Vorsicht! (Allgemeines Forum)

Ralle622, Bonn, Donnerstag, 28.10.2010, 21:34 (vor 5667 Tagen) @ Steffen

Vorsicht! Auf diese Entscheidung würde ich mich nicht verlassen. Der BGH hat entscheidend darauf abgestellt, dass "R&F" als eigene Leistung beworben und Hinweise für die Anreise gegeben wurden. Die cleveren Reiseveranstalter werden das in Zukunft einfach vermeiden. Außerdem betraf das Urteil wohl eine Pauschalreise (d. h. i. d. R. mit Übernachtung und so). Wenn man nur einen Flug und dazu "R&F" bucht, sieht das ohnehin schon wieder anders aus - und zwar eher schlechter.

Also: Vorsicht! Keinesfalls darauf verlassen, dass eventuelle Mehrkosten bei verpasstem Flug von irgendjemand übernommen werden!


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