REISETASCHE VERGESSEN+WICHTIG WEGEN MEDIS+ (Allgemeines Forum)

yashka73, Donnerstag, 16.12.2010, 11:44 (vor 5614 Tagen)

WICHTIG**WICHTIG**WICHTIG**
Ich habe gestern, DIENSTAG, der 15.15.10 meine
Reisetasche im IC von Bochum nach Hamburg liegengelassen.
Der IC ( IC 2026 )fuhr um 17:25h pünktlich los und kam um ca. 20 Uhr in HH-Harburg an. Ich bin in HH-Harburg ausgestiegen, da ich noch weiter nach Lüneburg fahren wollte.
Der IC endete in HH-Altona.
Ich war schon beim Fundbüro der deutschen Bahn, leider ist keine Tasche abgegeben worde.
Tasche hat die Hauptfarbe braun, teilweise mit dunkelrose und cremeweiß abgesetzt. Die Tasche hat Rollen und schwarze Trageriemen.
In der Tasche sind keine Wertsachen ( Geld oder ähnliches ), nur sehr wichtige ideele Werte, Anziehsachen, die ich sehr lieb habe, dann habe ich 3 Weihnachtsgeschenke für meine Nichten gekauft, aber
das ALLERWICHTIGESTE IST, dass in der Tasche Tabletten sind, die für mich lebensnotwendig sind, und für nicht gewöhningsbedürftige Menschen tödlich enden können!!!
BITTE, BITTE, BITTE meldet euch bei mir, falls ihr die Tasche geshen habt oder event. sogar gefunden habt. Meine Telenr. ist: 0171 1484349. Das beste Erkennungsmerkmal sind die beiden neuen Stofftiere aus Schaffell!!!!! Ich wäre euch sooooooooo dankbar. mfg alexa

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JanGT, Donnerstag, 16.12.2010, 12:34 (vor 5614 Tagen) @ yashka73

Sowas ist wirklich ärgerlich.

Du solltest aber froh sein, dass deine Tasche keinen Terroralarm ausgelöst hat. Da hast du ganz schnell ein viel größeres Problem. Da verstehen die Damen und Herren Bundespolizei nämlöich gar keinen Spass

Da ist schnell eih ganzer Bf abgesperrt und dann wirds teuer.

Viel Erfolg bei der "Suche"

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Silver, Donnerstag, 16.12.2010, 12:39 (vor 5614 Tagen) @ JanGT

Da ist schnell eih ganzer Bf abgesperrt und dann wirds teuer.

Was zu beweisen wäre. Er hat die Tasche ja erstens nicht mit Absicht vergessen und nur weil einige Leute überreagieren, heißt das zweitens noch lange nicht, dass eine eventuelle Geldforderung am Ende auch berechtigt wäre.

@JanGT: *kopfschüttel* (owT)

GUM, Donnerstag, 16.12.2010, 12:40 (vor 5614 Tagen) @ Silver

nix

KRANKENKASSENKARTE GILT IN JEDER STADT

GUM, Donnerstag, 16.12.2010, 12:42 (vor 5614 Tagen) @ yashka73

Hallo,

leicht off-topic, aber: Deine Krankenkassenkarte gilt in JEDER Stadt. Damit kannst Du jedes Krankenhaus oder jeden Kassenarzt aufsuchen, wenn Du möchtest.

Mehr fällt mir im Moment nicht ein, aus der Entfernung von zig hundert Kilometern.

Grüße GUM

@JanGT: *kopfschüttel* (owT)

JanGT, Donnerstag, 16.12.2010, 12:47 (vor 5614 Tagen) @ GUM
bearbeitet von JanGT, Donnerstag, 16.12.2010, 12:48

Was denn? Ist doch leider so!

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JanKrohn, Vaals (NL), Donnerstag, 16.12.2010, 13:28 (vor 5614 Tagen) @ Silver

Da ist schnell eih ganzer Bf abgesperrt und dann wirds teuer.


Was zu beweisen wäre. Er hat die Tasche ja erstens nicht mit Absicht vergessen und nur weil einige Leute überreagieren, heißt das zweitens noch lange nicht, dass eine eventuelle Geldforderung am Ende auch berechtigt wäre.

Wenn man einen angerichtetn Schaden nur dann begleichen müsste, wenn man ihn absichtlich herbei führt, sähe es in diesem Land aber ganz schön armselig aus...

Für fahrlässig angerichtete Schäden gibt es immer noch eine Haftpflichversicherung. Und wer ohne solche frei herumläuft, gehört einmal kräftigst auf den Hinterkopf geschlagen.

Gruß,
Jan

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http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

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Ludo, Niedersachsen, Donnerstag, 16.12.2010, 13:34 (vor 5614 Tagen) @ yashka73

Hallo,

das ist wirklich sehr ärgerlich!

Ich habe gestern, DIENSTAG, der 15.15.10 meine Reisetasche im IC von Bochum nach Hamburg liegengelassen.

Wann war das denn nun? Gestern, Dienstag oder am 15. Dezember?
Vielleicht könnte ja einer von den Insidern mal sagen, ob der Wagenpark des IC 2026 an besagtem Tag noch eine Leistung gefahren oder gleich ins Werk gekommen ist. Wenn letzteres der Fall ist, halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass jemand die Tasche zwischen Harburg und Altona entwendet hat, also sollte sie eigentlich gefunden worden sein. Bis sie im Fundbüro landet können allerdings ein paar Tage vergehen. Besorge dir am besten beim Arzt oder im Krankenhaus ein Rezept für deine lebensnotwendigen Medikamente. Und mach dir keinen Kopf wegen der vermeintlichen Lebensgefahr für andere. Wer würde schon einfach so irgendwelche Medikamente nehmen, die er irgendwo gefunden hat und die er nicht kennt?

Hoffe geholfen zu haben und wünsche viel Erfolg bei der Suche!
Ludo

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Silver, Donnerstag, 16.12.2010, 14:22 (vor 5614 Tagen) @ JanKrohn


Wenn man einen angerichtetn Schaden nur dann begleichen müsste, wenn man ihn absichtlich herbei führt, sähe es in diesem Land aber ganz schön armselig aus...

Für fahrlässig angerichtete Schäden gibt es immer noch eine Haftpflichversicherung. Und wer ohne solche frei herumläuft, gehört einmal kräftigst auf den Hinterkopf geschlagen.

Gruß,
Jan

Fahrlässig oder nicht, es fehlt die Rechtswidrigkeit des Handelns. Es ist ja nicht direkt verboten (weder gesetzlich noch durch die Beförderungsbedingungen), seine Tasche liegen zu lassen. Und damit fehlt auch die Rechtsgrundlage für Schadensersatz.

Anders, wenn man absichtlich einen Koffer deponiert, um den Einsatz des Sprengkommandos zu provozieren. Obwohl die Handlung selbst nicht verboten ist, kann man wegen sogenannter „sittenwidriger Schädigung“ in die Haftung genommen werden.

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JanKrohn, Vaals (NL), Donnerstag, 16.12.2010, 14:48 (vor 5613 Tagen) @ Silver

Wenn man einen angerichtetn Schaden nur dann begleichen müsste, wenn man ihn absichtlich herbei führt, sähe es in diesem Land aber ganz schön armselig aus...

Für fahrlässig angerichtete Schäden gibt es immer noch eine Haftpflichversicherung. Und wer ohne solche frei herumläuft, gehört einmal kräftigst auf den Hinterkopf geschlagen.


Fahrlässig oder nicht, es fehlt die Rechtswidrigkeit des Handelns. Es ist ja nicht direkt verboten (weder gesetzlich noch durch die Beförderungsbedingungen), seine Tasche liegen zu lassen. Und damit fehlt auch die Rechtsgrundlage für Schadensersatz.

Das ist absoluter quatsch. Man ist ja nicht nur haftbar, wenn man rechtswidrig handelt. Z.B. läuft mein Aquarium aus, und dem Miete unter uns wird seine teure Briefmarkensammlung durchnässt. Da hab ich nicht rechtswidrig gehandelt, und soll daher nicht haftbar sein??

Rechtswidriges Handeln setzt einen Vorsatz voraus. Da nützt nicht einmal eine Haftpflichtversicherung was. Es geht hier allein um fahrlässig verursachte Schäden.

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Graukärtchenfahrer, Symbaden, Donnerstag, 16.12.2010, 15:55 (vor 5613 Tagen) @ JanKrohn
bearbeitet von Graukärtchenfahrer, Donnerstag, 16.12.2010, 15:56

Ich sehe da schon einen Unterschied, ob mein Aquarium ausläuft und dadurch eine Sache beschädigt wird, oder nur eine Tasche liegen lasse.

Der Schaden bei der verlorenen Tasche entschied durch den Terrorwahn, der Hysterisierung unserer Gesellschaft, während hingegen die Alltagskriminalität auf den Bahnhofen nicht unterbunden wird.

Z.B. wurde ich kürzlich von einem aggressiven BTM-Kandidaten an einem Haupbahnhof grundlos geschlagen, weil ich ihm kein Geld gab. Erst einmal war keine Polizei weit und breit, denn die BuPol wurde sang und klanglos wieder abkommandiert.

Für mich das paßt nicht zusammen...

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Silver, Donnerstag, 16.12.2010, 15:59 (vor 5613 Tagen) @ JanKrohn

Für die Schadensersatzpflicht müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden.

1. Rechtswidrigkeit
2. Schuld (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
(Vorsatz und Rechtswidrigkeit sind daher erstmal unabhängig voneinander.)

Anwendung auf das Briefmarkenbeispiel:
1. Das Besudeln mit Wasser ist eine Verletzung des Eigentums eines anderen -> rechtswidrig
2. Wenn das Aquarium wegen eines technischen Fehlers ausläuft, ist dies fahrlässig von dir -> schuldhaft
Ergebnis: beide Voraussetzungen erfüllt -> Schadensersatz
(Wobei das eigentlich schon ein Sonderfall ist, weil hier ja kein Handeln, sonder Unterlassen vorliegt, nämlich die unterlassene Sicherung des Aquariums.)

Alternativbeispiel: Das Aquarium läuft wegen eines Erdbebens aus. Rechtswidrig aber eben nicht schuldhaft, da höhere Gewalt -> kein Schadensersatz

Anwendung auf das Reisetaschenbeispiel:
1. Eine Tasche im Zug oder auf einem Bahnhof liegen zu lassen, ist kein Eingriff in die Rechte der Bahn. -> nicht rechtswidrig.
2. Tasche vergessen ist fahrlässig -> schuldhaft
Ergebnis: kein Schadensersatz, da nicht rechtswidrig

Die Grundlage für Schadensersatzansprüche ist meistens § 823 im BGB:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Sonderfall ist, dass jemand absichtlich eine Tasche liegen lässt, um einen Einsatz des Sprengkommandos zu provozieren. In diesem Fall würde ich § 826 bemühen:

Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Zug wendet auf 2025 Folgetag

Weiler, Donnerstag, 16.12.2010, 16:04 (vor 5613 Tagen) @ yashka73

Da der Zug am gestrigen Tag, ich nehme mal an Mittwoch,in Altona geendet hat gibt es ja nur 2 Möglichkeiten für den Verbleib:

Beim Abrüsten des Zuges findet das Zub die Tasche und gibt es am Servicepoint in Hamburg Altona ab.
Oder wenn nicht durch Zub entdeckt,dann doch die Reinigung in Hamburg Langenfelde.

Beide Stellen schicken nach ca 14 Tagen die Sachen zum Fundbüro.

Den Servicepoint in Altona kann man anrufen und fragen, ob die Sache gestern abend abgegeben wurde.(3 S-Zentrale 040-3918-1 053 )
In Langenfelde eher nicht.

Hier noch ein vielleicht hilfreicher Link:https:
www.fundservice.bahn.de/vug/fundservice.html

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