Können Schlafwagenabteile von innen geöffnet werden? (Allgemeines Forum)

SeL, Montag, 14.03.2011, 16:50 (vor 4811 Tagen)
bearbeitet von SeL, Montag, 14.03.2011, 16:52

Hallo,

ich lese gerade einen Spiegel-Bericht über den Prozess zu einem Brand im Schlafwagen Paris – München 2002. Dabei fällt mir auf (Zitat stark zurechtgeschnitten):

Der Zugbegleiter hatte [versehentlich] das Feuer ausgelöst. Der heute 64-Jährige lief daraufhin in Panik durch den Zug und vergaß dabei, die von außen abgeriegelten Schlafwagenabteile zu öffnen. [...] Sowohl DB als auch SNCF weisen die Vorwürfe zurück. Laut DB entsprach der Schlafwagen den gültigen Normen und Regelungen.

Ich will hier nicht dramatisieren, aber die erste Reaktion bei mir ist ein leichtes Erschrecken, dass man als Passagier im Schlafwagen offenbar in der Nacht eingeschlossen ist – sollte es nicht besser möglich sein, von innen zu öffnen? Dann kommen andere Gedanken, etwa an kriminelle Mitpassagiere, die in der Nacht Komplizen das Abteil von innen öffnen, aber letztendlich sollte die Fluchtmöglichkeit bei Unfällen gegenüber anderen Erwägungen überwiegen, oder? (Gibt es immer andere Fluchtwege, z.B. per Nothammer durch die Scheiben?)

Ich frage mich also, wie das mit dem Verriegeln und dem Öffnen-Können von innen und außen heute gelöst ist. Meine letzte Schlafwagenfahrt ist leider lange her, so dass ich mich nicht mehr erinnere. Wenn jemand ein Missverständnis von mir aufklärt oder sogar etwas über "gültige Normen und Regelungen" weiß, umso besser ... Danke für Antworten.

Wagenmaterial im Unglückszugs

Tob, Montag, 14.03.2011, 16:58 (vor 4811 Tagen) @ SeL

Wenn ich es noch recht in Erinnerung habe, waren dies sehr alte Wagen - aus den 1960er(?)-, die heute nicht mehr verkehren.

Gruß

Tobias

Können Schlafwagenabteile von innen geöffnet werden?

sflori, Montag, 14.03.2011, 17:15 (vor 4811 Tagen) @ SeL

Ich hab das auch zunächst falsch verstanden: Der Wagen war an den Übergängen verschlossen - nicht die einzelnen Abteile.

Weitere Infos auch hier:
http://www.drehscheibe-foren.de/foren/read.php?2,5297340


Bye. Flo.

Ja, Schlafwagenabteile können von innen geöffnet werden

SST, Köln-Südstadt, Montag, 14.03.2011, 17:47 (vor 4811 Tagen) @ SeL

In den verschiedenen Berichten wird aus meiner Sicht einiges durcheinander gebracht.

Hauptkritikpunkt war und ist wohl der Verschluß der Schlafwagen-Außentüren durch eine im Wagen befindliche Innenverriegelung. Dadurch konnten die Rettungskräfte nicht unmittelbar in den Wagen gelangen bzw. die Reisenden nicht aussteigen. Sie kannten sich mit den Verriegelungen nicht aus und der Schlafwagenschaffner hatte ja nach dem Brand den Schlafwagen im Schock und mit brennenden Haaren innerhalb des Zuges verlassen (ohne die Außentürverriegelungen aufzuheben und ohne die Reisenden zu informieren).

Diese Verriegelungen waren allerdings durchaus üblich und genehmigt bzw. vorgeschrieben, damit keine "unerwünschten Reisenden" (sprich: organisierte Banden) bei Betriebshalten oder bei Rangiervorgängen zusteigen konnten.

Darüber hinaus gab es weitere "Verschließmöglichkeiten":

- von innen im Abteil durch Verriegelungen bzw. z.T. durch Schlösser
- einzelne, nicht belegte Abteile von außen z.T. durch Schlösser
- die Wagenübergangstüren, was in diesem Fall aber wohl nicht so war, da der Schlafwagenschaffner ja durch den Zug lief, um den SNCF-Zugführer zu informieren.

Soweit mein Kenntnisstand.

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