Zum Ärger der Fahrgäste ... (Allgemeines Forum)
Natürlich ist "nicht freigeben" statthaft" Die Fahrgäste müssen dann halt von sich aus in den IC steigen, dann bekommen sie das Geld wieder zurück.
So einfach ist das aber nicht: das setzt voraus, dass man auch einen Fahrschein nutzt, auf den man sich den IC-Fahrschein erstatten lassen kann. Ist der benutzte Fahrschein ein Länderticket-/SWT/Semesterticket/QDL-Ticket/Verbundticket geht das nicht so. Und ich würde behaupten, dass mindestens 80% der Reisenden, die NRW-Hannover in der Kombination RE6 --> S-Bahn benutzen, mit solchen Fahrscheinen unterwegs sind.
Bei regulären Verbundfahrscheinen (d.h. nicht erheblich ermäßigt) kann man sich das IC-Ticket erstatten lassen.
Wenn andernfalls +60 entstehen würden, müsste es auch gemäß EU-Verordnung bei allen Tickets gehen (auch wenn sich das SC Fahrgastrechte quer stellen wird)
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- Interessantes aus NRW -
JanGT,
31.12.2010, 11:46
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01.01.2011, 02:02
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01.01.2011, 16:32
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