Gültigkeitsdauer bei "sofortigem Fahrtantritt" (Allgemeines Forum)

Lennart, Sonntag, 06.02.2011, 20:19 (vor 4845 Tagen)

Hallo,

was bedeutet "sofortiger Fahrtantritt" im RMV bei Kauf der Fahrkarte am Automaten? Wenn ich das Ticket im Bus kaufe, erklärt es sich von selbst. Aber wie viel Zeit darf zwischen Kauf am Automaten und Fahrtantritt dann liegen? Vielleicht kennt sich jemand aus...

Danke

Lennart

Gültigkeitsdauer bei "sofortigem Fahrtantritt"

GUM, Sonntag, 06.02.2011, 20:27 (vor 4845 Tagen) @ Lennart

Zur Homepage des RMV geht es hier:

http://www.rmv.de/coremedia/generator/RMV/Tickets/Fahrkartensortiment/SpontanfahrerTick...

Relativ weit unten findet sich dann:
"Einzelfahrkarten berechtigen zur Durchführung einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen in Richtung auf das Fahrtziel und unter Wahrung des jeweils nächstfolgenden Anschlusses."

Hoffe das hilft weiter.

Grüße GUM

Gültigkeitsdauer bei "sofortigem Fahrtantritt"

Lennart, Sonntag, 06.02.2011, 20:31 (vor 4845 Tagen) @ GUM

Nicht wirklich. Folgende konkrete Situation: Ticketkauf 17:17 Uhr, Fahrtantritt ca. 18:30 Uhr, Fahrtende ca. 19:00 Uhr (das Ticket wurde vorher nicht für eine Teilstrecke o.ä. benutzt). Gültig oder nicht?

Gültigkeitsdauer bei "sofortigem Fahrtantritt"

JumpUp, Sonntag, 06.02.2011, 20:37 (vor 4845 Tagen) @ Lennart

Wenn um 18.30 der erste Zug auf Deiner gewählten Strecke fährt ist das in Ordnung. Wenn aber schon um 18:00 ein zu Deinem Ziel fuhr, musst du diesen nehmen

Gültigkeitsdauer bei "sofortigem Fahrtantritt" / Sorry

GUM, Montag, 07.02.2011, 20:12 (vor 4844 Tagen) @ Lennart

Nicht wirklich. Folgende konkrete Situation: Ticketkauf 17:17 Uhr, Fahrtantritt ca. 18:30 Uhr, Fahrtende ca. 19:00 Uhr (das Ticket wurde vorher nicht für eine Teilstrecke o.ä. benutzt). Gültig oder nicht?

Kann da leider nicht weiterhelfen, sorry. Bitte die anderen Posts dazu beachten. Beim Münchner Verbund könnte ich es Dir genau sagen, aber RMV leider nicht.

Achtung in anderen Verbünden...

RhBDirk, Sonntag, 06.02.2011, 21:04 (vor 4845 Tagen) @ Lennart

...gibts eine zeitliche Beschränkung:

Nur mal eine Auswahl z.B. vom VRR:
http://www.vrr.de/de/tickets_und_tarife/ab_und_zu_fahrer/einzelticket/index.php?seite=/...

Oder VRS:
http://www.vrsinfo.de/tickets/tarifinformationen.html

KVV:
http://www.kvv.de/fahrkarten/allgemeine-informationen/gueltigkeitsdauer.html

VVS:
http://www.vvs.de/tickets/einzelnefahrtentagestickets/einzelticket2011

Und im RMV gibts keine zeitliche Einschränkung der Nutzung nach Entwertung? Erstaunlich. Das lässt ja Betrügern großen Spielraum...

Achtung in anderen Verbünden...

Lennart, Sonntag, 06.02.2011, 21:07 (vor 4845 Tagen) @ RhBDirk

Viel schlimmer. Es gibt keine Entwertung. So werde ich aus Arglosigkeit zum Schwarzfahrer... 17:17 Ticket gekauft, 18:35 Ticket bei Kontrolle nicht gefunden, FPN ausstellen lassen. Und das inzwischen tief im Rucksack gefundene Ticket soll nie für meine Fahrt gültig gewesen sein. Grml.

Bezahlen und unter "Lehrgeld" verbuchen

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Sonntag, 06.02.2011, 21:09 (vor 4845 Tagen) @ Lennart

Hallo,

Viel schlimmer. Es gibt keine Entwertung. So werde ich aus Arglosigkeit zum Schwarzfahrer... 17:17 Ticket gekauft, 18:35 Ticket bei Kontrolle nicht gefunden, FPN ausstellen lassen. Und das inzwischen tief im Rucksack gefundene Ticket soll nie für meine Fahrt gültig gewesen sein. Grml.

da es keine personengebundene Fahrkarte war, ist es in deinem Fall egal, wann das gekauft wurde. Bei der Kontrolle konntest du keinen Fahrschein vorweisen -> FPN.
Das kannst du nur bezahlen und unter "Lehrgeld" verbuchen. Es wird dir bestimmt nicht noch einmal passieren.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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Bezahlen und unter "Lehrgeld" verbuchen

Lennart, Sonntag, 06.02.2011, 21:12 (vor 4845 Tagen) @ Holger_HAM


da es keine personengebundene Fahrkarte war, ist es in deinem Fall egal, wann das gekauft wurde. Bei der Kontrolle konntest du keinen Fahrschein vorweisen -> FPN.
Das kannst du nur bezahlen und unter "Lehrgeld" verbuchen. Es wird dir bestimmt nicht noch einmal passieren.


Das verstehe ich nicht ganz. Was hat das mit Personenbindung zu tun? Auf der FPN steht, dass sich der erhöhte Fahrpreis vermindert, wenn ich innerhalb von 14 Tagen im RZ eine für die betroffene Fahrt gültige Fahrkarte nachweisen kann. Der Mitarbeiter im RZ nahm auch nur Bezug auf die Zeit, nicht auf eine Personenbindung die es ja bei Einzelfahrten im Verbund eh nicht gibt. Er meinte, ich solle es per Post oder online einreichen, die könnten es vielleicht aus Kulanz machen (auch hier nahm er nur Bezug auf den Zeitaspekt).

Bezahlen und unter "Lehrgeld" verbuchen

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Sonntag, 06.02.2011, 21:18 (vor 4845 Tagen) @ Lennart

Hallo,


da es keine personengebundene Fahrkarte war, ist es in deinem Fall egal, wann das gekauft wurde. Bei der Kontrolle konntest du keinen Fahrschein vorweisen -> FPN.
Das kannst du nur bezahlen und unter "Lehrgeld" verbuchen. Es wird dir bestimmt nicht noch einmal passieren.

Das verstehe ich nicht ganz. Was hat das mit Personenbindung zu tun? Auf der FPN steht, dass sich der erhöhte Fahrpreis vermindert, wenn ich innerhalb von 14 Tagen im RZ eine für die betroffene Fahrt gültige Fahrkarte nachweisen kann. Der Mitarbeiter im RZ nahm auch nur Bezug auf die Zeit, nicht auf eine Personenbindung die es ja bei Einzelfahrten im Verbund eh nicht gibt. Er meinte, ich solle es per Post oder online einreichen, die könnten es vielleicht aus Kulanz machen (auch hier nahm er nur Bezug auf den Zeitaspekt).

es würde mich arg wundern, wenn sich ein Verkehrsunternehmen in Deutschland darauf einlassen würde. Denn sonst wäre es ja einfach: Schwarz fahren, bei der Kontrolle auffallen und anschließend Fahrkarte erschnorren bzw. aus dem Mülleimer sammeln.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
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Beförderungsbedingungen RMV

Sascha Heß, Sonntag, 06.02.2011, 22:00 (vor 4845 Tagen) @ Lennart

Hallo!

Schau nochmal auf deine FN! Steht da Fahrkarte oder Zeitkarte?

Ich habe gerade mal in den Beförderungsbedingungen nachgelesen udn dort findet sich unter §8, Absatz 5 die entsprechende Regelung.
Die Ermäßigung des erhöhten Beförderungsentgeltes wird nur angewandt,w enn es um persönliche Zeitkarten geht. In anderen Fällen nicht.

Viele Grüße
Sascha

Beförderungsbedingungen RMV

Lennart, Sonntag, 06.02.2011, 22:07 (vor 4845 Tagen) @ Sascha Heß
bearbeitet von Lennart, Sonntag, 06.02.2011, 22:10

Hallo!

Schau nochmal auf deine FN! Steht da Fahrkarte oder Zeitkarte?

Ich habe gerade mal in den Beförderungsbedingungen nachgelesen udn dort findet sich unter §8, Absatz 5 die entsprechende Regelung.
Die Ermäßigung des erhöhten Beförderungsentgeltes wird nur angewandt,w enn es um persönliche Zeitkarten geht. In anderen Fällen nicht.

Viele Grüße
Sascha

Mhm. Das sieht dann nach den Beförderungsbedingungen schlecht aus. Auf der FN steht allerdings "... wenn Sie zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen Fahrkarte waren".

Auf der FN steht aber z.B. auch eine Frist von 2 Wochen und nicht von einer Woche wie in den von dir zitierten Beförderungsbedinungen im RMV. Auch sind auf der FN nur Kontaktdaten der Bahn angegeben, wie z.B. www.db-fahrpreisnacherhebung.de.

Was gilt denn nun, besonders bezüglich der Frist? Sehr merkwürdig alles.

Beförderungsbedingungen RMV

Fabian318, Münster i. W., Montag, 07.02.2011, 02:06 (vor 4845 Tagen) @ Lennart

Mhm. Das sieht dann nach den Beförderungsbedingungen schlecht aus. Auf der FN steht allerdings "... wenn Sie zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen Fahrkarte waren".

Du kannst aber nicht nachweisen, dass du zu dem Zeitpunkt Inhaber eines gültigen Fahrscheines gewesen bist. Die Einzelfahrkarte kann sich ja auch wer anders gekauft (und genutzt) haben. Der Nachweis ist demnach nur mit einer persönlichen Fahrkarte zu führen (bspw. personalisiertes Onlineticket). Die EVO schränkt dies dahingehend zwar nicht ein, allerdings steht dort, dass es eben nachgewiesen werden muss.

Beförderungsbedingungen RMV

Tommyboy, OWL, Montag, 07.02.2011, 00:11 (vor 4845 Tagen) @ Sascha Heß

Hängt das vom Verbund ab, ob die 40 Euro auf 7 ermäßigt werden?

Ich würde es mal bei verschiedenen Schaltern probieren, manchmal hat man Glück. Ein Freund von mir hatte neulich ein ähnliches Problem. Er besitzt eine Streckenzeitkarte, übertragbar, für eine verbundübergreifende Relation in NRW. Er hatte dann einmal die Karte nicht dabei und im RZ weigerte man sich, die FN niederzuhalten, weil die FK übertragbar war und somit eine andere Person zum gleichen Zeitpunkt damit hätte unterwegs gewesen sein können.

ABER: in einem anderen RZ hatte er Glück, dort wurde die FN tatsächlich reduziert, probieren lohnt sich hier.

Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

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SST, Köln-Südstadt, Montag, 07.02.2011, 02:36 (vor 4845 Tagen) @ Lennart

Das verstehe ich nicht ganz. Was hat das mit Personenbindung zu tun? Auf der FPN steht, dass sich der erhöhte Fahrpreis vermindert, wenn ich innerhalb von 14 Tagen im RZ eine für die betroffene Fahrt gültige Fahrkarte nachweisen kann. Der Mitarbeiter im RZ nahm auch nur Bezug auf die Zeit, nicht auf eine Personenbindung die es ja bei Einzelfahrten im Verbund eh nicht gibt. Er meinte, ich solle es per Post oder online einreichen, die könnten es vielleicht aus Kulanz machen (auch hier nahm er nur Bezug auf den Zeitaspekt).

Der einzig mögliche Weg wurde doch vom Mitarbeiter im RZ beschrieben: mit einem freundlichen Brief die Sachlage schildern. Wenn Du in keiner "Schwarzfahrerkartei" bist und alles plausibel und nachvollziehbar beschreibst, vielleicht hast Du dann ja doch noch auf dem Kulanzwege Glück.

In diesem Sinne alles Gute.

Per Post einschicken

Lennart, Montag, 07.02.2011, 07:20 (vor 4845 Tagen) @ SST

Okay. Bleibt das Problem mit den unterschiedlich angegebenen Fristen. Was gilt? 1 Woche laut RMV oder 2 Wochen laut FN und Bahn-Homepage?

Gültigkeitsdauer bei "sofortigem Fahrtantritt"

Hustensaft, Montag, 07.02.2011, 06:31 (vor 4845 Tagen) @ Lennart

Eigentlich ist das ganz einfach:

Sofortiger Fahrtantritt bedeutet, dass Du die nächste erreichbare Fahrtgelegenheit zu benutzen hast. Wichtig ist, dass es hier auf die tatsächliche Möglichkeit ankommt, nicht auf die fahrplanmäßige, was vor allem bei Verbindungen, bei denen ein Umstieg erforderlich ist, von Bedeutung ist. Fahrtunterbrechungen sind im RMV nicht erlaubt, beim Umstieg ist der nächste Anschluss zu benutzen, d.h. vor allem, wenn ein verspäteter Anschluss wegen der Verspätung erreicht wird, muss dieser genutzt werden (das Nachweisproblem lassen wir mal weg).

Noch Fragen?

sofort halt

ice_pendler, Montag, 07.02.2011, 09:26 (vor 4845 Tagen) @ Hustensaft

Sofortiger Fahrtantritt bedeutet, dass Du die nächste erreichbare Fahrtgelegenheit zu benutzen hast.

Stimmt, ich kenne dramatische Fälle von Menschen, die in verschiedenen Situationen vom RMV-Kontrolleur noch einen erhöhten Fahrpreis aufgebrummt bekamen. Da gibt es nur ganz wenig Spielraum. Und eine Stunde später ist da im Spielraum leider eher nicht drin.

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