Fahrgastrechteformular - Frage zu den "Ab 60min" (Fahrkarten und Angebote)

sven, Dienstag, 04.01.2011, 20:36 (vor 5746 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage bezüglich dem Fahrgastrechteformular. Wie ist genau "ab 60min" zu verstehen. Konkretes Beispiel:

Frankfurt am Main Hbf - Hünfeld
Geplant: ICE 370 um 17:13 Uhr, Umsteigen in Fulda in CAN nach Hünfeld, Ankunft: 18:29 Uhr

Tatsächlich heute: ICE 370 mit +30 aus Frankfurt abgefahren, Anschluss in Fulda konnte natürlich nicht warten. Daher nächste Reisemöglichkeit nach Hünfeld um 19:19 Uhr mit CAN, Ankunft um 19:29 Uhr. Also genau 60min später.

Nun meine Frage, kann ich in diesem Fall das Fahrgastrechteformular ausfüllen? Oder wird es abgelehnt, weil ich genau 60min später angekommen bin.

Vielen Dank für Eure Hilfe und einen schönen Abend noch!

Fahrgastrechteformular - Frage zu den "Ab 60min"

Sascha Heß, Dienstag, 04.01.2011, 20:40 (vor 5746 Tagen) @ sven

Hallo!

Ab 60 Minuten Verspätung hast Du Anspruch auf eine Erstattung.
Du mußt aber aufpassen, es zählt die tatsächliche Ankunftszeit. Wenn der Zug 1 Minute zu früh angekommen sein sollte, bekommst Du nichts.

Viele Grüße
Sascha

Fahrgastrechteformular - Frage zu den "Ab 60min"

Sascha Heß, Dienstag, 04.01.2011, 20:49 (vor 5746 Tagen) @ Sascha Heß

Hallo nochmal,

sorry, nur nochmal ganz klar gesagt:

planmäßige Ankunft: 17:30
tatsächliche Ankunft: 18:30
Erstattung möglich

Viele Grüße
Sascha

Danke für die schnelle Antwort! *owt*

sven, Dienstag, 04.01.2011, 21:14 (vor 5746 Tagen) @ Sascha Heß

- kein Text -

Fahrgastrechteformular - Frage zu den "Ab 60min"

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 05.01.2011, 02:11 (vor 5746 Tagen) @ Sascha Heß

Das war früher, bevor die aktuelle EU-Verordnung in Kraft trat, anders: da hat ja kaum jemand eine Entschädigung erhalten, weil es eine reine FV-Fahrt sein musste und man mit mindestens 61min Verspätung ankommen musste. Heute ist das etwas kundenfreundlicher.

Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Fahrgastrechteformular - Frage zu den "Ab 60min"

fabs, Braunschweig, Mittwoch, 05.01.2011, 03:26 (vor 5746 Tagen) @ Tommyboy

Das war früher, bevor die aktuelle EU-Verordnung in Kraft trat, anders: da hat ja kaum jemand eine Entschädigung erhalten, weil es eine reine FV-Fahrt sein musste und man mit mindestens 61min Verspätung ankommen musste. Heute ist das etwas kundenfreundlicher.

Tommyboy

Moin!
So pauschal ist die Aussage falsch! Richtig sind die 61 Minuten. Wenn ich aber eine Fahrt von Peine nach Frankfurt (Oder) mache und der ICE in Berlin mit mindestens +61 angekommen ist, habe ich - trotz RE-ICE-RE - eine Entschädigung erhalten.

Viele Grüße
fabs

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Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

Fahrgastrechteformular - Frage zu den "Ab 60min"

Tommyboy, OWL, Donnerstag, 06.01.2011, 17:55 (vor 5744 Tagen) @ fabs

Mh, an welches Personal bin ich denn da geraten? Mir wurde damals die Entschädigung versagt, weil der letzte Zug ein RE war. Auf meinen Einwand, dass dann ja Personen, die zu einem Ort reisen, der nur per RE erreichbar ist, nie entschädigt werden, wurde entgegnet, dass sei eben so weil das eine Entschädigung der DB Fernverkehr sei. Dann war es wohl eine falsche Info.

Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Fahrgastrechteformular - Frage zu den "Ab 60min"

Maggus, Ravensburg (Württ), Dienstag, 04.01.2011, 22:34 (vor 5746 Tagen) @ sven
bearbeitet von Maggus, Dienstag, 04.01.2011, 22:35

Nun meine Frage, kann ich in diesem Fall das Fahrgastrechteformular ausfüllen? Oder wird es abgelehnt, weil ich genau 60min später angekommen bin.

Ich kenne auch Fälle, wo 117 Minuten zu 2 Stunden aufgerundet wurden. Aber vielleicht nur, weil 1. Klasse? ;-)

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