Fehler bei Buchung, Bahn-Card gilt nicht, was tun? (Allgemeines Forum)

thecrow96, Montag, 06.06.2011, 22:07 (vor 4727 Tagen)

Ich habe fürs nächste Wochenende jeweils für mich und meine Frau eine Fahrkarte von Berlin nach Chemnitz und zurück gebucht und dazu eine Weltmeister BahnCard gekauft. Erst gestern ist mir aufgefallen, dass alle Mitfahrer mit auf der Fahrkarte des BahnCard-Inhabers sein müssen (im Grunde ist das ja auch logisch). Für mich besonders ärgerlich, weil eine regelkonforme Buchung (ich und meine Frau auf einer Fahrkarte) kaum einen Unterschied gemacht hätte.

Leider ist es jetzt aber so, dass meine Frau eine Fahrkarte mit BahnCard-Rabatt ohne gültige BahnCard hat. Die Karte hatte inklusive der Vergünstigung 51 Euro gekostet.
Heute war ich am Fahrkartenschalter, wo die Frau dann nach langem Tippen meinte, dass das zurückstufen auf ein Ticket ohne Vergünstigung zusätzlich über 20 Euro kosten würde, weil die Differenz zu einem regulären Ticket (kein Sparpreis) bezahlt werden müsste.

Ich habe dann dankend abgelehnt und bin jetzt am Überlegen ob ich noch eine BahnCard für meine Frau kaufe. Meine Frage wäre nun ob es noch anderen Möglichkeiten gibt, bzw. wie die Schaffner im Zug das handhaben. Das Ticket ohne Rabatt hatte ja ursprünglich nur 17 Euro mehr gekostet.

Was hast Du für ein Ticket?

Sascha Heß, Montag, 06.06.2011, 22:23 (vor 4727 Tagen) @ thecrow96

Hallo!

Aus Deinen Angaben vermute ich, daß Du einen Normalpreis für den Nahverkehr gekauft hast. Stimmt das?
Wenn ja, kostet die jetzt für Deine Frau nötige Nachzahlung 17,60 €.

So sollte das in jeder Verkaufsstelle erhältlich sein.

Wenn Du ein anderes Ticket gebucht hast, gibt mal die Infos dazu, damit ich nochmal nachrechnen kann.

Viele Grüße
Sascha

Was hast Du für ein Ticket?

Tommyboy, OWL, Montag, 06.06.2011, 22:29 (vor 4727 Tagen) @ Sascha Heß

Aber wenn es doch ein Normalpreis für den Nahverkehr ist, versteh' ich das Problem jetzt nicht:

das kann man doch noch stornieren ohne Gebühr und dann einfach eine Karte für 2 Personen kaufen, wobei 2x BC 25 angegeben wird....

Gruß,
Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Was hast Du für ein Ticket?

thecrow96, Montag, 06.06.2011, 22:38 (vor 4727 Tagen) @ Tommyboy

Nein, war kein Normalpreis, sondern zwei mal der Sparpreis zu 34 Euro (hin und zurück)...

Nachzahlung beim Sparpreis

Sascha Heß, Montag, 06.06.2011, 23:17 (vor 4727 Tagen) @ thecrow96

Hallo!

Die Regelung beim Sparpreis ist so, daß bei einer nicht vorhandenen BC 25 die Differenz von 25% des Normalpreises berechnet wird. Dadurch hast Du hier einen Betrag von 10,75 € für IC/EC bzw 13,50 € beim ICE, den Du pro Strecke zahlen mußt.
Im Zug wird ein etwas höherer Betrag berechnet, da man vom Bordpreis ausgeht.

Du mußt Dir also Gedanken machen, ob Du lieber auch für Deine Frau eine Weltmeister-BC kaufen willst oder lieber die Nachzahlung leisten willst.

Eine Frage: Warum hast Du 2 Tickets für Dich und Deine Frau gebucht? Beim Sparpreis bekommst Du doch bei Buchung von 2 Personen auf einer Fahrkarte einen Mitfahrerrabatt und es wäre nochmal günstiger geworden.

Viele Grüße
Sascha

Nachzahlung beim Sparpreis

thecrow96, Montag, 06.06.2011, 23:51 (vor 4727 Tagen) @ Sascha Heß

Weil ich so den 20 Euro-Gutschein aus der Zeitung am effektivsten nutzen konnte. Bei einer einfachen Fahrt zu zweit hatte es nie so gut gepasst (entweder zu billig, unter 49 Euro, oder ein gutes Stück über den 51 Euro). An sich hätte ich aber ein gleichwertiges Ergebnis erzielt, wenn ich eine oder zwei Städte hinter Chemnitz gebucht hätte (z. B. Zwickau). Leider war mir die Problematik bei der Buchung nicht bewusst.
Es wird dann wohl auf eine zweite Weltmeister-BahnCard hinauslaufen, auch wenn es eher unwahrscheinlich ist, dass die dann nochmal gebraucht wird.
Auf jeden Fall vielen Dank für die Hilfe.
Viele Grüße
Sebastian

Zweite WM-BC - oder Partnerkarte?

fjk, Dienstag, 07.06.2011, 12:46 (vor 4726 Tagen) @ thecrow96

Moin,

es hört sich doch aber so an, als wenn die zweite WM-Bahncard (fast noch) lohnt? Zumindest nach Kauf der nächsten Regionalnormaplreiskarte bis Herbst...

... oder kann man auch zur WM-BC25 so eine "unschlagbar günstige" Zusatzkarte für Partner kaufen? Die gilt doch auch für Alleinreisen(?), also müsste sie auch auf getrennte Fahrkarten bei gemeinsamen Fahrten gelten.

Insgesamt müsste man das vielleicht auch durchrechnen, ob eine reguläre BC25 (57,-) plus Zusatzkarte (10,-) ab Fahrtzeitpunkt vielleicht insgesamt günstiger ist, als zwei kurzlebige WM-Bahncards (50,-). Das hängt ja auch davon ab, ob im Winter noch Fahrten anstehen.

kalkuliert
fjk

EDIT vor Abschicken: Hoppla, die 10,-Zusatzkarte gibt es ja nur mit Kind. Bei der echten Partnerkarte (39,-) wird die Kalkulation wieder deutlich ungünstiger... nachrechnen muss man trotzdem.

Zweite WM-BC ?

flyingska, Donnerstag, 14.07.2011, 11:48 (vor 4689 Tagen) @ fjk

Angenommen ich kaufe mir 2 WM-BC25, 2 Fahrscheine für jeweils 5 Personen und fahre selbst mit dem Zug, dann darf ich doch insgesamt 8 Personen mit BC25-Rabatt mitnehmen - oder?!

Zwei für Neun: eher Nein...

fjk, Donnerstag, 14.07.2011, 12:02 (vor 4689 Tagen) @ flyingska

Angenommen ich kaufe mir 2 WM-BC25, 2 Fahrscheine für jeweils 5 Personen und fahre selbst mit dem Zug, dann darf ich doch insgesamt 8 Personen mit BC25-Rabatt mitnehmen - oder?!

Moin,

die Frage hatte ich hier schonmal drangehängt und keine ganz konkrete Antwort bekommen, nur eine Einschätzung (dass es wohl eher nicht geht). Und den Hinweis auf das angeblich eherne Prinzip "ein Fahrgast - eine Fahrkarte".

Ich denke, man müßte sich, wenn man zwei Fahrkarten für eine Strecke hat (was ja z.B. bei Monatskartlern oft vorkommt, wenn sie zum Beispiel mit einem Wochenendticket woanders hinfahren und dabei auch einen Teil ihrer Monatskartenstrecke benutzen), entscheiden, welche Fahrkarte man momentan benutzt. Und mitnehmen darfst Du in dem Moment dann eben nur auf der benutzten Fahrkarte Leute.
Dass man dieses Prinzip wenn nicht leicht, so doch mit relativ einfach konstruierbaren "Ausreden" bei einer Kontrolle zu unterwandern versuchen könnte ist eine andere Frage...

... ist grad mal austreten;-)
fjk

Zwei für Neun: eher Nein...

flyingska, Donnerstag, 14.07.2011, 12:19 (vor 4689 Tagen) @ fjk

In deinem Beispiel sind es ja 9 Personen und nur eine WM-BC ist vorhanden. Das geht mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht.
Es gilt der Grundsatz: Eine Bahncard - 4 Mitfahrer, nicht eine Bahncard - und so viele Mitfahrer wie FKs vorliegen.

Eine zweite WM-BC25 hole ich mir auf jeden Fall heute oder morgen noch, damit ich bis November 4 Personen mitnehmen kann. Die Frage ist halt, was passiert, wenn man 2 WM-BC25s hat und Beide nutzen möchte...

Zwei für Neun: eher Nein...

fjk, Donnerstag, 14.07.2011, 12:28 (vor 4689 Tagen) @ flyingska

In deinem Beispiel sind es ja 9 Personen und nur eine WM-BC ist vorhanden. Das geht mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht.
Es gilt der Grundsatz: Eine Bahncard - 4 Mitfahrer, nicht eine Bahncard - und so viele Mitfahrer wie FKs vorliegen.

Eine zweite WM-BC25 hole ich mir auf jeden Fall heute oder morgen noch, damit ich bis November 4 Personen mitnehmen kann. Die Frage ist halt, was passiert, wenn man 2 WM-BC25s hat und Beide nutzen möchte...

Naja gut, war ich eben noch eine Nummer frecher. Das Problem bleibt doch aber, dass Du für die Mitnahme nicht nur die Bahncard, sondern auch eine Fahrkarte brauchst. Und die Interpreteure sagen - und dabei kann ich ihnen folgen - dass man immer nur eine Fahrkarte nutzen kann. Und da sind beide Konstruktionen
* (ich mit meiner einzigen Bahncard und vier) plus (ich mit meiner einzigen Bahncard und vier andere) gleich neun
* (Du mit Deiner ersten Bahncard und vier) plus (Du mit Deiner zweiten Bahncard plus vier andere) gleich neun
wegen der fahrkartengegebenen Klammerung nicht ok.

Aber ich gebe zu, dass man meine Frage auch in Richtung "kann man zwei gleichzeitig zu verwendende Fahrkarten auf eine Bahncard kaufen" deuten kann - dann wird sie aber durch die Regelung(?), dass man keine zwei Fahrkarten gleichzeitig benutzen kann, leider ebenfalls beantwortet.

lässt Freunde und Verwandte deshalb zu Hause;-)
fjk

Zwei für Neun: eher Nein...

flyingska, Donnerstag, 14.07.2011, 21:07 (vor 4689 Tagen) @ fjk

Auskunft heute im DB Mobility Center: Ja, 2 Fahrkarten mit 2x WM-BC25 kann man machen.
Die hatten Spaß inne Backen, als ich das gefragt habe, aber sie meinten: Es geht.

Hoppla, also doch zwei für neun?

fjk, Freitag, 15.07.2011, 08:59 (vor 4689 Tagen) @ flyingska

Moin,

mal abgesehen davon, dass ich die Bekastbarketi von Aussagen eines "Mobility Centers", das nicht einmal weiß, wo die eigenen Züge langfahren (und in dem Fall handelt es sich auch noch um den in letzter Zeit sicher nicht für wenig Nachfragen sorgenden berühmten OWK - tss, tss...) doch ein wenig in Zweifel ziehen möchte, wäre hier sozusagen "für die Allgemeinheit" etwas Schriftliches sicher hilfreich. Immerhin wird der eherne Grundsatz, dass man nur eine Fahrkarte zur Zeit benutzen kann, aufgehoben. Hat man Beispiel - sollte man zufällig zwei bezahlte Fahrkarten haben - bei Verspätungen dann auch Erstattungsanspruch für beide?
Ob "ich hab da extra angerufen" auf die Dauer besser zieht als "hab ich im Internet gelesen"? Vielleicht. Aber vorzeigbar ist beides nicht.
Schön wär auch, wenn Du acht Wagemutige findest, die das mit Dir ausprobieren - und dann die über die erstaunten Zubgesichter berichtest!

Gute und günstige Fahrt!
fjk

Hoppla, also doch zwei für neun?

flyingska, Freitag, 15.07.2011, 10:20 (vor 4689 Tagen) @ fjk

Immerhin wird der eherne Grundsatz, dass man nur eine Fahrkarte zur Zeit benutzen kann, aufgehoben.

Wo steht das in den AGB, dass man nur eine Fahrkarte haben darf? Um genau zu sein: Ein personalisiertes Ticket auf den eigenen Namen.

Gestern hiess es vielmehr: Es wäre eigene Dummheit, sich zwei Tickets im Internet auf den eigenen Namen zu buchen, weil man nur eins pro Fahrt nutzen kann. Dies könnte nicht bestraft werden, würde der Bahn ja zusätzliche Einnahmen bringen. Der Hintergrund mit den Mitfahrern spiele dabei keine Rolle. Wichtig sei, dass ein gültiger Fahrschein + ein gültiger BC-Rabatt, sofern damit gebucht, vorliegen.

Hat man Beispiel - sollte man zufällig zwei bezahlte Fahrkarten haben - bei Verspätungen dann auch Erstattungsanspruch für beide?

Ja. Warum nicht?!
Nehmen wir als Beispiel: Ein Geschäftsmann aus Berlin. Er hat in Hamburg übernachtet, weil er um 9.00h einen wichtigen Geschäftstermin dort hat. Leider wird der abgesagt. Eine Verschiebung scheint nicht möglich zu sein, also fährt er nach Berlin zurück. Sein Zug hat 1h Verspätung. Als er in Berlin ankommt, ist eine Verschiebung des Termins plötzlich doch am gleichen Tag noch möglich. Er fährt also zurück nach HH. Für die Rückfahrt nach B kauft er sich pflichtbewusst eine neue NP-Fahrkarte, obwohl er bereits eine NP-FK für HH-B hat, die für einen Tag gilt, aber die eben schon genutzt wurde. Der Zug nach Berlin hat erneut Verspätung.
Natürlich darf er bei zwei bestehenden HH-B-Fahrkarten - 2x eine Erstattung geltend machen. Er hat doch für beide Fahr(kar)ten nach Berlin bezahlt.
Ähnlich ist es, wenn man sich zwei Fahrkarten für eine Reisestrecke kauft. Laut DB sei das "eigene Dummheit".

Der DB-Mitarbeiter führte aus: Den Fall, dass man 4 Mitfahrer auf der BC mitnehmen kann, hätte es noch nie gegeben (...gab es meines Erachtes vor ein paar Jahren doch schon einmal, aber ich habe dem Herrn nicht widersprochen, weil es nicht wichtig war...).
Danach fragte er mich, ob eine Gruppenreise nicht günstiger wäre?! Nein, wäre sie in diesem Fall nicht.

Wir haben dann auch noch über Sitzplatz-Reservierungen gesprochen, wo man tatsächlich pro Person nur Anspruch auf einen Platz hat, auch wenn man zwei Plätze reserviert hat. Bei Fahrkarten gelte dieser Grundsatz jedoch nicht. Also diese eiserne Regel "Ein Fahrgast - nur eine Fahrkarte" gilt nicht. Zumindest wurde mir gestern nichts in die Richtung gesagt.

Na also:

fjk, Freitag, 15.07.2011, 10:38 (vor 4689 Tagen) @ flyingska

Immerhin wird der eherne Grundsatz, dass man nur eine Fahrkarte zur Zeit benutzen kann, aufgehoben.


Wo steht das in den AGB, dass man nur eine Fahrkarte haben darf? Um genau zu sein: Ein personalisiertes Ticket auf den eigenen Namen.

Gestern hiess es vielmehr: Es wäre eigene Dummheit, sich zwei Tickets im Internet auf den eigenen Namen zu buchen, weil man nur eins pro Fahrt nutzen kann.

Punkt. Benutzen kann man immer nur ein Ticket, so die bisherige Interpretation hier und auch Deine/seine Formulierung.

Dem, was so weitergesponnen wird, kann ich durchaus folgen. Ich kann es sogar noch weiterspinnen: wenn ich mir zwei Fahrkarten kaufen darf, dann auch mit der gleichen Bahncard. Und meine ursprüngliche Frage stellt sich wieder: geht die Konstruktion sogar nur mit einer WM-BC25? Die Frage ist dann eigentlich: darf ich wegen der WM-BC vier Leute mit Rabatt auf einer Fahrkarte mitnehmen (da ich selbst beliebig viele Fahrkarten kaufen und benutzen darf kann ich dann auch beliebig viele Mitfahrer so mitnehmen) oder gilt der BC-Rabatt für vier weitere Leute, die ich mitnehme (dann sollte im Prinzip egal sein, auf welcher Fahrkarte die stehen, aber ich kann eben "nur" vier pro Bahncard mitnehmen).

Hat man Beispiel - sollte man zufällig zwei bezahlte Fahrkarten haben - bei Verspätungen dann auch Erstattungsanspruch für beide?


Ja. Warum nicht?!

Weil ich nicht ganz sicher bin, ob sich die FGR nicht auf Fahrten beziehen (man bekommt ja auch keine zwei Hotelzimmer mit zwei Fahrkarten?!?):

Natürlich darf er bei zwei bestehenden HH-B-Fahrkarten - 2x eine Erstattung geltend machen. Er hat doch für beide Fahr(kar)ten nach Berlin bezahlt.

Er hat zwar zwei Fahrkarten und zwei Fahrten bezahlt, aber nur eine Fahrt gemacht. Eine Fahrkarte ist nicht genutzt worden. Und für nicht genutzte Fahrkarten wird man ja wohl keine Entschädigung kriegen?

Ein bißchen paradox...

... wartet auf AGB-Erkenntnisse
fjk

Na also:

flyingska, Freitag, 15.07.2011, 14:37 (vor 4688 Tagen) @ fjk
bearbeitet von flyingska, Freitag, 15.07.2011, 14:40

... wartet auf AGB-Erkenntnisse
fjk

Gut, probieren wir es einmal mit den AGB der DB:

2.4.1 Ein Beförderungsvertrag kann mit einem oder mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen als vertraglichen Beförderern (Beförderer) geschlossen werden. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur bei Vorlage einer gültigen Fahrkarte. Soweit nicht anderes geregelt, entspricht eine Fahrkarte einem Beförderungsvertrag.

Fett von mir markiert die interessante Passage. Was auch immer "soweit nicht anderes geregelt" bedeuten mag...

2.4.2 Soweit aus den Beförderungsbedingungen klar ersichtlich, verkörpern mehrere Fahrkarten dann einen Beförderungsvertrag, wenn sie zur selben Zeit und am selben Ort für dieselbe Fahrt ausgestellt sind und sofern sie (i) in einem hierfür vorgesehenen Umschlag oder einer Fahrkartentasche zusammengefügt, (ii) dauerhaft zusammengeheftet, (iii) alphanumerisch verkettet sind, (iv) nur einen Gesamtpreis angeben oder (v) in anderer Weise aufgrund einer Regelung in besonderen Beförderungsbedingungen miteinander verbunden sind.

Das wäre bei zwei Fahrkarten - analog zu einer Stücklung von FKs - der Fall.

2.4.4 Die auf der Fahrkarte enthaltenen Angaben sind für die Beförderung maßgebend. Die Fahrkarte enthält Angaben zu den beteiligten Beförderern (Angabe eines vierstelligen Codes), zum Unternehmen, bei dem die Fahrkarte erworben wird, den geltenden Beförderungsbedingungen, die zugelassenen Wege (Wegevorschrift), den Fahrpreis, den 1. Geltungstag, die Geltungsdauer. Die Angaben können dabei auch in verkürzter Form oder durch Symbole erfolgen. (...)

Also was von der DB verkauft wird, ist gültig.

2.9 Ungültigkeit. Eine Fahrkarte ist ungültig, wenn (i) sie die erforderlichen Angaben, Eintragungen, Unterschriften und Lichtbilder nicht enthält, (ii) sie erheblich beschädigt oder in ihrem Inhalt unkenntlich gemacht oder unbefugt abgeändert wurde, (iii) sie nur in Verbindung mit einem Ausweis oder einer Berechtigungskarte gültig ist und diese nicht vorgelegt werden können oder abgelaufen sind, (iv) ihre Geltungsdauer noch nicht erreicht oder abgelaufen ist oder (v) sie vorgeschriebene Entwertungen nicht aufweist.

Das trifft alles nicht zu.

Nun zu den WM-BC25-Bestimmungen

4.3 Die Weltmeister BahnCard 25 gewährt bis zu 4 Personen bei einer gemeinsamen Reise mit dem Inhaber der Weltmeister BahnCard 25 auf der gesamten, in der gemeinsamen Fahrkarte eingetragenen innerdeutschen Reiseverbindung zur Hin- und ggf. Rückfahrt den BahnCard 25-Rabatt. Bei Vorlage einer eigenen BahnCard 25 der bis zu 4 Mitfahrer wird der BahnCard 25-Rabatt nicht zusätzlich gewährt.

Die erste Stelle schließt aus, dass man mit 1 WM-BC25 & 2 Tickets 8 Personen mitnehmen kann.
Die zweite Stelle ist für mich interessant: Das kann man in Richtung normale BC25 interpretieren, das kann man aber auch in Richtung 2. WM-BC25 deuten. Nicht klar formuliert, wobei wohl niemand den Fall im Kopf hatte, dass sich jemand mehr als 1 WM-BC25 holt...

4.4 Der Erwerb von Zusatz- und Partnerkarten nach den Nummern 2.1.4 und 2.1.6 der BahnCard-Bedingungen ist ausgeschlossen.

Beide Bedingungen beziehen sich auf eine ermäßigte BC für Ehe-/Lebenspartner - trifft hier nicht zu.

Gut, aber

fjk, Freitag, 15.07.2011, 14:48 (vor 4688 Tagen) @ flyingska

Das hört sich auch ganz überzeugend an, bis:

Nun zu den WM-BC25-Bestimmungen

4.3 Die Weltmeister BahnCard 25 gewährt bis zu 4 Personen bei einer gemeinsamen Reise mit dem Inhaber der Weltmeister BahnCard 25 auf der gesamten, in der gemeinsamen Fahrkarte eingetragenen innerdeutschen Reiseverbindung zur Hin- und ggf. Rückfahrt den BahnCard 25-Rabatt. Bei Vorlage einer eigenen BahnCard 25 der bis zu 4 Mitfahrer wird der BahnCard 25-Rabatt nicht zusätzlich gewährt.

Die erste Stelle schließt aus, dass man mit 1 WM-BC25 & 2 Tickets 8 Personen mitnehmen kann.
Die zweite Stelle ist für mich interessant: Das kann man in Richtung normale BC25 interpretieren, das kann man aber auch in Richtung 2. WM-BC25 deuten. Nicht klar formuliert, wobei wohl niemand den Fall im Kopf hatte, dass sich jemand mehr als 1 WM-BC25 holt...

darauf, dass ich auch noch die "gemeinsame Fahrkarte" fett machen würde und daraus ableiten, dass die Mitfahrer (für eine Bahncard) eben auch auf einer Fahrkarte stehen müssen. Das schließt Deine Konstruktion mit zwei Fahrkarten und zwei Bahncards nicht aus. Eine WM-BC und mehr als vier Mitfahrer auf unterschiedlichen "gemeinsamen Fahrkarten" hingegen schon, weil eben die WM-BC ausdrücklich (nur) bis zu vier Personen Rabatt gewährt.

Der zweite fett gemachte Teil ist m.E. für diese Konstruktion unerheblich und bezieht sich auf den Fall, dass ein Mitfahrer auch noch eine eigene BC25 hat und Rabatte kumulieren will - das ist (wie eigentlich immer außer beim GKA) ausgeschlossen.

Aus dem Rest der AGB wird für mich leider immer noch nicht deutlich, dass oder ob man zwei vollwertige Fahrkarten gleichzeitig nutzen kann. Vielleicht findet aber ja noch jemand eine Passage über diese Selbstverständlich- oder Nichtigkeit...

... wartet trotzdem gern auf den Erfahrungsbericht
fjk

DB-Deutsch

flyingska, Freitag, 15.07.2011, 15:59 (vor 4688 Tagen) @ fjk

Nun zu den WM-BC25-Bestimmungen

4.3 (...)Bei Vorlage einer eigenen BahnCard 25 der bis zu 4 Mitfahrer wird der BahnCard 25-Rabatt nicht zusätzlich gewährt.

Die erste Stelle schließt aus, dass man mit 1 WM-BC25 & 2 Tickets 8 Personen mitnehmen kann.
Die zweite Stelle ist für mich interessant: Das kann man in Richtung normale BC25 interpretieren, das kann man aber auch in Richtung 2. WM-BC25 deuten. Nicht klar formuliert, wobei wohl niemand den Fall im Kopf hatte, dass sich jemand mehr als 1 WM-BC25 holt...

Der zweite fett gemachte Teil ist m.E. für diese Konstruktion unerheblich und bezieht sich auf den Fall, dass ein Mitfahrer auch noch eine eigene BC25 hat und Rabatte kumulieren will - das ist (wie eigentlich immer außer beim GKA) ausgeschlossen.

Ja, nur was bedeutet die komische Beamtendeutsch-Formulierung "einer eigenen Bahncard der bis zu 4 Mitfahrer"???
"der bis zu" - bitte was? Sollte das ein Genetiv oder Relativsatz werden, wenn es fertig ist???
Das macht mir ein wenig Sorge...

Kein Doppelrabatt

Sören Heise, Region Hannover, Freitag, 15.07.2011, 16:06 (vor 4688 Tagen) @ flyingska
bearbeitet von Sören Heise, Freitag, 15.07.2011, 16:07

4.3 (...)Bei Vorlage einer eigenen BahnCard 25 der bis zu 4 Mitfahrer wird der BahnCard 25-Rabatt nicht zusätzlich gewährt.

Ja, nur was bedeutet die komische Beamtendeutsch-Formulierung "einer eigenen Bahncard der bis zu 4 Mitfahrer"???
"der bis zu" - bitte was? Sollte das ein Genetiv oder Relativsatz werden, wenn es fertig ist???

Du darfst offenbar mit der WMBCzweifünf ein, zwei, drei oder vier Mitfahrer mitfahren lassen. Die erhalten dann auch den WMBCzweifünf-Rabatt. Aber: Sie erhalten bei einer eigenen BC25 keinen weiteren Rabatt. Die WMBC und eine normale BC25 können nicht kombiniert werden auf 50 % Rabatt oder auf zweimal 25 % Rabatt. Das war aber oben schon erklärt worden.

"Der bis zu vier Mitfahrer" sagt lediglich aus, daß maximal vier Mitfahrer möglich sind, es aber generell gilt, egal wieviele Mitfahrer es sind.

Viele Grüße, Sören

--
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Kein Doppelrabatt

flyingska, Freitag, 15.07.2011, 16:55 (vor 4688 Tagen) @ Sören Heise
bearbeitet von flyingska, Freitag, 15.07.2011, 16:56

4.3 (...)Bei Vorlage einer eigenen BahnCard 25 der bis zu 4 Mitfahrer wird der BahnCard 25-Rabatt nicht zusätzlich gewährt.

Ja, nur was bedeutet die komische Beamtendeutsch-Formulierung "einer eigenen Bahncard der bis zu 4 Mitfahrer"???
"der bis zu" - bitte was? Sollte das ein Genetiv oder Relativsatz werden, wenn es fertig ist???


"Der bis zu vier Mitfahrer" sagt lediglich aus, daß maximal vier Mitfahrer möglich sind, es aber generell gilt, egal wieviele Mitfahrer es sind.

Viele Grüße, Sören

Aber das "der bis zu 4 Mitfahrer" passt doch überhaupt nicht in den Satz.

Bei Vorlage einer eigenen BahnCard 25 (...) wird der BahnCard 25-Rabatt nicht zusätzlich gewährt.
Das ist ein verständlicher Satz.

Das "der bis zu..." muss noch eine andere Bedeutung haben.
Oder meint das, dass auch für die anderen 4 Mitfahrer keine Rabatt-Kombination möglich ist? Sprich der 4. Mitfahrer hat eine BC25, wobei man bei der Buchung nicht seine mit der WM-BC25 kombinieren dürfte...?!

Korrekter Satz

Sören Heise, Region Hannover, Freitag, 15.07.2011, 17:14 (vor 4688 Tagen) @ flyingska
bearbeitet von Sören Heise, Freitag, 15.07.2011, 17:15

Der Satz ist aus grammatischer Sicht korrekt, wenn auch ein klein wenig umständlich formuliert:

Bei Vorlage einer eigenen BahnCard 25 der bis zu 4 Mitfahrer wird der BahnCard 25-Rabatt nicht zusätzlich gewährt.


In Reihe Subjekt-Prädikat-Objekt sähe der Satz so aus:

Der BahnCard 25-Rabatt wird bei Vorlage einer eigenen BahnCard 25 der bis zu 4 Mitfahrer nicht zusätzlich gewährt.


Es wäre vielleicht sinnvoller gewesen, zu schreiben:

Der durch die Weltmeisterinnen-Bahncard 25 gewährte Rabatt kann nicht mit anderen Bahncard-Rabatten kombiniert werden.

Bei Vorlage einer eigenen BahnCard 25 (...) wird der BahnCard 25-Rabatt nicht zusätzlich gewährt.
Das ist ein verständlicher Satz.


Da hätte ich Bei Vorlage einer eigenen BahnCard 25 (...) wird der BahnCard 25-Rabatt nicht ein zweites Mal gewährt. geschrieben, da ja der WMBC25-Rabtt in gewisser Weise auch ein BC25-Rabatt ist.

Das "der bis zu..." muss noch eine andere Bedeutung haben.

Die WMBC25 gewährt 25% Rabatt, dies für den Karteninhaber und maximal vier Mitreisende. Das sehe ich richtig?
Wenn Du schreibst: Oder meint das, dass auch für die anderen 4 Mitfahrer keine Rabatt-Kombination möglich ist? Sprich der 4. Mitfahrer hat eine BC25, wobei man bei der Buchung nicht seine mit der WM-BC25 kombinieren dürfte...?!, dann sehe ich das genauso: Der Rabatt der WMBC25 kann nicht weiter reduziert werden, es sind also eventuelle Bahncard25s der Mitreisenden quasi ungültig (in dem Sinne, daß sie nicht genutzt werden können, um den Fahrpreis weiter zu drücken). Für den zu erhaltenden Rabatt ist ausschließlich nur die WMBC25 verantwortlich, weitere BCs nicht. Völlig unabhängig, ob null oder vier Mitfahrer.

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Warum heißt die übrigens "Weltmeister BahnCard 25" (nur echt mit Deppenleerzeichen), also in der maskulinen Variante?

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Nächstes Jahr gibt's dann vermutlich den Europameisterpaß, auch gültig für Fahrten nach Дніпропетровськ oder Szczebrzeszyn, Кам'янець-Подільський oder Skarżysko-Kamienna? ;-)

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Viele Grüße, Sören

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Korrekter Satz

flyingska, Freitag, 15.07.2011, 17:36 (vor 4688 Tagen) @ Sören Heise

Gut, soweit auch alles leicht verständlich.

Nun ist die Frage, ob eine 2. WM-BC25 auf den gleichen Namen und eine 2. Fahrkarte auf der gleichen Strecke irgendetwas mit dieser Regelung zu tun hat.
Ich meine auch, dass sich dies nur auf den Fall normale BC und WM-BC25 bezieht, aber nicht ausschließt, dass man eine 2. WM-BC25 erwirbt und diese für eine seperate 2. Fahrkarte nutzt.

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