nur die Regelung, dass anhand der Sichtverhältnisse nur so schnell gefahren darf, dass vor Haltsignalen und Gefahrstellen jederzeit sicher angehalten werden darf. Die Höchstgeschwdingkeit ist auf 40 km/h beschränkt. Die festen Vorgaben von 15 km/h und Schrittgeschwindigkeit gibts in der 408 nicht.

Vielen Dank für Eure Erklärungen!

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Dienstag, 26.07.2011, 14:51 (vor 4681 Tagen) @ ice-t-411

- kein Text -

Danke an den Profi!

Manitou, Dienstag, 26.07.2011, 22:30 (vor 4681 Tagen) @ Martin

Seit wann sind diese Vorgaben gestrichen? In der DV 408 der DR waren die Geschwindigkeiten (50, 15, Schritt) sowohl beim permessiven Fahren, als auch beim fahren auf Sicht wegen gestörter Verständigung drin. In den 90er Jahren wurde im Zusammenhang mit der Abschaffung des permessiven Fahren (außer Berliner S-Bahn) die Geschwindigkeit auf 40 reduziert (soll damals auch so in der DS 408 DB so gewesen sein).

Danke an den Profi!

Martin, Dienstag, 26.07.2011, 23:32 (vor 4681 Tagen) @ Manitou

Seit wann sind diese Vorgaben gestrichen?

Am 30.05.99 gab es solche Vorgaben nicht, von diesem Datum ist die Bek 21 der DS 408, eine ältere Ausgabe habe ich nicht. Ob und wann das entfallen ist, weiß ich nicht, es ist auf alle Fälle lange her.

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