Nahverkehr <> Regionalverkehr <> Fernverkenr (Allgemeines Forum)

ICE-T-Fan, Samstag, 11.12.2010, 16:00 (vor 5620 Tagen)

Wir hatten ja hier schon öfters die Diskussion, ab wann Nahverkehr Nahverkehr ist und ob das von der Zuggattung abhängt.

Nun habe ich heute (ursprünglich zu einem anderen Zweck) mal das Allgemeine Deutsche Eisenbahngesetz überflogen und folgende Passage zufällig entdeckt.

5) Schienenpersonennahverkehr ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen in Zügen, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.

Damit dürfte die Definitionsfrage von Nahverkehr auch erledigt sein.

Nahverkehr <> Regionalverkehr <> Fernverkehr

ICE-T-Fan, Samstag, 11.12.2010, 16:13 (vor 5620 Tagen) @ ICE-T-Fan

Hier noch die offizielle Quelle -> http://www.gesetze-im-internet.de/aeg_1994/__2.html

Nahverkehr <> Regionalverkehr <> Fernverkenr

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 12.12.2010, 03:26 (vor 5620 Tagen) @ ICE-T-Fan

Damit dürfte die Definitionsfrage von Nahverkehr auch erledigt sein.

Die Defintionsfrage von der Gesetzesdefinition her, allerdings garantiert nicht die tarifliche Definition. Sonst dürften samstags die RE7 Züge Münster-Köln-Krefeld garantiert nicht mehr mit Verbundfahrscheinen benutzt werden, wenn irgendwelche gesetzlichen Definitionen für tarifliche Definitionen zuständig sind. Bzgl. der Nahverkehrs-Definition im AEG geht es hauptsächlich um steuerliche Gründe, weil nur für Nahverkehr die ermäßigte Umsatzsteuer fällig wird.

Nahverkehr <> Regionalverkehr <> Fernverkenr

218 466-1, Red Bank NJ / ex-Ingolstadt, Sonntag, 12.12.2010, 04:40 (vor 5620 Tagen) @ Fabian318

Da steht ja auch, dass die 50 Km/1 Std. Regel nur "im Zweifel" zutrifft.
Vor allem gilt, dass ein Nahverkehrszug dazu bestimmt sein muss "die Verkehrsnachfrage im Stadt- Vorort- und Regionalverkehr zu befriedigen". Das kann auch der Fall sein, wenn der Nahverkehrszug (IRE, RE, RB oder S-Bahn) deutlich mehr als 50 km fährt.
DB Regio könnte also auch einen IRE Hamburg-München einsetzten und sagen, dass der Zug diese Bedingung erfüllt und darum ein Nahverkehrszug (IRE) ist. Das gilt z.B. auch für den IRE25, IRE Ulm-Basel und RE Nürnberg-Lindau.
Für Fahrgäste ist nur die Zuggattung entscheidend. IRE, RE, RB, und S-Bahn, gehören grundsätzlich zum Nahverkehr. Und DB-Regio entscheidet selbst, welche Tarife, Angebote und Verbundfahrkarten, wo und wann in ihren Zügen (und damit auch in den von DB-Fernverkehr eigenwirtschaftlich betriebenen IRE) gültig sind.

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Dieser Beitrag gibt (sofern nicht anders gekennzeichnet) allein die Meinung der Verfasserin wieder
MET - Der beste Zug den es je gab
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Nahverkehr <> Regionalverkehr <> Fernverkenr

Jörg, Sonntag, 12.12.2010, 08:43 (vor 5619 Tagen) @ 218 466-1
bearbeitet von Jörg, Sonntag, 12.12.2010, 08:44

Für Fahrgäste ist nur die Zuggattung entscheidend. IRE, RE, RB, und S-Bahn, gehören grundsätzlich zum Nahverkehr. Und DB-Regio entscheidet selbst, welche Tarife, Angebote und Verbundfahrkarten, wo und wann in ihren Zügen (und damit auch in den von DB-Fernverkehr eigenwirtschaftlich betriebenen IRE) gültig sind.

Was denn jetzt? Ist IRE Nahverkehr oder Fernverkehr?

Ich würde behaupten es ist eine Mischung aus beidem.
Teilweise Fernverkehrszug aber mit Anerkennung von Nahverkehrsfahrkarten die vom Aufgabenträger erkauft wurde!

DB-Regio entscheidet überhaupt nicht selbst, das tut in diesem Fall der Besteller.
Und für den Mehrwertsteuersatz ist auch die Zuggattung egal. Diese hängt ausschließlich von der Entfernung ab.

Anmerkungen + Frage zu Mwst-Satz

Jogi, Sonntag, 12.12.2010, 11:02 (vor 5619 Tagen) @ Jörg
bearbeitet von Jogi, Sonntag, 12.12.2010, 11:05

Was denn jetzt? Ist IRE Nahverkehr oder Fernverkehr?

Laut der BB gehört er zur Produktklasse C, die als "Nahverkehr" bezeichnet wird.

Ich würde behaupten es ist eine Mischung aus beidem.
Teilweise Fernverkehrszug aber mit Anerkennung von Nahverkehrsfahrkarten die vom Aufgabenträger erkauft wurde!

An sich ja: die IRE in Ba-Wü sind von der NVBW bestellt, der SAFRAN neigt sich im Auftrag der DB Fernverzehr. Lediglich der neue Otto-IRE Magdeburg-Bärlin fährt s.i.w. "eigenwirtschaftlich" (wenn - wieder mit meinem Halbwissen - die Wagen mit Hilfe finanzieller Hilfe Sachsen-Anhalts gekauft wurden, kann man dann von eigenwirtschaftlich sprechen?).

Was lernen wir daraus? Die exakte Trennung zwischen Nah- und Fernverkehr bringt in der Praxis nichts und juckt den Fahrgast eigentlich nur in einem Fall: wenn's ums Bezahlen geht. Oder will tatsächlich jemand den "Kraichgau-Sprinter" der AVG (Karlsruher Stadtbahn), der zwischen Heilbronn und Karlsruhe drei, vier Mal hält, als "Fernverkehr" bezeichnen? ;)

Und für den Mehrwertsteuersatz ist auch die Zuggattung egal. Diese hängt ausschließlich von der Entfernung ab.

Wenn ich jetzt eine ICE-Fahrkarte Lüneburg-Hamburg kaufen würde, wären dann auch 7% Mwst darauf fällig?

Grüße, Jogi

Anmerkungen + Frage zu Mwst-Satz

Jörg, Sonntag, 12.12.2010, 13:04 (vor 5619 Tagen) @ Jogi

Wenn ich jetzt eine ICE-Fahrkarte Lüneburg-Hamburg kaufen würde, wären dann auch 7% Mwst darauf fällig?

Ich würde stark auf 7% tippen.
Gesetze im Internet

Da der Gesetzgeber 7% verlangt kann ich mir nicht vorstellen, dass die Bahn freiwillig mehr verlangt und abführt.

Aber du kannst es gerne mal ausprobieren indem du eine Fahrkarte kaufst. Der Mehrwertsteuersatz sollte darauf ausgewiesen sein.

Grüße
Jörg

Anmerkungen + Frage zu Mwst-Satz

Jörg, Sonntag, 12.12.2010, 13:11 (vor 5619 Tagen) @ Jörg

Wobei das bei 49,4km zwischen Lüneburg und HH Hbf nicht pauschal beantworten kann.
Bei den nördlichen Hamburger Stadtgebieten könnten dann 19% Mwst fällig werden.

Nahverkehr <> Regionalverkehr <> Fernverkehr

ICE-T-Fan, Sonntag, 12.12.2010, 19:50 (vor 5619 Tagen) @ 218 466-1
bearbeitet von ICE-T-Fan, Sonntag, 12.12.2010, 19:52

Ich glaube es gibt da noch den Unterschied zwischen Regionalverkehr (tarifliche Einheit) und Nahverkehr (definierte Einheit).

Nur beim Fernverkehr gehen Definition und Tarif irgendwie konform, wenn auch nicht immer bis ins letzte Details.

Nahverkehr ist für mich eher soetwas wie Straßenbahn, Linienbus oder S-Bahn

RB und RE sind dann schon eher Regionalverkehr, weil sie die Zentren innerhalb einer Region miteinander verbinden.

IRE ist schon in gewisser Weise Fernverkehr, der zwar nach C-Tarif fährt, jedoch im Prinzip der regionale Nachfolger des Interregio ist. Grund ist, dass er weiter entfernte Zentren miteinander verbindet und noch seltener hält als ein RE.

IC und ICE sind dann eindeutig Fernverkehr, auch vom Tarif (B bzw. A) her. Diese Zuggattungen überspringen kleinere Zentren und verbinden vornehmlich die großen Oberzentren und Ballungsgebiete. Viele von diesen Zügen halten nur einmal pro Agglomeration oder gar Metropolregion.

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