ID-Karte nachträglich ändern geht nicht (Fahrkarten und Angebote)

PhilippK, Freitag, 10.12.2010, 23:12 (vor 5770 Tagen) @ sflori

"Ich bestätige, dass die hier angegebene Identifizierungskarte (Kreditkarte) gültig und meine eigene persönliche Identifizierungskarte ist. Mir ist bekannt, dass diese zusammen mit dem Online-Ticket im Zug bei der Kontrolle vorzuzeigen ist."

Zum Zeitpunkt des Buchungsvorgangs ist der Käufer ja im Besitz der Identifizierungskarte - außerdem hat der den Verlust der Karte in diesem Fall nicht zu vertreten.

Mich würde es schon sehr wundern, wenn der Verlust der Identifizierungskarte zu einem Verlust der Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag führen würde. Beim Vorzeigen des Fahrausweises handelt es sich ja um eine Leistungspflicht des Fahrgastes. Eine Leistungspflicht hat jedoch auch Grenzen und die greift insbesondere nicht, wenn ihm die Leistung nicht zuzumuten ist. Meiner Ansicht nach kann durchaus auch hinterfragt werden, ob die Bahn in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr verlangen kann. Ein Schulder ist dann von Schadensersatz befreit, wenn er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Bei einem gestohlenen Ausweis sollte das eigentlich unstrittig sein ;-)

Ich würde wohl das Service-Center anfragen und mich im Zweifel mit dem Polizeiprotokoll auf die Reise begeben.

Gruß, Philipp


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