Großbuchstabe (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 23.12.2010, 17:53 (vor 5616 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 23.12.2010, 17:55

Aber abschaffen kann man das scharf geschliffene s in der tat nicht - man hat ihm doch gerade erst den Großbuchstaben Spendiert!?

Der Großbuchstabe ist zum Glück nicht amtlich, es besteht ja auch keinerlei Notwendigkeit für ein großes Esszett. In den seltenen Fällen (Flugscheine etc.) weicht man dann eben auf SS oder ß aus, das ist dann auch egal. Außerdem ist bei Großschreibung, wenn keine Kleinschreibung möglich ist, amtliche Schreibweise SS statt ß.

@Sascha: Steht in deinem Personalausweis eigentlich HESS oder HEß?


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