Wenigstens einer... (Reiseberichte)

liebe70, Mittwoch, 22.12.2010, 00:56 (vor 5569 Tagen) @ Thalyseo

...der es verstanden hat. :-)

Wir haben zwei abgeknipste Verspätungsformulare (von unterschiedlichen Zügen, eine Fahrkarte) erhalten. Kann man die theoretisch beide "einlösen"?

Man kann die auch praktisch einlösen. Ob man es letztendlich tut, bleibt natürlich jedem selbst überlassen.

Ich würde sagen ja, da es sich um zwei unterschiedliche Fahrten handelt!

Vollkommen korrekt.

(Mögliche) Begründung:

Entscheidend müsste die Fahrt - und nicht die Fahrkarte - sein; Du hättest ja auch für die Hin- und Rückfahrt (theoretisch) zwei separate Tickets lösen können. Dein Anspruch bezieht sich auf zwei verschiedene Fahrten, auch wenn die auf einer Fahrkarte stehen.

Eben. Wenn man sowohl auf der Hin- als auch auf der Rückfahrt eine erstattungsfähige Verspätung hat, bekommt man auch für die einzelne Fahrt das jeweilige FGF. Das war früher auch schon so, als es noch die Gutscheine gab.

Wenn Du beide Anträge mit der Fahrkarte gemeinsam einreichst, müsste es eigentlich intern möglich sein, diese getrennt zu bearbeiten.

Geht auch, aber warum sollte man? Ist es nicht eher sinnvoll, beide FGF-Vorgänge unter einem gemeinsamen Datensatz abzulegen? Man kann die Datenbank natürlich auch zumüllen.

Zusammengefaßt:
Egal wieviel FGF der Reisende pro Fahrtrichtung (bezogen auf eine Hin- und Rückfahrkarte) beim SC FGR einreicht, es wird maximal ein Formular erstattet. Der Grund ist, daß die gesamte Reisekette vom Start- bis zum Zielbahnhof geprüft und anhand dessen die jeweilige Entschädigung berechnet wird.


Gruß, Ralf


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