Maximale Länge von Zügen (Aktueller Betrieb)

mrhuss, FKON, Montag, 06.12.2010, 11:54 (vor 5628 Tagen) @ Oscar (NL)

Die Wagenzahl habe ich nicht genau gezählt, aber es waren dann geschätzte 17 Wagen (hinzu kämen dann 4 "Dänen", 4 "Polen" und 4 "Tschechen").

1. Sind solche langen Züge überhaupt zugelassen?

Ich hab eben mal etwas recherchiert und bin tatsächlich in der Ril 408.0711 fündig geworden. Dort steht, dass bei Reisezügen der Wagenzug maximal 80 Achsen haben darf. Bei 17 Wagen sind es 17*4 = 68 Achsen, also noch im Rahmen.

Außerdem dürfen nach EBO §34 Reisezüge nicht länger sein als der Bahnsteig, außer wenn durch sonstige betriebliche Anweisungen die Sicherheit gewährleistet ist.

Wenn ja, warum begrenzt man sich bei Neubeschaffungen auf 400 Meter?

Weil es in Deutschland nur wenig Bahnsteige gibt, die länger als 400m sind. Abgesehen davon sind 400m für die Reisenden unter Umständen auch schon recht weit, wenn man z.B. in Frankfurt vom letzten Wagen bis zum Querbahnsteig laufen muss...


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