Fahrgastrechte/Bestätigung der Verspätung - Frage (Allgemeines Forum)
alleo, Samstag, 18.12.2010, 02:12 (vor 5589 Tagen)
Hallo,
kurze Frage zu den Fahrgastrechten und der Bestätigung der Verspätung: wenn ich mir diese Bestätigung am Servicepoint hole, brauche ich dazu meine Fahrkarte oder bekomme ich einen Zettel mit entspr. Infos ausgehändigt? Dass ich die Fahrkarte dann gemeinsam mit dem Nachweis einreichen muss ist klar aber brauch ich zur Abholung der Bestätigung die Fahrkarte?
Danke
Fahrgastrechte/Bestätigung der Verspätung - Frage
geloescht, Samstag, 18.12.2010, 02:34 (vor 5589 Tagen) @ alleo
Normalerweise legst du die Fahrkarte hin und darauf wird die Verspätung vermerkt ("IC1234 +25 Minuten" - dazu kommt dann der Stempel des jeweiligen Servicepoints).
Da üblicherweise nur Fahrgäste von Verspätungen betroffen sind / Ansprüche gegen die Bahn geltend machen können hat der Personenkreis normalerweise auch eine Fahrkarte und ein zusätzlicher Zettel erübrigt sich.
Fahrgastrechte/Bestätigung der Verspätung - Frage
Fabian318, Münster i. W., Samstag, 18.12.2010, 03:28 (vor 5589 Tagen) @ alleo
Außerdem sei noch gesagt, dass du zur Geltendmachung deiner Ansprüche natürlich keine schriftliche Bestätigung der Verspätung benötigst.
Bestätigung der Verspätung - Bahncard 100
Frank-RE, Recklinghausen, Samstag, 18.12.2010, 08:39 (vor 5589 Tagen) @ Fabian318
Wie funktioniert das eigentlich bei der Bahncard 100?
Ich lasse mir immer das Faltblatt "Ihr Reiseplan" mit dem Zangenabdruck vom ZUB abstempeln lassen, als Beweis das ich auch wirklich im Zug war.
Das wird allerdings nicht jeder machen und es ist sicherlich auch nicht verpflichtend.
Andererseits lässt die einfache Aussage des Fahrgastes "Ich war auch in dem Zug", ohne weitere Belege, die Möglichkeit sich unberechtigter Weise einen oder mehrere Verspätungsgutscheine zu erschnorren.
Ich finde hier sollten die technischen Möglichkeiten die die BC 100 bieten könnte, ausgenutzt werden. Bspw einmaliges Durchziehen der Karte bei der Kontrolle durch den ZUB. So könnte zumindest dann nachgewiesen werden, das jemand wirklich im Zug war.
Bahncard 100 - Formular ausfüllen - fertig
RhBDirk, Samstag, 18.12.2010, 08:52 (vor 5589 Tagen) @ Frank-RE
Wie funktioniert das eigentlich bei der Bahncard 100?
Ich lasse mir immer das Faltblatt "Ihr Reiseplan" mit dem Zangenabdruck vom ZUB abstempeln lassen, als Beweis das ich auch wirklich im Zug war.Das wird allerdings nicht jeder machen und es ist sicherlich auch nicht verpflichtend.
Andererseits lässt die einfache Aussage des Fahrgastes "Ich war auch in dem Zug", ohne weitere Belege, die Möglichkeit sich unberechtigter Weise einen oder mehrere Verspätungsgutscheine zu erschnorren.Ich finde hier sollten die technischen Möglichkeiten die die BC 100 bieten könnte, ausgenutzt werden. Bspw einmaliges Durchziehen der Karte bei der Kontrolle durch den ZUB. So könnte zumindest dann nachgewiesen werden, das jemand wirklich im Zug war.
Einfach das Formular ausfüllen - fertig. Hat bislang noch keinerlei Probleme gegeben.
Bestätigung der Verspätung - Bahncard 100
heinz11, Samstag, 18.12.2010, 09:16 (vor 5589 Tagen) @ Frank-RE
Wie funktioniert das eigentlich bei der Bahncard 100?
Ich lasse mir immer das Faltblatt "Ihr Reiseplan" mit dem Zangenabdruck vom ZUB abstempeln lassen, als Beweis das ich auch wirklich im Zug war.Das wird allerdings nicht jeder machen und es ist sicherlich auch nicht verpflichtend.
Andererseits lässt die einfache Aussage des Fahrgastes "Ich war auch in dem Zug", ohne weitere Belege, die Möglichkeit sich unberechtigter Weise einen oder mehrere Verspätungsgutscheine zu erschnorren.Ich finde hier sollten die technischen Möglichkeiten die die BC 100 bieten könnte, ausgenutzt werden. Bspw einmaliges Durchziehen der Karte bei der Kontrolle durch den ZUB. So könnte zumindest dann nachgewiesen werden, das jemand wirklich im Zug war.
Ja, genau so. Und da die BC 100 personengebunden ist, am besten noch die Daten wie bei bahn.bonus drei Jahre lang spreichern. Da hüpft doch jedem Profiler das Herz vor Freude bei der Möglichkeit, Bewegungsprofile zu erstellen...
Und die Bahn hat ja in der Vergangenheit bewiesen, daß sie zumindest auf dem Gebiet der Ausforschung von Personen über eine sehr hohe Kompetenz verfügt.
heinz
Bestätigung der Verspätung - Bahncard 100
Frank-RE, Recklinghausen, Samstag, 18.12.2010, 10:09 (vor 5589 Tagen) @ heinz11
bearbeitet von Frank-RE, Samstag, 18.12.2010, 10:11
Ja, genau so. Und da die BC 100 personengebunden ist, am besten noch die Daten wie bei bahn.bonus drei Jahre lang spreichern. Da hüpft doch jedem Profiler das Herz vor Freude bei der Möglichkeit, Bewegungsprofile zu erstellen...
Und die Bahn hat ja in der Vergangenheit bewiesen, daß sie zumindest auf dem Gebiet der Ausforschung von Personen über eine sehr hohe Kompetenz verfügt.
heinz
Nichts anderes ist es doch bei jedem Flugticket bzw Online Ticket. Keiner regt sich darüber auf das Flugtickets namensgebunden sind.... bei der Bahn ist gleich die Demokratie in den Grundfesten erschüttert.....
Bewegungsprofile sind heutzutage gang und gäbe... allein über das Handy gibt es die möglichkeit ein auf 500 meter genaues Bewegungsprofil in den Städten über die eingebuchten Zellen zu erstellen. Wo bleibt denn jetzt der Aufschrei?
Bestätigung der Verspätung - Bahncard 100
geko, München, Samstag, 18.12.2010, 11:04 (vor 5589 Tagen) @ Frank-RE
Ich finde hier sollten die technischen Möglichkeiten die die BC 100 bieten könnte, ausgenutzt werden. Bspw einmaliges Durchziehen der Karte bei der Kontrolle durch den ZUB. So könnte zumindest dann nachgewiesen werden, das jemand wirklich im Zug war.
Genau das ist für mich auch absolut nicht nachvollziehbar. Ohne genaue Kenntnisse der BC 100-Kunden kann man keine wirkliche Nutzeranalyse durchführen. Bei jeder Fahrkartenkontrolle müsste das schwarze Kärtchen durchgezogen und erfasst werden. Die Angst vor Datenmissbrauch wird durch unsere Gesetze durchaus gemindert. Klar, dass es immer schwarze Schafe gibt. Aber die Erfassung von Kundendaten ist bei Fluggesellschaften absolut üblich, wieso nicht bei der DB?
Bestätigung der Verspätung - Bahncard 100
Regiosprinter, Samstag, 18.12.2010, 12:50 (vor 5589 Tagen) @ geko
Ich finde hier sollten die technischen Möglichkeiten die die BC 100 bieten könnte, ausgenutzt werden. Bspw einmaliges Durchziehen der Karte bei der Kontrolle durch den ZUB. So könnte zumindest dann nachgewiesen werden, das jemand wirklich im Zug war.
Genau das ist für mich auch absolut nicht nachvollziehbar. Ohne genaue Kenntnisse der BC 100-Kunden kann man keine wirkliche Nutzeranalyse durchführen. Bei jeder Fahrkartenkontrolle müsste das schwarze Kärtchen durchgezogen und erfasst werden.
Zum Glück gibt es auch viele Züge ohne Zugbegleiter - da weist das Bewegungsprofil dann doch große Lücken auf. :-)
Klaus
Fahrgastrechte/Bestätigung der Verspätung - Frage
alleo, Samstag, 18.12.2010, 13:54 (vor 5589 Tagen) @ Fabian318
Außerdem sei noch gesagt, dass du zur Geltendmachung deiner Ansprüche natürlich keine schriftliche Bestätigung der Verspätung benötigst.
Brauche ich nicht?? Ist die Verspätung im System hinterlegt oder wie? Kann ich einfach das Fahrgastrechteformular + Fahrkarte abschicken?
Es gingt übrigens um ICE 9557 gestern (17.12.2010), ersetzt durch einen TGV bis Saarbrücken und dann einen anderen Ersatz-ICE (2819 glaube ich) bis Frankfurt
Alle Verspätungen werden gespeichert
Sascha Heß, Samstag, 18.12.2010, 15:44 (vor 5589 Tagen) @ alleo
Hallo!
Genau, Du brauchst keine Bestätigung eines Zub oder vom ServicePoint um Deine Ansprüche geltend zu machen.
Du kannst einfach das Fahrgastrechte-Formular an das ServiceCenter Fahrgastrechet einschicken. Die Kollegen dort können jede Verspätung auch noch nach Monaten nachvollziehen.
Wenn Du die Erstattung direkt in einem Reisezentrum oder einer Agentur erhalten willst, brauchst Du allerdings die Bestätigung. Diese muß auch direkt auf dem FGR-Formular erfolgen; eine Bestätigung auf der Fahrkarte oder eine seperate Bestätigung reichen nicht. Sonst muß auch von dort das Formular eingereicht werden.
Viele Grüße
Sascha
@alleo
Matze86, München, Montag, 20.12.2010, 10:42 (vor 5587 Tagen) @ alleo
Es gingt übrigens um ICE 9557 gestern (17.12.2010), ersetzt durch einen TGV bis Saarbrücken und dann einen anderen Ersatz-ICE (2819 glaube ich) bis Frankfurt
Ist das deine erste so verspätungsreiche Fahrt von Paris nach Frankfurt (oder umgekehrt) gewesen? Ich meine, du fährst da doch eigentlich öfter, oder? Wenn ja, kaum zu glauben ;)
Ein paar grundsätzliche Gedanken zu den Fahrgastrechten
bigbug21, Samstag, 18.12.2010, 22:26 (vor 5589 Tagen) @ alleo
Hallo Alleo,
Hallo,
kurze Frage zu den Fahrgastrechten und der Bestätigung der Verspätung: wenn ich mir diese Bestätigung am Servicepoint hole, brauche ich dazu meine Fahrkarte oder bekomme ich einen Zettel mit entspr. Infos ausgehändigt? Dass ich die Fahrkarte dann gemeinsam mit dem Nachweis einreichen muss ist klar aber brauch ich zur Abholung der Bestätigung die Fahrkarte?
Soweit ich es erlebe, gibt es eine Reihe von Mythen und Missverständnissen rund um die Anwendung der EU-Eisenbahn-Fahrgastrechte-Richtlinie.
Einer davon ist, man bräuchte stets eine wie auch immer geartete Bestätigung. Das ist falsch. Wie schon dargelegt wurde, sind die Ist-Daten der Züge in den Systemen der DB hinterlegt. Gerade bei zugebundenen Tickets, aber auch bei vielen Normalpreis-Fahrkarten, ergibt sich aus den Zangenabdrücken in der Regel glasklar der geplante und tatsächliche Fahrtverlauf. Ein kurzes Begleitschreiben mit Anschrift, Bankverbindung und dem simplen Satz, dass für beigefügte Fahrkarte aufgrund einer Verspätung von soundsoviel Minuten ein Entschädigungsanspruch geltend gemacht wird, reicht dann vollkommen aus.
Ein weiterer Irrglaube liegt in der Annahme, das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular sei zur Geltendmachung der Ansprüche bei Verspätung oder Zugausfall notwendig. Auch das ist falsch. Seit einem Dreivierteljahr schreibe ich etwa einmal im Monat einen ein- bis zweiseitigen Brief, in dem ich mehrere Verspätungen in Kurzform zusammenfasse (etwa drei bis fünf Zeilen je Fall). Gerade in Zeiten sehr hohen Verspätungsaufkommens (allein Anfang des Monats habe ich auf acht aneinander folgenden Tagen sieben Verspätungen über 60 Minuten erlebt :() spart mir diese Methode wirklich Zeit. Nur in etwas mehr als jedem fünften Fall zeigt sich das "Servicecenter" dabei schwer von Begriff und will wissen, wie ich konkret gefahren bin. Ich schicke dann mit Verweis auf den Vorgang im nächsten Schreiben nochmal mit Cut & Paste denselben Text, aus dem alles hervorgeht und die Sache ist gut. (Ich habe aufgehört, den Laden zu verstehen. Aus der Variation von Tippfehlern in der Anschrift und eigenartigen Doppelungen schließe ich, dass die Textbaustein-Briefe durchgehend manuell eingefügt werden.)
Soweit ich es als Vielfahrer erlebe, gibt sich das Unternehmen mit dem Keks auch größte Mühe, Fahrgäste von der Inanspruchnahme ihrer Rechte abzuhalten. Während die Ausgabe von Fahrgastrechteformularen in selbst stark verspäteten Zügen (aus klarem DB-Verschulden heraus) nach meiner Erfahrung recht zuverlässig funktioniert, erfolgt beispielsweise bei absehbaren Verspätungen von mindestens 60 Minuten aufgrund von Anschlussverlusten im Fernverkehr keinerlei Hinweis auf die sich daraus ergebende Fahrgastrechte. Die vor einigen Monaten von Personenverkehrs-Vorstand Homburg in einer Talkshow geäußerte Behauptung, die DB informiere in ihren Zügen mittels Flyer aktiv über die Fahrgastrechte, ist nach meinem Kenntnisstand schlicht falsch.
Last but not least erfolgt bei der Bearbeitung einiger Anträge schnell die Begründung, aufgrund "unabwendbarer Umstände" könne keine Entschädigung erfolgen. Das Spiel ist dabei im Grunde immer dasselbe: Ich schreibe eine Erwiderung, zitiere aus meinem Fahrtenbuch und begründe, warum ich die Umstände im konkreten Fall für keinesfalls "unabwendbar" halte -- fehlende Reserven, Fahrzeugprobleme und übliche klimatische Verhältnisse allen Dingen voran. Für den Fall der weiteren Ablehnung bitte ich um Erläuterung der konkreten Gründe. In der Antwort des "Servicecenters" bleibt dieser Wunsch nach klaren Aussagen unerfüllt. In Textbausteinen heißt es, nach erneuter Prüfung müsse man meinen Fall leider nochmals ablehnen.
Mit dem Gefühl, die kundenferne Textbausteinfabrik habe es ohnehin nicht besser verdient, schalte ich dann üblicherweise die Schlichtungsstelle ein. Dort braucht es zwar einige Wochen, bis eine Antwort erfolgt, die ist aber dann freundlich, individuell und von einem Menschen, den man auch mal per E-Mail oder für weniger als rund 40 Cent je Minute telefonisch kontaktieren kann. Ausnahmslos schloss man sich dort bislang im Grundsatz meiner Argumentation an. Die DB akzeptiert und lässt fragen, ob ich einen Reisegutschein oder einen Gastronomiegutschein haben möchte. Mit etwa einem Vierteljahr Zeitaufwand und einer Batterie von Schreiben ist das ganze dann in der Regel erledigt. Dieses Geld wäre seitens der Bahn sicher besser in ausreichend dimensionierte Reserven, eine konsequente Instandhaltung und Instandsetzung sowie eisenbahnfeste Züge investiert. Ich bin skeptisch, ob der Laden aus den diversen Krisen tatsächlich "nachhaltig" etwas lernt.
Bliebe noch der letzte Tipp: Nicht nur die Formulare, sondern auch selbst formulierte Schreiben können kostenlos im Reisezentrum zur Weiterleitung an das Servicecenter abgegeben werden. In insgesamt rund einem dutzend Fällen hat das bei mir stets anstandslos funktioniert.
Um abschließend noch ein eine Lanze für die DB zu brechen: In den wenigen Fällen, wo es nötig wurde, hat die Weiterreise per Taxi bei mir immer anstandslos funktioniert, auch wenn teilweise formal kein Rechtsanspruch darauf bestand (Anschlussverlust zum letzten Bus). Auf eine Hotelübernachtung war ich indes noch nie angewiesen. Und obwohl ich im nun ausklingenden Jahr mit insgesamt etwa 50 Fahrgastrechte-Fällen viel mehr Fälle als in den Vorjahren hatte (wobei auch die kundenfreundliche Neuregelung der Fahrgastrechte zu berücksichtigen ist) war die Gesamtpünktlichkeit (< 5 Min. Verspätung) meiner Züge mit 81,9 Prozent im ausklingenden Jahr insgesamt durchaus zufriedenstellend.
So, das war wohl nun das Wort zum Sonntag. Ich hoffe, es hilft weiter.
Viele Grüße
Peter
--
unterwegs für freie Eisenbahn-Geodaten
Fahrgastrechte/Bestätigung der Verspätung - Frage
DerKnipser2, Sonntag, 19.12.2010, 05:48 (vor 5588 Tagen) @ alleo
Moin...
ja du bekommst lediglich ein Fahrgastrechtformular auch ohne das ticket, dies musst du dann mit der fahrkarte einschicken. Und der Knipser auf der fahrkarte ist die bestätigung das du mit diesem zug gefahren bist, wichtig ist das di FK geknipst ist..
Zangenabdruck auf der Fahrkarte
bigbug21, Sonntag, 19.12.2010, 10:14 (vor 5588 Tagen) @ DerKnipser2
Hi,
ja du bekommst lediglich ein Fahrgastrechtformular auch ohne das ticket, dies musst du dann mit der fahrkarte einschicken. Und der Knipser auf der fahrkarte ist die bestätigung das du mit diesem zug gefahren bist, wichtig ist das di FK geknipst ist..
Die Notwendigkeit des Nachweises via Zangenabdruck würde ich bestreiten. Ich wurde im ausklingenden Jahr auf 9,1 % meiner längeren ICE-Fahrten nicht kontrolliert (häufig dann, wenn der Zug größere Verspätung hatte, aber mitunter auch ohne ersichtlichen Grund). Ist es meine Aufgabe als Reisender, dem Zugpersonal hinterherzurennen? Was soll man machen, wenn das Team (vorkommen soll) im verschlossenen Dienstabteil verschanzt?
Viele Grüße
Peter
--
unterwegs für freie Eisenbahn-Geodaten
Zangenabdruck auf der Fahrkarte
DerKnipser2, Sonntag, 19.12.2010, 15:55 (vor 5588 Tagen) @ bigbug21
Ich habe sehr oft erlebt wie die Zugbegleiter in überfüllten Zügen das Kontrollieren angefangen, und das gestöne war jedes mal das gleiche, ein handgriff in die Tasche ist ein handgriff zu viel, nur weil der Zug überbesetzt ist.
Die Aussage mit dem verschanzen, was sollen die machen wenn ein Zug so voll das kein durchkommen ist ?
Zangenabdruck auf der Fahrkarte
bigbug21, Sonntag, 19.12.2010, 16:07 (vor 5588 Tagen) @ DerKnipser2
Hi,
Ich habe sehr oft erlebt wie die Zugbegleiter in überfüllten Zügen das Kontrollieren angefangen, und das gestöne war jedes mal das gleiche, ein handgriff in die Tasche ist ein handgriff zu viel, nur weil der Zug überbesetzt ist.
Ich verstehe nicht, was du sagen willst.
Die Aussage mit dem verschanzen, was sollen die machen wenn ein Zug so voll das kein durchkommen ist ?
Natürlich gibt es solche Situationen, wobei ich absehbar übervolle Züge meide wie der Teufel das Weihwasser. Bei der Mehrzahl der angesprochenen 9,1 Prozent der ICE-Fahrten, bei denen nicht kontrolliert wurde, konnte ich keinen Grund erkennen. Allein in diesem Monat habe ich drei schwach oder mäßig ausgelastete ICEs genutzt, bei denen trotz längerer Fahrt keine Kontrolle erfolgte.
Viele Grüße aus der Universitätsbibliothek Dresden
Peter
--
unterwegs für freie Eisenbahn-Geodaten
Zangenabdruck auf der Fahrkarte
DerKnipser2, Montag, 20.12.2010, 18:05 (vor 5587 Tagen) @ bigbug21
Hi,
Ich habe sehr oft erlebt wie die Zugbegleiter in überfüllten Zügen das Kontrollieren angefangen, und das gestöne war jedes mal das gleiche, ein handgriff in die Tasche ist ein handgriff zu viel, nur weil der Zug überbesetzt ist.
Ich verstehe nicht, was du sagen willst.
Ich will damit sagen das ich die Zugbegleiter verstehe, wenn sie bei überbesetzten Zügen es nicht schaffen durchzugehen.
1; Kein durchkommen
2; Lange schlangen am Dienstabteil
3; sich um Anschlußzüge kümmern
4; das gestöne der Mitmenschen weil sie ihre fahrkarte rauskramen müssen, mit den
Worten; was ? Jetzt auch noch die Fahrkarte zeigen ?
5; da die meisten hier im Forum 2 Klasse Fahrer sind müsst Ihr bedenken, das ein
Schaffner im ICE 3 meistens Wagen 21-24 macht, im ICE 1 Wg. 1-4, im T 21-24
usw. Das der bei überbesetzten Zügen manchmal niht kommt kein Wunder.
6; Bei den Verspätungen die derzeit herrschen schafft das Personal meisten Ihre Züge
nicht zu erreichen, das heißt es kommt vor das die Züge 1-1 gefahren werden
(Besetzung).
7; Das sind nur Menschen.
Zangenabdruck auf der Fahrkarte
Burkhard, Montag, 20.12.2010, 18:16 (vor 5587 Tagen) @ DerKnipser2
5; da die meisten hier im Forum 2 Klasse Fahrer sind müsst Ihr bedenken, das ein
Schaffner im ICE 3 meistens Wagen 21-24 macht, im ICE 1 Wg. 1-4, im T 21-24
usw. Das der bei überbesetzten Zügen manchmal niht kommt kein Wunder.6; Bei den Verspätungen die derzeit herrschen schafft das Personal meisten Ihre Züge
nicht zu erreichen, das heißt es kommt vor das die Züge 1-1 gefahren werden
(Besetzung).
Hallo,
ich glaube, den meisten hier ist das auch soweit alles klar.
Wenn man aber am Samstagabend im ICE zwischen Hannover und Hamburg nicht kontrolliert wird, trotz nur rund 20 Leuten in der ersten Klasse des ICE1 - dann wird es schon komisch. Und diese Fälle nehmen irgendwie in letzter Zeit zu.
Nebenbei, ich glaube, dass hier im Forum ein höherer Anteil an 1. Klasse Kunden zu finden ist, als in der realen Welt.
Wozu der Zangenabdruck auf der Fahrkarte alles gut ist
ice_pendler, Montag, 20.12.2010, 18:38 (vor 5587 Tagen) @ Burkhard
Nur so nebenbei ist der Zangenabdruck für folgende Dinge wichtig:
1) Gültigkeit des Fahrscheins im City-Bereich
2) Für die Steuer
Da renne ich gerne mal dem überlasteten Zugpersonal hinterher und winsele auf Knien um einen Zangenabdruck (gab's bisher immer auf liebes Bitten hin)
Wozu der Zangenabdruck auf der Fahrkarte alles gut ist
Fabian318, Münster i. W., Montag, 20.12.2010, 19:12 (vor 5587 Tagen) @ ice_pendler
Nur so nebenbei ist der Zangenabdruck für folgende Dinge wichtig:
1) Gültigkeit des Fahrscheins im City-Bereich
Aber nur bei Onlinetickets.
Vermeintliches Faulenzen des Zub
liebe70, Dienstag, 21.12.2010, 01:09 (vor 5586 Tagen) @ Burkhard
bearbeitet von liebe70, Dienstag, 21.12.2010, 01:12
Wenn man aber am Samstagabend im ICE zwischen Hannover und Hamburg nicht kontrolliert wird, trotz nur rund 20 Leuten in der ersten Klasse des ICE1 - dann wird es schon komisch.
Wieso? Das Zauberwort heißt Arbeitszeit. Wenn die maximal zulässige Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag (montags bis freitags) bzw. 12 Stunden pro tag (am Wochenende) erreicht ist, dann darf der Zub nicht mehr arbeiten. Sollte er es dennoch tun und es passiert was, dann bedankt sich niemand bei ihm, sondern er wird gefragt, warum er sich nicht an das Arbeitszeitgesetz hielt.
Und diese Fälle nehmen irgendwie in letzter Zeit zu.
Wenn man Schichten mit einer "schutzwürdigen" Arbeitszeit (den Begriff gibts nur bei der Bahn; damit ist die "echte" Arbeitszeit im Sinne des ArbZG gemeint) von etwas über 9:30 Std hat, dann braucht man nicht viel, um diese "schutzwürdige" Arbeitszeit zu überschreiten. Eine halbe Stunde Verspätung reicht völlig.
Beispielsweise fährt das Zub den 548 von Berlin nach Düsseldorf und den 945 retour. Das ergibt eine schutzrechtliche Arbeitszeit von 9:32 Std. Bei einer halben Stunde Verspätung, was aktuell derzeit locker drin ist, überschreitet das Zub die maximal erlaubte Arbeitszeit.
Nächste Möglichkeit ist, daß das Zub eine auswärtige Ruhe gehabt hätte (diese muß mindestens 9:01 Std betragen) und durch die Verspätung am Vortag platzte. Sobald die Ruhezeit unter 9 Stunden liegt wird aus der auswärtigen Ruhe eine sogenannte Arbeitsunterbrechung bzw. Zeit ohne Anrechnung (=ZoA). Durch diese ZoA darf die maximale Arbeitszeit nur noch 10 Stunden betragen. Wenn das Zub am Vortag schon 7 Stunden "schutzwürdige" Arbeitszeit absolvierte, darf es am Folgetag der ZoA nur noch 3 Stunden arbeiten.
Auch hier ein Beispiel dazu:
Das Zub fährt mit dem 1611 von Berlin nach München, übernachtet dort und fährt anderntags mit dem 1612 zurück. Die schutzrechtliche Arbeitszeit beim 1611 beträgt 7:06 Stunden, die Übernachtung 9:30 Stunden und die schutzrechtliche Arbeitszeit beim 1612 genau 7:13 Stunden. Nun hat der 1611 eine Stunde Verspätung. Damit arbeitet das Zub statt der vorgesehenen 7:06 Stunden schon 8:06 Stunden. Die auswärtige Ruhe wird um diese eine Stunde unterschritten - und schon darf das Zub an diesem Tag nur noch 1:54 Stunden arbeiten. Damit kommt der 1612 allerhöchstens bis kurz vor Nürnberg - und die Zub-Reserve von Nürnberg muß den Zug übernehmen.
Dritter Fall:
Das Zub hat sogenannte Pausen auf dem Zug, und zwar dort, wo der Zug "in einem Ritt" gefahren wird. Der 1515 ist so ein Fall. Die Pause auf dem Zug soll in der Zeit von 20.00 Uhr bis 20.30 Uhr gemacht werden. Das Zub fährt 1:1 und beide haben das identische Pausenfenster. Was passiert in dieser Zeit? Richtig! -> Nichts. Keine Fahrkartenkontrolle, kein APS, nichts. Wird das Zub in dieser Pausenzeit gestört, so ist der Erholungswert nicht da und die angefangene Pause zählt nicht als solche. Also wird die Tür vom Dienstabteil geschlossen. Aus diesem Grund sieht es oftmals scheinbar so aus, als ob sich das Zub hinter verschlossener Tür verkriecht.
Als in der Anfangszeit das Zub mit dem Schildchen "gesetzliche Ruhepause" anzeigen sollte, daß sie derzeit ihre Pause haben, wurde ich dennoch sehr oft von Reisenden angesprochen, weil sie etwas von mir wollten. Viele guckten auf das Schildchen, lasen die Info darauf und fingen das Gespräch mit "Ich weiß ja, daß sie Pause haben, aber..." an. Spätestens da unterbrach ich die Reisenden und verwies sie an die Kollegen. Viele Reisende waren eingeschnappt, doch hat schon jemand mal versucht, außerhalb der Sprechzeiten und unangemeldet ein Gespräch zu mit einem Mitarbeiter einer Behörde (z.B. Finanzamt) zu bekommen? Das Ergebnis dürfte gegen Null tendieren.
Zusammengefaßt:
Vieles sieht scheinbar wie "verkriechen" und "Faulheit" des Zub aus, hat jedoch sehr häufig ganz andere Ursachen und Gründe.
Gruß, Ralf
Fahrgastrechte/Bestätigung der Verspätung - Frage
Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 19.12.2010, 12:50 (vor 5588 Tagen) @ DerKnipser2
ja du bekommst lediglich ein Fahrgastrechtformular auch ohne das ticket, dies musst du dann mit der fahrkarte einschicken. Und der Knipser auf der fahrkarte ist die bestätigung das du mit diesem zug gefahren bist, wichtig ist das di FK geknipst ist..
Ein Zangenabdruck ist nicht notwendig, genauso eine Sage wie das "Gültigschreiben" von irgendwelchen Fahrkarten.
Allerdings sollten keine falschen Abdrücke drauf sein, Zangenabdruck von IC 0815 und dann mit IC 0817 behaupten gefahren zu sein passt natürlich nicht.
Fahrgastrechte/Bestätigung der Verspätung - Frage
Matze86, München, Montag, 20.12.2010, 11:20 (vor 5587 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Matze86, Montag, 20.12.2010, 11:20
Ein Zangenabdruck ist nicht notwendig,
Richtig.
genauso eine Sage wie das "Gültigschreiben" von irgendwelchen Fahrkarten.
Das auch, aber es hilft einem ungemein weiter, wenn sich das Zugpersonal quer stellt.
Fahrgastrechte/Bestätigung der Verspätung - Frage
liebe70, Dienstag, 21.12.2010, 01:21 (vor 5586 Tagen) @ Matze86
genauso eine Sage wie das "Gültigschreiben" von irgendwelchen Fahrkarten.
Das auch, aber es hilft einem ungemein weiter, wenn sich das Zugpersonal quer stellt.
Inwiefern?
Und was meinst du mit: "...wenn sich das Zugpersonal quer stellt" Das Zub verstellt den Weg (= quer stellen) oder es verweigert die Mitfahrt (= querstellen)?
Das ist genau das Gleiche (oder dasselbe oder das Selbe?) wie "allein stehend". Der Zwiebelfisch läßt grüßen. ;-)
Getrenntschreibung
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 21.12.2010, 01:30 (vor 5586 Tagen) @ liebe70
Und was meinst du mit: "...wenn sich das Zugpersonal quer stellt" Das Zub verstellt den Weg (= quer stellen) oder es verweigert die Mitfahrt (= querstellen)?
Soweit richtig, "querstellen" kann aber sowohl den Weg versperren als auch widersetzt sich bedeuten. Die Regeln für Getrennt- und Zusammenschreibung versteht vermutlich sowieso keiner, grundsätzlich sollte aber gelten:
-wortwörtliche Bedeutung: Getrennt- oder Zusammenschreibung
-neue Bedeutung: Zusammenschreibung
Fahrgastrechte/Bestätigung der Verspätung - Frage
Matze86, München, Dienstag, 21.12.2010, 07:32 (vor 5586 Tagen) @ liebe70
genauso eine Sage wie das "Gültigschreiben" von irgendwelchen Fahrkarten.
Das auch, aber es hilft einem ungemein weiter, wenn sich das Zugpersonal quer stellt.
Inwiefern?Und was meinst du mit: "...wenn sich das Zugpersonal quer stellt" Das Zub verstellt den Weg (= quer stellen) oder es verweigert die Mitfahrt (= querstellen)?
Das Letztere, aber nicht unbedingt die Mitfahrt verweigern, sondern Stichwort FN.
Das ist genau das Gleiche (oder dasselbe oder das Selbe?) wie "allein stehend". Der Zwiebelfisch läßt grüßen. ;-)
... ;)
Fahrgastrechte/Bestätigung der Verspätung - Frage
fabs, Braunschweig, Dienstag, 21.12.2010, 04:43 (vor 5586 Tagen) @ Matze86
genauso eine Sage wie das "Gültigschreiben" von irgendwelchen Fahrkarten.
Das auch, aber es hilft einem ungemein weiter, wenn sich das Zugpersonal quer stellt.
Moin!
Das mag sein, aber ich hatte noch nie Probleme und ich lasse konsequent nichts gültigschreiben, freistempeln oder sonstigen Unsinn. Lieber gehe ich in der Wartezeit einen Kaffee trinken, als wegen einem völlig unnötiem Stempel am (in solchen Situationen meist recht vollem) Servicepoint anzustehen.
(Und jetzt komm nicht damit an, das ich eine MBC100 habe; ich fahre oft genug mit bekannten, die keine haben.)
Viele Grüße
fabs
--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...
Fahrgastrechte/Bestätigung der Verspätung - Frage
Matze86, München, Dienstag, 21.12.2010, 07:37 (vor 5586 Tagen) @ fabs
Moin!
Das mag sein, aber ich hatte noch nie Probleme und ich lasse konsequent nichts gültigschreiben, freistempeln oder sonstigen Unsinn. Lieber gehe ich in der Wartezeit einen Kaffee trinken, als wegen einem völlig unnötiem Stempel am (in solchen Situationen meist recht vollem) Servicepoint anzustehen.
(Und jetzt komm nicht damit an, das ich eine MBC100 habe; ich fahre oft genug mit bekannten, die keine haben.)
Ich hatte leider schonmal einen solchen Fall, die Verspätung des Zuges hat mir das Zugpersonal freundlicherweise noch bestätigt. Im nächsten Zug (ICE statt IC) wollte er mich doch glatt nachzahlen lassen... Und auch so eine Diskussion habe ich absolut keinen Nerv, vor allem, wenn man schon lange genug unterwegs war ;)