Umtausch von Geschenkgutscheinen (Fahrkarten und Angebote)

heinz, Dienstag, 01.03.2011, 13:12 (vor 4828 Tagen)

Hallo zusammen.

Ich habe noch diverse Geschenkgutscheine rumliegen, gültig für 5 Jahre ab Ausstellung. Diese kann ich nur am Schalter einlösen, was meinen sonstigen Fahrkartenkaufgewohnheiten deutlich zuwiderläuft. So habe ich mich erst neulich darüber geärgert, am Schalter mit dem Gutschein einen wesentlich höheren Preis für ein Sparpreisticket und die dazugehörenden Reservierungen bezahlt zu haben als mich das gamze online gekostet hätte.

Für den Restbetrag bekomme ich immer neue Gutscheine ausgestellt, die nur ein Jahr gültig sind, die aber nun auch im Internet einlösbar sind (mit Gutschein-Code). Nun zu meiner Frage: Kann ich einen Geschenkgutschein auch einfach in solch einen Restwertgutschein umtauschen oder muss ich immer eine Fahrkarte kaufen? Falls ich letzteres tun muss: Was ist denn - eurer Erfahrung nach - die günstigste Fahrkarte, die man am Schlater kaufen kann? Ich dachte da an irgendein NV-Ticket außerhalb eines Verbundes für ein Kind mit BC 50 für die Fahrt zwischen zwei nah beieinander liegenden Bahnhöfen. Oder gibts einen Mindespreis für Fahrkarten nach DB-Tarif?

Danke schonmal,
Heinz

günstige Fahrkarten am Schalter

fjk, Dienstag, 01.03.2011, 14:20 (vor 4828 Tagen) @ heinz

Moin,

eine ziemlich günstige Fahrkarte am Schalter ist der Übergang IC->ICE auf längeren Strecken, auf denen der ICE nichts zu suchen hat. So beträgt der Preisunterschied zwischen Köln und Hamburg auf direktem Weg 1 Euro, mit BC also 50 cent. "Eigentlich" bekommt man den zwar nur, wenn man eine entsprechende Fahrkarte (also K-HH im IC) vorzuweisen hat, aber die kann man ja noch rechtzeitig wieder "wegtauschen".

Überhaupt: wenn man die Gutscheine nicht direkt umtauschen kann (was ich schon äußerst unkulant fände), wie sieht es denn mit davon gekauften regulären Fahrkarten aus? Die Frage wurde schon hier nicht beantwortet:-(*, würde aber einen Weg zur Gutscheinerneuerung (hier geht es ja nicht mal wirklich um Gültigkeitsverlängerung, sondern nur um den Code) ohne Nennwertverlust eröffnen.

Natürlich darf man dafür keinen Sparpreis kaufen;-)

warnt fjk


*) Ja, und ein schneller Einsatz der Suchfunktion beantwortet auch nur die Frage, ab welchem restwert Gutscheine in bar ausgezahlt werden.

Noch günstiger

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 01.03.2011, 14:29 (vor 4828 Tagen) @ fjk

...ist eine Fahrkarte zu einem möglichst geringen Abstand. Die günstigste erstellbare Fahrkarte kostet somit 35 Cent und ist eine Kinderfahrkarte mit Bahncard 50, beispielsweise für Bad Pyrmont - Lügde.

... und auch die

fjk, Dienstag, 01.03.2011, 15:04 (vor 4828 Tagen) @ Fabian318

sollte umtauschbar sein.

Sogar noch besser, wenn der Lospreis sich durch geschickte Großkundenaboanwendung auf 30 Cent drücken ließe.

Aber halt: benötigt man für eine Kinderfahrkarte mit Bahncardtarif nicht "eigentlich" auch eine Bahncard für das vermeintlich alleinreisende Kind?

Und überhaupt: wieso wird hier eine Teilstrecke meiner ersten aktenkundigen (Umsteige-?)Alleinfahrt für einen solchen Spottpreis als Luftbuchungshilfestellung angeboten? Frechheit;-) Und ein ganz hartnäckiger OT-Samen...

gärtnert
fjk

... und auch die

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 01.03.2011, 15:05 (vor 4828 Tagen) @ fjk

Aber halt: benötigt man für eine Kinderfahrkarte mit Bahncardtarif nicht "eigentlich" auch eine Bahncard für das vermeintlich alleinreisende Kind?

Klar, für eine Kinderfahrkarte muss man sogar auch Kind i.S.d. DB-AGB sein. ;-) Aber all diese Nachweise werden beim Kauf nicht verlangt.

... und auch die

Tommyboy, OWL, Dienstag, 01.03.2011, 16:20 (vor 4828 Tagen) @ fjk

Sollte, aber am Schalter weigerte man sich bei mir, weil dann über dem Preis KE für Keine Erstattung steht. Die hatten wohl Angst, dass der Betrag dann als Fehlbetrag verbucht werden muss...

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum