Rechtliche Grundlage zur Haftung der Bahn (Allgemeines Forum)

Silver, Donnerstag, 11.09.2008, 12:59 (vor 6278 Tagen) @ Silver

Würde mich nicht wundern, wenn es da noch ein Gesetz aus Kaisers Zeiten gäbe, das die Bahn in solchen Fällen von Schadenersatzansprüchen befreit...


Im Gegenteil. Früher ging die Haftung der Bahn über die des bürgerlichen Rechtes sogar hinaus.

Ich darf mich korrigieren. Auch heute gibt es laut Haftpflichtgesetz noch eine über über das BGB hinausgehende Haftung der Bahn. Demnach haftet die Bahn für Tod und Verletzung einer Person auch dann, wenn sie keine Schuld an dem Unfall trägt.

Quelle:
Haftpflichtgesetz
Reichshaftpflichtgesetz (bis 1978)


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