! Kleinkinderabteil (Allgemeines Forum)

db1435, Donnerstag, 30.12.2010, 00:11 (vor 5611 Tagen) @ joerg-dd

Als unser Kind noch kleiner war, haben wir immer einen 4-er Tisch reserviert und dann das Kinderwagenoberteil auf 2 Plätze abgestellt.

Das könnte - je nach Zub - auch mal eine unschöne Situation ergeben, siehe Tfv 600/A:

6. Verhaltenspflichten der Reisenden

6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten

Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. Kleinkindabteile oder -plätze oder Abteile/ Plätze für schwerbehinderte Menschen sind bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen.
In den Zügen der Produktklassen ICE, IC/EC und C darf nicht geraucht werden.
Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden. Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden.
(Ende Textauszug)

Wegen der Fehlbelegung alleine wird sicher niemand von der Fahrt ausgeschlossen, bei einem vollen Zug ist aber schon damit zu rechnen, daß die durch das Kinderwagenoberteil belegten Plätze für Reisende freigegeben werden müssen.

Florian


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