Bahncard 100 über Firma (Allgemeines Forum)

martin.elsner, Montag, 06.12.2010, 11:26 (vor 5615 Tagen)

Hallo!

Hat jemand Erfahrungen mit der Zahlung der Bahncard 100 über den Arbeitgeber?

Ich meine damit die legalen Wege, die auch das Finanzamt akzeptieren würde. Geht das im Prinzip ähnlich wie bei einem Firmenwagen?

Würde mich über ein paar Tips und Infos freuen. Gerne per Mail.

Gruß
Martin

Bahncard 100 über Firma

Irgendware, Bremen, Montag, 06.12.2010, 12:08 (vor 5615 Tagen) @ martin.elsner

Das kommt drauf an, wie der Arbeitgeber das handhabt.

Ich kenne es über den Einmalkauf der BahnCard 100 und einmalige Angabe auf der Reisekostenabrechnung. Für das Finanzamt muss bei Bedarf eine Fahrtentabelle bereit gehalten werden, die geschäftliche Fahrten und den Normalpreis für die Fahrt beinhalten.
Ist die Summe der Normalpreise > dem Preis der BC100 sollten dir keine steuerlichen Nachteile entstehen.

Manche Arbeitgeber bevorzugen aber auch die Abovariante, möglich, dass es dort ähnlich läuft.

Bahncard 100 über Firma

martin.elsner, Montag, 06.12.2010, 12:37 (vor 5615 Tagen) @ Irgendware

Danke schonmal.

Ich habe mittlerweile rausgekommen, das es einen Unterschied macht, ob ich mit der Bahn ZUR Arbeit fahre oder die Karte für Geschäftsreisen nutze.

Es geht um den Weg zur Arbeit...

Danke & Gruß
Martin

Bahncard 100 über Firma

ICE 79, Montag, 06.12.2010, 13:05 (vor 5615 Tagen) @ martin.elsner

es kommt darauf an, wo Dein Arbeitsplatz bzw Dein Wohnsitz sich befinden und welcer Tätigkeit Du nachgehst.(Außendienster, Homeofice, etc.)

Schreibe doch etwas mehr dazu, das ist einfacher als alle Möglichkeiten hier von mir auszuformulieren.

Bahncard 100 über Firma

martin.elsner, Montag, 06.12.2010, 13:36 (vor 5615 Tagen) @ ICE 79

Hallo!

Ok, ich arbeite in der Nähe von Karlsruhe und Pendle von Siegburg täglich dorthin.

Bis zum 30.09.2010 habe ich das Freiberuflich gemacht, da es aber seit einiger Zeit eine Vollzeitbeschäftigung war, habe ich das auch in eine Festanstellung gewandelt. Bisher konnte ich die Bahncard bei meiner Einnahmen/Ausgaben Rechnung ansetzen, das geht dann jetzt nicht mehr

Da mein Chef hier hilft wo er kann und darf, versuche ich jetzt rauszufinden, welche Vorteile ich dadurch hätte und wie ich das am besten anstelle. Es soll natürlich legal sein

Interessant ist dann z.b. die MwSt, da ich gelesen habe, das die Bahncard immer auf den Inhaber gekauft wird, also eine Rechung dafür dann auch entsprechend ausgestellt wäre.

Und natürlich auch, was wäre, wenn man die Karte vom Lohn bezahlt. Da gibt es glaube ich Freibeträge für solche Leistungen?

Danke & Gruß
Martin

Bahncard 100 über Firma

mrhuss, FKON, Montag, 06.12.2010, 13:39 (vor 5615 Tagen) @ martin.elsner
bearbeitet von mrhuss, Montag, 06.12.2010, 13:39

Und natürlich auch, was wäre, wenn man die Karte vom Lohn bezahlt. Da gibt es glaube ich Freibeträge für solche Leistungen?

Das sollte dann über die Pendlerpauschale gehen, wobei man bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln auch die tatsächlichen Kosten statt die Kilometer absetzen kann, sofern die Kosten der Fahrkarten den Betrag bei Abrechnung nach Kilometer übersteigen. Im Falle einer BC 100 müsste man dann wohl noch begründen, dass sie billiger als eine Streckenzeitkarte ist (oder eben doch nach Kilometern abrechnen, weil das für den Arbeitnehmer meist eh günstiger ist).

Bahncard 100 über Firma

Fernpendler, Montag, 06.12.2010, 14:02 (vor 5615 Tagen) @ mrhuss

Mahlzeit!

Also, ich lasse meine Steuererklärung über ein Steuerbüro machen. Die rechnen die gefahrenen Kilometer mit der Kilometerpauschale aus. Übersteigt dieser Betrag die Kosten der BC 100, werden die gefahrenen Kilometer (bis zur Maximalgrenze) beim FA abgesetzt.
Unterschreiten die gefahrenen Kilometer die Kosten der BC 100, muß nachgewiesen werden, dass die BC 100 dennoch günstiger wäre, als alternative Fahrausweise, dann können die Kosten angesetzt werden. U.U. wird hier nur anteilig angesetzt.
Da die Finanzämter teilweise recht kreativ sind, empfiehlt sich die Führung eines Fahrtenbuches. Bei meinem AG müssen Arbeitsnachweise mit entsprechenden Kostenstellen für die Gehaltsabrechnung ausgefüllt werden. Diese nehme ich als Nachweis für's FA, dass ich an den betreffenden Tagen auf Arbeit war.

In der Regel ist die Fahrt zwischen Wohnung und (regelmäßiger) Arbeitsstätte (außer Dienstreise ab Wohnort bzw. Einsatzwechseltätigkeit) alleinige Sache des AN. Einige AG beteiligen sich jedoch an den Kosten bzw. übernehmen diese ganz (Dienstwagen). Der sich hieraus ergebende geldwerte Vorteil muß gegenüber dem FA versteuert werden.

Ich hab mir die Varianten mal ausrechnen lassen, um zu prüfen, mit welcher ich besser fahren würde. Bei ist der Steuerfreibetrag und die BC 100 privat gekauft sinnvoller, als die Abrechnung über den AG. Die Verfahrensweise sollte also individuell geprüft werden.

Grüße
Haiko

Bahncard 100 über Firma

ArneW, Hamburg, Montag, 06.12.2010, 13:10 (vor 5615 Tagen) @ martin.elsner

Hallo,

wenn du die MBC100 nicht über Geschäftsfahrten (Fahrtenbuch führen) amortisierst und dein Arbeitgeber sie dir für den Weg zur Arbeit zur Verfügung stellt, musst du den geldwerten Vorteil versteuern.
Bei Wikipedia habe ich dazu diesen Link gefunden:
Welt-Online über Urteil des Bundesfinanzhofs
In deiner Steuererklärung kannst du dann wieder die Kilometer absetzen und dadurch dann die Steuer wieder reduzieren. Ich meine, dort gibst du die Erstattung der Fahrkarte nur an, wenn sie steuerfrei zur Verfügung gestellt wurde. Dies ist notwendig, damit der geldwerte Vorteil ggfs. nachbelastet wird.

--
Ciao ARNE

Ab wann lohnt sich welche Bahncard

Silver, Montag, 06.12.2010, 13:52 (vor 5615 Tagen) @ Irgendware

Ist die Summe der Normalpreise > dem Preis der BC100 sollten dir keine steuerlichen Nachteile entstehen.

Korrekterweise müsste man natürlich mit der Bahncard 50 vergleichen. Genauso wie man bei der Frage, ob sich eine Bahncard 50 lohnt, natürlich nicht mit dem Normalpreis, sondern mit der Bahncard 25 vergleichen muss. Aber das hat bei der Bahn auch noch keiner gemerkt, zumindest wird die Rechnung beim Bahncard-Berater auf bahn.de* immer falsch aufgemacht (oder ist das etwa Absicht?). Der durchschnittliche Finanzbeamte wird das aber auch nicht begreifen.

* https://fahrkarten.bahn.de/privatkunde/bahncardrechner/bahncard_rechner.go

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum