Bedingungen für die City-Option (Fahrkarten und Angebote)

sarah1987, Donnerstag, 04.11.2010, 15:04 (vor 5657 Tagen)
bearbeitet von sarah1987, Donnerstag, 04.11.2010, 15:05

Hallo liebe Bahnexperten,

ich hätte an Euch mal eine Frage bezüglich der City-Option (Kostenlose Anschlussfahrt für BahnCard-Inhaber).

Ich habe ein Onlineticket für die Strecke Wien-München Hbf. (Direktverbindung mit Railjet) und zurück gebucht und war mir eigentlich sicher, dass ich dann für München die City-Option erhalte. Die Konditionen (Quelle) habe ich eigentlich alle erfüllt:

  • Der Zielbahnhof Ihrer Zugreise ist über 100 Kilometer entfernt und die Fahrt wird mit einer Fernverkehrskarte zurückgelegt. --> selbst falls hier nur der Streckenanteil auf deutscher Seite gezählt wird, ist das Kriterium erfüllt.
  • City-Ticket gilt bei Inanspruchnahme des BahnCard-Rabattes. --> erfüllt
  • Der Zielort Ihrer Zugreise liegt im Geltungsbereich von City-Ticket. --> erfüllt

Eine Einschränkung auf nur innerdeutsche Verbindungen sehe ich nirgends (habe sogar in den Beförderungsbedingungen der Bahn nachgesehen), für die Relation Salzburg-München Hbf. bekommt man es ja auch. Von der Ticketart (Normalpreis oder Sparpreis) hängt es offenbar auch nicht ab.
Da ich die Relation Wien-München in Zukunft häufiger fahre wäre deshalb meine Frage, ob sich da jemand auskennt? Beim BahnCard Service bin ich nur abgewimmelt worden ("Kann ich Ihnen jetzt auch nicht sagen").

Dankeschön!
Sarah

Internationaler Verkehr

Weiler, Donnerstag, 04.11.2010, 15:23 (vor 5657 Tagen) @ sarah1987

Mit einem Fahrschein Wien-München unterliegst du grundsätzlich dem:

Besondere Internationale Beförderungsbedingungen
der Deutschen Bahn AG (SCIC)
- für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT)
- für Reisen mit Fahrkarten mit integrierter Reservierung (SCIC-IRT)
- für Reisen mit Rail Pass Tickets (SCIC-RPT)


Und in diesen Beförderungsbedingungen wird eine City-Option nicht erwähnt!

Also gibts die da auch nicht!

Quelle:

http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/international_2010/MDB81494-scic_nrt_22_09...

Internationaler Verkehr

Oscar (NL), Eindhoven (NL), Donnerstag, 04.11.2010, 15:43 (vor 5657 Tagen) @ Weiler

Mit einem Fahrschein Wien-München unterliegst du grundsätzlich dem:

Besondere Internationale Beförderungsbedingungen
der Deutschen Bahn AG (SCIC)
- für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT)
- für Reisen mit Fahrkarten mit integrierter Reservierung (SCIC-IRT)
- für Reisen mit Rail Pass Tickets (SCIC-RPT)


Und in diesen Beförderungsbedingungen wird eine City-Option nicht erwähnt!

Also gibts die da auch nicht!

Ach so, deswegen hatte die City-Option bei Eindhoven-Kiel auch fehlgeschlagen...:(


gruß,

Oscar (NL).

--
Mit den neuen IC-Triebwagen wird alles besser !!

Trans-Europ-Express 2.0? Abwarten und TEE trinken!

Schienenstränge enden nicht an einer Staatsgrenze, sondern an einem Prellbock.

Internationaler Verkehr

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 04.11.2010, 19:22 (vor 5657 Tagen) @ Weiler

Und, als Ergänzung, Reisen ab Salzburg (wie ab Basel Bad Bf etc.) sind reiner Inlandstarif und auch mit allen "deutschen" Fahrkarten erreichbar. Deshalb gibt es dort auch ein City-Ticket.

Bedingungen für die City-Option

GUM, Donnerstag, 04.11.2010, 19:21 (vor 5657 Tagen) @ sarah1987
bearbeitet von GUM, Donnerstag, 04.11.2010, 19:26

Hallo liebe Bahnexperten,

ich hätte an Euch mal eine Frage bezüglich der City-Option (Kostenlose Anschlussfahrt für BahnCard-Inhaber).

[...]

Eine Einschränkung auf nur innerdeutsche Verbindungen sehe ich nirgends (habe sogar in den Beförderungsbedingungen der Bahn nachgesehen), für die Relation Salzburg-München Hbf. bekommt man es ja auch. Von der Ticketart (Normalpreis oder Sparpreis) hängt es offenbar auch nicht ab.
Da ich die Relation Wien-München in Zukunft häufiger fahre wäre deshalb meine Frage, ob sich da jemand auskennt? Beim BahnCard Service bin ich nur abgewimmelt worden ("Kann ich Ihnen jetzt auch nicht sagen").

Dankeschön!
Sarah

Hallo Sarah,

und willkommen im Forum. Ich fürchte fast, dass die City Option nicht enthalten ist-

Dies kannst Du aber auch ganz leicht selbst feststellen:
+ Steht auf dem Ticket Wien-München +City, dann ist das City-Ticket mit einer Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel innerhalb des MVV-Innenraumes (weißes Feld auf dem Plan) enthalten.
+ Steht auf dem Ticket Wien-München Hbf, dann ist am Hauptbahnhof Schluß.

Probier dann für den nächsten Ticket-Kauf mal Folgendes aus:

Suche einen Preis Wien-München Hbf (und dann merken)

jetzt probiere den S-Bahnhof aus, der deinem Zielort am nächsten liegt und suche den

Preis Wien-München S-Bahnhof in Deiner Nähe.

Unter Umständen bekommst Du dann den gleichen Preis als Endpreis. Dies ist dann kein City-Ticket, sondern ein sogenannter gleichgesteller Bahnhof. Das heisst man darf sich nach der Ankunft in München bzw. dann bei der Rückfahrt ausschließlich mit Nahverkehrszügen bewegen. Weil gleichgestellter Bahnhof bzw. Nachlauf im Nahverkehr ist ein EISENBAHNFAHRSCHEIN, City-Ticket ist eine Fahrkartenart des Münchner Verkehrsverbundes.

Den MVV-Netzplan gibt es hier: http://www.mvv-muenchen.de/web4archiv/objects/download/5/schnellbahnnetz_2010.pdf

Oder auch die dritte Variante:
Vielleicht gibt es ja einen anderen Preis, wenn Du Wien-Salzburg und Salzburg-München getrennt kaufst. Salzburg Hbf ist als Grenzbahnhof sowohl österreichischer, als auch deutscher Bahnhof. Für das Ticket Salzburg-München als innerdeutschem Fahrschein gibt es dann die Möglichkeit Salzburg-München+City zu erwerben.


Hoffe das hilft weiter. Wenn nicht, einfach eine mail schicken.

Grüße und viel Spaß in München

GUM

Bedingungen für die City-Option

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Donnerstag, 04.11.2010, 19:46 (vor 5657 Tagen) @ sarah1987

Ich habe ein ergänzende Frage:
Gilt noch die Bedingung, daß ein OT durch die Bahn abgestempelt sein muß?
Oder ist das nach dem Redesign des OTs nicht mehr nötig?

Danke!

Bedingungen für die City-Option

Jog0209, Donnerstag, 04.11.2010, 19:54 (vor 5657 Tagen) @ Graukärtchenfahrer

Ich habe ein ergänzende Frage:
Gilt noch die Bedingung, daß ein OT durch die Bahn abgestempelt sein muß?
Oder ist das nach dem Redesign des OTs nicht mehr nötig?

Danke!

Die gibt es noch wie ich aus leidvoller erfahrung weiß!

Bedingungen für die City-Option

RhBDirk, Donnerstag, 04.11.2010, 20:04 (vor 5657 Tagen) @ Jog0209

Ich habe ein ergänzende Frage:
Gilt noch die Bedingung, daß ein OT durch die Bahn abgestempelt sein muß?
Oder ist das nach dem Redesign des OTs nicht mehr nötig?

Danke!


Die gibt es noch wie ich aus leidvoller erfahrung weiß!

Kannst Du davon berichten, was Dir da widerfahren ist?
Als Schwarzfahrer "erwischt" oder das Ticket "nur" nicht akzeptiert?

Bedingungen für die City-Option

Jog0209, Donnerstag, 04.11.2010, 20:10 (vor 5657 Tagen) @ RhBDirk
bearbeitet von Jog0209, Donnerstag, 04.11.2010, 20:11

Ich habe ein ergänzende Frage:
Gilt noch die Bedingung, daß ein OT durch die Bahn abgestempelt sein muß?
Oder ist das nach dem Redesign des OTs nicht mehr nötig?

Danke!


Die gibt es noch wie ich aus leidvoller erfahrung weiß!


Kannst Du davon berichten, was Dir da widerfahren ist?
Als Schwarzfahrer "erwischt" oder das Ticket "nur" nicht akzeptiert?

Irgendwie beides...

Ich bin von Franken ins Ruhgebiet gefahren und wurde in 4 Zügen anscheinend durch übermotivierte Zugbegleiter nicht einmal kontrolliert....

Dann in Der U-Bahn aber wurde ich Kontrolliert und da kein Stempel drauf war wurde mich ein Ticket fürs Fahren ohne Fahrschein ausgestellt(also 40 Euronen). Auch mein Einwand das ich wohl kaum 100 Euro bezahlt habe nur um 3 Stationen U-Bahn zu fahren kam wohl nicht recht an, da hatte der Kontrolleur sein Regelwerk genau im Kopf.

Nach der Fahrt bin ich in eine Geschäfststelle und habe mich natürlich Versucht zu beschweren. Dort wurde mir die AGB gezeigt, allerdings sah man auch ein, das ein BC-Besitzer mit Wohnort in Franken der viel Geld für ne ICE-Karte bezahlt hat wohl kaum Schwarz fahren wollte, und ich musste "nurnoch" 15 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen, was ich irgendwie nachvollziehen kann.

Was lernt man draus?
Richtig ich bestehe auf Kontrolle mit Stempel.

OT: Kontrollen im Ruhrgebiet

Steffen, Donnerstag, 04.11.2010, 20:15 (vor 5657 Tagen) @ Jog0209

Im Ruhrgebiet wird, so meine Erfahrung, in den U-Bahnen sehr oft kontrolliert.
Ich wurde bei vielleicht 10 Fahrten öfter kontrolliert als in Zig jahren Bisfahren in Aachen.

Das aber nur am Rande ;)

--
[image]

OT: Kontrollen im Ruhrgebiet

Jog0209, Donnerstag, 04.11.2010, 20:19 (vor 5657 Tagen) @ Steffen

Aber auch da nur auf gewissen Linien / in gewissen Städten...
z. B. die U-Bahn Essen, während man in den Straßenbahnen im selben Gebiet kaum Kontrolliert wird.

Dagegen ist in den Straßenbahnen der Linie 302 (Bochum-Gelsenkirchen) in fast jeder Bahn ein Uniformierter, jedoch auf der 301 (Gelsenkirchen) extremst selten...

OT: Kontrollen im Ruhrgebiet

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 04.11.2010, 22:53 (vor 5657 Tagen) @ Steffen

Im Ruhrgebiet wird, so meine Erfahrung, in den U-Bahnen sehr oft kontrolliert.
Ich wurde bei vielleicht 10 Fahrten öfter kontrolliert als in Zig jahren Bisfahren in Aachen.

Ich noch nie. Und das bei deutlich mehr als 10 Fahrten ;-)

OT: Kontrollen in anderen Städten

fabs, Braunschweig, Freitag, 05.11.2010, 06:32 (vor 5657 Tagen) @ Fabian318

Moin!
Ich wohl eher Zufall. Beispiel: Mein Bruder hat seinen Zivildienst in Berlin gemacht und musste täglich vom Wohnort zur Dienststelle mittels S-Bahn pendeln. In der gesamten Zeit wurde er - inkl. Fahrten in der Freizeit - nicht kontolliert. Mit drei Ausnahmen: jedes mal wenn ich zu Besuch war, wurden wir mindestens einmal kontrolliert...

Wobei hier in Braunschweig nach der letzten Verlängerung der Straßenbahn - und damit vom kontollierten Einstieg im Bus, auf unkontrollierten Zustieg in die Straßenbahn umgestellt wurde - waren im ersten halben Jahr nach Eröffnung überproportional viele Kontrolletties auf der Linie unterwegs.

Viele Grüße
fabs

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

15€ zu viel bezahlt

Giovanni, Donnerstag, 04.11.2010, 20:57 (vor 5657 Tagen) @ Jog0209

Ich habe ein ergänzende Frage:
Gilt noch die Bedingung, daß ein OT durch die Bahn abgestempelt sein muß?
Oder ist das nach dem Redesign des OTs nicht mehr nötig?

Danke!


Die gibt es noch wie ich aus leidvoller erfahrung weiß!


Kannst Du davon berichten, was Dir da widerfahren ist?
Als Schwarzfahrer "erwischt" oder das Ticket "nur" nicht akzeptiert?


Irgendwie beides...

Ich bin von Franken ins Ruhgebiet gefahren und wurde in 4 Zügen anscheinend durch übermotivierte Zugbegleiter nicht einmal kontrolliert....

Dann in Der U-Bahn aber wurde ich Kontrolliert und da kein Stempel drauf war wurde mich ein Ticket fürs Fahren ohne Fahrschein ausgestellt(also 40 Euronen). Auch mein Einwand das ich wohl kaum 100 Euro bezahlt habe nur um 3 Stationen U-Bahn zu fahren kam wohl nicht recht an, da hatte der Kontrolleur sein Regelwerk genau im Kopf.

Nach der Fahrt bin ich in eine Geschäfststelle und habe mich natürlich Versucht zu beschweren. Dort wurde mir die AGB gezeigt, allerdings sah man auch ein, das ein BC-Besitzer mit Wohnort in Franken der viel Geld für ne ICE-Karte bezahlt hat wohl kaum Schwarz fahren wollte, und ich musste "nurnoch" 15 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen, was ich irgendwie nachvollziehen kann.

Was lernt man draus?
Richtig ich bestehe auf Kontrolle mit Stempel.

Du hättest dir die 15€ auch sparen können, wenn du die Beförderungsbedingungen der Bahn gelesen hättest. Aus diesen geht nämlich hervor, dass für das Cityticket die Beförderungsbedingungen des Verkehrsunternehmens gelten - hier also der VGF.
Die VGF selbst macht zum Online-Cityticket keine Aussagen und verweist auch nirgends auf den RMV, auf den sich das Kontrollpersonal vermutlich berufen hat.

Nachträglich zurückholen der 15€ dürfte aber schwer werden, da du vermutlich auf taube Ohren stoßen wirst.

15€ zu viel bezahlt

Jog0209, Donnerstag, 04.11.2010, 21:00 (vor 5657 Tagen) @ Giovanni
bearbeitet von Jog0209, Donnerstag, 04.11.2010, 21:01

Ich habe ein ergänzende Frage:
Gilt noch die Bedingung, daß ein OT durch die Bahn abgestempelt sein muß?
Oder ist das nach dem Redesign des OTs nicht mehr nötig?

Danke!


Die gibt es noch wie ich aus leidvoller erfahrung weiß!


Kannst Du davon berichten, was Dir da widerfahren ist?
Als Schwarzfahrer "erwischt" oder das Ticket "nur" nicht akzeptiert?


Irgendwie beides...

Ich bin von Franken ins Ruhgebiet gefahren und wurde in 4 Zügen anscheinend durch übermotivierte Zugbegleiter nicht einmal kontrolliert....

Dann in Der U-Bahn aber wurde ich Kontrolliert und da kein Stempel drauf war wurde mich ein Ticket fürs Fahren ohne Fahrschein ausgestellt(also 40 Euronen). Auch mein Einwand das ich wohl kaum 100 Euro bezahlt habe nur um 3 Stationen U-Bahn zu fahren kam wohl nicht recht an, da hatte der Kontrolleur sein Regelwerk genau im Kopf.

Nach der Fahrt bin ich in eine Geschäfststelle und habe mich natürlich Versucht zu beschweren. Dort wurde mir die AGB gezeigt, allerdings sah man auch ein, das ein BC-Besitzer mit Wohnort in Franken der viel Geld für ne ICE-Karte bezahlt hat wohl kaum Schwarz fahren wollte, und ich musste "nurnoch" 15 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen, was ich irgendwie nachvollziehen kann.

Was lernt man draus?
Richtig ich bestehe auf Kontrolle mit Stempel.


Du hättest dir die 15€ auch sparen können, wenn du die Beförderungsbedingungen der Bahn gelesen hättest. Aus diesen geht nämlich hervor, dass für das Cityticket die Beförderungsbedingungen des Verkehrsunternehmens gelten - hier also der VGF.
Die VGF selbst macht zum Online-Cityticket keine Aussagen und verweist auch nirgends auf den RMV, auf den sich das Kontrollpersonal vermutlich berufen hat.

Nachträglich zurückholen der 15€ dürfte aber schwer werden, da du vermutlich auf taube Ohren stoßen wirst.

Falschrum gelesen... Ich war im Ruhrgebiet, also VRR,
und dessen Bedingungen sehen unabhängig vom Grund des "Schwarzfahrtickets" 15 Euro vor.

Davon abgesehn macht auch die VGF Aussagen dazu, auch wenn ich grade nicht Suchen kann... Aber gelesen habe ich dazu schon etwas

Bedingungen für die City-Option

JanKrohn, Vaals (NL), Freitag, 05.11.2010, 00:25 (vor 5657 Tagen) @ Jog0209

Hatte ich auch schon... Zwischen Aschaffenburg-Darmstadt-Heidelberg wird man ja heutzutage nur noch äußerst sporadisch kontrolliert, egal ob IC oder RB...

Inzwischen weiß ich, wo im IC das Dienstabteil ist... Einfach nett fragen, dann kontrollieren die einen auch gerne. Normalerweise. Im RB bin ich mal auf einen Zub gestoßen, dessen Gameboy kaputt war. Der hat sich auch nach längerer Diskussion geweigert, mich zu kontrollieren. In HD am Servicepoint wollte man mir auch nicht bescheinigen, dass ich das Ticket benutzt habe. Erst am Fahrkartenschalter hatte ich Glück...

Viel Ärger und Zeit für zwei mal 2,10 Euro...

Aber was macht man, wenn während der gesamten Fahrt nur unbegleitete Regionalzüge benutzt werden, und bei Ankunft das Reisezentrum schon zu ist?

Gruß,
Jan

--
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http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

Bedingungen für die City-Option

Burkhard, Freitag, 05.11.2010, 07:20 (vor 5657 Tagen) @ Jog0209

Auch mein Einwand das ich wohl kaum 100 Euro bezahlt habe nur um 3 Stationen U-Bahn zu fahren kam wohl nicht recht an, da hatte der Kontrolleur sein Regelwerk genau im Kopf.

Der Kontrolleur kann aber halt nicht erkennen, ob Du das Ticket wirklich bezahlt hast...

Bedingungen für die City-Option

Jog0209, Freitag, 05.11.2010, 07:44 (vor 5656 Tagen) @ Burkhard


Der Kontrolleur kann aber halt nicht erkennen, ob Du das Ticket wirklich bezahlt hast...

Dem mache ich ja garkeinen Vorwurf.... nur wissen die meisen Kontolleure meist garnichts von der Regel und winken schon ab wenn ich nur ansetze das DB-Ticket zu zeigen.

Steht auch auf dem OT mit drauf

Markus, NNST, Donnerstag, 04.11.2010, 20:14 (vor 5657 Tagen) @ Graukärtchenfahrer
bearbeitet von Markus, Donnerstag, 04.11.2010, 20:14

Oder ist das nach dem Redesign des OTs nicht mehr nötig?

Auf dem aktuellen Onlineticket findet sich unter den Hinweisen unter dem Ticket auch folgendes

- Für Fahrten im City-Gebiet mit City-Ticket oder City mobil muss die Echtheit des Online-Tickets durch den Zangenabdruck des Zugbegleiters bestätigt werden

Demzufolge gilt es also noch - die Frage wurde aber schon beantwortet.

Bedingungen für die City-Option

JanKrohn, Vaals (NL), Freitag, 05.11.2010, 00:28 (vor 5657 Tagen) @ sarah1987

Hi,

Auch wenn kein City-Ticket dabei ist solltest Du zumindest die S-Bahn im Rahmen der tariflichen Gleichstellung nutzen können.

Schau hier Seite 24/25:

http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/tarifliche_gleichstellung/MDB70291-gleichg...

Gruß,
Jan

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Danke!

sarah1987, Freitag, 05.11.2010, 11:18 (vor 5656 Tagen) @ sarah1987

Danke an alle für die Antworten!

Schade, dass die DB nicht auf ihrer Website erwähnt, dass das City-Ticket nur bei innerdeutschen Verbindungen enthalten ist. Das wird wahrscheinlich viele Fahrgäste verwirren...

gruß
sarah

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