Allgemein dazu (Fahrkarten und Angebote)

Ozzwald, Freitag, 03.12.2010, 18:03 (vor 5615 Tagen) @ Matze86

Das RZ hat aber auch mittel und Wege an diese Infos zu kommen... nur gehört es nicht zum "Standart". Wer will, kann es auch.
Aber es ansich ja auch nicht ihre Aufgabe.
Genauso wie das RZ letztes Jahr infos hatte, das Züge nur einteilig fahren, aber für den fehlenden Teil trotzdem Reservierungen verkauft haben !


Aber wozu ne Bescheinigung?
Zum Einreichen nach Fahrgastrechte brauchst du es nicht.

Anzunehmender Fall wäre für ne normale Versp.-Bescheinigung nur eine für den Arbeitgeber oder so.

Ansonsten, generell: Spart euch das gerenne nach "Stempeln". Alles nicht nötig, wenn es um Fahrgastrechte geht.


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