Seit dem 29. Juli 2009 gelten neue Fahrgastrechte. Auf die immer wiederkehrenden Fragen, denen ein Kunde im Verspätungsfall gegenüber steht, haben wir die Antworten mitsamt einiger Beispiele zusammen gefasst. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies keine offizielle Information ist und für Fehler nicht haften. Anregungen und Korrekturen nehmen wir natürlich gerne entgegen.

Nach den nun geltenden Regeln, die nicht in allen Punkten eine Verbesserung zur bisherigen Praxis bei Verspätungen darstellen, hat der Fahrgast folgende Rechte:

Erstattungen

In welchem Gesetz/Verordnung ist die Höhe der Entschädigung geregelt?
(Das EU-Gesetz lässt den Punkt offen)

Ab welcher Verspätung bekomme ich wie viel?
Ab 60 min. Verspätung gibt es 25% vom Wert der Fahrkarte (bzw. bei einer Hin- und Rückfahrkarte den entsprechenden Teilbetrag), ab 120 min. gibt es 50%. Maßgebend ist die Verspätung am Ende der Reisekette, also am Zielbahnhof, der auch auf der Fahrkarte aufgedruckt ist.

Wie hoch ist die Entschädigung bei Zeitkarten?
Für Wochen- und Monatskarten gibt es ab 60 Minuten Verspätung im Fernverkehr 5€ (2. Klasse) bzw. 10€ (1. Klasse) und im Nahverkehr 1,50€ (2. Klasse) bzw. 2,25€ (1. Klasse). Dabei ist zu beachten, dass erst Beträge ab 4€ ausgezahlt werden, man muss also sammeln. Bei Zeitkarten des Nahverkehrs müssen daher in der 2. Klasse min. drei Verspätungen von mindestens 60 Minuten vorliegen, in der 1. Klasse zwei, die während der Gültigkeit dieser einen Wochen- bzw. Monatskarte entstanden sind.
Bei der BahnCard 100 gibt es Pauschal 10€ (2. Klasse) bzw. 15€ (1. Klasse).

Wenn der Reisende eine Fernverkehrs-Monatskarte hat, auf dieser Reise aber nur im
Nahverkehr fährt: Wird nach Fern- oder nach Nahverkehrsregeln entschädigt?

Was gilt bei dem Schönen-Wochenende-Ticket und den Ländertickets?
Es gelten dieselben Beträge wie bei Zeitkarten im Nahverkehr.

Wie verhält es sich mit den Regelungen innerhalb von Verkehrsverbünden?
Auch innerhalb von Verkehrsverbünden gelten die Fahrgastrechte für Fahrten in der Eisenbahn. Die bisherigen, freiwillgen Fahrgastrechte werden abgelöst. Es steht jedoch den Verkehrsverbünden frei, weitergehende Regelungen zu treffen. In solchem Fall sollte man sich an seinen Verkehrsverbund wenden.

Besteht ein Anspruch auf Entschädigung wenn die U-Bahn oder der Linienbus zu spät war?
Nein. Anspruch besteht nur auf Eisenbahnverkehrsleistungen.

Wo bekomme ich meine Entschädigung her?
Die Entschädigung bekommt man beim Servicecenter Fahrgastrechte. Entschädigungen für Relationsbezogene Fahrkarten, Sprinter-Aufpreis und Fahrradtageskarte-Nahverkehr bekommt man auch im Reisezentrum.

Werden Fahrräder gleich entschädigt wie Personen?

Kann man Entschädingungen für 3 Personen gleichzeitig ausbezahlen lassen?
Die Entschädigung wird für die Fahrkarte ausgegeben, gleichgültig wieviele Personen auf der Fahrkarte eingetragen sind.

Alternative Reiseroute

Mein geplanter Zug ist zu Spät. Kann ich jetzt einfach den nächsten nehmen?
Sofern eine um min. 20 Minuten verspätete Ankunft am auf der Fahrkarte aufgedruckten Zielbahnhof zu erwarten ist, kann die Reise unverzüglich mit einem anderen Zug fortgesetzt werden, auch auf einer anderen Route und/oder einer anderen Produktkategorie (Nahverkehr/IC/ICE/Nachtzug), allerdings nicht mit reservierungspflichtigen Zügen oder Sonderzügen.

Bitte beachten:

Was bedeutet «zu erwartende Verspätung»
Schlicht und einfach gesagt, die Verspätung, die mit Blick auf die aktuelle Verkehrslage der Zug am Umstiegsbahnhof oder Zielort des Reisenden wahrscheinlich erreicht wird. Genaue Auskunft über Prognosen kann nur das Personal geben.

Was mache ich wenn sich hinterher (nachdem ich mein neues Fernverkehrsticket gekauft habe) herausstellt, dass es höhere Gewalt war und mir keine Entschädigung zusteht?
An die Schlichtungsstellen wenden:
www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/fahrgastrechte_schlichtung.shtml
Sie vermittelt in Konfliktsituationen zwischen Eisenbahnunternehmen, das die Verspätung verursacht hat, und dem Kunden. Wie hoch die Chancen auf eine nachträgliche Entschädigung sind, hängt vom Einzelfall ab.

Wenn Abends kein Zug mehr fährt

Wann habe ich Anspruch auf eine Übernachtung?
Kann wegen Zugausfall oder Verspätung die Fahrt nicht am selben Tag fortgesetzt werden, oder ist diese unzumutbar, wird dem Reisenden eine Übernachtung in einem Hotel oder einer anderen Unterkunft kostenfrei ermöglicht. Ist eine Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel (z.B. Taxi) günstiger, wird dieses gewährt.
Unzumutbarkeit liegt u.a. bei einer schwangeren Frau, einer Frau mit Kind, einem Erkrankten oder bei alten und gebrechlichen Reisenden vor.

Wo erfolgt die Abwicklung einer Hotelbernachtung?
Ausschließlich am Service Point oder ggf. beim Zugpersonal.

Kann ich mir selbst eine Übernachtung oder eine Weiterbeförderung organisieren?
Ja, sofern kein ServicePoint vorhanden oder dieser bereits geschlossen ist. Die Erstattung erfolgt nur im angemessenen Rahmen (bis ca. 80€), die Bearbeitung erfolgt dann ausschliesslich über das Servicecenter Fahrgastrechte.

Was ist, wenn kein Hotel für 80 EUR zu bekommen ist? (z.B. Messe in Hannover)

Wann erfolgt die Weiterreise in einem anderen Verkehrsmittel (z.B. Taxi)?
Wenn die fahrplanmäßige Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr ist und eine zu erwartende Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort vorliegt, oder wenn der Zielort wegen Ausfall der letzten fahrplanmäßigen Verbindung nicht vor 24 Uhr erreichen kann.

Sind das nicht auch die Kriterien für eine Übernachtung?

Kann ich meine Reise abbrechen?
Ja, bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof. Es bestehen Ansprüche auf eine entgeltfreie Erstattung des Fahrpreises für

Allgemeines zum Prozedere

Wozu gibt es ein Servicecenter Fahrgastrechte?
Die Regelungen gelten für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen. Somit hat der Reisende nur einen Ansprechpartner.

Wie lautet die Adresse vom Servicecenter Fahrgastrechte?
Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt

Wo bekomme ich das neue Fahrgastrechte-Formular?
Fahrgastrechte-Formular mit Bestätigung der Verspätung: Beim Zugbegleiter des verspäteten Zuges oder am Service Point (bis spätestens 5 Tage nach der verspäteten Fahrt).
Fahrgastrechte-Formular ohne Bestätigung: Im Reisezentrum, am Service Point oder im Internet unter www.bahn.de/fahrgastrechte oder www.fahrgastrechte.info.

Wann/Wozu braucht man ein FGF mit Bestätigung?

Was ist wenn eine Bestätigung z.B. durch den Servicepoint nicht möglich ist?
Dann muss das Fahrgastrechte Formular zusammen mit der Fahrkarte und ggf. allen anderen Belegen an das Servicecenter Fahrgastrechte zu senden.

Muss die Orginalfahrkarte abgegeben werden?
Nur wenn man seine Ansprüche im DB Reisezentrum oder einer DB Agentur geltend machen möchte.

Ansonsten genügt eine Kopie der Fahrkarte, oder wie?

Welche Arten der Entschädigung kann ich wählen?

Bitte beachten, welche Fahrkarten wo bearbeitet werden!

Wie lange kann ich meine Rechte geltend machen?
Bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit der Fahrkarte. Bitte beachten: Der ServicePoint bestätigt eine Verspätung oder Ausfälle nur bis zu 5 Tage nach Fahrt.

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