DV 432 (Aktueller Betrieb)

Manitou, Dienstag, 07.12.2010, 00:17 (vor 5619 Tagen) @ Steffen

Nach der DV 432 (DR-Fassung) war es bei der Berliner S-Bahn vorgeschrieben, daß (zumindestens bei Fahrgastbeförderung) Züge an Spitze und Schluß einen Führerstand haben müssen. Führerstandslose Wagenseiten haben keine Schlußsignale, es gibt auch keine Signalstützen zum Anbringen einer Schlußscheibe. Deshalb darf nur bei der BR 480 (sowie bei den Steuervierteln BR 475.6/477.6) mit einzelnen Viertelzügen gefahren werden. Die heutigen Vorschriften sind eher strenger als früher, so daß ich mir nicht vorstellen kann, daß ein Zug mit Fahrgästen nur ein behelfsmßig mit Dreht an der Kupplung oder mit Saugnapf befestigtes Schußsignal tragen darf.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum