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Hallo zusammen,
ich pendle derzeit zwischen Köln und Brüssel - aus Kostengründen ohne Thalys und ICE - und habe das Problem dass ich mich beim Kauf der Rückfahtkarte, also von Belgien nach Deutschland (= in Belgien sehr viel teurer als in Deutschland) auf einen bstimmten Tag festlegen muss. Die Tickets sind also nicht einen Monat gültig; lt. Auskunft des DB-Personals liegt dies in den neuen Richtlinien der NGBE (= SNCB/NMBS) begründet (= Kilometerpauschale nicht erfüllt.
Leider hatte ich vergessen zu fragen, ob das auch gelten würde, wenn ich das Ticket bis Aachen Süd(Gr) lösen würde. Gelten die Tickets dann wieder einen Monat, da die Strecke innerdeutsch ware?
Weiterhin wäre die Frage, ob ich innerbelgisch zwischen Aachen Süd(Gr) und Hergenrath lösen kann: Vor Jahren ging das, aber ein Zub meinte mal das ginge nicht mehr.
Darf ich - wenn ich mit dem Railpass bis Hergenrath fahre - eigentlich im Zug kostenfrei bis zur Grenze (bzw. ggf. Aachen Hbf) zuschlagsfrei nachlösen?
In Hergenrath gibt es zwar weder Schalter, noch Automaten, aber es könnte prinzipiell argumentiert werden, dass ich das Ticket auch in Brüssel oder Lüttich hätte lösen können.
Nach der Abfahrt in Aachen können innerbelgische Tickets zuschlagsfrei beim Zub gelöst werden.
Danke für Eure Hilfe!
Ich bitte mögliche Tipp- und Rechtschreibfehler zu entschuldigen, da ich mich erst a die französischen Tastaturen gewöhnen muss. -;)