"Bitte beachten Sie: Das zünden von Feuerwerkskörpern..... (Allgemeines Forum)

JanGT, Samstag, 01.01.2011, 21:52 (vor 5607 Tagen)

.....ist im Zug, sowie aus den Zugtüren heraus nicht gestattet. Es ist verboten!!"

Sollte ja eigentlich selbstverständlich. Ein Zugbegleiter hat gestern Nachmittag kurz nach der Abfahrt doch noch mal drauf hingewiesen :-)

"Bitte beachten Sie: Das zünden von Feuerwerkskörpern.....

Markus, NNST, Sonntag, 02.01.2011, 00:25 (vor 5607 Tagen) @ JanGT

... ist auch in U-Bahn Stationen nicht gestattet.

Gestern Abend in Nürnberg erlebt: Eine U-Bahn Station musste gesperrt werden weil Idi..... die Station mit Knallern so "zugequalmt" hatten, das man nix mehr gesehen hat.

"Bitte beachten Sie: Das zünden von Feuerwerkskörpern.....

Dan_P, St. Ilgen/Sandhausen, Sonntag, 02.01.2011, 04:20 (vor 5607 Tagen) @ Markus

hey, in U-Bahn-Stationen macht es doch noch mehr "Bumm", das muss man doch verstehen...

Ironie darf selbstverständlich bei Auffinden behalten werden.

--
bye, Dan

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"Bitte beachten Sie: Das zünden von Feuerwerkskörpern.....

cyberle, Düsseldorf, Sonntag, 02.01.2011, 11:04 (vor 5606 Tagen) @ JanGT

Selbst das mitführen von Gefahrgut zu welchem Feuerwerkskörper gehören ist grundsätzlich untersagt

"Bitte beachten Sie: Das zünden von Feuerwerkskörpern.....

Fernpendler, Sonntag, 02.01.2011, 11:13 (vor 5606 Tagen) @ cyberle

Selbst das mitführen von Gefahrgut zu welchem Feuerwerkskörper gehören ist grundsätzlich untersagt

Hmmmm. Menthos und Cola können aber auch eine spezielle Reaktion hervorrufen. Ist das dann auch Gefahrgut? ;o)

§ 7.2 der Beförderungsbedingungen

fabs, Braunschweig, Sonntag, 02.01.2011, 14:21 (vor 5606 Tagen) @ Fernpendler

Moin!

7.2 Beförderungsausschluss
7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen. Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen, explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende, giftige, radioaktive, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche Güter nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der hierzu ergangenen Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), Mopeds oder Mofas und Gegenstände und Stoffe, deren Beförderung aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften verboten ist. Nach den Freistellungsvorschriften der Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) sind für den persönlichen Gebrauch jedoch Zündhölzer, Feuerzeuge, Spraydosen mit ungefährlichem Inhalt, elektronische Aufnahme- und Abspielgeräte, Mobiltelefone sowie tragbare Computer zugelassen.

Viele Grüße
fabs

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

Da man von immer mehr Idioten umgeben ist...

railan, Augsburg, Sonntag, 02.01.2011, 14:33 (vor 5606 Tagen) @ JanGT

...muss man darauf wohl gelegentlich hinweisen.

es gibt sogar welche die machen das im Bus....

Memminger1985, Memmingen, Sonntag, 02.01.2011, 19:34 (vor 5606 Tagen) @ railan

- kein Text -

Da man von immer mehr Idioten umgeben ist...

heinz11, Sonntag, 02.01.2011, 20:37 (vor 5606 Tagen) @ railan

solltest Du vorsichtig sein, wenn Du in den Spiegel schaust... ;-)


heinz

Krass, ...

Benjamin.Keller, Sonntag, 02.01.2011, 22:27 (vor 5606 Tagen) @ railan

...Da man von immer mehr Idioten umgeben ist...

der Kulturpessimismus wird auch immer ausgeprägter :(

*scnr*

Krass, ...

Dan_P, St. Ilgen/Sandhausen, Montag, 03.01.2011, 17:51 (vor 5605 Tagen) @ Benjamin.Keller

...Da man von immer mehr Idioten umgeben ist...


der Kulturpessimismus wird auch immer ausgeprägter :(

s/pessimismus/realismus

*scnr*

me either

--
bye, Dan

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